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Kreisschreiben der

Bundeskanzlei an die Staatskanzleien sämmtlicher Kantone, betreffend die am 19. Januar 1879 stattfindende Volksabstimmung über das Bundesgesez betreffend Gewährung von Subventionen an Alpenbahnen, vom 22. August 1878.

(Vom 28. November 1878.)

Hochgeehrte Herren !

Aus dem an die Kantonsregierungen gerichteten Kreisschreiben von heute sind Sie zu ersehen im Falle gewesen, daß gemäß Art. 89 der Bundesverfassung und nach Anleitung des hier einschlagenden Gesezes vom 17. Juni 1874 das am 22. August 1878 erlassene Bundesgesez über Gewährung von Subsidien an Alpenbahnen der Volksabstimmung unterbreitet werden, und daß diese Abstimmung Sonntag den 19. Januar 1879 stattfinden soll.

Unsererseits werden wir bemüht sein, Ihnen die erforderlichen Druksachen rechtzeitig zugehen zu lassen, und zwar glauben wir auch heute an jenem Maßstabe festhalten zu dürfen, welcher bei Anlaß ähnlicher Abstimmungen zur Anwendung gekommen ist.

Hienach sollen Sie im Laufe der nächsten Wochen erhalten: A. An G e s e z e n : deutsche Exemplare, französische Exemplare, italienische Exemplare ;

309 B. an S t i m m k a r t e n : deutsche, französische, italienische.

Sollten Sie in der einen oder andern Richtung eine Aenderung wünschen, so wären Sie gebeten, uns davon rechtzeitig zu verständigen.

Hinwieder müssen wir Sie auch diesmal dringend ersuchen, uns ja jede Ihnen zugehende Sendung mit umgehender Post zu bescheinigen und damit aus keinem Grunde -zuzuwarten ; es kann dies ohnehin mit zwei Worten geschehen. Für uns ist dies aber von Wichtigkeit, weil wir in unsern Anordnungen nur dann sicher gehen können, wenn wir wissen, daß die frühern Sendungen jeweilen an ihre Adresse gelaugt sind. Es genügt übrigens auch, wenn Sie auf unserm Anmeldungsschreiben selbst den Empfang der darin angekündigten Sendung bescheinigen und hierauf das Schreiben hieher gelangen lassen wollen.

Indem wir Sie schließlich ersuchen, uns zur Durchführung des bevorstehenden Geschäftes wieder in gewohnter Weise Ihre kräftige Unterstüzuug zu Theil werden zu lassen, erneuern wir die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 28. November 1878.

Im Namen der Schweiz. Bundeskanzlei, Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Jakob Meier von Steffisburg, gewesener Puzer in der Kaserne Thun.

(Vom 19. November 1878.)

Tit.!

Vorgenannter Jakob Meier von Steffisburg, seit einer Reihe von Jahren Puzer in der Kaserne Thun, wurde beschuldigt, zum Nachtheile von Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten, welche auf dem Waffenplaz Thun in Dienst standen, zahlreiche Diebstahle begangen zu haben. .

In Folge dessen wurde Meier in Untersuchung gezogen und am 4. November abbin vom Kriegsgericht der III. Division schuldig erklärt und zu drei Jahren Zuchthaus Verlust des Aktivbürgerrechts während weitem 3 Jahren , zu den Kosten und zur Rükerstattung der gestohlenen Gegenstände verurtheilt.

Schon am 5. November reichte Meiers Vertheidiger, Herr Fürsprecher M a n u e l in Bern, für seinen Klienten ein Begnadigungsgesuch ein, dahin schließend, es möchte dem Verurtheilten die Hälfte der zuerkannten Strafzeit in Gnaden erlassen werden.

Das Gesuch wird damit motivirt Meier sei Vater von acht Kindern, welche durch die Enthaltung ihres Ernährers der bittersten Noth preisgegeben seien ; überdies leide Meier seit Jahren an einer

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Kreisschreiben der Bundeskanzlei an die Staatskanzleien sämmtlicher Kantone, betreffend die am 19. Januar 1879 stattfindende Volksabstimmung über das Bundesgesez betreffend Gewährung von Subventionen an Alpenbahnen, vom 22. August 1878. (Vom 28. Nove...

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Jahr

1878

Année Anno Band

4

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53

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.11.1878

Date Data Seite

308-310

Page Pagina Ref. No

10 010 143

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