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Inserate.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Um die Gemeinden Wädensweil und Einsiedeln für die Vorschüsse sicher zu stellen, welche sie (vermöge ihrer der Nordostbahn gegenüber für die den Voranschlag überschreitenden Baukosten der Linie Wädensweil-Einsiedeln geleisteten Garantie) theils schon gemacht haben, theils noch werden machen müssen, und zur eventuellen Bestreitung der Kosten, wenn die Gesellschaft eigenes Betriebsmaterial anzuschaffen beschließen würde, wünscht die Gesellschaft der

Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln für ein im Maximum 1,300,000 Franken betragendes, zu 5% verzinsliches und in 20 Jahren zurükzuzahlendes Anleihen ein Pfandrecht z w e i t e n Ranges, nachgehend dem am 18. August 1875 bundesräthlich bewilligten Pfandrecht für eine Forderung von 1,500,000 Franken, auf die 16,8 Kilometer lange Linie W ä d e n s w e i l - E i n s i e d e l n , mit Ausschluß des Betriebsmaterials, zu bestellen.

Gemäß Artikel 2 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiemit bekannt gemacht und e i n e mit S a m s t a g den 4. Mai n ä c h s t k ü n f t i g a b l a u f e n d e F r i s t angesezt, um beim Bundesrathe allfällig Einsprache dagegen zu erheben.

B e r n , den 13. April 1878. [3] Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzlei.

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Bekanntmachung.

Mit Rüksicht auf die zwischen der Schweiz und Spanien am 27. August 1869 über gegenseitige Gleichstellung mit der meistbegünstigten Nation hinsichtlich der Verkehrsverhältnisse abgeschlossene Uebereinkunft*) wird Memit dem schweizerischen Handelsstande zur Kenntniß gebracht, daß den 8. Dezember vorigen Jahres zwischen Frankreich und Spanien eine Konvention auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen wurde, welche am 1. dies in Kraft getreten ist.

Nach dieser Uebereinkunft bezahlen bei ihrem Eingang in Spanien : Juwelier- und (Goldschmiedwaaren aus Silber, auch verziert mit Perlen oder ächten Steinen, 3 Pesetas per Hektogramm ; Waaren aus rothem oder gelbem Kupfer und Bronze, vergoldet, versilbert oder mit Nikel belegt, 250 Pesetas per 100 Kilogramm, und unächte Goldschmiedwaaren 10 Pesetas per Kilogramm.

B e r n , den 9. April 1878. [3] .

Die Schweiz. Bundeskanzler

Bekanntmachung.

Mit Schreiben vom 6. dies hat das schweizerische Konsulat in M a r s e i l l e dem Bundesrathe zur Kenntniß gebracht, daß Schweizer fortwährend und in zunehmender Anzahl nach der genannten Stadt sieb, begeben, um dort Arbeit zu suchen, ungeachtet davor schon häufig gewarnt worden sei, weil Handel und Industrie auch in Marseille sehr schlecht gehen.

Oft kommen Schweizer ganz aufs Gerathewohl dahin mit Frau und Kindern, Andere, welche ein Handwerk treiben, das in Marseille nicht ge*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band X, Seite 283.

101 trieben wird, wie z. B. Uhrenschalenmacher, Juweliere, Weber und Käsemacher, auch Baker, die den Teig nicht nach französischer Art zu kneten verstehen, sowie solche, welche nicht französisch verstehen, und die daher äußerst schwer einen Plaz finden können.

Deßhalb -- sagt das obgedachte Konsulat -- müssen diese Leute ohne Existenzmittel schnell ihre Zuflucht zur schweizerischen Hilfsgesellschaft in Marseille nehmen, so daß sie im buchstäblichen Sinne täglich von hilfsbedürftigen Schweizern belagert werde, denen sie bei ihren wenigen Hilfsmitteln, auch beim besten Willen, nur theilweise helfen könne.

,Unser Konsulat in Marseille räth daher mit aller Bestimmtheit, daß keirer sich dorthin begebe, ohne daß ihm zum voraus Arbeit z u g e s i c h e r t sei/ oder daß er Existenzmittel mit sich bringe und französisch verstehe.

