545

# S T #

8427

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erhöhung der Beteiligung an den Kosten für die Errichtung einer Hochschulsportanlage in Zürich (Vom 5. März 1962)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen hiermit eine Botschaft betreffend die Erhöhung der Beteiligungen den Kosten für die Errichtung einer Hochschulsportanlage auf der Allmend Muntern in Zürich zu unterbreiten.

1. Vorgeschichte und Begründung der Notwendigkeit der Erweiterung des Projektes

Mit Bundesbeschluss vom 7. Juni 1955, Artikel 3, sind der zwischen dem Kanton Zürich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossene Vertrag betreffend die Errichtung und den Betrieb einer Hochschulsportanlage auf der Allmend Fluntern in Zürich genehmigt und der für den Bau der Anlage nach damaligem Projekt benötigte Kredit bewilligt worden. Dieser Kredit belief sich - gestützt auf ein vom Hochbauamt des Kantons Zürich ausgearbeitetes generelles Bauprojekt -.auf höchstens 1,3 Millionen Franken. Durch den erwähnten Vertrag ist der Kanton Zürich als Bauherr bezeichnet worden, der später auch die Verwaltung und den Unterhalt der Hochschulsportanlage übernimmt. Das für die Anlage in Frage kommende Gelände auf der Allmend Fluntern steht im Eigentum der Stadt Zürich, die dem Kanton Zürich für die Errichtung der Hochschulsportanlage ein Baurecht für eine Dauer von 90 Jahren erteilt. Die turnerischen und sportlichen Übungen für die Studierenden der Eidgenössischen Technischen Hochschule und der Universität Zürich werden

546

von dem im Jahre 1939 gegründeten Akademischen Sportverband Zürich (ASVZ), in dessen leitenden Organen der Bund und der Kanton Zürich massgebend vertreten sind, durchgeführt. Wir verweisen im übrigen auf unsere am 21. Januar 1955 an Sie gerichtete Botschaft Nr. 6755 (BB1107. Jahrgang, 1955, 122-129).

Die geplante Hochschulsportanlage konnte bis jetzt aus verschiedenen Gründen noch nicht gebaut werden. Zunächst verlangte die Stadt Zürich nachträglich vom Kanton Zürich für die Erteilung des Baurechtes auf der Allmend Pluntern Eealersatz. Erst nach längeren Verhandlungen konnte doch davon abgesehen werden, die Errichtung einer Hochschulsportanlage von der Frage eines sofortigen Eealersatzes abhängig zu machen. Diese nachträglichen Verhandlungen führten anderseits zum erfreulichen Ergebnis, dass das zunächst nur für 50 Jahre in Aussicht genommene Baurecht nunmehr für eine Dauer von 90 Jahren bewilligt worden ist, wobei ferner die Möglichkeit einer Verlängerung des Baurechtsvertrages ausdrücklich stipuliert werden wird. Diese wesentliche vertragliche Verbesserung erleichtert auch dem Bund die Bewilligung der nachstehend beantragten Erhöhung der mit Beschluss vom 7. Juni 1955 bewilligten Kostenbeteiligung. Die Verzögerung in der Errichtung der Hochschulsportanlage ist ferner darauf zurückzuführen, dass im Laufe der endgültigen Projektbearbeitung durch den vom Kanton Zürich beauftragten Architekten Dr. E.E. Knupfer wesentliche Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem generellen Projekt des Hochbauamtes des Kantons Zürich, das unserer Botschaft vom 21. Januar 1955 zugrundelag, vorgenommen werden mussten. Diese Änderungen waren vornehmlich bedingt durch eine stärkere als die vorgesehene Zunahme der Zahl der Studierenden an der Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule und damit auch der bedeutenden Zunahme der Zahl der Teilnehmer an den turnerischen und sportlichen Übungen, die vom ASVZ für die Studierenden beider Hochschulen in Zürich gemeinsam veranstaltet werden.

Über die Entwicklung der Zahl der an der Eidgenössischen Technischen Hochschule und der Universität Zürich eingeschriebenen Studierenden gibt folgende Tabelle Auskunft : Studienjahr

1930/31 1940/41 1950/51 1960/61

Eidg. Technische Hochschule Gesamtzahl Neuaufnahmen

1170 2118 8251 4004

388/431 525 627 936 .

