766

Wiederwahl der Beamten der schweizerischen Bundesbahnen für die Amtsdauer 1942 bis 1944.

1. Die Beamten der schweizerischen Bundesbahnen, die bis zum 1. Oktober 1941 keine gegenteilige Mitteilung erhalten, haben sich für die am 1. Januar 1942 beginnende dreijährige Amtsdauer als wiedergewählt zu betrachten.

2. Für die wiedergewählten Beamten, die in den Jahren 1942 und 1948 der neuen Amtsdauer die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten, endigt das Beamtenverhältnis mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 65. Altersjahr vollenden.

B e r n , den 22. September 1941.

2901

(1.)

Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Die Bundeskanzlei hat eine V. Ausgabe (1937) der

Sammlung der Bundes- und Kantonsverfassungen herausgegeben.

Diese Sammlung (1211 Seiten in 8°) enthält: 1. Die Bundesverfassung mit den bis 31. Dezember 1937 erfolgten Abänderungen, samt einem geschichtlichen Überblick von Dr. E. von Waldkirch, Professor in Bern, und einem Sachregister. Der Text der Bundesverfassung, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in den drei Amtssprachen veröffentlicht.

2. Die Kantonsverfassungen mit den bis 31. Dezember 1937 erfolgten Abänderungen, jede "Verfassung mit einem geschichtlichen Überblick und einem Sachregister. Der Text der Verfassungen, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in der amtlichen Sprache des betreffenden Kantons veröffentlicht. Für die Kantone Bern, Preiburg und WaDis sind sie in deutscher und französischer und für den Kanton Graubünden in deutscher und italienischer Sprache herausgegeben.

Der Preis der Sammlung beträgt: In Leinwand gebunden Fr. 7, broschiert Fr. 5 (nebst 60 Bp. Porto).

764

Postcheckkonto III 233 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

7«7

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127. --.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht"' : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr. E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der ßundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

39

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Fr auenfeld/ Leipzig.

768

Kriegswirtschaltsrecht des Bundes.

Im Verlage der Schweizerischen Bundeskanzlei ist eine von der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft ausgearbeitete Übersicht über das geltende Kriegswirtschaftsrecht des Bundes nach dem Stande vom 15. Juni 1941 erschienen. Sie enthält in systematischer Anordnung die Titel der in der eidgenössischen Gesetzsammlung veröffentlichten Erlasse kriegswirtschaftlicher Natur mit Einschluss der Bestimmungen über die Lohn- und Verdienstersatzordnung. Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von Fr. l zusätzlich Porto- und Nachnahmespesen bei der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden.

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Februar 1941 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. --. 95.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

38

Stellenausschreibungen.

Die nachgeoannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht, Anmeldestelle

Vakante Stelle

Direktion der Schweiz. Landesblbllothek

Bibliothekar I. Klasse

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeidung«.

termln

Abgeschlossene Hochschul- 7504 4. Okt.

bildung. Langjährige Erbis 1941 fahrung ala Bibliothekar. 10816 Kenntnis der Amtssprachen (2.).

Für den Fall der Besetzung der Stelle durch Beförderung wird folgende Stelle ausgeschrieben :

769 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Direktion der Schweiz. Landesblbllothek

Bibliothekar n. Klasse

Abgeschlossene Hochschulbildung. Kenntnis des Bibliothekdienstes oder bibliographische Betätigung.

Kenntnis der Amtssprachen

Besoldung Fr.

Anmeldungiterntln

6124 bis 9436

4. Okt.

1941

(2..)

Amtsantritt 3. Januar 1942.

Eldg.

Inspektion für orstwesen, Jagd und Fischerei, Bern

2 bis 3 ForstBesitz des eidg. Wähl7604 ingenieure I. oder barkeitszeugnisses an eine bis 11. Klasse höhere Forstbeamtung. Be- 10816 herrschung der deutschen oder und der französischen 6124 Sprache bis 9436 Zwei Stellen sind provisorisch besetzt.

Eldg.