Im Auftrage des Bundesrathes wird das Vorstehende zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht.

B e r n , den 10. April 1878. [*].

(

Die Schweiz. Bundeskanzler

Bekanntmachung.

Es sind abhanden gekommen oder verloren gegangen die Coupons per 28. Februar 1878 von den eidg. Obligationen Nr. 114, 115 und 116 Serie C.

Es ergeht daher die Einladung an öffentliche Kassen und Privaten, bei allfälliger Vorweisung dieser Coupons den Namen und Wohnort des Inhabers zu ermitteln, d e r e n G e g e n w e r t h j e d o c h n i c h t a u s z u r i c h t e n , sondern sofort hinter den zuständigen Richter zu legen, unter gleichzeitiger Mittheilung des Namens des Inhabers der betreffenden Coupons an unterzeichnete Stelle.

B e r n , den 10. April 1878. [3] .

Eidg. Staatscassa-Verwaltung.

102 Schweizerische Centralbahn.

Für den Transport von Steinkohlen und Koks ab Station Ludwigshafen nach den Stationen der Aarg. Südbahn, Bremgarten, der Centralbahn, Emmenthalbahn, Brünigbahn, Jura-Bern-Luzern-Bahn, Suisse Occidentale, BulleRomont und Simplonbahn tritt unter Aufhebung des bisherigen Tarifs vom 1. November 1875 mit 1. Mai 1878 ein neuer Tarif in Kraft.

Exemplare desselben können auf den Verbandstationen bezogen werden.

B a s e l , den 5. April 1878..

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit 15. April nächsthin tritt für den Verkehr zwischen Delle transit (Schweizergrenze) einerseits und den Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn, schweizerischen Centralbahn, Emmenthalbahn, Suisse Occidentale, Bulle-Romont- und Simplonbahn anderseits ein neuer Gütertarif in Kraft.

Die in demselben enthaltenen Taxen finden bis und ab dem schweizerischen Uebergangspunkt Anwendung auf directe Sendungen nach und von französischen Stationen via Delle.

Exemplare dieses Tarifs können zum Preise von 20 Cts. durch Vermitt, lung der hierseitigen Stationen, so weit der Vorrath reicht, bezogen werden.

B e r n , den 9. April 1878.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

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Tössthal-Bahn.

Mit 15. April tritt für die Beförderung von G ü t e r n nach und von, den Stationen der S c h w e i z . N a t i o n a l b a h n und der T ö ß t h a l b a h n «in Tarif mit d i r e c t e n Frachtsätzen in Kraft, unter Aufhebung der bezüglichen Taxen im Gütertarif S. N. B.-Schweiz. Bahnen vom 1. Juli 1876.

Derselbe kann bei den betreffenden Stationen eingesehen und durch deren Vermittlung bezogen werden.

W i n t e r t h u r , den 5. April 1878.

Verwaltung der Tössthalbahn.

Schweizerische Nationalbahn.

Vorbehaltlich der Genehmigung der h. Bundesbehörden werden mit l* Juli dieses Jahres folgende Sonntagsbillete aufgehoben : Winterthur-Stammheim, Stein, Steckborn und Singen ; Stammheim-Winterthur und Konstanz; Stein-Winterthur und Konstanz; Steckborn-Winterthur und Konstanz; Konstanz-Ermatingen, Mannenbach, Steckborn, Hämmern, Eschenz und Stein.

Es bleiben also von genanntem Datum an nur noch folgende Sonntagsbillete in Kraft : Winterthur-Dynhard und Konstanz; Konstanz-Winterthur.

W i n t e r t h u r, den 2. Aprü 1878.

Schweiz. Nationalbahn in Liquidation: Der Delegirte für den Betrieb.

