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Uebersicht der

dem Bundesrathe für die Brandbeschädigten in A i r öl o und M a r c h i s s y zugekommenen Liebesgaben in Geld.

Bis 16. Januar 1878 Geber.

30. Schweiz. Konsulat in San Francisco (Gabe von Fräulein Clorinda Rottanzi) .

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Total bis zum 24. Januar 1878

Fr. 25,006. 12 ,,,

25. --

Fr. 25,031. 12

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 18. Januar 1878.)

Herr John A. C a m p b e l l aus Wyoming, welcher von der Regierung der Vereinigten Staaten Nordamerikas zum dortseitigen Konsul in Basel ernannt worden war, hat in dieser Eigenschaft das Exequatur vom Bundesrathe erhalten.

(Vom 19. Januar 1878.)

Nachdem am 5. dieses Monats eine zweite Konferenz von Abgeordneten der am Gotthardunternehmen sieh betheiligenden Kantone, und Eisenbahngesellschaften stattgefunden, hat der Bundesrath beschlossen, an die eidgenössischen Stände Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwaiden, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Aargau, Thurgau und Tessin, an die Gesellschaften der Gotthardbahn, der Nordostbahn und der Centralbahn das nachstehende Kreisschreiben zu richten:

92 ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Bekanntlich hat am 5. laufenden Monats eine zweite Konferenz der das Gotthardunternehmen subventionirenden Kantone und Eisenbahngesellschaften stattgefunden, deren Protokoll unsere Bundeskanzlei Ihnen mit Schreiben vom 17. dies mitzutheilen die Ehre hatte. Sie werden daraus ersehen haben, daß der Versuch, die der Schweiz zugemuthete Quote der Nachtragssubvention lediglich auf die bisherigen Subventionen zu vertheilen, in Folge der in jener Konferenz abgegebenen Erklärungen als gescheitert betrachtet wurde, und daß man sich mit dem Beschlüsse trennte, es solle durch eine neue Kommissionalberathung eine Repartition angestrebt werden, bei welcher auch auf eine Herbeiziehung des B u n d e s zu reflektiren wäre. Verhehlte man sich dabei auch keineswegs, daß es keine leichte Sache sein werde, für diese Angelegenheit eine Bundessubsidie zu erlangen, so war andererseits die Ueberzeugung so ziemlich allgemein geworden, daß eine dem Luzerner Protokoll entsprechende Lösung der Frage geradezu unmöglich sein werde, wenn nicht zu diesem Auskunftsmittel gegriffen und also auch dieses Mal, wie es seit 1848 schon so oft geschehen sei, die Mitwirkung des Bundes zur Bewältigung einer Aufgabe, wobei sich die Kräfte der Kantone als unzureichend erweiifen, herbeigerufen werde.

T,Die Kommission, welche den fraglichen Auftrag einer Repartition auf neuer Grundlage erhielt*), hat sich am 17. laufenden Monats in Bern unter der Leitung einer bundesräthlichen Delegation versammelt, und es ist der Zwek gegenwärtiger Zuschrift, Ihnen das Ergebniß ihrer Verhandlungen zur Kenntniß zu bringen. Dabei ist zunächst zu bemerken, daß dasjenige Kommissionsmitglied, welches dem Kanton Bern angehörte, auch jezt noch an der Ansicht festhielt , es sollte von j eder Bundessubsidie abgesehen und der volle Betrag der Nachtragssubvention auf die Kantone und Gesellschaften umgelegt werden, wenn auch vielleicht auf Grund einer etwas andern Scala, als sie bei dem lezten Versuche zur Anwendung gekommen war. Die überwiegende Mehrheit der Versammlung hielt *) Die Kommission bestand, nachdem einige ablehnende Mitglieder durch den Bnndesrath ersezt worden waren, aus den Herren : Regierungspräsident Pfenninger in Zürich, Regierungsrath Hartmann in Bern, Landammann Fr. Lusser in Altdorf, Regierungsrath von Hettlingen
in Sehwyz, Regierungsrath Klein in Basel, Regierungspräsident Moser-Ott in Schaffhausen, Landamman Frey in Aarau, T)r. Vischer, Präsident der schweizerischen Centralbahn in Basel.

