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Schweizerisches Bundesblatt.

30. Jahrgang. IV.

Nr. 51.

16. November 1878.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen 4 E i n r ü k u n g s g e b ü h r per Zeile 15 Kp. -- Inaerate sind franko an die Expedition einzusenden.

Brak and Expedition der Stämpflischen Bnchdrukerei in Bern.

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung betreffend

das Budget für das Jahr 1879.

(Vom 31. Oktober 1878.)

Tit. !

Der Bundesrath beehrt sich, der h. Bundesversammlung seinen Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1879 mit einigen erläuternden Bemerkungen vorzulegen : Die muthmaßlichen Einnahmen beziffern sich mit Fr. 41,065,000 d i e Ausgaben dagegen m i t .

.

.

· -n 42,121,000 mithin ergibt sich ein Ausgabenüberschuß von

. Fr.

1,056,000

Die diesjährigen Einnahmen sind veranschlagt zu Fr. 40,442,000 mithin wird für 1879 eine Vermehrung vorgesehen von Fr.

623,000 In Vergleichung der genannten beiden Budgets erzeigen sich folgende Abweichungen von einander : a . M e h r e i n n a h m e n i m J a h r 1879: 1) Militärdepartement Fr.

11,000 2) Zollverwaltung ,, 700,000 3) Postverwaltung ,, 318,000 4) Anleihen-Amortisationsfond .

20,000 5) Halbe Militärpflichtersazsteuer .

. ,, 225,000 Fr. 1,274,000 Bundesblatt. 3 0 . Jahrg. B d . IV.

,

7

78

b.

Mindereinnahmen: 1) Liegenschaften und Kapitalien .

. Fr.

2) Finanz- (Pulver- und Münzverwaltung) : ,, 3) Telegraphenverwaltung . ,,

75,000 375,000 201,000

Fr.

651,000

. Fr.

651,000

bleiben Mehreinnahmen gleich obstehenden

Die Einnahmen pro 1877 betrugen laut der Staatsrechnung .

.

.

.

.

. F r . 40,789,000 folglich sind für 1879 mehr büdgetirt .

,, 276,000 Zwischen den Ausgaben der vorgenannten beiden Voranschläge ergeben sich folgende Abweichungen : Voranschlag für 1878 ,, 1879

Fr. 42,818,000 ,, 42,121,000 Weniger pro 1879

a . M e h r a u s g a b e n p r o 1879: 1) Departement des Innern.

.

2) Postverwaltung 3) Zollverwaltung .

.

.

4) Verschiedenes

. Fr.

697,000

.

.

..

.

171,000 16,000 25,000 1,000

Fr.

,, ,, ,,

Fr.213,000 b.

Minderausgaben: 1) Amortisation und Verzinsung der Anleihen etc.

2) Militärdepartement ' 3) Finanzverwaltung 4) Handels- und Landwirthschaftsdepartement 5) Telegraphenverwaltung .

.

. . .

6 } Eisenbahnwesen . . . . . .

2,000 123,000 327,000 149,000 306,000 3,000

Fr. 910,000 ,, 213,000

Mehrausgaben Gleich den obigen Minderausgaben .

Fr.

,, ,, ,, ,, .

.

. Fr. 697,000

79

Die leztjährigen Ausgaben beliefen sich laut der Staatsrechnung auf die für 1879 veranschlagten Ausgaben auf .

.

folglich betragen die Mehrausgaben für 1877 mehr als für 1879 veranschlagt sind.

Fr. 42,626,000 ,, 42,121,000

. Fr.

505,000

Im vorliegenden Büdgetentwurf ist auf die Amortisation des Anleihens von 1871, welche sich mit ca. Fr. 2,000,000 zu beziffern hätte, aus den unter dem Abschnitte ,,Amortisation und Verzinsung der Anleihen" angeführten Gründen abermals nicht Bedacht genommen worden ; aus den nämlichen Gründen muß auch auf ganze oder theilweise Tilgung der einjährigen Kassascheine verzichtet werden, deren zeitweilige Erneuerung übrigens unterm 28. Brachmonat 1878 (A. S. Bd. III n. F., S. 450) bewilligt worden ist.

Betreffend die Dekung des vorgesehenen Defizites im Betrage von Fr. 1,056,000 wird hierseits auf die für das Budgetjahr veranschlagten Kapitalien verwiesen, welche immerhin noch mit Fr. 5,800,000 beziffert werden können. Werden von dieser Summe in Abzug gebracht: 1) der muthmaßliche Betrag des Münzreservefondes v o n . . . .

F r . 1,400,000 2) der Anleihen-Amortisationsfond von ,, 550,000 ,, 1,950,000 so verbleiben immerhin gegenüber einem Defizit von ca. l Million noch verfügbar beiläufig .

.

. Fr. 3,850,000 so daß von einer weitern Baarschaftsbeschaffung für unsere laufenden Bedürfnisse vorderhand Umgang genommen werden kann.

Nach diesen kurzen einleitenden Bemerkunge'n wird zur Begründung der einzelnen Ansäze geschritten.

80

E i n n a li m e n.

Erster Abschnitt.

Ertrag der Liegenschaften und Kapitalien.

A. Liegenschaften.

Mieth- u n d Pachtzinse.

Kapitalanschlag.

1) L i e g e n s c h a f t e n in T h u n (Fr. 2,750,968. 14) Fr. 35,000 B. 1878 Fr. 35,000. -- R. 1877 ,, 32,103. 91 Dem bisherigen Liegenschaftsareal des Waffenplazes in Thun ist vorläufig hinzuzufügen : 1. Die ehemalige Hiltbrandt'sche Besizung in der Gemeinde Amsoldingen, erworben infolge Bundesbeschluß vom 22. Brachmonat 1878 (III, 442) wegen Gefährdung durch die Artillerieschießübuogen. Ankaufssumme .

.

. Fr. · 70,000 2. Die Besizung von J. U. Kipfer im Hasliholz, welche aus den nämlichen Gründen in das Eigenthum der Eidgenossenschaft übergegangen ist. Ankaufssumme .

.

.

.

.

. 23,000 Neue Ankäufe im Betrage von

Fr. 93,000

Dieser Liegenschaftszuwaehs wird voraussichtlich eine Ertragsvermehrung des Waffenplazes von beiläufig Fr. 2500 zur Folge haben, und es sollte hiernach der leztjährige Ansaz von Fr. 35,000 auf Fr. 37,500 erhöht werden ; allein mit Rüksicht auf das leztjährige

81 Rechnungsergebniß glauben wir bei dem Ansaz für das laufende Jahr stehen bleiben zu sollen.

Die Miethzinse der Werkstätten und die Einnahmen aus dem Allmendbesaz werden voraussichtlich keiner erheblichen Veränderung unterliegen.

s

2) S c h a n z e n b o d e n (Kapitalanschlag Fr. 47,200) Fr.

700

B. 1878 Fr. 700. -- R. 1877 ,, 1221. 71 Ohne Veränderung.

3) P u l v e r m ü h l e n und D e p e n d e n z e n : I. Bezirk : II.

,, III.

,, IV.

,,

Lavaux Kapitalanschlag Bern Fr. 420,522. 49 .

. Fr. 16,820 Kriens Chur B. 1878 Fr. 17,100. -- R. 1877 ,, 17,100. 90 Vom Kapitalanschlag der Pulvermühlen und ihrer Dependenzen sind als unverzinslich in Abzug zu bringen Fr. 7000 für das dem Militärdepartement zu ausschließlich militärischer Verwendung abgetretene alte Pulvermagazin in der Nähe der bernischen Militäranstalten, welches mit dieser Summe im Inventar der Pulververwaltung erscheint. Es verbleiben mithin als verzinsliches Liegenschaftskapital derselben Fr. 420,522. 49, wovon, zu 4 °/o Zins gerechnet, obige Fr. 1H,821 zu entrichten sind.

4) P a t r o n e n h ü l s e n f a b r i k in K ö n i z : Kapitalanschlag Fr. 41,716. 49

. Fr.

1668

B. 1878 Fr. 1668. -- R. 1877 ,, 1338. 65 In Köniz ist die Hülsenfabrikation seit dem 1. Oktober d. J.

aufgehoben und wird nur noch in der Zenh-alanstalt in Thun betrieben ; da aber projektirt ist, diese Liegenschaft der TelegraphenverwaHung behufs Magazinirung ihrer Vorräthe etc. etc. abzutreten, so wird am bestehenden Pachtzinsverhältniß nichts verändert werden, d. h. die Telegraphenvenvalthng wird fortfahren, den Kapitalanschlag im Betrage von Fr. 41,716. 49 jährlich zu 4 % zu verzinsen.

82 5) Z o l l h ä u s e r : I. Zollgebiet

n.

m.

iv.

v.

VI.

,, n ,,

Kapitalanschlag Fr. 716,460.14 Fr. 28,658

·n

B. 1878 Fr. 28,900. -- R. 1877 ,, 29,044. 50 Infolge Verkaufes des Zollhauses in Maison Monsieur und eines Schuppens in Buchs und daherige Verminderung des verzinslichen Kapitals von Fr. 722,407. 14 auf Fr. 716,460. 14 ergibt sich auch eine entsprechende Herabsezung des daherigen Ansazes.

6) P o s t g e b ä u d e : a. in Genf, Kapitalanschlag Fr. 400,000 b. ,, Chur ,, ,, 250,000 Fr. 650,000 B. 1878 R. 1877

Fr. 26,000

Fr. 24,600. -- ,, 24,600. --

Zum Kapitalanschlag des Postgebäudes in Chur wird die dortige Postremise geschlagen, welche neulich um den Preis von Fr. 35,000 in das Eigenthum des Bundes übergegangen ist; bei 4 °/otiger Verzinsung ist demnach der bisherige Ansaz von Fr. 24,600 auf Fr. 26,000 zu erhöhen.

B. Kapitalien.

1) A ngeleg te Kapitalien : a. Bankdepositen .

.

. F r . 5,000,000 Fr.

b. Werthschriften und Wechsel . ,, 800,000 ,,

162,000 36,000

Fr. 5,800,000 Fr.

198,000

B. 1878 R. 1877

Fr. 260,000. -- ,, 158,986. 36

sa Die verzinslichen eidg. Kapitalien betrugen zu Ende des abgelaufenen Jahres: a. in Bankdepositen Fr. 5,363,068 b. in Werthschriften ,, 1,521,308 Fr. 6,884,376 Von dem an obigem Zeitpunkt in der Bundeskasse vorhandenem Baarvorrathe im Betrage von Fr. 1,967,163. 43 darf als für die laufenden Bedürfnisse nicht nothwendig abgestrichen und depotweise zinstragend gemacht werden eine Summe von beiläufig Total

.

,,

967,163

Fr. 7,851,539

Davon kommt in Abzug das diesjährige Rechnungsdefizit, welches mit .

.

. Fr. 1,500,000 beziffert wird, ferner die aus dem Anleihens-Amortisationsfond zurükzuzahlende IV. Anleihensrate im Betrage von .

.

,, . 500,000 ,, bleiben verzinslich

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. , Fr. 5,800,000

wovon auf Bankdepositen entfallend .

und auf Werthschriften .

. - .

angenommen werden.

.

.

. F r . 5,000,000 ,, 800,000

oder in runder Summe

.

2,000,000

Von der erstem Summe werden mit Rüksicht leztverflossenen beiden Jahren erzielten Erträgnisse runder Summe gleich und von der leztern 4 J /2 °/0 gleich . . .

.

als muthmaßliche Einnahme in Voranschlag gebracht.

Total .

F r . 5,851,539

auf die in den 3 V* °/o oder in Fr.

162,000 ,, 36,000 Fr.

198,000

84 2. B e t r i e b s k a p i t a l i e n und v e r z i n s l i c h e Vorschüsse.

Kapitalanschlag.

Ertrag.

Fr.

180,000 7,200 Regiepferdeanstalt .

Fr.

Konstruktionswerkstätte .

95,000 3,800 11 v.

Laboratorium und Patronenhülsenfabrik 800,000 32,000 ·n n 125,000 Waffenfabrik 5,000 n ~n Pulververwaltung .

742,500 29,700 n i> 400,000 16,000 Münzverwaltung ·n fi Postverwaltung .

2,565,000 11 103,000 11 Telegraphenverwaltung .

800,000 32,000 11 ·n 15,000 Liegenschafts Verwaltung in Thun 11 600 n Fr. 229,300 Fr. 5,722,500 B. 1878 Fr . 241,790. 60 R. 1877 ,, 241,505. 97 Diese Posten alle bedürfen an dieser Stelle keiner weitern Begründung, weil dieselben in den betreffenden Spezialbüdgets enthalten sind, auf welche hierorts verwiesen wird. Neu ist das für die Liegenschaflsverwaltung in Thun aufgenommene Betriebskapital, welches zur Tilgung der derselben alljährlich im Frühjahr aus der Bundeskasse zu leistenden Vorschüsse nothwendig ist. Für Näheres wird auf das Ausgabenbüdget der Liegenschaftsverwaltung verwiesen.

Zweiter Abschnitt.

A. Militärdepartement.

a.

b.

c.

d.

1 . R e g i e p f e r d e , a n s t a lt.

Miethgelder ; 170 Pferde während durchschnittlich 210 Tagen des Jahres im Dienste ergeben 35,700 Diensttage à Fr. 3. 50 Fr. 124,950 Vergütung für im Dienst beschädigte und umgestandene Pferde ·.

.

.

.

.

,, 4,325 Erlös von verkauften Pferden ,, 25,000 Verschiedenes ,, 10,000 Fr. 164,275 B. 1878 R. 1877

Fr. 139,600. - ,, 145,125. 85

85 Die Berechnung der Einnahmen stüzt sich auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung vom 10. Christmonat 1877 betreffend die Organisation und den Betrieb der eidg. Regiepferdeanstalt.

2. K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e .

Neue Arbeiten und Reparaturen.

Fr.

1600 Munitionskistchen à Fr. 5 8 Kavallerieregimentskisten à Fr. 120 .

n 1 Dressurwagen .

.

.

.

n 1 Sattelwagen .

.

.

.

.

.

. f> Ausrüstung für erhöhte Positionslaffeten .

fl Werkzeug und Vorrathsstüke für Arbeiter der Trainbataillone lì Artilleriemodelle .

.

.

.

.

.

. ti Positionslaffeten .

.

.

.

.

.

. Ti 1 7 Geniefuhrwerke à F r . 4000 .

.

.

. fi Umänderung von 6 Halbcaissons à Fr. 500 n 10 Pontons à Fr. 500 11 Ergänzung d e s Brükenmaterials .

.

.

. lì Bearbeitung v o n Holzvorräthen .

.

.

. 11 Feld brancard s .

.

.

.

.

.

.

. 11 Ausrüstung der Verwaltungsgeräthschaftswagen 11 2 Geräthschaftswagen à Fr. 5800 .

11 2 Rüstvvagen à Fr. 3500 ·n Reparaturen, Lieferung von Ausrüstung an Schulen' u n d Depots u n d Private .

.

.

.

. f>

8,000 960 900 2,500 6,570 12,000 500 25,000 68,000 3,000 5,000 4,000 3.000 1^000 6,000 11,600 7,000 45,000

Fr. 210,030 B. 1878 Fr. 193,425. -- R. 1877 ,, 265,668. 45 Die Einnahmen basiren ihrer,Hauptsache nach auf den durch das Materialbüdge bewilligten Anschaffungen.

3. L a b o r a t o r i u m .

Für zu liefernde Munition an eidg. Depots, Militärschulen und Pulververkäufer : a.

b.

c.

d.

Munition für Handfeuerwaffen .

Artilleriemunition .

Inventarvermehrung Materialvorrath für Artillerie .

. Fr. 878,150 n 249,600 8,000 · 11 45,000 · 11 Fr. 1,180,750

86

a. Munition für Handfeuerwaffen : 2,600,000 scharfe Patronen für die Instruktion à Fr. 66 Fr.

50,000 scharfe Revolverpatronen 10,4«"» à Fr. 40 ,, 10,000,000 scharfe Patronen für Pulververkäufer à Fr. 66 ,, 130,000 scharfe Revolverpatronen 7 und 9mm für Privaten à Fr. 35 ,, Frischfetten von 10,000,000 Patronen kleinen Kalibers à Fr. 4 ,,

171,600 2,000 660,000 4,550 40,000

Fr. 878,150 b. Artilleriemunition.

cm

7,5 Munition 8,4,, 10,4-- ,, 1215,, 16,,

.

.

.

.

,,.

.

.

.

.

11 11 11 11 ·n

3,860 118,450 60,145 22,520 11,000 2,715 1,610 13,800 11,000 4,500

Fr.

249,600

Fr.

n .

.

.^

.

.

·n n

.

.

11

.

T) Exerzierpatronen .

Zündungen .

22"ni ·"

Diverse Munition für Versuche

B. 1878 R. 1877

·

Fr. 1,398,097. 60 ,, 1,421,881. 03

Ad a und b. Den Berechnungen sind die Selbstkosten zu Grunde gelegt, was eine Ausgleichung der Rechnung des Laboratoriums in Einnahmen und Ausgaben ermöglicht.

Ad a. Wegen genügendem Vorrath an blinden Patronen wird die Anfertigung von solchen für 1879 unterlassen.

Ad d. Für 1877 und 1878 sind für Anlage eines Rohgeschoßdepot je Fr. 45,000 bewilligt worden. Zur Vervollständigung dieses Depots wird der gleiche Betrag angenommen.

87

4.

Waffenfabrik,

a. Von der eidg. Kriegsverwaltung : 6542 Repetirgewehre à Fr. 78. 50 .

668 Repetirstuzer à Fr. 92 200 Repetirkarabiner à Fr. 69 .

1550 Revolver à Fr. 55 Einzelne Bestandteile und Waffen Verschiedene Werkzeuge und Lehren Reparaturen und Verschiedenes Inventarvermehrung .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. Fr. 513,547 ,, 61,456 . ,, 13,800 ,, 85,250 ,, 10,644 . ,, 17,560 ,, 12,743 . ,, 45,500 Fr. 760,500

b. Von den kantonalen Verwaltungen : Einzelne Bestandtheile und Waffen .

Verschiedene Werkzeuge und Lehren Reparaturen und Verschiedenes

.

.

. F r . 9,000 ,, 600 ,, 5,400 Fr. 15,000

c. Von Privaten : Einzelne Bestandtheile und Waffen .

Verschiedene Werkzeuge und Lehren Reparaturen und Verschiedenes

.

.

.

.

. F r . 10,000 .

,, 600 ,, 7,900 Fr. 18,500

Total-Einnahmen Fr. 794,000 B. 1878 Fr. 682,000. -- R. 1877 ,, 852,714. 72 Die gegenüber dem Vorjahre sich ergebende Vergrößerung einzelner Posten rührt hauptsächlich von der Vermehrung der Gewehrbeschaffung, ferner von der in Aussicht genommenen Umänderung der Büchsenmacherkisten und dem Ersaz des Vorrathes an Bajonneten durch Säbelbajonnete her.

5. M u n i t i o n s d e p o t T h u n

.

.

. Fr. 2,500

Ertrag des Zuschlages auf die ins Ausland gemachten Munitionssendungen.

.igt B. 1878 Fr. 2500 R. 1877 ,, --

6'.

Kavalleriepferde

.

.

. Fr. 500,000

Der in den Vorschlägen pro 1877 und 1878 angesezte durchschnittliche Ankaufs- resp. Schazungspreis von Fr. 1400 per Pferd muß auch für 1879 in Aussicht genommen werden, und wir verweisen auf die bezüglichen Auseinandersezungen des Geschäftsberichtes für 1877, Seite 36 u. ff.

Von den sowohl im Inlande als im Auslande anzukaufenden Pferden für die Rekruten, 500 Stük, kommen 10 °/o. = 50 Pferde zur Ausmusterung, beziehungsweise in Abgang, und es werden in Wirklichkeit nur 450 Pferde zur Abgabe an die Rekruten gelangen, von welchen die Hälfte des Preises 450 X Fr. 700 in die Bundeskasse zurükfließen; Laut Bundesbeschluß betreffend Herstellung des Gleichgewichts in den Bundesfinanzen vom 21. Hornung 1878 soll, den militärischen Erfordernissen unbeschadet, bei der Zutheilung der Pferde an die Kavallerierekruten unter mehrern Liebhabern für das gleiche Pferd eine Steigerung angeordnet werden, in der Weise, daß die Differenz zwischen dem Schäzungswerthe und dem Steigerungspreise von den Kavalleristen ganz zu bezahlen ist und später nicht mehr in Betracht kommt.

Mit diesem Verfahren glaubte man eine Mehreionähme von Fr. 25,000 erzielen zu können.

Der erwähnte Bundesbeschluß wurde im Jahr 1878, soweit es noch möglich war, in Ausführung gebracht, und zwar mit bestem Erfolg für die Bundesfinanzen. Für die Zukunft hingegen wird nicht auf eine entsprechend hohe Einnahme aus dieser Steigerung gerechnet werden können, weil für das laufende Jahr in Folge des Pferdeausfuhrverbotes in Norddeutsehland verhältnißmäßig viele Pferde über der Durchschnittsqualität und zu relativ annehmbaren Preisen angekauft werden konnten, während in Zukunft nach Aufhebung des Ausfuhrverbotes die Konkurrenz der Käufer im Bezugslande diese günstigen Verhältnisse leicht ändern kann. Aus diesem Grunde beschränken wir den Einnahmeposten aus Mehrerlös in Folge Versteigerung der Kavalleriepferde gegenüber dem Schazungswerth auf die Totalsumme von .

.

.

.

.

. Fr. 45,000 bei einer Zahl von 450 Pferden, welche an die Rekruten abgegeben werden.

Wie schon in'der Büdgetbotschaft für 1878 dargelegt worden, ist nebst den hievor erwähnten 500 Rekrutenpferden noch eine weitere Anzahl zu beschaffen, welche zum Ersaz (Art. 200 der Militärorganisation) der abgehenden Mannschaftspferde bestimmt ist.

89 Erfahrungsgemäß kann der Abgang an solchen Pferden auf zirka 6 % des Bestandes veranschlagt werden. In den Händen der Mannschaft befinden sich .

.

.

.

.

. 1435 Pferde Die 450 Pferde, welche im Jahr 1879 an die Rekruten abgegeben werden, befinden sich durchschnittlich während 6 Monaten im Besize derselben .

.

während des ganzen Budgetjahres. Es beziffert sich demnach die Gesammtstärke der Mannschaftspferde

225

,,

im Jahre 1879 auf 1660 Pferde 6 °/o Abgang hievon = 100 Pferde sind somit zu ersezen und deren Hälfte" Schazungswerth im Betrage von Fr..700 -4- Fr. 100 durchschnittlicher Mehrerlös in Folge der Steigerung, also Fr. 800 per Pferd mit Fr.

80,000 in Rechnung zu bringen.

Endlich bildet der Erlös der ausgemusterten Rekrutenpferde, 50 Stük, durchschnittlich à Fr. 600 Fr. 30,000 sowie der Verkauf der von der Mannschaft zurükgenommeneu und ersezten Pferde, 100 Stük, durchschnittlich à Fr. 300 ,, 30,000 einen Einnahmeposten von zusammen

.

.

. Fr.

Die Totaleinnahme für Kavallerie beträgt demnach B. 1878 R. 1877

Fr.

60,000 500,000

Fr. 425,000 ,, 375,305

'7. R é g l e m e n t e , O r d o n n a n z e n und F o r m u l a r i e n Wie im Vorjahr.

B. 1878 Fr. 1000. -- R. 1877 ,, 1835. 65 8. B l ä t t e r des S c h w e i z . A t l a s e s

.

Fr. 1,000

. Fr. 18,000

Obwohl der Erlös im Jahr 1877 erheblich unter dieser Summe geblieben ist, was ohne Zweifel auch den ungünstigen Zeitverhältnissen zugeschrieben werden muß, nehmen wir doch den bisherigen Ansaz wieder auf.

B. 1878 Fr. 18,000 R. 1877 ,, 15,840

90

9. V e r s c h i e d e n e s : Bußen, R e c h n u n g s b e r i c h t i g u n g e n u. dgl.

Fr. 3,000 Wie im Vorjahre.

B. 1878 Fr. 3,000. -- R. 1877 ,, 13,751. 98 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Rekapitulation der Einnahmen.

Regiepferdeanstalt .

.

. F r . 164,275 Konstruktionswerkstätte . ' . ,, 210,030 Laboratorium . ,, 1,180,750 Waffenfabrik .

.

.

. ,, 794,000 Munitionsdepot Thun .

. ,, 2,500 Fr. 2,351,555 Kavalleriepferde .

.

. F r . 500,000 Réglemente, Ordonnanzen und Formularien ,.

.

,, 1,000 Blätter des Schweiz. Atlases . ,, 18,000 Verschiedenes . ,, 3,000 ,, 522,000 Müitärdepartement

Fr. 2,873,555

B. Finanz- nnd Zolldepartement.

Fin an z verwaltu ng.

1. Pulververwaltung.

a. Aus dem Pulve r v e r k a u f .

.

Fr. 628,100 B. 1878 Fr. 804,000. -- R. 1877 ,, 734,609. 35 Es ist dem Voranschlag eine Produktion von 400,000 Kilogr.

Pulver und ein derselben gleichkommender Verkauf zu Grunde gelegt, nämlich: 5,000 Kilogr. Jagdpulver à Fr. 2. 80 per Kilogr.

F. 14,000 40,000 ,, Gewehrpulver à ,, 1.76 ,, ,,(netto),, 70,400 70,000 ,, Kanonenpulver à ,, 1. 31 ,, ,, (netto) ,, 91,700 280,000 ,, Sprengpulver à ,, 1.60 ,, ,, ,, 448,000 5,000 ,, Sprengsaz à ,,--.80 ,, ,, ,, 4,000 400,000 Kilogr.

Fr. 628,100

91

b. Aus Z i n s e n von L i e g e n s c h a f t e n .

F r . 2,410 B. 1878 Fr. 2370 " R. 1877 ,, 2370 Der Mehrertrag rührt her von der Erhöhung des Pachtzinses der Pulvermühle-Liegenschaften zu Lavaux.

c. Aus

Verschiedenem ".

.

.

Fr. 9,490 B. 1878 Fr. 8,630. -- R. 1877 ,, 12,112. 38 In dieser Summe sind die im Ausgaben-Conto für Anschaffung von Inventargegenständen vorgesehenen Fr. 5000 ausgeglichen.

R e k a p i t u l a t i on d e r E i n n a h m e n .

a . A u s d e m Pulververkauf .

b. Aus Zinsen von Liegenschaften c. Aus Verschiedenem

.

.

Total der Einnahmen

.

,, ,,

F r . 628,100 2,410 9,490

Fr. 640,000

2. Mlinzverwaltung.

a. P r ä g u n g von M ü n z e'n : 500,000 Zweifrankenstüke . Fr. 1,000,000 480,000 Einfrankenstüke . . . ,, 480,000 2,000,000 Halbfrankenstüke . ,, 1,000,000 1,000,000 Zweirappenstüke . . ,, 20,000 1,000,000 Einrappenstüke . .

10,000 b. Vergütung für die Amtswohnung des Direktors c. Verschiedenes: Medaillenprägungen u. dgl.

.

Fr. 2,510,000 ,, 1,000 ,, 2,000

Fr. 2,513,000 B. 1878 Fr. 2,712,000. -- R. 1877 ,, 3,834,361. 08 Für die Prägung von Silberscheidemünzen ist 'der PariserMünzvertrag vom 23. Dezember 1865 maßgebend, laut welchem der Schweiz eine Summe von 17 Millionen Franken zugeschieden ist. Bis Ende laufenden Jahres werden davon geprägt sein : Fr. 14,520,000, bleibt also ein Rest von Fr. 2,480,000.

92 In einiger Abweichung von der Botschaft des Bundesrathes vom 30. November 1877 über Prägung von Silbermünzen wird die veranschlagte Summe in dem oben angegebenen Verhältnisse auf die Zwei-, Ein- und Halbfrankenstüke vertheilt, um den Begehren nach Einfrankenstüken genügen zu können.

Die Münzstätte wird also auf diese Weise mit Schluß des nächsten Jahres ihr Silberkontingent vollständig ausgeprägt haben.

Es zeigt sich auch wieder Bedarf an Kupfermünzen, hauptsächlich infolge der eingeführten Zuschlagstaxe auf den Francocouverts, und da zudem diese Prägung mit Gewinn verbunden ist, so darf füglich l Million Stüke von jeder dieser zwei Sorten ausgemünzt werden.

Die Prägung von Billonmünzen, ungeachtet auch für diese Sorten, besonders aber für Fünfrappenstüke, ziemliche Nachfrage vorhanden" ist, muß bis zur definitiven Festsezung der Legirung verschoben werden. Eine auf diesen Gegenstand bezügliche Botschaft ist in Vorbereitung, und es kann eine Prägung immerhin noch im Jahre 1879 vermittelst eines Nachtragskredites stattfinden.

Mit Bezug auf die übrigen Einnahmeposten ist bloß zu bemerken , daß nach bisheriger Erfahrung der Ertrag der Nebenarbeiten um Fr. 500 erhöht werden kann.

Bei Annahme dieses Voranschlages wird die Münzstätte während des ganzen Jahres 1879 in vollem Betriebe stehen.

3. Halbe Militärpflichtersazsteuer Fr. 900,000 B. 1878 R. 1877

Fr. 675,000 ,, 650,000

Es wurden im Jahr 1877 in runder Zahl 190,000 Ersazpflichtige taxirt und das Ergebniß davon (halbe Steuer) beziffert sich für den Bund auf Fr. 4,42 per Kopf. Wird in Betracht gezogen, daß die Zahl der zu Taxirenden im Zunehmen begriffen ist und daß die Minimal taxe im Bundesgesez vom 28. Beachmonat 1878 auf Fr. 6 festgesezt ist, so darf wohl unbedenklich der Antheil des Bundes an der Militärpflichtersazsteuer, welcher sich für 1877 auf Fr. 840,000 belief, für das Budgetjahr 1879 zu Fr. 900,000 ver-" anschlagt werden.

Zollverwaltung B. 1878 R. 1877

.

Fr. 15,000,000. -- ,, 15,728,223. 80

. Fr. 15,700,000

93 Nach wiederholten Schwankungen der Ergebnisse der Zolleinnahmen während der ersten Jahreshälfte ist eine Steigerung der Einnahme pro 1878 gegenüber derjenigen des Vorjahres eingetreten.

Die Zolleinnahmen beziffern sich : Bis Ende September 1878 auf .

.

. Fr. 11,224,474 ,, ,, ,, 1877 ,, .

.

· » 11,029,495 und erzeigen somit in diesem Zeiträume einen Uebersehuß pro 1878 von Fr.

194,978 Gestüzt auf dieses Ergebniß glaubten wir, indem wir obige Summe von Fr. 15,700,000 beantragen, das leztjährige Erträgniß der Zölle als Basis für den Voranschlag der Zolleinnahmen von 1879 annehmen zu dürfen.

C. Post- und Eisenbahndepartement.

1. Postverwaltung.

a. E r t r a g der R e i s e n d e n .

B. 1878 R. 1877

.

.

Fr. 2,700,000

Fr. 2,900,000. -- ,, 2,941,470. 68

Die Einnahmen von Reisenden betrugen vom 1. Januar bis Ende Juli 1878 Fr. 1,331,462 oder Fr. 173,715 weniger als im gleichen Zeitraum- des Vorjahres. Die Einnahmen der lezten fünf Monate von 1877 beliefen sich auf Fr. 1,436,293.

Der Ertrag der Monate August bis und mit Dezember 1878 kann nicht auf den Betrag, der sich während der gleichen Periode von 1877 ergeben hat, veranschlagt werden, indem Kurse, die damals bestanden, aufgehoben oder reduzirt wurden. Der Reisendenertrag von 1878 wird daher höchstens die Summe von Fr. 2,700,000 erreichen, und wir nehmen dieselbe auch als Voranschlag für 1879 auf, weil mit Sicherheit eine Einnahmenvermehrung von 1879 gegenüber 1878 nicht zu erwarten ist.

b. Ertrag der Taxen von B r i e f p o s t g e g e n s t ä n d e n , Fahrpoststüken, G e l d a n w e i s u n g e n und Einzugsmandaten Fr. 11,750,000 B. 1878 R. 1877

Fr. 11,360,000. -- ,, 10,778,840. 73

Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. IV.

" 8

94 Die bisherigen · Rubriken b und c müssen nothwendigerweise mit einander vereinigt werden, weil nunmehr bei der Fahrpost wie bei der Briefpost die Frankaturen mit Frankomarken und die Porti mit Taxmarken gedekt werden und es mit Komplikationen und Kosten verbunden wäre, für Briefpost und Fahrpost je besondere Frankomarken und Taxmarken herauszugeben. Vermöge einer speziellen Statistik, die bereits angeordnet ist, kann die Postverwaltung übrigens über den Ertrag der Fahrpost allein sich stets Rechenschaft geben. In rechnerischer Beziehung bietet die Vereinigung der fraglichen Rubriken durchaus keine Uebelstände dar.

Die'Einnahmen betrugen: Januar bis und mit Juli 1877 .

.

Fr. 6,252,562. 74 ,, ,, ,, ,, ,, 1878 .

.

,, 6,585,237. 88 Wenn wir für 1878 das gleiche Verhältniß der Jahreseinnahme zu derjenigen der ersten sieben Monate annehmen, wie es sich im Vorjahr gezeigt hat, so gelangen wir zu einer voraussichtliehen Jahreseinnahme für 1878 von zirka Fr. 11,352,000, also zu einer dem Büdgetbetrag ziemlich genau entsprechenden Summe.

Es würde sich somit gegenüber 1877 eine Mehreinnahme ergeben von zirka Fr. 574,000.

Nehmen wir nun für 1879 gegenüber 1878 eine weitere Mehreinnahme von nur Fr. 400,000 an, so erhalten wir einen Betrag von Fr. 11,752,000, oder rund Fr. 11,750,000. Wir nehmen deswegen bloß Fr. 400,000 an, weil in dem Mehrertrag von 1878 gegen 1877 der Zuschlag für unfrankirte Fahrpoststüke mit zirka Fr. 160,000 inbegriffen ist.

c. E r t r a g der Z e i t s c h r i f t e n

.

.

.

Fr. 558,000

B. 1878 Fr. 416,000. -- R. 1877 ,, 410,545. 09 Die Einnahmen an Zeitungstaxen und Abonnementsgebühren betrugen : Januar bis und mit Juli 1877 .

.

Fr. 228,754. 52 ,, ,, ,, ,, ,, 1878 .

.

,, 264,904. 51 Im Verhältniß des Vorjahres steht demnach für 1878 ein Jahresertrag von zirka Fr. 458.000 in Aussicht. Da dieser Ertrag unerwartet hoch ist und eine weitere Zunahme des Verkehrs für 1879 gegenüber 1878 in diesem Verhältniß mit Sicherheit nicht erwartet werden darf, so nehmen wir für den g e w ö h n l i c h e n Ertrag

95 für 1879 bloß leztere Summe an, haben aber derselben die durch E r h ö h u n g der Z e i t u n g s t a x e von 3/4 auf l Centime sich voraussichtlich ergebende Ertragsvermehrung mit Fr. 100,000 bei-, zufügen, wonach der Voranschlag sich auf Fr. 558,000 stellt.

d. T r a n s i t g e b ü h r e n

B. 1878 R. 1877

.

.

.

.

Fr. 4500

Fr. 3000. -- ,, 2659. 96

Der Ertrag des Jahres 1877 gelangt im Jahr 1878 einnahmuna"o mit Fr. 3924. 93.

zur Ver-

Gemäß den Kongreßbeschlüssen von Paris wird der nämliche Betrag auch für das Jahr 1878 vergütet und daher ebenfalls in diesem Jahr verrechnet werden. Ferner ist dieser Betrag auch mit V* für das I. Quartal 1879 maßgebend. Die neuen Erhebungen, welche für die übrigen drei Vierteljahre maßgebend sein werden, dürften wenig von den frühern Ergebnissen abweichen, indem bis dahin günstigere Verbindungen über die Schweiz nicht in Aussicht stehen. Immerhin darf eine bescheidene Korrespondenzzunahrne angenommen und daher der Ertrag der Transitgebühren im Jahr 1879 zu Fr. 4500 veranschlagt werden.

e . Empfangscheine B. 1878 R. 1877

.

.

.

.

F r . 125,000

Fr. 125,000. -- ,, 116,227. 63

Daß die Empfangscheine keinen Fortschritt erzeigt haben, ist dem Umstände zuzuschreiben, .daß die Anzahl der aufgegebenen Fahrpoststüke bloß eine unerhebliche Zunahme, die internen Geldanweisungen aber, sowie die rekommandirten Sendungen, einen Rükgang aufweisen. Mit der Zunahme solcher Sendungen, welche zu hoffen ist, dürften sich auch die Einnahmen für .die Empfangscheine wieder steigern. Die frühere jährliche Zunahme betrug im Durchschnitt Fr. 9000. Wird nun bloß die Hälfte angenommen, so bringen die zwei Jahre 1878 und 1879 zusammen Fr. 9000, welche, dem Ertrag des Jahres 1877°(Fr. 116,227) beigefügt, denjenigen des Jahres 1879 auf Fr. 125,000 zu veranschlagen erlauben.

f . Fach- u n d L a g e r g e b ü h r e n B. 1878 R. 1877

.

Fr. 50,000. -- · ,, 48,259. 85

.

.

F r . 50,000

96

Die lezten Jahre haben keine erheblichen Zunahmen zu verzögen, und es ist der bereits für die Jahre 1874--1877 veranschlagte Betrag von Fr. 50,000 noch niemals ganz erreicht worden, indem das Jahr 1877 mit der höchsten Summe nur Fr. 48,259. 85 abgeworfen hat.

Es wird daher auch für 1879 der Ansaz von Fr. 50,000 festgehalten.

g. K o n z e s s i o n s g e b ü h r e n .

.

.

Fr. 12,000 B. 1878 Fr. 12,000. -- R. 1877 ,, 10,819. 75 Wir bleiben bei dem Ansaz für 1878 stehen, weil keine Anhaltspunkte vorliegen, um eine erhebliche Veränderung vorauszusehen.

h . Strafgelder u n d Bußen .

.

.

.

F r . 7000 B. 1878 Fr. 7000. -- R. 1877 ,, 8396. 96 Wir nehmen auch hier lediglich den bisherigen Ansaz an.

i. W e c h s e l k u r s d i f f e r e n z e n .

.

.

Fr. 40,000 B. 1878 Fr. 50,0.00. -- R. 1877 ,, 42,092. 52 Da diese Einnahme von den Kursschwankungen abhängt, welche sich selbstverständlich nicht genau voraussehen lassen, so nehmen wir den Betrag von Fr. 40,000 an, welcher ungefähr der Einnahme vom Jahr 1877 entspricht.

k. U n t e r m i e t h e von L o k a l e n .

.

B. 1878 Fr. 60,000. -- R. 1877 ,, 52,968. 27 Keine Aenderung.

.

Fr. 60,000

1. B e s o l d u n g s b e i t r a g e der T e I f i g r a p h en v e r w a l t u n g etc .

.

Fr. 7040 B. 1878 Fr. 5040 R. 1877 ,, 7666 Der Besoldungsbeitrag der Militärverwaltung für das MilitärPost- und Telegraphenbüreau in Thun (Fr. 2000 per Jahr) wird ebenfalls unter dieser Rubrik vereinnahmt.

97

m. E r l ö s aus v e r k a u f t e m M a t e r i a l .

Fr. 44,000 B. 1878 Fr. 46,000. -- R. 1877 ,, 65,014. 90 Diese Rubrik zerfällt in folgende Unterabtheilungen : Budget 1878.

Fr.

14,000 13,000

Rechnung 1877.

Fr.

Erlös aus dem Verkauf von : 18,250. 66 1. Dienstkleidungsmaterial .

22,231. 95 2. altem Trainmaterial .

.

Budget 1879.

Fr.

10,000 14,600

3,000 6,000 10,000

1,998. 70 3. postal. Druksachen (Tarife etc.)

11,564. 29 4. Makulatur .

.

.

10,969. 30 5. Büreaumaterial .

.

3,000 6,400 10,000

46,000

65,014. 90

44,000

n. V e r m e h r u n g des B e t r i e b s m a t e r i a l s Fr. -- -- B. 1878 Fr. -- -- R. 1877 ,, -- -- Es wird sich voraussichtlich abermals eine V e r m i n d e r u n g und nicht eine Vermehrung des Inventarbestandes des Betriebsmaterials und demnach eine diesfällige A u s g a b e für die Postkasse ergeben (Siehe Rubrik XV der Ausgaben).

o. V e r s c h i e d e n e s B. 1878 Fr. 17,960. -- R. 1877 ,, 9,971. 09 Diese Rubrik besteht aus folgenden Posten : Budget 1878.

Fr.

1,500 2,500 1,500 4,000 8,460 17,960

Fr. 12,460

Rechnung 1877.

Fr.

882. 98 1. Vergütung für den Gebrauch von Postfuhrwerken .

.

1,618. 19 2. Rechnungsdifferenzen .

.

1,037. 23 3. Erlös aus dem Verkauf von Rebüts .

.

.

.

1,129. 47 4. Einnahmen auf nicht rükvergütbaren Geldanweisungen .

5,303. 22 5. Zufällige Einnahmen .

.

9,971. 09

Budget 1879.

Fr.

1^,500 2,500 1,500 2,000 4,960 12,460

98

2. Telegraphenverwaltung

Fr. 2,000,000

a. E r t r a g der T e l e g r a m m e : .

.

. Fr. 1,894,500 B. 1878 Fr. 2,083,000. -- R. 1877 ,, 1,816,597. 43 Unsere Berechnung stüzt sich einerseits auf die voraussichtlichen Depeschenzahlen, andererseits auf den durch die Statistik sich ergebenden Durchschnittsertrag der Telegramme.

Was vorerst den i n t e r n e n Verkehr anbetrifft, so zeigt derselbe für das Jahr 1878 einen ganz bedeutenden ßükschlag, welcher sich auf annähernd 20 % beziffern wird. Wenn wir nun auch der Hoffnung leben, dieses Verhältniß werde sich allmälig wieder der Besserung zuwenden, so glauben wir, der Sicherheit wegen für das Jahr 1879 gleichwohl keinen größeren Verkehr in Aussicht nehmen zu sollen als derjenige, welchen das laufende Jahr gewärtigen läßt, nämlich eine Zahl von 1,600,000 Telegrammen.

Da nun nach den bisherigen Erfahrungen die Durchschnittswortzahl unter der neuen Taxe 16 und somit die Durchschnittstaxe 70 Rp. beträgt, so gelangen wir zu einer Einnahme von Fr. 1,120,000 Dazu kommen noch die auf den Bahntelegraphenbüreaux erhobenenZuschlagstaxen, die Kopiegebühren, Rekommandations- und Kollationirungstaxen, welche wir zusammen auf die Summe von ,, 20,000 veranschlagen, so daß die Gesammteinnahme aus dem internen Verkehr voraussichtlich auf ansteigen wird.

.

. Fr. 1,140,000

Der i n t e r n a t i o n a l e Verkehr, welcher in den beiden Vorjahren etwas zurükgegangen war, ist gegenwärtig wieder im Zunehmen begriffen; immerhin aber glauben wir, auch hier die Zunahme nur in bescheidenstem Maße in Anschlag bringen zu sollen, indem wir statt der pro 1878 büdgetirten 580,000 Telegramme für 1879 deren 590,000 annehmen.

Hievon werden nach den bisherigen Erfahrungen entfallen : 260,000 auf Deutschland zu durchschnittlich 65,5 Rp. Fr. 170,300 40,000 ,, Oesterreich ,, ,, 83 ,, ,, 33,200 290,000 ,, die übrigen Länder zu ,, 110 ,, ,, 319,000 und daher eine Gesammteinnahme von .

ergeben.

.

. Fr.

522,500

99 In ähnlichem Verhältniß hat auch der T r a n s i t v e r k e h r zugenommen, und wir dürfen daher statt der vorjährigen 200,000 Telegramme deren 210,000 in Aussicht nehmen. Zu Fr. 1.10 berechnet führt diese Zahl zu einer Einnahme von . Fr. 232,000 Der voraussichtliche Ertrag der Telegramme resümirt sich daher wie folgt: Interner Verkehr Fr. 1,140,000 Internationaler Verkehr ^ 522,500 Transitverkehr .

