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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1940/41.

(Vom 28. Oktober 1941.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Art. 2 des Eegulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen vom 10. Juli 1903 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1940 bis 80. Juni 1941 nachstehenden Bericht zu unterbreiten:

I. Allgemeines.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Gesetzessammlung veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1. Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 4. Juli 1940 über die Verwertung der inländischen Kartoffelernte 1940 und die Kartoffelversorgung des Landes. A. S. 56, 1186.

2. Verfügung des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 5. Juli 1940 über die Verwertung der inländischen Frühkartoffelernte 1940. A. S. 56, 1188.

8. Bundesratsbeschluss vom 23. August 1940 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser. A. S. 56, 1419.

4. Bundesratsbeschluss vom 23. August 1940 über Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternte 1940 und Versorgung des Landes mit Tafelund Wirtschaftsobst. A. S. 56, 1424.

5. Bundesratsbeschluss vom 23. August 1940 über den Verkaufspreis der Alkoholverwaltung für Kernobstbranntwein. A. 8. 56, 1428.

6. Bundesratsbeschluss vom 10. September 1940 über die Eückvergütung der fiskalischen Belastung auf den in der Zeit vom 1. Juli 1939 bis 30. Juni 1940 ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen. A. S. 56, 1480.

7. Verfügung des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes, Sektion für Kartoffeln, Obst und Alkohol, vom 1. Oktober 1940 über den Ankauf, Verkauf und die Verwendung von Kartoffeln. A. S. 56, 1626.

810 8. Bundesratsbeschluss vom 25. Oktober 1940 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Industriesprit. A. S. 56, 1698.

9. Bundesratsbeschluss vom 25. Oktober 1940 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Brennspiritus. A. S. 56, 1700.

10. Bundesratsbeschluss vom 1. November 1940 über Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues. A. S. 56, 1738.

11. Bundesratsbeschluss vom 13. Mai 1941 über die Ausrichtung eines ausserordentlichen Kostenzuschlages für den von der Alkoholverwaltung übernommenen Kernobstbranntwein und dessen Verkaufspreis. A. S. 57, 522.

12. Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 13. Juni 1941 über die Verwertung der Kirschenernte 1941. A. S. 57, 663.

13. Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 18. Juni 1941 über die Verwertung der inländischen Kartoffelernte 1941 und die Kartoffelversorgung des Landes. A. S. 57, 705.

Am 9. März 1941 ist das V o l k s b e g e h r e n zur N e u o r d n u n g des A l k o h o l w e s e n s ( E e v al i n i t i a t i v e ) zur Abstimmung gelangt und mit 452 873 Nein gegen 304 867 Ja verworfen worden.

Im Anschluss an die Abstimmung und mit Eücksicht auf das Abstimmungsergebnis sind verschiedene Vorschläge und Eingaben eingereicht worden, welche die Berücksichtigung zum Teil bereits früher vorgetragener, zum Teil neuer Postulate verlangten.

So hat Nationalrat Stutz an Stelle des von ihm zurückgezogenen Postulats vom 10. April 1941 die schriftliche Anregung gestellt, dass den tiefern Ursachen der Eevalinitiative nachgegangen und dementsprechende Massnahmen getroffen werden möchten. Insbesondere sprach er den Wunsch aus, dass den von Seiten verschiedener Produzentenkreise erhobenen Begehren mit. Bezug auf die Wiederherstellung der gesetzlichen Mindestpreise für Mostobst und Kernobstbranntwein und die Gewährung des steuerfreien Eigenbedarfes an Landwirtschaftsbetriebe mit Mostereibetrieb entsprochen werden möchte. In der Folge hat denn auch das Finanz- und Zolldepartement die Begehren, die ihm von Seiten des Luzerner Bauernvereins und des Innerschweizer Bauernbundes, sowie vom Schweizerischen Bauernverband Ende März/Anfang April 1941 unterbreitet worden waren, in Aussprachen mit deren Vertretern behandelt. Soweit die Forderungen die Ziele der Alkoholgesetzgebung nicht gefährden, sind sie
inzwischen erfüllt worden. Die schriftliche Anregung von Nationalrat Stutz kann demnach als berücksichtigt betrachtet werden.

Aus früherer Zeit sind noch einige Motionen und Postulat e hängig, von denen verschiedene auf die Eevision der Alkoholgesetzgebung Bezug haben.

Während jedoch die Erledigung der Motion zu Nr. 2935 betreffend Gefängnisstrafen bei Widerhandlungen gegen die Alkoholgesetzgebung und das Postulat zu Nr. 3379 betreffend den Alkoholzehntel in Anbetracht der heutigen Verhältnisse noch zurückgestellt werden müssen, können die Postulate zu Nr. 3376

811 und Nr. 8411, die ebenfalls eine Bevision der Alkoholgesetzgebung anregten, durch die seit ihrer Einbringung durchgeführten Massnahmen als überholt und daher als erledigt betrachtet werden. Beide Postulate gingen von den unerfreulichen Zuständen aus, wie sie sich aus der allzu grossen Übernahme an Kernobstbranntwein durch die Alkoholverwaltung in den Jahren 1988 bis 1936 entwickelt hatten und forderten eine Senkung des Übernahmepreises, die Einschränkung der Branntweinerzeugung und wirksame Massnahmen zur Förderung der brennlosen Obstverwertung und des Tafelobstbaues. Alle diese Forderungen sind, soweit sachlich begründet, auf Grund des Fiskalnotrechtes und der Finanzordnung von 1989/41 verwirklicht worden. Insbesondere wurden der Übernahmepreis für Kernobstbranntwein stark herabgesetzt und die Obstverwertung ohne Brennen sowie der Tafelobstbau so ausgebaut, dass auch die finanziellen Eückschläge, die vor allem Veranlassung für diese Postulate gegeben hatten, überwunden werden konnten. Überdies sind seit Kriegsausbruch die Verhältnisse ohnedies ganz andere geworden.

Was im weiteren das Postulat Nr. 3547 betreffend die Essigfabrikation aus Obstsaftkonzentraten anbetrifft, so hat auch dieses seine Erledigung gefunden. Durch Art. 413, Abs. 2, der mit BEB vom 19. April 1940'revidierten Verordnung über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 26. Mai 1986, ist das Aufspriten von zu Essigbereitung bestimmtem Wein, Obstwein, Obstmost und Obstsaftkonzentraten verboten worden. Ab 1. Juli 1941 wurde zudem die Abgabe von Industriesprit zur Essigherstellung eingeschränkt. Eine Erhöhung des Verkaufspreises für Sprit zur Essigherstellung über die normalen Preise für Industriesprit hinaus, wie sie im Postulat verlangt wird, wäre dagegen nur auf dem Wege einer Revision des Alkoholgesetzes und einer Regelung der Verwendung von Essigsäure möglich. Im weiteren bleibt zu beachten, dass Obstsaftkonzentrat auch für die Landesversorgung sehr wertvoll geworden ist, so dass sein Absatz heute keinerlei Schwierigkeiten begegnet.

Auf dem Gebiete der K r i e g s w i r t s c h a f t 'hatte die Alkoholverwaltung auch im Geschäftsjahr 1940/41 als Sektion für Kartoffeln, Obst und Alkohol des Kriegs-Ernährungs-Amtes die ihr zugewiesenen Aufgaben zu bewältigen.

Über diese Tätigkeit ist aber nicht an diesem Ort Bericht zu erstatten.

Die Betriebsrechnung des Geschäftsjahres 1940/41 ergibt folgendes Bild : Einnahmen Fr. 28310682.71 Ausgaben » 14019428.72 Einnahmenüberschuss Fr. 14 291 258.99 Obwohl für Abschreibungen der Warenvorräte auf wenig über den Vorkriegs-Weltmarktpreis Fr. 2 266 659.04 verwendet wurden, schliesst die Rechnung des Geschäftsjahres 1940/41 um rund 8% Millionen besser ab, als der

812 Einnahmenüberschuss des Voranschlages voraussehen liess. Dieses gute Ergebnis ist vor allem eine Folge der Kriegsverhältnisse, welche die Verwertung der grossen Obsternte des Jahres 1940 ohne bedeutende Aufwendungen seitens der Alkoholverwaltung möglich machten. Einerseits konnten bedeutende Einsparungen auf den veranschlagten Ausgaben bei der Obstverwertung und der Branntweinübernahme gemacht werden, anderseits bewirkten die Kriegsereignisse im Hinblick auf die drohende Verknappung und Verteuerung der gebrannten Wasser eine stärkere Eindeckung durch die Alkoholverbraucher.