93 ·aber dafür, daß auch jeder neue Versuch dieser Art, nach Maßgabe der bereits gemachten Erfahrungen, sich als unfruchtbar erweisen müßte; daß aber die Zeit dränge und man durchaus genöthigt sei, aus der Sphäre bloßer, voraussichtlich erfolgloser Versuche herausund auf das Gebiet realisirbarer Projekte hinüberzutreten; außerdem erachtete man das von der Konferenz der Kommission übertragene Mandat als ein imperatives in dem Sinne, daß bei dem neuen Repartitionssystem eine Nachhilfe Seitens des Bundes in Aussicht zu nehmen sei. Dabei wurde von Seite der bundesräthlichen Delegation die Erklärung abgegeben, daß der Bundesrath, in Würdigung der außerordentlichen Schwierigkeiten, die sich jeder andern Lösung entgegenstellen, zu dem Entschlüsse gelangt sei, den Wunsch der Konferenz in Betreff einer Bundessubsidie bei den eidgenössischen Räthen nach Möglichkeit zu unterstüzen, daß er dieses aber nur zu thun im Falle sei, wenn 1) auch die bisherigen Subvenienten noch einmal eine Anstrengung machen und ihr Interesse an der Gotthardunternehmung in angemessener Weise durch das Werk bethätigen, und wenn 2) gewisse Voraussezungen, die er als Vorbehalte und Bedingungen zu formuliren im Falle sei, gesichert seien.

Nach diesen Vorverhandlungen wurde, auf Grund des Vorschlages einer Unterkommission, folgendes Repartitionstableau entworfen und schließlich mit Mehrheit genehmigt: Zürich .

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. F r . 800,000 Bern ,, 600,000 Luzern 200,000 Uri ; .

,, 100,000 Schwyz ,, 100,000 Nidwaiden 15,000 r Obwalden ,, 10,000 Zug ,, 50,000 Solothurn ,, 50,000 Baselstadt ,, 600,000 Basellandschaft ,, 100,000 Schaffhausen ,, 50,000 Aargau ,, 500,000 Thurgau ,, 40,000 Tessin ,, 100,000 Nordost- und Centralbahn zusammen ,, 1,500,000 Fr. 4,815,000

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,,Die Gesichtspunkte, von denen hiebei ausgegangen wurde, sind' im Wesentlichen folgende: Vor allen Dingen schien es der Kommission ganz unerläßlich zu sein, daß kein einziger der frühern Subvenienten v ö l l i g bei Seite gelassen werde, und zwar vorzugsweise deßhalb, weil die Entlassung eines einzigen sofort Reklamationen Anderer hervorrufen müßte, und weil es überhaupt dem ganzen Gedanken der Nachtragssubvention, als einer Maßregel zur R e t t u n g des gefährdeten Unternehmens, entspricht, daß a l l e diejenigen, welche bei dem leztern interessili sind, sich auch bei jener betheiligen. Dabei glaubte man aber allerdings, den eigenthümlichen Verhältnissen, welche bei den Kantonen Tessin und Zug in erster Linie, bis zu einem gewissen Grade auch bei Luzern in Folge der Verschiebung einiger Bestandtheile des ursprünglichen Gotthardprogramms entstanden sind, volle Rechnung tragen zu sollen, indem man die ihnen weiterhin zuzumuthende Subventionsquote auf sehr mäßige Beträge beschränkte. Was die Kantone Uri und Schwyz anbelangt, von denen namentlich ersterer, theilweise auch lezterer, mit Rüksicht auf starke Belastung bei der ursprünglichen Subvention ,7 sich gegen zu müssen O O tiiede weitere Zumuthung O verwahren geglaubt hatte, so fand die Kommission, daß von deren vollständiger Entlassung nicht die Rede sein könne, nicht bloß aus den oben dargelegten allgemeinen Gründen, sondern insbesondere auch mit Rüksicht auf das ganz eminente direkte Interesse, das gerade diese Kantone daran haben, daß das Gotthardunternehmen, das ihnen Eisenbahnen zu biingen verspricht, die sie wohl sonst kaum jemals erhalten würden, nicht an seiner Durchführung gehindert werde.

Dagegen suchte man auch hier den Verhältnissen so gut als möglich gerecht zu werden, indem man für jeden der genannten zwei Kantone die Quote auf Fr. 100,000 reduzirte, -- einen Betrag, dessen Aufbringung ihnen keine unüberwindliche Schwierigkeit machen kann. Die Quoten der übrigen Kantone bedürfen wohl einer nähern Motivirung nicht; mau nahm dabei Rüksicht auf alle diejenigen Verhältnisse und Schwierigkeiten, die von mehreren Seiten in den frühern Konferenzverhandlungen waren signalisirt worden.

