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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 16. Juni 1941.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Bern: o. für die Erstellung einer Sennhütte mit Stallungen in der Gemeinde Saanen; b. für die Erstellung von Stallungen in der Gemeinde Lenk i. S.; 2. Luzern: für die Stegbachkorrektion in der Gemeinde Hochdorf; 3. Graubünden: a. für die Erstellung eines Stalles in der Gemeinde Bergün; b. für die Erstellung eines Stalles in der Gemeinde Vigens.

(Vom 20. Juni 1941.)

Dem Rücktrittsgesuch des Herrn Oberst Karl Zust, I. Sektionschef der Kriegstechnischen Abteilung des eidgenössischen Militärdepartements, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

Als Chef des Dienstkreises III (Munition) dieser Abteilung wird gewählt: Oberstleutnant Alfred Kradolfer, von Märwil und Zezikon, bisher I. Sektionschef.

(Vom 25. Juni 1941.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Graubünden: für die Erstellung einer Stallbaute mit angebauter Sennhütte und Wasserversorgung in der Gemeinde Poschiavo; 2. Tessin: für die Erstellung eines Saumweges in der Gemeinde Palagnedra; 3. Waadt: für Eodungsarbeiten in der Gemeinde Aigle.

(Vom 27. Juni 1941.)

Dem Eücktrittsgesuch des Herrn Fürsprecher Fritz Keller, Chef der Abteilung Rechtswesen und Sekretariat des eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

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Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Bern: für die Erstellung einer Stallbaute mit angebauter Sennhütte und einer Zisterne in der Gemeinde St. Immer; 2. Glarus : für die Erstellung einer Alpweganlage in der Gemeinde Linthal ; 3. Solothurn: für die Versorgung abgelegener Berghöfe in der Gemeinde Welschenrohr mit elektrischer Energie; 4. St. Gallen : für die Erstellung einer Alpweges in der Gemeinde Sevelen ; 5. Waadt: für Verbauungsarbeiten in den Eebbergen von Eiex, Epesses und Gully.

(Vom 28. Juni 1941.)

Laut einer Mitteilung der japanischen Gesandtschaft ist das Generalkonsulat von Japan in Genf am 21. Juni 1941 aufgehoben worden.

(Vom 2. Juli 1941.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Zürich: für Entwässerungen in der Gemeinde Thalheim an der Thur; 2. Bern : für die Erstellung einer Weganlage in der Gemeinde Reichenbach ; 3. Graubünden: für den Ausbau der Wasserversorgung in der Gemeinde Andeer ; 4. Waadt: für Alpverbesserungen in der Gemeinde Gryon.

(Vom 3. Juli 1941.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Schaffhausen: für die Erstellung von Uferschutzbauten am Eh ein in den Gemeinden Eamsen und Hemishofen; 2. Tessin: für die Erstellung, eines Waldweges in der Gemeinde Lavertezzo.

(Vom 4. Juli 1941.)

Als ordentlicher Professor für Geographie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule wird gewählt : Herr Dr. phil. Heinrich Gutersohn, von Zürich und Matzingen (Thurgau), Privatdozent an der Universität Zürich.

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10.07.1941

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