Über den A b s a t z an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung gibt nachstehende Übersicht Auskunft: Es wurde in den Jahren 1931 bis 1940/41 abgesetzt: Trinksprit hl 100%

nernoosibranntwein hl 100%

veromigier Sprit hl 100% --

Brennspiritus hl 100% 51 517,83

38,18 1931 . . . 35 556,70 -- 2 121,33 49 867,74 1932 . . . 86 420,49 1933/34 7,35 12 289,38 72 429,85 (iy2 Jahre) 2 701,40 1934/35 . . 2 271,02 8,87 8 655,86 46 264,39 20,43 5 896,82 45 535,18 1935/36 . . 5 667,08 1936/37 . . 11 238,97 2 211,06 3 708,87 44 267,02 1937/38 . . 9 918,06 1 654,07 7 342,27 43 155,29 1938/39 . . 9 145,81 863,50 7 744,63 43 284,72 1939/40 . . 10 481,10 7 545,74 8 269,95 41 569,86 1940/41 . . 12 620,46 9 670,16 8 477,39 42 531,76 Über die einzelnen Kommissionen ist folgendes

mousirie. sprit hl 100% 34 500,48

Zusammen

hl 100% 121 613,19 28 925,53 117 335,09

49 967 -- 137 894,98 34 680,49 91 880,63 37 208,96 94 328,47 41 064,21 102 490,13 42 197,91 104 267,60 44 314,71 105 353,87 61 740,84 129 607,49 44 266,60 117 566,37 zu berichten:

1. Fachkommission.

Im Berichtsjahr hat die.Fachkommission eine Sitzung abgehalten, die der Begutachtung der für die Kartoffel- und Obstverwertung und die Obstbauumstellung, sowie für die Ablieferung und die Besteuerung gebrannter Wasser zu treffenden Vorkehren gewidmet war.

Z. Expertenkommission.

Die Expertenkommission hielt im Berichtsjahr eine Sitzung ab, an welcher Fragen der Umstellung des Obstbaues in Anpassung an die Massnahmen zur Ausdehnung des Ackerbaues zur Erörterung gelangten.

3. Alkoholrekurskommission.

Die Kommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres eine Sitzung abgehalten. Die Geschäftsstatistik zeigt folgendes Bild: Aus dem Vorjahr übernommen 4 Beschwerden Eingang im Berichtsjahr l Beschwerde Zusammen 5 Beschwerden

813 Hie von wurden erledigt: Durch Abweisung Durch Eückzug

4 Besehwerden l Beschwerde 5 Beschwerden

Zusammen wie oben

4. Schätzungskommission.

Die Schätzungskommission ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten.

II. Verwaltung.

(Einschliesslich Verzinsung und Gebäudeunterhalt.)

A. Personal.

Der Personalbestand betrug am Ende der Berichtsperiode: Beamte und »,,,,,,,;,,.. Vorübergehend «,,..,,, Allgemeine Verwaltung Lagerhaus und Eektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Burgdorf Lagerhaus Eomanshorn

Ständi e 9 Angestellte

Arbe e Arbelter

an estelltes

89

--

4

93

7 2 4 102

-- l 2 8

7 l l 13

14 4 7 118

« Personal

bestand bestand

Der Personalbestand zu Beginn des Berichtsjahres betrug 118 Personen.

Infolge der Einberufung eines erheblichen Teiles des Personals zum Aktivdienst musate zur vorübergehenden Aushilfe Ersatzpersonal herangezogen werden, das in obiger Aufstellung nicht aufgeführt ist.

B. Gesamtauslagen für Verwaltung (Eubrik III).

Laut Rechnung Laut Voranschlag 1940/41 1940/41

1. Allgemeine Verwaltung: a. Personalaufwand: Besoldungen, Gehälter, Löhne und Zulagen. .

davon ab: Für 2 Leiter von BrennereiaufsichtFr.

stellen im Angestellten Verhältnis 14086.95 Lohnrückerstattung des KriegsErnährungs-Amtes 13225.95 Bückerstattung derLohnausgleichskasse 37826.50 Verschiedenes 1100.85

Fr.

Fr.

659415.45

,,_,,.,,,,,, 65 740.25 Übertrag 598 675.20

641 058. --

814 Laut Rechnung Laut Voranschlag 1940/41

Übertrag Reisekosten Beiträge an die Versicherungskasse Arbeitgeberbeiträge an die Lohnausgleichskasse Beiträge an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Andere Entschädigungen und Unvorhergesehenes

1940/41

Fr.

Fr.

593675.20 641053.-- 81003.23 90000.-- 92480.10 82506.-- 11818.25 13085.--

600.-- 152.--

800.-- 2556.--

779728.78

830000.--

32204.75 7371.20 9144.75 3453.80

35000.-- 15000.-- 14000.-- 5000.--

39226.73 3800.--

40000.-- 4000.--

5710.70 13330.40 8238.10 3 515.19

7000.-- 14000.-- 10000.-- 3 000.--

125995.62

147000.--

15 968.62

7 000.--

110032.--

140000.--

Total allgemeine Verwaltung 889760.78

970000.--

b. Gemeinkosten und Sachausgaben: Geschäftsbücher, Formulare und Bureaumaterial Druck- und Buchbinderkosten '. . .

Mobiliar und Bureaumaschinen . . · Laboratoriumsbedarf Post-, Telephon- und Telegraphenkosten, Betreibungs- und Gerichtsgebühren, Steuern und Abgaben Bureauentschädigungen an Kontrollbeamte . .

Entschädigung für Arbeit an das eidgenössische statistische Amt Hausdienst und Eeinigung Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft . . .

Literarische Anschaffungen und Verschiedenes .

ab: Mietzinse Eückerstattung an Verwaltungskosten auf Drucksachen, Straffällen, Bewilligungsgebühren auf Kartoffeleinfuhren usw.. .

Fr.

3635.--

12328.62

815 2. Lagerverwaltung (Lagerhäuser und BektifiWinnsanotainLaut Rechnung LautmQ/ Voranschlag kationsanstalt).

^ 1940/4) a. Eigene Lager: Burgdorf: Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben Delsberg:

Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben

Eomanshorn: Personalaufwand*) . . . . . .

Gemeinkosten und Sachausgaben

b. Mietlager: Aarau Basel Freiburg Goldau Verschiedene Total Lagerverwaltung S.Beratungen, Gutachten usw

Fr.

28848.52 9885.08 88683.60 71955.55 17269.95 89225.50 44524.53 14927.50 59452.03 187361.13

Fr.

25500.-- 8400.-- 33900.-- 70000.-- 18500.-- 88500.-- 45800.-- 14300.-- 60100.-- 182500.--

12587.15 13000.-- 21161.60 34500.-- 19479.70 24700.-- 14633.85 22800.-- 5926.70 10000.-- 73789.-- 104500.-- 261150.13 287000.-- 7753.80

27000.--

4. Vergütung an die Z o l l v e r w a l t u n g . . . 186548.10 100000.-- Gesamttotal 1345212.31 1384000.-- Die Gesamtausgaben für die Verwaltung (Eubrik II T) sind unter der im Voranschlag vorgesehenen Summe geblieben.

Die Mehrausgabe für die «Vergütung an die Zollverwaltung» ist auf vermehrte Eingänge an Monopolgebühren gegenüber dem Voranschlag zurückzuführen.

Burgdorf

*) Inbegriffen: Fr.

Weihnachtszuschüsse 1940 509.60 Ausserordentliche Entschädigungen . . .

689.25 Beiträge an die Versicherungskasse. . . 2615.30 Beiträge an die Unfallversicherung . . . 808.57 Arbeitgeberbeiträge an die Lohnausgleichskasse 427.15 Beisespesen l 652.40

Delsberg

Fr.

1205.40

Romanshorn Fr.

Zusammen Fr.

2185.40 1993.30

470.40 l 304.05 5719.75 4500.45 12835.50 785.35 258.63 l 352.55

1345.35 802.75 2575.25 1023.95 237.50 2913.85 6202.27 10079.80 7573.78 23855.85

816

C. Verzinsung (Eubrik Ilo).

Die Ausgaben betragen: Zinsvergütung an das Finanz- und Zolldepartement auf Vorschüssen für Bechnung der Kantone Verzinsung des Versicherungsfonds Verzinsung des Verleiderfonds Die Einnahmen betragen: Zinsbelastung der Kantone auf «Debitoren» für Vorschüsse des Finanz- und Zolldepartementes (wie oben) Zins aus Guthaben beim Finanz- und Zolldepartement Zins aus der Postcheckrechnung Zins aus Grundpfanddarlehen und verschiedenen Vorschüssen Zins aus rückständigen Steuerforderungen . .