[Wintersemester]

Universität Zürich Gesamtzahl Neuaufnahmen

1652 2558 3048 3285

894 877 1178 843 [Wintersemester]

Zu diesen Studenten kommen als an den turnerischen und sportlichen Übungen des ASVZ teilnahmeberechtigt noch hinzu die Assistenten der beiden Hochschulen und die zur Zeit rund 500 Fachhörer (Doktoranden) der ETH. Es darf

547 angenommen werden, dass an den beiden Hochschulen in Zürich in etwa fünf Jahren zusammen zwischen neun bis zehntausend Studenten immatrikuliert sein werden.

Die Beteiligung der Studierenden der ETH und der Universität Zürich an den Übungen des ASVZ zeigt seit 1950 folgende Entwicklung: Studienjahr

Zahl der Sporttreibenden [beide Semester zusammen]

1950/51 2394 1958/59 3237 1959/60 3211 1960/61 3381 Selbst wenn der Prozentsatz der an den Übungen des ASVZ teilnehmenden Studierenden beider Hochschulen sich nicht erhöhen sollte, so ist bestimmt damit zu rechnen, dass die Beteiligungsziffer in fünf Jahren auf etwa 4000 im Jahr ansteigen wird. Heute schon könnte, wenn nicht mangels genügender Anlagen und Hallen auf jede Propaganda für die Veranstaltungen des ASVZ verzichtet werden müsste, eine weit grössere als die tatsächlich vorhandene Beteiligung erreicht werden; es ist denn auch ausserordentlich zu bedauern, dass schon jetzt nicht alle von den Studierenden gewünschten Trainings und Spiele durchgeführt werden können, weil Plätze und Lokalitäten nicht in benötigter Anzahl zur Verfügung stehen.

Der Umfang und die Bedeutung der vom ASVZ durchgeführten Trainings, Spiele, Wettkämpfe, Wochenend-Touren, Sportlager usw. sind auch daraus ersichtlich, dass der Verband heute neben drei vollamtlichen Hochschulsportlehrern in jedem Semester für den Unterricht in Spezialdisziplinen noch über zwanzig Trainingsleiter benötigt.

Die Hochschulsportanlage auf der Allmend Fluntern wird nicht nur vom ASVZ benützt werden für seine allen Studierenden in Zürich offen stehenden Trainingsspiele usw., sondern auch von den Kursen I und II für Turnen und Sport der ETH, d.h. die Anlage wird auch der Ausbildung der eidgenössisch diplomierten Turn- und Sportlehrer für Mittel- und Hochschulen beste Dienste leisten.

Ferner können auch die turnerischen Übungen der Abteilung für Militärwissenschaften der ETH in der projektierten Hochschulsportanlage durchgeführt werden.

2. Beschreibung der Anlage und Kostenvoranschlag

Die Baudirektion des Kantons Zürich hatte wegen der seit 1955 eingetretenen Entwicklung den Architekten Dr. E.E. Knüpf er beauftragt, die Hochschulsportanlage den heutigen Erfordernissen entsprechend und - soweit auf dem vorhandenen Gelände möglich - auch im Hinblick auf die künftigen Bedürfnisse zu projektieren.

548 Entsprechend dem Antrag vom 21. Juli 1960 des Begierungsrates des Kantons Zürich an den Kantonsrat und einem regierungsrätlichen Ergänzungsbeschluss vom 4. Januar 1962 sieht das Projekt folgende Anlagen vor: Ein Basenspielfeld von 64x100 m, einen Basenspielplatz von 55x90 m, einen Trockenspielplatz mit zwei Basketballanlagen von je 26x14 m, einen Trainingsspielplatz mit Hartbelag von 30x50 m, eine 400-Meter-Laufbahn, Hochund Weitsprunganlagen sowie Stossanlagen. Für den Schlechtwetter- und den Winterbetrieb sind eine SpielhaHe von 26 X 41 m und zwei Trainingshallen von je 12x24 m bzw. 16x24 m geplant. Dazu gehören die nötigen Geräteräume, Garderoben mit 500 Plätzen, Duschenanlagen, Turnlehrerzimmer, Büro, sportärztliche Untersuchungsräume, ein Massageraum und eine kleine Sauna. Ferner sind ein Erfrischungsraum mit ca. 50 Plätzen und entsprechender Küchenanlage sowie ein allgemeiner Aufenthaltsraum (Diele), ein Konferenz- und ein Theoriezimmer vorgesehen. Unterkunftsmöglichkeiten für Gästemannschaften mit 32 Schlafstellen sowie zwei kleine Wohnungen (für den Hauswart und evtl.

