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Bericht der

Mehrheit der ständeräthlichen Kommission über das Gotthardbahnunternehmen.

(Vom 17. August 1878.)

Tit. !

Als die Abhaltung gegenwärtiger außerordentlicher Session zur Behandlung und Erledigung der Gotthardfrage im Juni dieses Jahres von den eidgenössischen Räthen beschlossen wurde, hielt es die von Ihnen gewählte Kommission für angezeigt, sobald die Anträge für die erste Behandlung im Nationalrathe formulirt sein würden, zusammenzutreten, ihre Standpunkte zu sondiren und ihre Berichterstattung so weit möglich vorzubereiten, um die Behandlung der Angelegenheit mit möglichst geringem Zeitverlust zu fördern. Es ergaben sich aus der damaligen Berathung drei verschiedene Standpunkte. Ein Theil der Kommission schloß sich in voller Ausdehnung dem Vorschlage des Bundesrathes an. Ein zweiter Theil wollte dagegen auf diesen Vorschlag nicht eintreten, indem er eine Subventionirung von Eisenbahnen durch den Bund als auf dermaligem Stande der Gesezgebung prinzipiell unzuläßig und überdies im Falle der Gotthardbahn als mit gefährlichen Folgen für die Eidgenossenschaft verbunden erachtete. Eine dritte Fraktion stellte schon damals einen umfassenden Kompromißentwurf auf, welcher in eventueller Abstimmung selbst die Mehrheit der Kommission auf sich vereinigt hatte. Diese drei verschiedenen Standpunkte sind in den drei Fraktionsberichten niedergelegt und des Nähern beleuchtet, von

r 624 welchen Sie einen soeben verlesen gehört, die' andern beiden Ihnen gedrukt vorliegen.*) Es kann nicht mehr unsere Aufgabe sein, die bezeichneten gedrukten Berichte Ihnen wieder in ihrem Inhalte vorzuführen, sondern es genügt, für Alles, was in ihnen noch beachtenswerth sein dürfte, auf dieselben zu verweisen.

Mittlerweile hat nun der Nationalrath die hochwichtige AnO gelegenheit in Angriff genommen, in mehr als vierzehntägiger Diskusssion erschöpfend erörtert und in einem Kompromiß, welcher die widerstreitenden Meinungen durch gegenseitiges Vor- und NachO O O O geben zur Uebereinstimmung vereinigt, abgeschlossen. Dieser Kompromiß ist nun der Vorschlag, welcher vom Nationalrathe an den Ständerath gelangt. Es war somit die Aufgabe Ihrer Kommission, in erster Linie diesen Vorschlag in Erwägung zu ziehen. Indem sie dies that, mußte sie sich sagen, daß derselbe eine völlig veränderte Sachlage präsentire und daß er sich überdies nicht im Gewände eines gewöhnlichen Rathschlags mit beliebiger Freiheit der Aenderung vorstelle, sondern in demjenigen eines mit schweren Mühen, schließlich aber mit ausschlaggebender Mehrheit zu Stande gekommenen Einigungswerkes und als solches nach allen begleitenden äußern und innern Umständen mit dem Gewichte einer vollendeten Thatsache, welcher gegenüber nur geringe Veranlaßung der Aenderung im Großen und Ganzen, im Wesen der Sache nur die Wahl des Beitritts oder der Verwerfung oifen bleibe.

Nach gepflogener reiflicher Erwägung hat sich ein Mitglied Ihrer Kommission, wie Sie soeben gehört, für die leztere Alternative entschieden, die sechs übrigen Mitglieder dagegen sind zu der Uebereinstimmung gelangt, Ihnen die Annahme des vom Nationalrathe errungenen Kompromisses mit allem Nachdruk zu empfehlen.

