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1 2

669

Bundesblatt 97. Jahrgang.

Bern, den 7. Juni 1945.

Band I.

Erscheint in der Segel alle 14 läge. Preis 30 Franken im Jahr, 10 Franken im Salbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr: 50 Happen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli A de. in Bern.

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4739

Botschaft des

Bundesrates an die Bundes Versammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1946 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1946 zu leistenden Vergütungen.

(Vom 29. Mai 1945.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wie in den letzten Jahren unterbreiten wir den eidgenössischen Bäten den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials (Kriegsmaterialbudget) vereinigt mit der Vorlage über die vom Bund den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Eekruten zu leistende Entschädigung.

I.

Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1946.

In Aussicht genommen sind nachstehende Anschaffungen, die wir entsprechend der Gruppierung des allgemeinen Budgets gegliedert haben.

Der vorliegende Budgetentwurf ist ungefähr 8,5 Millionen Franken niedriger gehalten als derjenige des Vorjahres. Diese Herabsetzung konnte erreicht werden, "weil einerseits die während der Dauer des Aktivdienstes vorzeitig durchgeführte und im Jahre 1944 verstärkte Rekrutenausbildung wegfällt, wodurch die Kosten der Rekrutenausrüstung um ca. 50 % gesenkt werden konnten; anderseits erachten wir es in Anbetracht der heutigen Lage als gegeben, verschiedene von den Dienstabteilungen eingereichte Kreditbegehren zurückzustellen, das heisst Anschaffungen nicht dringender Natur auf spätere Jahre zu verschieben.

Bundesblatt. 97. Jahrg. Bd. L 48

670

Wir möchten besonders darauf hinweisen, dass nach Abschluss der Demobilmachung sämtliches Kriegsmaterial zufolge seiner mehrjährigen Verwendung; im Aktivdienst einer Generalrevision unterzogen werden rnuss. Diese .Revisionsarbeiten dürften sich auf mehrere Jahre erstrecken. Die Kosten sind im Kriegsmaterialbudget absichtlich nicht eingestellt worden, in der Meinung, dass sie vorläufig noch zu Lasten des Aktivdienstkontos gebucht werden sollen.

Dagegen ist wie in den vorgehenden Jahren für die laufende ordentliche Eevision der Munition ein Kreditbegehren eingestellt.

Die Anschaffungskosten des Materials sind auf Grund der gegenwärtigen Preise und Löhne veranschlagt. Dazu muss betont werden, dass die Teuerung im Vergleich zu den Vorkriegsprcisen einen wesentlichen Anteil an der Budgetbelastung hat.

Die Kreditbegehren werden in besondern Akten begründet.

5. Militärdepartement.

Ausbildung der Armee.

549 Erleichterung der Dienstpflicht: 725 Ausrüstung der Offiziere

Fr.

909 245

Ausrüstung der Armee.

560 Materialbeschaffung: 541 Versuche und Verbesserungen aller Art, einschliesslich Instrumente, Modelle und Einrichtungen für die Versuche . Fr.

4 500 000

542

Bekleidung und persönliche Ausrüstung: Bekleidung der Rekruten und für das Festungswachtkorps, Exerzierkleider, Fhegerausrüstung, Abzeichen, Gepäck, Ausrüstungsgegenstände, Musikinstrumente und Zubehör Fr. 16 147 954

543

Waffen und Munition: Schulmaterial, Handfeuerwaffen, blanke Waffen, Soldatenmesser, Waffenzubehör, Reparatur- und Putzmaterial Fr.

5 646 083

544

Korps- und Schulmaterial: Allgemeines Korpsmaterial, Pferdeausrüstung, Fuhrwerke, Motorfahrzeuge und Zubehör, Radfahrermaterial, Material für den Verbindungsdienst, optisches Material, Geschützmaterial, Flieger-, Flab-, Genie-, Sanitäts- und Veterinärmaterial, Gasschutzmaterial, Material für den Verpflegungsdienst.

' . Fr. 17712666

581

Eevision der Munition

Fr.

2 500 000

671

Pferde.