,,In Betreff der Betheiligung der schweizerischen Central bahn und Nordostbahn ist zu bemerken, daß die Kommission, troz der bekannten Finanzlage dieser
Gesellschaften, nicht glaubte, von der frühern, ohne Beiziehung einer Bundessubsidie aufgestellten Veranlagung mit \ lk Millionen abgehen zu dürfen. Es wäre überflüssig, einen nähern Nachweis darüber zu führen, in welchem eminenten Maße diese Gesellschaften daran interessirt sind, daß die Gotthardbahn, mit Rüksicht auf welche sie bereits große und kostspielige Zufahrtslinien gebaut haben, auch wirklich zu Stande komme, wie

95 sehr ihre künftige Entwiklung hievon beeinflußt ist, und wie sehr sie hoffen dürfen, durch die Gotthardbahn, wenn sie gebaut wird, ein Element neuer Belebung für ihre Linien zu erhalten. Die Kommission ist der ganz entschiedenen Ueberzeugung, daß, insbesondere wenn man darauf rechnen will, daß auch der Bund sich an dem Rettungswerke betheilige, eine erhebliche Mitwirkung jener beiden Eisenbahngesellschaften nicht entbehrt werden kann, und daß auch der S c h e i n vermieden werden sollte, als diene die Bundessubsidie nicht dazu, diese Gesellschaften zu entlasten.

.,,Nach dem vorstehenden Repartitionstableau werden also die Kantone und Gesellschaften zusammen einen Betrag von 4,815,000 Franken aufzubringen haben, und die Subsidie, welche beim Bunde nachzusuchen wäre, würde sich auf die Summe von Fr. 3,185,000 belaufen. Obgleich dieser Betrag bereits etwas jenseits der Limite liegt, welche sich der Bundesrath anfänglich vorgenommen hatte, einzuhalten, so will derselbe gleichwohl es auf sich nehmen, der Bundesversammlung unter gewissen, sofort vorzuführenden Bedingungen einen bezüglichen Antrag zu hinterbringen ; aber er will auch nicht unterlassen, hinzuzufügen, daß er die Bereitwilligkeit zur Einbringung einer solchen Vorlage ganz bestimmt an die Voraussezung knüpfen muß, daß nun das neu entworfene Vertheilungstableau keiner weitern Aenderung und Schmälerung unterzogen werde. Dasselbe stellt nach der, von der Kommission übrigens getheilten Auffassung des Bundesrathes den lezten und entscheidenden Versuch dar, die durch das Luzerner Protokoll gestellte Aufgabe schweizerischerseits zu lösen. Ein weiteres Markten würde nur zu neuen Zögerungen führen und, da die Zeit des definitiven Entschlusses gekommen ist, so wird sich jeder in dem Vertheilungstableau Benannte die Frage vorzulegen haben, ob er die ihm zugedachte Leistung übernehmen oder aber durch seine Weigerung die ganze Angelegenheit zum Scheitern bringen will. Wir brauchen nicht besonders darauf aufmerksam zu machen, wie groß daher die Verantwortlichkeit Derer wäre, welche sich zu einer ablehnenden Haltung entschließen würden. Die Kommission hat bei dieser Sachlage geglaubt, daß die Einberufung einer nochmaligen Gesammtkonferenz ohne Zwek wäre, und der Bundesrath schließt sich dieser Anschauungsweise an, indem er übrigens sich bereit erklärt,
falls (von mehreren Seiten) eine abermalige Konferenz gleichwohl gewünscht würde, einen derartigen Wunsch in Erwägung zu ziehen.

Werden aber solche Verlangen nicht gestellt, so hat es bei der von der Kommission entworfenen Repartition sein Bewenden, und wir ersuchen sämmtliche Betheiligten, mit möglichster Vermeidung aller Zögerung eine definitive Erklärung der verfassungs- und

96 .·statutengemäß zuständigen Organe über die Annahme der ihnen zugetheilten Subventionsquote zu provoziren und uns sodann von dem Ergebnisse Mittheilung zu machen.

,,Es erübrigt nur noch, die bereits angedeuteten Vorbehalte und Bedingungen aufzuführen, welche wir jedenfalls bei Gewährung einer Bundessubvention zu stellen veranlaßt wären.

,,Es sind die folgenden: 1) daß die Gottha.rdbahngesellschaft durch einen vollständigen und in jeder Hinsicht zuverläßigen Finanzausweis Gewißheit darüber schaffe, daß sie, unter Einrechnung der 28 Millionen neue Subvention, die erforderlichen Mittel besize, um das Programm der Luzerner Konferenz, nach den derselben zu Grunde gelegten Voranschlägen, durchzuführen; 2) daß die von Deutschland und Italien erwarteten Subventionsquoten offiziell zugesagt seien und daß ebenso die von schweizerischen Kantonen und Gesellschaften dekretirten Nachtragssubventionen, im Betrage von acht Millionen Franken, weniger die zu gewährende Bundessubsidie, in durchaus fester und vom Bundesrathe genehmigter Weise angemeldet und sichergestellt seien; 3) daß die Gotthardbahngesellschaft sich in verpflichtender Weise dahin erkläre, die durch Artikel 8 des internationalen Vertrages von 1869 für den Transitverkehr zwischen Deutschland und Italien normirten Maximaltaxen auch in direktem Verkehr zwischen der Schweiz und Italien als Maximalsäze anzuerkennen und demgemäß auf diejenigen höhern Ansäze zu verzichten, zu deren Bezug sie durch einzelne kantonale Konzessionen berechtigt gewesen wäre.

