247

als Postkommis in Chur : ,,

Hrn. Sebastian Fleisch, Postaspirant, von Kastiel (Graubünden), in Chur; ,, Altdorf : ,, Heinrich Baumann, von Altdorf, derzeit Postkommis in Genf.

# S T #

Inserate* Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung ist vom eidg. Militärdepartement beauftragt, folgende Gegenstände anzuschaffen, und eröffnet hiemit Konkurrenz.

Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns noch nicht bekannt sind, oder die bis zum 25. laufenden Monats nicht im Besize unserer Formalare für Angebote sein sollten, werden ersucht, dieselben zu verlangen.

Die bezüglichen Angebote müssen bis zum 20. Mai in unsern Händen sein.

Die Lieferungstermine beginnen einen Monat nach Vertragsabschluß und schließen mit 1. October 1878 Die Preise sind franko Pakung und Transport auf die dem Lieferanten nächstgelegene Eisenbahnstation zu stellen.

Rüksendungen von Pakmaterial, sowie von Ausschußwaare, liegen zu Lasten der Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

660 Futtersäke .

.

.

für Artillerie 1400 Kopfsäke .

1000 Fouragirstrike .

680 Pferdedeken 860 Stallgurten .

420 Trainpeitschen .

400 Staublappen 900 Striegel aus Stahlblech 400 Pferdebürsten .

400 HufsalbbürstenmitUeberzn 400 Hufsalbbüchsen .

400 Schwämme .

400 Hufräumer aus Stahl .

. B e r n , den 15. April 1878. [ 2 ].

Eidg. K r i e g s m a t e r i a l v e r w a l t u n g :

Technische Abtheilung

248

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Mai tritt für den Personen- und Gepäckverkehr zwischen den Stationen Berlin, Dresden-Altstadt und Leipzig einerseits und Stationen der schweizerischen Bahnen anderseits via Hof-Lindau-Komanshorn ein neuer Tarif in Kraft, durch welchen derjenige für den gleichen Verkehr vom 1. Juli 1872 aufgehoben und ersetzt wird.

Der neue Tarif kann auf den betheiligten schweizerischen Stationen eingesehen werden.

Z ü r i c h , den 10. April 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Mai treten für den Güterverkehr der Stationen Korschach bis Konstanz, Amrisweil bis Winterthur, einschließlich Kradolf bis Arnegg, Hettlingen bis Schaffhausen, Töß bis Koblenz, Kemptthal bis Zürich una Glattbrugg-Dielsdorf mit den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen neue Frachtsätze in Kraft. Durch dieselben werden sämjntliche einschlägigen Taxen im 13. Nachtrag zum schweizerischen Gütertarif vom 1. Juni 1872 und die Taxen ab Konstanz nach den Stationen Näfels-Mollis, Netstall und Glarus im I. Nachtrag zum Gütertarif für den direkten Verkehr der Stationen der Schweiz. Nationalbahn mit den Stationen der übrigen schweizerischen Bahnen aufgehoben.

Exemplare dieses Tarifs können zu Fr. l bei unsern Güterexpeditionen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 15. April 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn,

249 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Zum internen Gütertarif der Jura-Bern-Luzern-Bahn vom 24. Mai 1877 tritt mit 1. Mai 1878 ein II. Nachtrag in Kraft. Derselbe enthält Taxen für den Verkehr zwischen Interlaken und Bönigen einerseits und sämmtlichen übrigen Güterstationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn anderseits.

Exemplare dieses Nachtrags können durch Vermittlung der Stationen, soweit der Vorrath reicht, à 20 Cts. bezogen werden.

B e r n , den. 16. April 1878. .

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Anzeige.

Mein neuestes C o u r s b l a 11 Nr. 32 enthält Verzeichnis f a s t a l l e r in der Schweiz vorkommenden

Amerikanischen Eisenbahn- und City-Bonds nebst neuester Coursliste und wird auf "Wunsch gratis versendet. --; Ich empfehle mich bei dieser Gelegenheit für alle

Amerikanischen Bank- und Wechselgeschäfte, W e c h s e l , A u s z a h l u n g e n und I n k a s s o per A m e r i k a , sowie für Negociru a l l e r amerikanischen Bonds zu den besten Tagesp r e i s e n . [ H - 1 3 8 3 - Q ) J Herm "Weiss, Bankgeschäft, Basel.