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Pfandrecht an einer Eisenbahn, Die Gesellschaft der Suisse Occidentale wünscht zwei Pfandrechte auf ihre sämmtlichen Linien zu bestellen: A.. Zur Sicherstellung eines Anleihens, durch welches sie sich effektiv 70 Millionen Franken verschaffen will, dessen Nominalbetrag aber 75 Millionen Franken an Kapital nicht übersteigen soll. Das Anleihen soll nach Maßgabe des Bedürfnisses nach und" nach in Serien emittirt werden. Es zerfallt in (höchstens 187,500) Partialen von je Fr. 400. welche einen jährlichen Zins von Fr. 20 abwerfen und mit Fr. 500 zurükbezahlt werden sollen. Das Anleihen wird in 78 Jahren, von 1879 an, d. h. bis spätestens zum 31. Dezember 1956, in jährlichen Raten zurükbezahlt ; die Gesellschaft hat indessen das Recht, unter Beobachtung einer einjährigen Kündungsfrist die Rükzahlung schon vorher, vom Ablauf des zehnten Jahres an, zu bewerkstelligen.

Dieses Anleihen von effektiv 70 Millionen Franken ist zu folgenden Zweken bestimmt: 1) Zur Konversion oder Bükzahlung folgender älteren Anleihen: a. Des als Bestandteil eines 32,000,000-Anleihens auf den Linien des ehemaligen Ouest suisse haftenden, von 1859 datirenden, Ende 1879 zur Rükzahlung gelangenden Pfandanleihens von . . . . Fr. 6,000,000 b. Des auf der Linie Genf-Versoix haftenden, 1865 vom Kanton Freiburg kontrahirten, von der Suisse Occidentale übernommenen und in den Jahren 1880--1889 ratenweise zur Rükzahlung gelangenden Anleihens von ,, 6,300,000 c. Des auf der Linie Lausanne-Freiburg-Bernergrenze haftenden, 1866 vom Kanton Freiburg kontrahirten, von der Suisse Occidentale übernommenen, auf 1881 kündbaren und jedenfalls spätestens bis Ende 1890 rükzahlbaren Anleihens von ,, 14,000,000 d. Des von der Suisse Occidentale 1873 kontrahirten nnd auf Ende 1891 zur Rükzahlung gelangenden Anleihens von .

.

.

.

. ,, 22,700,000 e. Des von der Suisse Occidentale 1875 kontrahirten und 1891 rükzahlbaren Anleihens von Fr. 20,000,000, von welchem bisher zur Emission gekommen sind ,, 6,000,000 2) Zu Verbesserungs- und Vollendungsbauten auf dem Nez der Suisse Occidentale im Betrage von .

.

. c .

15,000,000

Fr. 70,000,000 Die unter Nr. 2 erwähnten Fr. 15,000,000 sollen an die Stelle der von dem 20,000,000-Anleihen von 1875 noch nicht emittirten Fr. 14,000,000 treten and daher die den lezteren Betrag repräsentirenden bezüglichen Titel annullirt werden.

105 B. Zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 28,700,000, welches die Suisse Occidentale, im Betrage von Fr. 22,700,000, im Jahr 1873 emittirt, und, im Betrage von Fr. 6,000,000, im Jahr 1875 beschlossen und 1876 emittirt und zu dessen Gunsten sie sich verpflichtet hat, keine besser berechtigten Titel ausgeben zu wollen. Die je Fr. 1000 haltenden Titel dieses Anleihens sollen aus dem unter À bezeichneten neuen Anleihen von Fr. 70,000,000 zurükbezahlt oder gegen Titel des leztern Anleihens ausgewechselt und alsdann annullirt werden.

Die unter A - u n d B aufgeführten Hypothekaranleihen sollen, bis das zweite (unter B) getilgt ist, einander im Kange gleichstehen.

Beide gehen den bereits auf einzelnen Linien der Suisse Occidentale bestehenden Pfandrechten im Eange unmittelbar nach, in dem Sinne, daß an der Stelle der suecessiv ganz oder theilweise zurükbezahlten vorgehenden Pfandsehulden keine neuen Titel ausgegeben werden dürfen, welche im Eange dem neuen Anleihen von Fr. 70,000,000 vorgehen würden, lezteres vielmehr nachrükt.

