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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung von PTT-Magazin- und Garage-Gebäuden in Luzern.

(Vom 9. April 1941.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

In Luzern bestehen für die Lagerung des Telephon-Linienmaterials und die Eemisierung der PTT-Fahrzeuge seit Jahren sehr ungünstige Verhältnisse.

Es hat dies Seine Ursache darin, dass das der dortigen Telephondirektion für ihr Einzugsgebiet zugewiesene Betriebs- und Fahrmaterial im Laufe der letzten 10 Jahre des stets wachsenden Verkehrs wegen bedeutend vermehrt werden musste. Dabei suchte man sich für die Unterbringung dieses Materials in einfachster Weise so zu behelfen, dass die jeweiligen Bedürfnisse durch Hinzumiete von Lokalen und Lagerplätzen, wie sie sich im gegebenen Augenblick gerade darboten, gedeckt wurden. Das hat zur Folge, dass die TT-Bau- und Linienmaterialien an nicht weniger als acht teilweise recht weit auseinanderhegenden Orten untergebracht sind und dass für die Fahrzeuge drei örtlich getrennte Mietgaragen benützt werden müssen. Ein bei den Akten liegender Situationsplan orientiert über die Lage der einzelnen Objekte. Über deren Beschaffenheit und -Eignung sei kurz folgendes ausgeführt: Das im Erdgeschoss des Anbaus an das Postgebäude eingerichtete Apparatenmagazin erweist sich immer mehr als ganz ungenügend. Mangels eines besonderen Packraumes müssen die ankommenden Sendungen im Magazinraum ausgepackt werden, wodurch die offen lagernden Apparatenbestände stark dem Staub ausgesetzt sind. Trotz vermehrter Reinigungsarbeiten zeigen sich nicht selten Störungen in der Apparatur, die jeweilen mit mehr oder weniger grossem Zeitaufwand behoben werden müssen. Es fehlt auch eine besondere Werkstätte, weshalb die eingehenden Abbruchapparate nach erfolgter Reinigung zur Kontrolle in den Maschinenraum im 1. Stock und von dort zur Lagerung wiederum in Magazin im Erdgeschoss verbracht werden müssen.

269 In einem Kellerrraum des Postgebäudes werden die Kabelreste gelagert.

Der Fussboden kann hiefür nicht benutzt werden, weil der Keller sozusagen jeden Sommer während der Zeit des hohen Seewasserstandes einige Zeit unter Wasser steht und dann nur durch Legen von Brettern zugänglich ist.

Das Linienmaterial ist in einem kleineren Privatgebäude magaziniert.

Trotzdem sämtliche Eäume im Erdgeschoss und in zwei weiteren Stockwerken in Anspruch genommen werden, genügt der vorhandene Platz nicht, um sämtliche Vorräte aufzunehmen. Es mussten in umliegenden Gebäuden zwei weitere Magazinlokale gemietet werden. Unter solchen Verhältnissen gestaltet sich die Übernahme und Herausgabe des Materials tagtäglich recht umständlich und zeitraubend. Hinzu kommt, dass mit der Niederlegung dieses Magazingebäudes gerechnet werden muss, sobald die projektierte Strassenverbreiterung in Angriff genommen wird.

Für die Lagerung des grossen Linienmaterials (Stangen, Zoreseisen, Kabelsäulen, Gußsockel, Zementplatten etc.) steht ein Platz am Alpenquai zur Verfügung, der indessen nicht genügt, um auch das Kabel- und Haspelmaterial aufzunehmen. Von den zwei weiteren Lagerplätzen, die für diesen Zweck hinzugemietet werden mussten, wird der eine von der Vermieterin, der Stadtverwaltung, in absehbarer Zeit wieder für eigene Zwecke benötigt, so dass über kurz oder lang mit dessen Eäumung gerechnet werden muss.

Schliesslich lässt auch die Unterkunft des Fahrmaterials sehr zu wünschen übrig. Die gemietete Hauptgarage bietet knapp Platz für 12 Wagen; für die übrigen Fahrzeuge, 7 Autos, l Kabelwagen, 6 Linien- und Spleisserwagen sowie 2 Stangenanhänger sind 2 zusätzliche Einstellmöglichkeiten beschafft worden. Weil besondere Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen, werden die Wagen in der Garage gewaschen und daselbst soweit möglich auch repariert.

Diese Verrichtungen können indessen nur tagsüber, solange ein Teil der Fahrzeuge unterwegs ist, vorgenommen werden; am Abend, nach der Rückkehr sämtlicher Fahrzeuge, ist die Garage, die ein einziges Tor aufweist, derart belegt, dass am andern Morgen nur ein Wagen nach dem andern herausfahren kann. Bei Feuerausbruch wäre der teure Wagenpark so gut wie verloren. Die Garage weist auch verschiedene bauliche Mängel auf; für die Winterszeit fehlt es an einer befriedigenden Heizeinrichtung. Der
Betriebsstoff kann nicht in der Garage gefasst werden, die Fahrzeuge müssen sich zu diesem Behuf zur Tankanlage im Bahnhof Ostflügel, ca. l km von der Garage entfernt, begeben.