Unter diesen sechs Mitgliedern ist eines, welches früher dem bundesräthlichen Antrage zugestimmt, welches jezt aber durch die dem Kanton Tessin für die Erstellung einer Monte Cenere-Bahn zu Theil gewordene Hilfsbereitschaft des Bundes das Hinderniß beseitigt sieht, dem getroffenen Ausgleich beizutreten. Ebenso leicht und noch leichter mußte die gleiche Entschließung denjenigen Mitgliedern werden, welche schon früher in Ihrer Kommission einer Verständigung das Wort geredet und welche jezt mit Genugthuung das Werk mit Erfolg gekrönt sehen, zu dem sie den ersten Keim gelegt. Am
schwersten mußte es denjenigen Mitgliedern werden, sich in die neue Wendung der Dinge zu finden, welchen das Eintreten auf den Gegenstand als ein Widerspruch mit Verfassung und Gesez erschienen war. Allein auch diese haben es schließlich vermocht, *) Siehe Seite 461, 560 und 601 hievor.

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zu dem endlich gelungenen Einigungswerke die Haud zu bieten und einzuschlagen, und zwar erstens aus dem Grunde, weil durch den getroffenen Kompromiß der W i d e r s p r u c h mit Verfassung und Gesez g e l ö s t ist und zweitens aus dem Grunde guten Willens der eidgenössischen Gesinnung, wel.che in ihnen, wie in der Bevölkerung, die sie hieher gesandt, ungeachtet aller Anzweiflung und mancher unliebsamen Erfahrung, stets lebendig und unerschüttert geblieben ist.

Meine Herren ! Die Erledigung der Angelegenheit, welche die schwere Sorge der lezten Tage und nicht-nur dieser gewesen, ist, so sagten wir, in erster Linie nicht eine Frage des Geldes, sondern eine Frage des R e c h t s . Das hergebrachte und bestehende Recht aber und das Prinzip, welches dasselbe beseelt, gipfelt in dem Rechtssaze, daß der Bund Eisenbahnen nicht finanziell zu unterstüzen, nicht zu subventionire.n habe. Wenn ma,n nicht nach diesem Prinzip handeln will, sondern nach einem andern, so muß, so fuhren wir fort, das bisher bestandene Prinzip in Kraft des Gesezes abgeändert und das neue Prinzip, nach dem man künftig leben will, durch Kraft des Gesezes in's Leben gerufen sein. Dies aber, es ist ein großes Wort gelassen ausgesprochen, jedoch wahr, ist nun eben geschehen. So lange die Rede im Nationalrathe gewaltet, so schmerzhaft die Wehen gewesen sind, so kurz ist es auszusprechen, das alte Prinzip ist begraben und das neue Prinzip ist geboren.

Niemand hatte wohl eine Vorstellung davon, daß eine solche Wandlung sich so rasch vollziehen würde; allein es ist Thatsache, daß nach der Anschauung und dem Willen der eidgenössischen Volksvertretung der Bund künftig Alpenbahnen in allen drei Hauptrichtungen des Landes Subventioniren, zu deren Erstellung vermittelst finanzieller Unterstüzung hülfreiche Hand bieten soll. Und der lezte Entscheid darüber steht dem schweizerischen Volke zu, ist in dessen Hand gelegt. Dies genügt uns. Hatten wir auch dem alten Grundsaze gehuldigt, an dem Rechte der eidgenössischen Gesezgebung, dem schweizerischen Volke den neuen Grundsaz, welchen die Umstände mit treibender Naturkraft gezeugt, dem Volke vorzuschlagen, kann kein Zweifel sein. Wir laden Sie nur ein, dem durchaus gesezlichen Vorgange auch den richtigen Namen zugeben, nämlich denjenigen des Gesezes Dadurch werden wir über den lezten Zweifel
hinsichtlich des Bodens, auf dem wir stehen 'und handeln, hinweggehoben, und wir sagen nur klar, was auch wahr ist. Eine solche,i so bedeutende Umwandlung;, welche vom schwelO7 zerischen Volke zu vollziehen ist, ist kein Beschluß, sie ist ein Gesez.