.

,, 232,000 T o t a l Fr. 1,894,500 b. L e i s t u n g e n der G e m e i - n den . Fr. 69,500 B. 1878 Fr. 76,500 R. 1877 ,, -- Die für das Jahr 1879 noch in Kraft bestehenden Gemeindebeiträge von früher eröffneten Bureaux erreichen die Summe von Fr. 61,774 Dazu kommen dann die im Jahre 1878 theils schon eröffneten, theils noch in Aussicht stehenden 10 neuen Bureaux à Fr. 100 ,, 1,000 sowie 10 neue Bureaux des Jahres 1879 à Fr. 50 . ,, 500 ferner die Nachzahlungen von 64 Gemeinden wegen unzulänglichem Verkehr à Fr. 50 .

.

.

. ,, 3,200 und endlich die zu gewärtigenden Aversalzahlungen von 5 Gemeinden à Fr. 600 ,, 3,000 oder i n runder Summe

.

.

.

.

T o t a l Fr.

.

.

69,474 69,500

c. V e r s c h i e d e n e s Fr. . 36,000 B. 1878 Fr. 41,500. -- R. 1877 ,, 65,125. 09 Die laufenden Einnahmen dieser Rubrik beziehen sich auf den Verkauf von Material und Druksachen, die Konzessionsgebühren, die Bußen etc. und betrugen bis jezt annähernd Fr. 40,000 jährlich.

Um jedoch sicher zu gehen, nehmen wir bloß Fr. 36,000 in Aussicht.

Außergewöhnliche Einnahmen, wie z. B. Rükvergütungen für erstellte Bahntelegraphenlinien, stehen für 1879 nicht zu gewärtigen, so daß sich unser Voranschlag auf die vorgenannte Summe von Fr. 36,000 beschränkt.

100 Die muthmaßlichen Gesammteinnahmen lassen sich daher zusammenfassen wie folgt: a . Ertrag d e r Telegramme .

.

.

. F r . 1,894,500 b. Leistungen der Gemeinden .

.

. ,, 69,500 c. Verschiedenes ,, 36,000 T o t a l Fr. 2,000,000

Dritter Abschnitt.

A n l e i h e n - A m o r t i s a t i o n s f o n d (IV. Quote) . Fr. 500,000 B. 1878. Fr. 480,000 R. 1877. ,, 470,000 Es ist dies .die dritte dem Tilgungsfond enthobene Quote, mit welcher die vierte Abschlagszahlung auf Rechnung des Anleihens von 1867 geleistet werden soll im Betrage von Fr. 500,000.

Nach Ablösung dieser Summe verbleibt genanntem Fond noch eine Restanz von Fr. 550,000, und es wird derselbe nach Auszahlung der Quote pro 1880 im Betrage von Fr. 530,000 noch einen Bestand haben von Fr. 20,000.

Vierter Abschnitt.

Verschiedene Einnahmen und Vergütungen.

1) Bundeskanzlei .Fr.

18,000 2) Justizeinnahmen: a. Vom Bundesgericht .

. Fr. 12,000 b. Vom Justiz- und Polizeidepartement .

.

.

, .

,, 5 0 0 ,, 12,500 3) Verpfandungsgebühren von Eisenbahnen . ,, 1,000 4) Unvorhergesehenes .

. · .

.

,, 799 Ê732,299 B. 1878 Fr. 34,118. 80 R. 1877 ,, 28,182. 01 Ad 2 a. Wir halten dafür, dieselben sollen mit Rüksicht auf bisherige Ergebnisse nur auf Fr. 12,000 beziffert werden, nämlich Justizkosten, Sportein etc Fr. 10,000 Erlös aus dem Verkaufe der amtlichen Sammlung von Urtheilen des Bundesgerichts ,, 2,000

101 Im Budget pro 1878 hatte die Bundesversammlung diese Einnahme auf Fr. 15,000 veranschlagt; wir wissen nicht, welche Angaben dieser offenbar übertriebenen Ziffer zu Grunde liegen. Unser allerdings niedrig gehaltene Ansaz belief sich auf Fr. 8500, welche Summe sich freilich als ungenügend erweisen mußte; aber von da bis zu Fr. 15,000 ist denn doch ein weiter Sprung, und man hätte für leztere Summe folgende Voraussezung annehmen müssen: Fr. 13,000 Justizkosten, Sportein etc., Fr. 2,000 Erlös aus dem Verkaufe der amtlichen Sammlung.

Ad 2 b. Wir nehmen einen Ansaz auf von Fr. 500, als muthmaßlicher Betrag von Bußen, welche durch Uitheile kantonaler Gerichte in Anwendung des Bundesstrafrechtes ausgesprochen werden und in Vollziehung dieser Urtheile von unserm Justiz- und Polizeidepartemente eingezogen werden müssen. Diese Bußen betrugen 1876 Fr. 1065. 20, 1877 Fr. 589. 08.

Zusammenzug der Einnahmen.

I. E r t r a g der L i e g e n s c h a f t e n und Kapitalien.

A. Liegenschaften Fr.

B. Kapitalien ,,

108,846 427,300

ÏY!536,146 II. Regalien und V e r w a l t u n g e n .

A. Miliärdepartement .

.

.

B. Finanz- und Zolldepartement: Finaftzverwaltung Zollverwaltung C. Post- und Telegraphendepartement: Postverwaltung Telegraphenverwaltung

. F r . 2,873,555

.

,, 4,053,000 ,, 15,700,000

.

.

,, 15,370,000 ,, 2,000,000 Fr. 39,996,555

III.

Anleihen-Amortisationsfond.

. Fr.

IV. V e r s c h i e d e n e E i n n a h m e n und Vergütungen .

.

.

. Fr.

T o t a l der m u t h m a ß l i c h e n E i n n a h m e n

500,000 32,299

Fr. 41,065,000

102

A.ix s g ab en.

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung der Anleihen.

A. A n l e i h e n - A m o r t i s a t i o n : Anleihen von 1867 (IV. Rate) .

.

.Fr.

B. A n l e i h e n - Z i n s e : 1 ) A n l e i h e n v o n 1867: Jahreszins von Fr. 10,590,000 zu 4½% weniger der Semesterzins von der zurük zu bezahlenden Kapitalrate von Fr. 500,000 Fr. 465,300 2) A n l e i h e n von 1871: Jahreszins von Fr. 15,600,000 zu 4 ½% .

.

. ,, 702,000 3) A n l e i h e n von 1877: Jahreszins von Fr. 4.000,000 Obligationen zu 4 Va % . ,, 180,000 Jahreszins von Fr. 2,000,000 Kassascheine zu 4 °/o .

80,000 .

C. P r o v i s i o n und S p e s e n auf der Kap i t a l - u n d Z i n s z a h l u n g , Anleihenskosten etc. .

.

.

.

.

.

.

500,000

,,

1,426,850

.

5,550

Fr. 1,932,850 B. 1878 R. 1877

Fr. 1,934,000 ,, 1,797,417

103 Programmgemäß beträgt die vierte Rükzahlungsrate des Anleihens vom Jahr 1867 .

.

.

.

.

. F r . 500,000 welche abermals, wie hiervor schon erwähnt, aus dem Amortisationsfond zu entrichten beantragt wird.

Im Bundesbeschluß vom 21. Hornung 1878, betreffend Herstellung des Gleichgewichtes in den Bundesfinanzen, erhält der Bundesrath den Auftrag, nicht nur die begonnene Amortisation des Anleihens von 1867 fortzusezen, sondern auch mit derjenigen des Anleihens von 1871 im Budgetjahr 1879 den Anfang zu machen.

Dieser Beschlußfassung lag unzweifelhaft die Voraussezung zu Grunde, daß der neue Zolltarif, welcher eine namhafte Einnahmenvermehrung einbringen soll, mit dem kommenden Jahre werde in Kraft treten können. Diese Voraussezung kann jedoch nicht in Erfüllung gehen, weil die Unterhandlungen mit Frankreich und Italien über den Abschluß von neuen Handelsverträgen noch bevorstehen und höchst wahrscheinlich längere Zeit andauern werden, so daß es kaum denkbar ist, daß die Anwendung des revidirten Zolltarifs vor Mitte Jahres 1879, beziehungsweise vor Anfang des Jahres 1880 kaum in Aussicht zu nehmen ist.

Unter diesen Umständen wird die Finanzlage des Bundes im Budgetjahr sich nicht wesentlich verändern, d. h. es wird selbst unter Weglassung der in Rede stehenden Amortisation der Verwaltung ein Rechnungsdefizit von l --l lk Millionen Franken erwachsen, zu dessen Dekung die Restanz der im verflossenen Jahre aufgenommenen 6 Millionen Franken herangezogen werden muß. Wenn somit gleichwohl eine Rükzahlung geleistet werden sollte, so stände der Eigenossenschaft kein anderer Ausweg zu Gebote, als die benöthigte Summe auf dem Anleihenswege aufzubringen. Für die Verschiebung spricht übrigens noch, wie schon mehrmals erwähnt, der Umstand, daß für den Bund keine Verbindlichkeit besteht, die Amortisation jezt schon zu beginnen; ihm liegt nach dem Bundesrathsbeschluß vom 3. Hornung 1871 (X, 400) bloß die Pflicht ob, die Heimzahlung bis spätestens Ende August 1886 zu bewerkstelligen.

Dieses sind die Gründe, welche die Behörde veranlaßt haben, den vorliegenden Verschiebuogsantrag zu stellen, um dessen Genehmigung hiemit nachgesucht wird.

O Ö ~ Der Ansaz ,,Provision und Spesen auf der Kapital- und Zinszahlung", Anleihenskosten findet sich um Fr. 450 erhöht, um die aus der Erneuerung der Kassascheine entstehenden Kosten zu bestreiten. -- Die übrigen Posten' bedürfen einer nähern Begründung nicht.

104

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

A. Nationalrath.

1) Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder und Kommissionen Fr. 189,700 2) Taggelder an den Uebersezer .

.

,, 2,300 B) Bedienung ,, 3,000 Fr. 195,000 B. 1878.

R. 1877.

Fr. 195,000. -- ,, 178,260. 50

Bleibt ohne Veränderung.

B. Ständerath.

1) Taggelder und Reiseentschädigungen an Kommissionen 2) Uebersezer 3) Bedienung B. 1878.

R. 1877.

Fr.

,,

8,700 2,300 2,000

Fr.

13,000

Fr. 12,000. -- ,, 12,729. 85

Erhöhung um Fr. 1000 mit Rüksicht auf das leztjährige Rechnungsergebniß und weil dem Ständerath die Priorität für die Geschäftsprüfung pro 1879 zukommen wird.

C. Bundesrath.

Gehalt des Präsidenten und der Mitglieder

.

. Fr.

85,500

105

D. Bundeskanzlei.

I. P e r s o n a l : a.

Kanzler nebst freier Wohnung

Fr.

9,000

n ·n ·n n

7,000 10,200 9,500 19,000 27,000 14,000 7,800

b. Stellvertreter des Kanzlers (einschließlich o.

à.

e.

f.

gh.

Wohnungsentschädigung) Zwei Kanzleisekretäre .

.

Registratur und Unterregistrator TJebersezer .

.

. . .

Kanzlisten .

.

.

.

Weibel und Ausläuferdienst .

Abwarte im Bundesrathhause

.

.

.

.

n

·n 11 r-

Fr. 103,500 B. 1878.

R. 1877.

Fr. 102,700. -- ,, . 99,739. 06

II. M a t e r i a l :

a.

b.

c. ( d.

e.

f.

gh.

i.

k.

Drukkosten und Lithographien Fr. 100,000 Buchbinderarbeiten .

.

.

. ·n 15,000 Literarische Anschaffungen 6,000 ·n Schreibmaterial .

.

..

15,000 ·n Porti u n d Telegramme .

.

.

. ·n 15,000 Beheizung, Beleuchtung und Wasserversorgung 12,500 11 Dienstkleidung .

.

.

.

. ·n 700 Konsulate (Register, Inserate) 1,500 ·n Gartenanlagen beim Bundesrathhause 1,200 ·n Verschiedenes .

.

.

.

. ·n 3,500 Fr. 170,400

B. 1878. 170,300. -- R. 1877. 204,860. 64

Einige Veränderungen gegenüber 1877: Ih. Vermehrung Fr. 800, veranlaßt durch die von uns angeordnete Verlegung sämmtlicher eidg. Militärbüreaux in Bern ins Gebäude 187b an der Bundesgasse, welche die Anstellung einer .zweiten Dienstmagd durch den Hauswart nöthig machte.

106

Hi. Erhöhung Fr. 100, veranlaßt durch vermehrte Bedürfnisse, infolge deren der bisherige Kredit schon seit mehreren Jahren nicht mehr ausreichte.

E. Bundesgericht.

1) G e r i c h t s h o f : a. Gehalt des Präsidenten und der Mitglieder b. Entschädigung an Ersazmänner .

.

2) G e r i c h t s k a n z l e i : a. Besoldung der zwei Gerichtschreiber b. Besoldung des Kanzleipersonales .

c. Hauswart und Weibel

.

.

3)AllgemeineAusgaben: a. Bibliothek b. Kanzleibedürfnisse, Druk- und Buchbinderkosten, Zeitschriften, Reiseauslagen etc. .

c. Beleuchtung und Heizung d. Publikation bundesgerichtlicher Entscheide

Fr. 91,000 ,, 1,000 ,, 15,500 ,, 19,500 ,, 5,800 ,,

2,000

,, ,, -,,

8,000 2,500 5,000

Fr. 150,30a B. 1878 Fr. 151,800. -- R. 1877 ,, 146,178. 43 Der Kredit von Fr. 19,500 ist der bereits in den Vorjahren angesezte, doch wird der für einen ständigen Kopisten vorgesehene Betrag von Fr. 2500 nicht zu diesem Zweke .verwendet werden, da wir es für zwekmäßig erachteten, diese Stelle einstweilen unbesezt zu lassen und somit, unter obwaltenden Umständen, von einer Wahl abzusehen. Die Zahl der Prozesse und der Rekurse, die an das Bundesgericht gelangen, scheint so ziemlich eine stabile werden zu wollen, ja eher abzunehmen, so daß das gegenwärtige Personal zur Expedition der Geschäfte genügt. Dagegen haben wir, auf Ansuchen der Betreffenden, beschlossen, dem Sekretär, dem Archivar und den Kopisten eine Gehaltszulage zu bewilligen, die im Ganzen auf Fr. 1400 ansteigt und durch das theure Leben in Lausanne, so wie auch durch die bezüglichen Dienstverhältnisse wohl gerechtfertigt erscheint.

107

Hienach wird der Sekretär Fr. 5500 statt Fr. 5000, Erhöhung Fr. 500der Archivar ,, 4800 ,, ,, 4500 ,, ,, 300 und jeder Kopist ,, 2700 ,, ,, 2500 ,, (X 3) ,, 600 erhalten, welche Ziffern den Besoldungen analoger Stellen im Bundesrathhause entsprechen. Aus diesem Beschlüsse konnte man vielleicht schließen, es dürfe der Kredit von Fr. 19,500 auf Fr. 18,400, als der wirklichen Ziffer der Ausgabe, reduzirt werden. Wir haben jedoch geglaubt, diese minime Reduktion nicht vornehmen zu sollen und verweisen übrigens auf obige Erörterung.

3) A l l g e m e i n e A u s g a b e n. b. K a n z l e i b e d ü r f n i s s e e t c . Dieser Kredit kann füglich auf Fr. 8000 herabgesezt werden, welche Summe der eigentlichen Ausgabe besser entspricht.

d. P u b l i k a t i o n e n b u n d e s g e r i c h t l i c h e r Entscheide.

Mit Rüksicht auf die diesfallsigen, im Jahr 1877 und auch im laufenden Jahre bezahlten Kosten beantragen wir, diesen Posten von Fr. 4500 auf Fr. 5000 zu erhöhen. In Wirklichkeit bleibt die Ausgabe die 'gleiche, da wir andererseits in den Einnahmen den Erlös aus den Abonnementen und aus dem Verkaufe von Drukschriften auf Fr. 2000 statt auf Fr. 1500 ansezen; erstere Ziffer von Fr. 2000 repräsentirt die jezige wirkliche Einnahme, und was die Ausgabe anbelangt, so sind die Fr. 5000 zur Bestreitung der bezüglichen Kosten nothwendig, selbst bei der vorgenommenen Verminderung der Zahl der Drukschriften.

Dritter Abschnitt.

A. Politisches Departement.

, 1) Sekretär 2) Gesandtschaft in Paris Rom 3D 4 3 * -n Wien Berlin 5)

B. 1878 R. 1877

.

.

. Fr.

·

·

.

.

Fr. 175,000 ,, 175,000

·

·

5,000 . 50,000 40,000 T) 40,000 T) 40,000 n Fr. 175,000 n

108

Diese Posten bedürfen als gesezlich festgestellt keiner weitern Begründung.

6) Beitrag an schweizerische Konsulate .

. Fr. 76,000 7) Beitrag an schweizerische Hilfsgesellschaften im Auslande ,, 15,000 8) Eidg. Repräsentanten und Kommissarien .

. ,, 12,000 9) Repräsentationskosten ,, 3,000 Fr. 106,000 B. 1878 Fr. 106,000. -- R. 1877 ,, 102,097. 03 Die Ansäze sind die nämlichen, welche der Bundesrath in seiner Botschaft vom 6. November 1877 niedergelegt hat und die sich auch im diesjährigen Budget befinden. Zu bemerken ist nur in Bezug auf die Rubrik 6, daß dem Generalkonsul in Neapel die in genannter Botschaft vorgesehene Subsidie von Fr. 1500 bewilligt wurde, welche notwendigerweise auch im künftigen Jahre ausgerichtet werden soll:- Für Unvorhergesehenes bleiben dann noch Fr. 1500 übrig.

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei: In Folge des Bundesgesezes vom 21. August 1878, betreffend Abänderung des Gesezes vom 2. August 1873 über die Besoldung der eidgenössischen Beamten, gestalten sich die Besoldungen der Beamten und Angestellten der Departementskanzlei für 1879 folgendermaßen : 1) a. Sekretär Fr. 5,500 B. 1878 Fr. 5000 R. 1877 ,, 5000 b. Sekretär-Bibliothekar (bisher. Registratur und Bibliothekar) 4,500 B. 1878 Fr. 4000 R. 1877 ,, 4000 c. Uebersezer (bisher provisorische Aushilfe) .

3,500 fl B. 1878 Fr. 2190 R. 1877 ,, 1704 d. Zwei Kanzlisten (neu), jeder bis auf Fr. 3000 ,, 6,000 Fr. 19,500

109 Durch die Aufnahme dieses Postens fällt die ,, provisorische Aushilfe" weg, für welche in der Botschaft vom 11. Juni 1878, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1878, ein solcher von Fr. 2000 begehrt wurde (Bundesblatt 1878, II, 1111).

2) Archive: a. Staatsarchivar zu Fr. 5000 archivar, z u F r . 4500 .

und Unter.

.

.

F r . 9,500

B. 1878 Fr. 9500 R. 1877 ,, 9500 b. Gehilfe

.

,,

3,200

,,

10,600

B. 1878 Fr. 3200 R. 1877 ,, 3200 11

c. Fortsezung des Gesammtrepertoriums der altern eidgenössischen Abschiede .

.

B. 1878 Fr. 13,600. -- R. 1877 ,, 13,992. 75 Laut der Büdgeteingabe des Oberredaktors der amtlichen Abschiedesamrnlung sind die einzelnen Ausgabeposten folgende: 1) Drukkosten Fr. 5,000 2) Redaktionshonorare .

.

.

.

,, 4,800 3 ) Reiseauslagen .

.

.

.

.

.

,, 600 4) Porti, literarische Anschaffungen , Buchbinder etc. .

.

.

.

.

.

.

,, 200 Fr. 10,600 d. h. Fr. 3000 weniger als im Jahr 1878.

Ad 1. Der erwähnte Minderbedarf betrifft die Drukkosten und rührt davon her, daß für 1878 der Druk zweier Bände vorgesehen war, dagegen für 1879 nur ein Band (VI, 2) in Betracht kommt.

d. Repertorium der eidgenössischen Abschiede der Mediationszeit (1803 -1813) .

.

B. 1878 Fr. 3000 R. 1877 ,, -- .

Fr.

2000

Der heurige Kredit von Fr. 3000 wird, gleich dem eben so großen für 1877, unverwendet bleiben. Es stellt sich nämlich heraus, daß die Ausführung der Arbeit nach den in der Büdgetbotschaft für 1878 entwikelten Grundsäzen (Bundesblatt 1877, IV, 216) eine mit vielem Bundesblatt. 30. Jahrg

Bd. IV.

9

110 Zeitaufwand verbundene Aufgabe ist. Dem Redaktor sind aber für dieselbe nur diejenigen Zwischenstunden verfügbar, welche ihm die übrigen amtlichen Verrichtungen frei lassen. Die Arbeit kann daher nur langsam vorrüken ; der Oberredaktor verzichtet unter diesen Umständen auf die Festhaltung des bisherigen Kredits für 1879; vielmehr beantragt er dessen Herabsezung von Fr. 3000 auf Fr. 2000, womit wir einverstanden sind.

e. Aktensammlung zur schweizerischen Reformationsgeschichte (1521--32) .

.

.

B. 1878 Fr. 650

Fr.

650

Wir beantragen die Aufnahme dieses dem diesjährigen gleichen Betrages. Da behufs der Subskription auf 50 Exemplare des obigen, auf 4 Bände berechneten Werkes des Hrn. Staatsarchivar Dr. Strickler ia Zürich der Kredit von Fr. 650, als Subskriptionspreis für den 1. Band, von uns im Voranschlag für 1878 beantragt und von Ihnen bewilligt worden ist, bedarf dieser Posten keiner weitern Begründung.

f. Abschriftensammlung aus dem venetianischen Staatsarchiv B. 1878 Fr. 2000 R. 1877 ,, 2000

Fr.

3300

Ein Begehren des Herrn Konsul Ceresole in Venedig, der die Ausführung obiger Arbeit leitet und überwacht, geht dahin: es möchte der bezügliche Kredit, der für 1876 erstmals, im Betrage von Fr. 1000, bewilligt und seither auf Fr. 2000 erhöht wurde, nunmehr auf Fr. 3300 gesteigert werden, mit welchem Betrage das ganze Unternehmen schon im Budgetjahr zu einem sichern Abschluß gebracht werden könne.

g. Aktensammlung aus der Periode der helvetischen Republik B. 1878 Fr. 4000. -- R. 1877 ,, 3886. 50

Fr.

4000

Wir beantragen, den diesjährigen Kredit von Fr. 4000 beizubehalten. Aus demselben sind zu bestreiten: 1) das Honorar des Redaktors ; 2) die Entschädigung zweier Mitglieder der Redaktionskommission ; 3) außerordentliche Aushilfe für Paginirung der Aktenbände des helvetischen Archivs und Kopiaturarbeiten; 4) Anschaffung von Literatur und Flugschriften aus der Zeit der Helvetik.

Ili h. Münz- und Medaillensammlung .

.

.

B. 1878 Fr. 600 R. 1877 ,, 600 Unverändert, mit der bisherigen Begründung.

Fr.

600

3 ) Unvorhergesehenes .

.

.

.

.

F r . 5000 B. 1878 Fr. 7,000. -- R. 1877 ,, 14,977. 90 Der, ehevorige Kredit von Fr. 5000 für Unvorhergesehenes wurde für 1878 auf Fr. 7000 erhöht, da derselbe sich als ungenügend erwies, wie aus der Botschaft zum Budget für 1878 und aus derjenigen vom 7. Dezember 1877, betreffend Nachtragskredite für 1877, hervorgeht (ßundesblatt 1877, IV, 220, 665). Mit dem in lezterer Botschaft nachgesuchten und von Ihnen bewilligten Nachtragskredite von Fr. 2500 für Entschädigungen an eidgenössische Experten u. s. w. stiegen die gewöhnlichen Ausgaben für Unvorhergesehenes bei dem 1877er Kredit von Fr. 5000 sogar auf Fr. 7500. Da jedoch in Folge des Bundesbeschlusses vom 21. August 1878 verschiedene Geschäfte, mit welchen Kosten für Gesezentwürfe, für Vollziehung von Gesezen, für Expertisen u. s. w. verbunden sind, zu deren Dekung bisher der Kredit für Un vorhergesehenes beansprucht wurde, dem Departement des Innern abgenommen und dem Departement des Handels und der Landwirtschaft übertragen sind (als Jagd und Vogelschuz, Fischerei, Maßnahmen gegen die Reblaus, Auswanderungswesen), so glauben wir, am diesjährigen Kredit der Fr. 7000 nicht festhalten zu sollen, sondern wir halten dafür, der von uns beantragte Kredit von Fr. 5000 dürfte, wie vordem, genügen.

Die bedeutende Ausgabe im Jahr 1877, im Betrage von Fr. 14,977. 90, hatte ihren Grund in den außerordentlichen Kosten, welche dem Bund aus dem internationalen Reblaus - Kongreß in Lausanne im Betrage von Fr. 7359, erwachsen waren ; daher wurde denn auch im Ganzen ein Nachtragskredit von Fr. 10,000 für Unvorhergesehenes begehrt und bewilligt.

Besondere Ausgaben.

Der bisherige Posten l ,,Beitrag für Hebung der schweizerischen Pferdezucht" und unter dem Posten 2 ,,Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine" die Einzelposten a. ,,Pomologisches Bilderwerk" etc. bis d. ,, Für Verbreitung landwirtschaftlicher Drukschriften" etc. fallen hier weg und erseheinen im Voranschlag des Departements des Handels und der Landwirtschaft, in Folge davon, daß die Förderung der Landwirthschaft im Allgemeinen

112

(inkl. der Pferdezucht), sowie die Beiträge an landwirtschaftliche Unternehmungen im Besondern dem genannten Departement durch Bundesbeschluß vom 21. August 1878 zugeschieden sind. Dagegen wird jezt der Posten 2 ,,Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereinea mit Nr. l aufgeführt, und die bisherigen Einzelposten e.

,,Schweizerischer Kunstverein", f. ,,Schweizerische Chroniken" u. s. w.

folgen hienach mit Lit. a, b. u. s. w. (Der vormalige Posten eines Beitrags für Abhaltung schweizerischer Vorturnkurse (schweizerischer Turnverein) wurde bereits im Voranschlag für 1878 auf das Budget des Militärdepartements hinüber genommen.) Die übrigen Hauptposten 3 und 4 erhalten Nr. 2 und 3.

1) Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine Fr. 56,350 B. 1878 Fr. 56,350 R. 1877 ,, 56,350 Betreffend Beitragsgesuche für künstlerische und wissenschaftliche Zweke werden folgende Anträge gestellt: a. Schweizerischer Kunstverein .

.

.

Fr. 6000 Ohne Aenderung, mit der gleichen Begründung, wie seit 1874 (Bundesblatt 1874, III, 604).

b. Schweizerische Chroniken (allgemeine geschichtforschende Gesellschaft) .

.

Fr. 2350 B. 1878 Fr. 2350 R. 1877 ,, 2350 Unter den Voranschlägen, welche der Vorstand obgenannter Gesellschaft über die von (dieser für 1879 beabsichtigten Veröffentlichungen im Gesammtbetrage von Fr. 3500 macht, kommen hier nur die folgenden zwei in Betracht, die solche Werke betreffen, welche in den lezten Jahren vom Bunde unterstüzt wurden : 1) Jahrbuch für schweizerische Geschichte .

Fr. 1700 2) Quellen zur Schweizergeschichte .

.

,, 1400 Fr.

3100 Es folgen nun die Voranschläge der drei Kommissionen der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft für Geodäsie, Geologie und Meteorologie über ihre für 1879 beabsichtigten Arbeiten, nebst deren Begründung und unsérn bezüglichen Anträgen. In der Annahme, daß die Bedeutung und Wichtigkeit der Arbeiten der genannten drei Kommissionen den Bundesbehördeh hinlänglich bekannt sind, und im Einverständniß mit den Kommissionspräsidenten, welche zur Eintheilung allfällig gewünschter näherer Aufschlüsse erbötig

113 seien, ersucht das Zentralkomite der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft auch für 1879 um einen Kredit von je Fr. 15,000 für die Arbeiten jener Kommissionen. Mit Rüksicht darauf, daß diese Arbeiten von der ganzen wissenschaftlichen Welt anerkannt und vom Bunde seit Jahren wohlwollend unterstüzt worden sind, empfehlen wir die vorliegenden Kreditgesuche, ohne dies hienach im Einzelnen zu wiederholen.

c. Mitteleuropäische Gradmessung (schweizerische naturforschende Gesellschaft, geodätische Kommission) .

.

.

.

Fr. 15,000 B. 1878 Fr. 15,000 R. 1877 ,, 15,000 Die geodätische Kommission macht folgenden Voranschlag für 1879: 1) Drukkosten Fr. 2,500 2) Besoldungen ,, 3,000 3) Ausgleichung ; des (Dreieknezes) ,, 5,000 4 ) Nivellement ' .

.

.

.

.

.

,, 3,500 5) Sizungen, Reisen, Instrumente etc.

.

.

1,000 fl Fr. 15,000 zu deren Dekung der von der Kommission nachgesuchte und von uns beantragte Bundesbeitrag bestimmt ist. Zur Begründung des Voranschlages verweist die Kommission im Allgemeinen, soweit es die von der Schweiz eingegangenen internationalen Verpflichtungen betrifft, auf einen anläßlich des lezten Voranschlages an den Präsidenten der Büdgetkommission, sowie an das Departement eingesandten Bericht, und für den gegenwärtigen Stand der Arbeit auf das gedrukte Protokoll der Sizung der geodätischen Kommission vom 5. Mai 1878.

d. Geologische Karte der Schweiz (schweizerische naturforschende Gesellschaft, geologische Kommission) .

.

.

.

B. 1878 Fr. 15,000 R. 1877 ,, 15,000

F r . 15,000

Die Kommission gibt Auskunft über die Arbeiten, welche in diesem Jahr theils bereits erschienen sind (Text zu Karte und Profilen des Säntisgebirges, aufgenommen von Arn. Escher von der Linth, bearbeitet von Dr. Mosch, und geologische Karte der Gebirge zwischen Bex und Martigny, unentgeltlich aufgenommen von Prof.

114

Renevier), theils sich im Gange befinden (Chromolithographie der wichtigen Aufnahme der Kontaktverhältnisse zwischen Gneiss- und Kalkgebirge im Berner Oberland, von Dr. Baltzer) oder noch bevorstehend sind (Lithographie des Blattes XII Dufour, enthaltend den größern Theil der Kantone Bern und Freiburg), und da im laufenden Jahre aus demAktivsaldo von Fr. 11,887. 13, der sich aus der 2. Quartalrechnung ergibt, noch Reisegelder der aufnehmenden Geologen mit Fr. 8000 und lithographische Arbeiten mit Fr. 3000 bestritten werden müssen, was eine Gesammtausgabe von Fr. 11,000 ausmacht, so gewärtigt die Kommission, das Jahr mit einem schwachen Saldo oder selbst mit einem Defizit abzuschließen ; dieselbe empfiehlt sich daher für Gewährung 'des herkömmlichen Kredits von Fr. 15,000 zur Fortsezung ihrer Arbeiten im Jahr 1879.

e. Meteorologische Beobachtungen (schweizerische naturforschende Gesellschaft, meteorologische Kommission) .

.

.

.

B. 1878 Fr. 15,000 R. 1877 ,, 15,000

F r . 15,000

Der Voranschlag der meteorologischen Kommission für 1879 ist folgender: 1) Drukkosten 2 ) Besoldungen . . . . .

3 ) Inspektionsreisen .

.

.

4 ) Instrumentenkonto .

.

.

5) Gratifikationen für Beobachter .

6) Büreaukosten, Frankaturen etc.

abgezogen f ü r Abonnemente .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. zirka

Fr.

,, ,, ,, ,, ,,

7,000 6,400 800 600 800 400

Fr. 16,000 ,, 1,000

Fr. 15,000 welche durch den von der Kommission nachgesuchten und von uns beantragten Bundesbeitrag zu deken wären. Indem die Kommission bemerkt, daß der Voranschlag mit dem bisher richtig befundenen für 1878 übereinstimme, verweist dieselbe im Allgemeinen auf die vorjährige Begründung, sowie auf einen später an den Präsidenten der Büdgetkommission und an das Departement eingesandten Spezialbericht, der die von der Schweiz übernommenen internationalen Verpflichtungen hervorhebt.

115

f. Idiotikon der deutsch-schweizerischen Mundarten B. 1878 Fr. 3000 R. 1877 ,, 3000

Fr.

3,000

Der geschäftsleitende Ausschuß für das Idiotikon macht folgenden Voranschlag der Ausgaben für 1879 : 1) Besoldung der beiden Redaktoren .

.

Fr. 3,000 2) Besoldung der Herren Dr. Ed. Escher und Dr.

.H. Bruppacher ^ , 6 0 0 3) Besoldung des Büreaupersonals ,, 1,500 4 ) Bücher u n d Buchbinder .

.

.

.

,, 300 5) Drukkosten ,, 2,000 f i ) Büreaubedürfnisse .

.

.

.

.

,, 100 7) Honorirung von Mitarbeitern .

.

.

,, 300 8) Unvorhergesehenes ,, 100 Fr. 7,900 Hiegegen kommen, laut Angabe des Ausschusses, folgende Einnahmen in Betracht: Fr. 2600 muthmaßlicher Saldo der laufenden Jahresrechnung; Fr. 1500 voraussichtliche kantonale Beiträge; Fr. 400 Beitrag der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich; Fr. 150 Jahresbeitrag eines Ungenannten daselbst, zusammen Fr. 4650.

Nach Abzug dieser Summe von derjenigen der Ausgaben (Fr. 7900) ergibt sich auf Ende 1879 ein Defizit von Fr. 3250. Der Ausschuß ersucht daher angelegentlich um Gewährung des bisherigen Beitrags von Fr. 3000 auch für 1879. Ueber das Verhältniß der Ansäze des Voranschlags zu denen für 1878 bemerkt der Ausschuß Folgendes: Die Einnahmen sind für 1879 um Fr. 1750 höher angesezt als für 1878 (Fr. 2900), weil bei Entwerfung des 1878er Voranschlags bloß e i n kantonaler Beitrag in Aussicht stund. Da jedoch im Jahreslaufe noch andere Beiträge eingingen, so ist für 1879 ein diesfälliger Ansaz von Fr. 1500 aufgenommen. Die übrige Differenz rührt von derjenigen des alten Saldo her. Die größeren Abweichungen in den Ausgaben haben ihren Grand in Folgendem: Mit Ende 1878 wird der Abschluß sämmtlicher Vorarbeiten, d. h.

das Ordnen des gesammten Materials, erreicht sein, und es beginnt mit 1879 die Ausarbeitung und Herausgabe des Idiotikons (vierter Jahresbericht des Ausschusses); die finanziellen Bedürfnisse und die Verwendung der Mittel werden sich daher zum Theil anders als bisher gestalten.

116 2} Beiträge an Unterstüzungskassen für eidgenössische Beamte und Angestellte .

.

B. 1878 Fr. 30,000 R. 1877 ,, 23,000

Fr. 30,000

Das Centralkomite des Versicherungsvereins der eidgenössischen Beamten und Bediensteten läßt sich über das Ergebniß des Betriebsjahres 1877 folgendermaßen vernehmen : Obwohl das finanzielle Jahresergebniß von 1877, wie schon dasjenige von 1876, aus den im Berichte des Centralkomite's (pag. 7) über lezteres Jahr angedeuteten Gründen ein ungünstiges gewesen ist, da 9,4 Mitglieder mit einer Summe von Fr. 24,151. 09 mehr starben, als die Wahrscheinlichkeitsrechnung vorgesehen hatte, so ist doch ini Jahr 1877 das Brgebniß der Differenz zwischen der Wirklichkeit und der Wahrscheinlichkeitsrechnung um zirka Fr. 6000 besser als im Jahr 1876 gewesen, welches mit einem Defizit von Fr. 30,807. 80 geschlossen hat. Auch läßt sich fast mit mathematischer Sicherheit annehmen, daß die Besserung Jahr für Jahr anhalten wird, bis die Sterblichkeitsverhältnisse einen normalenStand erreicht haben werden.

Gleichwohl ersucht das Centralkomite, dem Verein für 1879 keinen kleinem Bundesbeitrag als fui- 1878, nämlich Fr. 30,000 zu gewähren, da sonst die noch eine Reihe von Jahren wiederkehrenden Defizite, anstatt nach vielseitigem Wunsch ermäßigt werden zu können, durch Erhöhung der ohnehin schon erheblichen Prämien gedekt werden müßten. Diese Erhöhung wäre aber für den Fortbestand des Vereins unheilvoll, da die jezigen Prämien schon viele eidgenössische Angestellte von der Theilnahme am Verein abhalten.

In Berüksichtigung dieser Begründung empfehlen wir das Beitragsgesuch des Centralkomite's, welches sich übrigens im Speziellen noch auf seinen gedrukten Jahresbericht über 1877 bezieht.

3) Beitrag an die schweizerische permanente Schulausstellung in Zürich .

.

.

Fr. 1,000 B. 1878 Fr. 1000 R. 1877 ,, 1000 Die Kommission der schweizerischen Schulausstellung erstattet über die räumliche und materielle Entwiklung, welche diese Anstalt im laufenden Jahr durch Uebersiedlung in's Fraumünsteramt, durch erweiterte Verbindungen mit den schweizerischen Schulbehörden und mit den Fabrikanten schweizerischer Unterrichtsmittel, namentlich aber durch Vervollständigung des Archivs und durch Vorbereitung und Beschikung der pädagogischen Ausstellung in Paris gewonnen hat, einen ausführlichen Bericht, auf welchen der Kürze halber ver-

117 wiesen wird. Im Fernern gibt die Kommission vorläufige Auskunft über die Anschaffungen, indem sie das Nähere hierüber in ihrem nächsten Jahresbericht darzulegen verheißt; sodann theilt dieselbe ihr Budget für 1879 mit, wie folgt: 1 ) Miethzins .

.

2 ) Besoldungen .

.

3) Druksachen, Buchbinder 4) Büreauauslagen, Porti 5) Hausverwaltung .

6) Mobilien und Utensilien 7) Anschaffungen

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

500 1,000 n 500 ·n 500 11 200 11 500 T> 11 3,000

Fr. 6,200

Diesen Ausgaben hofft die Kommission folgende Einnahmen entgegensezen zu können : Beiträge der zürcherischen Schulpflegen .

.

Fr. 500 Beitrag d e s Gewerbemuseums .

.

.

.

1,500 n Muthmaßlicher Beitrag der Zürcher Regierung ,, 1,000 Fr. 3,000 Es bliebe somit ein Defizit von Fr. 3200, dessen Dekung durch einen entsprechenden Bundesbeitrag die Kommission wünscht.

Wir glauben jedoch beantragen zu müssen, es für 1879, wie schon für 1878, bei dem für 1877 erstmals bewilligten Kredit von Fr. 1000 zu Gunsten der ,,schweizerischen Schulausstellung " bewenden zu lassen.

II. Statistisches Bureau.

1. Besoldungen : a . Direktor .

.

.

. Fr. 6,000 b . Sekretär .

.

.

. ,, 3,600 ,, 6,500 c. Revisor und Kauzlist d. Gehilfen und prov. Hilfsarbeiter ,, 11,900 2. Entschädigung an die Civilstandsbeamten und Ehescheidungsgerichte für Ausfüllung von Zählkarten .

.

Uebevtrag

TSV 9.8 nno ,, 10,000 . Fr. 38,000

118

3.

4.

5.

6.

7.

Uebertrag . Fr. 38,000 Jahresbeitrag an die statistische Gesellschaft .

,, 1,000 Drukarbeiten * .

.

.

.

,, 8,000 Entschädigung für statistische Beiträge .

.

,, 1,000 Büreaubedarf und Bibliothek ,, 2,500 Reisekosten und Verschiedenes ,, 500 Fr. 51,000

B. 1878 Fr. 50,500. -- R. 1877 ,, 48,895. 46 * Die wesentlichsten im Jahr 1879 zum Druke gelangenden Arbeiten sind: Die Bevölkerungsbewegung vom Jahr 1878, die Statistik der Rekrutenprüfung vom Jahr 1878, Mittheilungen über das Versicherungswesen in der Schweiz etc. etc. -- Das Bureau war auch genö thigt, schon im J a h r 1878 unerwartet den Civilstandsämtern wieder für weitere 3 Jahre Zählkarten zuzustellen, deren Beschaffung den bezüglichen Kredit so belastet, daß ein Theil der Ausgabe durch den Kredit von 1879 gedekt werden muß, was um so gerechtfertigter erscheint, als die Zählkarten für die drei nächstfolgenden Jahre zu dienen haben.

Die übrigen Posten bedürfen keiner besonderen Bemerkungen, da alle aufs knappste bemessen und theilweise auf Bundesgesez oder Beschluß basiren.

IM. Bauwesen.

1) B e s o l d u n g en: a . Oberbauinspektor .

.

.

.

. Fr.

b. Adjunkt ,, c . Ingenieur .

.

.

.

.

.

.

d. Zeichner ,, e. Bauaufsicht und Aushilfe für Wasserbaupolizei ,, Fr.

8,000 5,500 4,000 3,000 5,000 25,500

Die Ansäze ad a bis d entsprechen dem neuen Besoldungsgeseze. Die Besoldung des Bauaufsehers in Thun wurde aus dem in unserer Botschaft zu diesem Geseze vom 17. Mai 1878 angegebenen Grunde vorläufig in dasselbe nicht aufgenommen, wobei

119 aber ausdrüklich der Fortbestand der Stelle als nothwendig, namentlich auch als nöthige Voraussezung für die Entbehrlichkeit eines Architekten im Bau bureau unseres Departements des Innern bezeichnet worden ist.

Der Grund für Verschiebung der gesezlichen Kreirung dieser Stelle bildete nämlich der Umstand, daß sich möglicherweise die Veranlaßung zu einer Modifikation derselben ergeben wird, für welche freie Hand zu behalten daher zwekmäßig erschien. Somit entspricht es vollständig der in der genannten Botschaft dargelegten Sachlage, den fraglichen Gehalt im Budget auszusezen.

.Derselbe betrug bisher Fr. 2800. In Würdigung der Leistungen des gegenwärtigen Angestellten beantragen wir die Erhöhung auf Fr. 3000.

Laut Art. 4 des Bundesgesezes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Brachmonat 1877, wird dem Bundesrathe für die Ausübung der Oberaufsicht das erforderliche Personal zur Verfügung gestellt. Auch hierauf nimmt das neue Besoldungsgesez noch keine besondere Rüksicht. Wenn es aber gerechtfertigt ist, vorgängig der Schaffung neuer permanenter Stellen Erfahrungen über das Bedürfniß zu sammeln, so erscheint es doch nicht minder angezeigt, diesem in gewissem Maße ohne Zweifel bestehenden Bedürfnisse irgendwie Rechnung zu tragen.

Selbstverständlich liegt es in der Absicht, die betreffenden Funktionen wie bisher auch künftig so weit als möglich durch die Beamten des Oberbauinspektorates besorgen zu lassen. Diese sind aber, wie sich in der Botschaft zum Besoldungsgesez auch schon erwähnt findet, durch vielerlei andere Geschäfte in hohem Maße in Anspruch genommen, so abgesehen von besondern Aufträgen, namentlich durch diejenigen des Hochbau- und Mobiliarwesens und die gemäß Art. 37 der Bundesverfassung auszuübende Oberaufsicht über die Straßen und Brüken. Nun ist das erste Erforderniß für die Ausübung der Oberaufsicht über die Wasserbaupolizei, sich in dem weiter derselben unterstellten Gebiete möglichst genaue Kenntniß der betreffenden Zustände zu verschaffen, nicht nur bezüglich bestehender Bauwerke, sondern auch bezüglich des im öffentlichen Interesse bestehenden Bedürfnisses irgend welcher schüzender Vorkehren.