.250

Schweizerische Nationalbahn.

Mit Bezugnahme auf unsere Publikation vom 12. Januar dieses Jahres machen wir hiemit bekannt, daß mit 15. dieses Monats ein neuer interner Spezialtarif für R o h e i s e n in Kraft tritt, welcher denjenigen vom 15. November 1877 aufhebt und ersetzt.

Exemplare des neuen Tarifs können auf unserm Tarifbüreau gratis bezogen werden.

W i n t e r t h u r , den 12. April 1878.

Der Delegirte für den Betrieb.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Um die Gemeinden Wädensweil und Einsiedeln für die Vorschüsse sicher zu stellen, welche sie (vermöge ihrer der Nordostbahn gegenüber für die den Voranschlag überschreitenden Baukosten der Linie Wädensweil-Einsiedeln geleisteten Garantie) theils schon gemacht haben, theils noch werden machen müssen, und zur eventuellen Bestreitung der Kosten, wenn die Gesellschaft eigenes Betriebsmaterial anzuschaffen beschließen würde, wünscht die Gesellschaft der

Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln für ein im Maximum 1,300,000 Pranken betragendes, zu 5°/o verzinsliches und in 20 Jahren zurükzuzahlendes Anleihen ein Pfandrecht z w e i t e n Ranges, nachgehend dem am 18. August 1875 bundesräthlich bewilligten Pfandrecht für eine Forderung von 1,500,000 Franken, auf die 16,8 Kilometer lange Linie W ä d e n s w e i l - E i n s i e d e l n , mit Ausschluß des Betriebsmaterials, zu bestellen.

Gemäß Artikel 2 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen wird dieses Pfandbestellungsbegehren niemit bekannt gemacht und e i n e mit S a m s t a g den 4. Mai n ä c h s t k ü n f t i g a b l a u f e n d e F r i s t angesezt, um beim Bundesrathe allfällig Einsprache dagegen zu erheben.

B e r n , dea 13. April 1878. 3 ..

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes:.

Die Bundeskanzlei,

W

251

Pfandrecht an einer Eisenbahn.

Die Gesellschaft der Suisse Occidentale wünscht zwei Pfandrechte auf ihre sämmtlichen Linien zu bestellen: -A.. Zur Sicherstellung eines Anleihens, durch welches sie sich effektiv 70 Millionen Franken verschaffen will, dessen Nominalbetrag aber 75 Millionen Franken an Kapital nicht übersteigen soll. Das Anleihen soll nach Maßgabe des Bedürfnisses nach und nach in Serien emittirt werden. Es zerfällt in(höchstens 187,500) Partialen von je Fr. 400, welche einen jährlichen Zins von Fr. 20 abwerfen und mit Fr. 500 zurükbezahlt werden sollen. Das Anleihen wird in 78 Jahren, von 1879 an, d. h. bis spätestens zum 31. Dezember 1956, in jährlichen Raten zurükbezahlt ; die Gesellschaft hat indessen das Recht, unter Beobachtung einer einjährigen Kündungsfrist die Rükzahlung schon vorher, vom Ablauf des zehnten Jahres an, zu oewerkstelligen.

Dieses Anleihen von effektiv 70 Millionen Franken ist zu folgenden Zweken bestimmt : 1) Zur Konversion oder Rükzahlung folgender älteren Anleihen: a. Des als Bestandtheil eines 32,000,000-Anleihens auf den Linien des ehemaligen Ouest suisse haftenden, von 1859 datirenden, Ende 1879 zur Rükzahlung gelangenden Pfandanleihens von .

.

.

