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Bericht des

.Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Gesuch um Fristverlängerung für die Streke Urnäsch-Appenzell der Schweiz. Lokalbahnen.

(Vom 28. November 1878.)

Tit.!

Mit unserer Botschaft vom 29. Mai 1878 haben wir beantragt, -die im Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 23. September 1873, betreffend die Konzession einer schmalspurigen Eisenbahn WinkelnHerisau-Urnäsch-Appenzell (Eisenbahnaktensammlung, neue Folge, Bd. I, S. 184), für die Vollendung und Inbetriebsezung der Streke Herisau-Appenzell angesezte und am 21. März 1876 (Eisenbahnaktensammlung n. F., Bd. IV, S. 13) für die noch nicht dem Betrieb übergebene Streke Urnäsch-Appenzell bis zum 1. März 1879 verlängerte Frist hinsichtlich des ebengenannten Theilstüks dieser Linie neuerdings, und zwar bis zum 1.März 1885 zu erstreken.

Durch Beschluß des Ständeraths vom 6. Juni 1878, dem dann -auch der Nationalrath beitrat, ist der Entscheid über unsern Antrag verschoben und sind wir eingeladen worden, die von der Standeskommission Appenzell Inner-Rhoden nachgesuchten Verhandlungen zwischen derselben und dem Verwaltungsrath der schweizerischen Lokalbahnen eintreten zu lassen und sodann neuerdings Bericht und .Antrag zu hinterbringen.

349 Diese Verhandlungen verzögerten sich wegen persönlicher Abhaltung sowohl des von Appenzell ursprünglich in Aussicht genommenen Delegirten als des Vertreters des Verwaltungsrathes der Lokalbahnen derart, daß eine Konferenz erst am 10. Oktober stattfinden konnte, lieber den Verlauf und die Ergebnisse dieser Konferenz verweisen wir auf das den Akten beiliegende bezügliche Protokoll.

Die Verabredungen, welche zwischen den Vertretern der beid.seitigen Interessenten unter Genehmigungsvorbehalt stattfanden, haben diese Genehmigung seither noch nicht allseitig erhalten, und es ist auch nicht anzunehmen, daß die sämmtlichen Interessenten sich so rechtzeitig darüber aussprechen werden, daß darauf gestüzt noch im Laufe der gegenwärtigen Session eine definitive Vorlage gemacht werden könnte. Vielmehr wird eine solche erst auf eine erste Session im Jahr 1879 in Aussicht genommen werden dürfen.

Wir geben Ihnen hievon Kenntniß, indem wir beifügen, daß wir dafür halten, es habe unter diesen Umständen das rechtzeitig anhängig gemachte Fristerstrekungsgesuch des Verwaltungsrathes der schweizerischen Lokalbahnen die Wirkung, daß vor Erledigung desselben ein Erlöschen der Konzession mit den darauf gesezten Folgen für die Bahngesellschaft ausgeschlossen sei,i und daß also O o die Behandlung eines Antrags auf Fristverlängerung auch nach dem 1. Mai 1879 unbeanstandet stattfinden werde.

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so würden wir uns vorbehalten, Ihnen noch im Laufe der gegenwärtigen Session den Antrag auf eine vorläufige Fristerstrekung z. B. bis zur nächsten Sommersession der Bundesversammlung vorzulegen.

Genehmigen Sie, Tit., auch bei diesem Anlaß die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 28. November 1878.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. IV.

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Abänderung des Münzgesezes vom 7. Mai 1850.

(Vom 29. November 1878.)

Tit.!

Anläßlich der Behandlung der Botschaft des Bundesrathes vom 23. November 1877, betreffend Neuprägung von schweizerischen Zwanzig-, Zehn- und Fünfrappenstüken, beschlossen die h. gesezgebenden Räthe, auch jene Vorlage an den Bundesrath zurükzuweisen zur Untersuchung der Frage : 1) ob sich der Silbergehalt der Billonscheidemünzen ohne unverhältnißmäßige Kosten ausscheiden lasse, und 2) ob nicht, falls diese Ausscheidung thunlich erscheint, das Bundesgesez über das Münzwesen vom 7. Mai 1850 nach der Richtung abzuändern sei, daß wenigstens die Zehn- und Fünfrappenstüke ohne Silbergehalt ausgeprägt werden.

L Was den erstem Punkt -- die Ausscheidung des Silbers -- betrifft, so hat sich der Bundesrath zu diesem Zweke vergeblich nach inländischen Anstalten umgesehen. Eingezogene Erkundigungen führten die Behörde nach Brüssel und Frankfurt, wo zwei Etablissemente mit Affinage in großem Maßstabe sich befassen. Da dieselben zur Vornahme von Proben bereit standen, so wurden zwei Sendungen an sie gemacht, und zwar :

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Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Gesuch um Fristverlängerung für die Streke Urnäsch-Appenzell der Schweiz. Lokalbahnen. (Vom 28.

November 1878.)

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Jahr

1878

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

54

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.12.1878

Date Data Seite

348-350

Page Pagina Ref. No

10 010 153

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