Demgemäß sollen folgende Linien, wie sie am 1. Januar 1878 der Suisse Occidentale zustanden, in folgendem Kange zu Pfand eingesezt werden: 1) Die Linien des ehemaligen Ouest Suisse, von der Genfer Grenze bei Versoix, mit Ausschluß der Streke in der Enclave Céligny, über Lausanne bis zur Anschlußweiche des Paluds bei St. Maurice und von Lausanne und Morges über Yverdon bis zur Neuenbnrger Grenze bei Vaumarcus, in der lariflänge von 150 Kilometern, -- im z w e i t e n Eange, -- unter Vorstellung des Pfandrechts für eine Forderung von ursprünglich Fr. 32,000,000, laut Eentenbrief vom 25. August 1865, von welcher Forderung Fr. 26,000,000 in Titel zerfallen, welche auf Fr. 400 lauten und gemäß Amortisationstableau mit je Fr. 500 zurükzuzahlen sind, -- Fr. 6,000,000 aber aus dem neuen Fr. 70,000,000-Anleihen getilgt werden sollen (A, l, a oben).

2) Die Linien des ehemaligen Franco-Suisse, von der Neuenburger Grenze bei Vaumarcus bis zur bernischen Grenze bei Neuenstadt und von Auvernier an die Landesgrenze bei Verrières, 72 Kilometer lang, -- im z w e i t e n Kang, -- unter Vorstellung des Pfandrechts für eine in 90 Jahresraten (von 1869 bis 1958) zur Eükzahlung gelangende Forderung von ursprünglich nominell Fr. 14,124,400, laut Akt vom Juli 1868. In lezterer Summe (35,311
Obligationen zu Fr. 400, rükzahlbar mit Fr. 550) sind inhegriffen diejenigen Titel, welche zum Austausch gegen alte, noch nicht konvertirte Franco-Saisse-Obligationen bestimmt sina; die Eechte der Inhaber dieser noch nicht konvertirten Titel auf einen Antheil an dem Pfandrechte ersten Banges bleiben also gewahrt.

3) Die Linie von Genf nach Versoix und an die genferisch-waadtländische Grenze, Inbegriffen die in der Enclave Céligny gelegenen Streke, 12 Kilometer lang, -- im z w e i t e n Eang, -- unter provisorischer Vorstellung des Pfandrechts für eine Forderung von Fr. 6,300,000, laut Akt vom 27. Dezember 1869 (A, l, b oben).

4) Die Lii ie von Lausanne (Bahnhof ausgeschlossen) über Freiburg an die Bernergrenze bei Thörisbaus, 87 Kilometer lang, -- im z w e i t e n Eang, -- unter provisorischer Vorstellung des Pfandrechts für eine Forderung von Tr. 14,000,000, laut zwei Eentenbriefen vom 24. Dezember 1864 und 2. März 1865 (A, l, c oben).

5) Die Linie Jougne-Eclépens, von dem Anschlußpunkt zwischen Cossonay und Eclépens ois zur Landesgrenze bei Vallorbes , 35 Kilometer

106 lang, -- im z w e i t e n Kang, -- unter Vorstellung des Pfandrechts für eine in 99 Jahresraten (von 1869 ois 1967) zur Rükzahlung gelangende Forderung von ursprünglich nominell Fr'. 8,200,000 (Fr. 16,400 Obligationen von Fr. 500), laut Kentenbrief vom 9. September 1873.

6) Die Längen bahn durch das Broyethal, von Palezieux bis an die bernische Grenze bei Fräschels, 68 Kilometer lang, -- im zweiten Rang, -- unter Vorstellung einer in 70 Jahren (von 1875 bis 1944) zur Rükzahlung gelangenden Forderung von ursprünglich nominell Fr. 4,240,000 (10,600 Obligationen von Fr. 400, rükzahlbar zu Fr. 500), laut Pfandbestellungsbewilligung des Bundesrathes vom 21. Dezember 1874.

7) Die Linie Freiburg-Payerne-Yverdon, 51 Kilometer lang, im e r s t e n Rang.

