1110

n.

1. Die eidgenössische Schuldbuchverwaltung (Schweizerische Nationalbank in Bern) nimmt vom 15. Dezember 1941 bis 15. Januar 1942 Anmeldungen für die Eintragung von Forderungen aus Titeln der im vorstehenden Verzeichnis aufgeführten Anleihen entgegen.

2. Die Anmeldungen sind mit den zur Eintragung angemeldeten Titeln bei der eidgenössischen Schuldbuchverwaltung (Schweizerische Nationalbank in Bern) direkt oder durch Vermittlung der übrigen Nationalbankstellen bzw.

der üblichen Bankverbindungen zuhanden der Schuldbuchverwaltung einzureichen.

3. Die für die Anmeldung erforderlichen Formulare (Antrag, Unterschriftenverzeichnis, Bordereau), sowie Merkblätter für die Benutzer des Schuldbuches sind bei sämtlichen Sitzen, Zweiganstalten und eigenen Agenturen der Schweizerischen Nationalbank zu beziehen.

Bern, den 5.Dezember 1941.

3081

# S T #

Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement: Wetter.

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

Ausgabe von Juli 1941.

-- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden:

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesräte und die Begierungsräte vorstehen.

Preis: 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.

Postcheckkonto III 233 80

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

lili

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127. --.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr. E. Halter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik nnd Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtJichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

59

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld/Leipzig.

1112

Kriegswirtschaftsrecht des Bundes.

Im Verlage der Schweizerischen Bundeskanzlei ist eine von der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft ausgearbeitete Übersicht über das geltende Kriegswirtschaftsrecht des Bundes nach dem Stande vom 15. Juni 1941 erschienen. Sie enthält in systematischer Anordnung die Titel der in der eidgenössischen Gesetzsammlung veröffentlichten Erlasse kriegswirtschaftlicher Natur mit Einschluss der Bestimmungen über die Lohn- und Verdienstersatzordnung. Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von Fr. l, zuzüglich 10 Ep. Porto, bei der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden; bei Bezug gegen Nachnahme: Fr. 1.25.

2926 Drucksachenbureau der Bandeskanzlei.

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen Über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen, Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgosetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege ; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnaamespesen), Porto für ein Exemplar: 15 Ep.

Postcheckkonto III 233 40

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

1113

Öffentlicher Erbenruf.

(Art. 550 ZGB.)

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat am 25. September 1941 Wyss Susanne, Urs, Josefs sei. und der Susanne geb. Probst, von Bellach, geb. 10. April 1855, als verschollen erklärt.

Die Erben der Verschollenerklärten sind teilweise unbekannt. Es ergeht daher an alle erbberechtigten Personen, welche auf den Eücklass der Genannten Anspruch erheben wollen, die Aufforderung, sich binnen Jahresfrist, d. h. bis und mit dem 31. Oktober 1942, beim unterzeichneten Amtsschreiber zum Erbgang anzumelden. Der Anmeldung sind die zivilstandsamtlichen Ausweise beizufügen.

(1.)

Solothurn, den 29. Oktober 1941.

3061

Der Amtsschreiber von Lebern: Max Kaufmann, Notar.

Erbenruf.

(Art, 555 ZGB. und Art. 84 EG.)

Die Erben des am 19. Juli 1941 in Samen, Kirchhofen, verstorbenen Privatiers Jakob Rupp, von Hindelbank (Kanton Bern), geboren den 15. August 1861, Sohn des Jakob Eupp und der Anna geb. Witschi, Witwer der Magdalena Bucher, geb. Gehri, sind dem Testamentsvollstrecker nicht genügend bekannt.

Der Erblasser ist bis zum Frühjahr 1938 wohnhaft gewesen in Bundkofen, Gemeinde Schupfen (Kanton Bern), von da ab in Alpnach (Kanton Obwalden) und in den letzten Tagen in Sarnen (Kanton Obwalden).

Alle diejenigen Personen, welche glauben, am Nachlasse des Verstorbenen Erbrechte zu beanspruchen, werden unter Hinweis auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich binnen Jahresfrist, d. h. bis zum 1. Dezember 1942, bei der unterfertigten Kanzlei sich zu melden. Die amtlich beglaubigten Erbenausweise sind gleichzeitig beizubringen.

(1.)

Sarnen, den 27. November 1941.

3061

Namens des Einwohnergemeinderates, Einwohnergemeindekanzlei Sarnen: Der Gemeindeschreiber.

1114

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Bauten im Simmental.

Über die Erd-, Maurer- und Eisenbeton-, Zimmer-, Spengler-, Dachdecker-, Glaser- und Schreinerarbeiten sowie die Lieferung der Kipptore zu Bauten im Simmental wird ein Wettbewerb eröffnet. Die Pläne, Bedingungen und Angebotformulare liegen werktags von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr auf dem Bureau der Herren Architekten A. & W. Immer, Reidenbach-Boltigen auf. Mit der Post werden keine Eingabeformulare versandt.

Die Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Bauten im Simmental" bis und mit 20. Dezember 1941 franko einzureichen an die B e r n , den 22. November 1941.

Direktion der eidg. Bauten.