Fr.

13875.-- 71 156.20 3061.90

Fr.

88 Ot/ö. 10

Fr.

IS 875.-- 35 241. -- 196.20 11189.35 596.15

Überschuss der Passivzinsen über die Aktivzinsen

61097.70 26995.40

Im Voranschlag war eine Ausgabe von Fr. 70 000 vorgesehen.

D. Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung (Eubrik lira).

Es wurden vom 1. Juli 1940 bis 80. Juni 1941 für Unterhalt der Gebäude der Alkoholverwaltung und Vervollständigung der Ausrüstung ausgelegt, für: pr.

Zentralverwaltung in Bern 19 081.80 Lagerhaus Burgdorf 21042.15 Lagerhaus und Eektifikationsanstalt Delsberg 8 440.70 Lagerhaus Eomanshorn 9 850.65 Lagerhäuser Aarau und Basel und andere Mietlager l 234.85 Errichtung und Erweiterung von Alkohollagern '. . 200000.-- Feuerbekämpfungseinrichtungen in den Lagerhäusern 9 647.20 Einrichtungen in Brennereien 1149.85 Unterhalt der Kesselwagen und Verschiedenes 13277.-- 283724.20 Im Voranschlag war eine Ausgabe von Fr. 342 000 vorgesehen.

817 Neben den ordentlichen Unterhaltsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen wurden im Lagerhaus Burgdorf grössere Dachreparaturen und Unterhaltsarbeiten an verschiedenen Gebäuden vorgenommen. In den Lagerhäusern Delsberg und Romanshorn wurden die Einrichtungen für die Feuerbekämpfung und den Luftschutz ergänzt. Der Posten Errichtung und Erweiterung von Alkohollagern von Fr. 200000.-- wurde auf das Konto «Reserve zum Bau eines Lagerhauses» zur Tilgung eines Teiles der Erstellungskosten des im Bau befindlichen neuen Lagerhauses übertragen.

III. Brennereiwesen.

A. Konzessionsbrennereien und innen gleichgestellte gewerbliche Brennauftraggeber.

Am 80. Juni 1941 waren insgesamt 2093 provisorische Brennbewilligungen und 994 Konzessionen für Lohnbrenner in Kraft. Von den provisorischen Brennbewilligungen entfallen 1019 auf Kernobstbrennereien, 1034 auf Spezialitätenbrennereien, 19 auf Lohnbrennereien die im provisorischen Verhältnis verbleiben und 21 auf Lohnbrennereien, deren Konzessionsgesuch noch nicht erledigt werden konnte. Im Berichtsjahr sind 125 Bewilligungen und Konzessionen für das Brennen von Kernobst, von Spezialitäten und im Lohn erloschen, und zwar 29 durch Aufkauf der Brennereieinrichtung, 23 durch Übertragung, 53 durch Einteilung zu den Hausbrennern und 20 durch Verzicht.

Neu erteilt wurden 16 Bewilligungen zum Brennen von Kernobst, 20 Bewilligungen zum Brennen von Spezialitäten und 9 Konzessionen für Lohnbrenner.

Die Zahl der gewerblichen Brennauftraggeber betrug am 30. Juni 1941 8265 gegen 6384 Ende Juni 1940.

B. Hausbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber.

Im nachfolgenden geben wir die wichtigsten Ergebnisse, die ausp der statistischen Verarbeitung der Brennkarten der letzten fünf Jahre hervorgegangen sind, bekannt.

Eingegangene a u s g e f ü l l t e Brennkarten: Ausgefüllt durch

Brennjahr 1935/36

Brennjahr 1936/37

Brennjahr 1937/38

Brennjahr 1938/39

Brennjahr 1939/40

Hausbrenner . .

Brennauftraggeber

27653

26577

27078

26674

24695

110511 138 164

94655 121 232

99345

94201

126 423

120 875

87729 112 424

Zusammen

1 Bundesblatt.

93. Jahrg.

Bd. I.

63

818

Die Branntweinerzeugung der Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber betrug in den Brennjahren 1985/86--1989/40: Erzeugt durch

Brennjahr 1935/36

Brennjahr 1936/37

Brennjahr 1937/38

Brannjahr 1938/39

Brennjahr Durchschnittl.

Jahres1939/40 erzeugung

Liter Liter Liter Liter Liter Liter Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*)

Hausbrenner . . 1 332 564 571 862 1 063 016 854 791 488 043 862 055 Brennauftraggeber . . . . 4 212 698 1 729 2543 527 233 2 618 722 1 623 7042 742 322 Gesamterzeugung 5 545 262 2 301 116 4 590 249 3 473 513 2 111 747 8 604 377 "

Auf die einzelnen Branntweinarten verteilen sich diese Branntweinmengen wie folgt: Branntwein aus

Brennjahr 1935/36

Brennjahr 1936/37

Brennjahr 1937/38

Brennjahr 1938/39

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

· Liter Branntwein

· Brennjahr Uurcnscnnittli Jahres1939/40 erzeugung Liter Branntwein

Liter Branntwein

Kernobst, Most, Trestern usw.. 4 589 595 1 726 159 3 826 357 3 056 749 1 552 780 2 950 327 Kirschen . . . . 173 729 180 276 350 842 . 59030 129 736 178723 Zwetschgen und Pflaumen . . 257 251 16805 58229 41935 14318 77708 Trauben trestern, Weinhefe und Weinresten . . 494 892 357 471 328 511 293 054 396 500 374 086 Enzianwurzeln .

18884 18707 20773 15459 10893 16943 anderen Rohstoffen. . . .

9022 4946 7426 4038 6590 7520 Gesamterzeugung 5 545 262 2 301 116 4 590 249 3 473 513 2 111 747 3 604 377

*) Gezählt wurden die Liter Branntwein effektiver Gradstärke, so wie sie in den Brennkarten eingetragen waren. Diese bewegt sich im grossen ganzen zwischen 50 und 60 Vol. %

819 Erzeugung von Branntwein je Betrieb: D u r c h s c i n i t t i i e h e E r z e n ; u ng v o n Kernobstbranntwein Spezialitätenbranntwein Branntwein insgesamt je Betrieb, der je Betrieb, der je Betrieb, der Spezialitätenbranntwein Kernobstbranntwein Branntwein erzeugt erzeugt erzeugt

Brennjahr

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

.

.

.

.

.

50 26 44 38 25

20 14 16 13 16

43 23 88 88 23

1935/36 bis 1939/40 .

87

16

32

1985/86 1936/37 1937/38 1938/39 1939/40

1

Die zum s t e u e r f r e i e n Eigenbedarf zurückbehaltenen Mengen Branntwein sind in den Brennkarten wie folgt angegeben worden:

Brennjahr

1935/36 .

1986/37 .

1987/38 .

1938/39 .

1989/40 .

1935/36 bis 1939/40 .

Durchschnittlicher Eigenbedarf an Spezialitätenbranntwein Branntwein insgesamt Kernobstbranntwein je Betrieb, der Kernobst- je Betrieb, der Speziali- je Betrieb, der Branntbranntweln zum Eigentätenbranntwein zum wein zum Eigenbedarf bedarf beansprucht Eigenbedarf beansprucht beansprucht Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

24 22 28 25 21

14 12 12 11 11

23 20 22 22 19

23

12

21 |

820

IV. Einkauf.

A. Gebrannte Wasser inländischer Erzeugung.

Sprit und Spiritus:

1940/41

Durchschnittshl Alkohol preis je hl 100% Alkohol 100% Fr.

a. aus Melasse der Zuckerfabrik & Raffinerie Aarberg AG *)6 411,83 **)107.50 105.97

Kosten

Fr.

689272.75

b. aus Abfällen der Presshefefabrik Stettfurt 189,90 c. aus Sulfitlaugen der Zellulosefabrik Attisholz AG 23 462,80 30 064,53

20123.70

103.87 2437113.30 104-. 66 3146509.75

Frachtauslagen Kosten loco Lagerhaus, zusammen 30 064,53

1.40 42027.75 106.06 3188537.50

Kernobstbranntwein und -Spiritus:

1940/41

Durchschnittshl Alkohol preis je hl 100% Alkohol 100% 3 217 68

Frachtauslagen Kosten loco Lagerhaus

3 217,68

Fr.

199.91 5.93 205.84

Kosten

Fr.

643 232 . 05 19087.80 662319.85

Von den im Geschäftsjahre 1940/41 übernommenen 3218 hl 100 % Kernobstbranntwein entfallen 8063 hl 100% auf Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber und 155 hl 100 % auf Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber.

*) Davon 4818,06 hl 100 % Feinsprit.