Gemäß Art. 2 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung nnd Zwangsliquidation der Eisenbahnen wird dieses Pfandbestellungsoegehren hiemit bekannt gemacht und eine mit Ende dieses Monats ablaufende Frist angesezt, um bei dem Bundesrathe allfällig Einsprache dagegen zn erheben.

B e r n , den 2. April 1878. ["] ..

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzler

Zum Ausleihen.

Die in der Nähe der Stadt Bern, auf dem Liebefeld, Gemeinde Köniz, gelegene eidg. Hülsenfabrik, bestehend in : 1) einem Wohnhause mit dabei liegenden 2 Gärten, circa 3 Jncharten Pflanzland, 2) einem Fabrikgebäude mit 2--3 Pferde "Wasserkräften, kleiner Schmiede, Magazinen etc., wird hiemit auf 1. Oktober 1878 zum Verpachten ausgeschrieben.

Wünschendenfalls könnte auch eine zur Fabrik gehörende Dampfmaschine von 10 Pferdekräften zur Benützung überlassen werden.

Diese .Realitäten werden einzeln oder sammthaft verpachtet.

Nähere Auskunft ertheilt auf frankirte Anfragen die

[s] ..

Direction des eidg. Laboratoriums in Thun.

107

Ausschreibung.

Es werden hiemit die Lieferungen von Brod, Fleisch und Holz für die im Laufe des Jahres 1878 auf den Waffenpläzen Luziensteig, Samaden, Solothurn und Zofingen abzuhaltenden eidgenössischen Militärkurse zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Ueberschrift ,,Angebot für Brod-, Fleisch- oder Holzlieferung" versehen, bis und mit 15. April nächsthin dem eidgenössischen OberkriegsKommissariat in Bern franko einzusenden. In den Angeboten sind gleichzeitig die Bürgen anzugeben und denselben eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sowohl für die Leztern als die Bewerber selbst beizulegen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, können nicht berüksichtigt werden.

Die Lieferungsbedingungen können auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates in Chur, Solothurn und Aarau und auf demjenigen der unterfertigten Amtsstelle eingesehen werden.

B e r n , den 29. März 1878. [3] ...

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

"Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist; wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Sottens (Waadt). Anmeldung bis zum 26. April 1878 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Büreaudiener beim Postbureau Bern. Anmeldung bis zum 26. April 1878 3) Postwagenmeister in Bern.

bei der Kreispostdirektion m Bern.

4) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 26. April 1878 bei der Kreispostdirektion in Basel.

108 5) Postablagehalter und Briefträger in. Sihlbrüeke (Zürich). Anmeldung bis zum 26. April 1878 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Ppsthalter und Briefträger in Martigny-Bourg (Wallis). Anmeldung bis zum 26. April 1878 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

7) Telegraphist in Kirchberg (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. April 1878 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

8) Telegraphist in Martigny-Bourg. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. April 1878 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

1) Briefträger in Lasarraz (Waadt). Anmeldung bis zum 19. April 1878 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postpaker in Solothurn. Anmeldung bis zum 19. April 1878 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) Postablagehalter und Briefträger in Gebenstorf (Aargau.) Anmeldung bis zum 19. April 1878 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

4) Briefträger in Luzern.

5) Büreaudiener, Paker und Briefträger Anmeldung bis zum 19. April in Stans.

1878 bei der Kreispostdirektion 6) Briefträger für die Umgebung von in Luzern.

Stans.

7) Postpaker in Winterthur.

1 c» n i. 11 · -n Anmeldung bis zum 19. Aprd 8) Posthalter m Enge.

\ 1878 bei der Kreispostdirektion in 9) Postpaker in Zürich.

\ Zürich.

10) Briefträger in Goßau (St. Gallen). Anmeldung bis zum 19. April 1878 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Posthalter und Briefträger in Tesserete (Tessin). Anmeldung bis ;;;m 19. April 1878 bei der Kreispostdirektion in Bellenz.

12) Telegraphist in Troistorrents ("Wallis). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. April 1878 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

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1878

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16

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13.04.1878

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99-108

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10 009 923

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