570 Kavallerie-Remontendepot : 440 Dienstkleider . . .

Fr.

140168

571 Pferderegieanstalt : 440 Dienstkleider . .

Fr.

109798

Zusammenstellung.

Voranschlag 1945

Voranschlag 1946

(B.B, v. 23. 6, 44)

549 Erleichterung der Dienstpflicht: 725 Ausrüstung der Offiziere. . . .

Fr. 1017742 Fr.

909245

2 500 000

4 500 000

560 Materialbeschaffung: 541 Versuche und Verbesserungen aller Art, einschliesslich Instrumente, Modelle und Einrichtungen für die Versuche 542 Bekleidung und persönliche Ausrüstung 548 Waffen und Munition . . . . .

544 Korps- und Schulmaterial . . .

581 Revision der Munition . . . .

» 25 652 132 » 9 546 075 » 15 726 158 » l 500 000

» » » »

16 147 954 5 646 088 17 712 666 2 500 000

570 Kavallerie-Eemontendepot : 440 Dienstkleider

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140168,

571 Pferderegieanstalt: 440 Dienstkleider

188246

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» 104 819 » 109 798 Fr. 56184667 Fr. 47665914 II.

Entschädigung an die Kantone für die persönliche Ausrüstung der Rekruten.

a. Ausrüstung der Rekruten.

Der Tarif für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten (beigehefteteTabelle I) basiert auf einer detaillierten Kostenberechnung, welcher die zurzeit in Betracht fallenden Preise zugrunde gelegt sind. Da die Preise der Rohmaterialien noch nicht stabil sind, muss dem Militärdepartement betreffend.

Änderungen dieser Ansätze freie Hand gelassen werden.

672 Die Preise der Tücher erfahren keine Änderung, da angesichts der anhaltenden Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung die Kriegstechnische Abteilung den Fabrikanten die nötigen Rohwollen gegen Bezahlung aus ihren Lagerbeständen zur Verfügung stellt.

Wir verweisen auf die nachstehende Tabelle: Preise der TUcher für die Rekrutenausrüstung pro 1945 pro 1946

Tuchsorte

Waffenrocktuch 24.-- Hosentuch 23.20 Reithosentuch 27.80 Kaputtuch 21.30 Mützenloden 20.50 Aufschlagtuch (für helles Aufschlagtuch Fr. 2. -- Zusehlag) 16.60

24.--- 23.20 27.80 21.80 20.50 16.60

Die Rekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss der beigehefteten Tabelle II auszurüsten.

b. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Nach den durch Bundesgesetz vom 21, Dezember 1934 betreffend die Abänderung der Militärorganisation vom 12. April 1907 in Art, 158, Abs. 2, aufgestellten Bestimmungen beschaffen in der Regel die Kantone nach den vom Bunde aufgestellten Vorschriften die persönliche Ausrüstung der kantonalen und eidgenössischen Truppen.

Die von den Kantonen beschaffte persönliche Ausrüstung ist dem Bund in seine Eeserve abzuliefern; dieser stellt dagegen aus der Eeserve die für die Ausrüstung der Eekruten nötigen Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.

Unter diesen Umständen fällt natürlich die in Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung vom 29. Juli 1910 vorgesehene Zinsvergütung dahin.

Ausrüstung. Gemäss Art, 90 des oberwähnten Bundesgesetzes erfolgt die Bewaffnung und Ausrüstung der Eekruten aus den vom Bund zur Verfügung gestellten Beständen auf den Waffenplätzen durch die Waffenplatzzeughäuser.

Die in der Tabelle I vorgesehene Entschädigung für die Kosten der Einkleidung ist an die Kriegsmaterialverwaltung zugunsten ihres Kredites 562, 561, Unterhalt und Ersatz der Bekleidungsvorräte, auszurichten.

III.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des hier angefügten Entwurfes zu einem Bundesbeschluss betreffend Beschaffung des Kriegsmaterials und betreffend die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Eekruten zu leistenden Vergütungen.

Tariffürr dieBeschaffungg der Rekruten-Ausrüstung im Jahre 1946, Art..

ira-

lar Dragoner, R dl 1.