. F r . 6,000,000b. Des auf der Linie Genf-Versoix haftenden, 1865 vom Kanton Freiburg kontrahirten, von der Suisse Occidentale übernommenen und in den Jahren 1880--1889 ratenweise zur Rükzahlnng gelangenden Anleihens von ,, 6,300,000 c. Des auf der Linie Lausanne-Freiburg-Bernergrenze haftenden, 1866 vom Kanton Freiburg kontrahirten, von der Suisse Occidentale übernommenen, auf 1881 kündbaren und jedenfalls spätestens bis Ende 1890 rükzahlbaren Anleihens von 14,000,000 d. Des von der Suisse Occidentale 1873 kontrahirten und auf Ende 1891 zur Rükzahlung gelangenden Anleihens von 22,700,000 e. Des von der Suisse Occidentale 1875 kontrahirten und 1891 rükzahlbaren Anleihens von Fr. 20,000,000, von 6,000,000 welchem bisher zur Emission gekommen sind 2) Zu Verbesserungs- und Vollendungsbauten auf dem 15,000,000 N e z d e r Suisse Occidentale i m Betrage v o n .

.

.

.

Fr, 70,000,000 Die unter Nr. 2 erwähnten Fr. 15,000,000 sollen an die Stelle der von dem 20,000,000-Anleihen von 1875 noch nicht emittirten Fr. 14,000,000 treten und daher die den lezteren Betrag repräsentirenden bezüglichen Titel annullirt werden.

252 3B. Zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 28,700,000, welches die Suisse Occidentale, im Betrage von Fr. 22,700,000, im Jahr 1873 emittirt, und, im Betrage von Fr. 6,000,000, im Jahr 1875 beschlossen und 1876 emittirt und zu dessen Gunsten sie sich verpflichtet hat, keine besser berechtigten Titel ausgeben zu wollen. Die je Fr. 1000 haltenden Titel dieses Anleihens sollen aus dem unter Ä bezeichneten neuen Anleihen von Fr. 70,000,000 zurükbezahlt oder gegen Titel des leztern Anleihens ausgewechselt und alsdann annullirt werden.

Die unter A und B aufgeführten Hypothekaranleihen sollen, bis das zweite (unter B) getilgt ist, einander im Range gleichstehen.

Beide gehen den bereits auf einzelnen Linien der Suisse Occidentale bestehenden Pfandrechten im Eange unmittelbar nach, in dem Sinne, daß an der Stelle der successiv ganz oder theilweise zurükbezahlten vorgehenden Pfandschnlden keine neuen Titel ausgegeben werden dürfen, welche im Bange dem neuen Anleihen von Fr. 70,000,000 vorgehen würden, lezteres vielmehr nachrükt.

Demgemäß sollen folgende Linien, wie sie am 1. Januar 1878 der Suisse ·Occidentale zustanden, in Folgendem Range zu Pfand eingesezt werden: 1) Die Linien des ehemaligen Ouest Suisse, von der Genfer Grenze bei Versoix, mit Ausschluß der Streke in der Enclave Céligny, über Lausanne Ms zur Anschlußweiche des Paluds bei St. Maurice und von Lausanne und Morges über Tverdon bis zur Neuenburger Grenze bei Vaumarcus, in der 'Tariflänge von 150 Kilometern, -- im z w e i t e n Range, -- unter Vorstellung des Pfandrechts für eine Forderung von ursprünglich Fr. 32,000,000, laut Rentenbrief vom 25. August 1865, von welcher Forderung Fr. 26,000,000 in Titel zerfallen, welche auf Fr. 400 lauten und gemäß Amortisationstableau mit je Fr. 500 zurükzuzahlen sind, -- Fr. 6,000,000 aber aus dem neuen Fr. 70,000,000-Anleihen getilgt werden sollen (A, l, a oben).

2) Die Linien des ehemaligen Franco-Suisse, von der Neuenburger Grenze bei Vaumarcus bis zur bernischen Grenze bei Neuenstadt und von Auvernier an die Landesgrenze bei Verrières, 72 Kilometer lang, -- im z w e i t e n Rang, -- unter Vorstellung des Pfandrechts für eine in 90 Jahresraten (von 1869 bis 1958) zur Rükzahlung gelangende Forderung'von ursprünglich nominell Fr. 14,124,400, laut Akt vom Juli 1868. In lezterer Summe (35,311
Obligationen zu Fr. 400, rükzahlbar mit Fr. 550) sind Inbegriffen diejenigen Titel, welche zum Austausch gegen alte, noch nicht konvertirte Franco-Suisse-Obligationen bestimmt sind; die Rechte der Inhaber dieser noch nicht konvertirten Titel auf einen Antheil an dem Pfandrechte ersten Ranges bleiben also gewahrt.

