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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 23. April 1878.) ·

Der Bundesrath hat zu Abgeordneten der Schweiz an den Allgemeinen Postkongreß, welcher in P a r i s am 1. Mai nächstkünftig eröffnet wird, ernannt : den Herrn Minister K e r n , in Paris und ,, ,, Oberpostsekretär H ö h n in Bern.

Als Posthalterin in Corcelles (Neuenburg) wurde gewählt: Jgfr. Anna Morel, von Colombier, in Corcelles.

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Inserate.

Schweizerische Nordostbahn.

Für die Beförderung von metallurgischen Erzeugnissen aus dem Ruhrgebiet nach Winterthur, Zürich und andere Stationen der Nordostbahn tritt auf 1. Mai ein provisorischer Reexpeditionstarif ab Basel S. C. B. und ein solcher ab Waldshut in Kraft. Exemplare des Tarifes ab Basel sind bei unsern Güterexpeditionen Basel, Zürich, Winterthur, Töß, Wülflingen, Bülach, Oerlikon, Wollishofen, Rüschlikon, Thalweil, Wädensweil, Richtersweil, Nieder- und Oberurnen, Näfels, Netstall, Glarus, Dietikon, Wettingen, Baden, Turgi, Affoltern, Zug und Cham, solche desjenigen ab Waldshut bei der Güterexpedition Winterthur unentgeltlich erhältlich.

Z ü r i c h , den 18. April 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

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Schweizerische ? ordostbahn

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Mit 1. Mai tritt als Ergänzung zu den bereits bestehenden Spezialtarifen für den Export von W e i n in Wagenladungen aus Ungarn nach der Schweiz ein XXIV. Nachtrag zum schweizerisch- österreichisch-ungarischen Gütertarif in Kraft, enthaltend ermäßigte Frachtsätze -von Preßburg und Wien nach Romanshorn Exemplare dieses Tarifes können bei unsern größern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 18. April 1878.

Die Direction der Schweiz, Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Ein seit 15. April gültiger Spezialtarif für die Beförderung von Cément in Wagenladungen ab Heidelberg nach Stationen der Ostschweiz kann bei unsern Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 22. April 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

In Aufhebung und Ersezung des gekündeten Spezialtarifes Nr. 11 tritt auf dem ganzen Gebiete der Jura-Bern-Luzern (Bödelibahn ausgenommen) mit 1. Mai ein neuer Tarif für den Transport verschiedener Baumaterialien in Kraft.

Derselbe ist als Spezialtarif E bezeichnet worden und kann durch Vermittlung der Stationen soweit der Vorrath reicht, unentgeltlich bezogen werden.

B e r n , den 22. April 1878.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bnndesblatt. 30. Jahrg. Bd. II.

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Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung ist vom eidg. Militärdepartement beauftragt, folgende Gegenstände anzuschaffen, und eröffnet hiemit Konkurrenz., Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns noch nicht bekannt sind, oder die bis zum 25. laufenden Monats nicht im Besize unserer Formulare für Angebote sein sollten, werden ersucht, dieselben zu verlangen.

Die bezüglichen Angebote müssen bis zum 20. Mai in unsern Händen sein.

Die Lieforungstermine beginnen einen Monat nach Vertragsabschluß und schließen mit 1. October 1878 Die Preise sind franko Pakung und Transport auf die dem Lieferauten nächstgelegene Eisenbahnstation zu stelleu.

Rüksendungen von Pakmaterial, sowie von Ausschusswaare, liegen zu Lasten der Lieferauten.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

6 6 0 Futtersäke .

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. f ü r Artillerie 1400 Kopfsäke . ,, 1000 Fouragirstrike .

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. ,, ,, 680 Pferdedeken . ,, 860 Stallgurten . ,, ,, 420 Trainpeitschen ,, ,, 400 Staublappen ,, ,, 900 Striegel aus Stahlblech . ,, ,, 400 Pferdebürsten .

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. ,, 400 Hufsalbbürsten mit Ueberzug ,, ,, 400 Hufsalbbüchsen .

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. ,, ,, 400 Schwämme ,, ,, 400 Hufräumer aus Stahl ,, ,, B e r n , den 15. April 1878. [2]..

Eidg. K r i e g s m a t e r i a l v e r w a l t u n g : Technische Abheilung.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Um die Gemeinden Wädensweil nnd Einsiedeln für die Vorschüsse sicher zu stellen, welche sie (vermöge ihrer der Nordostbahn gegenüber für die den Voranschlag überschreitenden Baukosten der Linie Wädensweil-Einsiedeln geleisteten Garantie) theils schon gemacht haben, theils noch werden machen müssen, und zur eventuellen Bestreitung der Kosten, wenn die Gesellschaft

371 eigenes Betriebsmaterial anzuschaffen beschließen würde, wünscht die Gesellschaft der Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln für ein im Maximum 1,300,000 Franken betragendes, zu 5% verzinsliches und in 20 Jahren zurückzuzahlendes Anleihen ein Pfandrecht z w e i t e n Banges, nachgehend dem am 18. August 1875bundesräthlih bewilligten Pfandrecht für eine Forderung von 1,500,000 Franken, auf die 16,8 Kilometer lange Linie W ä d e n s w e i l - E i n s i e d e l n , m i t Ausschluß d e s Gemäß Artikel 2 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiemit bekannt gemacht und e i n e mit S a m s t a g den 4. Mai n ä c h s t k ü n f t i g a b l a u f e n d e F r i s t angesezt, um beim Bundesrathe allfällig Einsprache dagegen zu erheben.