Hufschmiede, und Führer Trompeter, Fahrradder Sattler und Kp. der Büchsen- und BUchsenIII. Schlitzendar macher der Iff., Sittler to Kavallerie not, 1. a.

Stimm

Führer l.

Schulzen und Grenadiere der Mami der Schützen.

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20.-- 4.70 7.90 97.--

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20.-- 4.70 7.90 98.--

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20.-- 4.70 7, 98,--

89.80

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20,-- 4,70 7.90 97.70

20.-- 4. 70 7.90 97.--

+ Stahlhelm ,

* Waffenrock Ord. 40 mit Kragen- und Ärmelpatten, Achsel n u m HI ern und 2 Krawallen

99, 80' !

110, 20 94.30

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Motorradfahrer der Ari. und der u.

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Fahrer und berittene Tramp, der Artillerie.

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' Fahrhosen 17 für Radfahrer [2 Paar) * Keilhosen 14 (2 Paar ohne Besatz) Krawatte f ü r Kaput , .

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Wadenbinden (1 Paar) .

.

Ledergamaschen (1 Paar) Lederstulpen für Radfahrer Einheitsrucksack, O r d 4 4 " .

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. . .

Tornister 42 Garnituren dazu * Tornister 75/98 mit 4 Packriemen, 54 cm lang .

94,30

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Brotsack, Einheitsmodell, Ord, 44 Stoff

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+ Brotbeutel 14 für Kavallerie 59,66

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2. 10

2. 10

543. 20

454. 75

A lum -Feld Hasch e 32 mit Becher Kochgeschirr 1898/1920 aus Aluminium , Kochgeschirr 82 aus Stahlblech Essbesteck 21

.

.

Futteral iaht. Garnituren Entschädigung für Einkleiden der Rekruten

.

.

2.

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+ Die mit + bezeichneten Gegenstände sind L von deo 1 Kantonen nicht it zu begeh äffen, da diese Gegenstände von der K. T. A. beschafft und durch die K. M. V, direkt an die Rekruten abgegeben werden, *1 InklusiveEntschädigungn g für Bezeichnen, Transporte etcderer Kle idungastück e und der Gepäckausrüstung je 30 Cts. per Waffenrock, Hose and Kaput sowie per Rucksack und Tornister.

Train deFüs.-Bataillonee, Fahrer deGeb.Qe b.-Scheinwerfer erhalten 1 Paar Reithosen ohne Besatz und 1 Paar Fusstruppenhosen 1 Die Motorradfahrer der mol. l e i c h T r u ppenTn.erbai ten an Stelle der 2 Fus truppenbasen 2 Fahrhosen 17 für Radfahrer (Fr. 101.70 für S Paar) und 1 Paar Lederstulpen filr Radfahrer (Fr. 23.20 pro Paar), · DMitrailleur-Rekrutenuten Gebirgs-Mit-Mil rai [leur- Abte lungen I u d 2, sowie die Geb.-Telegr. -Pi. -Rekruten erhalten den Festungstornister 17/80 (Fr. 60. -- ), sowie bit zum Aufbrauch der Lagerbestände den Brotsack Unberittenetene (fr. 16, 60). Die Säumer dieser Tru ppen sind à dagegen mit dem Tornister 75/98 und mit dem Brotsack für berittene Truppen auszurüsten 1 Die Retruten Füs.-Bat.Bai. 1, 2, 4, 6, 1 13 25, 2 . 63. 64. 9". 99, 65. H , 67, 46, 58, 69, 60 und der Schützen-Bat. I und 3, sowie die in diesen Stäben und Einheiten eingeteilten San.-Uof. und Sdt. erhalten an S t e d e s dea Tornisters d e n t e i l f i l i enstofftornister 1914/17 ab Lager.

i g B l a c h l 5 c b gertruppen (inkl. Motf., aber ohne Flabtruppen), der Sanitätstruppen (ohne Truppensanität) erhatten den Tornister 98 ohne Hilfstragriemen (Fr. 81. 30), diejenigen der VerB Rekrutenulen der Genietruppen, der ilfstragriemen (Fr. 33. 40), abpflegungstruppenppen Lagei bie zum Aufbrauch den T o r nder i 9 8 Lagerbestände.