,,Indem wir hiemit, im Anschlüsse an die Verhandlungen der Repartitionskommission, die Frage neuerdings Ihrer Erwägung unterstellen, wie Sie sich zu der Nachtragssubvention zu stellen gedenken, sehen wir Ihrer Rükäußerung über den Inhalt des gegenwärtigen Schreibens mit thunlicher Beförderung entgegen.

,,Uebrigens ergreifen wir gerne auch diesen Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in den Schuz Gottes zu empfehlen."

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(Vom 22. Januar 1878.)

Der Bundesrath hat zwei Divisionskriegskommissäre ernannt, und zwar : für die II. Division: Hrn. Major Eduard Cropt, in Sitten; ,, ,, VI. · ,, ,, ,, Jakob W ir z, in Zürich.

Gleichzeitig wurden beide Herren zu Oberstlieutenants der Verwaltungstruppen befördert.

Ferner ernannte der Bundesrath zum Kommandanten des XX. Landwehr-Infanterieregiments : Hrn. Wilhelm S c h w a r z in Lenzburg, und beförderte denselben zum Oberstlieutenant der Infanterie.

Infolge eingegebener Demission von Seite der bisherigen Divisionsärzte der II., III., IV. und VI. Division, sind vom Bundesrathe gewählt worden: als Arzt der II. Division: Hr. Major Gustave V ir c h a u x , von St. Biaise, in Locle; ,, ,, ,, HI.

,, ,, Major Emanuel Niehans, von und in Bern ; ,, ,, ,, IV.

,, ,, Major Jakob K u m m e r , von und in Aarwangen (Bern); ,, ,, ,, VI.

,, ,, Major Emil R a h m , von Hallau, in Schaffhausen.

Gleichzeitig wurden die Herren Virehaux, Niehans, Kummer und Rahm zu Oberstlieutenants der Sanitätstruppen befördert.

Zum Stabssekretär mit Adjutant-Unteroffiziersgrad ist Hr. Theodor B r o d b e c k , von und in Liestal, ernannt worden.

Hr. J. Savage Delavan, von New-York, ist von der Regierung der Vereinigten Staaten Nordamerikas unterm 20. November v. J.

zum dortseitigen Vizekonsul in Genf ernannt worden, und es hat derselbe für seine Funktionen das Exequatur vom Bundesrathe erhalten.

98 (Vom 25. Januar 1878.)

Nachdem an der ersten Generalstabsschule vom Jahr 1877 eine Anzahl Offiziere der verschiedenen Waffen mit Erfolg Theil genommen haben, ernannte der Bundesrath als H a u p t l e u t e im Generalstabskorps : Hrn. Pestalozzi, Emil, in Zürich; ,, von Graffenried, Arnold, in Bern; ,, Boy de la Tour, Alfred, in Courtelary (Bern) ; ,, Curti, Curzio, in Bellinzona; ,, Gutzwiller, Stephan, in Bern; ,, Patry, Edouard, in Genf; ,, Morlot, Albert, in Bern ; ,, von Wattenwyl, Eduard, in Bern; ,, Nüscheler, Alfred, in Zürich; ,, Frey, Othmar, in Aarau: ,, Hartmann, Horaz, in St. Gallen; ,, Wasmer, Gottlieb, in Aarau.

Mit Schreiben vom 23. dies hat der k. großbritannische Minister-Resident bei der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herr Edwin C o r b e t t , dem Bundesrathe angezeigt, daß Ihre Majestät die Königin von Großbritannien ihn von seinem bisherigen Gesandtschaftsposten abberufen und ihn zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim König von Griechenland ernannt habe.

Bis zur Ersezung des Hrn. Corbett wird Herr William N e l t h o r p e - B e a u c l e r k als Geschäftsträger die Geschäfte der k.

großbritannischen Gesandtschaft in Bern besorgen.

Der Bundesrath wählte als Postkommis in Basel : Hrn. Emile Clot, Postaspirant, von Courtille (Waadt), in Basel.

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Uebersicht der dem Bundesrathe für die Brandbeschädigten in Airolo und Marchissy zugekommenen Liebesgaben in Geld.

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26.01.1878

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