3) Die Linie von Genf nach Versoix und an die genferisch-waadtländische ·Grenze, Inbegriffen die in der Enclave Céligny gelegenen Streke, 12 Kilometer lang, -- im z w e i t e n Rang. -- unter provisorischer Vorstellung des Pfandrechts für eine Forderung von Fr. 6,300,000, laut Akt vom 27. Dezember 1869 (A, l, b oben).

4) Die Linie von Lausanne (Baunhof ausgeschlossen) über Freiburg an die Bernergrenze bei Thörishaus, 87 Kilometer lang, -- im z w e i t e n Rang, -- unter provisorischer Vorstellung des Pfandrechts für eine Forderung von Fr. 14,000,000, laut zwei Rentenbriefen vom 24. Dezember 1864 und 2. März 1865 (A, l, c oben).

5) Die Linie Jougne-Eclépens, von dem Anschlußpunkt zwischen Cos.sonay und Eclépens Ms zur Landesgrenze bei Vallorbes, 35 Kilometer

r

253 lang, -- im z w e i t e n Bang, -- unter Vorstellung des Pfandrechts für eine in 99 Jahresraten (von 1869 bis 1967) zur Kükzahlung gelangende Forderung von ursprünglich nominell Fr. 8,200,000 (Fr. 16,400 Obligationen von Fr. 500), laut Bentenbrief vom 9. September 1873.

6) Die Längen bahn durch das Broyethal, von Palézieux bis an die bernische Grenze bei Fräschels, 68 Kilometer lang, -- im zweiten Hang, -- unter Vorstellung einer in 70 Jahren (von 1875 bis 1944) zur Kükzahlung gelangenden Foraerung von ursprünglich nominell Fr. 4,240,000 (10,600 Obligationen von Fr. 400, rukzahlbar zu Fr. 500), laut Pfandbestellungsbewilligung des Bundesrathes vom 21. Dezember 1874.

7) Die Linie Freiburg-Payerne-Yverdon, 51 Kilometer lang, im e r st e n Eang.

Gemäß Art. 2 des Bundesgesezes vom 24. Jani 1874 über Verpfandung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiemit bekannt gemacht und eine mit Ende dieses Monats a b l a u f e n d e Frist angesezt, um bei dem Bundesrathe allfällig Einsprache dagegen zu erheben.

B e r n , den 2. April 1878. [3] ...

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzlei.

Zum Ausleihen.

Die in der Nähe der Stadt Bern, auf dem Liebefeld, Gemeinde Köniz, gelegene eidg. Hülsenfabrik, bestehend in : 1) einem Wohnhause mit dabei liegenden 2 Gärten, circa 3 Jncharten Pflanzland, 2) einem Fabrikgebäude mit 2--3 Pferde Wasserkräften, kleiner Schmiede, Magazinen etc., wird hiemit auf 1. Oktober 1878 zum Verpachten ausgeschrieben.

Wünschendenfalls könnte auch eine zur Fabrik gehörende Dampfmaschine von 10 Pferdekräften zur Benützung überlassen werden.

Diese ßealitäten werden einzeln oder sammthaft verpachtet.

Nähere Auskunft ertheilt auf frankirte Anfragen die [s] ..

Direction des eidg. Laboratoriums in Thun.

Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. II.

17

254

Bekanntmachung.

1

Mit Eüksicht auf die zwischen der Schweiz und Spanien am 27. August 1869 über gegenseitige Gleichstellung mit der meistbegünstigten Nation hinsichtlich der Verkehrsverhältnisse abgeschlossene Uebereinkunft*) wird hiemit dem schweizerischen Handelsstande zur Kenntniß gebracht, daß den 8. Dezember vorigen Jahres zwischen Prankreich und Spanien eine Konvention auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen wurde, welche am 1. dies in Kraft getreten ist.

Nach dieser Uebereinkunft bezahlen bei ihrem Eingang in Spanien : Juwelier- und (roldschmiedwaaren aus Silber, auch verziert mit Perlen oder ächten Steinen, 3 Pesetas per Hektogramm ; Waaren aus rothem oder gelbem Kupfer und Bronze, vergoldet, versilbert oder mit Nikel belegt, 250 Pesetas per 100 Kilogramm, und unächte Goldschmiedwaaren 10 Pesetas per Kilogramm.