e r U3 mit E (mit Ausnahme der Geb. -Art., t er Fest.-Art. und der Scheinwerfer-Trp.), sowie der Traintruppe, Hufschmiede inbegriffen, erhalten zum Tornister 76/93 statt vier Paek* D i e Rekruten d e r Artillerie, inkl.

lud einen 64 cm langen Packriemen S a r, Die i e Rekruten m e n der i cGeb.-Scheinw.-Kpn.

m e n 4 und 5 erhalten 2von lange j e 5Packriemen 4 c m Länge àzwei 65 cm 6 5 cund m 2 kurze à 54 cm. Die Säumer-Rekruten erhaltPackriemeniemeö à 54 cm.

' u n b e r i t t e n e n l e n e n Trompeter, die Büchsen macher, Sattler und Hufschmiede, lie kein eigenes Pferd besitzen und infolgedessen
kein personliches Reitzeug fassen, erhalten den Tornister 75/98.

und sämtlichee berittene Hufschmied e (inkl. diejenigen der Kavallerie) erhalten ein Paar Anschnallsporen; Unteroffiziere, inkl. diejenigen der Kavallerie, l Paar blanke An1 Berittene Artilleristen, Train, Rückgabe der frohegefassteneSpopu D r a g o n s c h n a l ren.

l s p Of.-Ordonnanzen o r e n p o r e o erhalten besondere Anschnallsporen (Fr. 7. 45 p e r Paar) mit kurzem gegen Hais (Fr. 5, 56 per Paar).

· Trainaoldaten vom Bocke fahrend erhalte n beine Sporen, "> Solange die Rekruten a u f W a f f e n p l ä t n p l a Lzen durch die E. M. Veingekleidetet werden, sind diese Entschädigungen an die K. M. V. auszurichten, weicbe ihrerseits die kantonalen Waffenplatzzeughäuser für ihre Arbeitsaufwendungen entschädigt.

11 Für diejenRekruten,uten, d i e m i t e S n e r Echusswaffe ausgerüstet werden betr ägt die Entschädigung Fr. 2. 10 und für die andern Rekruten Fr, 1. 00.

hmiede nach Kolonne 12 (Tabelle 1) ausgerüstet. Nach bestandenem Hufschmiedekurs und nach erfolgter Einteilung sind die Hufschmiede der Kavallerie nach Kolonne 6 11 den der Feld-, FeldhaubizInRekrutenschulecbule werden H u f s c und H ( B T hweren a h e Feld-Hauhitz-Artillerie l l e h e l t e ist an Stelle der einen ?on I I )den auszurasten.

zwei in der Rekrutenschule Hufschmischmi gefassten Fusstruppenhosen eine Reithose ohne Besatz und ein Paar Wadenbinden abzug eben. Alle übrigen Hufschmiede be halten die in der Rekrutenschule gefasste Ausrüstung, " Uof. und Mannschaften der Geb. In f. und die in den Stäben und Einheiten t er Geb. Inf. eingeteilten San.-Uof. und -Sdt. erhalten an Stelle des Tornisters den Einheitsrucksack Ord. 44 (Fr, 123. 88) mit einem Effektensack (Fr. 6. --) und 4 k l e S ä c k c h e n k c b e o (total Fr, 3. 20), 14 Rekruten d i T r u p p e n m p p e u erhalten den B otsack für Unberittene bis zum Au brauch der Lagerbestände (Fr. 16. 60).

'* Rekruten dieser Truppen erhalten den B rotsack für Berittene bis zum Aufb auch der Lagerbestände (Fr. 16. 46).

" K o s t e W a f f e n r o c k s u r o c k M o t o r r a d f a h r a d f a b ier der Art. und der FI.- und Flab -Truppen = Fr. 97. --.

Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung der Rekruten und neuernannten Füsiliere, Lmg,.