**) Vorläufiger Preis.

821 B. Eingeführte gebrannte Wasser.

Die Alkoholverwaltung bezog aus dem Ausland 85158,78hl Alkohol 100%.

Ausserdem lagen noch für ihre Rechnung im Ausland 3070,85 hl 100 %.

Der Bezug der eingeführten gebrannten Wasser loco Lagerhaus, unverzollt, kostete: hl Alkohol Durchschnittspreis je hl Im gesamten

1940/41

100%

100% Fr.

Feinsprit Sekundasprit Alcohol absolutus

31 222,27 3 455,79 480,67 35 158,73

Frachttiuslagen Zusammen

35158,73

100.97 106.39 72.22 101.11 1.61 102.72

Fr.

3152443.96 867672.65 34712.85 3554829.46 56672.01 3611501.47

C. Rektifikation.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung in zwei Privatbetrieben Rohspiritus aus bestehenden Vorräten auf Feinsprit aufarbeiten lassen. Daneben hat auch die Rektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg Rohspiritus und Kernobstbranntwein rektifiziert. Im ganzen wurde folgende Menge Rohware auf Feinsprit aufgearbeitet: hl Alkohol

1. K e r n o b s t b r a n n t w e i n : 100% Durch die Rektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung. . . .

15,04 2. Rohspiritus: Durch Privatbetriebe 2 137,09 Durch die Rektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung . . . 10 851,79 Zusammen

12 988,88

Insgesamt 13 003,92 Die im Berichtsjahr ausgewiesenen Ausgaben für die Rektifikation betragen: .

Fr.

für Kernobstbranntwein 88.10 für Rohspiritus 76 101.-- Zusammen

76189.10

In diesen Ausgaben ist ein Teil der Kosten für die während des Geschäftsjahres 1939/40 verarbeitete Ware inbegriffen, die erst in diesem Berichtsjahr

822

verrechnet wurden. Eür die Ware, welche in der Rektifikationsanstalt in Delsberg aufgearbeitet wurde, sind nur die Ausgaben für Kohle, Wasser, elektrische Kraft und Chemikalien unter den Eektifikationskosten ausgewiesen.

D. Deckung des gesamten Jahresbedarfes an gebrannten Wassern usw.

Über die Kosten der Warenbeschaffung, die Abschreibung und den Wert der Endvorräte unterrichtet folgende Übersicht:

1. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Ruhr. Ha) . . . .

2. Kernobstbranntwein und -Spiritus (Bubrik II b) 3. Sprit zur Herstellung v. pharmazeutischen Erzeugnissen, Biechund Schönheitsmitteln (Bubr. II c) . .

4. Brennspiritus . . .

Industriesprit . . .

Fuselöl Denaturierstoffe . .

(Rubr. II d zusammen) 5. Kohlen 6. Gebinde (Bubr. II e) Zusammen

Beschaffungskosten tllr ver- Abschreibungen kaufte Mengen Fr.

Fr.

Ausgaben insgesamt Fr.

Wert der Vorräte aul 30. Juni 1941 Fr.

799632.35

376755.87 1176388.22 2475339.--

649351.25

166182.60

815483.85

148 520 --

847739.-- 847739.-- 1859913.85 921 103.22 2781017.07 1368763.-- 2746815.15 802667.35 3549482.50 794784.-- 1592.20 1 592.20 343 -- -- .-- 29320.45 29320.45 148199.-- 4637641.65 1723770.57 6361412.22 2311889.-- --.-- --.-- --.-- 29053.70 1550.-- --.-- 1550.-- 20200.-- 6935914.25 2266659.04 9202573.29 4985001.70

Die Mehrausgabe für die Beschaffung von Sprit und Spiritus, gegenüber dem Voranschlag, rührt vom Mehrverkauf und von den höhern Beschaffungskosten her.

V. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung und Förderung des Tafelobstbaues.

A. Kartoffelverwertung ohne Brennen.

Im Gegensatz zu der Missernte von 1939 fiel die Kartoffelernte 1940 reichlich aus. Nach Angaben des Schweizerischen Bauernsekretariates wurden 1940 insgesamt 88 020 Wagen zu 10 Tonnen Kartoffeln geerntet. Der gute Ernteausfall hat die Versorgung des Landes mit Kartoffeln erleichtert. Die Produzenten konnten ihre grosse Ernte zu angemessenen Preisen absetzen.

823 Die im Geschäftsjahr 1940/41 getroffenen Verwertungs- und Versorgungsmassnahmen stützten sich auf die Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes über die Verwertung der inländischen Kartoffelernte und die Kartoffelversorgung des Landes vom 4. Juli 1940, sowie auf verschiedene Verfügungen des Kriegs-Ernährungs-Amtes und der Alkoholverwaltung, bzw. der Sektion für Kartoffeln, Obst und Alkohol des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes.

Im grossen ganzen wurden die bisher bewährten Vorkehren getroffen.

Um Preistreibereien und die vorzeitige Ernte der spätem Sorten zu verhindern, sind Vorschriften über den Zeitpunkt der Ernte der einzelnen Sorten erlassen worden. Der An- und Verkauf von Speisekartoffeln zu Futterzwecken wurde verboten.

Vom 16. August an kamen wiederum Frachtbeiträge zur Ausrichtung.

Später wurde zur Vermeidung unnötiger Hin- und Hertransporte der Versand von Kartoffeln in Mengen von über 500 kg aus dem Kanton des Produktionsgebietes in einen anderen Kanton der Bewilligungspflicht unterstellt.

Im Laufe des Herbstes 1940 sowie im Frühling 1941 wurden 1210 Wagen zu 10 Tonnen Futterkartoffeln aus der Slowakei und aus Ungarn eingeführt.

Für die Versorgung der Armee und der Zivilbevölkerung sind von landwirtschaftlichen Genossenschaften und von Handelsfirmen insgesamt 2000 Wagen zu 10 Tonnen Kartoffeln eingelagert worden, wovon 700 Wagen Pflichtlager waren, über welche die Alkoholverwaltung im Frühjahr verfügen konnte.

Weitere 60 Wagen zu 10 Tonnen wurden getrocknet und in der Übergangszeit von der alten zur neuen Ernte zur Versorgung der Armee verwendet.

Die neue Kartoffelernte setzte frühzeitig ein. Für die Frühkartoffeln wurden Produzentenpreise von Fr. 20 bis 25 je 100 kg festgesetzt. Für die mittelfrühen Sorten erhielten die Produzenten Fr. 15.50 bis 19 und für die Haupternte Fr. 13 bis 16 je 100 kg. Für Futterkartoffeln wurde der Preis auf Fr. 9 bis 12 angesetzt.

Die Inlandernte reichte zur Versorgung des Landes bis Ende Mai aus.

Vom 80. Mai an kamen bis zum Einsetzen der Inlandernte italienische Frühkartoffeln zur Einfuhr.

Die Ausgaben und Einnahmen der Alkoholverwaltung zur Verwertung der Kartoffelernte und zur Versorgung des Landes mit Kartoffeln 1940/41 gehen aus der folgenden Zusammenstellung hervor: Frachtvergütungen für Speisekartoff ehi
Fr. 499194.65 Frachtvergütungen für Saatkartoffeln » 230416.25 Aufwendungen für die Kartoffelernte 1940 Fr. 729610.90 Stillstandsentschädigungen an frühere Brennlosinhaber . . » 40800.-- Liquidationsentschädigungen an Losbrennereien » 34268.80 Bückerstattungen an Importeure für Zoll, Zollzuschläge und Gebühren » 904042.90 Übertrag Fr. l 708~722^6Ö

821 Übertrag Fr. 1708722.60 Diesen Aufwendungen stehen folgende Einnahmen gegenüber : Zoll, Zollzuschläge und Gebühren auf Kartoffeleinfuhren Fr. 928853.60 Abzüglich Bezugsprovision der Zollverwaltung » 25212.40 Fr. 903641.20 # 430.90 Verschiedenes.

» 904072.10 Es bleiben als A u f w e n d u n g e n der A l k o h o l v e r w a l t u n g zur Förderung der Kartoffelverwertung (Bubr. II/) Fr. 804650.50 Die Mehrausgabe für die Förderung der Kartoffelverwertung gegenüber dem Voranschlag wurde veranlasst durch die nachträgliche Eückvergütung des Zollzuschlages von Fr. 4 auf 100 kg eingeführten Kartoffeln, die gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 19. September 1939 zur Verbilligung der Konsumentenpreise gewährt wurde. Im weitern erforderte die grosse Kartoffelernte des Jahres 1940 vermehrte Aufwendungen an Frachtzuschüssen für Speise- und Saatkartoffeln.

