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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend den Ankauf des als Postremise benuzten Reitbahngebäudes in Chur.

(Vom 9. Juli 1878.)

Tit. !

Das im Jahr 1864 erbaute Reitbahngebäude in Chur, in nächster Nähe der Stadt, neben dem alten Friedhofe (nunmehr öffentliche Promenade) und in einer Entfernung von 210 Meter vom Postgebäude stehend, wird schon seit Jahren als P o s t r e m i s e benuzt und entspricht diesem Zweke in vorzüglicher Weise.

Die Postverwaltung bezahlt für das fragliche Gebäude einen jährlichen Miethzins von Fr. 1848. Der Miethvertrag ist bis 15. Juni 1883 unaufkündbar, selbst auf den Fall hin, daß das Gebäude vorher in andere Hände übergehen sollte.

Ob nach Ablauf des gegenwärtigen Vertrages die Miethe, selbst zu einem höhern Zinse, erneuert werden könnte, ist sehr ungewiß, zumal die im Besize des Reitbahngebäudes stehende Aktiengesellschaft seit Langem dahin tendirt, ihre Besizung zu veräußern. Wenn aber die Postverwaltung um ein anderes Miethobjekt -- und eine Remise mit den nöthigen Räumlichkeiten zur Unterbringung einer großem Anzahl von Postfuhrwerken ist in Chur zu jeder Zeit absolut nothwendig -- sich umsehen müßte, so würde sie hiebei wahrscheinlich auf große Hindernisse stoßen, weil in der Nähe des Posthauses ein passendes Gebäude vielleicht gar nicht oder vermuthlich

302 nur zu ungleich ungünstigeren Bedingungen erhältlich wäre, so daß leicht der Fall eintreten könnte, daß für die Postverwaltung deiBau einer Remise unvermeidlich würde, wobei indessen voraussichtlich für die Terrainerwerbung unverhältnißmäßig große Opfer gebracht werden müßten.

Schon im August 1875 machte das Komite der Reitbahngesellschaft Chur das Anerbieten, das Reitbahngebäude der Eidgenossenschaft um den Preis von Fr. 38,000 käuflich abtreten zu wollen, allein wir betrachteten damals die Sache nicht gerade als dringlich und wollten jedenfalls die Gelegenheit abwarten, -das Gebäude in bautechnischer Beziehung noch näher untersuchen zu lassen.

Anfangs 1876 ließ sich die Kreispostdirektion Chur über den Zustand und Werth des Reitbahngebäudes durch einen dortigen Baumeister ein Gutachten vorlegen, in welchem derselbe in Kürze sich dahin aussprach, daß Mauern und Dachstuhl des Gebäudes in Anlage und Ausführung solid seien und den Werth des Baues sammt Grund und Boden nach damaligen Preisen auf Fr. 49,000 schäzte.

Unser Oberbauinspektorat, welches wir mit einer Super-Expertise betrauten, läßt sich in seinem, vom 28. Dezember 1877 datirten Gutachten wie folgt vernehmen : ,,Das zu der Reitschule gehörende Grundstük grenzt gegen ,,Norden an die mittlere Bahnhofstraße, gegen Westen an eine ,,Privatbesizung, gegen Süden an die obere Bahnhofstraße und ,,gegen Osten an die öffentliche Promenade.

, ,,Der bauliche Zustand des 36,3 Meter langen und 18,0 Meter ,, breiten Gebäudes, dessen Aeußeres zwar möglichst einfach im ,,Charakter einer Reitschule, jedoch ganz hübsch gehalten ist, muß ,,als ein guter 'bezeichnet werden. Da das Gebäude nicht unter,, kellert ist, so liegen die Fundamente, dem Zwek in genügender ,,Weise entsprechend, auf durchschnittlich 1,5 Meter Tiefe. Die ,, Umfassungsmauern sind aus gutem, Jägerhafte Mauerwerk er,, stellt und außen mit einem Wetterkalkverpuz und innen mit ,, einem gewöhnlichen Verpuz versehen.

,,Die aus schönem, gesundem Holze ausgeführte, sehr solide ,, Dachkonstruktion, aus einem Sprengwerk über dem ganzen Raum ,, bestehend, ist meisterhaft ausgeführt. Das mit Thonschieferplatten ,, aus der Gegend von Chur eingedekte Dach ist etwas mangelhaft ,,unterhalten und wird in der nächsten Zeit einer gründlichen ,,Reparatur unterworfen werden müssen.