Grenadiere der Infanterie

Mitrailleure, Führer Trampeler Telephon-, u. Buchsenund der SignalTambouren soldaten Kanoniere der und FUhrer Infanterie und Funker der der und GenieFUhrer der Infanterie und der Funker i 4

der Abt

Dragoner, Motorisierte leichte Trompeter, Radfahrer, BüchsenFahrradmacher, Moll, der Sattler und mechaniker Art., und u.

; Hufschmiede -BUchsenGrenadiere macher dar der leichten Kavallerie Truppen

Kanoniere, MO Mechaniker dir und Wagner dir Feld-Art., Feld-Haub.,

Gegenstand

Fahrer 11 Trompete der Train oh Offiziers

und

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A. Bekleidung.

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Waffenrock, Ord. 40 mit Patten, Nummern und 2 Krawatten

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Fahrhosen f ü r Radfahrer O r d 1 7 . . . » Reithosen, Ord. 14 (1 Paar mit und 1 Paar ohne Besatz) Krawatte für Kaput

. . .

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B. Ausrüstung (Gepäck).

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Tornister Ord. 4 2 . . .

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Festungstornister 17/30

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Brotsack 17 für Berittene . . .

, Brotbeutel 14 für Kavallerie .

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Rahmentasche f ü r Radfahrer . .

. . . .

Feldflasche mit Becher, Ord. 32 Kochgeschirr aas Aluminium, Ord. 98/20 Kochgeschirr aus Stahlblech, Ord. 82 .

. . .

Essbesteck, Ord. 21 Mannsputzzeug, Ord. 14 . . .

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r, mit Ausn ahme der K an.-Korpor e der Attille rie, hat An pruc auf Eara binertragen e erhalten UnteroffizierAdj.-Uof.,, Fe Idweil) cl un L Fouriere sowie die Trompeter UE d Tambouren erbalten Die i Jeder

1

Karabiner, Mod. 31 mit Riamen und Putzzeug . . . .

Revolver mit Futteral, Patronentäschchen und Putzzeug .

Soldatenmesser, Mod. 08

1") 1

Sägebajonett, Mod. 14 Of.-Dolch mit Feldgurt, Gabeltragriemen und Quaste .

Leibgurt, Mod. 98 mit Scheidetasche . . .

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Patronenbandelier, Mod. 98 ..

Putzzeugtäschchen, Mod. 89, leer

.

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1 Signalpfeife mit Schnur 2 Waffenfettbüchschen 1 Unteroffiziersschriftentasche Ord 33

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Dieselben werden den Uof.-Sch und Nicht karabinerträ gende 1 f.-Scliriftenta asche Diese U o meistergrad Wachtmn sowie

') Dii hohem UD teroffizere ( Fourier, Fe dweibel, Ad -Uof.) sind zum einma ligen Bezug einer Of.-Mütze ohne Gradabzeichen berechtigt.

ile.

>) Er Balten den ] >) In ppen der F Capuleihwewüs.-Bat.t. , 4,1, 5,n 10, 13, 25, 26, 52, 54, 97, 3», 55, 56, 57, 46, 68, 59, 60, der Schützen-Bat. 1 und 2 erhalten den Blachenstofftornister H/17 ohne H lfstragrieme n.

') Adj .-Uof. habeii das gesam e Gepäck ii messer zurü ckzuerstatte IL Die übri inkl. Soldateerittenencn Ti nur den UD| en Büchsen,machern, Ssg e n Uof. und d i e Soldaten behalten das Gepäck ihrer frühern ·) De r Tornister ompetern, diKorpsausrüu infolgedess eu kein per önliche ·) Die Offiziersord 75/98 w i rhalten o n n a n züber e n e ulies ei ein zur stung gehör en des beson ders zusammengestelltePutzzeugf') Die berittenen Uof., inkl. diejenigen der Kavallerie, erhalten l Paar blanke Anschnallsporen gegen Rückgabe der früher gefassten. Für die Mannschaft gibt ea 3 verschiedene Modelle vo ·) In der Rekrutenschule werden alle Hufschmiede nach Kolonne 12 ausgerüstet. Nach, bestandenem Hufschmiedkurs und nach erfolgter Einteilung sind die Hufschmiede der Kavallerie na Artillerie Bind an Stelle der einen in der Rekrutenschule gefassten Fusstruppenhose eine Reithose Oboe Besatz nnd l Paar Wadenbinden abzugeben. Alle Übrigen Hufschmiede behalten t 9) Bei den Drag.-Schw. beritten eingeteilte San--Uof. erhalten 2 Reithosen und l Pair Stiefel mit blanken Anschnallsporen gegen Rückgabe der Fusstruppenhosen und der Schuhe. Wenn s 10) Wachtmeister, Korporale und Soldaten mit Ausnahme der berittenen Wachtmeister der Artillerie.