B. Obstverwertung ohne Brennen und Umstellung des Obstbaues.

Auf Grund von Art. 90 und 92 der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz hat die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues folgende Aufwendungen gemacht : Ausgaben für die Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues vom I.Juli 1940 bis 30. Juni 1941.

Fr.

Beiträge für die Verwertung von Obsttrestern ohne Brennen 359179.10 Beiträge für das Dörren von Birnen 66723.05 Aufwendungen für die Versorgung minderbemittelter Volkskreise der Gebirgsgegenden und der Städte mit Frischobst 252507.20 Umstellung des Obstbaues .

301989.66 Beiträge an den schweizerischen Obstverband in Zug, an die Propagandazentrale für Erzeugnisse der schweizerischen Landwirtschaft in Zürich und andere Organisationen 107268.98 Verschiedenes 45804.57 Gesamtaufwendungen 1133472.56 Abzüglich Beitrag der Abteilung für Landwirtschaft für die Umstellung des Obstbaues 44251.15 Verbleiben als Aufwendungen der Alkoholverwaltung auf Eubrik II g 1089221.41

825 Zu den einzelnen Ausgabeposten ist folgendes zu bemerken: I. Obstverwertung ohne Brennen.

Im Berichtsjahr war die Kernobsternte der Menge und namentlich der Qualität nach gut. Die Ernte ermöglichte eine reichliche Versorgung des Landes mit eigenem Obst bis in den Monat Mai. Für den Export konnten ebenfalls grössere Mengen Tafel- und Wirtschaftsobst freigegeben werden, was das Hereinbringen lebenswichtiger Eohstoffe aus dem Ausland erleichterte.

Die Verwertung der Ernte wurde wiederum möglichst weitgehend ohne Brennen durchgeführt. Die Herstellung von Kernobstbranntwein in den gewerblichen Betrieben war ähnlich wie im Vorjahr eingeschränkt. Gewerbliche Betriebe, die Kernobst, Kernobstsäfte und Abfälle von Kernobst und Kernobsterzeugnissen brennen wollten, konnten dies nur mit Bewilligung der Alkoholverwaltung sowie unter der Bedingung tun, dass für diese Eohstoffe keine andere Verwertungsmöglichkeit bestand.

Die Ausrichtung der Brennverminderungsbeiträge richtete sich zur Hauptsache nach den gleichen Grundsätzen wie in den vorhergehenden Jahren, wobei allerdings für Apfeltrester, welche gedörrt wurden, kein Beitrag mehr zur Auszahlung kam. Der Grundansatz betrug auch weiterhin Fr. 2.50 je 100 kg.

Dazu kamen noch, wie bis anhin, Zuschläge von 30 Eappen je 100 kg Nasstrester für leistungsfähige Einrichtungen bei der brennlosen Tresterverwertung, sowie von 50 Eappen je 100 kg Nasstrester für die ersten 100 Tonnen im Betrieb verarbeites Obst an Betriebe mit Packpressen oder für den ganzen Tresteranfall bei Betrieben ohne Packpressen. Die gesamte Beitragsleistung der Alkoholverwaltung für die brennlose Tresterverwertung belief sich auf Fr. 859179.10. Im ganzen sind 252875 Meterzentner Kernobsttrester mit Brennverminderungsbeiträgen verwertet worden. Davon entfallen 226 762 Meterzentner auf gewerbliche Betriebe und 26 113 Meterzentner auf Hausbrenner und diesen gleichgestellte Brennauftraggeber.

Für das Dörren von Birnen, das erhöhte Bedeutung gewonnen hat, gewährte die Alkoholverwaltung Beiträge von insgesamt Fr. 66723.05. Im ganzen sind 26 654 Meterzentner Birnen mit Beiträgen der Alkoholverwaltung gedörrt worden.

Zur Versorgung der minderbemittelten Volkskreise in den Städten und Gebirgsgegenden sowie bedürftiger Wehrmannsfamilien mit Frischobst wurden von der Alkoholverwaltung für Frachtkosten
und Verbilligungsbeiträge Fr. 252 507.20 aufgewendet. Es konnten insgesamt 39 100 Meterzentner verbilligtes Kernobst an Minderbemittelte abgegeben werden.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung dem Schweizerischen Obstverband in Zug, der Propagandazentrale für Erzeugnisse der schweizerischen Landwirtschaft in Zürich und anderen Organisationen, für die im Interesse

826 der Landesversorgung mit Obst geleisteten Arbeiten Beiträge ausgerichtet.

Diese Beiträge erreichten die Summe von Fr. 107 268.98.

2. Umstellung des Obstbaues und Förderung des Tafelobstbaues.

Nach den der Alkoholverwaltung eingereichten Tätigkeitsberichten haben die Arbeiten zur Umstellung des Obstbaues im Berichtsjahr 1940/41 folgenden Umfang angenommen: Nach neuzeitlichem Schnitt umgestellte Obstbäume Mit Beiträgen der Alkoholverwaltung umgepfropfte Obstbäume .

Im Zusammenhang mit Säuberungsaktionen entfernte alte Obstbaumruinen Mit Beiträgen der Alkoholverwaltung entfernte, im tragfähigen Alter stehende, Mostbirnbäume

581 000 27 000 181000 14 000

Die Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues beliefen sich 1940/41 auf Fr. 301 989.66. Der Umfang der Umstellungsarbeiten wurde im Berichtsjahr durch die Mobilisation etwas beeinträchtigt. Die Bestrebungen, den Obstbau planmässig in geschlossene Baumbestände zurückzuführen, um dadurch baumfreies Land für den Ackerbau zu gewinnen, haben zu guten Erfolgen geführt. Die ausgerichteten Schlagprämien gaben den betreffenden Betrieben die Mittel um allerhand Verbesserungsarbeiten im Obstbau, so namentlich auch Umpflanzungen, Kronenschnitt, Schädlingsbekämpfung durchzuführen. Die Fortsetzung der Schlagprämienaktion wird daher von Fachkreisen begrüsst, wenn auch gegenwärtig ein Bedürfnis nach Verminderung der Birnbäume nicht in dem Umfang besteht wie früher. Der durch diese Aktion ermöglichte Gewinn für den Ackerbau und auf die Dauer auch für den Obstbau ist aber doch wesentlich grösser, als die Einbusse an meist minderwertigem Obst von den entfernten Bäumen.

Die von der Alkoholverwaltung in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Landwirtschaft des Volkswirtschaftsdepartementes, den Organisationen des Obstbaues und der Obstverwertung eingeleiteten und von den eidgenössischen Versuchsanstalten Lausanne und Wädenswil mit der Schweizerischen Zentrale für Obstbau in Oeschberg-Koppigen durchgeführten Obstsortenprüfungsversuche werden weitergeführt.

Tl. Ankauf von Brennapparaten.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung 212 Brennapparate für eine Summe von Fr. 498 223.70 aufgekauft. Zu dieser Ausgabe kommen die Frachtkosten mit Fr. 2202.75, sodass die Gesamtausgaben Fr. 495 426.45 betragen.

Die Mehrausgabe gegenüber dem Voranschlag ergibt sich aus dem Ankauf einer Anzahl grösserer Brennereieinrichtungen,

827

Über den Bestand der B r e n n a p p a r a t e in den einzelnen K a n tonen auf den 80. Juni 1941 unterrichtet folgende Aufstellung: Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen

l 770 5762 3706 94 1041 693 802 117 549 890 2438 76 2262 · 179 Übertrag 19879

Übertrag 19879 Appenzell A.-Eh 74 Appenzell I.-Eh 55 St. Gallen 2 218 Graubünden l 241 Aargau 4168 Thurgau 842 Tessin l 584 Waadt 564 Wallis 2 643 Neuenburg 196 Genf 47 Liechtenstein. . . . . . 5 7 3 Zusammen 34 084

Über die Bewegung der Zahl der Brennapparate seit dem 1. Januar 1988 gibt folgende Tabelle Aufschluss:

Betriebsjahr

Bestund sin NachAnfang des träglieh Berichts- festgestellte Brennjahres apparate

Insgesamt

1938/84 1934/35 1935/36 1936/37 1937/38 1938/39 1939/40 1940/41

38 934») 89485 38392 36068 85477 84848 34384 34129

1406

269 253 231 122 109 69 167

40840 39754 38645 86299 35599 84957 34453 34296

1933--41. . . .

38 934«)

2626

41560

Von der Durch Aus- Bestand Alkohol- scheidung am Ende verwaltung in des BerichtsaufWegfall gekauft gekommen 0 Jahres

855 1862 1525

--1052

737 662 494 265 212

85 89 79 59 --

89485 38892 36068 35477 34848 34884 34129 34084

6112

1364

34084

*) Bestand laut Erhebung vom 1.--6. September 1930.