Sekretär II. Klasse Gute allgemeine Bildung, 4928 Inspektion für erfahrener Buchhalter, Bebis Forstwesen, Jagd herrschung der deutschen 8240 und Fischerei, Bern und der französischen Sprache Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

:

Justizabteilung

Adjunkt (Grundbuchamt)

Abgeschlossene juristische 9712 Bildung und längere prakbis tische Tätigkeit, vorzugs- 13024 weise im Gebiete des Sachen- und Grundbuchrechts. Kenntnis der Amtssprachen Eine vorläufig provisorische Anstellung bleibt vorbehalten.

Abteilung für Infanterie

2 Instruktions-Unter- Dienst als Instruktions3548 offiziere II. Kl. der Unteroffiziersaspirant bis Infanterie 6676 Die Stellen sind provisorisch besetzt.

Kriegstechnische Techniker I. Kl.

Abgeschlossene elektro5296 Abteilung, Bern technische Bildung; mehrbis jährige Praxis im Fern8608 sprech- und Funkwesen; Sprachenkenntnisse ; Offizier (Auszug) Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Oberzollinspektor, Langjährige Erfahrung im 11092 Stellvertreter des Betriebs- und Inspektionsbis Oberzolldirektors dienste der Zollverwaltung J4404 und Chef der I. Abteilung der eidg.

Oberzolldirektion Bern ßundesblatt. 93. Jahrg. Bd. I.

Eldg.

Oberzolldlrektion In Bern

10. Okt.

1941

(2..)

10. Okt.

1941

(2..)

6. Okt.

1941

(2..)

11. Okt.

1941 (1.)

8. Okt.

1941

(1.)

12. Okt.

1941

(1.)

59

770

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Ertordernlsse

Generaldirektion Sektionschef bei der Elektroingenieur mit abder schwelz.

Bundesbahnen In Abteilung für den geschlossener HochschulZugförderungs- und bildung, gute theoretische Bern

Besoldung Fr.

Anmeldung«termln

8424 bis

1. Nov.

1941

13024

Werkstättedienst in Kenntnisse und Vertrautheit Bern mit der elektrischen Ausrüstung von Triebfahrzeugen, Kenntnis der Amtssprachen Antritt sobald als möglich.

Generaldirektion Abteilungsvorstand Abgeschlossene juristische der Schweiz.

Sundesbahnen In für das Rechtswesen Hochschulbildung, Anwaltsbei der General- patent, mehrjährige TätigBern

(2.).

12472 bis

5. Okt.

1941

15784

direktion der Schweiz. Bundesbahnen

keit im Eisenbahndienst.

Beherrschung der deutschen, der französischen und womöglich der italienischen Sprache (2..)

Für den Fall der Besetzung der Stelle durch. Beförderung des Stellvertreters wird folgende Stelle ausgeschrieben: Generaldirektion Stellvertreter des Abgeschlossene juristische der Schweiz.

Sundesbahnen In Abteilungsvorstandes Hochschulbildung, Anwaltsfür das Kechtswesen patent, Erfahrung im Dienst Bern

9712 bis

6. Okt.

1941

13024

bei der General- der Verwaltung. Kenntnis direktion der der Amtssprachen (MutterSchweiz. Bandessprache deutsch) bahnen Dienstantritt sobald als möglich.

(2..)

Aufnahme von Telegraphenlehrlingen.

Die schweizerische Telegraphenverwaltung wird im Frühjahr 1942 eine Anzahl Beamtenlehrlinge aufnehmen.

Erfordernisse: Schweizerbürger ; Alter im Eintrittsjahre mindestens 17 und höchstens 20 Jahre ; gute Gesundheit, sowie körperliche und charakterliche Tauglichkeit zum Telegraphendienst; mindestens Sekundarschul- oder gleichwertige Bildung mit ergänzten Kenntnissen in Geographie, Vaterlandskunde und einer zweiten Amtssprache.

Die Bewerber haben eine Aufnahmeprüfung zu. bestehen und sich später durch einen Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.

