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Bundesblatt 98. Jahrgang.
Bern, den 17. April 1941.
Band I.
Erscheint in der Regel alle 34 Tage. Preis Franken im Jahr, Franken im Salbjahr, Nachnahme- and Postbestellnngsgebühr.
JSinrilckungsgebilhr : 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli Oie. in Bern.
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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich-Oerlikon.
(Vom 9. April 1941.)
Herr Präsident!
Hochgeehrte Herren!
Die industrielle Entwicklung des Zürcher Vorortes Oerlikon hat auch eine entsprechende Zunahme der Telephonteilnehmer mit sieh gebracht. Die im Jahre 1924 für 600 Anschlüsse erstellte Unterzentrale musste bereits nach vier Jahren um 400 Anschlüsse erweitert werden, und in vier weitern Etappen wurde die Zentrale von 1000 auf 3000 Anschlüsse ausgebaut.
Um der anhaltenden Entwicklung folgen zu können, sind heute neuerdings entsprechende Massnahmen zu treffen. Ein weiterer Ausbau der bestehenden, in gemieteten Kellerlokalen untergebrachten Unterzentrale kann nicht in Frage kommen, weil die verfügbaren Räumlichkeiten voll belegt und zusätzliche Lokale nicht erhältlich sind. Überdies werden Unterzentralen grundsätzlich nicht über die bestehende Anschlusskapazität von 3000 Anschlüssen ausgebaut, sondern aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in ein Hauptamt umgewandelt.
Die Ausbildung der Zentrale als Hauptamt mit einer Erstausrüstung von 4000 Teilnehmeranschlüssen und einer Ausbaumöglichkeit auf 14 000 Anschlüsse erfordert die Bereitstellung bedeutend grösserer Räumlichkeiten als bisher.
Es wurde vorerst geprüft, ob die neue Zentrale nicht im verwaltungseigenen Postgebäude Zürich-Oerlikon untergebracht werden könnte. In den dort verfügbaren, gegenwärtig als Bureaux und Wohnungen vermieteten Lokalen Hessen sich indessen nur 6000 Anschlüsse einrichten. Zudem liegt das Postgebäude so weit ausserhalb des Netzzentrums, dass ein ausserordentlich kostspieliger Umbau des Kabelnetzes notwendig wäre, der die Wirtschaftlichkeit der neuen Anlage in Frage stellen würde.
Andere eigene Lokale zur Unterbringung der neuen Zentrale stehen nicht zur Verfügung; die Benützung gemieteter Räume kommt für derart wichtige Bundesblatt. 93. Jahrg. Bd. I.
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266 und kostspielige Anlagen grundsätzlich nicht in Frage. Bei dieser Sachlage bleibt nur die Erstellung eines eigenen Telephongebäudes. Diese Lösung hat zudem den Vorteil, dass die Lokalitäten von Anfang an ganz den technischen und betrieblichen Erfordernissen entsprechend disponiert und hergerichtet werden können und dass von vorneherein auch die Möglichkeit besteht, den nötigen Eaum für spätere, ausgiebige Erweiterungen in Eeserve zu stellen.
Da die bestehende Unterzentrale Oerlikon bei normalem Teilnehmerzuwachs nur noch ein bis zwei Jahre ausreichen dürfte, ist es dringend notwendig, dass die Arbeiten für die Errichtung des neuen Hauptamtes rasch an die Hand genommen und die erforderlichen Dienstlokale möglichst bald bereitgestellt werden können.
Ein Bauplatz in geeigneter Lage kann an der Gubelstrasse in Oerlikon gefunden werden. Die Eigentümerin dieser Bauparzelle Kat. Nr. 2918, die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Zürich, ist bereit, der PTT-Verwaltung das Terrain im Halte von 643 m2 zum Preise von Fr. 25 720 abzutreten. Der geforderte Preis von 40 Fr./m2 kann für die örtlichen Verhältnisse als normal bezeichnet werden.
Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Benehmen mit den Fachleuten der PTT-Verwaltung für den Neubau erstellte Projekt sieht einen zweistöckigen Zweckbau von 275 m2 Grundfläche vor, der in den einzelnen Geschossen die nachfolgende Aufteilung erhält: Kellergeschoss : Eäume zur Unterbringung der Stromlieferungsmaschinen, Akkumulatoren-Batterien und Kabelmuffen, Heizungs- und Kohlenraum, Waschküche und Keller für den Monteur, sowie Luftschutzkeller.
Erdgeschoss: Hauptverteilerraum und Dienstwohnung für Monteur-Hauswart.
I. Stock: Wählerraum, Bureau, Magazin, Werkstatt, W. C.
II. Stock: Wählerraum.
Die weitern baulichen Details gehen aus den den Akten beigefügten Projektplänen hervor.
Die Baukosten sind auf Grund der gegenwärtig geltenden Baupreise auf Fr. 310 000 veranschlagt, was einen Preis von Fr. 66.65 pro m3 umbauten Raumes entspricht.
Der erforderliche Gesamtkredit für die Erwerbung des Bauplatzes und die Erstellung des Gebäudes beträgt unter Einrechnung der Handänderungskosten somit rund Fr. 337 000. Allfällige Erhöhungen der Löhne und Materialpreise müssen in den heutigen Zeiten immerhin vorbehalten bleiben.
267 Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, die Erwerbung eines Bauplatzes und die Erstellung eines Telephongebäudes an der Gubelstrasse in Zürich-Oerlikon zu bewilligen und den entsprechenden Beschluss gemäss nachstehendem Entwurf gutheissen zu wollen.
Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.
Bern, den 9. April 1941.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Wetter.
Der Bundeskanzler:
G. Bovet.
(Entwurf.)
Bundesbeschluss über
die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich-Oerlikon.
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 9. April 1941, beschliesst:
Art. 1.
Pur die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich-Oerlikon wird ein Kredit von Fr. 337 000 bewilligt.
Der Bundesrat ist ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Eahmen des bewilligten Kredites noch diejenigen Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.
Art. 2.
Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.
Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich-Oerlikon. (Vom 9. April 1941.)
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Jahr
1941
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
14
Cahier Numero Geschäftsnummer
4114
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
17.04.1941
Date Data Seite
265-267
Page Pagina Ref. No
10 034 506
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.