Der Umstand, dass die Lager- und Einstellmöglichkeiten auf so viele Objekte verteilt sind, wirkt sich naturgemäss äusserst ungünstig auf den Dienstbetrieb aus. Dazu kommt, dass verschiedene der gegenwärtig mietweise zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Plätze den Bedürfnissen nicht mehr zu genügen vermögen und einzelne Objekte, weil sie von den Vermietern für eigene Zwecke benötigt werden, ihrem Gebrauch nicht mehr lange erhalten bleiben können, weshalb es sich auch nicht verlohnt, an ihnen bauliche Änderungen oder Verbesserungen von Belang vorzunehmen. Unter diesen

270 Umständen lässt sich die Bereitstellung von neuen Lokalen in Luzern für PTTMagazin- und Garagezwecke, ^wie auch die Beschaffung von genügend grossen Lagerplätzen nicht mehr länger hinausschieben. Die PTT-Verwaltung hat deshalb im Tribschenquartier in Luzern unter den üblichen Genehmigungsvorbehalten eine Terrainparzelle von rund 14 000 m2 erworben. Der Kaufpreis stellt sich, eingerechnet die Handänderungskosten, auf rund Fr. 257 000.

Auf diesem Terrain, das in verhältnismässig geringer Entfernung vom Hauptpostgebäude, dem Sitz der Telephondirektion hegt, sollen je ein Magazinund ein Garagegebäude sowie ein Schuppen erstellt und die erforderlichen Lagerplätze hergerichtet werden.

Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Benehmen mit den Bauorganen der PTT-Verwaltung aufgestellte Bauprojekt sieht vor: 1. Magazingebäude.

Kellergeschoss : Lokale für Kabelmaterial, Heizung und Brennmaterial Tröckneraum, kleinere Nebenräume.

Erdgeschoss : Linienmaterial und Werkzeuge, Apparatenmagazin und Werkstätte, Materialausgabe und Packraum, Bureau, Aufenthaltsraum und weitere Nebenräume.

1. Stock (nur zum Teil aufgebaut): Garderobe und Waschraum, Aufenthaltsraum für Monteurpersonal, Dienstwohnung.

2. Garagegebäude.

Erdgeschoss: Garagen, Waschraum, Werkstätte und Magazin, Bureau.

Zwischenstock: Aufenthaltsraum, Garderobe und kleinere Nebenräume.

3. Schuppen: Lagerung von Altmaterial, Mobiliar und Fuhrwesenmaterial.

Die Kosten für diese Gebäude, eingerechnet die ausserordentlichen Fundierungs- und die Umgebungsarbeiten, sind von der Direktion der eidgenössischen Bauten auf Grund der heutigen Konkurrenzpreise und gemäss dem den Akten beigelegten Voranschlag auf Fr. 1100 000 berechnet. Ditf Einheitspreise je Kubikmeter umbauten Eaumes stellen sich nach den Normen des SIA berechnet, auf rund 56 Fr./m3 für das Magazingebäude (7625 m3), auf rund 43 Fr./m3 für das Garagegebäude (5500 m3) und auf rund 20 Fr./m3 für den Schuppen (4038 m3).

Die Gesamtkosten für die Neuanlagen sind demnach wie folgt zu veranschlagen : Bauplatz, Handänderungskosten inbegriffen, rund Fr. 257 000 Baukosten » 1100 000 Erforderlicher Kredit Fr. l 357 000 Die verhältnismässig hohen Kosten für die vorgesehenen baulichen Anlagen sind zu einem gewissen Teil auf die besondere Beschaffenheit des Bauplatzes zurückzuführen. Man wird mit gewissen ausserordentlichen Fundierungsarbeiten

271 und mit besondern Wasserhaltungsmassnahmen zu rechnen haben; ebenso erfordern die Belagsarbeiten für die Fahrstrassen und Plätze grössere Aufwendungen.

Durch das vorliegende Projekt wird endlich die Möglichkeit geschaffen, die Lagervorräte des kleinen und grossen Linienmaterials sowie die Fahrzeuge der Telephondirektion Luzern in einer einzigen Anlage und in zweckmässig hergerichteten Eäumlichkeiten unterzubringen und diese Beordnung auf Jahre hinaus sicherzustellen. Es wird sich hieraus für Empfang, Lagerung und Abgabe des Materials ein flüssiger Dienstbetrieb ergeben, der eine rationelle sparsame Verwendung des Materials und der Arbeitskräfte gewährleistet. Beigefügt sei, dass in den projektierten Gebäuden auch Unterkunft vorgesehen ist für gewisse Materialvorräte und Fahrzeuge der Kreispostdirektion.

Gestützt auf diese Darlegungen ersuchen wir Sie, den Kredit für die Erstellung der nötigen PTT-Magazin- und Garagebauten in Luzern zu bewilligen und dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung erteilen zu wollen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 9. April 1941.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Wetter.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

272 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Erstellung von PTT-Magazin- und Garage-Gebäuden in Luzern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 9. April 1941, beschliesst:

Art. 1.

Für die Erstellung von Magazin- und Garagebauten sowie die Herrichtung von Lagerplätzen für die PTT-Dienste in Luzern wird ein Kredit von Fr. l 857 000 bewilligt.

Der Bundesrat ist ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Eahmen des bewilligten Kredites noch diejenigen Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

2600

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung von PTTMagazin- und Garage-Gebäuden in Luzern. (Vom 9. April 1941.)

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1941

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4115

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17.04.1941

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