Sodann sind die fortwährend von den verschiedensten Seiten eingehenden Subventionsgesuche, beziehungsweise die denselben zu Grunde liegenden Projekte zu prüfen und
ebenso die in Ausführung befindlichen Arbeiten zu überwachen und die dafür eingehenden Rechnungen zu verifizireu. Außer der Rhein- und der Juragewässerkorrektion , für welche noch die Spezialinspektorate fortbestehen,

120

befinden sich nächstes Jahr in Ausführung, erstlich durch Bundesbeschluß subventiom'rte Werke, die Rhonekorrektion in Waadt und Wallis, und die Gewässerkorrektion in Obwalden, sodann durch Bundesrathsbeschluß subventionirt eine große Zahl von Korrektionsund Verbauungsarbeiten in Kantonen diesseits und jenseits der Alpen.

Es darf wohl als selbstverständlich angesehen werden, daß es dem Oberbauinspektorate nicht möglich ist, alle in den verschiedenen, vorstehend angedeuteten Beziehungen nöthig werdenden Aufnahmen oder überhaupt spezielle Erhebungen selbst vorzunehmen, sondern dazu Aushilfe bedarf. Diese will nun zunächst nicht in der Form dauernder Anstellungen, sondern durch besondere Aufträge für einzelne Arbeiten beschafft werden, und es wird hiezu der Kredit von Fr. 2000 nachgesucht.

2) B u r e a u - A u s l a g e n

.

3) Reisen, Expertisen Arbeiten

.

.

.Fr.

3,000

und hydrometrische Fr. 15,500

a. Rei s en u n d E x p e r ti s e n

.

.

. Fr. 12,000

Aus diesem Ansaze werden die Taggelder und Transportkosten der Beamten des eidgenössischen Baubüreau und derSpezialinspektoren für die Rhein- und Juragewässer-Korrektion, sowie alle sonstigen Expertisen und Missionen in Bauangelegenheiten bestritten, und es könnte sich zufolge der erhöhten Anforderungen an das Inspektionspersonal wegen der Wasserbaupolizei eher um eine Erhöhung als Herabsezung dieses Postens handeln. Aus der Theilnahme an internationalen Expertisen betreffend Rheinkorrektion und Regelung der Abflußverhältnisse des Bodensees, sowie einer interkantonalen Expertise für den Vierwaldstättersee kann wirklich das Bedürfniß eines Nachkredites entstehen.

b. H y d r o m e t r i s c h e A r b e i t e n

.

. Fr.

3500

Angesichts der außerordentlichen Wichtigkeit der Hydrometrie für das Wasserbauwesen erbliken wir in derselben eine wasserbaupolizeiliche Aufgabe. Wir haben uns daher auch zum Zweke einer systematischen und nachhaltigen Betreibung der hydrometrischen Beobachtungen mit den Kantonsregierungen in Verbindung gesezt und gedenken damit auch Wasser-, beziehungsweise Geschwindigkeitsmessungen zu verbinden. Namentlich mit Rüksicht auf diese ist die Erhöhung des Kredites von Fr. 2200 auf Fr. 3500 eine sehr bescheidene, mit welcher und unter Hinzurechnung des auf die Hydrometrie fallenden Theiles des Zeichner-

121

gehaltes die Kosten wenig mehr als die Hälfte der jährlichen Subvention ausmachen werden, welche früher im Betrage von Fr.. 10,000 für die Hydrometrie geleistet wurde.

4) Mobiliaranschaffung und U n t e r h a l t

. Fr. 12,000

5) U n t e r h a l t der eidg. G e b ä u l i c h k e i t e n .

A. D e p a r t e m e n t des Innern.

1) Bundesrathhaus

Fr.

3,500

B. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t .

a . G e b ä u l i c h k e i t e n in T h u n : 1) "Verwaltungsgebäude, Kaserne, Stallungen und Reitbahnen Fr.

7,000 2) Gebäulichkeiten desLaboratoriums und der Konstruktionswerkstätte .

.

,,

3,300

3) Zeughäuser , Pontonschuppen und sonstige Gebäulichkeiten der Kriegsdepotverwaltung , sowie Gebäulichkeiten der Munitionskontrole und der Munitionsdepot-Verwaltung .

.

,,

2,500

Fr.

12,800

Bei den Posten 2 und 3 tritt eine Erhöhung ein, weil- in Zukunft die Wasserzinse für die verschiedenen Brunnen, Hydranten etc.

.aus dem Kredit für den Gebäudeunterhalt bestritten werden sollen.

b. H ü l s e n f a b r i k in K ö n i z .

. Fr.

300 c. Z e u g h a u s u n d M u n i t i o n s m a g a z i n in L uze r n.

.

.

.

,,

400

d. Zeughaus und

M u n i t i o n s m a

e. Z e u g h a u s in B e l l i n z o n a

.

,,

300

Fr. 1,400

122 C. F i n a n z - und Z o l l d e p a r t e m e n t , a. F i n a n z w e s e n : 1) Pulvermühlegebäulichkeiten in Lavaux, sammt Pulvermagazinen in Etoy und St. Prex Fr.

1,800 2) Pulvermühlegebäulichkeiten in Worblaufen sammt Magazinen auf dem Galgenfeld ,, 2,000 3) Pulvermühlegebäulichkeiten in Kriens, sammt Magazinen an der Birregg und in Altstetten ,, 1,800 4) Pulvermühlegebäulichkeiten in Chur, sammt Magazinen in Goßau .

· ' « 1,800 5) Gebäulichkeiten auf der Thuner Allmend . . . . . . . . .

500 Fr.

7,900

b. Z o 11 w e s e n :

1) Gebäulichkeiten im Zollgebiet Basel . Fr. 1,500 2) Gebäulichkeiten im Zollgebiet Schaffhausen .

.

.

.

.

.

. 900 B) Gebäulichkeiten im Zollgebiet Chur . ,, 900 43 Gebäulichkeiten im Zollgebiet Lugano ,, 1,200 5) Gebäulichkeiten im Zollgebiet Lausanne ,, 1,200 6) Gebäulichkeiten im Zollgebiet Genf . ,, 1,500 Fr.

7,200

D. P o s t - und E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t .

a . Postgebäude i n Genf .

.

.

. F r . 2,500 b. Postgebäulichkeiten in Chur ,, 1,500 c. Postwagenremise in Glovelier, incl. Fr. 100 Wasserzins .

.

.

.

.

.

.

200 Fr.

4,200

In Folge Ankaufes der Reitbahn in Chur, als Postwagenrernise bestimmt, muß der Posten b um Fr. 300 erhöht und für die im

123

Jahr 1877 erstellte Postremise in Glovelier von nun an ein Betrag für deren Unterhalt aufgenommen werden.

S u m m a 5. Unterhalt der eidg. Grebäulichkeiten Fr. 37,000 B. 1878.

R. 1877.

Fr. 35,000. -- ,, 34,999. 20

6. E r w e i t e r u n g s - und U m b a u a r b e i t e n . " A. D e p a r t e m e n t des I n n e r n .

Bundesrathhaus.

Für Fortsezung der Instandstellung von.sehr reparaturbedürftigen Zimmern nehmen wir pro 1879 wieder einen Betrag auf von Fr. 2,000 B. M i l i t a r d é p a r t e m e n t .

G r e b ä u l i c h k e i t e n in Thun.

1) In den Offizierszimmern und Theoriesälen der Kaserne sind beinahe sämmtliche Oefen direkt an die Kamine gestellt und mit ganz kurzen Rohrleitungen versehen, infolge dessen ein großer Theil Wärme ohne gehörigen Nuzeffekt verloren geht.

Diese Oefen sollen unter Anbringung längerer Rohrleitungen zwekmäßiger placirt werden, womit an Brennmaterial eine bedeutende Ersparniß erzielt wird .

.

. Fr. 1,200 2) Die Lage des seinerzeit nur provisorisch angelegten Springgartens für Pferde auf dem Waffenplaz Thun ist durch die Verlegung der Schußlinien an einem Ende eine exponirte geworden, so daß die Anlage nicht zu jeder Zeit benuzt werden kann. Zudem ist der Zustand derselben derart, daß Instandstellungsarbeiten nicht vermieden werden können, wenn sie ihrer Bestimmung gemäß benuzt werden sollte.

Wir halten es daher für zwekmäßiger, den Springgarten auf die östliche Seite der untern Allmend zu verlegen, was laut detaillirter Berechnung einen Kostenaufwand erfordern wird von Fr. 1,300 3) Der sehr geräumige Dachboden der Speiseanstalt dient einerseits als Lagerplaz von Brennmaterial und andererseits nun auch zur Aufbewahrung von großen Quantitäten fertiger Kupfernulsen, welch' lezterer Umstand die Trennung dieser

124

Räumlichkeit in drei abgesonderte Theile nothwendig macht.

Diese Scheidewände sind berechnet zu .

. Fr. 500 Des großen Werthes der in der Speiseanstalt als Vorrath aufgespeicherten Kupferhülsen wegen erscheint es durchaus geboten, dieses Gebäude nun mit .einer Blizableitung zu versehen. Die drei Auffangstangen nebst Ableitungen werden kosten Fr. 450 4) Um das aus dem Polygon auf die kleine Allmend verlegte Feuerwerkersaalgebäude und das dazu gehörige Munitionsmagazin muß im Interesse der Sicherheit eine wenigstens 6 Fuß hohe Umzäunung erstellt werden.

Dieselbe erhält eine Länge von 334 Metern und wird laut Plan und Devis kosten Fr. 3,340 5) Infolge der unter 5 genannten Verlegung des Munitionsmagazines aus dem Polygon ist dem eidg. Munitionsdepot und den Artillerieschulen die bisher zur Verwahrung von Schulmunition benuzte Hälfte dieses Magazines entgangen.

Als Ersaz hiefür sind in den sich noch im Polygon befindlichen zwei Gebäuden nothwendigerweise Gestelle zu Unterbringung von Schulmunition zu erstellen, wofür hier eine Summe aufgenommen wird v o n .

.

.

. F r . 1,300 6) Anbau an das Zeughaus in Bellinzona.

4 ·' In Ausführung der gesezlichen Vorschriften, namentlich des Art. 166 der Militärorganisation, wird die Zahl der Fuhrwerke im eidg. Kriegsdepot in Bellinzona mehr als verdoppelt werden und es sind die zu deren Bespannung erforderlichen Beschimmgen dort unterzubringen; dies ist jedoch nur möglich, wenn das der Eidgenossenschaft gehörende Zeughaus in Bellinzona bedeutend vergrößert wird. Gleichzeitig sollte das Dach des bestehenden Gebäudes verschalt werden.

Die Kosten für die Vergrößerung des Zeughauses und die Dachverschalung werden laut Plan und Deviss betragen Fr. 54,300 C. F i n a n z - und Z o l l d e p a r t e m e n t , a. F i n a n z w e s e n .

1) Der ältere Verkohlungsofen in der Pulvermühle Worblaufen, welcher total ausgebrannt ist und einiger weiterer Abänderungen bedarf, muß abgebrochen und frisch aufgeführt werden Fr. 2,400

125 2) Die Pulverkohlen werden in Chur noch nach der alten Methode der Kesselverkohlung bereitet. Es ist jedoch angezeigt, die Kessel durch einen Retortenofen zu ersezen, wie dies in den Pulvermühlen Lavaux und Worblaufen bereits geschehen ist.

Die Kosten für die Verkohlungseinrichtung nebst einem freistehenden 15 Meter hohen Kamine sind berechnet zu Fr. 6,400 b. Z o l l w e s e n .

1) Bei dem schon seit Jahren in sehr reparaturbedürftigem Zustande sich befindlichen Zollgebäude Durstgraben und an dessen Nebengebäude haben wir seit längerer Zeit jeweilen nur die Dachreparaturen, sowie die allerdringendsten sonstigen kleinern Arbeiten ausführen lassen, weil wir die baldige Inangriffnahme von durchgreifenden Instandstellungs- und theilweise Umbauarbeiten in Aussicht nehmen mußten. Der Zeitpunkt, wo diese leztern größern Arbeiten unmöglich länger aufgeschoben werden können, ist nun gekommen, und wir sind gezwungen, für diese, sowie für die Erstellung eines eigenen Brunnens zum Zollgebäude einen Betrag aufzunehmen von Fr. 4,800 2) Die seinerzeit erstellten Sodbrunnen bei den Zollgebäuden St. Margrethen und Monstein-Au, die der geringern Kosten wegen nicht gegraben, sondern mittelst in den Boden, geschlagener Eisenröhren ausgeführt wurden, funktioniren in dem Terrain daselbst nicht gehörig und sind zudem beständigen Reparaturen unterworfen. Wir beantragen daher die Erstellung von zwei ausgegrabenen Sodbrunnen, deren Kosten sich belaufen werden auf je Fr. 300 .

.

.

. Fr. _600 3) Das Täferwerk in den Zollhäusern Martinsbruk, Campocologno und Castasegna ist nicht angestrichen, und wir wünschen, diese Arbeiten nachholen zu lassen. Für das nächste Jahr beantragen wir vorläufig die Ausführung eines Oelfarbanstriches in einigen Schlafzimmern genannter Gebäude, wofür w i r hier aussezen .

.

.

.

.

. Fr. 500 4) Beim Zollhause Castasegna beantragen wir nunmehr den Ausbau des Innern des obern Stokwerkes, indem es im Interessse des Zolldienstes liegt, daß diese Räumlichkeiten von Zollbeamten bezogen werden können.

Die Kostenberechnung für die daherigen Arbeiten hat ergeben Fr. 1,910 Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. IV.

10

126

5) Für Erstellung von Hafenmauern beim Zollhaus Brusino müssen w i r aufnehmen .

.

.

.

. Fr.400 6) Am Zollgebäude Col des Roches müssen der Façadenverpuz erneuert, die Schüttsteinableitung und die hart am Hause sich befindliche Kehrichtgrube verlegt, sämmtliche Fenster angestrichen, das Dach theilweise neu eingedekt, sowie verschiedene andere Reparaturen sowohl am Haupt-, als am Nebengebäude vorgenommen werden. Wir müssen hiefür aussezen Fr. 1,800 7) Beim Zollgebäude Sauverny erzeigt es sich als dringend wünschbar, daß dasselbe mit einem Keller, dessen es bis jezt gänzlich entbehrt, versehen werde.

Die Erstellungskosten werden betragen .

. Fr. 600 D. P o s t d e p a r t e m e n t .

Für die Postgebäulichkeiten sind für das Jahr 1879 folgende außerordentliche bauliche Arbeiten vorzusehen: 1) Erstellung eines neuen Calorifère im Postgebäude Genf .

Fr.

1,000 2) Verstärkung von 9 Thüren mit Eisenblech im Postgebäude Chur ,, 450 3) Instandstellungsarbeiten in dem auf 1. Januar 1879 in Besiz der Postverwaltung übergehenden Reitbahrigebäude in Chur .

.

.

. ,, 3,000 Fr.

Summa 6. E r w e i t e r u n g s - und U m b a u a r b e i t e n B. 1878 R. 1877

4,450

Fr. 88,250

Fr. 82,100. -- ,, 162,293. 73

7. B a u l i c h e A r b e i t e n in g e m i e t h e t e n G e b ä u d e n .

Für Errichtung von den in den neu organisirten Divisionsdepots unentbehrlichen Gestellen für Beschirrungen und Kasten für Pferdeausrüstungsgegenstände ist für das nächste Jahr ein Betrag in Aussicht z u nehmen v o n .

.

.

.

.

. F r . 6,800 B. 1878 Fr. 21,400. -- R. 1877 ,, 9,344. 40

127

8. N e u b a u t e n .

1) Magazin für den Schießoffizier des Waffenplazes Thun.

Für die Ueberwachung der Schießübungen und die Beobachtung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßregeln auf dem Waffenplaz Thun ist ein eigener Schießoffizier ernannt worden, welchem zur Unterbringung der verschiedenen Apparate und Werkzeuge ein Magazin zur Verfügung gestellt werden muß. Laut Plan und Devis wird dasselbe kosten Fr.

2,700 2) Schußbeobachtungshaus auf der Allmend in Thun.

Die Schußbeobachter auf dem Waffenplaz Thun haben bis heute keinen Ort, wo sie auch nur einigermaßen gegen Sprengstüke der Geschoße geschüzt wären.

Es ist zwar bis jezt den Schußbeobachtern kein Unglük zugestoßen, was uns jedoch nicht bestimmen soll, mit der Ausführung der allernothwendigsten Sicherheitsvorkehren zuzuwarten, bis ein Unglük eingetreten ist, was unter den jezigen Verhältnissen leicht deiFall sein könnte.

Wir beantragen daher die Erstellung von einem Schußbeobachtungshaus, welches devisirt ist zu .

.

.

. Fr. 900 3) Fouragemagazin mit Stallungen auf der Allmend in Thun.

Der Brand der sogenannten obern Küherhütte auf der Allmend in Thun hat auf die konstante Gefahr für das große Zeughaus, den großen Pontonschopf, das Munitionskontrolgebäude und den Holzschopf der Konstruktionswerkstätte im Falle eines Feuerausbruches der untern Küherhütte hingewiesen, indem sich die leztere, im Erdgeschoß Viehstallungen und darüber eine Heubühne enthaltend, in der Mitte genannter Gebäude und in unmittelbarer Nähe derselben befindet. Es wäre daher nicht zu verantworten, dieses Gebäude länger an seiner jezigen Stelle stehen zu lassen, insofern man es seinem Zweke nicht entfremden will, was jedoch seine Schwierigkeiten hätte, indem es sich nur zur Benuzung als Stallung und Fouragenmagazin eignet.

Die anläßlich des erwähnten Brandes vorgenommene Prüfung der schon seit Jahren schwebenden Frage betreffend Erstellung von Stall- und Fourageräumlichkeiten in Thun hat ergeben, daß zuf Unterbringung der im Sommer auf der Allmend sich befindlichen Viehwaare Plaz für 200 Kühe erforderlich und die Vermehrung der Pferdestallungen auf dem Waffenplaz Thun ein ebenso dringendes Bedürfniß ist.

128

Das von der eidg. Liegenschaftsvervvaltung in Thun einzulegende Futter wird auf 8000 Doppelzentner veranschlagt und die Vorräthe des Oberkriegskommissariates beziffern sich mit 4500 Doppelzentnern Heu und 3000 Doppelzentnern Stroh.

Unser Vorschlag geht nun dahin, es solle an Stelle der abgebrannten obern und der abzubrechenden und zu verlegenden untern Küherhütte für die Liegenschaftsverwaltung und das Kriegskommissariat getrennt je ein großes Fouragemagazin mit Stallungen erstellt werden.

Die auf bezügliche Pläne gestüzte Kostenberechnung, und zwar eines derselben im nächsten Jahre und das zweite im Jahre 1880, h a t f ü r eine solche Baute ergeben .

.

.

. F r . 74,000 4) Werkstattgebäude für das eidg. Kriegsdepot in Thun.

Die zerstreute Lage und ungenügende Ausdehnung der Arbeitslokale des eidg. Kriegsdepot in Thun erschweren bedeutend die nothwendige Aufsicht über das Arbeiterpersonal, wodurch die Kosten der vielfachen am Kriegsmaterial notwendigen Reinigungs- und Herstellungsarbeiten unnüz vermehrt werden ; auch leiden die Beschirrungen vielfach Schaden, weil zum Waschen, Troknen und Fetten derselben keine Lokalität zur Verfügung steht, indem diese zum großen Theil in die kalte Jahreszeit fallenden Arbeiten in einem kleinen Bretterverschlag neben dem Zeughaus Nr. l, in welchem die Arbeiter allen Witterungseinflüssen ausgesezt sind, vorgenommen werden; das hiezu nothwendige Wasser muß auf 300 Meter Entfernung geholt werden ; der zu dessen Erwärmungerforderliche Ofen steht ganz unter freiem Himmel, und zum Troknen der gewaschenen Geschirre fehlt ein passender Raum.

Die dort gewaschenen Geschirre müssen zur Herstellung in die beiden hintern Kasernenstallungen liegende Sattlerwerkstätte transportirt werden, und zur gleichen Zeit sind Arbeiter in den beiden Zeughäusern, im Pontonschuppen und in der provisorischen Schmiede neben der westlichen Reitbahn beschäftigt. Die Uebelstände, welche aus solchen ungünstigen Verhältnissen erwachsen müssen, machen sich sehr fühlbar, so daß baldigste Abhilfe nöthig wird. Eine solche wird nur geschaffen durch Erstellug eines passenden Werkstattgebäudes in unmittelbarer Nähe der Bureaux der Depotverwaltung.

Nach Plan und Devis wird dieses Gebäude kosten Fr. 27,000 a 5) Munitionsmagazine in Thun und in der Centralschweiz.

Infolge des vermehrten Geschäftsverkehrs des eidg. Munitionsdepot in Thuu, sowie des Mangels an anderweitigen eidg. Munitions-

129

magazinen mußten die Vorräthe des genannten Depot in dessen Magazinen in einer Weise angehäuft werden, was mit Rüksicht auf die Konzentrirung gefährlicher Stoffe in der Nähe der Stadt Thun nicht mehr zu verantworten ist.

Die durch die Militärorganisation (Artikel 166 und 173) bedingte Dislozh'ung der Depotparks kann für drei Divisionen nicht durchgeführt werden, bevor in passender Lage ein Munitionsmagazin zur Verfügung steht. Das Gleiche gilt für die Munition der Positionsartillerie, welche ebenfalls unter die direkte Verwaltung des Bundes übergehen soll. Hiebei ist zu berüksichtigen, daß durch die gemäß Artikel 171 der Militärorganisation vorgenommene Ergänzung der Positionsartillerie auf 200 Schüsse per Gesch. üz sich ganz bedeutende Schwierigkeiten bezüglich deren Unterbringung infolge Mangels an passenden Lokalitäten erzeigt haben.

Unser Vorschlag geht dahin, es seien vorläufig im Jahr 1879 zu erstellen : Ein Munitionsmagazin für das eidg. Munitionsdepot Thun; ,, ,, ,, Depotparks in der Centralschweiz.

Laut Projekt und Voranschlag wird ein jedes dieser Magazine kosten zirka Fr. 17,000, gibt für zwei Magazine . Fr. 34,000 6) Munitionsmagazin in Bern Irn Budget pro 1878 haben Sie für den Umbau des Pulvermagazins auf dem Siechenfeld bei Bern in ein Munitioasmagazin sammt Vergrößerung dieses Gebäudes eine Summe von Fr. 25,000 bewilligt. Infolge Einsprache des Gemeinderatb.es der Stadt Bern und des Regierungsrathes des Kantons Bern gegen dieses Vorhaben konnte die Arbeit im laufenden Jahre nicht zur Ausführung gelangen ; die daherigen Verhandlungen mit genannten Behörden sind jedoch soweit .gediehen, daß im nächsten Frühjahr diese Baute wird in Angriff genommen werden können, weßhalb wir den pro 1878 bewilligten Kredit auf das Jahr Ì879 zu übertragen wünschen.

Fr. 25,000 7) Zollgebäude in Gondo.

Die Ausführung dieses Gebäudes, wofür Sie im Budget pro 1878 einen Kredit von Fr. 15,800 bewilligt haben, mußte aus verschiedenen Gründen auf das nächste Jahr verschoben werden Fr. 15,800 Summa der Neubauten Fr. 179,400 B. 1878 Fr. 88,900. -- R. 1877 ,, 26,612. 60

130 9. S t r a ß e n - und Wasserbauten.

a. S t r a ß e n b a u t e n .

1) Unterhalt der sämmtlichen der Eidgenossenschaft gehörenden und von ihr zu unterhaltenden Straßen und Wege auf den Liegenschaften in Thun Fr. 3,000 2) Für den lezten auszuführenden Theil der Rollbahn zwischen den verschiedenen Fabrikationsgebäulichkeiten des Laboratoriums und den Munitionsmagazinen in Thun ist laut Plan und Devis eine Summe erforderlich von Fr. 6,700 3) Unterhalt der Wege auf den Pulvermühlenbesizungen in Lavaux, Worblaufen, Kriens und Chur .

.

.

Fr. 900 b. W a s s e r b a u t e n .

1) Für Fortsezung der noth wendigen provisorischen Ufer Versicherungen an der Aare in Thun, welche Arbeiten zum Zweke der spätem Verwendung des Steinmaterials bei den definitiven Uferbauten lezterm Grundsaze entsprechend ausgeführt werden, müssen wir auch im Jahre 1879 einen Kredit zur Verfügung haben von Fr. 8,000 2) Unterhalt der Fabrikkanäle in Lavaux, Worblaufen, Kriens, Chur und Liebefeld Fr. 1,800 3) Für den ersten Theil der zu Fr. 47,000 devisirten Kanalisationsanlage des Kasernenareals in Thun haben Sie pro 1878 die Hälfte dieser Summe mit Fr. 23,500 bewilligt. So dringend nothwendig nun auch die Ausführung des ersten Theiles der Kanalisation schon in diesem Jahre gewesen wäre, so haben wir, in Anbetracht des sich noch immer senkenden Aarebettes und der daherigen uns sehr willkommenen Möglichkeit einer Tieferlegung der Ausmündung des Hauptkanales in die Aare, beschlossen, den Beginn der Kanalisationsarbeiten um ein Jahr zu verschieben, jedoch alsdann die sämmtlichen Arbeiten in einem Jahre erstellen zu lassen Fr. 47,000 S u m m a der S t r a ß e n - und W a s s e r b a u t e n B. 1878 R. 1877

Fr. 61,100. -- ,, 17,402. 02

Fr. 67,400

131

10. E n t s c h ä d i g u n g e n an K a n t o n e .

a. Für internationale Alpenstraßen.

(Art. 30 der Bundesverfassung.)

Fr.

1) An Uri .

.

.

.

2) ,, Graubünden .

,, ,, 3 ) ,, Tessin .

.

.

.

4 ) ,, Wallis .

.

.

.

,, Fr.

B. 1878 Fr. 530,000 R. 1877 ,, 530,000

80,000 200,000 200,000 50,000 530,000

b. Für den Schneebruch auf dem St. Gotthard.

(Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1874.)

1) An Uri Fr. 16,370 2 ) ,, Tessin .

.

.

.

.

.

.

,, 23,630 Fr. 40,000 B. 1878 Fr. 40,000 R. 1877 ,, 40,000 c. Entschädigung an den Kanton Baselstadt für die ihm infolge der Art. 20, 30, 36 und 42 Litt, e der revidirten Bundesverfassung erwachsende Einbuße, laut Bundesbeschluß vom 18. März 1875, für das Jahr 1879 .

.

.

.

.

.

Fr. 20,000 B. 1878 Fr. 30,000 R. 1877 ,, 50,000 S u m m a d e r E n t s c h ä d i g u n g e n an K a n t o n e Fr. 590,000 11. E n t s c h ä d i g u n g an das L i n t h u n t e r n e h m en Fr. 15,143 (Bundesrathsbeschluß vom 15. Mai 1850 und Art. 58 des Bundesgesezes über das Zollwesen vom 27. August 1851).

B. 1878 Fr. 15,143. -- R. 1877 ,, 15,142. 86 12. Beiträge an K a n t o n e für ö f f e n t l i c h e W e r k e , a. Rhonekorrektion.

An Wallis (Bundesbesehluß vom 16. August 1878) jährliches Maximum .

.

.

F r . 60,000 ,, Waadt (Bundesbeschluß vom 28. Juli 1863) 8. Jahresrate, jährliches Maximum .

.

,, 40,000 Fr. 100,000

132 b. Juragewässerkorrektion. · (Bundesbeschluß vem 25. Juli 1868.)

Fr. 500,000

11. Jahresrate, jährliches Maximum c. Schuzbaüten an Wildwassern im Hochgebirge d. Erstellung der Bulle-Boltigenstraße (Bundesbeschluß vom 8. Februar 1872.)

e. Erstellung der Lukmanierstraße .

(Bundesbeschluß vom 2. August 1873.)

f. Seedammbaute bei Rapperschwyl .

(Bundesbeschluß vom 2. August 1873.)

g. Rheinkorrektion.

(Bundesbeschluß vom 16. August 1878.)

An St. Gallen, jährliches Maximum ,, Graubünden, jährliches ,,

,, 170,000

Fr. 150,000 ,, 20,000 Fr. 170,000

Summa der Beiträge an Kantone für öffentliche Werke .

.

.

.

.

.

E". 1878 Fr. 852,000. -- R. 1877 725,512. 93

Fr. 940,000

13. V e r s c h i e d e n e s .

a. Brandassekuranzgebühr für das Bundesrathhaus pro 1878.

Fr. 2,400 b. Miethzinse, Heizungs- und Beleuchlungsmaterial und Büreaubedienung für die außerhalb des Bundesrathhauses untergebrachten Abtheilungen der Centralverwaltung.

1) Statistisches Bureau, Miethzins .

.

Heizung, Beleuchtung und Büreaubedienung .

.

.

Fr. 2,070 ,, 500 Fr. 2,570

2) Bureau der Bauaufsicht in Thun .

.

Fr. 200 Dieser Posten figurirte bis jezt unter der Rubrik B, III, 5; wir halten es jedoch für angezeigt, denselben zukünftig hier aufzunehmen.

133 3) Militärdepartement mitKriegsmaterialverwaltung, Oberkriegskommissariat und Bureaux des Waffenchefs des Genie und der Infanterie, sowie des Oberfeldarztes, Miethzins .

.

Fr. 14,780 Heizung, Beleuchtung, Anschaffungen für die Büreaubedienung etc. etc Fr. 3,350 Fr. 18,130 Bezüglich der Erhöhung dieses, sowie des nachfolgenden Postens gegenüber dem leztjährigen Budget verweisen wir auf unsere Botschaft, betreffend Nachtragskredite für das Jahr 1878, vom 11. Juni 1878.

4) Topographisches, beziehungsweise Stabsbüreau, Miethzins incl. Bedienung Fr. 3,997 Heizung u n d Beleuchtung

.

.

.

.

,,

550

Fr. 4,547 5) Magazin der Verwaltung des Kriegsmaterials in der Kavalleriekaserne in Bern Fr. 1,500 6) Bureau des Waffenchefs der Kavallerie in Aarau 7) Bureaux des Waffenchefs derArtillerie in Aarauu 8) Bureaux des Oberpferdarztes in Zürich .

9} Zentralpulververwaltung, Miethzins Fr. 955 Heizung und Beleuchtung , . ,, 380

,, yj

,,

600 600 600

,, 1,335 10} Forstinspektorat. Miethzins, incl. Heizung, Beleuchtung u n d Büreaubedienung .

.

.

.

.

.

Fr. 600

11) Zentralpostverwaltung, Miethzins 12) Zentraltelegraphenverwaltung, S u m m a des V e r s c h i e d e n e n B. 1878 R. 1877

.

Miethzins .

Fr. 32,547. ,, 27,836. 66

.

.

,, 2,050

.

,, 2,200

.

Fr. 37,332

134 IV. Polytechnikum.

I. Verwaltungskosten : a. Besoldung des Präsidenten des Schulrathes .

.

.

.Fr.

b. Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder des Schulrathes .

.

.

. ,, c. Besoldung des Sekretärs . ,, d.

tt ' ti Kassiers .

. ,, e. Zulage an den Direktor . ,, f.

,, ,, ,, Bibliothekar . ,, g. Entschädigung der Lehrer bei den Prüfungen . ,, h. Kanzleikosten : Kanzlist, Ausläufer,' Schreibmaterial, Druksachen, Insertionen .

. ,, i. Hauswarte, Reinigungskosten ,, k. Beleuchtung, Beheizung etc. ,, 1. Unvorhergesehenes .

. ,,

8,000 2,500 4,000 2,000 1,500 700 2,200 8,600 8,900 17,900 1,000

Fr, 57,300 H. Kosten des Lehrerpersonals . ,, 288,800 III. Sammlungen und wissenschaftliche Anstalten . ,, 71,700 IV. Preise .'

,, 1,000 V. Unterhalt des Mobiliars ,, 1,500 VI. Uebertrag auf den Schulfond .

.

. ,, -- VII. Unvorhergesehenes ,, 2,500 Total der Ausgaben .

. Fr. 422,800 Hievon ab die Einnahmen mit ,, 75,800 gesezlicher Beitrag

. Fr. 347,000

Aus der Eingabe des Schulrathes ist Folgendes hervorzuheben : Die Modifikationen beschlagen folgende Posten : Bei Haupttitel I B e a m t u n g und V e r w a l t u n g wurden die oben in Einnahme gebrachten Fr. 1000 und Fr. 700 Beiträge der Untersuchungs- und Samenkontroistation und der Militärabtheilung an die allgemeinen Verwaltungskosten aufgeführt.

Der Gesammtbetrag dieses. Titels beläuft sich demnach auf Fr. 57,300 gegenüber Fr. 55,600 im vorigen Jahre.

135 Titel II erleidet eine Modifikation nur insofern, als die im lezten Budget aufgeführten Fr. 6000 Besoldung der Vorsteher der chemischen Untersuchungs- und Samenkontroistation weggelassen und in das Spezialbüdget dieser Anstalten (vide Anhang) verwiesen sind.

Titel III S a m m l u n g e n reduzirt sich gegenüber dem Budget von 1878 um die für Bestreitung der Bedürfnisse der Versuchsund Samenkontroistation reservirten Fr. 3000 und umfaßt nunmehr die Gesammtsumme von Fr. 71,700 gegen Fr. 76,700 vom Jahr 1878.

Zur Dekung des Ausfalles endlich in Folge Reduktion des Einnahmeansazes für Schulgelder und Gebühren und zur Abrundung mußten die beiden lezten Titel V ,,Unterhalt des Mobiliars" und VÜ ,,Unvorhergesehenes" um je Fr. ÌOOO vermindert werden.

Verwiesen wird übrigens auf die Spezialvorlage des Schulrathes.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

1) Kanzlei : a. Sekretär b. Registratur c. Zwei Kanzlisten 2) 3) 4) 5)

.

.

.

.

Fr. 5,500 ,, 3,800 ,, 6,500

Justizwesen Fremdenpolizei .

.

.

.

.

Heimatlosenwesen .

.

.

.

.

· Gesezentwürfe, Kommissionen, Druk und Uebersezungen gesezgeberischer Arbeiten .

.

6 ) Unvorhergesehenes .

.

.

.

Fr. 15,800 ,, 3,000 ,, 2,200 ·» 2,000 ,, 20,000 ,, 2,000 Fr. 45,000

Diese Ansäze sind übereinstimmend mit den Rechnungen pro 1876 und 1877 und mit dem Budget pro 1878.

136

D. Militärdepartement.

I. S e k r e t a r i a t .

1.

2.

3.

4.

5.

Erster Sekretär (Büreauchef) .

.

Zweiter Sekretär Dritter Sekretär Departementskanzlei und Kopiaturen Reisekosten, Augenscheine, Expertisen

.

.

.

. F r . 6,000 ,, 4,000 ,, 3,500 . ,, 15,200 . ,, 800 Fr. 29,500

Ad 4. Die Erhöhung dient zu etwelcher Aufbesserung einiger Gehalte innerhalb der durch das Gesez gezeichneten Grenzen.

B. 1878 Fr. 29,100. -- R. 1877 ,, 28,149. 60 II. V e r w a l t u n g .

A. V e r w a l t u n g s p e r s o n a l .

1 ) a . Waffenchef d e r Infanterie .

.

.

. F r . 7,500 b. Eine Pferderation und Wartungsgebühr (für ein effektiv gehaltenes Pferd) ,, 1,095 c. Sekretär ,, 3,200 d. Kanzlist ,, 2,400 e. Büreauaushilf ,, 1,200 f. Büreaukosten .

».

.

.

.

600 fl g. Reisekosten ,, 1,000 Fr. 16,995 B. 1878 R. 1877

Fr. 16,813. 25 ,, 15,551. 62

Ad b. Die Reduktion des Postens rührt von der Herabsezung der Fourageration auf Fr. 2. 20 her, deren Berechnung sich auf die Futterpreise im ersten Semester des Jahres 1878 stüzt und bei allen Offizieren , welche nach Bundesbeschluß vom 8. Brachmonat 1877 zum Bezüge von Pferderationen im Friedensverhältnisse berechtigt sind, in Anwendung gebracht worden ist.

Ad d. Die beantragte Soldaufbesserung soll erst mit der Neuwahl eintreten.

137 2) a. Waffenchef der Kavallerie .

.

.

. F r . 6,000 b. Eine Pferderation und Wartungsgebühr (für ein effektiv gehaltenes Pferd) ,, 1,095 c. Sekretär ,, 3,000 d. Kanzlist ,, 2,000 e. Büreaukosten ,, 700 f. Reisekosten ,, 1,000 Fr. 13,795 B. 1878 Fr. 13,813.25 R. 1877 ,, 12,593. 95 Die Reduktion des Gesammtpostens rührt von der Herabsezung der Fourageration her.

3) a. Waffenchef der Artillerie .

.

.

. F r . 7,500 b. Eine Pferderation und Wartungsgebühr (für ein effektiv gehaltenes Pferd) . ,, 1,095 c. Sekretär (Techniker) ,, 4,000 d. Kanzlisten (worunter ein Zeichner) .

. ,, 4,600 e . Büreaukosten .

.

.

.

.

.

. 1,100 f. Reisekosten ,, 1,000 g . Artilleriekommission .

.

.

.

.

. 2,000 Fr. 21,295 B. 1878 · Fr. 21,113. 25 R. 1877 ,, 19,420. 65 Ad d. Die Erhöhung um Fr. 200 dient zur Aufbesserung des Gehaltes des ersten Kanzlisten, welcher seinen. Posten schon viele Jahre hindurch zur vollen Zufriedenheit seiner Vorgesezten versieht.

4) a. Waffenchef des Genie .

.

.

. F r . 6,000 b. Eine Pferderation und Wartungsgebühr (für ein effektiv gehaltenes Pferd) ,, 1,095 c. Sekretär (Techniker) . ,, 4,000 d. Kanzlist und Zeichner ,, 3,000 e . Büreaukosten .

.

.

.

.

. ,, 600 f. Reisekosten ,, 1,000 g . Festungsaufseher .

.

.

.

.

.

. 2,075 Fr. 17,770 B. 1878 R. 1877

Fr. 17,788. 25 ,, 16,925. 26

138

5) a. Chef des Stabsbüreau b. Sekretär

Fr.

,,

7,500 3,200

Fr. 10,700 B. 1878 Fr. 10,500 R. 1877 ,, 10,000 In Berüksichtigung der langjährigen Dienstleistung des Sekretärs beantragen wir, dessen Besoldung auf das gesezliche Maximum zu stellen.

6) Verwaltung des Materiellen: a. Technische Abtheilung: 1) Chef der technischen Abtheilung .

2) Technischer Gehilfe 3) Sekretär (Buchhalter) .

.

.

4) Kanzlisten 5) Magazinier 6) Tuch- und Kleidungsinspektion .

7) Waffenkontrole 8) Reisekosten 9) Inventaranschaffungen .

.

.

1 0 ) Modelle

. Fr. 6,000 . ,, 3,100 . ,, 3,200 ,, 5,400 ,, 2,600 . ,, 3,000 ,, 3,000 ,, 2,200 ,, 1,15fr ,, 6 0 0

Fr. 30,250Ad 2, 3 , 4 und 5. Die mäßige Erhöhung gegenüber dem Vorjahre bewegt sich innerhalb der vom Gesez gestellten Schranken.

Die zuläßige Reduktion der Reisekosten und die Verminderung der Ausgaben für Modelle haben es ermöglicht, von der Forderung, eines höhern Kredits als im Vorjahre Umgang zu nehmen.

b. Administrative Abtheilung: 1) Chef der administrativen Abtheilung .

.

2) Gehilfe .

.,, .

.

.

.

3) Sekretär 4) Kanzlisten (l à Fr. 2300 und 2 à Fr. 2200 5) Magazinier 6) Reisekosten 7) Depot- und Zeughausverwaltungen .

.

Fr. 6,000' ,, 3,200 ,, 3,200 ,, 6,700 ,, 2,000 ,, 1,000 ,, 23,400 Fr.

45,500

139 Die hier berechneten Ansäze stimmen mit denen des Vorjahres überein, mit Ausnahme desjenigen für den Sekretär, für welchen mit Rüksicht auf dessen Leistungen Gleichstellung mit dem Gehilfen beantragt wird.

B. 1878 Fr. 75,650. -- R. 1877 ,, 65,444. 95 7) a. Oberfeldarzt b. Sekretär c. Büreauaushilfe d. Büreaukosten . · e. Reisekosten .

.

f . Inventaranschaffungen

.

.

.

.

.

.

.

Fr. 6,000' ,, 3,200 ,, 3,500 ,, 1,000 ,, 500 ,, 300 Fr. 14,500

B. 1878 Fr. 11,000. -- N. Fr. 3500.

R. 1877 Fr. 12,054. 57 Wir haben bei den Nachkreditbegehren vom 21. Christmonat 1877 auseinandergesezt, aus welchen Gründen der Kredit für Büreauaushilfe erhöht werden müsse. Sie haben durch Gewährung des Kreditbegehrens die angebrachten Gründe gewürdigt, weßhalb wir den betreffenden Ansaz, im Voranschlag für 1879 aufnehmen.

8) a. Oberpferdarzt b. Sekretär c . Büreaukosten d . Reisekosten

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

,, ,, ,,

5,000' 2,500' 500 1,000-

Fr. 9,000' Gleich wie im Vorjahre.

B. 1878 R. 1877

Fr. 9000. -- ,, 7734. 15

9) Oberkriegskommissariat : a. Oberkriegskommissariat in Bern : 1 ) Oberkriegskommissär .

.

.

.

2) Chef des Korrespondenzbüreau (Stellvertreter des Oberkriegskommissärs) .

.

Uebertrag

.

F r . 7,000,,

4,000"

Fr. 11,000-

140 Uebertrag 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10)

.

Chef des Revisionsbüreau Buchhalter Registratur Fünf Revisoren Drukschriften Verwalter Fünf Kanzlisten Magazinier Außerordentliche Aushilfe o

b. Kriegskommissariat in Thun: 1) Kriegskommissär (s. Verwaltungstruppen) 2 ) Zwei Kanzlisten . . . . . .

3) Kasernen- und Liegenschaftsverwalter .

c . Inventaranschaffungen .

.

.

.

Fr.

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

11,000 4,000 3,800 3,400 16,400 3,200 11,100 1,800 6,000

Fr. 60,700

,, ,, fl

,,

-- 4,700 2,200 300

Fr. 67,900 B. 1878

Fr. 61,500. -- N. Er. 5000 R. 1877 Fr. 64,576. 85

In der Voraussezung, daß die Reorganisation des Oberkriegskommissariates im Laufe des nächsten Jahres durchgeführt werden kann, lassen wir alle Besoldungsansäze unverändert, mit Ausnahme derjenigen eines Revisors des Oberkriegskommissariates und des ersten Kanzlisten des Kriegskommissariates Thun, für welche beiden Beamten wir eine Erhöhung von je Fr. 200 beantragen. Dem erstem fällt neben dem Chef des Revisionsbüreau die Hauptarbeit der Revision zu, die Aufgabe des andern hat sich infolge der Vermehrung der Unterrichtskurse der Verwaltungstruppen, welche den Kriegskommissär von Thun in seiner Eigenschaft als Oberinstruktor derselben sehr in Anspruch nehmen, wesentlich vermehrt. Außerdem steht er schon über ein Jahrzehnt im Dienste, so daß auch aus diesem Grunde eine Erhöhung der Besoldung gerechtfertigt ist.

Was den Kredit für außerordentliche Aushilfe betrifft, so verweisen wir der Kürze wegen auf unsere Botschaft zu dem Nachtragskreditbegehren für 1878, in welcher wir einläßlich dargelegt haben, wie wenig das gegenwärtige Arbeitspersonal des Oberkriegskommissariates, ganz abgesehen von der langen Krankheit, des Adjunkten, eines Revisors und von der ebenfalls gleich lange vväh-

141

renden Verwendung eines zweiten Revisors für rükständige Arbeiten dei' Material Verwaltung, im richtigen Verhältniß zu der enormen Arbeitsvermehrung des Oberkriegskommissariates steht. Es ist noch nicht abzusehen, wie lange diese Vacaturen dauern werden. Die bisherige Aushilfe hat nur dazu gedient, die Luken zu besezen, um die laufenden Arbeiten, so gut es gehen mag, zu bewältigen. Der Oberkriegskommissär selbst hat eine direkte Hilfe nicht erhalten, die Arbeit reibt ihn auf, ohne daß es ihm möglich wird, die so dringlichen organisatorischen Arbeiten an die Hand zu nehmen.