828

TU. Terkauf.

Im Berichtsjahre wurden abgesetzt: hl 100% Alkohol

1. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Eubr. I a) 2. Kernobstbranntwein (Eubr. I fe) 3. Sprit zurHerstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Biechund Schönheitsmitteln (Eubr. Ic) 4 Brennspiritus Industriesprit Fuselöl Denaturierstoffe (Eubr. I d zusammen) 5. Gebinde (Eubr. lé) Zusammen

Durchschnittspreis

Erlös

Fr.

Fr.

12 620 46

574 23

9 670,16

544.18

7 246 999 35 5262341.50

8 477,39 42 531 76 44 146 82

292.16

2476789.40

84 61 86 77

3 598 642 04 3830634.03

q

11978 323 19

q

107 09 134 38

--

--

Stück 68

36.--

--

--

12827.36 43431 85 7485535.28 2448.-- 22474113.53

Die F r a c h t e n vom L a g e r h a u s der A l k o h o l v e r w a l t u n g bis B e s t i m m u n g s s t a t i o n erforderten auf den verkauften 104664,13 q (117 824,92 hl 100 %) Sprit, Branntwein usw. insgesamt Fr. 320 883.71, oder Fr. 3.07 je q (Fr. 2.72 je hl 100 %).

Der Bezug von v e r b i l l i g t e m Sprit und von I n d u s t r i e s p r i t ist an eine Bewilligung der Alkoholverwaltung gebunden.

Die Zahl der ausgegebenen Bewilligungen für verbilligten Sprit belief sich Ende Juni 1941 auf 2863. Im Verlaufe des Berichtsjahres sind 100 Bewilligungen infolge Verzichts eingegangen, dagegen 186 neue Bewilligungen hinzugekommen. Die 2863 Bewilligungen verteilen sich wie folgt: Auf Apotheken 768 » Drogerien 742 » Ärzte, Zahnärzte, Homöopathen 60 » öffentliche und gemeinnützige Spitäler, Kliniken und Sanatorien 131 » chemisch-pharmazeutische Fabriken 173

829 Auf Parfümerien 849 » Coiffeure 299 » Uhrenfabriken 21 » Essenzen-, Limonade- und Sohokoladefabriken.

79 » wissenschaftliche Laboratorien 86 » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . . 205 Für den Bezug von Industriesprit waren am 80. Juni 1941 1490 Bewilligungen ausgegeben. 182 Bewilligungen sind im vergangenen Jahre eingegangen und 247 neu hinzugekommen. Die 1490 Bewilligungen verteilen sich auf folgende Geschäftszweige: Auf chemisch-technische und chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse 112 » Essigfabrikation ' 24 » Lacke, Polituren und Farben 758 » wissenschaftliche Zwecke 315 » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . . 286 Von den 1490 Bewilligungsinhabern betreiben 227 nebenbei den Spritverkauf in Mengen unter 125 kg an mehrere tausend Kleinverbraucher.

YIII. Monopolgeböhren, Spezialitätensteuern und andere Abgaben.

A. Monopol- und Ausgleichsgebühren (Eubrik l h und i).

An der Landesgrenze wurden an Monopolgebühren und Fr.

Ausgleichsgebühren bezogen*) 8578355.79 weniger Bückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Eohstoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten Wassern zu technischen Zwecken und dergleichen 43 847.40 3534508.89 Hierzu kommen die Gebühren auf der inländischen Erzeugung monopolpflichtiger Edelbranntweine . . Fr. 66 794.55 abzüglich Bückerstattungen » 717.85 66076.70 Zusammen 3600585.09 Von den im Inland erhobenen Gebühren, einschliesslich fiskalischer Ausfall bei Straffällen, entfallen auf: Kartoffeln und Kartoffelflocken (Straffälle) Fr. 431.70; Zucker (einschliesslich Straffälle) Fr. 10156.60; Früchte, Beeren und Konfitüren Fr. 12 697.50; ausländische Weine Fr. 37 842.85; ausländische Weinhefe Fr. 3742.20; ausländische Traubentrester Fr. 1098.80 und auf Verschiedenes Fr. 107.05.

*) Einschliesslich Fr. 235000 als Entschädigung des Bundes dafür, dass die Monopolgebührenerhebung auf Drusen eingeführter Weine an der Grenze nicht stattfinden kann.

830

Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf: Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag I. Rohstoffe zu Brennereizwecken : a. Apfel und Birnen b. Andere Früchte Beeren, eingestampft, frisch und getrocknet u . dgl. . . . .

c. Frucht- und' Beerensäfte, Latwergen, Obstmus u.dgl.

d. Trauben, frische e. Trauben, getrocknete . . .

/. Trauben- und Obsttrester, Weinhefe . . .

g. Enzianwurzeln, frische und getrocknete . . .

h. Bier- und PressII. a. Alcohol absolutus, Sprit und Spiritus. . . .

6. Branntweine, Liköre u. dgl. .

III. Wermut und Wermutessenz . . . .

IV. Starke Weine . .

V. Pharmazeutische Erzeugnisse und Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen . .

VI. Parfumerie, Cosmetica u. dgl. . .

VII. Chemische Erzeugnisse, Drogen u. dgl.

VIII. Entschädigung des Bundes für Weindrusen, Eintrittstaxe auf hochgradigen Erzeugnissen und Verschiedenes

kg

L

_ _

Fr.

Fr.

kg

^^

.

42 371,8

12104.75

32 282,3

11400.80

3 672,5 83 252,0

527.07 2082.35

3 672,5 83 252,0

527.07 2082.35

.--

136,9 32 036,9

--

--

40.20 21453.60 -f

--

136,9

40.20

789,8 -^

97.25

304,9

17. --

304,9

17. --

23 606,0

138942.08

23 606,0

188907.08

566 365,7 2990545.02

566 365,7 2974377.27

657 693,3 69 381,9

32944.10 4243.97

657 693,3 69381,9

32944.10 4243.97

55 251,8

73686.05

55 251,8

71363.85

14 087,6

30629.70

14 087,6

30629.70

119937,3

23615.85

119 937,3

20548.70

247524.05 -- 1 668 098,6 3578355.79

-- 247524.05 1 625 182,4 3534508.39

831 B. Besteuerung der Spezialitätenbranntweine und Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein.

Die Durchführung der Spezialitätenbesteuerung und die Erhebung der Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein sind ini Geschäftsjahr 1940/41 auf der gleichen Grundlage erfolgt wie im Vorjahr. Gemäss Bundesratsbeschluss vom 23. August 1940 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser ist die Abgabe auf Kernobstbranntwein entsprechend der gleichzeitig vorgenommenen Erhöhung des Verkaufspreises der Alkoholverwaltung für Kernobstbranntwein auf Fr. 3.80 je Liter 100 % festgesetzt worden.

Für den Spezialitätenbranntwein verblieb der Steuersatz auf Fr. 2.50 je Liter 100%.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 6634 Spezialitätensteuerrechnungen für den Betrag von Fr. l 292 567.80 ausgestellt. Hiervon entfallen Fr. 105 395.70 auf die Hausbrenner und ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber und Fr. l 187 172.10 auf die gewerblichen Brenner und Brennauftragr geber.

Im Jahre 1940/41 wurden 3824 Abgaberechnungen für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein für einen Gesamtbetrag von Fr. 1000 258 ausgestellt, wovon Fr. 217 884.15 auf die Hausbrenner und ihnen gleichgestellten Brennaüftraggeber und Fr. 782 373.85 auf die gewerblichen Brennbetriebe entfallen.

Die Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein im Berichtsjahr 1940/41 weisen im Vergleich zu den Eingängen in den vier letzten Jahren folgendes Bild auf: Eingänge an S p e z i a l i t ä t e n s t e u e r n und Abgaben für den S e l b s t v e r k a u f von K e r n o b s t b r a n n t w e i n vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1941.

Spezialitätensteuern Geschäftsjahr

1936/37 1937/38 1938/39 1939/40 1940/41

Abgabe flir den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein

Menge in Liter Steuerbetrag Menge in Liter Steuerbetrag Fr.

100% Alkohol Fr.

100% Alkohol 419 482 413 297 300 820 402 069 500 169

1048704.20 1033242.48 721096.47 953161.68 1 185443.75

206 668 597 448 604 388 316 026 263 056

681982.12 1971576.62 1994483.10 1042871.34 951 553.99

Am 30. Juni 1941 waren an Spezialitätensteuern noch Fr. 135330.65 und an Selbstverkaufsabgaben Fr. 173780.36 ausstehend.