einen Hochschulsportlehrer) vervollständigen das Projekt.

Diese Bäume verteilen sich auf drei Hochbauten, die einen Platz umrahmen, auf dem auch Autos parkiert werden können. Am Eingang von der Zürichbergstrasse her befindet sich das Garderobegebäude. Die Garderoben, das Lehrerzimmer, das Büro des Hochschulsportlehrers und die Hauswartloge liegen rings um einen offenen Hof. Im Untergeschoss sind Sauna, Massageraum, Abortanlagen und Luftschutzräume untergebracht. Vom Garderobegebäudo gelangt man über eine Bampe nach dem etwas tiefer gelegenen Gebäude mit den Spielhallen. Die grosse Halle mit kleiner Zuschauergalerie liegt im Oborgeschoss, während sich die beiden Trainingshallen darunter befinden. In einem dritten Gebäude, den Eingangshof südlich abschliessend, sind der Erfrischungsraum, die Unterkunftsräume für Gästemannschaften und die sportärztlichen Untersuchungsräume und die beiden Wohnungen untergebracht. Vom Erfrischungsraum und von der davor hegenden Terrasse aus kann das grosse Spielfeld - wo absichtlich auf eine Zuschauertribüne verzichtet wird - überblickt werden.

Der Begierungsrat des Kantons Zürich hat in Seinem Antrag vom 21. Juli 1960 dem Kantonsrat die Bewilligung des erforderlichen Kredites mit folgenden
Worten empfohlen : « Die Lage der vorgesehenen Hochschulsportanlage ist ideal : von den beiden Hochschulen mit zwei Tramlinien in wenigen Minuten erreichbar, unmittelbar am Waldrand, angrenzend an die Sportanlagen der Schweizerischen Kreditanstalt, neben den Tennisplätzen des Tennisclubs Fluntern und vor dem städtischen Schiessplatz Zürich-Fluntern. Zum Wellenbad und den Eisplätzen der Dolder AG gelangt man von der Allmend Fluntern in etwa 10 Minuten.

Das Baugelände umfasst 42 854 m2 Wiesland. Es liegt in der Grünzone gemäss städtischer Bauordnung und steht damit nur Bauten von. öffentlichem Interesse zur Verfügung.»

549

Die Kosten sind wie folgt veranschlagt (Preisstand Dezember 1961) : A. Hochbauten ' .

Fr.

1. Garderobegebäude 574000 2. Turn-und Trainingshallen 2023500 3. Erfrischungsraum, Gästezimmer, Arzt 882000 pr.

Hochbauten zusammen

3 479 500 3 479 500

B. Mobiliar, Turn- und Spielgeräte C. Umgebungsarbeiten (Sportanlagen im Freien) D. Unvorhergesehenes Kostenschätzung Preisstand Mai 1960 E. Teuerung vom Mai 1960 bis Dezember 1961

373 500 l 091 000 186 000

5130000 670000 Gesamtanlagekosten 5 800 000

Trotz den seit der ersten Kostenberechnung vom Mai 1960 hinzugekommenen 670 000 Franken kann das Baumprogramm - wie der Eegierungsrat des Kantons Zürich zu seinem Ergänzungsbeschluss vom 4. Januar 1962 ausführt - «nicht reduziert werden. Eine solche Eeduktion würde die Anlage bedeutend mehr entwerten, als dem eingesparten Geldbetrag entsprechen würde.