Die dermalige Einrichtung darf nicht länger fortbestehen ; es muß dafür gesorgt werden, daß er erleichtert werde und Zeit gewinne, den Erlaß des Verwaltuugsreglements vorzubereiten und die Reorganisation der Administration durchzuführen. Der außerordentliche ö Kredit von Fr. 6000 wird bloß für das I. Semester 1879 hinreichen; wenn wir um einen größern Kredit nicht einkommen, so geschieht es in der Annahme, daß wir bis zur Junisession der Bundesversammlung von 1879 darüber orientirt sein werden, wie weit die erwähnten Projekte vorgeschritten sind. Wir behalten uns deßhalb unter gleichzeitiger Berichtgabe über den Fortgang der Arbeiten vor, dannzumal eine eventuelle Vermehrung des Kredites für das II. Semester 1879 zu begründen.

10) a. Oberauditor b. Militärjustiz

.

.

.

.

.

.

Fr. 1,000 ,, 10,000 Fr. 11,000

B. 1878 " R. 1877

Fr. 11,000. -- ,, 7,621. 50

11) Oberst-Divisionäre.

a. Büreaukosten Fr. 1800 per Kreis .

.

b. 8 Pferderationen und Wartungsgebühr (für effektiv gehaltene Pferde) .

.

.

c. Inspektionen der Infanterie des Auszuges

Fr. 14,400 ,, 8,760 ,, 10,000 Fr. 33,160

B. 1878 R. 1877

Fr. 33,306 ,, 25,082

1 2 ) Inspektionen d e s Materiellen .

.

B. 1878 Fr. 10,000. -- R. 1877 ,, 17. 50

.

Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. IV.

11

F r . 8,000

142

Der Kredit von 1878 wurde nicht verwendet, weil die Durchführung der Dislokation des Kriegsmaterials in die Divisionsdepots noch nicht vollendet ist. Wir hoffen, daß mit 1879 die Inspektionen durch die Korpschefs beginnen können, sezen indeß den Kredit auf die reduzirte Summe von Fr. 8000.

13) Waffenkontrole der Infanterie.

a. Neun Kreiskontroleure à Fr. 3000 .

b. Reisekosten à Fr. 1800 per Kreis .

c. Instrumente u. s. w.

.

.

.

B. 1878 R. 1877

.

.

.

Fr. 27,000 ,, 16,200 ,, 500 Fr. 43,700

Fr. 36,500.. -- ,, 44,623. 41

Ad b. Der Kredit für Reisekosten hat sich noch jedes Jahr als unzureichend erwiesen, und es mußten daher stets Nachkredite Verlangt werden. Um solche Gesuche künftighinzu vermeiden, haben wir uns von den Waffenkontroleuren Voranschläge über die im Jahr 1879 vorzunehmenden Gewehrinspektionen einreichen lassen, welche die Summe von Fr. 16,500 erreichen. Im Jahre 1877 betrugen die Reisekosten Fr. 17,766. 74, im Jahr 1878 bis Ende Juli Fr. 10,368. Gestüzt auf diese leztern Resultate, die sich den vorgelegten Berechnungen ziemlich annähern, beantragen wir, die Reisekosten auf Fr. 1800 per Kontroleur festzusezen.

14} Munitionskontrole.

a. Chef der Kontrole (zugleich Pulverkontroleur) b . Drei Kontroleure .

.

.

.

.

c. Abwart und Kontrolgehilfe d. Reisekosten e . Büreaubedürfnisse .

.

.

.

.

f. Inventaranschaffungen und Unterhalt von Instrumenten .

.

.

.

.

.

g. Untersuchung des Chemikalien .'

Artilleriepulvers

Fr.

,, ,, ,, ,,

3,600 7,550 1,080 1,100 850

,,

970

,,

600

und

Fr. 15,750 B. 1878 Fr. 15,750. -- R. 1877 ,, 16,184. 65 Der Gesammtposten entspricht demjenigen des Vorjahres ; die vorgesehenen Abänderungen der einzelnen Ansäze sind dem voraus-

143 sichtlichen Bedarf angepaßt. Die kleine Besoldungserhöhung ad a wird durch die Leistungen des Titulars, der bisher die Minimalbesoldung bezog, gerechtfertigt. Die Erhöhungen ad b und c werden durch die Anstellungsverhältnisse bedingt.

15) Munitionsdepot.

a. Verwalter b. Magazinier c. Aushilfspersonal für Magazine und Bureau d. Büreaubedürfnisse e. Transportkosten f. Provision an die Pul ver Verkäufer .

.

Fr.

^

3,500 2,600 3,500 fl ,, 900 ,, 21,900 ,, 25,000 Fr., 57,400

B. 1878 R. 1877

Fr. 62,300. -- ,, 52,958. 25

Ad a. In Berüksichtigung des bedeutenden Verkehrs des Munitionsdepot, des großen Kassaumsazes und der damit verbundenen Verantwortlichkeit des Verwalters erscheint die Ausrichtung des im Bundesgesez vom 16. Juni 1877 vorgesehenen Maximums gerechtfertigt. Ad b, c, d und e. Die Berechnungen sind in Uebereinstimmung mit denjenigen des Vorjahres.

Ad f. Der Posten für Provision an die Pulververkäufer wird gegenüber dem Vorjahre um Fr. 5000 reduzirt, weil der damals in Aussicht genommene-Verkauf von Patronen an Schüzengesellschaften sich als zu hoch berechnet erwiesen hat; es werden deßhalb für 1879 zehn Millionen in Rechnung gebracht, für welche die Provision Fr. 25,000 beträgt.

B. I n s t r u k t i o n s p e r s o n a l .

1) Infanterie.

a. Oberinstruktor b. Pferderation und Wartungsgebühr (für l effektiv gehaltenes Pferd) c. Sekretär .

d. Acht Kreisinstruktoren à Fr. 6000 . . .

e. Acht Pferderationen und Wartungsgebühr (für je ein effektiv gehaltenes Pferd) .

Uebertrag

.

Fr.

7,500

,, 1,095 ,, 2,200 ,, 48,000 ,,

8,760

Fr. 67,495

144 Uebertrag .

f. Ein Schießinstruktor .

. Fr. 5,000 Pferderation und Wartungsgebühr (für l effektiv gehaltenes Pferd während 240 Tagen) .

.

720

Fr. 67,495

,, g. 17 Instruktoren I. Klasse durchschnittlich à Fr. 4200 h. Pferderation und Wartungsgebühr (für 8 Stellvertreter der Kreisinstruktoren während je 240 Tagen für ein effektiv gehaltenes Pferd) i. 65 Instruktoren II. Klasse, durchschnittlich à Fr. 2700 ' .

k. 8 Trompeterinstruktoren à Fr. 2250 .

1. 4 Tambourinstruktoren à Fr. 1900 .

.

m . Reiseentschädigung .

.

.

.

.

n. Gehalte an zu entlassende Instruktoren bis zum Ablauf der Amtsdauer: l Instruktor I. Klasse à Fr. 3600 Fr. 3,600 5 Instruktoren II. Klasse à Fr. 2500,, 12,500 4 Tambourinstruktoren à Fr. 1900,, 7,600' Fr. 23,700 --7 =

5,720

,, 71,400 ,,

5,760

,, 175,500 ,, 18,000 ,, 7,600 ,, 10,000

,,

5,925

Fr. 367,460 B. 1878 Fr. 422,707. 25 R. 1877 ,, 407,726. 55 Die Zahl der Instruktoren ist die durch Bundesbeschluß vom 21. Körnung 1878 festgesezte.

Ad n. Der Ansaz wird im künftigen Budget wegfallen und dient zur Auszahlung der zu entlassenden Instruktoren bis zum Zeitpunkt ihrer Entlassung, d. h. bis zum Ablauf ihrer Amtsdauer (31. März 1879).

2) Kavallerie.

a. Oberinstruktor 2 Pferderationen und Wartungsgebühr für 2 effektiv gehaltene Pferde (wovon l für 240 Tage) O

Fr.

6,000. --

,,

1,815. --

Fr.

7,81.5. --

o

145 b. 3 Instruktoren L Klasse, durchschnittlich à Fr. 4400 .

.

.

.

. F r . 13,200. -- 6 Pferderationen und Wartungsgebühr für effektiv gehaltene Pferde (wovon 3 à 240 Tage) .

5,445. -- fl Fr.

c. 10 Instruktoren II. Klasse, durchschnittlich à F r . 3400 .

.

.

.

20 Pferderationen und Wartungsgebühr für 20 effektiv gehaltene Pferde (wovon 10 à 240 Tage)

d. 2 Trompeterinstruktoren à Fr. 2600 .

2 Pferderationen und Wartungsgebühr

e. Reiseentschädigungen .

f. Bildung von Instruktoren .

.

.

S u m m a für K a v a l l e r i e

.

.

.

18,645. --

F r . 34,000. -- ,,

18,150. --

Fr.

52,150. -

Fr.

,,

5,200. -- 2,190. --

Fr.

7,390. --

Fr.

,,

3,200. -- 2,000. --

,Fr.

5,200. --

F r . 91,200.--

B. 1878 Fr. 107.995. 75 R. 1877 ,, 86^102. 52 Da bei der Kavallerie die Zahl der Instruktoren bereits im Vorjahre auf den in Art. 7 des Bundesbeschlusses vom 21. Körnung 1878 festgesezten Bestand gebracht worden ist, so braucht ein besonderer Ansaz für die- Besoldung abgehender Instruktoren für das erste Quartal 1879, wie dies bei der Infanterie der Fall war, nicht in den Voranschlag aufgenommen zu werden.

3) Artillerie.

a. Oberinstruktor 2 Pferderationen und Wartungsgebühr für 2 effektiv gehaltene Pferde (wovon l für 240 Tage) .

.

.

Fr.

7,500. --

,,

1,815. --

Fr.

9,315. --

146

b. Sekretär c . Büreaukosten

.

.

.

.

Fr.

.

.

d. 4 Instruktoren I. Klasse, durchschnittlich à F r . 4400 .

.

.

.

4 Pferderationen und Wartungsgebühr für je l effektiv gehaltenes Pferd .

2,600. -- 500. --

F r . 17,600. -- ,,

. 4,380. --

Fr.

21,980. --

e. 14 Instruktoren II. Klasse, durchschnittlich à Fr. 3400 .

.

.

. F r . 47,600. -- 14 Pferderationen und Wartungsgebühr für je l effektiv gehaltenes Pferd .

,, 15,330. --

f. 18 Hilfsinstruktoren, durchschnittlich à Fr. 2200 g. Bildung von Instruktoren h. Reiseentschädigungen ·.

.

S . u m m a für A r t i l l e r i e

.

Fr.

62,930. --

Fr.

,, ,,

39,600. -- 3,000. -- 5,000. --

Fr.

47,600. --

Fr. 144,925. --

B. 1878 Fr. 153,307. -- N. Fr. 500.

R. 1877 Fr. 151,071. 65 Die Stärke des Instruktionspersonals entspricht dem im Bundesbeschluß vom 21. Hornung 1878 festgesezten Bestand, der bereits im Verlaufe des Vorjahres erreicht worden ist.

Ad. f. Die Hilfsinstruktoren werden, so weit nöthig, für die Dauer ihres · Dienstes in den betreffenden Rekrutenschulen beritten gemacht, da sie nach Bundesbeschluß vom 8. Brachmonat 1877 zu keinen Pferderationen mehr berechtigt sind.

4) Genie.

a. Oberinstruktor Eine Pferderation und Wartungsgebühr für l effektiv gehaltenes Pferd .

.

Fr.

6,000. --

,,

1,095. --

Fr.

7,095. --

147

b. 2 Instruktoren I. Klasse, durchschnittlich à F r . 4300 .

.

.

.

e. 4 Instruktoren II. Klasse, durchschnittlich à Fr. 3200 .

.

.

.

d. 3 Hilfsinstruktoren, durchschnittlich à Fr. 2500 e. Reiseentschädigungen

S umma für Genie .

Fr.

8,600. --

,,

12,800. --

,, ,,

7,500. -- 1,200. --

Fr.

30,100. -

Fr.

37,195. --

B. 1878 Fr. 37,213. 25 R. 1877 ,, 27,741. 60 Die Zahl der Instruktoren entspricht dem in Art. 7 des Bundesbeschlusses vom 21. Hornung 1878 festgesezten Bestand.

5) Sanität.

a. Oberinstruktor b. 3 Instruktoren I. Klasse, durchschnittlich à Fr. 4000 .

.

.. . .

,c. 4 Instruktoren II. Klasse, durchschnittlich à Fr. 2700 d. Reisevergütungen

Fr.

5,500. --

,,

12,000. --

,, ,,

10,800. -- 1,300. --

S u m m a f ü r S a n i t ä t F r . 29,600.-- B. 1878 Fr. 31,330. -- " R. 1877 ,, 22,938. 95 Die Zahl der Instruktoren II. Klasse ist gemäß Bundesbeschluß vom 21. Hornung 1878 um l Mann reduzirt worden.

6) Verwaltung.

a. Oberinstruktor (Kriegskommisär in Thun) b. Ein Instruktor I. Klasse c. Ein Instruktor II. Klasse d. Reise Vergütungen

.

Fr. 5,500 ,, 4,000 ,, 3,000 ,, 500 Fr. 13,000

B. 1878 Fr. 12,800. -- R. 1877 --

148

Die Besoldungen der Instruktoren, deren Zahl dem in Art. 7 des Bundesbeschlusses vom 21. Hornung 1878 festgesezten Bestand entspricht, bleiben unverändert; dagegen ist der leztjährige Ansaz für die Reisen mit Fr. 300 zu knapp bemessen worden, so daß eine Erhöhung dieses Kredites um Fr. 200 erforderlich ist.

C. U n t e r r i c h t.

1) Aushebung B. 1878 Fr. 59,068. R. 1877 Fr. 55,996. 85

Fr. 57,000

Nachdem die Rekrutirung im Jahre 1877 bereits auf der Grundlage des nun durch unsere Verordnung vom 25. Hornung 1878 definitiv geregelten Aushebungsgeschäfts stattgefunden hat und die Rechnungsergebnisse von 1877 beweisen, daß der für 1878 ausgeworfene Kredit mehr als ausreichend sein wird, so nehmen wir keinen Anstand, denselben für das Jahr 1879 um Fr. 2000 herabzusezen.

2. R e k r u t e n s c h u l e n.

Dem Budget wird die Gesammtzahl von 12,097 Rekruten zu Grunde gelegt, wie wir dies in unserer Botschaft betreffend ,,Kredite zur Kriegsmaterialbeschaffung für das Jahr 1879a vom 14. Mai 1878 einläßlich auseinandergesezt haben und entspricht somit den s. Z. in der Botschaft über Herstellung des Finanzgleichgewichtes entwikelten Gründen und den in den bezüglichen Verhandlungen kundgegebenen Wünschen der eidg. Räthe.

Obige Rekrutenzahl vertheilt sich folgendermaßen auf die verschiedenen Waffengattungen : Infanterie 8,400 Rekruten Kavallerie 450 ,, Artillerie ' .

.

.

.

.

.1,810 ,, Genie 764 ,, Sanität 600 ,, Verwaltung 73 ,, ° Total

12,097 Rekruten

Da nun aber im Jahre 1878 bei 9406 ausgehobenen Infanterierekruten bloß 7933 Mann eingerükt sind, so schlagen wir vor, einstweilen ein gleiches Verhältniß für das Jahr 1879 zur Basis zu

149 nehmen. Dabei muß freilich bemerkt werden, daß die Rekrutirungsergebnisse des laufenden Jahres, welche frühestens im Dezember vorliegen werden, diese Basis ändern können, so daß wir uns vorbehalten müssen, bei Berathung des Budget in den gesezgebenden Räthen gegebeneu Falles eine entsprechende Erhöhung der Rekrutenzuhl und damit die Ansäze für Instruktion sowohl als für Bekleidung der Infanterierekruten vorzuschlagen. Unter diesem Vorbehalt beantragen wir, die Zahl der 1879 zu instruirenden und zu bekleidenden Infanterierekruten auf 8400 festzusezen.

a. Infanterie.

8400 Mann à Fr. 2. 85 X 46 Tage . Fr. 1,101,240 B. 1878 Fr. 1,239,235. -- N. Fr. 683. 80.

R. 1877 Fr. 1,334,906. 12 Nach Art. 15 des .Bundesbeschlusses vom 21. Horniing 1878 ist ,,der bisher zu der reglemeutarischen Vergütung von 10 Rappen ins Ordinäre bewilligte weitere Zuschuß in der Folge nur noch für die Rekrutenschulen auszurichten." Der Einheitspreis, resp. die täglichen Kosten der Rekruten müssen daher bei jeder Waffe gegenüber dem Vorjahre um 10 Rappen erhöht werden. Die weitere bei der Infanterie erforderliche Erhöhung ist eine Folge der durch das Bundesgesez betreffend Suspendirung einzelner Bestimmungen der Militärorganisation vom 21. Hornung 1878 angeordneten Verkürzung der Unterrichtszeit um zwei Tage, welche eine Steigerung der per Rekrut und Tag berechneten Tageskosten nach sich zieht und nur zum Theil durch die Reduktion des Offizierssoldes kompensirt wird.

Da, wo es durch die abgeschlossenen Waffenplazverträge nicht bereits vorgesehen ist, müssen nothwendigerweise gedekte und geschlossene Scheibenstände erstellt werden. Die Bedachung ist nothwendig, weil sonst der Abgang an Scheibenmaterial ein viel zu kostspieliger ist, und der Verschluß sichert gegen die Entwendung des Bleies. Es scheint angemessen, die daherigen Kosten auf Rechnung der Rekrutenschulen zu nehmen, weil durch die erwähnte bauliche Vorkehr bedeutend an Instruktionsmaterial, das bisher ebenfalls von den Schulen getragen wurde, erspart und von daher der Einheitspreis erniedrigt wird. Wir erwähnen dieser Ausgabe an dieser Stelle, um die spätere Verrechnung auf Rekrutenschulen zu rechtfertigen, eine Erhöhung des Büdgetpostens wird dadurch nicht nothwendig.

150 b. K a v a l l e r i e .

1) Dragoner.

370 Mann à Fr. 8. 10 X 64 Tage =

.

. Fr. 191,808

2) Guiden.

80Mann à Fr. 8. 95 X 64 Tage =

.

.

,,

45,824

Fr. 237,632 B. 1878

Fr. 234,752. -- N. Fr. 98. 80.

R. 1877 Fr. 176,238. 67 Die Differenz zwischen dem Einheitspreise für Dragoner und Guiden ist in der leztjährigen Büdgetbotschaft, worauf wir verweisen, begründet worden. Die Mehrkosten, welche durch die von Ihnen beschlossene Einrichtung viertägiger Cadreskurse vor den Rekrutenschulen erwachsen, werden durch die Herabsezung des Offizierssoldes im Instruktionsdienste kompensirt und vermindern daher nur in den Wiederholungs- und Spezialkursen die täglichen Kosten eines Kavalleristen.

c. A r t i l l e r i e .

1) Feldartillerie.

1290 Mann à Fr. 5. 67 X 58 Tage =

. Fr. 424,230

2) Armeetrain.

211 Mann für die Trainbataillone, 121 ,, für den Linientrain, 332 Mann à Fr. 6. 30 X 45 Tage = Pferdemiethe

.

.

.

,, 94,122 ,, 141,456 Fr. 659,808

3) Positionsartillerie.

148 Mann à Fr. 5. 96 X 58 Tage = .

4. Feuerwerker.

40 Mann à Fr. 2. 60 X 45 Tage =

.

.

.

.

Fr. 51,161 . F r . 5,680 Fr.

B. 1878 Fr. 704,843. 18 N. Er. 738. 10 R. 1877 Fr. 991,955. 82

716,649

151

Durch die Herabsezung des Offizierssoldes ·des Einheitspreises eintreten sollen; wenn dies dennoch nicht der Fall ist, so liegt der Grund reduktion durch die von Ihnen beschlossene tionspreises aufgewogen wird.

hätte eine Reduktion bei der Feldartillerie darin, daß die SoldErhöhung des Muni-

Bei'm Armeetrain dagegen, wo keine Munition verbraucht wird, veranschlagen wir den Betrag der Soldreduktion auf 5 Rappen per Mann und Tag. Der Einheitspreis käme mit Rüksicht auf die ·Ordinärezulage auf Fr. 6. 35, weniger obige 5 Rappen, also auf Fr. 6. 30 per Mann und Tag.

Der Pferdebestand berechnet sich nach der zur Instruktion kommenden Cadres- und Trainmannschaft und es muß dabei auf die Beritteumachung der Hilfsinstruktoren Rüksicht genommen werden, welche nach Artikel 4 des Bundesgesezes vom 16. Brachmonat 1877 auf Kosten des Bundes, bezw. des Unterrichts stattzufinden hat.

Im Jahre 1879 werden 756 Trainrekruten der Feldartillerie und 332 Rekruten des Armeetrains zur Instruktion gelangen.

Die 756 Trainrekruten der Feldartillerie vertheilen sich auf 6 Rekrutenschulen mit je . ' 126 Mann Dazu kommen per Schule wenigstens .

.

. 35 ,, berittene Cadres, so daß die Zahl der Reitschuler per Schule beträgt.

.

.

161 Mann

Für die erste Hälfte der Schule sind zu rechnen 2 Pferde auf 3 Reitschüler = 107 Pferde wozu noch für Offiziere und Hilfsinstruktoren .

10 ,, hinzukommen.

Total der Pferde der ersten Hälfte der Schule für die ganze Dauer 117 Pferde In der zweiten Hälfte der Schule fahren 126 Trainsoldaten, für welche das Verhältniß der Pferde zur Mannschaft = 4 : 3 angesezt werden muß .

.

.

.

.

.

. 1 6 8 Pferde hiezu f ü r Cadres .

.

.

.

.

.

.

28 ,, wovon bereits .

.

.

.

.

.

Total .

vorhanden sind, so daß in der zweiten Hälfte .

eingemiethet werden müssen.

. 196 Pferde 117 ,, .

79 Pferde

152 Das Miethgeld für Pferde, welche die ganze Schule durchmachen, beträgt nach den bisherigen Erfahrungen Fr. 2; für Pferde, welche nur für die zweite Hälfte des Dienstes eiugemiethet werden, Fr. 2.

50 Cent, per Tag und Pferd.

Für eine Feldartillerieschule wird daher das Miethgeld sich belaufen auf: 117 Pferde à 56 Tage = 6552 X Fr. 2. -- = . Fr. 13,104 79 ,, à 28 ,, = 2212 X -n 2. 50 = . ,, 5,530 Total Ì764 Tage zu .

oder für 6 Schulen 52,584 Tage zu Fr. 111,804.

. Fr. 18,634

Die 332 Rekruten des Armeetrain werden in 4 Schulen instruirt, macht per Schule .

.

.

.

.

. 8 3 Manndazu Cadres .

.

.

.

.

.

.

. 20 _ Bestand einer Schule 103 Mann In der ersten Hälfte der Schule sind zu rechnen auf 7 Schüler 4 Pferde = 59 Pferde, dazu noch Pferde der Offiziere und Hilfsinstruktoren . 8 _ Total . 67 Pferde à 42 Tage = 2814 Tage per Schule oder für 4 Schulen 11,256 Tage à Fr. 2 = Fr. 22,512 Für die zweite Hälfte der Schule ist der Pferdebestand um die Hälfte1 zu erhöhen mit 34 Pferden X 21 Tage = 714 Tage oder für 4 Schulen 28ö6 Tage à Fr. 2. 50 ,, 7,140 Total .Fr. 2Ü,652 Die Kosten der Pferdemiethe betragen somit für die Rekru Umschulen mit 66,696 Tagen die Summe von .

. Fr. 141,456 was ein tägliches Miethgeld von Fr. 2. 13 darstellt.

d. G e n i e.

764 Mann, und zwar: 446 Sappeure und Infanteriepionniere, 163 Pontonniere, 155 Pionnière.

Total 764 Mann à fr. 3. 20 X 53 Tage = .

B. 1878 Fr. 161,968. -- N. Fr. 320. -- R. 1877 Fr. 122,027. 18

. F r . 129,575

153

Es ergibt sich aus den Resultaten der Staatsrechnung für 1877, daß eine Reduktion des Einheitspreises zuläßig ist und durch den Umstand herbeigeführt wird, daß das anfänglich für die Pionnierschulen erforderliche Instrukflonsmaterial nach und nach sich vervollständigt. Im angesezten Einheitspreis ist sowohl die Ordinärezulage als die Soldzulage berüksichtigt.

e. S a n i t ä t s t r u p p e n .

600 Mann à fr. 2. 40 X 50 Tage = .

.

B. 1878 Fr. 100,584. -- N. Fr. 4. 30.

R. 1877 Fr. 73,915. 24

. Fr. 72,000

Der Gesammtposten ist gegenüber dem Vorjahre kleiner, weil die Zahl der Rekruten um 240 Mann und die Dauer des Vorkurses um 2 Tage herabgesezt worden ist. Der Einheitspreis ist aus bekannten Gründen um 10 Centimes erhöht worden. Allfällig nöthig werdende Hilfsinstruktoi'en werden aus dem Kredit ,,Unterricht"besoldet.

f. V e r w a l t u n g s t r u p p e n .

73 Mann X Fr. 3. 60 X 48 Tage := .

B. 1878 Fr. 14,016. -- R. 1877 ,, 20,717. 55

. Fr.

12,614

Um die jährlichen Kosten der Errichtung provisorischer Feldbaköfen auf dem Waffenplaz Thun zu vermeiden, ließ man in der Rekrutenschule von 1878 einen stabilen Feldbakofen von 3 Abtheilungen aus feuerfestem Material nach bisherigem Modell konstruiren, der für mehrere Jahre dienen wird. Die Instruktion bedingt indessen, daß nebenbei l--2 Baköfen von den Rekruten gebaut werden; da sie aber nur für Unterrichtszweke erstellt werden, so ermöglicht dieses Verfahren eine Reduktion des bisherigen Einheitspreises.

3. W i e d e r h o l u n g s k u r s e.

Es werden die sämmtlichen Offiziere, die Unteroffiziere der zehn und die Soldaten der acht ersten Jahrgänge einberufen. Ebenso aus den leztes Jahr entwikelten Gründen diejenigen Unteroffiziere und übrigen Chargen, welche Grade oder Stellen bekleiden, welche nicht ÌQ einer Mehrzahl bei den Kompagnien, resp. Truppeneinheiten sich vorfinden.

154 Auch dieses Jahr haben wir grundsäzlich bei allen Waffen davon Umgang genommen, die Rekruten im nämlichen Jahre, in welchem sie ihre Instruktion als solche erhalten, zu den Wiederholungskursen einzuberufen, mit Ausnahme derjenigen, welche zur Beförderung empfohlen sind.

a. I n f a n t e r i e .

Zu den Wiederholungskursen des Jahres 1879 kommen : 1. Zur Divisionsübung die I. Division .

.

.

.

14 Bataillone.

2. Zu Brigadeübungen d i e VII. Division .

.

.

.

3. Zu Regimentsübungen d i e I V . Division .

.

.

.

^ 4. Zu Bataillonsübungen d i e V . Division .

.

.

.

.

. 13

.

.

.

.

.

Zusammen

13 14 54 Bataillone,

Auf den Kontrolen zählten diese 4 Divisionen 1878: I. Division .

.

.

.

IV.

,, V . ,, .

.

.

.

.

.

VII.

,,

auf 1. Januar

Total Laut den Rapporten ist die Stärke des auf Ende 1878 zur Landwehr übertretenden Jahrganges unter Hinzurechnung von 1,9 °/o Abgang bei den übrigen Jahrgängen .

.

.

.

.

.

.

.

50,069 Mann

bleiben

45,328 Mann 4,000 ,,

Total Davon gehen ab : Train, Pionnière und Träger der IV. und V. Division, welche den Wiederholungskurs .mit den Truppen ihrer Waffe bestehen werden .

.

.

.

49,328 Mann

bleiben

48,710 Mann

hiezu die Rekruten von 1878 zirka

14.453 Mann 9,628 ,, 13,339 ,, 12,649 ,,

4,741

618

155

worunter Offiziere zirka Unteroffiziere

Uebertrag . 48,710 Mann . 1,334 . 5,835 7,169 ,,

bleiben Soldaten 12 Jahrgänge oder p e r Jahrgang .

.

.

.

41,541 Mann 3,462 ,,

8 Jahrgänge, Soldaten = Offiziere .

.

.

.

.

Unteroffiziere, 10 Jahrgänge .

27,696 Mann 1,334 ,, 4,860 ,, 33,890 Mann

Davon werden aus verschiedenen Gründen nicht einrüken 12 % --

4,067

,,

und es kommen daher in die Wiederholungskurse . 29,823 Mann oder per Bataillon .

.

.

.

.

.

.

552 ^ Als Basis für die Berechnung nehmen wir eine Bataillonsstärke von rund 550 Mann an, selbstverständlich unter dem · Vorbehalt, seinerzeit einen Nachkredit zu verlangen, wenn der effektive Stand der gesezlich zu den Wiederholungskursen einrükenden Bataillone diese Zahl überschreiten sollte.

54 Bataillone à 550 Mann -- 29,700 Mann à Fr. 2. 65 X 18lh Tage = . F r . 1,456,043 B. 1878 Fr. 1,347,729. -- N. Fr. 1,911. 07 R. 1877 Fr. 1,350,572. 47 Aus der Staatsrechnung für 1877 ergibt sich, daß der Einheitspreis Fr. 2. 71 erreicht. Mit Rüksicht auf die Reduktion des Offiziersoldes darf dieser Ansaz füglich auf Fr. 2. 65, den leztjährigen, zurükgeführt werden. Wenn die Gesammtkosten der Infanteriewiederholungskurse gleichwohl höher als im Vorjahre zu stehen kommen, so rührt dies einzig von dem stärkeren Bestände einzelner der in Frage kommenden Divisionen her.

b. K a v a l l e r i e .

Nach dem Kontroibestand auf 1. Januar 1878 beträgt die Stärke d e r Dragonerschwadronen .

.

.

.

.

2275 Mann hiezu die Stäbe für 8 Regimenter à 4 Mann .

32 ,.

Total

2307 Mann

156 Uebertrag

.

2307 Mann

Hie von ab die auf Ende 1878 in die Landwehr Uebertretenden (incl. 1,9 % Abgang bei den übrigen Jahrgängen) .

.

.

.

.

.

297

bleiben Dagegen kommen hinzu : die Rekruten von 1878 .

.

.

.

2010 Mann

.

320

Total Circa 3 °/o mit · werden aus verschiedenen Gründen nicht einrüken, e s kommen somit i n Dienst .

oder p e r Regiment .

.

.

.

.

.

.

2260 Mann 283 ,,

.

Die Kontroistärke der Guidenkompagnien beträgt hievon ab die auf Ende 1878 in die Landwehr Uebertretenden (incl. 1,9 °/o Abgang bei den übrigen Jahrgängen) ' .

.

.

hiezu die Rekruten von 1878

402 Mann 52

.

.

.

,,

bleiben .

.

350 Mann 80 ,,

Total

430 Mann

Circa 3 °/o werden erfahrungsgemäß aus verschiedenen Gründen nicht einrüken e s kommen somit i n Dienst .

oder p e r Kompagnie .

.

,,

2330 Mann 70 ,,

.

.

,,

.

.

.

.

.

13 ,, 417 Mann 35 ,,

Dragoner : 8 Regimenter à 283 Mann X 14 Tage à Fr. 7. -- = Fr. 221,872 Guiden : 12 Kompagnien à 35 Mann X 14 Tage à Fr. 7. 40 =

43,512 Fr. 265,384

B. 1878

Fr. 287,156. --

N. Fr. 1703. 35 · R. 1877 Fr. 243,6.38. 89

157

Die Reduktion der Kosten gegenüber dem Vorjahre rührt von ·dem Wegfall der Cadresvorkurse und der Herabsezung des Offizierssoldes her.

c. A r t i l l e r i e :

'

Bei der Berechnung der Kosten der Wiederholungskurse der Artillerie ist vorausgesezt, daß die Mehrkosten, welche bei denjenigen Truppenkörpern, die den Divisionszusammenzug mitzumachen haben, aus dem Kredit ^Extrakosten für Uebungen zusammengesezter Truppenkörper" zu bestreiten sind und daß im Fernern der Linientrain der I. und VII. Division bei den resp. Korps verrechnet werde.

Nach dem auf 1. Januar 1878 aufgestellten Kontroibestand ist die Stärke der Truppeneinheiten, welche Wiederholungskurse.

s.u. bestehen haben, folgende:

Sandesblatt. 30. Jahrg. Bd. IV.

12

Artillerie.

reldbatterien.

Parkkolonnen.

Mann.

4401

Mann.

1186

Hievon treten auf Ende des Jahres 1878 in die Landwehr (inclusive 1,9 °/o Abgang bei den Jüngern

hiezu die Rekruten von 1878, zirka

349

bleiben

4052

. . . . ·

456

zusammen

. . . .

Mann.

850

Mann.

146

33

23

69

6

854

485

781

140

108

58

90

20

962

543

871

160

166

1183 39

ao

4

43

83

^7

10

78

100

_ oa

873

1061

3980

332

Positions- FeuerwerkerCompagnien. Compagnie.

Manu.

508

1017

KOQ

Bleiben Soldaten, 12 Jahrgänge oder per Jahrgang

LinienTrain.

Mann.

887

69

4508 1R1 3fi7

Trainbataillone.

73

88

11 529

44

2 Q

101

1O

750

Ï50

63

8 Jahrgänge Offiziere . . . . · Unteroffiziere, 10 Jahrgänge

2656

161 310

704 39 70

584 32 50

352 4 8

504 43 65

150 2 8

zusammen Davon werden aus verschiedenen Gründen nicht einrüken 6 °/o

3127

813

666

364

612

160

187

49

40

22

37

10

Es treten daher in Dienst oder per Trunneneinheit

2940

764 96

626 156

342 85

575 96

150 150

123

159

Rechnet man hiezu die Stäbe, sowie diejenigen Unteroffiziere, welche Grade oder Stellen bekleiden, die nicht in einer Mehrzahl bei den Truppeneinheiten sich vorfinden, wie z. B. die Feldweibel, Fouriere etc., so werden voraussichtlich die Feldbatterien mit einem Bestände von 130 Mann ,, Parkkolonnen n TI -n -n 100 ,, ,, Trainbataillone ,, ,, ,, ,, 160 ,, ,, Positionskompagnien ,, ,, ,, ,, 98 ,, der Linientrain per Division ,, ,, ,, 85 ,, die Feuerwerkerkompagnie. ,, ,, ,,150 ,, in Dienst treten.

Zur gehörigen Beschäftigung der Trainsoldaten und Uebung im Fahren sind wenigstens vier Zugpferde auf 3 Mann (Gefreite und Soldaten) erforderlich.

Nach obigem Bestände der Truppeneinheiten berechnet sich die Zahl der Dienstpferde, Reitpferde Inbegriffen, wie folgt: für die Feldbatterie auf 84 Pferde, ,, ,, Parkkolonne ,, 92 ,, ,, das Trainbataillon,, 200 ,, ,, den Linientrain per Division .

.

120 ,, 24 Feldbatterien 8 Parkkolonnen 4 Trainbataillone Linien train der IV.

und V. Division

à 84 Pferde X 21 Tage = 42,336 Tage à 92 ,, X 19 ,, = 13,984 ,, à 200 ,, X 17 ,, = 13,600 ,, à 240

,,

X 17

,,

=

4,080

,,

Total 74,000 Tage Nach den statistischen Zusammenstellungen, welche sich auf die Staatsrechnung von 1877 basiren, wäre der bisherige Einheitspreis für die Feldbatterien nicht ausreichend. Wenn wir gleichwohl denselben nur mäßig erhöhen, so geschieht dies mit Rüksicht auf die Reduktion des Offiziersoldes und in der Voraussezung, daß die Futterpreise erheblich unter der Höhe derjenigen des Vorjahres bleiben werden.

Die nämlichen Gründe veranlaßen uns, den Einheitspreis der Parkkolonnen nicht zu erhöhen.

Beim Armeetrain kann eine Herabsezung der täglichen Kosten auf Fr. 5 stattfinden", dagegen sind dieselben bei der Positionsartillerie und den Feuerwerkern zu erhöhen.

160 Die Kosten der Artilleriewiederholungskurse werden sich demnach gestalten, wie folgt: 24 Feldbatterien à 130 Mann X Fr. 6. 87 X 21 Tage = Fr. 450,122 8 Parkkolonnen à 100 ,, X ,, 5. 82 X19 ,, = ,, 88,464 4 Trainbataillone à 160 = 640 Mann Linientrain der IV. u. V.

Division . . . . = 170 ,, Total 810 Mann X F r- 5x17 Tage = 68,850 Pferdemiethe (à Fr. 2. 75) 203,500 6 Positionskompagnien à 98 Mann X Fr. 6. 20 X 19 Tage = 69,266 l Feuerwerkerkompagnie à 150 ,, X ,, 2. 45 X 19 ,, = 6,983, Fr.

887,185

B. 1878 Fr. 905,266. -- N. Fr. 2777. 28 R. 1877 Fr. 818,362. 20 d. G e n i e.

Laut Kontroibestand auf 1. Januar 1878 haben die Geniebataillone Nr. I, IV, V und VII eine Stärke von . 1281 Mann die Infanteriepionniere der IV. und V. Division . 467 Total . 1748 Mann Davon gehen auf Ende 1878 in die Landwehr über (incl. 1,9 °/o Abgang bei den übrigen Jahrgängen) .

.

.

.

.

.

.

.

.

8 1 Mann bleiben Hiezu die Rekruten von 1878 worunter Offiziere .

Unteroffiziere 12 Jahrgänge Soldaten oder per Jahrgang 150 Mann.

1667 403

Mann ·n

Total . 2070 Mann . 70 . 240 310 ·n 1760 Mann

161 8 Jahrgänge Offiziere Unteroffiziere, 1 0 Jahrgänge

.

.

.

.

1200 Mann 70 ,, 220 ,,

Total . 1490 Mann Davon ab 6 °/o, welche aus irgend einem Grunde nicht einrüken werden .

.

.

.

.

.

90 ,, Es werden somit in Dienst treten

.

.

. 1400

Mann

1400 Mann à Fr. 3. 73 X 19 Tage = . Fr. 99,218 B. 1878. Fr. 67,066. -- N. Fr. 204. 20 R. 1877.

,, 92,649. 02 Der Einheitspreis basirt auf der Jahresrechnung für 1877, jedoch ohne Berüksichtigung des außerordentlichen Dienstes in Airolo.

e. S a n i t a t.

1. Operationswiederholungskurse.

48 Offiziere X Fr. 14 X 16 Tage = .

.

.Fr.

10,752

Die Reduktion gegenüber dem Vorjahre rührt her von der Herabsezung des Einheitspreises auf Fr. ,14.

2. Ambulancendienst.

12 Ambulancen à 30 Mann X Fr. 7 X 16Va Tage

,,

41,580

Fr. 52,332 In den Jahren 1877 und 1878 sind bloß fünf Ambulancen zum Wiederholungskurs einberufen worden. Im Geschäftsbericht über 1877, Seite 58, sagten wir hierüber Folgendes : ,,Bei Beibehaltung des befolgten Systems werden die einzelnen Ambulancen zu selten in Dienst berufen, was die Feldtüchtigheit der Lazarethe schwer beeinträchtigt. Wenn von 40 Ambulancen des Auszuges jährlich nur 5 einen Wiederholungskurs zu bestehen haben, so hat jede Ambulance in acht Jahren höchstens ein Mal Dienst, während jede andere Truppeneinheit jedes zweite Jahr einen Wiederholungskurs besteht."

Wir wollen nun vorläufig nicht so weit gehen, jede Ambulance je das zweite Jahr zum Wiederholungsunterricht einzuberufen, sondern uns im Sinne von Art. 129 der Mil.-Org. darauf beschränken, in Verbindung mit den Wiederholungskursen der größern Truppenverbände eine entsprechende Anzahl Ambulancen beizuziehen, und

162 Zu der Divisionsübung .

Zu den Brigadeübungen Zu den Regimentsübungen

.

.

.

4 Ambulancen 4 ,, 4 ,,

zusammen 12 Ambulancen so daß binnen 10 Jahren jede Ambulance drei Wiederholungskurse zu bestehen hat.

Es kann für die andern Truppen sowohl als für die Sanität nur von Vortheil sein, wenn die beidseitigen Uebungen kombinirt werden in der Weise, daß während der ersten 10, resp. 8 Tage jeder Theil für sich arbeitet, die lezten 6 Tage dagegen die Sanität sich feldmäßig an die Truppe anlehnt und mit ihr Dienst leistet. Die Zunahme der Sanitätstruppen in ihren Effektiven bedingt eine Erhöhung des Mannschaftsbestandes gegenüber dem Vorjahre. Der Einheitspreis bleibt derselbe, weil die in der Instruktion erforderliche Aushilfe aus dem Kredit ,,Unterricht" zu besolden ist. Die Dauer des Wiederholungskurses dagegen haben wir um 2 Tage verkürzt.

B. 1878. Fr. 28,476. -- N. Fr. 16. R. 1877.

,, 20,671. 27 f. V e r w a 11 u n g s t r u p p e n.

Wir waren wegen der gleichzeitigen Erkrankung des Oberkriegskommissärs und seines Adjunkten im Spätsommer dieses Jahres genöthigt, den Oberinstruktor der Verwaltungstruppen als außerordentlichen Stellvertreter des Oberkriegskommissärs zu bezeichnen und, um ihm die zeitweilige Führung des Oberkriegskommissariats zu ermöglichen, die auf die gleiche Zeit fallende Abhaltung der im Budget von 1878 vorgesehenen Wiederholungskurse der Verwaltungskompagnien Nr. 3, 6 und 8 zu sistiren, was um so eher anging, als diese Kurse an einen gesezlichen Turnus nicht gebunden sind.

Der Dienst muß nun nachgeholt werden ; außerdem haben auch die übrigen Kompagnien, da bis anhin nur zwei Kompagnien in Dienst mit den Divisionszusammenzügen berufen worden sind, ihren ersten Wiederholungskurs zu bestehen. Wir beabsichtigen, den Dienst von 3 Kompagnien mit dem Divisionszusammenzuge und den Brigadeübungen zu verbinden und die Wiederholungskurse der übrigen 4 Kompagnien mit Ausnahme der zweiten, welche nicht einberufen würde, von kürzerer Dauer abzuhalten, um für einmal sämmtliche Kompagnien in eine definitive Organisation zu bringen und ihnen die theilweise noch mangelnde militärische Instruktion

163 ertheilen lassen zu können. Wie überhaupt der Dienst dieser Kompagnien regulirt werden muß, hängt zunächst von der Frage der Etablirung permanenter Feldbaköfen ab, mit. deren Lösung unser Militärdepartement beschäftigt ist, da die bisherigen Erfahrungen bewiesen haben, daß die jährliche Konstruktion neuer provisorischer Baköfen allzu theuer kommt. Wir nehmen an, es werden die Kompagnien im gesezlichen Bestände einrüken und berechnen für 3 Kompagnien den bisherigen Einheitspreis von Fr. 7 für 18 Va Tage und für 4 Kompagnien den halben Preis (Fr. 3. 50) für 13 Tage.

153 Mann à Fr. 7 X 18'/2 Tage = .

.

. F r . 19,813 204 Mann à Fr. 3. 50 X 13 Tage = .

.

. ,, 9,282 Fr. 29,095 B. 1878. Fr. 23,810. -- N. Fr. 23. 70 R. 1877.

,, 17,151. 03 g E x t r a k o s t e n für U e b u n g e n zusammeng e s e z t e r T r u p p e n k ö r p è r . Fr. 148,000 In unserm Geschäftsberichte für das Jahr 1877 haben wir nachgewiesen, daß mit Ausnahme des Kredites für die Fuhrleistungen im Truppenzusammenzuge die übrigen Posten dieser Rubrik ausgereicht haben, und daß die Ueberschreitung des Betrages für die Fuhrleistungen hauptsächlich den höhern Miethgeldern für die Pferde, die während den Herbstarbeiten nicht billig beschafft werden können, und bedeutenden Pferdeabschazungen zuzuschreiben sei.