Ist es nun aber auch wirklich r a t h s a m , dieses neue Prinzip anzunehmen, kann dasselbe dem schweizerischen Volke empfohlen

626 werden ? Wir glauben es. Vor allen Dingen führt es in das Gewirre des Kampfes der Alpenbahnkonkurrenz ein Element zurük, welches demselben vielfach gefehlt hat, nämlich die B i l l i g k e i t . Indem man Alpenbahnen in allen Hauptrichtungen der Schweiz unterstiizen will, stellt man sich vom Boden der Ausnahme wieder auf den Boden des allgemeinen gleichen Rechts und der bundesgenössischen Rüksicht auf die Wohlfahrt aller Landestheile. Es kommt dies freilich dermalen nur Einem au gut, bald jedoch vielleicht noch einem Zweiten. Beim Dritten wissen wir nicht, ob ihm die Restituirung der eidgenössischen Billigkeit noch irgend einmal etwas nüzen wird, da seine Aussichten für lange begraben scheinen. Allein sie entfachen auch für ihn doch wieder den Funken der Hoffnung auf die Zukunft, und man darf wohl darauf bauen, daß wenn ihm sich je wieder eine so oder anders geartete Möglichkeit aufthut, die Eidgenossen auch ihn nicht irn Stiche lassen werden. Er aber, so schwach auch seine Hoffnungen sein mögen, wird zugänglich sein dem Gefühle, das ihn immer lebhaft beseelt, dem Gefühle für Anerkennung der Billigkeit und des gleichen Rechts, der Gerechtigkeit für Alle überhaupt, welche den Unwillen verscheucht und die Gemüther erschließt.

Nicht verhehlen darf man sich, daß die Annahme des neuen Grundsazes der Eidgenossenschaft e r h e b l i c h e O p f e r auferlegen wird. Die Gesammtsumme ist allerdings beträchtlich. Jedoch ist sie erstens begränzt ' und zweitens wird sie dem Bunde nicht auf einmal zur Last fallen. Bestätigen sich die günstigen Aufschlüsse, «-eiche von bundesräthlicher Seite über die eidgenössischen Finanzen gegeben worden sind, nämlich daß das Defizit bald verschwinden werde und daß die Zollerträgnisse wieder zunehmen, gelingt es gar, durch die Revision des Zolltarifs dem Bunde vermehrte Mittel und durch die zur Untersuchung verwiesene Besteuerung des Tabaks und Branntweins neue Hülfsquellen zu schaffen, so wird die Ausgabe für Subventionirung der Alpenbahnen in der Reihenfolge der Zeit dem Bund wohl möglich werden, um so mehr, da sie bisher schon durchgeführte Leistungen nicht unbemeßbar übersteigt.

Wahrscheinlich aber,> Jia fast Ogewiß wird sich das schwela zerische Volk für keinen Zwek lieber Opfer und Leistungen gefallen lassen, als für denjenigen, daß alle Landestheile der Vereinsamung
und Versumpfung entrissen und der Wohlthat des offenen Verkehrs unter sich und mit den andern Völkern theilhaftig "5 werden.

Ist jedoch endlich die Annahme des neuen Prinzips nicht vielleicht doch g e f ä h r l i c h und könnte sie nicht die Eidgenossenschaft in weittragende Konsequenzen verwikeln, denen ihre Kräfte nicht gewachsen wären ? Die frühere Minderheit Ihrer Kommission