") Adjutant-Uof., Feldweibel und Fouriere.

") Adjutant-Uof., Feldweibel nnd Fouriere; ferner alle berittenen Wachtmeister und Korporale (ohne Kavallerie); alle Hufschmiede; die berittenen Trompeter; die Trompeter der Gebirgsarti ") Nur Wachtmeister und Korporale.

") Erhalten den Säbelgurt mit Säbelscheidentasche, bis die Torräte aufgebraucht sind.

") Trainsoldaten, Säumer, Fahrer und Führer der Artillerie, einschliesslich die unberittenen Wachtmeister und Korporale. Die Fahrer der Artillerie erhalten nur l Patrontasche.

15) Die Soldaten der Heerespolizei erhalten zum Revolver einen einfachen Tragriemen.

") Nur die Motorradfahrer, Inkl. diejenigen der Art., Fl.- undFlab.-Trp16) Berittene Telephon-Wachtmeister.

") Die in den
Stäben und Einheiten der Infanterie eingeteilten San.-Uof. und Sdt. erhalten je nach Einteilung den Tornister Ord. 42 oder den Blachenstofftornister 14/17 oder denEinheitsn '") Nur Gebirgsinfanterie und die in den Stäben und Einheiten der Gebirgsinfanterie eingeteilten San.-Uof. und Sdt.

") Nur die Motf. der Fliegertruppen.

**) Nur die Motf. der Flab-Truppen.

NB. Die Waffen mit zugehörigem Lederzeug, ferner die Tornistergurten und Garnituren für Tornister und Brotsäcke, sowie die mit + bezeichneten Gegenstände werden von der K. T- A. eil

Inhalt d e s Mannsputzzeuges: l Kleiderbürste, l Schuhbürste, 5 0 gr Fleckenseife, l Nadelbüchschen m i t j e 1 0 m feldgrauem Knopflochfaden N r . 3 0 undNähfadenn N r . 5 0 u n d 3 zeugen durch die K. M.V. den Rekruten verabfolgt. Das Schuhfett wird «sparst In kleinenBüchschenn abgegeben.

Tabelle II.

und Bewaffnung der Rekruten und neuernannten Unteroffiziere im Jahre 1946.

Kanoniere, Mechaniker und Wagner der Feld-Art., Feld-Haub., Sch. FeldHaub. und

Gegenstand

m laut

mi

Trompeter und der Art., berittene FUhrer der T null (Kater dar Artillerie. Säumer und aller Train ohne Truppen, Infanterie.

ohne Offiziers.

Kavallerie.

Hui-

Flieger-

Genietruppen

t

Inkl. Eunker der Fliegertruppen, ohne Fliegerabwehr

it

truppen Inkl.

Tambouren

VerIruppen

Train der Fahrer der

polizei

Feldpostund

werfer.

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A. Bekleidung.

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ffenrock, Ord. 40 mit Patten, Nummern und 2 Krawatten

thosen, Ord. 14 (1 Paar mit und 1 Paar ohne Besatz)

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1 1 1 1') 1 1 1 ohne Besitz 1 1 1

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FeldpostFeldpostpacker

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B. Ausrüstung (Gepäck).

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C. Bewaffnung und Lederzeug.

abiner, Mod. 31 mit Riemen und Putzzeug .

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olver mit Futteral, Patronentäschchen und Putzzeug .

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Dolch mit Feldgurt, Gabeltragriemen und Quaste .