Obwohl uns nun die Erfahrungen erst von einer Divisionsübung zu Gebote stehen, glauben wir dieselben dennoch nicht außer Acht lassen, sondern die verschiedenen Posten den Rechnungsergebnissen von 1877 anpassen zu sollen, wobei wir bemerken, daß infolge der Reduktion des Offizierssoldes die Kosten für die Stäbe sich niedriger stellen. Auf die einzelnen Rubriken vertheilen sich die Ausgaben wie folgt: 1 . Stäbe .

.

.

.

; .

.

. F r . 66,000 2. Bereitschaftelokale ,, 10,000 3. Fuhrleistungen ,, 43,000 4 . Landschaden .

.

.

.

.

.

.

. 15,000 5. Extra-Verpflegung ,, 14,000 Fr. 148,000 ß. 1878.

Fr. 138,196. -- N. Fr. 750 R. 1877.

150,611. 61

164 4. C a d r e s k u r s e.

a. G e n e r a l st ab Fr. 78,000 Für den Unterricht und die Arbeiten des Generalstabes sind im Jahre 1879 erforderlich : 1) Generalstabsschulen, 2) Abtheilungsarbeiten.

Die Generalstabsschulen bezweken, nach einem kürzeren Vorkurse die irn Vorjahr begonnene Landes-Rekognoszirung fortzusezen.

1) Generalstabsschulen.

I. Kurs.

20 Offiziere mit 20 Pferden à Fr. 26.10 X 44 Tage = Fr. 23,000'

II. Kurs.

20 Offiziere mit 20 Pferden à Fr. 26. 10 X 44 Tage =

Fr.

23,000

Es beruhen die Ansäze genau auf den Erfahrungen desJahres 1878.

2) Abtheilungs-Arbeiten.

22 Offiziere à Fr. 23. 10 X 63 Tage .

.

. Fr. 32,000 Im Einheitspreis ist die Miethe der für die Generalstabsarbeiten erforderlichen Lokale inbegriffen.

Die Verminderung des Büdgetpostens gegenüber dem Vorjahre rührt her von der Reduzirung der Zeitdauer des I. Kurses auf 6Wochen.

1) Generalstabsschulen.

I. Kurs .

.

n.

,,

.

.

. ·

.

2) Abtheilungsarbeiten B. 1878.

R. 1877.

.Fr.

23,000

,, 23,000 ,,

32,000

Fr.

78,000

Fr.87,430. -- ,, 95,406. 97

b. I n f a n t e r i e .

13 Schießschulen.

300 Offiziere à Fr. 12, 50 X 32 Tage = .

250 Unteroffiziere à Fr. 5. 25 X 32 Tage =

. Fr. 120,000 . ,, 42,000 Fr. 162,000

165 In die Schießschulen sollen alle neuernannten Offiziere der Infanterie in der Regel im zweiten Jahre nach ihrer Brevetirung gelangen (Art. 105 der Mil.-Org.).

Bisher hatten jährlich 4 Offizierschießschulen à 40 Mann statt und wurden somit jährlich circa 160 Offiziere unterrichtet, während 80 bis 100 Offiziere per Jahr des Schießunterrichts nicht theilhaftig wurden. Es ist aber die Kenntniß des Schießwesens und insbesondere der taktischen Verwendung des Infanteriefeuers für den Infanterieoffizier ein so wichtiger Punkt hinsichtlich seiner Brauchbarkeit im Felde, daß von der Durchführung dieser strikten und sehr wohl begründeten Forderung des Gesezes , daß alle neu brevetirten Offiziere die Schießschule zu passiren haben, nicht mehr abgesehen werden kann.

Nothwendig sollten die circa 300 Offiziere, welche seit 1875 brevetirt worden sind, ohne diese Schießschule passirt zu haben, dieselbe nachholen.

Wir abstrahiren aber dermalen von diesem Vorschlage, weil die Zahl der einzuberufenden Schüler durch die Schießplazeinrichtungen bedingt ist. Allein wir müssen dringend verlangen, daß von jezt ab Jahr für Jahr die gleiche Zahl Offiziere in die Schießschule einberufen werde, die im vorhergehenden Jahre neu brevetirt worden ist.

Da nun die im Jahre 1877 brevetirte Anzahl 295 beträgt und stets noch Luken im Offizierskorps des Auszuges bestehen, so müssen für 1879 290--300 Offiziere in die Schießschulen berufen werden.

Wir gedenken dieselben in 4--5 Schulen einzuteilen, von denen jede 60--70 Schüler zählt.

2) Offizierbildungsschnlen.

286 Mann à Fr. 6 X 44 Tage = Fr. 75,504 Bezüglich der einzuberufenden Zahl verweisen wir auf die Auseinandersezungen der Büdgetbotschaft für 1878, Seite 111 und 112.

3) Instruktorenschule.

96 Mann à Fr. 3 X 14 Tage =

.

.

.

.Fr.

4032

In welcher Art dieselbe abzuhalten sein wird, ist später zu bestimmen. Immerhin muß eine solche Schule in Aussicht genommen werden mit Rüksicht auf die Einführung des neuen Dienstreglements und der Anleitung zum Sicherungsdienst. Ob die Schule getrennt, höheres Personal, besonders Instruktoren II. Klasse in den

166 Kreisen vereinigt, oder alles in einer Schule zusammengefaßt stattfinden soll, wird Gegenstand späterer Untersuchungen sein.

4) Obligatorische Schießübungen.

Unter den am 21. Februar 1878 anläßlich der Berathungen über das finanzielle Gleichgewicht erlassenen Postulaten findet sich bezüglich der obligatorischen Schießübungen Folgendes: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, über eine zwekmäßige ,,Einrichtung der im zweitlezten Alinea des Art. 104 und im ,,ersten Alinea des Art. 139 der Militärorganisation vorgesehenen ,,Schießübungen bei Anlaß der Vorlage des Budget Bericht zu ,,erstatten. "· In Nachstehendem kommen wir dieser Einladung in derjenigen Kürze nach, die für die Begründung eines einzelnen Postens in der Büdgetbotschaft geboten ist.

Wir können uns um so kurzer halten, als wir in einer Spezialbotschaft vom 11. Februar 1878 bereits einläßlich die Vor- und Nachtheile der bisherigen eintägigen Schießübungen dargethan und Vorschläge zu Verbesserungen gemacht haben.

Wie auf jene B o t s c h a f t , verweisen wir auch auf einen einläßlichen B e r i c h t d e s W a f f e n c h e f s d e r I n f a n t e r i e über die Schießübungen im Jahre 1877, den wir zu den Akten legen.

Im Ganzen stehen wir noch heute auf dem Standpunkte, den wir mit unserer Botschaft vom 11. Februar 1878 eingenommen haben, mit dem Unterschiede jedoch, daß wir in genauer Beachtung Ihrer Einladung uns voll und ganz auf den Boden der Militärorganisalion vom 13. Wintermonat 1874 stellen, während wir in jener. Botschaft -- da. sie in die Zeit der Diskussion über den Fortbestand einiger Bestimmungen der Militärorganisation fiel -- uns etwas freier bewegten.

Die einschlägigen Gesezesstellen, über deren Vollziehung Sie unsere Vorschläge wünschen, la.uten : Art. 104, 5. Alinea.

,,Die Kompagnieoffìziere und die gewehrtragenden Unter,,offiziere und Soldaten der Infanterie und der Schüzen des ,,Auszuges sind in denjenigen Jahren, in welchen sie keinen ,,Militärunterricht erhalten, zu Schießübungen, sei es in frei-

167 ,,willigen Schieß vereinen, oder in besonders anzuordnenden ,,Vereinigungen verpflichtet."1 und

,·;

Art. 139, 1. Alinea.

,,Die Kompagnieoffiziere, die gewehrtragenden Unteroffi,,ziere der Infanterie und der Schüzen der Landwehr sind verpflichtet, an den in Art. 104 (vide oben) genannten Schieß,,übungen Theil zu nehmen. a Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß der Gesezgeber es freistellt, die Schießübungen entweder in freiwilligen Schießvereinen oder in andern Vereinigungen abzuhalten.

Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, beantragen wir vorerst : I. Jeden D i e n s t p f l i c h t i g e n , der gewissen a u f z u s t e l l e n d e n B e d i n g u n g e n in einem Schieß verein nachkommt, von weitern zum gleichen Zweke stattfindenden obligatorischen Vereinigungen zu dispensiren.

Dieser Grundsaz, den wir schon durch unsere Verordnung vom 29 November 1876, betreffend die Förderung des freiwilligen Schießwesens und durch das Reglement vom 30. November 1876 über die Schießübungen der Infanterie aufgestellt hatten, bietet folgende Vortheile: 1. Die g r o ß e M a s s e der I n f a n t e r i e w i r d v e r a n l a ß t , sich außer d e r D i e n s t z e i t ö f t e r m i t d e r W a f f e zu ü ben.

Gegenwärtig übt sich wohl nur eine kleine Minderheit von Infanteristen außer Dienst. Werden sie veranlaßt, ein gewisses Minimum von Schüssen außer Dienst zu thun, so werden sie am Schießen . und an der Waffe ein erhöhtes Interesse gewinnen, sich dann auch häufiger üben und der Waffe eine größere Sorgfalt zuwenden.

2. Mit der B e t h e i l i g u n g der großen Masse der I n f a n terie bei den freiwilligen S c h i e ß ü b u n g e n erhält das Schießwesen in der Schweiz immer mehr die Richtung, dem Wehrwesen, statt der Liebhaberei, zu d i e n e n .

Die Zeiten sind noch nicht lange hinter uns, in denen blos eine verhilltnißmäßig kleine Zahl von Liebhabern sich der Schießkunst widmete. Seit allgemeiner Einführung von Präzisiouswaffen

168 bei der ganzen Infanterie hat sich die Zahl der Schüzen bedeutend vermehrt und sie wird sich noch in ganz andern Proportionen vermehren, wenn einmal alle Gewehrtragenden veranlaßt werden, sich außer Dienst zu üben. *' 3. Die D i s z i p l i n l e i d e t w e n i g e r , w e n n die Z a h l d e r j e n i g e n , w e l c h e an o bliga t o r i s c h en S c h i e ß Ü b u n g e n th ei l n eh m en m ü s s e n , a u f e i n M i n i m um h e r a b s i n k t.

Erfahrungsgemäß kann bei ganz kurzen Hebungen, z. B. bei bloß eintägigen Schießübungen oder Inspektionen, die Disziplin nicht in der Weise gehandhabt werden, wie dies sein sollte. Geradezu schwierig wird die Sache, wenn größere Massen zu besammeln sind und dabei zudem der gewöhnliche taktische Verband fehlt.

4. Größere Oekonomie als bei obligatorischen Schießübungen.

Der Staat hat nur die Munition zu vergüten, dagegen weder für Schießpläze zu sorgen noch für ein sehr kostspieliges Scheibenmaterial. Es wird ferner der Munitionstransport erspart und der Sold für die zur Aufsicht und Inspektion verwendeten Cadres.

IL Die Bedingungen, die wir für diese außerdienstliche Thätigkeit aufzustellen vorschlagen, sind die, daß jeder Wehrpflichtige sich den gleichen Vorschriften unterziehe, welche durch die Verordnung betreffend die Förderung des freiwilligen Schießwesens den Mitgliedern von Schüzengesellschaften für Erwirkung einer Unterstüzung aufgestellt sind. Dieselben bestehen im Wesentlichen in der Theilnahme an wenigstens drei Hebungen und in der Abgabe von mindestens 50 Schüssen. Der Staat seinerseits würde die Munition für die 50 Schüsse wieder vergüten. Der einzelne Dienstpflichtige hätte sich über Abgabe der 50 Schüsse durch sein Dienstbüchlein auszuweisen. Dadurch wurde die Anforderung höher gestellt, als dies gegenüber den Dienstpflichtigen bisher der Fall war, indem von ihnen nur die Abgabe von 25 Schüssen gefordert worden war.

Freilich wurde bisher denjenigen, welche nicht 50 Schüsse schössen, auch, keine Munition vergütet.

Schwieriger gestaltet sich für die Ausführung die Frage, was mit denjenigen Dienstpflichtigen zu geschehen habe, welche sich nicht darüber auszuweisen vermögen, daß sie die .50 Schüsse in oder mit einem Schießverein geschossen haben. So viel ist indeß von vornherein klar, daß ein Zwang durch Indienstberufung stattfinden muß.

Sollte nun diese Einberufung in Form einer eintägigen Schießübung geschehen, für welche der Mann an demselben Tage ein-

169 rükt, scnießt und wieder nach Hause geht, so wüßten wir absolut keine zwekmäßigern Einrichtungen vorzuschlagen, als sie bisher bestanden haben. Wir verweisen diesfalls auf eine vom Waffenchef der Infanterie erlassene Instruktion, welche alles das enthält, was für solche Hebungen zwekmäßiger Weise angeordnet werden kann.

Der Hauptgrund aber, warum diese Hebungen zu Klagen Anlaß gegeben haben, lag darin, daß bein dem am gleichen Tage stattfindenden Einrüken und Wiederentlassen der Mannschaft nicht nur keine ordentliche Uebung möglich war, sondern daß bei der der Mannschaft zugemutheten körperlichen Anstrengung, verbunden damit, daß sie selbst und aus eigenen Mitteln für die Verköstigung zu sorgen hatte, Excesse beinahe unvermeidlich waren.

Ganz anders würde sich nach unserer Ansicht die Sache gestalten, wenn die Mannschaft auf den Vorabend der Uebung einberufen und am Morgen nach der Uebung wieder entlassen würde, und wenn sie für die ganze Zeit der Einberufung Verpflegung und Unterkunft erhielte.

Bei einer solchen Anordnung könnte die Mannschaft am Abend vor der Uebung gehörig organisirt werden, sie träte sofort unter militärische Leitung und Aufsicht. Am eigentlichen Uebungstag wäre sie zu einer ernsthaften Arbeit aufgelegt. Die Uebuug könnte ihrem Zweke gernäß in aller Ruhe stattfinden; es wäre genügend Zeit, die Waffen wieder gründlich zu reinigen und bei der frühzeitigen Entlassung am folgenden Morgen würde die vorher gut genährte Mannschaft gewiß trachten, rechtzeitig und in ( Ruhe nach Hause zu gelangen.

Selbstverständlich würden solche Uebungeu am Hauptwaffenplaze der Division unter Leitung des Instruktionspersonals stattfinden. Die Besarnmlung am Hauptwaffenplaze sichert die Möglichkeit der Einquartirung und Verpflegung. Es wären zwekmäßige Schießeinrichtungen zur Verfügung und es würden die permanenten Schießeinrichtungen auch weit weniger kosten als die für die eintägigen Uebungen bisher improvisirten.

Die Beiziehung des Instruktionspersonals böte den Vortheil guter Handhabung der Disziplin und zwekmäßiger Anordnung des Unterrichts. Solchen Anordnungen, wie wir sie hier skizzirt haben, steht von Gesezes wegen nichts im Wege. Der Art. 104 der Militärorganisation sezt für die Vereinigungen keine bestimmte Zeitdauer fest.

Man könnte sich höchstens fragen, ob. sobald der Mann mehr als einen Tag in Anspruch genommen wird, nicht der Sold zu bezahlen sei.

170 Art. 217 der Militärorganisation sagt: ,,Jeder im eidgenös,,sischen Dienst stehende Wehrmann erhält vom Bunde den in ,,Tafel XXIX für seinen Grad ausgesezten Sold."

,,Für eintägige Inspektionen wird weder Sold noch Verpflegung verabreicht.14 · ,,Die für die Einrükungs- und Entlassungstage zu leistende ,,Entschädigung wird durch das Verwaltungsreglement be,,stimmt."

Die von uns vorgeschlagene Uebung ist im Grunde nur eine eintägige, es erscheint uns daher obiges zweites Lemma anwendbar zu sein.

"Wird die Verpflegung freiwillig verabreicht, so bildet dies noch keinen Grund, auch den Sold zu gewähren.

« Abgesehen hievon ist nicht außer Acht zu lassen, daß der Dienst, um den es sich handelt, nur ein Nachdienst, gewissermaßen ein Strafdienst für diejenigen ist, welche die Gelegenheit, in den Schieß vereinen ihre Schüsse abzugeben, versäumt haben.

Gerne hätten wir für die Landwehr die eintägige Uebung mit besondern Einrükungs- und Entlassungstagen als obligatorisch vorgeschlagen und noch lieber die Uebung gleich auf 2 Tage, etwa je das zweite oder dritte Jahr, ausgedehnt. Es hätte dies aus der Landwehr, die gegenwärtig offenbar etwas vernachläßigt wird, eine sehr brauchbare Truppe gemacht. Wir verzichten jedoch für einmal auf solche Vorschläge, indem wir, wie Eingangs bemerkt, uns strenge an das Gesez und den gegebenen Auftrag halten und demnach die Landwehr gleich halten wie die Mannschaft des Auszuges, welche im betreffenden Jahr keinen Dienst leistet.

Wir resümireu unsere Vorschläge wie folgt: 1. Die im vorlezten Alinea des Art. 104 und im ersten Alinea des Art. 139 der Militärorganisa.tion erwähnten Schießübungen finden durch Abgabe von 50 Schüssen in den Schießvereinen statt, nach darüber aufzustellenden besondern Bestimmungen.

2. Wer den daherigen Verpflichtungen im Laufe des Frühjahrs und Sommers nicht nachkommt, ist im Spätjahr zu einer eintägigen Schießübung mit besonderm Einrükungs- und Entlassungstag einzuberufen. Für diese Uebung wird Naturalverpflegung und Unterkunft, aber keine Besoldung und Reiseentschädigung gewährt,

171

Die voraussichtlichen Kosten dieses Verfahrens berechnen wir für das Jahr 1879 wie folgt: Zu den in Art. 104 und 139 erwähnten Schießübungen sind verpflichtet : 1. Die Kompagnieoffiziere und Gewehrtragenden der II., III., VI.

und VIII. Division, in den Kontrolen zirka . 43,000 Mann 2. Die Gewehrtragenden der zwei, resp. vier ältesten Jahrgänge der I., IV., V. .und VII. Division, Kontrolbestand-zirka .

.

.

.

. 14,500 ,, 3. Die Kompagnieoffiziere uud Gewehrtragenden der Landwehr, 81,617 Mann -- 8°/o nicht zu Schießübungen Pflichtiger, zirka .

.

.

75,000 ,, Total Zirka 12 °/o werden r wie gewohnt, nicht erscheinen =

132,500 Mann

Bleiben Es wird -- freilich ganz willkürlich, da man darüber noch keine Erfahrungen hat -- angenommen, es kommen etwa 2/s ihrer Verpflichtung in den Schießvereinen nach

116,600 Mann

Bleiben

38,900 Mann

15,900

77,700

,,

,,

Die Kosten des einzelnen Mannes berechnen sich wie folgt:, Verpflegung l lk Tag = ? Fr. 1. 25 Unterkunft ,, -- 25 Munition, 30 Schüsse, mit Transport .

.

.

. ,, 2. -- Scheibenkosten, Inspektion, Leitung, allgemeine Unkosten - 50 38,900 X 4 =

Total Fr. 4. -- . . Fr. 155,600

So sehr wir nun die Nothwendigkeit betonen müssen, die Schießfertigkeit unserer Infanterie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu heben, glauben wir doch, Ihnen rnit Rüksicht auf unsere Finanzverhältnisse beantragen zu sollen, nächstes Jahr noch von der Beiziehung der Landwehr zu den obligatorischen Schießübungen wie wir sie oben im Prinzip« vorgeschlagen haben, abzusehen. Hiedurch wird sich die Zahl der Mannschaft von 38,900 Mann auf 16,866

172

Mann und die Summe von Fr. 155,600 auf rund Fr. 67,500 reduziren, welche wir im Budget einstellen.

16,866 Mann à Fr. 4 = Fr. 67,500 5 . Inspektionen d e r Landwehr .

.

.

. F r . 2,000

Nach Art. 139, Alinea 2, haben die Infanterie- und Schüzenbataillone a u ß e r obigen Schießübungen alle zwei Jahre eintägige Inspektionen zu bestehen.

An der Reihe sind die Bataillone der Divisionskreise II, III, VI und VIII. Die Inspektion der gleichen Bataillone hat im Jahr 1877 Fr. 1793 gekostet, daher obiger Ansaz.

.,, 1. Schießschulen Fr. 162,000 2. Offizierbildungsschulen .

·. » .

,, 75,504 3. Instruktorenschule ,, 4,032 4. Obligatorische Schießübungen .

. ,, 67,500 5. Inspektionen der Landwehr ,, 2,000 Total B. 1878 R. 1877

Fr. 311,036

Fr. 233,598. -- ,, 232,729. ,01

c. K a v a l l e r i e .

1) Instruktorenschule.

Diese Schule verursacht keine besondern Kosten, indem die Besoldung des Instruktionspersonals und die Verpflegung der Pferde desselben im Abschnitt B 2 verrechnet ist.

2) Offizierbildungsschule.

20 Mann à Fr. 10 X 64 Tage = .

.

.

. F r . 12,800 Die im Auszuge sowohl als in der Landwehr bestehenden Luken im Offizierskorps der Kavallerie gestatten noch nicht, eine Reduktion der Schülerzahl eintreten zu lassen.

3) Cadressechule.

70 Mann à Fr. 10 X 47 Tage = .

.

.

. F r . 32,900 Nach Artikel 109 der Militärorganisation ist für die neu ernannten Unteroffiziere, Korporale inbegriffen, sowie für die zu

173 Hauptleuten vorgeschlagenen Oberlieutenants jährlich eine Cadresschule von 6 Wochen abzuhalten. Da für 1879 infolge Uebertritts in die Landwehr 10 Kommandostellen neu besezt werden müssen, so beabsichtigen wir, die zur Beförderung in Aussicht genommenen Oberlieutenants in die nächste Cadresschule beordern zu lassen.

4) Strafreitkurs.

Die Eidgenossenschaft beschafft alljährlich die erforderliche Zahl Pferde für die Rekruten der Kavallerie und läßt dieselben in 90--lOOtägigen Kursen für den Militärreitdienst so abrichten, daß sie als Soldatenpfei-de dem Zvveke entsprechen.

Jeder Rekrut kann beim Einrüken in seine erste Schule ein abgerichtetes Pferd auswählen, beziehungsweise ersteigern und am Ende der Schule mit nach Hause nehmen. Man sollte nun glauben, jeder Kavallerist würde sein Pferd außer Dienst so oft reiten, daß es auf der am Entlassungstage der Schule gestandenen Dressurhöhe verbliebe.

Leider hat aber eine dreijährige Erfahrung gezeigt, daß dies nicht durchgehends der Fall ist, sondern daß eine Anzahl Kavalleristen ihre Pferde außer Dienst selten oder auch gar nicht reiten, und wenn sie dann in die Wiederholungskurse einrüken, ihrer Pferde nicht mehr Meister sind und weder in geschlossenen Abtheilungen noch beim Einzelreiten etwas leisten.

Um diesem Uebelstande abzuhelfen, genügen die freiwilligen Reitvereine nicht, bei "denen sich eben immer die strebsamem Kavalleristen betheiligen, während die gleichgültigen und naehläßigen Dragoner und GuHen sich nur in Ausnahmsfällen einfinden. Es ist somit absolut nothwendig, daß diejenigen Kavalleristen, deren Pferde beim Einrüken in die Wiederholungskurse nicht mehr die genügende Dressur besizen, unmittelbar nach Schluß des Wiederholungskurses einen zehntägigen Reitkurs zu bestehen haben, um ihre Pferde wieder so aufzufrischen, daß sie mit ihnen wenigstens alle Gangarten anstandslos reiten können.

In der veranschlagten Summe ist nur die Vergütung der Mundportion und des Tagessoldes berechnet; die Kosten der Fourageration haben die Reiter selbst zu tragen, da es ohnehin ihre Pflicht ist, das Pferd außer Dienst auf eigene Kosten zu besorgen und zu verpflegen.

Wollen wir unser Ziel erreichen, so müssen die nachläßigen Reiter an Zeit und Geld gestraft werden, wenn sie es nicht über sich bringen, ihre Pferde außer Dienst wöchentlich wenigstens einBundesblatt. 30. Jahrg. Bd. IV.

13

174

bis zweimal nach den in den Rekrutenschulen gelehrten Grundsäzen zu reiten.

Selbstverständlich stehen uns zu dieser Berechnung noch keine maßgebenden Anhaltspunkte zur Verfügung; dagegen glauben wir allen Verhältnissen Rechnung getragen zu haben, wenn wir die Zahl dieser Kavalleristen auf zirka 7 % des Bestandes an Bundespferden festsezen oder 4 Mann per Schwadron = .

.

.

.

. 9 6 Dragoner, 2 ,, per Guidenkompagnie = .

.

.

. 2 4 Guiden, Total 120 Mann.

120 Mann à Fr. 2. 46 X 10 Tage =

.

.

. F r . 2952

.

.

. F r . 2991

5) Hufschmiedkurse.

14 Mann à Fr. 7. 63 X 28 Tage = .

Gleich wie im Vorjahre.

1.

2.

3.

4.

5.

Instruktorenschule .

Offizierbildungsschule Cadresschule Strafreitkurs Hufschmiedkurse .

.

.

.

.

.

.

.

. Fr. -- ,, 12,800 ,, 38,900 ,, 2,952 .. ,, 2,991 Fr. 51,643

B. 1878 Fr. 43,351. -- N. Fr. 3200. -- R. 1877 Fr. 30,454. 26 d. A r t i l l e r i e .

1) Offizierbildungsschule.

90 Mann à Fr. 11. 50 X 109 Tage = 30 ,, ,, ,, 11. 50 x 37 ,, =

.

.

. Fr. 112,815 . ,, 12,765

Fr. 125,580 Der Einheitspreis konnte gestüzt auf die Rechnungsergebnisse von 1877 um etwas herabgesezt werden.

2) Unteroffizierschule.

250 Mann (inkl. 10 Offiziere) à Fr. 9 X 38 Tage = Fr. 85,500

175 Durch die Unteroffizierschule von 1878 ist ein bedeutender Theil der Luken im Unteroffizierkorps ausgefüllt worden, so daß die Zahl der Theilnehmer herabgesezt werden kann.

Wie schon in der leztjährigen Büdgetbotschaft betont worden ist, bedarf es zur normalen Ergänzung des Unteroffizierkorps eines jährlichen Zuwachses von zirka 220 Mann; da indessen noch nicht alle Luken ausgefüllt sind, so müssen wir für 1879 jedenfalls noch auf etwelchen außerordentlichen Zuwachs Bedacht nehmnn.

Wir berechnen daher die Zahl der Unteroffizierzöglinge auf 240 Mann, wozu wie üblich noch 10 Offiziere kommen. Gegenüber dem Vorjahre konnte der Einheitspreis herabgesezt werden.

3. H u f s c h m i e d k u r s e .

16 Mann X Fr. 7. 63 X 28 Tage =

.

. Fr. 3418. 24

.

. F r . 125,580 ,, 85,500 ,, 3,418

Wie im Vorjahre.

1. Offizierbildungsschule 2. Unteroffizierschule 3. Hufschmiedkurse

.

.

Fr. 214,498 B. 1878 Fr. 272,185. 82 N. Fr. 363. 40 R. 1877 ,, 165,430. 21 e. G- e n i e.

1. O f f i z i e r b i l d u n g s s c h u l e .

25 Mann à Fr. 7 X 65 Tage = .

Fr. 11,375 Die Zahl von 25 Zöglingen gründet sich auf die während der lezten Jahre in den Schulen und Wiederholungskursen erfolgten Vorschläge. Die Rechnungsergebnisse haben eine erhebliche Reduktion der täglichen Kosten gestattet.

2. U n t e r o f f i z i er schule.

180 Mann à Fr. 3. 20 X 8 Tage = .

.

. Fr. 4608

Die Differenz der Mannschaftszahl gegenüber dem Vorjahre beruht darauf, daß die Cadres bis jezt noch nicht vollständig sind.

Die jedes Jahr in den Rekrutenschulen zu unterrichtende Anzahl

176

Unteroffiziere wird, wenn sämmtliche Geniebataillone komplelirt sein werden, 200 Mann betragen.

Den Einheitspreis für diese Vorschule sezen wir wie für die Rekrutenschulen an, da beide Comptabilitäten verschmolzen werden.

3. T e c h n i s c h e r K u r s .

23 Offiziere à Fr. 15 X 45 Tage =

.

. F r . 15,525

Die Zahl der Theilnehmer wird um 3 Mann erhöht, weil eine Anzahl derselben noch speziell in Wiederholungskurse der Positionsartillerie einzuberufen ist, wie dies auch im verflossenen Jahre der Fall war, um das Artilleriematerial, die praktische Anwendung der Schießtheorie kennen zu lernen, was in den Genieschulen nicht gelehrt wird, aber für die Genieoffiziere, zumal die Sappeuroffiziere, absolut nothwendig ist.

4. I n s p e k t i o n der L a n d w e h r .

8 Bataillone a|Fr. 250 =

Fr. 2,000

Gemäß Art. 139 der Militärorganisation haben die Geniebataillone der Landwehr jährlich eine eintägige Inspektion zu bestehen. Dieser Artikel ist bis jezt nicht vollzogen worden, weil man die im Art. 157 vorgesehenen Waffeninspektionen glaubte an deren Stelle sezen zu können. Diese leztern werden indessen gemeindeweise abgehalten und beziehen sich nur auf die Bewaffnung. Es ist aber zur Bereinigung der Kontrolen, zur Inspektion der Bekleidung und Ausrüstung nothwendig, die K o r p s zu besammeln, womit außerdem den Offizieren Gelegenheit gegeben wird, wenigstens das Personal zu sehen. Da die Rekrutirungskreise der Geniebataillone sehr ausgedehnt sind, so erwachsen aus der Besammlung dieser Korps Reiseentschädigungen, welche gestüzt auf die Verordnung vom 27. März 1876 und den Effektivbestand per Bataillon auf Kr. 200 bis 300 zu stehen kommen.

1. Offizierbildungsschule .

.

.

. F r . 11,375 2. Unteroffizierschule .

.

.

. ,, 4,608 3. Technischer Kurs ,, 15,525 4. Inspektion der Landwehr ,, 2,000 Total B. 1878

Fr. 28,960. -- N. Fr. 12. R. 1877 ,, 27,355. 34

Fr.

33,508

177

f. S a n i t ä t s t r u p p e n .

I. M e d i z j n a l a b t h e i l u n g .

1. S c h u l e für F e l d l a z a r e t h c h e f s.

8 Mann à Fr. 23 X 9 Tage = .

.

.

. F r . 1656 Es hat sich im Schöße der höhern Sanitätsoffiziere selbst das Bedürfniß nach einer bessern Ausbildung, sowohl in der Truppenführung als im Sanitätsdienst geltend gemacht, wie neuerdings eine Petition derselben vom lezten Winter beweist.

Gemäß Reglement über den Sanitätsdienst § 55 sind neuernannte Stabsoffiziere der Sanitätstruppe so bald als möglich in eine Centralschule zu beordern. Der divisionsärztlichen Konferenz von 1873, nach deren Anträgen diese Bestimmung aufgenommen wurde, haben dabei offenbar nicht die jezigen Centralschulen vorgeschwebt, deren Organisation sich diesem Zwek schwer anpassen ließe, sondern die frühern Centralschulen .mit Applikationsschule für alle Truppengattungen. An Stelle der leztern sind die Divisionsübungen · getreten, bei deren beschränkter Dauer und gehäuftem anderweitigem Lehrstoff die Einschaltung einer Unterrichtsabtheilung für die Stabsoffiziere dei' Sanität großen praktischen Schwierigkeiten begegnen würde.

Wir halten daher die Einführung besonderer Kurse für leztere Stabsoffiziere für zwekmäßiger, und zwar am besten in Verbindung mit Sanitätsoffiziers- und Rekrutenschulen einerseits und Wiederholungskursen von Trainbataillonen andererseits, damit der Dienst mit einem annähernd vollständig bemannten und bespannten Feldlazareth betrieben werden kann.

Es sind solche Kurse erforderlich: 1. Für die Feldlazarethchefs und deren Stellvertreter zur speziellen Einübung des Lazarethdienstes.

2. Für die Divisionsärzte zur Einübung aller Zweige der Militärverwaltimg.

Wir glaubten für nächstes Jahr bloß den ersten dieser Kurse in Aussicht nehmen zu sollen, da das Reglement über den Sanitätsdienst zwar bis nächstes Jahr bezüglich des ganzen Lazarethdienstes vollständig vorliegen wird, wahrscheinlich aber noch nicht bezüglich anderer für die Divisionsärzte nöthigen Dienstzweige.

Für letztere nehmen wir einen solchen Kurs erst für 1880 in Aussicht. Später werden diese Kurse nicht jedes Jahr, sondern bloß nach Bedürfniß wiederholt.

178 Was die Stärke des Kurses anbelangt, so haben wir für das nächste Jahr aus Ersparnißrüksichten bloß die Einberufung der 8 Lazarethchefs in Aussicht genommen. Die Stellvertreter können in 2 Jahren in einen gleichen Spezialkurs einberufen werden.

Der Ansaz von Fr. 23 gründet sich auf die Ansäze für die Generalstabsschule 1878; in Anbetracht der kurzen Schuldauer wurde derselbe von Fr. 22. 75 auf Fr. 23 erhöht. Die Schuldauer von einer Woche soll nach der Ansicht des Oberinstruktors bei fleißiger Arbeit zur Bewältigung des Stoffes genügen.

2. Offizierbildungsschulen.

60 Mann à Fr. 10. 60 X 30 Tage = .

.

. F r . 19,080 Nach den Erfahrungen von 1877 und 1878 haben wir für 1879 nur 60 Zöglinge in Aussicht genommen. Die Nachlese von frühern Jahren, welche 1875 und 1876 diese Zahl erhöhte, ist erschöpft, und das Gesez vom Juli 1876 bringt uns für mehrere Jahre eine empfindliche Einbuße.

3. Unteroffizierschule.

60 Mann à Fr. 3. 75 X 23 Tage = Fr. 5175 Wegen der großen Luken in den Unteroffiziercadres und der erheblichen Zahl von Unteroffizieren, welche noch keine solche Schule durchgemacht haben, mußte schon im Vorjahre eine größere Zahl Unteroffiziere in dieselbe einberufen werden. Es konnte dieses ohne Nachkredit geschehen, weil der wirkliche Einheitspreis sieh erheblich niedriger stellte, als der büdgetirte (Fr. 3. 75 statt Fr. 4. 50). Für 1879 werden noch die gleichen Verhältnisse obwalten, weßhalb ein erhöhter Personalbestand angenommen wurde.

4. Spitalkurse.

100 Mann à Fr. 3. 20 X 23 Tage = .

Fr. 7360 Bei der sehr verstärkten Rekrutirung für 1878 müssen wir Spitalkurse für mindestens 200 neu ernannte Wärter in Aussicht nehmen. Mit der Kornpletirung der Korps wird sich die Zahl der zu solchen Kursen einzuberufenden Leute erheblich reduziren.

1. Schule für Feldlazarethchefs .

.

. Fr.

1,656 2. Offizierbildungsschulen .

.

.

. ,, 19,080 3 . Unteroffizierschule .

.

.

.

.

.

5,175 4. Spitalkurse .

.

.

.

.

. ,, 7,360

Fr. 33,271

179 II. Veterinärabtheilung.

1. Offizierbildungsschule : 16 Mann à Fr. 12 X 30 Tage =

.

.

.

. F r . 5760

Wie im Vorjahre.

2. Spezialkurs für Korpspferdeärzte.

18 Mann à Fr. 10 X 14 Tage = .

.

.

. ,, 2520 Fr. 8280

Bezüglich der Begründung solcher Kurse verweisen wir auf die leztjährige Botschaft.

I. Medizinalabtheilung Fr. 33,271 E. Veterinärabtheilung ,, 8,280 Fr. 41,551 B. 1878.

R. 1877.

Fr. 46,290. -- ,, 41,378. 09

g. V e r w a l t u n g s t r u p p e n .

1. Offizierbildungsschulen.

60 Mann à Fr. 10. 50 X 39 Tage = .

.

. Fr. 24,570

Wie im Vorjahre.

2. Unteroffizierschule.

Nach den Angaben der Waffenchefs sind 124 Mann zu instruiren ; der Einheitspreis kann um 20 Rp. ermäßigt werden.

124 Mann X Fr. 3. 30 X 24 Tage = .

.

. F r . 9821 3. Offizierschule.

24 Offiziere à Fr. 15. 50 X 44 Tage ==

.

. F r . 16,368

In diese Schule sollen die Quartiermeister der Kavallerieregimenter und der Artilleriebrigaden, sowie die neu ernannten Regimentsquartiermeister der Infanterie einberufen werden. Von der Abhaltung eines Wiederholungskurses für Verwaltungsoffiziere im nächsten Jahre wird abgesehen.

180

1. Offizierbildungsschulen 2. ünteroffizierschule .

3. Offizierschule

.

.

.

.

.

. F r . 24,570 . ,, 9,821 ,, 16,368 Fr.

50,759

B. 1878. Fr. 59,838. -- R. 1877.. ,, 43,003. 72 h. C e n t r a l s c h u l e n .

L Centralschule: 80 Offiziere à Fr. 14. 50 X 44 Tage = .

. F r . 51,040 Diese Schule wurde im Vorjahre nicht abgehalten und muß daher im Jahre 1879 stattfinden.

II. Centralschule.

40 Hauptleute der Infanterie à Fr. 18. 05 X 44 Tage = Fr. 31,768 Aus der Staatsrechnung für 1877 ergibt sich eine etwelche Erhöhung des Einheitspreises.

in. Centralschule: Findet nur alle 4 Jahre statt. Hat im Vorjahre stattgefunden.

IV. Centralschule: Die Schule für neuernannte Oberstlieutenants ist nach dem Geseze nach Bedürfniß abzuhalten. Eine solche Schule darf im Interesse der Theilnehmer nicht über 15 à 20 Mann stark sein.

Von der Infanterie haben 11 neuernannte oder noch zu ernennende Regimentskommandanten und 9 nach Art. 50 zur Verfügung stehende Oberstlieutenants die Schule noch nicht besucht. Von den Spezialwaffen ist eine ziemliche Zahl im gleichen Falle, und es werden im Jahre 1879 höchst wahrscheinlich bei allen Waffen neue RegimentskommandantensteÜen zu besezen sein , weßhalb mit der Wiederabhaltung dieser Schule nicht länger zugewartet werden darf.

20 Offiziere à Fr. 30. 68 X 44 Tage = .

. Fr. 26,998 I. Centralschule U.

,, IV.

.

.

.

.

Fr.

,, . ,,

51,040 31,738 26,998

Fr. 109,776 B. 1878.

R. 1877.

Fr. 99,198. -- ,, 101,295. 53

181

i. U n t e r r i c h t am P o l y t e c h n i k u m .

. Fr. 13,000 Infolge der bei Anlaß der Behandlung des Finanzgleichgewichts stattgefundenen Debatte über Ersparnisse im Militärwesen reduziren wir den Ansaz auf Fr. 13,000, aus welcher Summe die Besoldung des Professors, die Honorare der Privatdozenten- und die Anschaffung etwelcher Lehrmittel zu bestreiten sind.

B. 1878. Fr. 16,000.

. R. 1877. ,, -- k. Besuch ausländischer

Militäranstalten Fr. 10,000

Wie im Vorjahre.

B. 1878. Fr. 10,000. -- R. 1877. ,, 9,949. 05 1. S o l d z u l a g e für U n t e r o f f i z i e r e in den R e k r u t e n schulen.

Nach Artikel 14 des Bundesbeschlusses vom 21. Hornung 1878 ist die Soldzulage für die Unteroffiziere so festzusezen, daß das Maximum des Schulsoldes mit Inbegriff der Zulage und des gewöhnlichen Soldes den Betrag von 3 Franken nicht übersteigt.

Durch Beschluß vom 22. März gleichen Jahres haben wir sodann diese Zulage für die Soldaten, Gefreiten, Korporale, Wachtmeister und Fouriere auf 70 Centimes, für Feldweibel auf 50 Centimes per Tag normirt. Da nun der weitaus größte Theil der Cadres den erstem Kategorien angehört, so haben wir die für dieselben bestimmte Zulage als durchschnittliche Vergütung in Rechnung gebracht.

1. Infanterie.

60 Mann X 3 Schulen X 8 Kreise X 51 Tage X 70 Ct. = Fr. 51,408 2. Kavallerie.

20 Mann X 4 Schulen X 66 Tage X 70 Ct. ==

. ,, 3,696

3. Artillerie.

30 Mann X 15 Schulen X 50 Tage X 70 Ct. =

. ,, 15,750

4. Genie.

27 Mann X 5 Schulen x 58 Tage X 70 Ct. =

. ,,

Uebertrag

5,481

. Fr. 76,335

182

Uebertrag . Fr. 76,335 5. Sanität.

2 Mann X 11 Schulen X 35 Tage X 70 Ct. =

.

,,

539

6. VerwaltuiJgstruppen.

15 Mann X l Schule X 50 Tage X 70 Ct. =

.

,,

525

Fr. 77,399 B. 1878 R. 1877

Fr. 115,330 ,, 111,193

5) Vorturnkurse.

Die Kosten der Vorturnkurse für 1878 haben sich nach dem Berichte des eidgenössischen Turnvereins auf Fr. 1810. 40 belaufen.

Es wird daher die Bewilligung des bisherigen Bundesbeitrages beantragt.

B. 1878 Fr. 1000 R. 1877 -- D. B e k l e i d u n g , B e w a f f n u n g und A u s r ü s t u n g , a. Bekleidung.

1) Infanterie: 9303 Mann à Fr. 132. 35 . Fr. 1,231,252.05 1111 Stük Exerzirwesten à Fr. 18 ..

,, 20,000.-- Fr. 1,251,252.05 Unter Hinweis auf die auf Seite 74 hievor angebrachten Gründe stellen wir den Antrag, den Kredit für Bekleidung der Infanterierekruten nur für 8400 Mann zu bewilligen.

8400 Mann à Fr. 132. 35 ...

Fr. 1,111,700. -- 1111 Exerzierwesten à Fr. 18 .

. ,, 20,000. -- Fr. 1,131,700. -- 2) Kavallerie: 450 Mann à Fr. 210. 15 .

Arbeitskleider 200 Stük .

.

.

. F r . 94,567. 50 . ,,. 3,767. 50 Fr. 98,335. --

183 3) 650 100 1024 36

Artillerie: 1810 Mann.

Kanoniere à Fr. 159. 65 .

.

Parksoldaten à Fr. 159. 85 Trainsoldaten à Fr. 231. 25 .

berittene Trompeter à Fr. 208. 15

.

.

.

.

. F r . 103,772. 50 . ,, 15,985. -- . ,, 236,800. -- . ,, 7,493.40 Fr. 364,050.90

4) Genie: 764 Mann à Fr. 160. 35 .

. Fr. 122,507.40 200 Stük Arbeitskleider à Fr. 14 .

,, 2,800. -- Fr. 125,307.40 5) 6) 7) 8)

Sanität, 600 Mann à Fr. 154. 65 .

Verwaltung, 73 Mann à Fr. 154. 65 .

Ersazausrüstung Gradabzeichen für Unteroffiziere .

.

Total Bekleidung B. 1878 Fr.

N. Fr.

R. 1877 Fr.

. Fr. 92,790. -- . ,, 11,289.45 ,, 30,000. -- . ,, 10,000. --

Fr. 1,863,512. 75.

2,066,677. 90.

4264. -- 2,054,850. 51.

In unseren Botschaften vom 14. Mai 1878 und 31. Juli 1878 haben wir uns über obige Ausgaben des Nähern ausgesprochen.

Die Verlängerung des Rekrutenunterrichts und der umstand, daß durch die neuere Gefechtstaktik, die neue Schießmethode, den Gebrauch eines das Kleid leicht beschmuzenden Gewehres und durch Pionnierarbeiten die Uniformen in den Rekrutenschulen weit mehr abgenuzt werden als früher, haben die Einführung von Exerzirwesten auch bei der Infanterie zur Notwendigkeit gemacht.