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,,Nach unsern Berechnungen würde der Bau jezt au stehen ^kommen auf mindestens Fr. 30JOOO ,, Laut eingezogenen Erkundigungen und Ver.,, gleichungen mit in der lezten Zeit bezahlten Preisen -,,für ähnlich gelegene Baupläze in Chur kann das ^Terrain zu Fr. 10 per Quadratmeter angeschlagen ,,werden, gibt für das 1320 Quadratmeter haltende .,, Grundstük einen Bodenwerth von .

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,, 13,200 G e s a m m t s c h a z u n g Fr. 43,200 Nach hierauf angehobenen weitern Unterhandlungen hat die Reitbahngesellschaft in Chur den Kaufpreis für das Reitbahngebäude unterm 8. Januar abhin auf Fr. 35,000 herabgesezt.

Berechnen wir nun für diesen Kaufpreis einen Zins von 6 °/o, wobei die Unterhaltskosten und die Brandassekuranz in ausreichender Weise mitberüksichtigt wären, so ergibt sich eine jährliche Summe von Fr. 2100 Davon kommen in Abzug: für eine kleine Untermiethe 50 bleibt eine Zinsausgabe v o n .

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. F r . 2050 oder Fr. 202 per Jahr mehr als bisher.

Mit Rüksicht auf diese günstigen Kaufsbedingungen und angesichts des nicht zu unterschäzenden Vortheils, daß durch den Ankauf des Reitbahugebäudes der Postverwaltung. der Besiz einer in jeder Hinsicht passenden Postremise in Chur für alle Zeiten gesichert wäre, glauben wir nicht anstehen zu sollen, der h. Bundesversammlung den nachfolgenden Beschlussesantrag zu stellen.

Wir benuzen diesen Anlaß, um Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 9. Juli 1878.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schiess.

·flundesblatt. 30. .Tahrg. Bd. III.

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(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Kreditertheilung für den Ankauf einer Postremise in Chur.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 9. Juli 1878, beschließt: 1. Das als Postremise benuzte Reitbahngebäude in Chur sammt zugehörigem Grund und Boden ist auf Rechnung des Bundes käuflich zu erwerben.

2. Dem Bundesrathe wird zu diesem Zweke und für Rechnung des laufenden Jahres ein Kredit von Fr. 35,000 bewilligt.

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Bericht der

Mehrheit der Nationalrathscommission betreffend das Gotthardunternehmen.

(Vom 16. Juli 1878.)

Tit. !

Bei den internationalen Conferenzen, welche im September und Oktober 1869 wegen Erstellung einer Gotthardbahn in Bern abgehalten wurden, schloß die politische Section einen ihrer Berichte in folgender Weise : Zum Schlüsse muß Ihnen die Section noch einen Fall unterbreiten, der allerdings sehr unwahrscheinlich ist, den man aber der Vorsicht wegen nicht mit Stillschweigen übergehen darf. Es kann in der That die Möglichkeit eintreten, daß eine Gesellschaft nicht mehr im Stande ist, den Bau oder den Betrieb einer Eisenbahn fortzusetzen. Wenn es so kommen sollte , so würde die Bildung einer neuen Gesellschaft ohne Zweifel unschwer sein und die Eidgenossenschaft hätte das nächste Interesse an der Bildung einer solchen. Aber unser Antrag geht auf dem Felde der Vermuthungen noch weiter: er sieht auch jenen Fall voraus, wo keine Gesellschaft den Bau oder den Betrieb fortsetzen könnte und wo die Eidgenossenschaft denselben ebenfalls nicht übernehmen wollte. Sollte sich die Lage der Dinge in dieser Weise gestalten, so läge gewissermaßen ein Fall höherer Gewalt vor und die Vertragsstaaten müßten sich über neue Maßregeln verständigen. Wir schlagen daher folgenden Zusatz vor :

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend den Ankauf des als Postremise benuzten Reitbahngebäudes in Chur. (Vom 9. Juli 1878.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1878

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.07.1878

Date Data Seite

301-305

Page Pagina Ref. No

10 010 040

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