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Erscheinen des Bundesblattes.
Ab 1. April 1941 erscheint das Bundesblatt in der Regel nur noch alle 14 Tage.
Bern, den 20. März 1941.
Bundeskanzlei.
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# S T #
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Öffentlicher Erbenruf.
(Art. 550 Schweiz. Z. G. B.)
Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat am 25. Januar 1940 als verschollen erklärt: 1. Wyss Elisabeth, des Hieronimus und der Elisabeth Zuber, von Günsberg, geb. 26. Mai 1844, 2. Wyss Jakob, des Hieronimus und der Elisabeth Zuber, von Günsberg, geb. 21. November 1841, 8. Wyss Johanna, des Hieronimus und der Elisabeth Zuber, von Günsberg, geb. 1. April 1840, 4. Wyss Maria Anna, des Hieronimus und der Elisabeth Zuber, von Günsberg, geb. 4. Juni 1838.
Die Erben der Verschollenerklärten sind teilweise unbekannt. Es ergeht daher an alle erbberechtigten Personen, welche auf den Eücklass der Genannten Anspruch erheben wollen, die Aufforderung, sich binnen Jahresfrist, d. h.
bis und mit dem 15. September 1941, beim unterzeichneten Amtschreiber zum Erbgang anzumelden. Der Anmeldurg sind die zivilstandsamtlichen Ausweise beizufügen.
(1.).
Solothurn, den 11. September 1940.
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Der Amtschreiber von Lebern: Max Kaufmann, Notar.
1941 Die Liste über die Kurse der an Schweizerbörsen gehandelten Wertpapiere sowie die Devisen- und Banknotenkurse ist erschienen. Sie ist massgebend für die erste Veranlagungsperiode 1941/42 der eidgenössischen Wehrsteuer (Bundesratsbeschluss vom 9. Dezember 1940) sowie für die Berücksichtigung
254 der Vermögensentwertungen bei der Wehropferveranlagung (Bundesratsbeschluss vom 28. Dezember 1940) und kann zum Preise von Fr. 1.-- bei der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden. Bei Vorauszahlung des Betrages auf das Postcheckkonto HI/1631 der eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern erfolgt die Zustellung spesenfrei.
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Eidgenössische Steuerverwaltung.
Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat eine neue
Zusammenstellung der Interpretationskreisschreiben zum
Bundesgesetz vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr und der Vollziehungsverordnung vom 25. November 1932 herausgegeben. Diese Zusammenstellung enthält neben den bis Ende 1940 ergangenen Kreisschreiben auch verschiedene vom Ausschuss der kantonalen amtlichen Automobilexperten in Verbindung mit dem Departement aufgestellte Normen über technische Fragen sowie Hinweise auf alle Durchführungserlasse zum Automobilgesetz.
Die Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (für Behörden Fr. 1. --), zuzüglich Porto- und Nachnahmespesen, bezogen werden.
Postcheckkonto III 233.
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Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
Eidgenössische Stempelabgaben.
Die Bundeskanzlei hat eine neue Ausgabe (1938) der Sammlung ,,Eidgenössische Stempelabgabena herausgegeben. Diese Ausgabe ist bereinigt worden und enthält daher auch das Ergänzungsgesetz vom 24. Juni 1937 mit Vollziehungsverordnung. Sie ist in deutscher und französischer Sprache erhältlich.
Verkaufspreis (ohne Porto- und Nachnahmespesen) der Sammlung: in Karton eingebunden, bessere Qualität des Papieres 2 Fr., broschiert, gewöhnliches Papier l Fr. 50.
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Postcheckkonto der Bundeskanzlei III 233 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
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Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die
Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen, Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11, Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege ; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.
Preis des Sammelbändchens steiî broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen), Porto für ein Exemplar: 15 Rp.
Postcheckkonto III 233 40
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
Ausschreibung von Bauarbeiten.
Postgarage in Meiringen.
Über die Abbruch-, Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Kanalisations-, Umgebungs-, Spenglerund Bedachungsarbeiten (Kiesklebedach) für die Erweiterung der Postgarage in Meiringen wird Konkurrenz eröffnet.
Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Postamt in Meiringen aufgelegt und können dort jeweils von 8---12 Uhr eingesehen werden. Am 31. März 1941 wird ein Beamter der Baudirektion von 10--12 Uhr und 14--15 Uhr zur Auskunfterteilung dort anwesend sein.
Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Angebot für Postgarage Meiringen" bis und mit dem 9. April 1941 franko einzureichen an die
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Direktion der eidg. Bauten.
Bern, den 21. März 1941.
(2.).
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Stellenausschreibungen.
Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 22. Dezember 1938 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.
2536 Besoldung Fr.
Anmeldungstermln
Gute allgemeine Bildung.
Mit Erfolg abgeschlossene kaufmännische Lehrzeit.
Gewandter Maschinenschreiber. Beherrschung der deutschen und französischen Sprache Die Stelle ist provisorisch besetzt.
3800 bis 7400
12. April 1941
Gute allgemeine Bildung.
Probedienste als Instruktions-UnteroffiziersAspirant. Kenntnis von 2 Amtssprachen Die Stelle ist provisorisch besetzt.
3700 bis 7100
Anmeldestelle
Vakante Stelle
Abteilung für Infanterie
Kauzlist
Abteilung fllr Infanterie
InstruktionsUnteroffizier II. Kl.
der Infanterie
Erfordernisse
(L) 12. April 1941
(D
12. April Wissenschaftlicher Abgeschlossenes juristisches 6500 1941 Studium und mehrjährige bis Experte II. oder Advokatur- oder Gerichts- 10100 I. Kl.
oder praxis. Deutsche Muttersprache. Beherrschung der 8000 französischen und Kenntnis bis der italienischen Sprache. 11600 Guter Stenograph (3..).
Die Stellenbewerbung ist handschriftlich, der Lebenslauf in Maschinenschrift einzureichen; eine Photo ist beizulegen.
Bundesamt fUr Sozialversicherung
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1941
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
12
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
27.03.1941
Date Data Seite
253-256
Page Pagina Ref. No
10 034 498
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.