Dazu kommt, daß die Auswahl der Schüzenrekruten erst in den Rekrutenschulen stattfindet und daß demgemäß die Waffenröke nicht getragen werden dürfen, bis die Auswahl getroffen ist, wenn man vermeiden will, die von. den zu Schuzen gewählten Rekruten getragenen Röke nach kurzem Dienst in die Kleiderreserve zu weisen und durch andere zu ersezen.

Aus Gründen der Oekonomie hat man zuerst versucht, baumwollene Aermelwesten anzuschaffen. Dieselben haben abei- den Uebelstand, daß sie nicht nur sich bald entfärben, sondern auch, daß sie überhaupt einem raschen Abgang unterworfen sind. So sind die nun das dritte Jahr im Gebrauch stehenden baumwollenen Blousen so abgetragen, daß für nächstes Jahr kaum mehr die Hälfte brauchbar sein wird und die andere Hälfte ersezt werden muß.

184

Man ist deßhalb zu der Ueberzeugung gekommen, daß wie bei den Spezialwaffen, so auch bei der Infanterie tuchene Exerzirkleider angeschafft werden müssen.

Dieselben hätten vor Allem den Vortheil, der Gesundheit des Mannes zuträglicher zu sein als baumwollene Kleider, die früh im Frühjahr und im Herbst den Mann nicht gegen die Unbilden der Witterung zu schüzen vermögen. Unzweifelhaft sind wollene Blousea von größerer Dauerhaftigkeit als baumwollene oder leinene und daher im Grunde nicht theurer als leztere. Werden wollene Blousen eingeführt, so braucht der Rok während des ersten Dienstes nur selten getragen zu werden, was die Dauer seines feldtüchtigen Zustandes verlängert. Wollen wir ein Gleiches mit der baumwollenen Blouse erreichen, so müssen die Soldaten als zweites Kleid sich immer mit dem Kaput behelfen und wird auch dieses noch kostspieligere Kleid, als der Waffenrok ist, vor Ablauf der Dienstzeit unbrauchbar. Eine wollene Blouse kann auch zum Ausgehen verwendet werden, während jezt unsere Infanteristen bis nach der Auswahl der Schüzen immer im Kaput ausgehen müssen.

Mit wollenen Blousen sind bereits im laufenden Jahre einläßliche Proben gemacht worden, die sehr zu deren Gunsten ausgefallen sind. Namentlich ist aus den daherigen Berichten der Kreisinstruktoren zu konstatiren, daß auch bei wollenen Blousen die Reinigung von Schule zu Sehule ganz leicht bewerkstelligt werden kann, was für ein Exerzirkleid, das immer wieder an neue Träger abgegeben werden muß, ein wesentliches Erforderniß ist.

Wir stellen nun den Antrag, den bereits bewilligten Posten von Fr. 8800 auf die Summe von Fr. 20,000 zu erhöhen und dagegen den bisher für die Bekleidung der Schüzen besonders ausgeworfenen Kredit von Fr. 27,280 in Zukunft fallen zu lassen, was für das Jahr 1879 eine Ersparniß von Fr. 7280 ausmacht.

b. Bewaffnung und Ausrüstung.

Durch Bundesbeschluß vom 12. August 1878 haben Sie für die Bewaffnung und Ausrüstung der Rekruten für 1879 bewilligt: 1) für Infanterie Fr. 691,506.. 15 2) ,, Kavallerie ,, 202,094. 20 3) Artillerie ,, 80,313. 95 4) ,, Genie ,, 17,812. 10 5J ,, Sanität ,, 7,560. -- 6) ,, Verwaltungstruppen .

.

.

,, 1,007. 80 Fr. 1,000,294. 20 B. 1878 Fr. 965,183. 25 R. 1877 ,, 1,051,803. 80

185 E. K a v a l l e r i e p f e r d e.

1) '2) 3) 4)

Ankauf Remontendepots Reitgelder Amortisation für 1877, 1878 und 5 } Pferdeinspektion 6) Pferderüknahme

.

.

.

.

.

.

die Pferde von 1875, 1876, 1879 .

.

.

.

.

.

Fr.

.

,,

840,000 355,950 60,950

,, .

,,

131,950 6,456 70,000

Fr. 1,465,306 B. 1878 Fr. 1,372,588 R. 1877 ,, 1,131,711. 40 Ad 1. Bezüglich des Ankaufspreises verweisen wir auf die im Abschnitt ,,Einnahmen" enthaltenen Auseinandersezungen. Anzukaufen sind: a) 500 Rekrutenpferde, b) 100 Ersazpferde.

Total 600 Pferde à Fr. 1400 = Fr. 840,000.

Die Krediterhöhung gegenüber dem Vorjahre" ist somit nur der größern Pferdezahl zuzuschreiben.

Ad 2. Obschon 20 Pferde mehr als im Vorjahre zur Abrichtung gelangen, werden sich die Kosten verringern und zwar in Folge Herabsezung der Dauer der Remontenkurse um 10 Tage, wie dieß durch Bundesbeschluß vom 21. Hornung 1878 festgesezt worden ist. Im Ansaz selbst ist die Ablichtung der Ersazpferde -- 50 Stük während 22 Tagen -- der vor 1875 eingeteilten Dragoner und Guiden inbegriffen. Der Einheitspreis von Fr. 4. 50 per Tag und Pferd ist gleich geblieben.

Ad 3. Dem leztjährigen Voranschlage sind 1354 Mann vor 1875 instruirter Kavalleristen als zum Bezüge des Reitgeldes berechtigt zu Grunde gelegt. Durch den jährlichen Abgang von 10 % infolge Uebertrittes in die Landwehr wird sich im Jahre 1879 die Zahl der Berechtigten auf 1219 Mann reduziren, was zu Fr. 50 per Mann den Ansaz ausmacht.

Ad 4. Die Vergütung von 1/10 der Hälfte des Uebernahmspreises der Pferde ist zu bezahlen: a. für Pferde vom Jahr 1875--1878 = .

. 1435 Stük b. . ,, '; ,, ,, 1879 = .

.

.

. 450 ,, 1885 Stük .X Fr. 700 = Fr. 1,319,500, wovon 10 % mit Fr. 131,950.

186 Ad 5. Die bisher nach Gesez angeordneten Inspektionen haben zur Evidenz bewiesen, daß diese Ausgabe im vollen Interesse des Fiskus liegt. Die Resultate haben sich auch bereits fühlbar gemacht, indem die lezten Inspektionsrapporte gegenüber den frühern bessere Instandhaltung der Pferde ausweisen. Der Büdgetansaz des Vorjahres hat keine Veränderung erlitten.

Ad 6. 100 Pferde à Fr. 700 = .

.

. Fr. 70,000.

Im Einnahmenvoranschlag haben wir einen Erlös von Fr. 30,000 für 6 °/o des Bestandes = 100 ausgemusterte und von Kavalleristen zurükgenommene Pferde veranschlagt. Der Bund hat dem Manne je nach Umständen (Art. 198 und 199 der Mil.-Org.) die bei Uebernahme des Pferdes geleistete halbe Schazungssumme abzüglich der erhaltenen- Amortisationen zurükzuerstatten. Der hiezu nöthige Kredit hat jedoch bis jezt gefehlt; erwähnte Rükvergütungen wurden aus dem Kredit ,,Pferdeankauf"1 bestritten, welcher Rechnungsmodus jedoch als durchaus unrichtig bezeichnet werden muß..

Der Kredit ,,Pferdeankauf" soll zu keinem andern Zweke verwendet werden, als für den er eben bestimmt ist.

Um diesem Uebelstande für die Zukunft abzuhelfen und um überhaupt eine geordnete und übersichtliche Verrechnung vornehmen zu können, ersuchen wir Sie um Genehmigung des obigen Ansazes..

Die bei den Abrechnungen dem Manne in Abzug zu bringenden Amortisationen werden jeweilen der Amortisationsrubrik (Ziff. 4 hievor) rükvergütet, so daß auf die Rubrik ri Pferderüknahme a jeweilen die volle halbe Schazungssumme angewiesen werden muß., O

F. E q u i p e m e n t s b e i t r a g für O f f i z i e r e .

B. 1878 Fr, 231,905. --

. Fr. 201,180-

N. Fr. 37,605

,, ,, 2,500 R. 1877 Fr. 188,938. 65 Die allmälige Kompletirung der Offlzierscadres erlaubt eine Herabsezung des Gesammtpostens gegenüber dem Vorjahre. Der Kredit ist durch Bundesbeschluß vom 12. August 1878 bereits bewilligt.

G. U n t e r s t ü z u n g f r e i w i l l i g e r S c h i e ß v e r e i n e Fr. 363,410 B. 1878 Fr. 153,975. -- R. 1877 ,, 141,740. 80 Im Jahre 1877 betrug die Zahl der berechtigten Mitglieder 56,982. Darunter befanden sich 37,000 Infanteristen, worunter-

187

zirka 20 °/o mit 7400 Mann der Landwehr angehörend. Unserer unter Rubrik ,,obligatorische Schießübungen"1 gemachten Annahme gemäß würden statt dieser Zahl die zur Munitionsvergütung berechtigten Infanteristen 77,700 betragen, demnach bei sonst gleich bleibenden Verhältnissen die Zahl der berechtigten Mitglieder der Schießvereine sich um 40,700 vermehren und daher auf 97,682, rund 97,700 steigen.

Mit Rüksicht darauf, daß man die Landwehr fürs nächste Jahr von den obligatorischen Schießübungen dispensili,, wird sich auch in der Betheiligung dieser Altersklasse an den Schießübungen der freiwilligen Schießvereine eine Reduktion ergeben, da der moralische Zwang, welcher 'durch die obligatorischen Schießübungen ausgeübt, wird, wegfällt; wenn wir somit hier wie bei den obligatorischen Schießübungen bloß den Auszug in Betracht ziehen, so stellt sich . das Verhältniß der Theilnehmer wie folgt : Die Zahl der Infanteristen des Auszuges, welche 1879 es vorziehen werden, ihre Schießübungen in den freiwilligen Schießvereinen zu absolviren, beträgt, wie dies der Darstellung auf Seite '96 hievor zu entnehmen ist, zirka .

.

.

.

. 33,732 Mann Es ist nun wohl außer Zweifel, daß eine größere Anzahl dieser Leute bereits in den Schießvereinen sich befinden und in den oben angeführten 37,000 Infanteristen Inbegriffen sind. Wir veranschlagen diese Zahl auf zirka 17,000

,,

so daß der für das Budgetjahr in Aussicht zu nehmende Zuwachs der freiwilligen Schießvereine etwa 16,732 betragen wird.

Da diese Vereine auf Ende 1877 an berechtigten Mitgliedern einen Bestand von .

.

. 56,982 73,714 Mann aufvveisen, so bedürfen wir für 1879 eines Kredites für 73,714 Mann à Fr. 3. 30 Fr. 243,256 Irren wir uns in obiger Annahme, so werden, wenn die Betheiligung bei den freiwilligen Vereinen eine geringere ist, um so mehr Infanteristen an den obligatorischen Hebungen Theil nehmen und dort eine entsprechende Belastung, hier eine Entlastung des Kredites bewirken und umgekehrt.

97,700 X Fr. 3. 30 == .

.

.

.

- Fr. 322,410

188

Eine weitere Erhöhung des Kredits gegenüber dem Vorjahre liegt in der Neufettung der an die Vereine und andere Konsumenten zu verkaufenden Munition.

Es ist Ihnen bekannt, daß die frühere Fettung der Metallpatronen keine auf lange Dauer haltbare ist, sondern nach Verlauf einiger Jahre abbrökelt. Die Militärverwaltung hat daher gesucht, für den Kriegsfall sowohl als für die Friedensübuogen diesem Uebelstande abzuhelfen, ohne die Kriegsbestände zu vermindern und zwar in der Weise, daß die Munition für die freiwilligen Schießübungen aus den kantonalen Magazinbeständen bezogen und der Abgang durch frische Munition ersezt wurde. Gleichzeitig fand eine Steigerung des Verkaufspreises bis auf die Erstellungskosten statt.

Die Voraussezung, daß auf diesem Wege nur etwa dreijährige Munition in den Depots verbleiben werde, hat sich im großen Ganzen als richtig herausgestellt; dagegen hat es sieh nicht bewährt, daß dann diese Munition, was die Fettung anbelangt, tadellos bleibe. Man beobachtete vielmehr, daß namentlich da, wo die kantonalen Munitionsmagazine nicht gehörig etablirt sind, die Fettung schon nach wenigen Jahren leidet, wodurch bekanntlich die Treffsicherheit beeinträchtigt wird.

Wir haben in unserm Geschäftsberichte für 1877 erwähnt, daß die Militärverwaltung damit beschäftigt sei, eine Fettung ausfindig zu machen, welche allen Anforderungen entspricht, und es ist Hoffnung vorhanden, hierin zu einem befriedigenden Ziele zu gelangen. Inzwischen muß an Schießvereine etc. Munition altern Datums abgegeben werden, welche, da sie zum Fabrikationspreis erlassen wird, auch in Bezug auf die Fettung nichts zu wünschen übrig lassen sollte. Wir halten es für billig, daß bis zur Auffindung einer bessern Fettungsmethode der Bund sich das Opfer einer Neufettung der altern zum Verkaufe bestimmten Munition auferlege, was in der Annahme, daß im Jahre 1879 ein Quantum von 10 Millionen Metallpatronen verbraucht werden wird, und daß die Kosten für das Fetten auf Fr. 4 per Tausend zu stehen kommen, eine Summe von Fr. 40,000 erfordert. Da weitaus der größte Theil dieses Munitionsquantums an freiwillige Schießvereine abgegeben wird, so rechtfertigt es sich, obigen Betrag uni er die genannte Büdgetrubrik zu bringen. Wir finden nämlich, daß weder das Laboratorium, dessen Rechnung sich bekanntlich in Einnahmen und Ausgaben ausgleichen soll, noch die Kosten des Kriegsmaterialunterhalts mit dieser außerordentlichen Ausgabe zu belasten seien.

189 Endlich ist in obigem Kredit eine Summe von Fr. 1000 für die Geniewaffe inbegriffen. Wie wir im Geschäftsbericht 1877 angeführt haben, wurde den Pontoniervereinen, deren Uebungen regelmäßig nach einem von unserm Militärdepartement genehmigten Programm abgehalten werden, ein Beitrag zuerkannt, was Sie ausdrüklich gebilligt haben. Wir beantragen diesen Beitrag auch für 1879 zu verabfolgen.

H. K r i e g s m a t e r i a l .

1. Unterhalt, Assekuranz, Lokalmiethe, Transportkosten.

a. Unterhalt und Assekuranz der Bewaffnung und des materials sämmtlicher Waffen .

.

.

.Fr.

b. Unterhalt und Assekuranz des Kasernenmaterials ,, c. Lokalmiethe ,, d. Transportkosten ,, e. Dislokation des Kriegsmaterials in die Divisionskreise ,,

*

Kriegs140,000 6,000 50,000 10,000 10,000

Fr. 216,000 Ad a. In Anbetracht der- finanziellen Verhältnisse des Bundes wird von Erhöhung des Kredits für Unterhalt abgesehen, obschon eine solche gerechtfertigt wäre, weil das Aufrüsten der von der Mannschaft abgelieferten Handfeuerwaffen ohne Vermehrung des Kredits nicht in dem Maße vorgenommen werden kann, wie es namentlich mit Rüksicht auf die beschlossene Reduktion der Neuanschaffungen von Händfeuerwaffen wünschbar wäre.

Ad b. Obschon die Rechnung von 1877 eine Mehrausgabe aufweist, erhöhen wir gleichwohl den Posten für einmal nicht.

II. Neuanschaffungen.

Laut Bundesbeschluß vom 12. August 1878 sind für Beschaffung von Kriegsmaterial bewilligt worden .

.

. Fr. 467,470 a . Generalstab .

.

.

.

.

.

.

.

-- b. Infanterie .

.

.

.

.

.

,, --· c. Kavallerie ,, 3,250 Uebertrag . Fr. 470,720 Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. IV.

14

190

Uebertrag . Fr. 470,720 Im Materialbüdget wurde unterlassen, zu dem bewilligten Dressurwagen die hiezu nöthigen Geschirre zu büdgetiren, was hiemit geschieht mit ,, 450 Um das Korpsmaterial und speziell die Feldschmieden in feldtüchtigem Zustande erhalten zu können, sind laut Verträgen die Kavalleriewaffenpläze mit geeigneten Schmiedlokalen mit Feueresse und Blasbalg versehen.

Für Besehaffung des beweglichen Inventars (Werkzeuge) hat der Bund aufzukommen. Nach vorgenommener genauer Berechnung belaufen sich die Kosten auf Fr. 700 per Schmiede . ,, 2,800 Eine Feldschmiede kostet dagegen Fr. 4000, es liegt somit in der Anlage stabiler Schmieden ein finanzieller Vortheil.

d. Artillerie .

- F r - 14,800 Davon entfallen: Fr. 2,800 dem Stabsbüreau für Anschaffung von Plänen, Meßinstrumenten, wissenschaftliche Werke Fr. 1800, für VersucheFr. 1000.

,, 11,000 für Geschüzuntersuchung und Versuche der Artilleriekommission.

e. Genie Wie im Vorjahre für Anschaffung von Modellen und Instrumenten.

,,

1,000

Fr. 489,770 Fr. 651,905. -- N. Fr. 1800 R. 1877 Fr. 988,265. 70 B e m e r k u n g . In das Budgetjahr 1879 fällt, außer obigen Summen noch die Verwendung der II. Hälfte des mit Bundesbeschluß vom 14. Hornung 1878 eröffneten Kredites von Fr. 91,000 für die Erhöhung des Bestandes der Munition für Handfeuerwaffen.

Die erste Hälfte dieser Summe ist im Vorjahre verwendet worden.

B. 1878

J. M i l i t a r a n s t a l t e n und Festungswerke Fr. 50,000 ' Wie im Vorjahre.

B. 1878 Fr. 50,000. -- R. 1877 ,, 20,419. 98

191 K. S t ab s b u r e au (topographische Abtheilung) Fr. 144,100 B. 1878 R. 1877 1) Besoldungen.

I . Topograph .

II.

,, .

.

.

Fr. 122,000 ,, 122,000 .

.

.

.

F r . 4500 ,, 4100 Fr.

8,600 ,, 6,000 ,, 10,000 ,, 115,000 ,, 800 .

600 ,, 1,600 ,, 1,500

2) Kartenstich (Dufouratlas und reduzirte Karte) 3) Druk des Dufouratlas und der reduzirten Karte 4) Aufnahme und Publikation des neuen Atlas 5) Sammlungen 6 ) Assekuranz .

.

.

.

.

.

7) Aushilfe und Taggelder 8) Aufnahme für die Revision des Dufouratlas

Fr:

144,100

Ad 4. Die Vermehrung des Ansazes gegenüber dem Vorjahre rührt daher, daß in Berüksichtigung der Wünsche der Kantone für rascheren Fortgang der Aufnahmen eine größere Zahl von Ingenieuren verwendet werden muß. Die im Gesez von 1868 vorgesehenen Neuaufnahmen nähern sich immer mehr ihrem Ende, so daß die Zahl der Aufnahmsingenieure successive reduzirt werden kann, und Jahr für Jahr mit dem Fortschritt der Arbeiten eine Entlastung des Budget bewirkt wird.

L . Militärpensionen .

.

.

B. 1878 Fr. 27,000. -- R. 1877 ,, 27,314. 54

.

F r . 28,000

Der Zuschuß aus der Bundeskasse für die Militärpensionen muß eine etwelche Erhöhung erfahren, da die Staatsrechnung von 1877 eine Mehrausgabe nachweist. · Ob diese Erhöhung genügen wird, hängt wesentlich auch vom guten Verlauf der Uebungen zusammengesezter Truppenkörper ab.

M. K o m m i s s i o n e n und E x p e r t e n Wie im Vorjahre.

B. 1878 R. 1877

Fr. 9000. -- ,, 8394. 85

.

Fr. 9,000

192 N. D r u k k o s t e n B. 1878 R. 1877

Fr. 75,000 Fr. 96,400. -- ,, 58,884. 87

Wir sezen den Posten auf Fr. 75,000 herab, mit dem Vorbehalte, einen Nachkredit zu verlangen, falls die in Bearbeitung begriffenen Réglemente alle im Jahr 1879 drukfertig werden sollten.

0 . Verschiedenes B. 1878 R. 1877

.

.

.

.

Fr. --

Fr.

-- -- ,, 32,164. 08

III. R e g i e p f e r d e a n s t a l t .

1) Verwaltungskosten.

a.

b.

c.'

d.

Direktor .

.

Gehilfe Buchhalter Bereiter und Wärter

.

.

. F r . 5,000 . ,, 3,300 . ,, 2,600 . ,, 30,075

2) Fourageankäufe 3) Beschlag- und Veterinärkosten. , a. Beschläge .

.

.

. F r . 1,700 b. Veterinärkosten ^ 4,500 4 ) Inventaranschaffungen .

5) Zins des Betriebskapitals .

6) Verschiedenes

.

.

.

.

.

.

Fr.

,,

40,975 52,700

,, ,, ,, ,,

6,200 50,000 7,200 7,200

Fr. 164,275 Die Erhöhung des Gesammtpostens" ist eine Folge der Reorganisation der Anstalt, beziehungsweise der Vermehrung des Pferdestandes, welcher auf wenigstens 200 Pferde gebracht werden soll.

Ad 1. Die Erhöhung rührt von der Vermehrung der Zahl, der Bereiter her.

Ad 2. Der Preis der Ration konnte infolge der günstigen Fouragepreise von Fr. 2 auf Fr. 1. 70 herabgesezt werden. Die Erhöhung; des Postens rührt her von dem vermehrten Pferdestand

193 und von der Rükvergütung der Fourageratron an die freiwilligen Reitgesellschaften für die von denselben verwendeten Pferde. Dagegen werden in Zukunft sämmtliche Transportkosten von den Offizieren und Gesellschaften, welche Regiepferde benuzen, selbst getragen, so daß der in den frühern Voranschlägen enthaltene Ausgabeposten in Zukunft wegfällt.

Ad 4. Der Ansaz für Inventaranschaffungen ist durch die successive Vermehrung des Pferdestandes gerechtfertigt, welcher voraussichtlich im Jahre 1881 die reglementarische Höhe erreichen wird.

Zu bemerken bleibt noch, daß das Gleichgewicht in den Einnahmen und Ausgaben durch die Reorganisation auch für 1879 nicht gestört wird.

B. 1878 Fr. 139,600. -- N. Fr. 25,000 R. 1877 Fr. 137,257. 51.

IV. C o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e .

1) Verwaltungskosten.

a. Direktor b. -Gehilfe und Kassier c. Büreaubedürfnisse d. Reisekosten

.

Fr. 5000 ,, 3000 ,, 800 ,, 200

.

Fr.

2) Fabrikationskosten.

a. Arbeiterlöhnungen .

.

b . Rohmaterial .

.

.

c. Unkosten, Heizung und Licht 3 ) Inventaranschaffungen .

.

4) Zins des Betriebskapitals 5) 1V ,, Liegenschaftskapitals 6 ) Inventarabschazung .

.

9,000

Fr. 73,000 ,, 96,000 ,, 16,238 .

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr. 185,238 .

4,000 ,, 3,800 ,, 4,192 .

3,800 Fr. 210,030

Die Einnahmen und Ausgaben gleichen sich aus und werden voraussichtlich dem Rechnungsschluß entsprechen.

B. 1878 Fr. 193,425. .-- R. 1877 ,, 264,168. 45

194 V. L a, b o r a t o r i u m u n d P a t r o n e n h ü l s e n f a b r i k.

1) Verwaltungskosten.

a. Direktor .

.

, . Fr. 5,000 b. Gehilfe . ,, 3,200 c. Kassier . ,, 3,200 d. Büreaubedürfnisse .

. ,, 1,500 e. Reisekosten ,, 1,000 .--- Fr.

13,900 2) Fabrikationskosten.

a. Arbeiterlöhnungen .

. Fr. 230,000 b. Rohmaterial . ,, 795,000 c. Unkosten, Heizung und Licht ,, 46,850 ,, 1,071,850 3 ) Inventaranschaffungen .

.

.

.

.

.

8,000 4) Zins des Betriebskapitals ,, 32,000 5) Zins des Liegenschafts.kapitals .

.

.

,, 10,000 6) Rohgeschosse und unlaborirte Zünder .

.

,, 45,000

Fr. 1,180,750 Ad 1. c. Die Reisekosten sind wegen Aufhebung der Hülsenfabrik bei Köniz um Fr. 500 vermindert.

Ad 5. Der Zins des Liegenschaftskapitals ist infolge neuer Bauten bereits laut Rechnung von 1877 auf Fr. 10,000 angestiegen.

B. 1878 Fr. 1,398,097. 60 R. 1877 ,, 1,498,406. 55 VI. W a f f e n f a b r i k .

1) Verwaltungskosten.

a . Direktor .

.

.

. F r . 5,000 b. Gehilfe und Kassier .

. ,, 3,200 c. Büreaubedürfnisse ,, 700 d. Reisekosten .

.

.

,, 500 2) Fabrikationskosten.

a. Kontrole .

.

.

. F r . 27,300 b. Arbeiterlöhnungen .

. ,, 162,000 Uebertrag . Fr. 189,300

Fr.

9,400

Fr.

9,400

193

3) 4) 5) 6)

Uebertrag . Fr. 189,300 Fr. 9,400 c. Rohmaterial ,, 557,350 d. Unkosten, Heizung, Licht . ,, 18,850 -- ,, 765,500 Inventaranschaffungen .

.

.

.

· 4,650 Unterhalt der Gebäulichkeiten .

.

. ,, 1,300 Zins des Betriebskapitals ,, 5,000 Zins des Liegenschaftskapitals ,, 5,750 Fr. 791,600 B. 1878 R. 1877

Fr. 678,400, -- ,, 831,632. 53

Die gegenüber dem Vorjahre vermehrten Ausgaben sind unter dem Titel ^Einnahmen" bereits begründet; die Einnahmen und Ausgaben werden sich ihrer Hauptsache nach ausgleichen, voraussichtlich aber dürfte sich auch für 1879 ein Betriebsbenefice ergaben.

Rekapitulation.

Milita r département.

1. Sekretariat

Fr.

II. Verwaltung

III.

IV.

V.

VI.

29,500

,, 13,182,651

Regiepferdeanstalt Konstruktionswerkstätte Laboratorium und Patronenhülsenfabrik Waffenfabrik

.

.

,, ,, fl

,,

164,275 210,030 1,180,750 791,600

Fr. 15,558,806 Die bei Anlaß der Debatten über die Herstellung des Finanzgleichgewichts gefaßten Beschlüsse werden gemäß vorliegendem Budget gegenüber dem Voranschlag für 1878 folgende Ersparnisse und Mehreinnahmen zur Folge haben.

Ersparnisse.

1 . Beim Instruktionspersonal zirka .

.

.

. F r . 82,000 2. Beim Unterricht (Reduktion des Offizierssoldes, Herabsezung der Rekrutenzahl) .

.

.

. ,, 253,000 Uebertrag

Fr. 335,000

196

Uebertrag Fr. 335,000 3. Bei den Kavalleriepferden (Herabsezung der Akklimatisationszeit) .

.

.

.

.

-

n

19,000

Es hätte somit das Budget für 1879 eine Minderbelastung von Fr. 354,000 gegenüber 1878 erzeigen sollen, wozu noch eine Mehreinnahme 4. vom Erlös der Steigerung der Kavalleriepferde in den Rekrutenschulen mit ,, 45,000 5. vom Erlös der zurükgenommenen und zu ersezenden Truppenpferde der Kavallerie mit .

. ,, 30,000 hinzukommt.

Total Fr. 429,000 Wenn gleichwohl das vorliegende Budget in Rubrik II, ,,Verwaltung", nur eine Minderausgabe von zirka Fr. 60,000 gegenüber demjenigen des Vorjahres aufweist, so ist dies folgenden Verhältnissen zuzuschreiben: a. der Kompletirung der Korps, welche mit stärkern Beständen in die Wiederholungskurse und die Cadresschulen einrüken ; b. der Vollziehung Ihres Postulats vom 21. Hornung 1878, betreffend eine zwekmäßige Einrichtung der Schießübungen deiInfanterie, infolge welcher hierseits ein besonderer Kredit aufgenommen und der Ansaz für die Uuterstüzung freiwilliger Schießvereine erhöht worden ist ; c. der Verabfolgung einer jOrdinärezulage von 10 Rappen in den Rekrutenschulen ; d. dem Ankaufe von Kavallerieersazpferden ; e. den größern Gewehrbeschaffungen, welche Sie durch Bewilligung der Kredite für Kriegsmaterial beschaffung unterm 12. August 1878 gutgeheißen haben, und endlich f. dem Ersaz unbrauchbar gewordener Geschüzröhren (S. gleichen Beschluß).

Die Mehrausgaben, welche aus diesen Verhältnissen gegenüber 1878 entstehen, beziffern sich approximativ wie folgt:

197 1. Wiederhol ungs- und Cadreskurse .

.

. F r . 119,000 2. Schießübungen (obligatorische und freiwillige) und Munitionsfettung ,, 130,000 3. Ordinärezulage für die Rekruten .

.

,, 63,000 4. Ankauf von Ersazpferden ,, 70,000 5. Gewehrbeschaffung 63,000 fl H . Ersaz v o n Geschüzröhren .

.

.

.

.

.

68,000 Summa welche durch den in den ,,Einnahmen" verzeigten Erlös von an Rekruten versteigerten Pferden und von verkauften Pferden, welche zu ersezen sind, mit zirka

Fr. 513,000

auf reduzirt werden.

Fr. 438,000

,,

75,000

E. Finanz- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

I. F i n a n z b ü r e a u .

a.

b.

c.

ä.

e.

f.

g.

Chef des Finanzbüreau und Departementssekretär Fr.

Buchhalter ,, Registratur .

.

.

.

.

.

.

.

Kanzlist ,, Buchhaltungsgehilfe .

.

.

.

.

. ,, Vorübergehende Zulage an Beamte und Angestellte ,, Verwaltungskosten für Liegenschaften und Kapitalien und Kosten für Expertisen etc.

.

. ,,

6,000 4,000 3,200 3,200 3,200 1,100

Fr.

25,700

B. 1878 R. 1877

Fr. 22,600. -- ,, 22,533. 67

5,000

198 II. K o n t r o l b ü r e a u.

a.

b.

c.

d.

e.

f.

Büreauchef Fr.

Erster Revisor ,, Zweiter Revisor .

.

.

.

.

.

.

Revisionsgehilfen .

.

.

.

.

.

.

Vorübergehende Gehaltszulagen und Aushilfe . ,, Inspektionskosten , .

.

.

.

fl

4,500 4,000 3,800 7,700 4,500 1,500

Fr.

26,000

B. 1878 R. 1877

Fr. 21,500.-- ,, 19,565.62

F i n a n z - u n d K o n t r o l b ü r e a u.

Infolge der Trennung des Finanzverwaltungs- und des Kontrolwesens, welche in dem neuen Réglemente vom 19. Februar 1877 über die Organisation der Finanzverwaltung ihre Vollziehung gefunden, besteht nunmehr ein besonderes Finanzverwaltungs- und ein besonderes Kontrolbüreau. Diese Kontrole hat sich bis jezt bewährt und es wird sich nach Verfluß einiger Probezeit zeigen, ob die neue Organisation für das Rechnungsrevisionswesen zureichend sei, oder ob eine weitere Verschärfung der Kontrole etwa in der Aufstellung eines eidgenössischen Rechnungshofes gesucht werden müsse. Diese Frage ist dem Bundesrathe durch Postulat vom 5. Juli 1876 zur Begutachtung überwiesen worden. Wenn eine Vorlage über diesen Gegenstand zur Zeit noch aussteht, so geschah es aus zwei Gründen, erstens weil, wie soeben erwähnt, die Behörde noch eine kurze Zeit zuwarten zu sollen oglaubt,, um die Wirkungen der O neuen Einrichtung zu erforschen und dieselben sodann allfälliger definitiver Beschlußfassung zu Grunde legen zu können, zweitens, weil ein Rechnungshof immerhin eine kostspielige Institution wäre, deren Errichtung deßhalb vor der Hand wenigstens noch sollte verschoben werden können.

Das revidirte Reglement betreffend die Organisation der Finanzverwaltung, über welches auch die leztjährige Geschäftsprüfungs · kommission des Nationalrathes ihre Befriedigung ausgesprochen, brachte verschiedene Aenderungen in der Stellung der Beamten und Angestellten mit sich; die Stelle eines Adjunkten des Finanzbüreau wurde aufgehoben und deren Inhaber an die Spize des Kontrolbureau versezt. Der Buchhalter des Finanzdepartements erhielt einen erheblichen Arbeitszuwachs durch Entfernung aller

199 Comptabilität aus der Revisionsabtheilung und durch Uebertragung des Militärpflichtersazsteuerbezuges an das Finanzdepartement. Für das Sekretariat desselben wurde eine besondere Registratorstelle geschaffen, eine Beamtung, welche bei allen übrigen Departementen längst besteht.

Sodann ist eine Personalvermehrnng bei dem Kontrolbüreau unvermeidlich mit Rüksicht auf das sich fortwährend ausdehnende Rechnungswesen des Bundes und namentlich im Hinblik auf die in Aussicht stehendem umfangreichen Kontroiarbeiten über die Militärpflichtersazregister, ganz abgesehen von allen vermehrten Revisionsverrichtungen, welche der mehrgenannten Amtsstelle durch den Uebergang des gesammten Infanterieunterrichtes auf den Bund entstanden sind.

Bei dieser Sachlage ist es wohl selbstredend, daß einzelne Gehaltsansäze nicht mehr ganz mit den Obliegenheiten der betreffenden Beamten des Finanzdepartementes im Einklang stehen und daß in dieser Richtung eine Revision des Besoldungsgesszes angezeigt wäre.

Da wir aber bezüglich auf die Kontrole die bestehende Organisation aus den augeführten Gründen nicht als eine endgültig festgestellte betrachten können, so glauben .wir, vor der Hand noch von Anträgen zu Abänderung des Besoldungsgesezes Umgang nehmen zu sollen, schlagen dagegen als bloß vorübergehende Maßnahme vor, denjenigen Beamten und Angestellten des Finanz- und des Kontrolbüreau, welche sich infolge der neuen Ordnung der Dinge in ganz veränderter Stellung befinden, billige, vom Bundesrath zu bestimmende Gehaltszulagen verabfolgen zu lassen und dafür im Budget für das Jahr 1879 folgende Ansäze aufzunehmen: 1. F i n a n z b ü r e au :

Vorübergehende Gehaltszulagen an Beamteund Beamte und Angestellte Fr. 1100

2. K ; o n t r ol b ü r e a u :

Vorübergehende Gehaltszulagen und Aushilfe O

4500

Wir bemerken ausdrüklich, daß die Gehaltsvermehrung in der vorgeschlagenen Form nur für das kommende Budgetjahr Geltung haben soll und nur in den gegenwärtig obwaltenden besondern Umständen ihre Rechtfertigung findet. Sobald wir über die definitive Gestaltung der Organisation das Rechnungsrevisionswesens vollständig im Klaren sind, was bis Ende des künftigen Jahres wohl der Fall sein wird, werden unmittelbar Anträge zur gesezlichen Regulirung der in Rede stehenden Besoldungen nachfolgen. Wir empfehlen daher angelegentlichst die Genehmigung der beiden provisorischen Ansäze.

200

Einer ebenfalls nur vorübergehenden Erhöhung bedarf der Ansaz für Verwaltungskosten, von Kapitalien und Liegenschaften, Expertisen u. s. w. Wir erachten es für zwekmäßig, die Frage der Besteuerung von Banknoten, Sprit und Tabak durch besondere Kommissionen begutachten zu lassen. Zur Bestreitung der daherigen Ausgaben erhöhen wir den Ansaz von Fr. 3000 auf Fr. 5000.

Alle übrigen Ansäze des Finanz- und Kontrolbüreau bleiben unverändert.

III. S t a a t s k a s s e .

a.

b.

c.

d.

Staatskassier Adjunkt Gehilfe Abwart

Fr.

·,, ,, ,,

7,000 4,800 3,200 2,800

Fr.

17,800

B. 1878 Fr. 17,400 R. 1877 ,, 17,400 Für den Gehilfen der Staatskasse wird eine Erhöhung von Fr. 200 nachgesucht mit Rüksicht auf dessen mehrjährige Leistungen und weil er in Bezug auf Gehalt billig mit Departementskanzlisten gleich gestellt zu werden verdient. Auch kommt noch in Betracht, daß der Staatskassegehilfe Fr. 5000 Bürgschaft zu leisten hat. Eine gleich große Bürgschaftsleistung liegt auch dem Abwart ob, für welchen eine Zulage von Fr. 200 beantragt wird, IV. L i e g e n s c h a f t e n .

A 11 m end i n T h u n : 1 . Verwalter u n d Aufseher .

.

.

. F r . 1,500 2. Bearbeitungskosten, Unterhalt der Gebäulichkeiten und Anlagen, Brandassekuranzgebühren und Verschiedenes ,, 12,600 3. Erweiterung der Schußlinie (5. Quote) .

. ,, 70,000 Fr.

B. 1878 R. 1877

Fr. 82,500. -- ,, 82,497. 82

84,100

201 Das jezige Areal ist vermehrt worden: 1. Durch den Ankauf der Hiltbrand-Besizung (10 Hektare, 44 Are).

2.

,, ,, ·>·> v Besizung J. U. Kipfer im Ueltschiaker (8 Hektare, 06 Are).

3. Durch ein Stük Waldboden erworben von der Burgergemeinde Thierachern.

Die daherigen Mehrkosten für Bearbeitung, Versicherung gegen Brandschaden etc. etc. mögen sieh auf Fr. 600--800 belaufen.

Eine etwelche Kreditvermehrung erheischt die Ausbeutung der vorhandenen Torflager, mit welcher voriges Jahr nicht ohne Erfolg der Anfang gemacht worden ist. Wir sezen hiefür Fr. 200 an.

Sodann sind Fr. 600 erforderlich zur Verzinsung des zu Fr. 15,000 veranschlagten Betriebskapitales. Die Vermehrung des Ausazes für die Liegenschaften in Thun gegenüber dem dießjährigen Ansaze beträgt o Fr. 1600.

V. P u l v e r v e r w a 11 u n g.

1. V e r w a l t u n g s k o s t e 11 B. 1878.

R. 1877.

.

Fr. 45,000. -- ,, 43,812. 22

A. Central-Verwaltung.

1) Central Verwalter 2) Adjunkt 3) Kopist und Abwart

.

.

.

. Fr.

43,000

.

. Fr. 5500 . ,, 4000 . ,, 2200 Fr.

11,700

,,

27,100

,,

4,200

Fr.

43,000

B. B e z i r k s v e r w a 11 u n g e n.

1) Bezirksverwalter .

. Fr. 16,000 2) Magaziniere .

.

. ,, 11,100

C. R e i s e v e r g ü t u n g e n und Bureaukosten Total

Rubrik A und B unverändert, Rubrik C ist von Fr. 6200 auf Fr. 4200 reduzirt worden.

202 2. Fa b r i k a t i o n s k o s t en B. 1878.

R. 1877.

. Fr. 331,000

Fr. 378,000. -- ,, 326,554. 55

a. 4 Fabrikationschefs b. 32 Arbeiter C. Fuhr- und Taglöhne d. Material

. Fr. 11,900 50,000 ·n 6,000 11 263,100 fl

.

.

.

·

Fr. 331,000

Die Posten a, b und c weisen keine Veränderung aus.

Der Materialverbrauch ergibt sich aus nachstehender Berechnung: Sa1 peter:

5,000 Eil. Jagdpulver für 40,000 T) Gewehrpulver ·n 70,000 ·n Kanonenpulver ·n ·n 280,000 ·n Sprengpulver 5,000 ·n Sprengsaz ·n für 400,000 Eil.

à à à à à

78,78% 75,75% 78,27% 75,75% 60,60%

= Kil.

3,939 = TI 30,300 = 11 54,789 = 11 212,100 -- ·n 3,030

Eil. 304,158 à 70 Rappen per Kii. = Fr. 212,910. 60

Schwefel.

für 5,000 Kil. Jagdpulver ,, 40,000 ,, Gewehrpulver ,, 70,000 ,, Kanonenpulver ,, 280,000 ,, Sprengpulver ,, 5,000 ,, Sprengsaz

à à à à à

10, 2% = Kil.

11,22% = ·a 9,18°,'o = t> 11,22% = T) 20,40% = ·n

für 400,000 Kil.

Kohle.

für 5,000 Kil.

,, 40,000 ,, ,, 70,000 ,, 280,000 ,,

510 4,488 6,426 31,416 1,020

Total Kil. 43,860 à 30 Rappen per Kil. = Fr. 13,158.

Jagdpulver Gewehrpulvcr Kanonenpulver Sprengpulver

à à à à

12,12 14,14 13,63 14,14

% = Kil.

606 à Fr. -- . 75 = Fr.

454. 50 % = ,, 5,656 à ,, -- . 75 = ,, 4,242. -- °/o = ,, 9,541 à ,, -- . 7 5 = ,, 7,155.75 % = fl 39,592 à fl -- . 50 = . ,, 19,796. --

für 395,000 Kil.

S ag m e h i .

für 5000 Kilog. Sprengsaz

Fr. 31,648. 25

à 20 % = Kilog. 1000 à 20 Rappen per KUog. == Fr.

B r e n n - und S c h m i e r m a t e r i a l i e n

Fr.

200.

5183. 1 5

3. R e p a r a t u r e n u n d U n t e r h a l t der Maschinen und Geräthe F r . 20,000 B. 1878 Fr. 40,000. -- R. 1877 ,, 39,011. 58 Da größere Umänderungsbauten für das Jahr 1879 nicht vorgesehen sind, so wird ein Betrag von Fr. 20,000 für den Unterhalt der bestehenden Werke genügen, wenn der Verwaltung keinSchaden durch Explosionen erwächst.

tsS

O

co

204 4. Technische U n t e r s u c h u n g e n und Pulverproben Fr. 5000 B. 1878 R. 1877

Fr. 3000. -- ,, 1746. 82

Es muß dieser Posten, namentlich mit Rüksicht auf die Mehrkosten, welche mit der Erprobung des Kanonenpulvers verbunden sind, um Fr. 2000 erhöht werden. Die ballistische Leistung dieser Pulversorte wird nun gleichfalls, wie dieß bezüglich des Gewehrpulvers schon seit mehreren Jahren der Fall ist, durch Bestimmung der Geschoßgeschwindigkeiten mittelst des Chronographen ermittelt.

5 . P r o v i s i o n e n f ü r d e n P u l v e r ve r k a u f F r . 69,900 B. 1878 R. 1877

Fr. 135,900. -- ,, 124,310. 32

Dem eidgen. Laboratorium wird das zu militärischen Zweken erforderliche Pulver zu den im Einnehmen angesezten Selbstkostenpreisen verabfolgt. Von den für das Jagd- und Sprenspulver angesezten Beträgen erhalten die Pulververkäufer an Provisionen Fr. 69,900 oder 10%, 6. F )· a c h t v e r g ü t u n g e n B. 1878 R. 1877

.

.

. Fr.

35,000

Fr. 36,000. -- ,, 35,4-04. 09

Die Ausgaben für Frachten erreichten im Jahre 1877 den Betrag von Fr. 8. 75 per 100 Kil. verkauften Pulvers. Für den Transport von Kil. 4.00,000 Pulver sind demnach, wenn obige Ziffer zu Grunde gelegt wird, Fr. 35,000 zu berechnen.

7. Z i n s , des B e t r i e b s k a p i t a l s B. 1878 R. 1877

.

. Fr. 29,700

Fr. 32,400. -- ,, 32,390. 60

Es ist dieser Zins auf das diesjährige Betriebskapital von Fr. 742,308. 50 à 4 % berechnet.

8. Z i n s des L i e g e n s c h a f t s k a p i t a l s B. 1878 R. 1877

Fr. 17,100. -- ,, 17,100. 90

Fr. 16,820

205 Das Liegenschaftskapital der Pulververwaltung beläuft sich auf Fr. 420,524. 73, der Zins davon à 4 °/o beträgt mithin rund Fr. 16,820.

9. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n B. 1878.

R. 1877.

.

.

. Fr. 5000

Fr. 5,000. -- ,, 11,064. 15

Für den Ersaz von abgenuzten Maschinen, Werkzeugen und Geräthschaften wird ein Kredit von Fr. 5000 wahrscheinlich genügen.

10. V e r s c h i e d e n e s B. 1878 R. 1877

Fr. 14,580 Fr. 14,600. -- ,, 22,753. 33

a. Inventarabgang .

b. Assekuranzen .

c. Unvorhergesehenes

.

.

.

. Fr. 12,000 ,, 2,000 ·'-,-, 580 .

Fr. 14,580

Posten a und b stimmen mit den Ansäzen des dießjährigen Budgets überein.

VI. M ü n z v e r w a l t u n g .

1. V e r w a l t u n g s k o s t e n : a.

b.

c.

d.

Direktor .

Buchhalter und Münz Verifikation Essayeurs nebst

.'

Verifikator : Ein Gehilfe Büreaukosten

.

.

Fr.

,, . ,, ,,

5,000 3,600 3,000 2,000

Fr.

13,600

2. F a b r i k a t i o n : a . Münzmechaniker .

.

b. Arbeitslöhne Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. IV.

.

.

.

.

Fr.

Fr.

15

3000 33,000

206 c. Metall beschaffung: · 1) Silbermünzen : Zweifrankenstüke Halbfrankenstüke

.

.

. Kil.. 7,400 .

5,000 Eil. 12,400

enthaltend : 835 o/oo Silber = Eil. 10.354 à Fr. 202. -- Fr. 2,091,508. -- 165 %o Kupfer = ,, 2,046 à ,, 2. 20 ,, 4,501. 20 Fabrikationsabgang 6 °/oo .

.

Fr. 2,096,009. 20 . ,, 12,576. 05 Fr. 2,108,585. 25

2) Kupfermünzen : Zweirappenstüke Eil. 2500 Einrappenstüke ,, 1500 Eil. 4000 à Fr. 3. 30 .

.

. Fr. 13,200 Fabrikationsabgang 6 ,, 792

3.

4.

5.

6.

d. Verbrauchsgegenstände, Inbegriffen Fr. 4000 für neue Billonmünzenstempel .

.

.

.

.

I n v e n t a r anschaffungen .

.

Reparaturen .

.

.

.

.

Z i n s des B e t r i e b s k a p i t a l s .

U e b e r t r a g auf den Münzreservefond

,,

13,992. -

.

,, ,, ,,

20,000. -- 2,500. -- 3,000. -- 16,000. --

,,

299,322. 75

Fr. 2.513,000. -- Bezüglich dieser Ausgabeposten ist Folgendes zu bemerken : 1. Die Verwaltungskosten sind unverändert.

Beim Ansaz ,,Fabrikation ist die Jahresbesoldung des Münzmechanikers, der nun seit 25 Jahren seine Stelle zu voller Zufrie-

207

denheit seiner Yorgesezten versehen hat, von Fr. 2600 auf Fr. 3000 erhöht; dagegen kann der Gesammtbetrag der Arbeitslöhne um Fr. 2000 reduzirt werden, da die leztjährige Rechnung nur Fr. 29,000 aufweist. Der Preis des anzuschaffenden Silbers darf nach dem jezigen niedrigen Kurse von Fr. 205 auf Fr. 202 per Kil. Feinsilber angesezt werden, und es ist möglich, daß nicht einmal dieser Preis erreicht wird. Auch die jezigen Kupferpreise sind so gedrükt, daß bei dem Ansaz von Fr. 3. 30 per Kil. Münzplättchen keine Ueberschreitung zu befürchten ist. Im Posten ,,Verbrauchsgegenständea ist vorläufig die A n s c h a f f u n g von 2 Avers-Originalstempeln für die neu zu legirenden 10- und 5-Rappenstüke vorgesehen; die dafür büdgetirte Summe vom Vorjahre wurde nicht verwendet.

Für Inventaranschaffungen bleibt der bisherige Ansaz ; dagegen wird derjenige für Reparaturen auf Fr. 3000 herabgesezt.

Der Jahresbetrieb wird voraussichtlich mit einem Einnahmenüberschuß von Fr. 299,322. 75 schließen, der, da nun die alten Scheidemünzen eingezogen sind, in seinem vollen Betrag dem Münzreservefond zufließen wird.

Zollverwaltung.

I. G e h a l t e : a. Oberzolldirektion B. 1878 R. 1877

.

.

.

Fr. 35,800 ,, 35,426

.

F r . 35,800

b. Z o l l g e b i e t s d i r e k t i o n e n B. 1878 Fr. 122,800 R. 1877 . ,, 121,208

,, 122,800

c. Z o l l s t ä t t e n

,, 704,300 B. 1878 R. 1877

Fr. 704,300 ,, 674,582

B. 1878 R. 1877

Fr. 862,900 ,, 831,216

Fr. 862,900

Um begründeten Anforderungen an Erweiterung der zolldienstlichen Einrichtungen genügen zu können, müssen wir, unter Bezugnahme auf das hierüber bei der leztjährigen Budgetvorlage Gesagte

208 (S. Bundesblatt 1877, IV, 318), die Beibehaltung dieser Ansäze empfehlen.

In der Voraussicht, daß der neue Zolltarif möglicher Weise nicht vor dem Jahre 1880 und voraussichtlich nicht vor Beginn der zweiten Hälfte des Jahres 1879 in Anwendung treten werde, haben wir bei der gegenwärtigen Vorlage die Vermehrung der Verwaltungskosten, welche die Einführung des neuen Tarifs nach sich ziehen wird, pro 1879 noch außer Berechnung gelassen.

Sollten die Verhältnisse nach dieser Richtung sich während des Budgetjahres anders gestalten und Nachtragskredite erfordern, so wird diesen leztern eine durch die erhöhten Zollansäze bewirkte Mehreinnahme gegenüberstehen.

In theilweiser Abänderung der bisherigen Eintheilung des Voranschlages für die Zollverwaltung haben wir unter die Rubrik I Gehalte als neue Unterrubrik eingeschaltet: d . Gehaltsnachgeuüsse

.

.

.

.

F r . 12.000

R. 1877 Fr. 10,148 R. 1878 I. Semester ,, 6,798 Die Totalsumme für Gehalte stellt sich in Folge dessen auf Fr. 874,900 wogegen bei der Rubrik VI, 2, unter welcher die Gehaltsnachgenüsse -(Besoldungsgesez Art. 6, A. S. XI, 279) bisher verrechnet waren, jene Summe von Fr. 12,000 in Abrechnung kommt.

Wir müssen finden, daß gleichwie bei der Post- und Telegraphenverwaltung, wo es bereits so gehalten wird, künftig auch hei der Zollverwaltung die Kosten für Gehaltsnachgenuß, da sie hauptsächlich bei diesen zwei Departementen einen ständigen erheblichen Ausgabeposten bilden, sachgemäßer unter der Abtheilung ,,Gehalte"1 aufgeführt werden.

Pro Rubrik I Gehalte sind daher mehr büdgetirt als für das Jahr 1878 Fr. 12,000.

H. R e i s e k o s t e n und E x p e r t i s e n .

.

.

Fr. 14,000

B. 1878 Fr. °14,000 R. 1877 ,, 10,638 Während 'unter normalen Verhältnissen die Ermäßigung dieses Kredites auf Fr. 12,000 hätte empfohlen werden können, müssen wir beantragen, daß dieser Posten im gleichen Betrage wie pro

209 1878 beibehalten werde und zwar im Hinblik auf die in Aussicht stehenden Kosten weiterer außerordentlicher Expertenberathungen über einige im Zusammenhange mit der Tarifrevision noch zu behandelnden wichtigen Fragen, wie namentlich diejenige der sogenannten Rükzölle und der Niederlagshäuser.

III. B u r e a u k o st en

Fr. 157,000 B. 1878 R. 1877

Fr. 140,000 ,, 119,506

1) M i e t h e n der B u r e a u x u. s. w. .

B. 1878 Fr. 60,000 R. 1877 ,, 54,262 Mehr büdgetirt als pro 1878

.

.

.

Fr. 77,000

.

Fr. 17,000

Die vorgeschlagene Erhöhung um Fr. 17,000 hat folgende Bewandtniß : Bis anhin wurde das Erträgniß der Untermiethungen, im Belange dieser Summe, von den Ausgaben für Miethen in Abzug gebracht.

Es stellt sich jedoch als richtiger dar, daß in Zukunft die Kosten für Miethen in ihrem ganzen Betrage unter den Ausgaben und hinwieder das Erträgniß der Untermiethungen unter den Einnahmen verrechnet werde.

Die Mehrausgabe von Fr. 17,000 würde sich -daher in der Rechnung von 1879 durch eine entsprechende Mehreinnahme ausgeglichen finden.

2) Heizung, B e l e u c h t u n g und B e s o r g u n g der B u r e a u x u. s. w B. 1878 Fr. 27,500 R. 1877 ,, 24,899 Weniger büdgetirt als pro 1878

.

.

.

Fr.

27,000

Fr.

500

Nach bisherigem Verrechnungsmodus wurden die Ausgaben für Anschaffung kleiner Büreaugegenstände unter vorstehender Rubrik aufgeführt. In Zukunft sollen dieselben unter der Rubrik III, 4 ,,Nebenausgaben" verrechnet werden.

Die Kosten für Anschaffung kleiner Büreaugegenstände, welche auf zirka Fr. 500 zu veranschlagen sind, kommen daher bei vor-

210

stehender Rubrik in Wegfall, wogegen eine entsprechende Krediterhöhung bei Rubrik III, 4 beantragt wird.

3) B ü r e a u b e d ü r f n i s s e und D r u k s a c h e n : a. Büreaubedürfnisse für die Oberzolldirektion, die Gebietsdirektionen und die Zollstätten Fr. 12,000 B. 1878 Fr. 12,000 R. 1877 ,, 8,724 b. Druksachen, wie Zollscheinformulare, Register, lithographische Arbeiten, Buchbinderlöhne etc Fr. 35,000 B. 1878 Fr. 35,000 R. 1877 ,, 26,166 Ungeachtet^der Rechnungsergebnisse von 1877 halten wir die Beibehaltung der Ansäze pro III, 3 a. u. b. für gerechtfertigt im Hinblik auf die Mehrausgaben, welche die mit der Einführung des neuen Zolltarifs zusammenhängenden Abänderungen der Komptabilität und der ZolHatistik nach sich ziehen werden. Dazu sind auch die Kosten für den Druk der Dienstexemplare des neuen Zolltarifs in Aussicht zu nehmen. Sollte die Einführung des neuen Tarifs auch erst mit dem Jahre 1880 erfolgen, so müssen die neuen Dienstformulare u. s. w. vorher in Bereitschaft gesezt werden.

4) N e b en a us g a b e n : Frachtauslagen, Porti, Telegramme, Plombirmaterial, kleine Büreaugegenstände u. s. w.

.

.

.

. Fr.

6000 B. 1878 Fr. 5500 R. 1877 ,, 5454 Mehr biidgetirt a l s p r o 1878 .

.

.

. Fr.

500 Für Begründung dieser Mehrausgabe beziehen wir uns auf die bei Rubrik DI, 2 ertheilten Aufschlüsse.

IV. M o b i l i a r und G e r ä t h s c h a f t e n .

B. 1878 Fr. 8000 R. 1877 ,, 6536 Mehr büdgetirt a l s p r o 1878 .

.

.

.

Fr. 13,000

.

Fr.

5000

Für Bestreitung der ordentlichen Anschaffungen von Mobiliargegenständen und Geräthschaften werden von dem beantragten Kredite Fr. 6000 in Anschlag gebracht.

211 Außerordentliche, Kosten stehen aber bevor für Ausrüstung der Grenzwachtposten in den Kantonen Schaffhausen und Zürich, wo wir zur Aufstellung eidgenossischer Grenzwachtrnannschaft schreiten müssen, nachdem die Regierung von Schaffhausen den Vertrag mit der Zollverwaltung betreffend Besorgung des zollamtlichen Grenzwachtdienstes durch kantonale Polizeimannschaft unbedingt und diejenige von Zürich ihren Vertrag in der Absicht einer weitern Erhöhung der ohnehin schon starken Entschädigungssumme gekündigt haben.

Es sind in Folge dessen die innern Einrichtungen für vorläufig 18 Grenzwachtposten in Aussicht zu nehmen, wofür die Kosten, nach Maßgabe derjenigen für anderwärts bestehende Posten von eidgenössischen Grenzwächtern, auf Fr. 4800 berechnet werden müssen.

Hiezu kommen ferner mit zirka Fr. 2200 die Kosten der Bewaffnung und persönlichen Ausrüstung (ausschließlich der Bekleidung, welche auf Kosten der Mannschaft bestritten wird) von 20 Grenzwächtern für die Besezung jener 18 Wachtposten.

V. G r e n z s c h u z

Fr. 440,000

B. 1878 Fr. 425,000 R. 1877 ,, 384,792 Mehr büdgetirt als pro 1878 .

.

.

Fr. 15,000 Die Ausgaben für Grenzschuz werden im laufenden Jahre aus den in der Botschaft zum Voranschlage pro 1878 (Bundesblatt 1877, IV, 321) angeführten Verhältnissen, nämlich in Folge der gesteigerten Entschädigungsforderungen der Kantone, eine höhere Summe als im Vorjahre erreichen. Das günstige Rechnungsergebniß dieses leztern darf daher nicht als Ausgangspunkt für die Bemessung der nächstjährigen Grenzschuzkosten angenommen werden. Aus diesem Grunde würden wir die Aufnahme eines Kredites im gleichen Betrage wie pro 1878, von Fr. 425,000 beantragen. Wenn wir eine Erhöhung auf Fr. 440,000 vorschlagen, so liegt dabei ein ähnliches Verhältniß zu Grunde, wie jenes, dessen bei der Erhöhung des Kredites für Miethen, Rubrik III, erwähnt wurde.

Die Zollverwaltung empfängt nämlich durch besondere Vereinbarungen festgesezte Kostenbeiträge seitens der Regierung von Genf und der Verwaltung der P. L. M. Eisenbahngesellschaft. Der Gesammtbetrag dieser Entschädigungen von Fr. 17,380 wurde bisher mittelst Abzuges von den Ausgaben für Grenzwachtkosten verrechnet, allerdings mit spezieller Aufführung in der jährlichen Generalrechnung der Zollverwaltung.

212 In Zukunft sollen jene Entschädigungen unter den Einnahmen gebucht werden, was zur Folge hat, daß die Ausgaben für Grenzschuz im annähernden Belange des wegfallenden Abzuges erhöht werden müssen. Daher erklärt sich die beantragte Erhöhung des Kredites um Fr. 15,000, welcher eine Vermehrung der Einnahmen um Fr. 17,380 gegenübersteht.

VI. V e r s c h i e d e n e s

Fr. 51,000 B. 1878 R. 1877

Fr. 75,000 ,, 65,553

Weniger büdgetirt a l s p r o 1878

.

.

.

1) Z o l l r ü k v e r g ü t u n g e n : a. Für Eisenbahnschienen B. 1878 Fr. 25,000 R. 1877 ,, 28,540 Weniger büdgetirt als pro 1878

F r . 24,000' Fr.

.

.

.

6,000

Fr. 19,000

Die Zollrükvergütungen für Eisenbahnschienen erster Anlage (N. Gr. S. I, 239) haben sieh im verflossenen Theile dieses Jahres so erheblich vermindert, daß eine beträchtliche Herabsezung des diesfälligen Büdgetkredites pro 1879 füglich Plaz greifen darf, um so mehr, als die Anlage wichtiger neuer Schienengeleise für das nächste Jahr nicht in Auseicht steht.

b. Uebrige Rük Vergütungen .

.

B. 1878 Fr. 10,000 R. 1877 ,, 3,331 Mehr büdgetirt als pro 1878

.

.

.

Fr. 15,000

.

Fr.

5,000

Der beantragten Krediterhöhung liegt folgendes Verhältniß zu Grunde : Während bis vor einigen Jahren sämmtliche Rükvergütungen, welche die Zollverwaltung zu leisten in den Fall kommt, als Ausgaben verrechnet wurden, bestand in lezter Zeit das Verfahren, daß die Rükvergütungsbeträge soweit möglich auf nachfolgenden Verzollungen gleichartiger Waarengattungen, wie jene, für welche dieRükvergütung eingetreten war, entnommen und die entsprechenden Quantitäten dieser leztern in den Zollrechnungen abgestrichen wurden.

Dieser Modus ist jedoch nicht absolut durchführbar. Allerdings haben die Rükvergütungen zum größern Theil in der angegebenen

2J3 Weise mittelst Abstreichung bestritten werden können; allein es mußte immerhin für solche Rükvergütungen, die sich nicht auf diesem Wege verrechnen ließen, ein Kredit in den Voranschlag aufgenommen werden.

Das Zolldepartement hat nun erachtet, daß der ursprünglich bestandenen Verrechnungsart der Zollrükvergütungeu der Vorzug zu geben und daß dieselbe mit Beginn des nächsten Jahres wieder einzuführen sei. Es bedingt dieselbe einen etwas höhern Kredit als den bisherigen, dagegen werden die Ausgaben für Rükvergütungen durch ein entsprechendes Mehrbetreffniß bei den Einnahmen ausgeglichen.

2) E n t s c h ä d i g u n g e n f ü r A u s h i l f e , U n t e r h a l t v o n Mobiliar und Geräthen, Brandassekuranzbeiträge, Gerichtskosten, Dienstkleidung, M u z e n und Mäntel (leztere an B e d i e n s t e t e ) , U e b e r s i e d l u n g s e n t s c h ä d i g u n g e n u. s. w.

.

.

. Fr. 30,000 B. 1878 Fr. 40,000 R. 1877 ,, 33,682 Weniger büdgetirt als pro 1878 . '.

.

Fr. 10,000 Gegenüber dem Kredit von Fr. 40,000 pro 1878 sind hier weniger büdgetirt Fr. 12,000, die in Wegfall kommen zur Ausgleichung der bei Rubrik Gehalte I, d aufgenommenen Fr. 12,000 für Gehaltsnachgenuß, welche Ausgaben bisher unter Rubrik VI, 2 verrechnet waren. Dagegen kommen hinzu Fr. 2000 mit Rüksicht auf die in Aussicht zu nehmenden Uebersiedlungsentschädigungen bei Versezung von Beamten anläßlich der auf 1. April 1879 bevorstehenden periodischen Erneuerungswahlen.

Rekapitulation.

I. Gehalte I I . Reisekosten u n d Expertisen .

III. Büreaukosten IV. Mobiliar und Geräthschaften .

V. Greuzschuz fl VI. Verschiedenes

.

.

.

.

Fr. 874,900 ,, 14,000 ,, 157,000 ,, 13.000 440,000 ,, 51,000 Fr. 1,549,900

214 Mehr pro 1879 Fr. 25,000, wogegen die Rechnungsstellung pro 1879 eine Einnahmenvermehrung von zirka Fr. 34,000 aus den bei Rubrik III, l und Rubrik V. erwähnten Ursachen aufweisen wird.

F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

I. Kanzlei.

1. Besoldungen: a) des Sekretärs .

.

. Fr. 5,500 b) des Registrators u. Adjunkten ,, 4,000 c) des Uebersezers .

. ,, 3,500 d) von zwei Kanzlisten .

. ,, 6,000 2. Büreaubedürfnisse, Druk- und Lithographiekosten, literarische Anschaffungen .

.

. ,, 6,000 II. H a n d e l s - und G e w e r b e w e s e n , K o m m i s s i o n e n , E x p e r t i s e n , R e i s e n etc.

.

III. Maß und Gewicht IV. F a b r i k w e s e n .

1. Besoldung von 3 Inspektoren Fr. 18,000 2. Reiseentschädigungen .

. ,, 9,000 3. Expertisen, Anschaffungen . ,, 3,000

^ ,,

8,000 6,600

,,

30,000

,, ,,

3,000 --

Fr. 2,200 Fr.

72,600

V. S c h u z des g e w e r b l i c h e n , literarischen und k ü n s t l e r i s c h e n E i g e n t h u m s (Vorarbeiten) VI. W e l t a u s s t e l l u n g e n .

.

.

.

.

Vu. Lan d w i r t h s c h a f t .

1. Pomologisches Bilderwerk (schweiz. landw.

Verein) Fr.

700 2. Förderung des schweiz. Obstbaues (schweiz. Obst- und Weinbauverein) ,, 1,500 üebertrag

Fr. 25,000

215 Uebertrag Fr. 2,200 Fr.

3. Alpenwirthschaftliche Versuchsstationen (Alpenwirthschaftlicher Verein) ,, 6,000 4. Land wirthschaftliche Drukschrif;, ten u. Wandervorträge (schweiz.

landwirthschaftlicher Verein) . ,, 3,000 5. Maßnahmen gegen Schäden, welche die Landwirthschaft bedrohen (Phylloxéra) .

. ,, 2,000 6. Hebung der Pferdezucht .

. ,, 24,000 7. Viehseuchenpolizei ,, 2,000 8. Land wirthschaftliche Ausstellungen ,, -- 9. Beitrag an das Polytechnikum für die landwirtschaftliche Untersuchungs- und Samenkontrolstation ,, 8,000 ,, VIII. Forstwesen.

1. Besoldungen: a. des Forstiaspektors Fr. 7,000 b. des Adjunkten 4,000 T) .

.

.

. n 5,000 2. Reisekosten 3. Büreaubedürfnisse und Kopiaturen ·n 1,300 4 . Forstkurse .

.

.

. ·n 4,700 5 . Aufforstungen im Hochgebirge . ·n 30,000 IX. J a g d u n d F i s c h e r e i .

1. Beitrag an dieKosten der Wildhut Fr. 15,000 2 . Kommissionen, Expertisen ·n 3,000 3. Fischerei ·n 4,000 X. V e r s c h i e d e n e s u n d U n v o r h e r g e s e h e n es ·

72,600

47,200

v

52,000

,,

22,000

,,

5,000

Fr. 198,800 Zur Begründung dieser Ansäze ist vorab daran zu erinnern, daß mittelst Bundesbeschluß vom 21. August 1878 über Organisation und Geschäftsgang des Bundesrathes das Handelsdepartement,

216 welches bisher mit dem Eisenbahndepartement verbunden war, von diesem losgetrennt und in ein H a n d e l s - und L a n d w i r t h s c h a f t s d e p a r t e m e n t umgestaltet worden ist und daß diesem neuen Departement folgende Geschäfte zugetheilt worden sind : 1. Förderung des Handels- und Gewerbewesens im Allgemeinen, wozu der Verkehr mit den Handelskonsuln , soweit derselbe sich auf Handel und Auswanderung bezieht, gehört.

2. Die Vorarbeiten für Abschließung von Handelsverträgen und die Mitwirkung bei der Aufstellung des Zolltarifs.

3. Anstände über den internationalen Verkehr.

4. Maß und Gewicht.

5. Ausstellungen im In- und Auslande (mit Ausnahme von Schul- und Kunstausstellungen).

6. Ausführung des Fabrikgesezes.

7. Schuz des gewerblichen, literarischen und künstlerischen Eigenthums auf Grund von Bundesgesezen oder internationalen Verträgen.

8. Das Versicherungswesen.

9. Förderung der Landwirthschaft im Allgemeinen und Beiträge an landwirtschaftliche Unternehmungen im Besondern.

10. Viehseuchenpolizei.

11. Allgemeine Maßnahmen gegen die Schäden, welche die landwirthschaftliche Produktion bedrohen.

12. Forstpolizei im Hochgebirge.

13. Jagd und Fischerei, soweit die Aufsicht dem Bunde zukommt.

14. Die Aufsicht über das Auswanderiingswesen.

Die Ziffern 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 waren bisher dem Departement des Innern zugetheilt.

Im Einzelnen ist zu bemerken : Ad I. Die Besoldungsansäze stüzen sich auf das Bundesgesez vom 21. August 1878 betreffend Abänderung des Gesezes vom 2. August 1873 über die Besoldung der eidg. Beamten. Diese Besoldungsansäze sind die im Geseze vorgesehenen Maxima und werden in dem Sinne aufgenommen, daß der Bundesrath bei Besezung der durch jenes Gesez neu kreirten Stellen ganz freie Hand hat, die Jahresbesoldung innerhalb jener Grenze festzusezen.

II. Im leztjährigen Budget des Handelsdepartemenls waren für Reisen, Expertisen, Kopiaturen, Anschaffungen Fr. 12,000 enthalten.

217 Aus diesem Kredite wurden die Büreaubedürfnisse, Druk- und Lithographiekosten, die literarischen Anschaffungen und die Kosten der Vorbereitungen für die Revision der Handelsverträge bestritten.

Statt jenes sind nun zwei Posten ins Budget aufgenommen, der eine von Fr. 6000, der andere für das Handels- und Gewerbewesen von Fr. 8000, im Ganzen also Fr. 2000 mehr. Der Ansaz von Fr. 6000 ist um zirka Fr. 1000 größer als bisher die bezüglichen Ausgabun betragen haben und rechtfertigt sich durch die in Folge Kreirung des neuen Departements vermehrten Arbeiten der Kanzlei desselben. Die Arbeiten betreffend die Handelsverträge resp.

Revision derselben bilden einen der wesentlichsten Geschäftszweige . des Departements ; es erscheint deßhalb auch als angezeigt, daß für die bezüglichen Ausgaben ein eigener Ansaz ins Budget aufgenommen wird, was bisher nicht stattgefunden hat.

Ad III. Ins Budget pro 1878 sind für Maß und Gewicht Fr. 6767 aufgenommen. Pro 1879 beantragen wir Fr. 6600, aus welcher Summe zu bestreiten wären : Entschädigung des Direktors für seine Arbeiten, Berichte, Korrespondenzen Fr. 2000, wie bisher; dann Fr. 2000 für Inspektionen, ebenfalls wie bisher. Im Uebrigen fallen zu Lasten dieses Postens : Beleuchtung, Beheizung, Wärterdienst; ferner Instandhaltung des Lokals im Münzgebäude und Miethe eines besondern Lokals, sodann Instandhaltung der Apparate und neue Anschaffungen und Reparaturen, endlich Entschädigung für Arbeiten des Gehilfen.

Ad IV. In Anwendung des Art. 18 des Bundesgesezes über die Arbeit in den Fabriken hat der Bundesrath drei Fabrikinspektoren ernannt und die Entschädigung derselben wie folgt festgesezt : Jahresbesoldung Fr. 6000, Reiseentschädigung per Tag Fr. 12 und Restitution der effektiven Transportkosten (Eisenbahnen, Post, Dampfschiffe).

Bei Berechnung dieser Entschädigung von Fr. 9000 sind zirka 200 Reisetage zur Grundlage genommen worden. Die Inspektoren werden voraussichtlich da und dort in Fall kommen, Experten zuziehen zu müssen. Die daherigen Auslagen, sowie diejenigen für Anschaffung der nöthigen literarischen Hilfsmittel sind zu Fr. 3000 berechnet.

Ad V. Bekanntlich wird längst nach Schuz des gewerblichen, literarischen und künstlerischen Eigenthums gerufen. Die Vorarbeiten zu einem bezüglichen Bundesgeseze sind auch bereits an die Hand genommen und werden im nächsten Jahre fortgesezt. Die

218 Auslagen für bezügliche Arbeiten, für Entschädigung an Kommissionen sind zu Fr. 3000 berechnet.

Ad VII. Für das pomologische Bilderwerk, Förderung des schweizerischen Obstbaues, alpenwirthschaftliche Versuchsstationen, landwirtschaftliche Drukschriften und W ander vorträge, sowie endlich für Hebung der Pferdezucht werden die gleichen Ansäze vorgeschlagen, die im Budget pro 1878 enthalten sind. In den Berichten zu den leztjährigen Budgets sind über diese Ansäze einläßliche Erörterungen gemacht. Um schon Gesagtes nicht zu wiederholen, beschränken wir uns, auf dieselben zu verweisen.

Wir wollen indessen nicht unerwähnt lassen, daß das Begehren der beiden schweizerischen landwirtschaftlichen Vereine weiter geht als unser Antrag. Der schweizerische landwirtschaftliche Verein verlangt nämlich : Fr. 6000 für alpenwirthschaftliche Versuchsstationen, ,, 700 für das pomologische Bilderwerk, ,, 2000 für verschiedene Bestrebungen des Obst- und Weinbauvereins, ,, 4000 für Wandervorträge, ,, 2000 für Verbreitung landwirtschaftlicher Fachschriften, ,, 1000 für volkswirtschaftliche Preisaufgaben.

Die Société d'agriculture de la Suisse romande verlangt: Fr. 2000 für Wandervorträge, ,, 3000 für Verbesserung der kleinen Rindviehracen.

Die bezüglichen an das Departement des Innern gerichteten Zuschriften der beiden genannten Vereine liegen bei den Akten.

Wir anerkennen die diesen Begehren zu Grunde liegenden Bestrebungen vollkommen, glauben hinwieder, es dürfte Aufgabe der betreffenden Kantone sein, denselben gerecht zu werden, zumal ohnehin für die Landwirtschaft ein wesentlicher Ansaz (Fr. 39,200) in unser Budget aufgenommen ist und bei VII. 5 und 7 noch größere Ausgaben des Bundes nothwendig werden können. Auch muß darauf Bedacht genommen werden, das Ausgabenbüdget nicht von Jahr zu Jahr, ohne entsprechende neue Einnahmen, anschwellen zu lassen.

Bei den Ansäzen unter VII. 5 und 7 haben wir nur die Ausgaben für Kommissionen und Experten ins Auge gefaßt.

Wenn der Bundesrath in Fall kommt, von der Bestimmung des Bundesbeschlusses betr. Vorkehrungen gegen die Reblaus,

219 Ziffer 2 (Amtl. Sammlung N. F. III, pag. 337) Anwendung zu machen, so würde für die daherigen Auslagen ein Nachtragskredit verlangt werden. Ebenso, wenn der Bund in Folge der von einer Viehseuche verursachten Schäden in Mitleidenschaft gezogen wird.

Zur Begründung des Ansazes ad VII. 9, wird auf das Sachbezügliche der Botschaft des Departements des Innern über das Budget für das Jahr 1878 verwiegen. Bundesblatt 1877, IV, 255.

Ad VIII. Die Ansäze für Besoldungen und Reisekosten sind die gleichen wie im Budget pro 1878. Für Büreauauslagen sind Fr. 100 mehr aufgenommen und dieser Posten mit demjenigen für Kopiaturen (Fr. 600) verschmolzen worden. Hinwieder sind für Forstkurse Fr. 4700 vorgesehen, während der Büdgetansaz pro 1878 Fr. 5000 beträgt. Es werden nämlich folgende Kurse pro 1879 in Aussicht genommen: Ein italienischer Kurs für den Kanton Tessin und den italienisch sprechenden Theil Graubündens Ein deutscher Kurs für Graubunden .

.

Ein oder zwei Kurse für einen Theil der Ostschweiz .

Bannwartkurse f ü r Bern .

.

.

.

Reiseentschädigung a n d i e Lehrer .

.

.

"

Fr.

,,

1000 100Q

,,

1000 1200 500

,, ,, Ë7

(Vide Schreiben des eidgenössischen Forstinspektorats Departement des Innern d. d. 20. August 1878.)

4700

an das

Gemäß Art. 24 des Bundesgesezes betreffend eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei im Hochgebirge unterstüzt der Bund durch Beiträge Aufforstungen in Schuzwaldungen, sofern dieselben : a. für den Schuz gegen Terraingefahren von großer Wichtigkeit sind, ganz besonders wenn sie mit Verbauungen in Verbindung' stehen; b. bedeutende Schwierigkeiten in der Ausführung bieten.

Ins vorliegende Budget sind für solche Aufforstungen Fr. 30,000 aufgenommen. Es ist dies die ganz gleiche Summe, welche pro 1878 vorgesehen war und im Büdgetansaze des Departements des Innern -- III. 12. c. ,,Schuzbauten an Wildwassern und Aufforstungen im Hochgebirge Fr. 200,000ct -- Inbegriffen war. In Folge Aus-

220 Scheidung des Beitrages von Fr. 30,000 und Aufnahme desselben in das Budget des Handels- und Landwirthschaftsdepartements wird der bezeichnete Ansaz des Departements des Innern (III. 12. c.)

um den gleichen Betrag reduzirt.

Ad IX. Der Beitrag von Fr. 15,000 an die Kosten der Wildhut stüzt sich auf Art. 15 des Bundesgesezes über Jagd- und Vogelschuz (Amtl. Samml. II, N. F, pag. 39), sowie auf den Bundesbeschluß vom 28. Juni 1878 (s. Amtl. Samml. n. F., III., 576).

Laut diesem Beschlüsse hat die schweizerische Bundeskasse an die Kosten der Wildhut in den durch den Art. 15 des zitirten Gesezes für die Hochwildjagd vorgesehenen Bannbezirken einen Drittheil beizutragen, den wir zu Fr. 15,000 berechnen (v. Botschaft des Bundesrathes vom 25. Januar, I, 1878, Bundesblatt 1878 I, pag. 159).

Die Ausgaben für Kommissionen und Experten, die bei Vollziehung des Gesezes zu Rathe zu ziehen sind, werden zu Fr. 3000 berechnet.

Der Ansaz von Fr. 4000 für die Fischerei begreift Folgendes in sich: Fr. 1000 Finaazdirektion des Kantons Zürich. Auf dem Korrespondenzwege (vide Beilagen) ist zwischen derselben und dem eidgenössischen Departement des Innern ein Uebereinkommen getroffen worden, laut welchem die gena.nnte Direktion die in Art. 12 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesez über die Fischerei (v. Amtl. Samml. III, N. F., pag. 89) vorgesehene Produktion von 250,000 jungen Salmen gegen eine Entschädigung von Fr. 1000 übernimmt.

Fr. 1500 für Prämien und Beiträge an zwekmäßig eingerichtete Fischzuchtanstalten (Art. 12, Abs. l der oben zitirten Vollziehungsverordnung) -- Fr. 1500 zur Dekung der Auslagen für bereits betreffend die Fischzucht abgehaltene und noch abzuhaltende Konferenzen (mit Frankreich, Baden) und Expertisen.

Ad X. Bei den vielseitigen Geschäften des neuen Departements ist ein Ansaz von Fr. 5000 für Verschiedenes und Unvorhergesehenes wohl tnotivirt, zumal für die beiden Geschäftszweige Versicherungs - und Auswanderungswesen ein eigener Ansaz nicht aufgenommen ist. Die hiefür nöthigen Auslagen würden auf Rechnung dieses Kredites gesezt.

221

G. Post- und Eisenbahndepartement.

1. Postverwaltung.

1; G e h a l t e und V e r g ü t u n g e n B. 1878 R. 1877

.

. Fr. 7,250,000

Fr. 7,034,000. -- ,, 6,681,506. 77

Bezüglich unserer Ansäze ist zu bemerken: A. G e n e r a l p o s t d i r e k t i o n .

Hier sind vor Allem aus die durch das Bundesgesez vom 21. August 1878 (Bundesblatt Bd. III, S. 648) beschlossenen Aenderungen (Besezung der Stelle eines Oberpostdirektors etc.) berüksichtigt worden. Sodann bringen wir innert den Rahmen der gesezlichen Gehaltsnormirung einige Besoldungserhöhungen, welche uns durch das Dienstalter und die Leistungen der betreffenden Beamten gerechtfertigt erscheinen, in Vorschlag. Diese Besoldungserhöhungen erreichen gegenüber dem Budget, von 1878 nur den jährlichen Betrag von Fr. 1416, während die übrige Mehrausgabe gegenüber 1878 (mit Fr. 7492 p. a.) auf Rechnung der Besezung der Oberpostdirektorstelle fällt.

B. K r e i s p o s t d i r e k t i o n e n .

Um nothwendige Besoldungsverbesserungen zu ermöglichen, schlagen wir gegenüber dem Budget für 1878 folgende Erhöhungen vor : Fr.

1. Für die 2.

,, 3.

,, 4.

,,

Kreispostdirektoren . von 59,000 Kreispostkontroleure ,, 47,500 Kreispostadjunkte . ,, 46,000 Kreispostkassiere . ^ 49,500

Fr.

auf ,, ,, ,,

60,000 48,500 47.000 50,500

Differenz.

Fr.

1000 1000 1000 1000

Total von 202,000 auf 206,000 4000

Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. IV.

16

C. P o s t b ü r e a u x .

1. Klasse.

1.

Fr.

1,264,600 1,221,792

2. Klasse.

II.

Fr.

3. Klasse.

III.

Fr.

4. Fahrende Postbüreaux.

Fr.

Total.

806,000 768,567

962,400 905,210

142,000 134,606

3,175,000 3,030,175

42,808

37,433

57,190

7,394

144,825

806,000

962,400

142,000

3,175,000

30,000

5,000

--

100,000

10,000

15,000

--

35,000

T o t a l b e d a r f p r o L1 8 7 9 1,339,600 ; 1878 1,264,600

846,000 806,000

982,400 962,400

142,000 142,000

75,000

40,000

20,000

--

Budget für 1878 Rechnung für 1877

m Vermehrung im Jahr 1878 gegenüber 1877

.

id des 1. Ausgaben im Jahr 1879 auf Grund 1,264,600 Budget für 1878 .

·f für 2. Voraussichtlicher weiterer Bedarf für 1879 : 65,000 a. an Besoldungserhöhungen · b. an neuen Stellen und Dienständerun10,000 gen .aller Art .

; 1879

(M ·M (M

Fr.

3,310,000 3,175,000 135,000

223 D. A b l a g e n , B o t e n , B r i e f t r ä g e r et c.

1.Ablagen. 2. Uebrige Total.

Bedienstete.

Fr.

. Er.

Fr.

845,000 1,960,000 2,805,000 Budget für 1878 Rechnung für 1877 789,361 1,855,372 2,644,733 Vermehrung im Jahr 1878 gegenüber 1877 .

. ' .

55,639

104,628

160,267

1. Ausgaben im Jahr 1879 auf Grund des Budget für 1878 845,000 1,960,000 2,805,000 2. Voraussichtlicher weiterer Bedarf für 1879: a. an Mehrbedarf in Folge Ausdehnung des internen Geldanweisungsdienstes auf sämmtliche bisher nur rechnungspflichtige Ablagen .

8,000 8,000 -- 10,000 b. an ßesoldungserhöhungen 5,000 5,000 c. an neuen Stellen und Dienständerungen aller Art 17,000 47,000 30,000 T o t a l b e d a r f f ü r 1879 875,000 1,995,000 2,870,000 Budget 1878 845,OOU 1,960,000 2,805,000 Vermehrung 1879

30,000

35,000

65,000

Aus den vorstehenden Tabellen ad C und D ist ersichtlich, daß wir nennenswerthe Gehaltserhöhungen nur bei den P o s t b u r e a u x I. u n d IL K l a s s e in Aussicht genommen haben. Hier ist, nach einer Unterbrechung von 3 Jahren, eine eingehende Durchsicht der Besoldungen und die Gewährung bescheidener Aufbesserungen gegenüber verdienstlichen Beamten zürn Zweke der Aufmunterung dringend geboten, und zwar eignet sich hiefür .erfahrungsgemäß der Zeitpunkt der Integralerneuerungswahlen der Postbeamten (Ende der laufenden Amtsdauer am 31. März 1879) am besten. Der Beweis, daß die Verabfolgung der beantragten Erhöhungen ein Gebot der Billigkeit ist, wird unter Anderai durch die Thatsache geleistet, daß, während die Durchschnittsbesoldung eines Beamten bei den Bureaux I. Klasse Ende 1873 Fr. 2262 betrug, dieselbe Ende 1877 auf Fr. 2119 gesunken ist.

Es kommt dies daher, daß na neue oder erledigte Stellen Gewählte in der Regel nur den M i n i m a l gehalt (bei Kommis

224 zirka Fr. 1500) erhalten, während das Maximum der Kommisbesoldungen bekanntlich Fr. 3300 beträgt. Es findet auch seit Jahren bei den Kommis der Hauptpostbüreaux (inkl. Filialen) im Falle eintretender Vakanzen kein Vorrüken mehr statt, sondern es sind diese Beamten für Verbesserung ihrer Stellen eben auf die periodischen Besoldungsrevisionen angewiesen. Die bei Vakanzen auf obige Weise entstehenden Ersparnisse werden durch die nothwendigen n e u e n Stellen absorbirt.

Die Ausdehnung des internen Geldanweisungsdienstes auf sämmtliche rechnungspflichtige P o s t a b l a g e n und der daherige Mehrbedarf an Besoldungen sind eine nothwendige Folge der neuen Instruktion über den Fahrpostdienst und übrigens geeignet, den Ertrag des Geldanweisungsverkehrs zu vermehren.

E.Kondukteure.

Die Voranschlagssumme dieser Kategorie ist nur um Fr. 10,000 höher als im Vorjahre und wird die nothwendigen Ausgaben deken.

F. Gehaltsnachgenüsse.

Annähernd gleiche Summe wie die Ausgaben von 1877.

II. K o m m i s s ä r e und R e i s e k o s t e n

.

. Fr. 42,000

B. 1878 Fr. 42,000. -- R. 1877 ,, 35,452. 90 Der diesjährige Ansaz wird voraussichtlich auch für genügen.

1879

III.

'

B. 1878 Fr. 426, 000.-- R. 1877 ,, 439, 336. 76 Die Büreaukosten zerfallen in folgende Unterabtheilungen: Rechnung 1878.

7 Monate auf 12 Monate berechnet.

Rechnung 1877.

Budget 1878.

Fr. 168,922 ,, 64,207 ,, 25,714 ,, 93,926 ,, 32,955 ,, 20,132

Fr. 186,614. 79 71,458. 30 n 25,244. 39 11

Fr. 185,000

Fr. 405,856

Fr. 439,336. 76

·n ·n 7>

96,671. 13 35,447. 50 23,900. 65

11 ·)} ti 11

11

82,000 27,000 80,000 30,000 22,000

Fr. 426,000

Budget 1879.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Papier und Drukkosten .

Büreaumaterial Buchbinderarbeiten .

Beleuchtung .

Beheizung Verschiedenes .

.

Fr. 160,000 n n 11 ·n n

60,000 25,000 99,000 36,000 20,000

Fr. 400,000

Bei den Rubriken l, 2, 3 und 6 sind Ersparnisse zu erzielen durch strengere Aufsicht über die Verth eilung und den Verbrauch von Material. In den Ausgaben für Beleuchtung und Beheizung dagegen kann wegen der beinahe jedes Jahr vorkommenden Miethe größerer Postlokale eine Vermehrung nicht vermieden werden.

Unter den Einnahmen, Rubrik m, 5 ,,Erlös für verkauftes Büreaumaterial an Postbureaux IL Klasse, welchen Aversalentschädigungen verabfolgt werden, erscheinen Fr. 10,000.

to to «t

226 IV. D i e n s t k l e i d u n g B. 1878 R. 1877

. Fr. 126,250

Fr. 148,000. -- ,, 178,141. 05

Die Ausgaben für Dienstkleidung zerfallen in folgende Unterrubriken : 1. A n s c h a f f u n g v o n T ü c h e r n , L e i n w a n d , B l o u s e n u n d Ausrüstungsgegenständen.

4250 Meter Uniform tuch à Fr. 9. 80 . Fr. 41,650 3755 ,, Manteltuch à Fr. 9. 60 .

33,348 * V) 4 0 0 ,, Satin à F r . 1 2 . 5 0 .

.

. · ·)·) 5,000 900 ,, Barchent à Fr. 1. 45 .

1,305 V) 100 ,, Silberborden à Fr. 3. 35 335 V) 320 Gros Knöpfe à Fr. 5 .

1,600 fi 1500 Blousen à Fr. 4" 6,000 T) Fr.

rund 2. A n f e r t i g u n g s k o s t e n .

2 5 2 Kondukteurröke à F r . 1 1 ...

1516 Briefträger- und Botenröke à Fr. 10 903 Paker- und Postillonsjaken à Fr. 8 254 Burnus à Fr. 12 719 Mantelkragen à Fr. 3 202 Postillonsmäntel à Fr. 5 .

200 Postillonshosen à Fr. 4 .

. Fr.