(1-)

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Armeekommando, Feldpost

I. Sektionschef Instruktionsoffizier. Erfahder Generalstabs- rung im Generalstabsdienst abteilung Die Stelle ist provisorisch besetzt.

Direktion der Eldg. Landestopographie, Wabern b. Bern

Gute allgemeine und gründliche kaufmännische Bildung mit Privatpraxis und Erfahrung in Verwaltungsangelegenheiten. SubalternOffizier oder Unteroffizier.

Muttersprache deutsch oder französisch, Kenntnisse der übrigen Amtssprachen Die Stelle ist durch Angestellten ersatzweise besetzt.

Eidg.

Oberzolldirektion In Bern

Zollkreisdirektion In Genf

Kanzleigehilfe I. Kl.

II. Sektionschef Umfassende Kenntnis des bei der I. Abteilung Zolldienstes; Erfahrung im der Eidg. Oberzoll- Inspektions- und Betriebsdirektion in Bern dienst der Zollverwaltung Adjunkt des Kreis- Umfassende Kenntnis des direktors bei der Zolldienstes Zollkreisdirektion in Genf

Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

11092

bis

31. Dez 1941

14404

(L)

3364 bis 6124

31. Dez.

1941

(2.).

8424

bis

31. Dez.

1941

11736 (2.).

7504

bis

31. Dez.

1941

10816 (2.).

1115 Anmeldestelle Zollkreisdirektion in Basel

Zollkreisdlrektlon In Basel

Zollkreisdirektion In Basel

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Bundesamt fUr Industrie, Gewerbe und Arbeit

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Kontrolleur beim Die Bewerber müssen Hauptzollamt Basel- mindestens den Grad eines SBB-Frachtgut Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

5664 bis 8976

20. Dez.

1941

Vorstand des Haupt- Umfassende Kenntnis des zollamtes Basel- Zolldienstes ; die Bewerber 8t. Johann-Bahnhof müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

5664 bis 8976

Vorstand des Haupt- Umfassende Kenntnis des zollamtes Basel- Zolldienstes; die Bewerber Freiburgerstrasse müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

4928 bis 8240

Vakante Stelle

Erfordernisse

(2..)

20. Dez.

1941

(2..)

20. Dez.

1941

(2..)

Chef der Sektion für Abgeschlossene juristische 9712 Bildung, Erfahrung im VerArbeitslosenbis versicherung waltungsdienst, praktische 13024 Tätigkeit auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung und der Lohnersatzordnung, sowie der damit zusammenhängenden Fragen. Muttersprache deutsch, gute Kenntnis der andern Amtssprachen

23. Dez.

1941

Arbeitsarzt in der Diplomierter Mediziner, wo- 7504 bis Sektion für Arbeiter- möglich mit speziellen Kenntnissen in Hygiene und 10816 schutz Berufskrankheiten. Eignung evtl.

zum arbeitsärztlichen Dienst. 8424 Muttersprache deutsch oder bis französisch. Kenntnis der 11736 andern Amtssprachen

31. Dez.

1941

(1.)

(2-).

Kenntnisse in technischer 15. Dez.

*) oder volkswirtschaftlicher 1941 Richtung und inshesondere auf dem Gebiete der Heimarbeit. Hoch- oder Mittelschulbildung. Betriebspraxis. Für Lausanne Muttersprache französisch, für die drei andern Inspektorate deutsch. Kenntnis der andern Amtssprachen (2..)

*) Vorläufig provisorische Anstellung. Besoldung nach Übereinkunft.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Adjunkte, event.

Adjunktinnen bei den eidgenössischen Fabrikiuspektoraten des I. bis IV. Kreises in Lausanne, Aarau, Zürich und St. Gallen

1116 Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

Bundesamt fUr Volkswirtschaftlicher Abgeschlossenes HochschulIndustrie» oder juristischer studium. Betriebspraxis.

Gewerbe und Mitarbeiter Vertraut mit sozialen und Arbeit

*)

15. Dez.

1941

Kreisdirektion II 1 jüngerer Ingenieur Bauingenieur mit abgeder schwelt.

Bundesbahnen bei der Sektion Tief- schlossener Hochschulbau der Bauabteilung bildung und einigen Jahren In Luzern

6124 bis 9436

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Arbeiterschutzfragen. Beherrschung der deutschen und französischen, Kenntnis (2..)

der italienischen Sprache *) Vorläufig provisorische Anstellung. Besoldung nach Übereinkunft.

15. Dez.

1941

Praxis. Beherrschung der deutschen Sprache und gute Kenntnisse der italienischen Sprache (1.)

In der handschriftlichen Anmeldung ist der frühestmögliche Stellenantritt anzugeben.

des Kreises II in Luzern

Generaldirektion I. Sektionschef der Post-, beim Rechtsdienst Telegraphenund Telephon- der Generaldirektion verwaltung PTT

9712 27. Dez.

Abgeschlossene juristische Hochschulbildung, Anwaltsbis 1941 praxis. Langjährige Tätig- 13024 keit im Verwaltungsdienst.

Vertrautheit mit den Amtssprachen (1.)

Die Besetzung dieser Stelle erfolgt voraussichtlich durch Beförderung.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1941

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.12.1941

Date Data Seite

1110-1116

Page Pagina Ref. No

10 034 637

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.