832

IX. Rückvergütung yon Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen (Rubrik Um).

Die Gesamtmenge der gebrannten Wasser, die als solche oder in Form von andern Erzeugnissen in der Zeit vom 1. Juli 1940 Bis 80. Juni 1941 ausgeführt worden sind und für welche ein Anspruch auf Bückvergütung des Monopolgewinnes und der Steuer bestand, betrug 12 030,51 Liter Alkohol 100%.

Daraus sind folgende Eückvergütungsguthaben entstanden: Liter 100%

1.

2.

8.

4.

Für Für Für Für

Riickvergütungsbetrag Fr.

Trinksprit 8605,84 verbilligten Sprit 1766,78 Steuer auf Spezialitätenbranntweinen . . . . 6578,07 Steuer auf alten Vorräten 84,87 Zusammen 12 030,51

15684.25 3307.80 16482.60 84.85 35509.50

Hinzu: Schlusszahlung für die Ausfuhren des Jahres 1989/40 .

' Im Geschäftsjahr 1940/41 wurden bezahlt

27367.90 62877.40 30135.30

Verbleiben für Schlusszahlung in der Rechnung 1941/42 . . . .

82742.10

X. Handel mit gebrannten Wassern.

Für das Jahr 1941 sind bis 30. Juni 857 Grosshandelsbewilligungen und 95 Kleinhandelsversandbewilligungen ausgestellt worden gegenüber 335 bzw.

91 im Vorjahr.

XL Straffalle.

Am 80. Juni 1940 waren unerledigt Im Berichtsjahre kamen hinzu

205 Anzeigen 214 » Zusammen 419 Anzeigen Davon wurden durch Vollzug erledigt 291 » Verbleiben auf 30. Juni 1941 noch zur Erledigung 128 Anzeigen Von diesen 128 noch nicht erledigten Fällen sind 127 bereits rechtskräftig entschieden, während in einem Falle das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. Wir bemerken zur Erklärung der verhältnismässig zahlreichen noch im Vollzug befindlichen Fälle, dass diese in der grossen Mehrzahl Leute betreffen, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben oder die wegen Militärdienst ausserstande waren, ihre Verbindlichkeiten frühzeitiger zu erfüllen. Es liess sich deshalb die Einräumung von Ratenzahlungen und Stundungen nicht umgehen, was die Abwicklung des Vollzuges verzögert.

833

Von den im Berichtsjahre erledigten 291 Anzeigen wurden 75 durch Beamte der Alkoholverwaltung und kantonale Polizeiorgane eingereicht und 216 durch die Zollverwaltung. Zufolge verschiedener Umstände (ungenügende Schuldbeweise usw.) musste bei 32 Fällen das Strafverfahren eingestellt werden.

Von den übrigen 259 Fällen sind 227 mit einer Busse gemäss Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 25 mit einer Verwarnung und 7 mit einer Ordnungsbusse erledigt worden.

Über die im Berichtsjahre erledigten Fälle ist in finanzieller Hinsicht folgendes zu sagen: Unverteilte Bussen 1989/40 Fr. 12945.85 Einzahlungen im Berichtsjahre » 25902.63 Zusammen Fr. 38 84ÊL48 Davon waren auf Ende Juni 1941 unverteilt (siehe Bilanz) . » 9534.57 Der Best von FrT 29313.91 betrifft: Bussen nach Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 Fr. 24223.16 Ordnungsbussen nach Art. 62 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 » 230.-- Kosten » 4860.75 Fr. 29 313."9l Diese Summe wurde wie folgt verteilt: Bussen: An die Kantone des Begehungsortes Fr. 7915.40 An die Gemeinden des Begehungsortes » 7915.40 An die Verleider » 1320.50 An den Verleiderfonds der Alkoholverwaltung (einschliesslich Bückerstattungen von Vorschüssen des Verleiderfonds) » 5690.45 An die Oberzolldirektion » 1611.41 Kosten : An die Alkoholverwaltung » 4860.75 Zusammen FrT 29313.91 Der Verleiderfonds der Alkoholverwaltung hatte auf 1. Juli 1940 einen Bestand von Fr. 76547.79 Einnahmen für 1940/41 » 5690.45 Verzinsung » 3061.90 FrT 85300.14 Ausgaben für 1940/41 (Inbegriffen Vorschüsse auf Verleideranteilen usw.)

Fr. l 135.25 Prämien für Nichtbetriebsunfälle » 2957.47 4092 72 Bundesblatt. 93. Jahrg. Bd. I.

Bestand auf 30. Juni 1941 Fr. 81 207.42 64

834

XII.

., .. .

Hauptbuch Seite

125 126 127

128 83 108 118 123 130 85 131 132

138 137 17

90 19

Rechnung und Bilanz.

A. Betriebsrechnung.

1. Einnahmen.

Rechnung 1940/41

Voranschlag 1940/41

Fr.

a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch 7246999.85 5855000.-- ö. Verkauf von Kernobstbranntwein 5262341.50 2400000.-- c. Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheits2 367 000.-- mitteln 2476789.40 d. Verkauf von Brenn- und Indu6 152 000.-- striesprit usw ·. . 7485.535.28 2 448.-- zur Vormerkung e. Verkauf von Gebinden . . . .

57346.-- zur Vormerkung ee. Verkauf von Altmetall . . . .

/. Steuer auf Spezialitätenbrannt1 185443.75 1000000.-- weine . . .

g. Abgabe für den Selbstverkauf 951553.99 2000000.-- von Kernobstbranntwein . . . .

3519.-- zur Vormerkung -- Steuer auf Vorräten h. Monopolgebühren an der Grenze 3534508.39 2000000.-- i. Monopolgebühren im Inland . .

66076.70 50000.-- 30000.-- fc. Bewilligung für den Grosshandel 38121.35 Zusammen Einnahmen 28310682.71 21854000.-- '

Fr.

2. Ausgaben.

a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch . . . . 1176388.22 759000.-- b. Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus 2450000.-- 815483.85 c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln 542000.-- 847.789.-- d. Beschaffung von Brenn- und In5735000.-- dustriesprit usw 6361412.22 e. Beschaffung von Gebinden . . .

1550.-- zur Vormerkung Übertrag 9202573.29 9486000.--

835 Rechnung 1940/41

Hauptbuch Seite

91 92 133 134 119 32 117 135 107

Fr.

Übertrag 9 202 573.29 /. Förderung der Kartoffelverwertung 804650.50 g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues . . . . 1089221.41 h. Ankauf von Brennapparaten 495426.45 i. Brennereiaufsichtstellen . . . .

420606.15 L Verkehrsfrachten 320883.71 Z.Verwaltung 1345212.31 m. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen 30135.30 n. Unterhalt 283724.20 o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen 26995.40 Zusammen Ausgaben 14019428.72

Voranschlag 1940/41

Fr.

9 486 000. --

600000.-- 8000000.-- 200000.-- 500000.-- 400000.-- 1384000.-- 80000.-- 342000.-- 70 000.-- 16062000.--

3. Abschluss.

Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Einnahmenüberschuss

28310682.71 14019428.72 14 291 253.99

21854000.-- 16062000.-- 5.792 000. --

4. Verwendung des Einnahmenüberschusses.

Fr.

Verwendung des Anteils des Bundes: a. Abschreibung auf Konto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein, Anteil des Bundes», Saldo 231150.10 l. Auszahlung . . 6912.879.98 Verwendung des Anteils der K a n t o n e : a. Abschreibung auf Konto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein, Anteil der Kantone», Saldo 5110830.03 6. Auszahlung von 50 Rappen auf den Kopf 2 033 200.-- Vortrag auf neue Rechnung

Fr.

7144030 . 03

i 144 UoU. Uo

3193.93 Wie oben 14291253.99

836

Bei dieser Verwendung des Einnahmenüberschusses ergibt sich folgende Bilanz : B. Bilanz.

(Nach Verwendung des Einnahmenüberschusses.)

Hauptbuch 1. Aktiven Seite Fr.

34 Lagerhausbauten und Einrichtungen 3699782.88 35 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 33 Lagervorräte 122 Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement . .

113 Schweizerische Nationalbank «Konto A» . . .

· 38 » » «Depot Konto» .

114 Postcheckdienst 115 Guthaben bei den Lagerhäusern 104 Debitoren 109 Grundpfanddarlehen 124 Vorschüsse betreffend Obstverwertung . . . .