.

*n

Fr.

,,

32,171 32,200

Fr.

800

^ Y)

T

n *

89,238 89,250

2,772 15,160 7,224 3,048 2,157 1,010 800

T)

rund 3. F r a c h t , R e p a r a t u r e n etc

,,

4. E n t s c h ä d i g u n g an w e i b l i c h e B e d i e n s t e t e s t a t t des Uniformrokes Fr. 4,000 Die Ersparnisse gegenüber den frühern Ausgaben werden erzielt durch Reduktion des Kleidungsmaßes und durch Ausdehnung der Verfallzeiten der Dienstkleider bei Lieferung soliderer Tücher.

In der Einnahmenrubrik m, Nr. l ,,Erlös aus verkauftem Dienstkleidungsmaterial" erscheint ein Posten von .

. Fr. 10,000

227 V. L o k a l m i e t h z i n s e B. 1878 R. 1877

Fr. 470,000 Fr. 470,000. -- ,, 395,528. 64

Wir können auch für 1879 bei dem Ansaz von Fr. 470,000 stehen bleiben, weil diese Summe voraussichtlich dieses Jahr nicht aufgebraucht werden wird und der Ueberschuß genügt, um die 1879 gegenüber dem Vorjahre sich ergebenden Mehrbedürfnisse zu deken.

VI. M o b i l i a r und B ü r e a u g e r ä t h s c h a f t e n B. 1878 R. 1877

. Fr. 88,000

Fr. 142,000.

,, 105.378. 32

1. N e u e A n s c h a f f u n g e n .

50 40 100 10 10 5

Briefwaagen mit Gewich tsaz .

Datumstempel I. Klasse

u. ,, .

.

Kassakisten .

.

.

.

kleine Kopierpressen große ,, (inbegriffen Ersaz für zerbrochene und unreparirbare) 20 Postablagetafeln 10 Postbüreautafeln 5000 Sakschlösser (Inbegriffen Ersaz zurükgezogenergroßerSchlösser)

à Fr. 11.

n ·n 35.

11 11 30.

T> 11 78.

·n 11 70.

11 n 11

25 Fr.

-- -- --

·n 11

--

VI

11 87. --

·p

11

5.

8. -- --

11

11 n Y>

562. 50 1,400. -- 3,000. -- 780. -- 700. -- 435. -- 100. -- 80. --

,, 11 4. 25 11 21,250. -- Zentrale Anschaffungen Fr. 28 ,307. 50

rund Anderweitige Anschaffungen in den Postkreisen, hauptsächlich Möblirung neuer oder erweiterter Postlokale und gewöhnliche Bedürfnisse

11 28 ,000. --·

,, 32,000.-- Fr. 60,000.--

Generalpostdirektion .

Postkreise .

2. R e p a r a t u r e n .

. Fr. 7,000 . ,, 21,000 98 000

Fr. 88,000. --

Fr. 535,000

VII. F u h r W e s e n m a t e r i a l .

B. 1878 R. 1877

Fr. 594,000. -- ,, 581,132. 69

Diese Rubrik zerfällt in zwei Abtheilungen, nämlich : 1) Wägen und Schlitten.

2) Bahnposten.

Es ergeben sich folgende Ansäze : 1. W ä g e n und Schlitten.

Fr. 110,191. -- a. Anschaffung neuer Wägen und Schlitten ,, 86,837. 26 b.

,, von Fuhrwesenmaterial verschiedener Art ,, 328,100. 2 5 c . Reparaturen .

.

.

.

.

.

.

.

Voranschlag Budget 1878.

pro 1879.

Fr. 90,000 Fr. 51,000 ,, 117,000 ,, 85,000 ,, 327,000 ,, 332,000

Fr. 525,128. 51

Fr. 534,000 Fr. 468,000

Ausgaben 1877.

Abzuziehen: ,,

10,316. 71

Fr. 514,811. 80 «

für zu lieferndes Material für neue Wägen

10,000

3,000

Fr. 524,000 Fr. 465,000

229 Bemerkungen.

Ad a. Neue Wägen sind mit Rüksicht auf den gegenwärtigen Bestand und da voraussichtlich keine wesentlichen Kursveränderungen eintreten, für nächstes Jahr für die Central- und Ostschweiz keine nöthig, indem bei allfällig eintretendem Bedarf die vorhandenen Reservewägen hiefür genügen. Hingegen sind 12 einspännige Cabriolets für die Westschweiz als Ersaz für in Abgang kommende Wägen dieser Gattung, deßgleichen eine vierpläzige Berline, ein Fourgon und einige Brsazschlitten nöthig. Ueberdieß erscheint es nothwendig, für Unvorhergesehenes eine Summe von Fr. 25,000 für diese Rubrik in den Voranschlag aufzunehmen.

Ad b. Je weniger neue Wägen angeschafft werden, desto geringer sind auch die Kosten für neue Anschaffungen von solchem Fuhrwesenmatcrial, welches zum Bau neuer Wägen verwendet wird, wie Federn, Radbüchsen, Thürgriffe, Moquette, Borten und Schnüre.

Ebenso können die Ausgaben für Handkarren und anderes Fuhrwesenmaterial nach dein gegenwärtigen Stand der Ausgaben erheblich geringer veranschlagt werden, als voriges Jahr.

Es werden daher für diese Rubrik bloß Fr. 85,000 in Aussicht genommen.

Ad c. Angesichts der wenigen neuen Wägen, welche dieses und künftiges Jahr angeschafft werden, ist es um so nöthiger, auf den Unterhalt der vorhandenen altern Wägen alle Sorgfalt zu verwenden. Infolge stärkern Gebrauchs ist deren Abnuzung größer als früher, und je älter sie werden, um so größere Reparaturkosten verursachen sie. Es werden daher die Ausgaben für Reparaturen eher etwas höher veranschlagt, als für das laufende Jahr, nämlich auf Fr. 332,000.

Betreffend den Abzug für das an die Wagenfabrikanteu zu liefernde Material zum Bau neuer Wägen, dessen Betrag denselben jeweilen von der übereingekommenen Bausumme abgezogen wird, veranschlagen wir denselben mit Rüksicht auf die in Rubrik a aufgenommene geringe Summe bloß auf Fr. 3000.

2. B a h n p o s t e n .

Ausgaben im Jahr

Voranschlag

1877.

Fr.

,,

,,

,, Fr.

--

--

pro 1878.

1.

10,734. 55 2.

32,037. 40

3.

23,548. 94 4.

Neue Anschaffungen von Bahnpostwagen

Fr.

Außerordentliche Reparaturen von Bahnpostwagen (Vergrößerung älterer kleiner Wagen , Ersaz von Wagenbestandtheilen etc. etc.)

.

.

.

.

.

--

pro 1879.

Fr.

--

,,

15,000 ,, 12,000

Ordentlicher Unterhalt und Reparatur der Bahnpostwagen gemäß Vertrag mit der S. .C. B. vom 23. März 1877 à F r . 1 p e r Wagen u n d T a g .

.

.

.

.,,

29,930 ,, 32,000

Vertragsmäßiges Reinigen und jSchmieren der Bahnpostwagen für circa 5,000,000 zu befahrende Kilom. à lk Cts.

25,000 ,, 25,000

,,

Total Fr. 69,930 Fr. 69,000 oder rund ,, 70,000 ,, 70,000

66,320. 89

Rekapitulation.

Ausgaben 1877.

Fr. 514,811. 80 1. Wagen und Schlitten ,, 66,320. 89 2. Bahnposten Fr. 581,132. 69

1878.

Budget

1879.

. Fr. 524,000 Fr. 465,000 . ,, 70,000 ,, 70,000 Fr. 594 ,000 Fr. 535,000

231 VIII.

Transportkosten B. 1878 R. 1877

.

.

.

. F r . 4,650,000

Fr. 4,880,000. -- ,, 5,044,170. 86

1. F i x e auf Verträgen b e r u h e n d e Kurszahlungen.

Laut den am 1. September 1878 in Kraft bestehenden und auf das Jahr 1879 übergehenden Postführungsverträgen werden sich die fixen Kurszahlungen im Jahr 1879 in runder Summe belaufen auf Fr. 3,562,000 Kursauf Hebungen sind vor der Hand keine in Aussicht zu nehmen, zumal durch die im lezten Jahr angeordnete Enquete über das Kurswesen einstweilen Alles angestrebt wurde, was ohne Verlegung der postalischen Interessen zu Ersparnissen in den Ausgaben beitragen konnte. -- Dagegen dürfte für allfällig neu zu erstellende Postkurse eine Summe vorgesehen werden von ,, 24,000 Totalausgaben für Postführungen auf Grundläge fester Verträge .

.

.

' .

.

. F r . 3,586,000 B. 1878 Fr. 3,643,000. -- R. 1877 ,, 3,861,444. 14 G

2. B e t h e il i g u n g s b e t r e f f n i s s e der P o s t p f e r d h a l t e r a n d e n P a s s a g i e r e i n n a h m e n.

Vom 1. Jänner bis Ende Juli 1878 beträgt die Durchschnittsausgabe per Monat Fr. 10,512. Auf das ganze Jahr berechnet, träfe es somit, eine Summe von Fr. 126,132. Da aber der Reisendenverkehr im 2. Semester gewöhnlich bedeutend stärker ist, als im ersten, und allfällige weitere Betheiligungen der Unternehmer an den Passagier-Einnahmen stattfinden dürften, so kommen wir zu einem Ansaz in runder Summe von .

. Fr. 140,000 B. 1878 Fr. 160,000. -- R. 1877 ,, 151,832. 69 3.

A u s g a b e n f ü r B e i vv a g e n l i e f e r u n g e n , v e r mehrte B e s p a n n u n g , außergewöhnliche Transp o r t k o s t e n u n d E x t r a p o s t e n.

Diese Ausgaben betragen vom 1. Jänner bis Ende Juli 1878 {Postkreis Chur im Juli approximativ berechnet) Fr. 324,831. Die Ausgaben vom 1. August bis Ende Dezember 1877 betrugen Fr. 435,067. Da nun aber bis im nächsten Jahre die Reduktion

232

des Beiwagentarifs nach dem Kilometersystem zum größten Theil durchgeführt sein wird, wobei nicht zu unterschäzende Ersparnisse in den Entschädigungen für die Lieferung von Beiwagen gemacht werden können, und im Fernern bei einer bedeutenden Zahl von Postkursen die Beiwagenführung bereits gegen Ueberlassung der betreffenden Passagiertaxen übertragen ist, so wird für das Jahr 1879 ein Ansaz genügen von Fr. 700,000 B. 1878 Fr. 835,000. -- B. 1877 ,, 806,867. 15 Es muß zugegeben werden, daß dieser Antrag bei ganz normalen Verkehrsverhältnissen nicht hinreichen würde. Es ist aber einstweilen noch wenig Aussicht auf eine rasche Besserung vorhanden.

4. V e r g ü t u n g e n an die E i s e n b a h n e n und Dampfboote für den Transport der Fahrpoststüke ü b e r 5 K i l o g r.

Die Ausgaben der ersten 7 Monate des Jahres 1878 betragen Fr. 97,781 oder Fr. 13,968 durchschnittlich per Monat. Nach dem gleichen Maßstabe berechnet, ergäbe sich somit eine Jahresausgabe von Fr. 167,610. Nichtsdestoweniger glauben wir an einem Ansaz festhalten zu müssen,welcher wenigstens den Ausgaben des lezten Jahres gleichkömmt, nämlich . Fr. 180,000 B. 1878 Fr. 200,000. -- R. 1877 ,, 180,133. 96 5. P r o v i s i o n e n an A g e n t e n und S c h i f f s k a p i täne für Einschreibung der Reisenden.

Ansaz wie die Ausgaben pro 1877 mit Abrundung, nämlich Fr. 10,000 B. 1878 Fr. 10,000. -- R. 1877 ,, 9,850. 21 6. Beleuchtung und S c h m i e r e n der Postwägen.

Nach den Ausgaben vom 1. Jänner bis Ende Juli 1878 zu schließen, dürfte für 1879 ein Ansaz gleich den Ausgaben von 1874 genügen, nämlich Fr. 24,000 B. 1878 Fr. 25,000. -- R. 1877 fl 24,140. 42

233 7. V e r s c h i e d e n e s , n ä m l i c h Schiffahrtsgelder, S c h i f f s b ü r e a ux , G e b ü h r e n an das A u s l a n d etc.

Ansaz wie die Ausgaben pro 1877 mit Abrundung Fr. 10,000 B. 1878 Fr. 7750. -- R. 1877 ,, 9902. 29 Die Ausgaben an Transportkosten werden daher im Jahr 1879 muth maßlich betragen Fr. 4,650,000 IX. W e r t h z e i c h e n f a b r i k a t i o n B. 1878 R. 1877

.

. Fr.

190,000

Fr. 170,000. -- ,, 193,858. 05

Unser Voranschlag ist auf folgende Detailberechnungen begründet: l. F r a n k o m a r k e n : 85 Millionen à 71 Cent, pro °/oo Verpakungsmaterial .

.

.

.

.

.

.

.

. Fr. 60,350 . 7 5 0 Fr. 61,100

Die Vermehrung des Quantums geschieht hauptsächlich infolge Frankirung der Frankostüke mit Marken. Uebrigens haben wir auch der voraussichtlichen Vermehrung der frankirten Korrespondenzen Rechnung getragen.

Die Verminderung des Preises (um l Cent.) rührt davon her, daß bei Abschluß eines neuen Papierlieferungsvertrags (bei gleicher Qualität) eine Preisreduktion erzielt werden könnte.

2. T a x in a r k e n : 25 Millionen à 33 Cent, pro °/oo .

Verpakungsmaterial . . . .

.

.

.Fr.

, ,

8250 400

Fr.8650 Die Taxmarken sind nunmehr bei der Briefpost sowohl als bei der Fahrpost eingeführt und ermöglichen eine sicherere und gleichzeitig einfachere Kontrole, als sie früher bestand. Die Kosten der Fabrikation der Taxmarken werden schon durch die direkten pekuniären Vortheile, welche dieses Kontrolesystem gegenüber dem früheren darbietet, reichlich aufgewogen.

234

3) Frankocouvorts.

Mittleres Format 8 Millionen à Fr. 6. 44'pro %o Großes ,, l Million à Fr. 7. 30 ,, ,, Verpakungsmaterial .

.

.

.

.

.

Fr. 51,520 ,, 7,300 . 1,400 Fr. 60,220

Zu einem unerheblich höhern als dem frühern Preise (Fr. 6. 44 pro °/oo statt Fr. 6. 30 pro ) konnten wir bei Abschluß eines neuen Papierlieferungsvertrages eine weit bessere als die bisherige Qualität Couvertpapier uns verschaffen. Couverts mittlern Formats von diesem neuen Papier werden nächstens in den Verkehr gelangen. Vom großen Format sind noch alte Papiervorräthe für mehr als l Jahr vorhanden.

4) K o r r e s p o n d e n z k a r t e n .

Einfache à 5 Rp. 8 Va Mili, à Fr. 4. 08 pro °/oo Fr. 34,680 ,, ,, 10 ,, \ Million ,, ,, 4.18 ,, ,, ,, 4,180 Verpakungsmaterial .

.

.

.

.

.

. 300 Fr. 39,160 Der Preis ist wegen des Papiers, das nach dem neuen Vertrage zu liefern ist, höher (Fr. 4. 08 pro %o statt Fr. 3. 15 pro °/oo) als früher. Das neue Kartenpapier (wovon die Karten nächstes Jahr in Cirkulation kommen werden) ist aber bedeutend fester und schöner als das bisherige und wird, wir dürfen es sagen, wohl von keinem Postkartenpapier anderer Verwaltungen übertreffen.

Wir glaubten die- bezügliche Mehrausgabe um so weniger scheuen zu sollen, als der Aufschlag von l Rp. per Couvert die Fabrikationskosten (Fr. 6. 44 beziehungsweise Fr. 7. 30 pro %oj mehr als dekt.

Dieser Ueberschuß wird nun wiederum zu Gunsten des Publikums durch Lieferung einer sehr guten Qualität Korrespondenzkartenpapier verwendet.

5) G o l d a n w e i s u n g s c a r t o n s .

l Va Millionen à Fr. 5. 30 pro %o Verpakungsmaterial .

.

.

.

.

.

.

. Fr. 7,950 ,, 100 Fr. 8,050

235 6) F r a n k o b ä n d e r .

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

100,000 Blatt à Fr. 26. 50 pro %o .

.

. Fr. 2,650

7) E i n z u g s m a n d a t c o u v e r t s .

150,000 Stük à Fr. 17. 20 pro %o .

.

. F r . 2,580

Rekapitulation.

Frankomarken .

.

.

.

.

Taxmarken .

.

.

.

.

Frankocou verts Korrespondenzkarten .

.

.

.

Geldanweisungskartons Frankobänder .

.

.

.

.

Einzugsmandatcouverts .

.

.

Unvorhergesehenes und Abrundung

.

.

. Fr.

. n

.

.

.

.

.

.

Summa Voranschlag pro 1879

11 11 11 ·n T)

11

61,100 8,650 60,220 39,110 8,050 2,650 2,580 7,640

Fr. 190,000

X. V e r g ü t u n g e n für k ö r p e r l i c h e V e r l e z u n g an Personen Fr. 10,000 B. 1878 Fr. 10,000 R. 1877 ,, 2,020 XI.V e r g ü t u n g e n für V e r l u s t , B e s c h ä d i g u n g - u n d V e r s p ä t u n g von P o s t s e n d u n g e n . F r . 20,000 B. 1878 Fr. 20,000. R. 1877 ,, 13,125. 05 Wir bleiben für die Rubriken X und XI bei den diesjährigen Ansäzen, weil die bezüglichen Ausgaben sich ihrer Natur nach zum Voraus nicht beinessen lassen.

XII. W e c h s e l k u r s d i f f e r e n z en .

.

. Fr. 8,000 B. 1878 Fr. 18,000. -- R. 1877 ,, 7,911. 46 An Wechselkursdifferenzen sind ausgegeben worden : 1874 .

.

.

. F r . 8029 1875 .

.

.

". ,, 6092 1876 . ,, 6797 1877 .

7911

236

Es mag angemessen sein, für die Ausgaben an Wechselkursdifferenzen im Jahr 1879 den Durchschnitt der Jahre 1874--1877 mit rund Fr. 8000 in Anschlag zu bringen.

XIII. A u s r i c h t u n g v o n E n t s c h ä d i g u n g e n b e i U n f ä l l e n des f a h r e n d e n P o s t p e r son als Fr. 8000 B. 1878 Fr. 8,000 R. 1877 ,, 8,000 Ständiger Posten gemäß Verordnung vom 29. September 1876 (Amt!. Sammlung n. F. 2, S. 515), welcher von der hohen Bundesversammlung anläßlich des Budget pro 1877 genehmigt worden ist. (S. auch bundesräthliche Büdgetbotschaft pro 1877, Bundesblatt 1876, Bd. IV, S. 515.)

XIV. V e r z i n s u n g d e s B e t r i e b s m a t e r i a l s B. 1878 R. 1877

F r . 103,000

Fr. 111,000. -- ,, 114,605. 54

Muthmaßlicher Bestand des Inventars mit Bekleidungsmaterial auf 31. Dezember 1878 Fr. 2,565,000 Verzinsung à 4 °/o = oder rund .

Fr. 102,600 ,, 103,000

XV. V e r m i n d e r u n g des Be t r ieb s m a t e r i a l s

Fr. 186,000

B. 1878 (die Rubrik figurirt überhaupt im Budget nicht).

R. 1877 Fr. 128,293. 17 Muthmaßlicher Bestand des Inventars mit Bekleidungsmaterial auf 31. Dezember 1878 Fr. 2,565,000 M u t h m a ß l i c h e r Z u w a c h s i m J a h r 1879.

1. Neue Wagen und Schlitten.

. Fr. 51,000 2. Fuhrwesenmaterial, neue Anschaffungen 85,000 fl 3. Bahnpostwagen -- fl 4. Büreaugeräthschaften ,, 60,000 5. Bekleidungsmaterial ,, 121,000 ,, Uebertrag

317,000

Fr. 2,882,000

237

1.

2.

3.

4.

5.

Uebertrag Fr. 2,882,000 M u t h m a ß l i c h e r A b g a n g im J a h r 1879.

An Wagen und Schlitten, Verbrauch Fr. 50,000 ,, Fuhrwesenmaterial .

,, Bahnpostwagen .

.

,, Büreaugeräthschaften . l 15,000 ,, Bekleidungsmaterial .

. ,, 135,000

,,

295,000

Fr. 2,587,000 abzuziehen : Abschreibung für Abnüzung des Postmaterials 10 % auf In ventar Nr. 1und 2 und 5% auf Nr. 3 und 4

208,000

Muthmaßlicher Inventarbestand auf 31. Dez. 1879 Fr. 2,379,000 ,, .,, ,, 31. Dez. 1878 2,565,000 Muthmaßliche Verminderung wie oben Fr. 186,000 welche von der Postkasse der Bundeskasse zu vergüten sein wird.

Bandesblatt 30. Jahrg. IV. Bd.

17

XVI. V e r s c h i e d e n e s

Fr. 21,750 B. 1878 R. 1877

Fr. 21,000. -- ,, 15,934. 74

Diese Rubrik zerfällt in folgende Unterabtheilungen : Rechnung 1877.

Budget 1878.

Fr. 1,000 a. Briefporti und Taxen für Telegramme nach dem Auslande Fr. 1,284. 31

11

4,000 b. Prozeßkosten .

.

.

.

500 c. Rechnungsdifferenzen .

.

4,500 d. Provisionen an Private für Verkauf .

3,000 e. p?euerversicherungsgebühren

·n

1,500

·n "n 11

·n

.

.

6,500 §· Zufällige Ausgaben .

Fr. 21,000

co co (N

f. Expertisen

.

/

.

.

Budget 1879.

Fr. 1,000

n

1,005. 85

T>

4,000

v>

1,036. 68

11

500

von Taxwerthzeichen .

.

.

.

.

li

.

.

·n

3,631. 69 2,744. 45 1,197. 65 5,034. 11

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total

·n 11

Fr. 15,934. 74

·n ·n

4,500 3,000

1,500 ' ] 9,250 11

n

Fr. 23,750

239 2.

Telegraphenverwaltung.

I. G e h a l t e und V e r g ü t u n g e n B. 1878 Fr. 1,452,000. -- R. 1877 ,, 1,375,700. 97

Fr. 1,297,000

A. D i r e k t i o n .

B. 1878 Fr. 54,000. -- R. 1877 54,078. 90 Der vorjährige Ansaz wird unverändert beibehalten mit Fr. 54,000 B. K r e i s i n s p e k t i o n e n .

B. 1878 Fr. 48,500 R. 1877 48,360 Der vorjährige Ansaz bleibt unverändert mit . Fr.

48,500

C. T e l e g r a p h en b u r e a u x .

1. B ü r e a u b e a m t e .

a. Gehalte von 270 Beamten der Haupt- und Spezialbüreaux (es sind deren gegenwärtig 290) mit einer Durchschnittsbesoldung von Fr. 1900 .

.

.

. Fr. 513,000 B. 1878 Fr. 570,000. -- R. 1877 ,, 553,879. 11 b. Die Provisionen dieser Beamten von 4,220,000 Depeschen à l Cent 42 200 B. 1878 Fr. 50,000. -- R. 1877 ,, 47,485. -- c. Gehalte von 950 Beamten der Zwischenbüreaux à Fr. 220 ,, 209,000 B. 1878 Fr. 209,000. -- R. 1877 ,, 197,934. 65 d. Deren Provisionen von 1,800,000 Depeschen à 10 Cent ,, 180,000 B. 1878 Fr. 230,000. -- R. 1877 ,, 202,370. 10 e. Vergütung an die Eisenbahnbürcaux für 108,000 Depeschen à 25 Cent.

27,000 B. 1878 Fr. 35,000. -- R. 1877 30,080. 75 Fr. 971,200

240

2. Bedienstete.

a. Gehalte von 63 Boten zu durchschnittlich Fr. 750 Fr. 47,250, rund Fr. 47,300 B. 1878 Fr. 49,500. -- R. 1877 ,, 49,641. 74 b. Deren Provisionen v. 794,000 Depeschen à 5 Cent. ,, 39,700 B. 1878 Fr. 50,000. -- R. 1877 ,, 45,497. 15 c. Vertragungsprovision der Spezialbüreaux von 256,000 Depeschen à 10 Cent.

. ,, 25,600 B. 1878 Fr. 30,000. -- B. 1877 ,, 28,960. 40 Fr. 112,600 3. V e r s c h i e d e n e s .

a.

Nachtdienst (ganzer Nachtdienst für 8 Beamte à Fr. 2 per Nacht; theilweiser Nachtdienst für 10 Bureaux à Fr. 15 per Monat; Aushilfe uud Nachtdienst) .

.

. F r . 7,000 B. 1878 Fr. 8000. -- R. 1877 ,, 6406. 20 b. Stellvertretung für abwesende Beamte .

. B 17,000 B. 1878 Fr. 24,000. -- R. 1877 ,, 17,360. 85 c. Aushülfe wegen vermehrter Arbeit (Sommerdienst, Feste) ,, 43,000 B. 1878 Fr. 50,000. -- R. 1877 ,, 57,735. 87 d. Stellvertretung der Boten ,, 3,700 B. 1878 R. 1877

Fr. 2500. -- ,, 3765. 25

e . Sonntagsstellvertretung .

.

.

.

.

B. 1878 Fr. 5500. -- R. 1877 ,, 5156. 08 f. Verschiedenes (Besoldungsnachgenuß, Dienstausdehnung der Zwischenbüreaux, außerordentlicher Nachtdienst etc.) * B. 1878 Fr. 36,000. -- R. 1877 ,, 22,258. 30

.

5,500

25,000 Fr. 101,200

241

U.

E x p e r t i s e n und R e i s e k o s t e n B. 1878 R. 1877

.

. Fr. 23,000

Fr. 33,000. -- ,, 31,531. 93

Die bedeutende Ermäßigung dieses Ansazes rechtfertigt sich durch die Thatsache, daß die Ausgaben, des Jahres 1878 bis Ende Juli bloß Fr. 9300 betragen und somit im Ganzen kaum mehr als 20,000 Franken ausmachen werden. Der Grund dieser Ersparniß liegt in der geringen Zahl neuer Bureaux, deren jedes für Einrichtung und Instruktion Fr. 120--150 kostet.

Dagegen müssen wir noch für die Besehikung der internationalen Konferenz von London, welche der Kriegsereignisse wegen von 1878 auf 1879 verschoben wurde, die schon für 1878 zu diesem Zweke vorgesehene Summe von Fr. 3000 zuschlagen.

Wir berechnen daher: Für die gewöhnlichen Reisekosten Für die Konferenz

.

. Fr.

,,

zusammen III.

Büreaukosten B. 1878 R. 1877

Fr.

20,000 3,000 23,000

Fr. 123,000 Fr. 135,000. -- ., 105,845. 52

Diese Rubrik zerfällt in folgende Unterabtheilungen: a. Schreibmaterial Fr.

2,500 b. Drukkosten , fl 59,000 c. Buchbinderarbeiten .

.

.

2,500 d. Beleuchtung und Heizung .

.

. ^, 23,000 e. Verschiedene Büreaubedürfnisse .

. ,, 33,000 Total

Fr. 120,000

Die erheblichen Abweichungen in der Unterrubrik b Drukkosten rühren davon her, daß die Bezahlung der Betriebsformulare theilweise in das eine oder andere Rechnungsjahr fallen kann, je nachdem die Ablieferung früher oder später erfolgt.

I V . Gebäulichkeiten B. 1878 R. 1877

.

.

Fr. 90,000. -- ,, 80,813. 38

.

. F r . 85,000

242 Der gegenwärtige Etat der Miethzinse weist in runder Zahl Fr. 80,000 auf. Dazu kommen im künftigen Jahre die Miethzinse derjenigen Bureaux, für welche die Gemeindeleistungen aufhören, und wo somit die Verwaltung die.Miethkosten zu übernehmen hat.

Wir schäzen die daherige Mehrausgabe auf Fr. 3500. Sodann wird der Unterhalt der gemietheten Lokale annähernd Fr. 1500 kosten, so daß sich die Gesammtausgabe auf Fr. 85,000 stellen wird.

V. Bau und U n t e r h a l t der L i n i e n B. 1878 Fr. 250,000. -- R. 1877 ,, 270,073. 97 a. Anlage n e u e r Linien

Fr. 170,000

Fr. 30,000

Eigentliche Neuanlagen stehen nicht in Aussicht, dagegen berechnen wir 100 Kilometer Linien zur Verbindung neu errichteter Bureaux mit dem Neze à Fr. 300 .

.

.

. Fr. 30,000 b. U n t e r h a l t Fr. 140,000 Dieser Ansaz stüzt sich auf detaillirte Voranschläge der Kreisinspektionen und zerfällt in folgende Unterabtheilungen: 1) Ersaz von 5000 Stangen durch imprägnirte à Fr. 10 Fr. 50,000 2) Ersaz von 1200 Stangen durch gewöhnliche à Fr. 8 9,600 11 3) Ersaz von 40,000 Glasisolatoren durch solche 30,000 von Porzellan, "à 75 Ct 7!

4) Ersaz von 200 Kilometern abgenuzten Draht à Fr. 60 12,000 ·n 5) La'ufender Unterhalt, Werkzeuge, Transportkosten, Entschädigungen, Magazinkosten etc.

38,400 n Total Unterhalt Fr. 140,000 Dazu die Neubauten 11 30,000 Fr. 170,000 VI. A p p a r a t e Voranschlag 1878 Rechnung 1877

Fr.

Fr. 90,000. -- ,, 76,606. 27

70,000

2-43 Diese Ausgaben vertheilen sich wie folgt: Budget 1878.

Fr.

Rechnung 1877.

Fr. Ct.

Budget 1879.

Fr.

1) Anschaffung von Apparaten 34,000 2) Reparaturen .

.

. 6,000 3) Betriebsmaterial .

. 40,000 b. Betriebskosten d e r Bureaux .

.

. 10,000

33,767. 83 3,289. 28 27,775.. 03

15,000 7,000 30,000

11,774. 13

13,000

a. Z e n t r a l m a g a z i n .

90,000 76,606. 27 65,000 Der Ansaz für Beschaffung neuer Apparate ist neuerdings erheblich ermäßigt worden ; dagegen haben wir für Reparaturen eine kleine Erhöhung vorgesehen, weil beabsichtigt wird, eine größere Anzahl vorhandener Apparate mit den neuesten Verbesserungen versehen zu lassen.

Die Ausgaben für Betriebsmaterial, sowie die Betriebskosten der Bureaux wurden ebenfalls mäßig erhöht, weil sie mit der Zahl der Bureaux allmälie "ö zunehmen.

VII. B ü r e a u g e r ä t h s c h a f t e n .

.

.

Fr. 4500 Voranschlag 1878 Fr. 7000. -- Rechnung 1877 ,, 3984. 60 Da die Ausgaben dieser Rubrik in den lezten Jahren immer erheblich unter dem Voranschlage geblieben sind, so haben wir den Ansaz um Fr. 2500 ermäßigt.

VIII. V e r z i n s u n g des I n v e n t a r s .

.

Fr. 32,000 Voranschlag 1878 Fr. 35,000. -- Rechnung 1877 ,, 31,807. 60 Die daherige Ausgabe für das Jahr 1878 wird gemäß dem Inventarbestand Fr. 32,736. 18 betragen. Da jedoch auf Ende 1878 eine Verminderung des Bestandes zu gewärtigen ist, so glauben wir mit dem obigen Ansaze von Fr. 32,000 jedenfalls ausreichen zu können.

IX. V e r s c h i e d e n e s Voranschlag 1878 Rechnung 1877

Fr. 13,000 Fr. 14,000. -- ,, 12,389. 53

244 In diese Rubrik fallen die Kosten für das Bekleidungswesen, für die Markenbeschaffung, für das internationale Bureau, sowie allfällige Prozeßkosten u. dgl. Der vorjährige Ansaz wird um Fr 1000 ermäßigt.

Die muthmaßlichen Ausgaben der Telegraphenverwaltung fassen sich nun zusammen wie folgt: · I. Gehalte und Vergütungen .

.

.

Fr. 1,287,500 I I . Expertisen u n d Reisekosten .

.

.

,, 23,000 III. Büreaukosten ,, 120,000 I V . Gebäulichkeiten .

.

.

.

.

,, 85,000 V. Bau und Unterhalt der Linien .

.

,, 170,000 VI. Apparate ,, 65,000 VII. Büreaugeräthschaften .

.

.

.

,, 4,500 VIII. Verzinsung d e s Inventars .

.

.

,, 32,000 I X . Verschiedenes .

.

.

.

.

,, 13,000 Total Die muthmaßlichen Einnahmen betragen Die muthmaßlichen Ausgaben betragen

Fr. 1,800,000 Fr. 2,000,000 Fr. 1,800,000

Es ist somit ein Aktivsaldo zu gewärtigen von Fr.

200,000

3. Eisenbahnwesen.

1) K a n z l e i :

a.

b.

c; d.

Sekretär, Büreauchef .

Registratur Uebersezer und Kanzlist Zweiter Kanzlist .

.

.

.

Fr. 6000 ,, 4000 ,, 3400 3000 Fr. 16,400

2) A d m i n i s t r a t i v e s I n s p e k t o r a t : a . Inspektor .

.

.

Fr.

b . Adjunkt .

.

.

.

,, c. Gehilfe ,, d. Aushülfsarbeiter ,,

8000 5000 4000 2520

Uebertrag

Fr.

19,520

Fr.

35,920

245 Uebertrag 3) T e c h n i s c h e s I n s p e k t o r a t : a. Gotthard-Inspektor .

.

b. Adjunkt, z. Z. mit den Geschäften des technischen Inspektorats betraut .

.

c. Büreaugehilfe d. Control-Ingenieurs .

.

Fr.

35,920

Fr.

,, ,,

48,500 3,500 2,000

,,

10,000

Fr. 8,000 ,, 6,000 ,, 4,000 ,, 30,500

4) S t a t i s t i k e r 5) A u s h i l f e und C o p i a t u r e n .

.

6) Reiseentschädigungen und E x p e r tisen 7) B ü r ea u k o s t e n : a. Druk- und Lithographiekosten Fr. 8000 b. Literarische Anschaffungen ,, 1200 c. Technische Büreaubedürfnisse ,, 1200 d. Allgemeine Büreaubedürfnisse ,, 2800 e. Drukkosteu für die Eisenbahnstatistik .

.

.

.

,, 4600

,,

17,800

Fr.

117,720

Zu den einzelnen Posten haben wir folgende Bemerkungen zu machen: 1 d. An dieser Stelle wurden im Jahr 1878 und 1877 Fr. 3200, früher Fr. 3000, für ^Kopiaturen" in Ansaz gebracht, davon aber weitaus der größte Theil (1877 und 1878 je Fr. 3000} als Besoldung für einen vom Departement angestellten Kanzlisten verwendet. Bei der fortwährend wachsenden Zahl der Ausfertigungen ist nicht daran zu denken, daß auf diese Aushilfe verzichtet werden kann. Wir ziehen es nun vor, im Budget die Besoldung für den erwähnten Kanzlisten als solche einzusezen, anstatt dieselbe unter der Bezeichnung ,,für Kopiaturen" zu verbergen, obschon allerdings das Gesez die betreffende Anstellung nicht ausdrüklich vorsieht.

2 a, 3 a und 3 b. Seit Ende 1877 werden die Funktionen der gesezlich vorgesehenen drei Inspektoren durch deren zwei -- den administrativen und den Gotthardinspektor -- und an Stelle des technischen Inspektors durch den Adjunkt des Gotthardinspektors

246 besorgt. In Uebereinstimmung mit der anläßlich derBüdgetberathung_ö pro 1878 in den eidg.Räthenn geltend gewordenen Ansicht schlagen wir vor, auch für das Jahr 1879 nur die Besoldungen der erstgenannten beiden Inspektorate aufrecht zu erhalten in der Art, daß dein Adjunkten desGotthardinspektorss die Vertretung des technischen Inspektorats verbleibt.Damit' ist den faktisch bestehenden Verhältnissen Ausdruk verliehen und einfach der gegenwärtige p r o v i s o r i s c h e Zustand noch für das Jahr 1879 verlängert, was wohl nach Lage der Dinge, namentlich in Betreff der Gotthardbahn, sich als das Angemessenste darstellt.

2 b, 3 c. Diese beiden Besoldungen waren im Budget von 1878 als Ein Posten aufgeführt. Eine materielle Aenderung liegt in der Trennung des Ansazes nicht ; sie ist lediglich die Konsequenz der veränderten Aufstellung des Budget.

2 c, 2 d und 3 b. Die hier behandelten Posten: Fr. 4000 für einen Gehilfen, ,, 2520 für einen Aushilfsarbeiter des administrativen Inspektorats und ,, 6000 für den Stellvertreter des technischen Inspektors, wurden bisher aus der für ,,Aushilfe" vorgesehenen Summe ausgerichtet, welche im Budget für 1878 mit Fr. 12,800 vorgetragenist.. Auch hier wünschen wir, daß gesagt werde, worin diese Aushilfe bestehe, und haben wir zu diesem Zwek die nun vorgeschlagene Aufstellung gewählt.

3 d. Die ordentliche Aufgabe der Kontroiingenieure wird sich für 1879 mindestens nicht reduziren, während die außerordentlichen, im Bericht zum Budget für 1878 näher ausgeführten Arbeiten im Laufe dieses Jahres unter keinen Umständen zum Abschluß gebracht werden können. Wir haben daher den Büdgetansaz von 1878 mit Fr. 30,500 (wirkliche Ausgabe 1877 Fr. 30,200) beibehalten.

4. Für den Statistiker, dessen Besoldung gesezlich von Fr. 3000 bis Fr. 4000 normirt ist, und der im Jahr 1878 einen Gehalt von Fr. 3300 bezieht, schlagen wir eine kleine Erhöhung auf Fr. 3500 vor, welche dieser Beamte sowohl nach seiner Aufgabe als nach seinen Leistungen verdient.

5. Für Aushilfe und Kopiaturen waren im Budget von 1878 nach Abzug der aus den betreffenden Ansäzen auszurichtenden festen Besoldungen noch Fr. 1480 übrig geblieben. Wir beantragen, diesen Ansaz auf Fr. 2000 zu erhöhen. Ob damit den Bedürfnissen genügt sei, oder ob eine geringere oder eine größere bezügliche Ausgabe nothwendig sein wird, hängt von den dermalen nicht zu berechnenden jeweiligen Umständen ab.

247

6. Bei den Reiseentschädigungen machen wir auch dieses Mal darauf aufmerksam, daß ein Ansaz von Fr. 10,000 nach allen hinter uns liegenden Erfahrungen nur für die ordentlichen Bedürfnisse reicht und außergewöhnliche Ansprüche auf Nachtragskredite (1878 Fr. 2400) verwiesen werden müssen.

7. a. Für Druk- und Lithographiekosten nehmen wir anstatt bisheriger Fr. 12,000 nur Fr. 8000 in Aussicht und zwar Fr. 2500 bis Fr. 3000 für die Bedürfnisse des technischen Inspektorats (Anfertigung von Längenprofilen und Distanzkarten über sämmtliche schweizerische Bahnen), ebensoviel für die Bedürfnisse des Gotthardiuspektorats und den Rest für unvorherzusehende Arbeiten aller Art.

7 e. Die Drukkosten für die Statistik sezen sich zusammen aus : Fr. 3000 für die Betriebsstatistik pro 1877 (12 Bogen à Fr. 250}, ,, 1250 ,, ,, Baustatistik (5 Bogen) und ,, 350 .n Unvorherzusehendes.

Auf Bearbeitung der im Programme vom Jahr 1868 vorgesehenen ,,Allgemeinen Statistik" (Zusammenstellung der das Eisenbahnwesen beschlagenden amtlichen Aktenstüke, der bestehenden Eisenbahnkonzessionen, Betriebseröffnungeu, der im Betrieb stehenden Bahulängen und Betriebsgruppen und der Verkeilung dieser nach den Kantonen, u. drgl.) dürfte mindestens bis auf Weiteres verzichtet werden. Der im I. Band der Eisenbahnstatistik (pro 1868) enthaltene Anfang einer allgemeinen Statistik ist seither nicht fortgesezt worden; für die einzelnen Kapitel derselben ist das Material thells in der Baustatistik und thoils in der Eisenbahnaktensammlung, wenn auch nicht in zusammenhängender Weise bearbeitet, so doch vorhanden.

Alle übrigen Ansäze entsprechen den bisher üblichen beziohungsweisen Büdgotposten und den regelmäßig darauf entfallenden Ausgaben.

Viertsr Abschnitt.

Unvorhergesehenes

Fr. 10,599

B. 1878 Fr. 10,813. -- R. 1877 ,, 23,104. 14 Zur Begründung dieser alljährlich wiederkehrenden Ausgabe wird auf frühere Botschaften verwiesen.

248

Zusammenzug der Ausgaben.

I.

A m o r t i s a t i o n u n d V e r z i n s u n g dei.

Ani eihen

u.

Allgemeine Verwaltungskosten: A. Nationalrath Fr. 195,000 ,, 13,000 B. Ständerath ,, 85,500 C. Bundesrath ,, 273,900 D. Bundeskanzlei ,, 150,300 E. Bundesgericht .

Fr. 1,932,850

,,

m.

D e p a r t e m ente: A. Politisches Departement Fr.

B. Departement des Innern ,, C. Justiz- und Polizeidepartement D. Militärdepartement ,, E. Finanz- und Zolldepartement : ,, Abtheilung Finanzen ,, ,, Zölle F. Handels - und Landwirthschaftsdepartement ,, G. Post- und Eisenbahndepartement : Abtheilung Posten ,, ,, Telegraphen ,, ,, Eisenbahnwesen ,,

281,000 2,562,025 45,000 15,558,806

3,236,600 1,549,900 198,800

14,110,000 1,800,000 117,720

s

IV. U n v o r h e r g e s e h e n e s .

717,700

.

Total der Ausgaben

,, 39,459,851 ,, 10,599 Fr. 42,121,000

249

Bilanz.

Die muthmaßlichen Einnahmen betragen .

,, ,, Ausgaben ,, . .

Muthmaßlicher Ausgabenüberschuß

Fr. 41,065,000 ,, 42,121,000 Fr.

1,056,000

Mit dem Jahre 1879 treten im Allgemeinen die Ausgabenverminderungen und theilweise auch die Einnahmenvermehrungen in volle Wirksamkeit, welche durch Bundesgesez und Bundesbeschluß vom 21. Hornung 1878 oder in deren Sinne durch verschiedene Schlußnahmen des Bundesrathes angeordnet worden, und es wird das Budget für 1879 in seinem Gesammtergebniß auch für die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben der nächsten Jahre, vorbehaltlich der hienach bezeichneten besondern Verhältnisse, annähernd als normgebend zu betrachten sein. Als unsicherer und veränderlicher Rechnungsfaktor erscheinen in diesem Budget wesentlich nur die Zolleinnahmen, deren Schwankungen die Defizitsziffer in Plus oder Minus modifiziren können.

Nicht begriffen in diesem Budget ist die künftige Amortisation der Anleihen von 1867 und 1871, für welche nach Erschöpfung des Amortisationsfonds gemäß dem oben erwähnten Bundesbeschluß aus den laufenden Einnahmen eine Summe von zirka 2 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen sein wird. Fügt man für außerordentliche Bedürfnisse oder für Amortisation der schwebenden Schuld von Io77 noch die entsprechenden Werthe ein, so wird die Summe leicht bestimmbar, um welche unsere Einnahmen durch das Mittel der in Berathung liegenden Zolltarifrevision noch zu erhöhen sind. Die h. Bundesversammlung wird aus dieser Betrachtung die Beruhigung schöpfen können, daß nicht bloß die Wiederherstellung des Gleichgewichts in unsern Finanzen, sondern auch der Beginn einer verhältnißmäßig raschen Tilgung unserer Staatsschuld in nahe Aussicht genommen werden kann.

B e r n , den 31. Oktober 1878.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung betreffend das Budget für das Jahr 1879. (Vom 31. Oktober 1878.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1878

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

51

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.11.1878

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77-249

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10 010 132

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