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Dieselben werden den Uof.-Schulen von den W affenplatzzeu ghänsern ge liefert und Nicht karabinertragende 1 Wsffenfettbüch sehen.

Diese Do f.-Schriftent lache wird auch den Feldpostsekretären mit Korporals- oder Wach tumeistergrad sowie den Ieerespolizisten abgegeb en.

Of.-Mütz ohne Gradabzeichen berechtigt.

, der Schützen-Bat. 1 und 2 erhalten den Blachenstofftornister 14/17 oboe Hilfstragriemen.

if. und die Soldaten behalten das GepÄck ihrer frühern Einteilung.

und Hufschmieden abgegeben, die kein eigenes Pferd haben und infolgedessen kein persönlichem Reitzeug fassen.

sammengestelltes Putzzeug.

gegen Rückgabe der froher gefassten. Für die Mannschaft gibt es 3 verschiedene Modelle TOD Anschnallsporen, d. h. 1. für Kavallerie, 2. für Fahrer und Train, 3. für 0f.-Ordonnanzen, denem Hufschmiedkurs und nach erfolgter Einteilung sind die Hufschmiede der Kavallerie nach Kolonne 6 auszurüsten. Den Hufschmieden der Feld-, Feldbaubitz- und schweren Feld-Haubitzeithose ohne Besatz und l Paar Wadenbinden abzugeben. Alle übrigen Hufschmiede behalten die in der Rekrutenschule gefasste Ausrüstung.

mit blanken Anschnallsporen gegen Rückgabe der Fusstruppenhosen und der Schuhe. Wenn sie noch keinen Einheitskaput besitzen, so wird ihr Kaput gegen einen Reitermantel ausgetauscht.

illerie.

(ohne Kavallerie); alle Hufschmiede; die berittenen Trompeter- die Trompeter der Gebirgsartillerie; die 0f.-Ordonnanzen; die Sattler (ohne diejenigen der Kavallerie und der Mot-Trap.-Trp.).

acbtmeister und Korporale,

Die Fahrer der Artillerie erhalten nur lPatrontasche.*

nach Einteilung den Tornister Ord. 42 oder den Blachenstofftornister 14/17 oder den Einheitsrucksack Ord- 44.

a San.-Uof. und Sdt.

rnister und Brotsäcke, sowie die mit + bezeichneten Gegenstände werden TOD der K. T. A einheitlich beschafft

1

673

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 29. Mai 1945.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident :

Ed. v. Steiger.

Der Bundeskanzler:

Leimgruber.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1946 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1946 zu leistenden Vergütungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 158 Militärorganisation, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 1945, beschliesst:

Art. 1.

Für die Beschaffung von Kriegsmaterial im Jahre 1946 werden nachbezeichnete Kredite bewilligt, die einen Bestandteil des allgemeinen Voranschlages für 1946 bilden und in diesen einzuschalten sind:

«74

549 Erleichterung der Dienstpflicht: 725 Ausrüstung der Offiziere

Fr.

909 245

560 Materialbeschaffung: 541 Versuche und Verbesserungen aller Art, einschliesslich Instrumente, Modelle und Einrichtungen für die Versuche 542 Bekleidung und persönliche Ausrüstung . . . .

543 Waffen und Munition 544 Korps- und Schulmaterial 581 Revision der Munition

» 4 500 000 » 16147 954 » 5 646 088 » 17 712 666 » 2 500 000

570 Kavallerie-Remontendepot : 440 Dienstkleider

»

140168

·571 Pf erderegieanstalt : 440 Dienstkleider

»

109 798

Fr. 47665914

Art. 2.

Die vom Bunde an die Kantone für 1946 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I der Botschaft festgesetzt.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen. Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterialverwaltung abgeschoben und vom Bunde den Kantonen fortlaufend bezahlt werden, wird im Jahre 1946 die Geldzinsvergütung nach Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung nicht ausgerichtet.

5792

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1946 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1946 zu leistenden Vergütungen. (V...

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Jahr

1945

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

4739

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1945

Date Data Seite

669-674

Page Pagina Ref. No

10 035 305

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.