110 Baukontofür ein Lagerhaus 58 Aktivrestanzen (Eingänge im Jahre 1941/42 für 1940/41) 36

44 45 100 103 116 106 105 112 111

2. Passiven Amortisationen : Lagerhausbauten und EinrichFr.

tungen 3699782.88 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 Versicherungsfonds Verlustausgleichsfonds Verleiderfonds Eeserve zum Bau eines Lagerhauses Bussen (unverteilte) Hinterlagen (Kautionen) Kreditoren Guthaben der Spritbezüger Passivrestanzen (Zahlungen im Jahre 1941/42 für 1940/41) Übertrag

Fr.

4318350.43 4985001.70 5585241.-- 663772.45 20000.-- 93325.46 82998.90 3544787.60 416853.50 20081.25 1363943.10 584641.57 21628996.96

4318350.43 1836213.75 900000.-- 81207.42 l 700 000. -- 9534.57 53914.50 1060887.62 13170.57 2706444.24 12679723.10

837 Hauptbuch Seite 62 63 139

Zur Verteilung: an den Bund an die Kantone Vortrag auf neue Eechnung . .

Übertrag Fr.

6912879.93 2033200.--

Fr.

12679723.10

8946079.93 3193.93 21628996.96

Zu den Bilanzposten haben wir noch folgende Bemerkungen anzubringen : Die beiden Aktivkonten «Lagerhausbauten und Einrichtungen» und «Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern» sind durch das Passivkonto «Amortisationen» abgeschrieben. Der Brandversicherungswert der Gebäude und Einrichtungen beträgt Fr. 3 235 000, der Grundsteuerschatzungswert der Liegenschaften Fr. 3 128 541.

Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr auf den Konten «Lagerhausbauten und Einrichtungen» und «Amortisationen» entstund durch die Übertragung von Aufwendungen, die in den letzten Jahren zu Lasten der Betriebsrechnung gemacht wurden. Es wurden übertragen: Fr.

Für Erweiterung der Tankanlage in Burgdorf 52 969.20 Für Erneuerung der Eektifikationsanlage in Delsberg . . .

211242.60 Für Luftschutz- und Feuerbekämpfungseinrichtungen in Delsberg 17389.10 Zusammen

281600.90

Das «Baukonto für ein Lagerhaus» weist die bis 30. Juni 1941 gemachten Aufwendungen für Landankauf, Bauarbeiten usw. auf.

Das Konto «Eeserve zum Bau eines Lagerhauses», das am 30. Juni 1940 Fr. l 500 000 betrug, ist durch Übertragung von Fr. 200 000 aus der Betriebsrechnung 1940/41 (Eubrik II n Unterhalt) auf Fr. l 700 000 gebracht worden.

Die «Debitoren» bestehen aus folgenden Posten: Fr.

Zinsanteile der Kantone für Vorschüsse des Bundes . . . . l 106 555.25 Verschiedene Akkreditive für Warenlieferungen 2423632.35 Verschiedene Debitoren 14600.-- 3544787.60 Die «Kreditoren» bestehen aus den Posten: Eückstellung für die Förderung der Kartoffelverwertung. . .

Kückstellung für die Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und die Umstellung des Obstbaues Verschiedene Kreditoren

Fr.

500000.-- 500000.-- 60 887.62 1060887.62

838

Das Konto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein» ist durch die unter A. 4. «Verwendung des Einnahmenüberschusses» erwähnten Abschreibungen ausgeglichen.

3. Auszahlung an die Kantone.

Die an die Kantone zu verteilenden 50 Kappen auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4066400) machen je Kanton folgende Beträge aus: Es erhalten: Fr.

Fr.

Zürich 308853.-- Übertrag 1110 339.50 Bern 344387.-- Schaffhausen 25593.50 Luzern 94695.50 Appenzell A.-Bh. . . .

24488.50 Uri . .

11484.-- Appenzell I.-Bh. . . .

6994.-- Schwyz 31168.50 St. Gallen 143181.-- Obwalden 9700.50 Graubünden 68170.-- Nidwaiden 7527.50 Aargau 129822.-- Glarus 17826.50 Thurgau 68031.50 Zug 17197.50 Tessin 79611.50 Freiburg 71615.-- Waadt 165926.50 Solothurn 72099.-- Wallis 68197.-- Baselstadt 77515.-- Neuenburg 62162.-- Baselland 46270.50 Genf 85683.-- Übertrag 1110 339.50 Zusammen 2 033 200.-- Gemäss Art. 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus. Die Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode 1940/41 Fr. 99717.40.

Die vom Bund gemäss Art. 71 des Alkoholgesetzes bereitgestellten Vorschüsse betrugen auf 30. Juni 1940 Fr. 6 000 000, wovon die eine Hälfte zinsfrei, die andere Hälfte für Rechnung der Kantone zu 2% % Zins. Diese Vorschüsse konnten bis Ende Oktober 1940 zurückbezahlt werden. Für den Zins vom 1. Juli bis 31. Oktober 1940 im Betrage von Fr. 13 875 wurden die Kantone auf «Debitoren» belastet. Zur Verminderung der Zinsschuld der Kantone wurde, wie in frühern Jahren, der Ertrag aus den Kleinhandelsversandbewilligungen herangezogen.

Die Zinsschuld der Kantone betrug laut letztjähriger BechFr.

nung auf 30. Juni 1940 1192397.65 dazu kommt die oberwähnte Zinsschuld für 1940/41 . . . .

13 875. -- 1206272.65 damit sind zu verrechnen die Einnahmen aus Kleinhandelsversandbewilligungen vom Bechnungsjahr 1940/41 99717.40 sodass das Konto «Zinsanteil der Kantone» belastet bleibt mit 1106 555.25

839

XIII. Schlusserörterungen.

· Das Geschäftsjahr 1940/41 zeichnet sich nicht nur dadurch aus, dass -es wieder mit einem Einnahmenüberschuss von 14 Millionen Franken abschliesst, sondern dass auch in dessen Verlauf die Passivrückstände früherer Jahre vollständig zurückbezahlt werden konnten und die Alkoholverwaltung damit aus der Periode der Schulden herausgekommen ist. Zu dieser erfreulichen Erscheinung gesellt sich die weitere, für die Wirksamkeit und Ausgestaltung der Alkoholgesetzgebung höchst bedeutsame Tatsache der Ablehnung der Kevalinitiative durch das Volk in der Abstimmung vom 9. März 1941, die schon eingangs erwähnt wurde. Dieses Abstimmungsergebnis ist nicht nur für die weitere Wirksamkeit der Alkoholgesetzgebung auf volksgesundheitlichem und volkswirtschaftlichem Gebiet von grösster Bedeutung, sondern bildet auch die Voraussetzung für die Erzielung genügender Fiskalerträge, an denen neben dem Bund und den Kantonen, auch alle Sozialwerke interessiert sind, die aus dem Alkoholerträgnis unterstützt werden. Konnte diese Quelle in den letzten Jahren wegen der grossen Tilgungsquoten für die Passivrückstände der Jahre 1934--1936 für diese Zwecke nur spärlich genutzt werden, so erlaubt nunmehr das Geschäftsergebnis für 1940/41 erstmals eine beträchtliche Auszahlung an den Bund, neben einer Erhöhung der Auszahlung an die Kantone.

Im Ganzen darf festgestellt werden, dass das Berichtsjahr in der Durchführung der Alkoholgesetzgebung namhafte Portschritte gebracht hat und dass auch die durch die Kriegswirtschaft gestellte Aufgabe der Sicherung der Obstund Kartoffelversorgung des Landes trotz mancherlei Schwierigkeiten bewältigt werden konnte.

XIV. Anträge.

Wir schliessen unsern Bericht mit den Anträgen: 1. Es sei der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1940 bis 30. Juni 1941 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

2. Es seien die Postulate zu Nr. 3376 und 3411, sowie Nr. 3547 abzuschreiben.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 28. Oktober 1941.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Wetter.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

840 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1940/41.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Berichtes des Bundesrates vom 28. Oktober 1941, beschliesst : Einziger Artikel.

Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1940 bis 30. Juni 1941 werden genehmigt.

2942

# S T #

Bundesratsbeschluss betreffend

die Volksabstimmung vom 25. Januar 1942 über das Volksbegehren für die Erhöhung der Mitgliederzahl des Bundesrates und seine Wahl durch das Volk.

(Vom 16. Oktober 1941.)

Der schweizerische Bundesrat, in Erwägung: 1. dass 157 081 stimmberechtigte Schweizerbürger das Begehren um Revision der Art. 95 und 96 der Bundesverfassung (Erhöhung der Mitgliederzahl des Bundesrates und Wahl des Bundesrates durch das Volk) gestellt haben;

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1940/41. (Vom 28. Oktober 1941.)

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