B e r n , den 9. April 1878. [3] ..

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Mit Schreiben vom 6. dies hat das schweizerische Konsulat in M a r s e i l l e dem Bundesrathe zur Kenntniß gebracht, daß Schweizer fortwährend und in zunehmender Anzahl nach der genannten Stadt sich begeben, um dort Arbeit zu suchen, ungeachtet davor schon häufig gewarnt worden sei, weil Handel und Industrie auch in Marseille sehr schlecht gehen.

Oft kommen Schweizer ganz aufs Gerathewohl dahin mit Frau und Kindern, Andere, welche ein Handwerk treiben, das in Marseille nicht ge*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band X, Seite 283.

255 trieben wird, wie z. B. Uhrenschalemnacher, Juweliere, Weber und Käsemaeher, auch Baker, die den Teig nicht nach französischer Art zu kneten verstehen, sowie solche, welche nicht französisch verstehen, und die daher äußerst schwer einen Plaz finden können.

Deßhalb -- sagt das obgedachte Konsulat -- müssen diese Leute ohne Existenzmittel schnell ihre Zuflucht zur schweizerischen Hüfsgesellschaft in Marseille nehmen, so daß sie im buchstäblichen Sinne täglich von hilfsbedürftigen Schweizern belagert werde, denen sie bei ihren wenigen Hilfsmitteln, auch beim besten Willen, nur theilweise helfen könne.

Unser-Konsulat in Marseille räth daher mit aller Bestimmtheit, daß keiner sich dorthin begebe, ohne daß ihm zum voraus Arbeit z u g e s i c h e r t sei, oder daß er Existenzmittel mit sich bringe und französisch verstehe.

Im Auftrage des Bundesrathes wird das Vorstehende zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht.

B e r n , den 10. April 1878. ['] ..

Die Schweiz, ßundeskaozlei.

Bekanntmachung.

Es sind abhanden gekommen oder verloren gegangen die Coupons per 28. Februar 1878 von den eidg. Obligationen Nr. 114, 115 und 116 Serie C.

Es ergeht daher die Einladung an öffentliche Kassen und Privaten, bei allfälliger Vorweisung dieser Coupons den Namen und Wohnort des Inhabers zu ermitteln, d e r e n G e g e n w e r t h j e d o c h n i c h t a u s z u r i c h t e n , sondern sofort hinter den zuständigen Richter zu legen, unter gleichzeitiger Mittheilung des Namens des Inhabers der betreffenden Coupons an unterzeichnete Stelle.

B e r n , den 10. April 1878. [3] ..

Eidg, Staatscassa-Venvaltung.

256

Ausschreibung vou erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wira von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter und Briefträger in Ì Anmeldung bis zum 3. Mai Eysms (Waadt).

1878 bei der Kreispostdirektion 2) Postkommis in Genf.

J in Genf.

3) Briefkastenleerer in Lausanne. Anmeldung bis zum 3. Mai 1878 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 3. Mai 1878 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger in Lenzburg. Anmeldung bis zum 3. Mai 1878 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Postablagehalter und Briefträger in Hospenthal (Uri). Anmeldung bis zum 3. Mai 1878 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Postbüreaudiener in Zürich. \ Anmeldung bis zum 3. Mai 1878 bei der 8) Postkommis in Zürich.

} Kreispostdirektion in Zürich.

1) Briefträger in Sottens (Waadt). Anmeldung bis zum 26. April 1878 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Büreaudiener beim Postbureau Bern.) Anmeldung 'bis zum 26. April 1878 3) Postwagenmeister in Bern.

Jb« der Kreispostdirektion m Bern.

4) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 26. April 1878 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Postablagehalter und Briefträger in Sihlbrücke (Zürich). Anmeldung bis zum 26. April 1878 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Ppsthalter und Briefträger in Martigny-Bonrg (Wallis). Anmeldung bis zum 26. April 1878 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

7) Telegraphist in Kirchberg (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. April 1878 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

8) Telegraphist in Martigny-Bourg. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. April 1878 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

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1878

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17

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.04.1878

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247-256

Page Pagina Ref. No

10 009 926

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