Handschriftliche Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, sämtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über allfällige berufliche Tätigkeit sind bis zum 31. Oktober 1941 an eine der Telephondirektionen Basel, Bern, Genf, Lausanne, Luzern, St. Gallen, Zürich oder an eines der Telephonämter Bellinzona, Chur, Neuenburg oder Ölten zu richten.

Diese Stellen sowie die Telegraphenämter geben auf Wunsch weitere Auskunft.

2901

(2.).

771

Aufnahme von Postlehrlingen.

Die schweizerische Postverwaltung wird im Frühjahr 1942 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Bureaudienst (nicht als Briefträger oder Gehilfen) aufnehmen.

Erfordernisse: Schweizerbürger; Alter im Eintrittsjahre mindestens 17 und höchstens 20 Jahre ; gute Gesundheit sowie körperliche und charakterliche Tauglichkeit zum Postdienst; mindestens Sekundarschul- oder gleichwertige Bildung mit ergänzten Kenntnissen in Geographie, Vaterlandskunde und einer zweiten Amtssprache.

Die Bewerber haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen und sich später durch einen Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.

Handschriftliche Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, sämtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über allfällige berufliche Tätigkeit sind bis zum 31. Oktober 1941 an eine der Kreispostdirektionen Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellinzona zu richten.

Diese Stellen sowie die Postämter geben auf Wunsch weitere Auskunft. (2.).

2901

Rekrutierung für das Festungswachtkorps.

Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 25. Juni 1941 über das Pestungswesen wird in nächster Zeit mit den Anstellungen zum Festungswachtkorps begonnen.

Benötigt werden Subalternoffiziere, Unteroffiziere und vor allem Soldaten.

1. Als Bewerber kommen in der Hauptsache ledige Militärpersonen mit gutem Leumund, die mindestens die Rekrutenschule bestanden haben, in Frage. Hilfsdienstpflichtige können nicht berücksichtigt werden. Im übrigen sind folgende Bedingungen zu erfüllen: a. Alter nicht über 32 Jahre.

b. Militärische Einteilung im Auszug.

c. Gründliche Elementarschulbildung.

d. Körperliche Eignung (kräftige, den Anforderungen eines strengen Dienstes entsprechende Konstitution).

.2. Die Bewerber haben ihre selbstverfasste, handschriftliche Anmeldung zu richten: An das Armeekommando, Festungssektion, Feldpost.

8. Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang ausführlich Aufschluss geben soll, sind beizufügen: a. Zeugnisse (Schul-Abgangszeugnis, Zeugnisse von Lehrmeistern und Arbeitgebern, ein verschlossener Qualifikationsbericht des Einheitskommandanten); 6. ein in diesem Jahre ausgestelltes Leumundszeugnis; c. Militärdienstbüchlein; d. ein ärztliches Zeugnis, durch welches nachgewiesen wird, dass die unter Ziff. l d angeführten Bedingungen erfüllt sind.

4. Schlusstermin für die Anmeldung 15. Oktober 1941.

5. Die Anstellung erfolgt vorläufig mit jährlichem Vertrag. Die definitiven Angestellten des Festungswachtkorps rekrutieren sich aus den mit jährlichem Vertrag angestellten Leuten. Die Gehalts- bzw. Lohngrenzen der hier ausgeschriebenen Stellen sind folgende:

772 Jahresgehalt o. Subalternoffiziere: Oberleutnants Leutnants

Fr. 4460 bis Fr. 7872 » 8816 » » 7228 Taglohn

( Sonn- und Feiertage bezahlt) 6. Unteroffiziere:

Höhere Unteroffiziere Fr.

Wachtmeister » Korporale » c. Gefreite und Soldaten » 6. Unterkunft und Bekleidung sind gratis.

7. Der tägliche Pensionspreis wird ungefähr Fr. 2.50 betragen.

2878

8.80 8.50 8.-- 7.--

bis » » »

Fr.

» » »

15.35 13.80 13.30 12.25

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1941

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.10.1941

Date Data Seite

766-772

Page Pagina Ref. No

10 034 591

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