627 hat in ihrem gedrukten Berichte eingehend und freimüthig auf die Gefahren einer unbestimmten Einlassung des Bundes auf Subventionirung der Gotthardbahn hingewiesen, und dieselben Gefahren könnten bei einer andern ähnlichen Unternehmung bestehen. Für das Unternehmen der Gotthardbahn selbst bleibt dieser warnende Hinweis in ungeschwächter Kraft bestehen, ja es hat die Besorgniß, daß der Voranschlag doch nicht zureichen könnte, eine schlagende Bestätigung in dem Eifer gefunden, mit welchem die Gotthardkantone sich der ihnen durch den Antrag Weck zugedachten Verbindlichkeit zur Zahlung al l fäll ig nothwendig werdender fernerer Subsidien erwehrt haben. Die Mahnung, in der technischen Anlage der Bahn mit größter Vorsicht zu verfahren, die Mittel des Erfindungsgeistes zur Erzielung einer weniger kostspieligen Einrichtung nicht zu verschmähen, die sorgsamste Oekonomie und Kontrole in finanzieller Beziehung zu üben, die Wiederkehr der gemachten üblen Erfahrungen zu verhüten, hat von. ihrer Eindringlichkeit und Begründung nichts verloren. Möge dieselbe zu Herzen genommen und nicht wieder vergessen werden, damit wir nicht in einiger Zeit wieder vor neuer Verlegenheit, vor neuen schweren Fragezeichen stehen. Für den Bund dagegen ist die Bedrohung der Verwiklung in unbemeßbare Folgen durch den Kompromiß eingedämmt. Seine Betheiligung ist auf ein für alle Mal begränzt; er ist der moralischen und rechtlichen Verantwortung für die Vollendung des Unternehmens enthoben, und es ist ihm gegenüber dem Unternehmen eine zugleich wahrhaft übergeordnete und zugleich freie, unparteiische Stellung angewiesen. Dies ist ein Hauptpunkt und eine der wichtigsten und besten Errungenschaften des Kompromisses. Eben deßhalb wird aber auch auf diesen Punkt ein entscheidender Werth gelegt, so daß derselbe das Wesen des Kompromisses bildet, womit er steht oder fällt. Für Alle, die in Behörden und Volk den Ausgleich und die Einigung in dieser brennenden Frage wünschen, sollte es Sache des Gewissens sein, an dem noch nicht fest gefügten Gebälke des Wei'kes nicht mehr zu rütteln. Allerdings ist gerade dieser Punkt von beiden entgegengesezten Seiten am schärfsten in Zweifel gezogen worden. Von Seite der Gotthardkantone wird das ängstlichste Bestreben entwikelt, die Entschließungen irn Falle Nichtausreichens der Mittel von sich ab und
wieder auf den Bund zu wälzen. Mit UnrechtIn weiterm Entgegenkommen, als ursprünglich vorgeschlagen war, wurde die Verbindlichkeit der Kantone zu fernem. Subsidien, dieGarantie für Vollendung des Unternehmens fallen gelassen. Wenn n u n , wie ja versichert wird, der Voranschlag im Wesentlichen, richtig ist, so besteht für die Kantone keine Gefahr, daß das Unternehmen nicht die Mittel zur Vollendung finden werde. Oder wenn dies nicht der Fall sein sollte, so bleibt dem Unternehmen der

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Weg offen, sich durch innere Reorganisation zu konsolidiren. Von der andern Seite wird dagegen gerade umgekehrt bezweifelt, daß die Garantie für weitere Inanspruchnahme des Bandes eine reelle und genügende sei, und zwar mit dem Hinweise auf die im Jahr 1870 gemachten 'Versprechungen, welche doch die dermalige Inanspruchnahme des Bundes nicht gehindert haben. Allein die Verwahrung des Bundes gegen weitere Inanspruchnahme, wie sie jezt ausgesprochen wird, ist nicht mehr die bloße Zusage einzelner Redner, sondern eine Schlußnahme beider Räthe, welche überdies durch das schweizerische Volk bestätigt zu werden hat und auch nur durch Schlußnahme des schweizerischen Volkes abgeändert werden kann.