Soll die Hochschulsportanlage ihren Aufgaben einigermassen gewachsen sein, so darf sie nicht mehr verkleinert oder billiger ausgeführt werden.» 3. Erweiterungen des Projektes gegenüber demjenigen gemäss Botschaft vom 21. Januar 1955 (mit Begründungen) Der vorstehenden Projektbeschreibung fügen wir folgende ausführliche Begründung der gegenüber dem Projekt gemäss Botschaft vom 21. Januar 1955 vorgesehenen Erweiterung der Hochschulsportanlage bei. Dabei muss zunächst festgehalten werden, dass die sämtlichen Aussenanlagen (Spielplätze, Aschenbahn, Wurf platz usw.) in ihrem Gesamtumfang unverändert bleiben, weil das Gesamtareal gegenüber dem Projekt vom Januar 1955 nicht vergrössert werden kann. Eine Erweiterung erfahren somit nur die Hochbauten und einige Inneneinrichtungen.

Neu hinzugekommen sind zu der ursprünglich allein vorgesehenen Spielhalle zwei Trainingshallen in normalen Ausmassen. Diese Turnhallen sind im Untergeschoss (Unterkellerung) der Spielhalle angebracht. Die unter Abschnitt l dargestellte starke Zunahme der an den turnerischen und sportlichen Übungen sich beteiligenden Studierenden hat - wie ausgeführt wurde - schon jetzt zur Folge, dass nicht alle erforderlichen Spiele und Trainings durchgeführt werden können. Vor allem macht sich der Mangel an Trainingshallen jeweilen im Wintersemester einschneidend fühlbar, obwohl dem ASVZ neben den vertraglich zugesicherten kantonalen Turnhallen 'auch noch Turnhallen der Stadtschule Zürich - soweit sie frei sind - zur Verfügung stehen. Bei der sicher in Aussicht

550 stehenden weiteren Erhöhung der Zahl der Studierenden der beiden Hochschulen in Zürich wäre es sehr bedauerlich, wenn wegen eines Mangels an Turnhallen der Turn- und Sportbetrieb nicht dem vorhandenen Bedürfnis entsprechend ausgebaut werden könnte. Die zwei ini Untergeschoss der Spielhalle neu projektierten Trainingshallen sind dringend notwendig.

Für die Ausbildung der Turnlehrer und Trainingsleiter, zur Abhaltung von Konferenzen und Sitzungen sowie für Besprechungen anlässlich der Durchführung von Wettkämpfen, Hochschulmeisterschaften usw. soll neu ein vielseitig verwendbares Theoriezimmer hinzukommen. Ferner ist neu ein Abstellraum für Turngeräte und anderes Mobiliar vorgesehen.

Neu sind ferner Unterkunftsräume mit 32 Schlafstellen in das Projekt aufgenommen worden. Der Eegierungsrat des Kantons Zürich hat das Projekt vom Jahre 1955 seines Hochbauamtes vor der Erteilung seines Auftrages an Architekt Dr. E.E. Knüpf er zur Ausarbeitung eines zweiten, endgültigen Projektes von einem Experten für Turnanlagen, Prof. Leutert, begutachten lassen.

Dieser Experte wies auf den unbedingten Mangel an einigen 'Unterkunftsräumen hin. In der Tat hält es in Zürich oft sehr schwer, zur Unterbringung von Mannschaften, die von andern Hochschulen für zwei oder mehr Tage - besonders über das Wochenende - nach Zürich kommen, Unterkunftsmöglichkeiten zu finden. Es besteht daher kein Zweifel, dass die vorgesehenen 32 Betten recht oft benützt sein werden, sei es im Zusammenhang mit Einzel-Hoohschulwettkämpfen oder mit den gesamtschweizerischen Hochschulmeisterschaften. Solche Unterkunftsräume sind in Hochschulsportanlagen des Auslandes fast ausnahmslos vorhanden.

Der sogenannte Aufenthaltsraum des Projektes vom Jahr 1955 wurde etwas erweitert und aufgeteilt in einen Erfrischungsraum (mit kleiner Küchcnanlage), den neuen Aufenthaltsraum (Diele) und das Konferenzzimmer. Diese Bäume sind wegen der Lage des Hochschulsportplatzes an der Stadtperipherie besonders für die Veranstaltungen an den Wochenenden und an Abenden sehr zu begrüssen.