B e r n , den 13. April 1878. [3] ...

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes : Die Bundeskanzlei.

Zum Ausleihen.

Die in der Nähe der Stadt Bern, auf dem Liebefeld, Gemeinde Köniz gelegene eidg. Hülsenfabrik, bestehend in : 1) einem Wohnhause mit dabei liegenden 2 Gärten, circa 3 Jucharten Pflanzland, 2) einem Fabrikgebäude mit 2--3 Pferde Wasserkräften, kleiner Schmiede, Magazinen etc., wird hiemit auf 1. Oktober 1878 zum Verpachten ausgeschrieben.

Wunschendenfalls könnte auch eine zur Fabrik gehörende Dampfmaschine von 10 Pferdekräften zur Benützung überlassen werden.

Diese Realitäten werden einzeln oder sammthaft verpachtet.

Nähere Auskunft ertheilt auf frankirte Anfragen die [a]...

Direction des eidg. Laboratoriums in Thun.

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Bekanntmachung.

Mit Rüksicht auf die zwischen der Schweiz und Spanien am 27. August 1869 über gegenseitige Gleichstellung mit der meistbegünstigten Nation hinsichtlich der Verkehrsverhältnisse abgeschlossene Uebereinkunft*) wird Menait dem schweizerischen Handelsstande zur Kenntniß gebracht, daß den 8. Dezember vorigen Jahres zwischen Frankreich und Spanien eine Konvention auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen wurde, welche am 1. dies in Kraft getreten ist.

Nach dieser Uebereinkunft bezahlen bei ihrem Eingang in Spanien : Juwelier- und Goldschmiedwaaren aus Silber, auch verziert mit.Perlen oder ächten Steinen, 3 Pesetas per Hektogramm ; Waaren aus rothem oder gelbem Kupfer und Bronze, vergoldet, versilbert oder mit Nikel belegt, 250 Pesetas per 100 Kilogramm, und , unächte Goldschmiedwaaren 10 Pesetas per Kilogramm.

B e r n , den 9. April 1878. [a] ..

Die Schweiz. Bundeskanzler

Bekanntmachung.

Mit Schreiben vom 6. dies hat das schweizerische Konsulat in M a r s e i l l e dem Bundesrathe zur Kenntniß gebracht, daß Schweizer fortwährend und in zunehmender Anzahl nach der genannten Stadt sich begeben, um dort Arbeit zu suchen, ungeachtet davor schon häufig gewarnt worden sei, weil Handel und Industrie auch in Marseille sehr schlecht gehen.

Oft kommen Schweizer ganz aufs Gerathewohl dahin mit Frau und Kindern, Andere, welche ein Handwerk treiben, das in Marseille nicht ge*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band X, Seite 283.

373 trieben wird, wie z. B. Uhrenschalenmacher, Juweliere, Weber und Käsemacher, aucb Baker, die den Teig nicht nach französischer Art zu kneten verstehen, sowie solche, welche nicht französisch verstehen, und die daher äußerst schwer einen Plaz finden können.

Deßhalb -- sagt das obgedachte Konsalat -- müssen diese Leute ohne Existenzmittel schnell ihre Zuflucht zur schweizerischen Hilfsgesellschaft in Marseille nehmen, so daß sie im buchstäblichen Sinne täglich von hilfsbedürftigen Schweizern belagert werde, denen sie hei ihren wenigen Hilfsmittelu, auch beim besten Willen, nur theilweise helfen könne.

Unser Konsulat in Marseille räth daher mit aller Bestimmtheit, daß keiner sich dorthin begebe, ohne daß ihm zum voraus Arbeit z u g e s i c h e r t sei, oder daß er Existenzmittel mit sich bringe und französisch verstehe.

Im Auftrage des Bundesrathes wird das Vorstehende zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht.

B e r n , den 10. April 1878. [»]...

Die sclineiz. Bundeskanzler

Bekanntmachung.

Es sind abhanden gekommen oder verloren gegangen die Coupons per 28. Februar 1878 von den eidg. Obligationen Nr. 114, 115 und 116 Serie G.

Es ergeht daher die Einladung an öffentliche Kassen und Privaten, bei allfälliger Vorweisung dieser Coupons den Namen und "Wohnort des Inhabers z u ermitteln, d e r e n G e g e n w e r t h j e d o c h n i c h t a u s z u r i c h t e n , sondern sofort hinter den zuständigen Eichter zu legen, unter gleichzeitiger Mittheilung des Namens des Inhabers der betreffenden Coupons an unterzeichnete Stelle.

B e r n , den 10. April 1878. [3] ..

, Eidg. Staatscassa-Vcnvaltung.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Palle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte anch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter und Briefträger in l Anmeldung bis zum 3. Mai Eysins (Waadt).

1878 bei der Kreispostdirektion 2) Postkommis in Genf.

J in Genf.

3) Briefkastenleerer in Lausanne. Anmeldung bis zum 3. Mai 1878 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 3. Mai 1878 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger in Lenzburg. Anmeldung bis zum 3. Mai 1878 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Postablagehalter und Briefträger in Hospenthal (Uri). Anmeldung bis zum 3. Mai 1878 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Postbüreaudiener in Zürich.

Anmeldung bis zum 3. Mai 1878 bei der 8) Postkommis in Zürich.

j Kreispostdirektion in Zürich.

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1878

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2

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.04.1878

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368-374

Page Pagina Ref. No

10 009 931

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