Hierin ist eine so wirksame Garantie zu erbliken, wie sie unter obwaltenden Umständen zwischen Bund und Kantonen überhaupt dargeboten werden kann und aller möglichen Voraussezuug nach eine wirksame Garantie. Daß aber der Bund nicht der in jeder Verlegenheit haftbare Associé einer Privatgesellschaft und Mitgarant des Risiko's ihrer Spekulation werde, sondern seine freie politische Stellung wahre, daß er zu diesem Zweke auch seine einmalige Beitragsleistung an die subventionirenden K a n t o n e und zur Kompletirung der zugestandenermaßen diesen aufliegenden Nachsubvention gibt, daß er nicht als Theilhaber und Organ einer Privatgesellschaft funktioniren, sondern nur mit den Kantonen sich vertragen will, als den Organen der bundesgemäßen Zweke, er selbst als höchster Vollzieher derselben, das entspricht nicht nur der Analogie seines ganzen bisherigen Verhaltens, sondern es ist so nothwendig, daß -es bèi diesem Verhalten verbleibe, daß im Grunde und im innersten Herzen jeder wohldenkeude Eidgenosse damit einverstanden sein muß. Die frühere Minderheit Ihrer Kommission hat in ihrem Bericht erklärt, daß man in Ost und West Hand bieten würde, die verlangte Subvention zu bewilligen, wenn eine Formel gefunden werden könnte, daß es damit für den Bund abgemacht sei. Die Formel ist gefunden und die Minderheit steht zu ihrem Worte. Möge man auch anderseits und in dieser hohen Behörde zu dem Worte stehen welches im andern Rathe bereits angenommen ist. Die Wahl sollte nicht zweifelhaft sein. Denn für "den Gotthard wird im Grunde Alles erreicht, was für ihn verlangt worden ist. Die so sehr ermaßigte Leistung der Kantone fällt
nicht mehr iu's Gewicht. Daß aber der Bund für alle Zukunft allein einstehe, dieses Verlangen ist von Niemandem zu stellen gewagt worden, und wenn Jemand im Stillen daran gedacht haben sollte, so ist es um so nothwendiger,.

mit aller Klarheit und Umständlichkeit nicht nur für den Gotthard, sondern wie es im Kompromiß geschieht, für alle zu Stande kommenden Alpenbahnen auszudrüken, was man will : Der Bund soll iielfen im Rahmen seiner Kräfte und s t a a t l i c h e n Z w e k e

629 zur Erfüllung eines nun auch in diesen Kreis zu erhebenden s t a a t l i c h e n Z w e k e s , aber er soll erhaben bleiben über dem Wesen und Treiben der Eisenbahngesellschaften und frei von der Jagd nach Gewinn, wie von den Wechselfällen der Privatspekulation.

Das ist der springende Punkt und zugleich der Faden der Einigung, es ist das A und das 0 des Kompromisses.

Meine Herren! Wir stehen vor diesem Kompromisse wie vor einem Orakelspruch, der unverhofft dem Geheimniß des Tempels entstiegen und aus dem uns die Stimme unserer Geschike, unserer Zukunft entgegenschallt. Manches mag an ihm befremdlich klingen, Manches mag noch verhüllt sein in der Zukunft, zu welcher er uns führt. Es ist eben ein Kompromiß, und an jedem Kompromiß haben alle sich Vertragenden etwas auszusezen, weil sie Alle nicht erhalten, was sie gewollt, und weil sie Alle vor- und nachgegeben haben. Allein der Geist, aus dem er kommt, ist gut, denn es ist der Geist der Einigung ; der Preis, den er einbringt, ist hoch, denn es ist der Friede unter den Eidgenossen.; und die Frucht, die. er zeitigen soll, ist werthvoll, denn es ist die Lösung der brennendsten Wohlfahrtsfrage unseres Landes aus eigener Kraft. So möge denn dieser Zauberstab getrost ergriffen werden, und gehen wir an ihm unsern Weg weiter, vertrauend, daß mit Gott das Vaterland stets wohl behütet sein werde vom gesunden, werkthätigen Sinn seiner Bürger. Es möge der Kompromiß auch hier geschlossen werden &ls ein Bund brüderlichen Vertragens unter den Eidgenossen, und als solcher wird er auch gehalten und nach bestem Wissen und Gewissen vertreten werden vor dem Volke. Wir beantragen Ihnen ·das Eintreten auf die Anträge der Kommissionsmehrheit.

B e r n , den 17. August 1878.

Namens der Mehrheit der ständeräthl. Kommission, Der Berichterstatter:

F. Gengel.

Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. III.

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Bericht der Mehrheit der ständeräthlichen Kommission über das Gotthardbahnunternehmen. (Vom 17. August 1878.)

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24.08.1878

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