Die ebenfalls neu in das Projekt aufgenommenen Luftschutzräume entsprechen einer gesetzlichen Vorschrift.

Als Folge der Erweiterung der Anlage durch zwei Trainingshallen, die eine unerlässliche Kapazitätsvergrösserung mit sich bringen, seien ferner erwähnt die Erhöhung der Zahl
der Garderobeplätze und der Kleiderkasten von 400 auf 500, der Douchen und Toiletten sowie eine angemessene Vergrösserung des Lehrerzimmers, des sportärztlichen Zimmers und der Abwartwohnungen, die im Projekt vom Jahre 1955 für einen kleineren Betrieb bemessen waren.

Es sei in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass die Stadt Zürich angrenzend an die Hochschulsportanlage einen weitern Sportplatz, den sogenannten Forrenweid-Sportplatz, erstellen wird, der ausserhalb der Schulstunden der Stadtschule Zürich dem ASVZ für seine Übungen ebenfalls zur Verfügung stehen wird. Es muss daher dafür gesorgt werden, dass genügend Umkleide-

551 platze und Kleiderhaken vorhanden sind, wenn im Sommer zur vollbesetzten Hochschulsportanlage noch eine Benützung des städtischen Porrenweid-Sportplatzes durch Hochschulstudenten hinzukommt.

Die Mehrkosten gegenüber dem Projekt vom Jahre 1955 sind aber nicht nur auf die vorstehend erwähnten Projekterweiterungen zurückzuführen, sondern auch auf eine nicht unwesentliche Erhöhung des Baukostenindexes von 194 auf 250 Prozent.

4. Kostentragung durch Bund und Kanton Zürich Vertragsgemäss hat die Eidgenossenschaft die Hälfte des erwähnten Baukredites von 5,8 Millionen Franken, d.hi einen Betrag von 2,9 Millionen Franken in der Form einer Kostenbeteiligung beizutragen. Durch Bundesbeschluss vom 7. Juni 1955 wurde bereits ein Betrag von 1,3 Millionen Franken zur Verfügung gestellt; der bundesseitig noch notwendige Ergänzungskredit beläuft sich daher auf 1,6 Millionen Franken.

Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat mit Beschluss vom 28. November 1960 den auf den Kanton Zürich entfallenden Baukredit bewilligt, soweit die Aufwendungen nicht dem Kantonalen Sporttotoreservefonds entnommen werden können.

Bund und Kanton Zürich müssen sich vertragsgemäss in Zukunft auch in die laufenden Betriebs- und Unterhaltskosten der Hochschulsportanlage teilen, die vom Hochbauamt des Kantons Zürich auf rund 135 000 Franken (Reparaturen und bauliche Ergänzungen 30 000 Franken, Hausdienst für Löhne und Material 50 000 Franken, Heizung, Elektrizität, Wasser 55 000 Franken) im Jahr geschätzt werden, abzüglich allfälliger kleiner Einnahmen, die sich aus der Vermietung der Hallen und Plätze an Dritte ergeben könnten. Die auf den Bund entfallenden Betriebs- und Unterhaltskosten werden nach der Inbetriebnahme der Anlage in den jährlichen Voranschlägen der Eidgenössischen Technischen Hochschule erscheinen.

Auf Grund der vorstehenden Darlegungen ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den S.März 1962.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler : Ch. Oser

552 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Erhöhung der Beteiligung an den Kosten für die Errichtung einer Hochschulsportanlage in Zürich

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom S.März 1962, beschliesst : Art. l Auf Grund des mit Bundesbeschluss vom T.Juni 1955 genehmigten Vertrages zwischen dem Kanton Zürich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Errichtung einer Hochschulsportanlage auf der Allmend Fluntern in Zürich wird die Beteiligung des Bundes an den Kosten für das erweiterte Projekt um 1,6 Millionen Pranken erhöht.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

6255

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erhöhung der Beteiligung an den Kosten für die Errichtung einer Hochschulsportanlage in Zürich (Vom 5. März 1962)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1962

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

8427

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.03.1962

Date Data Seite

545-552

Page Pagina Ref. No

10 041 643

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.