367 # S T #

4138

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1942 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1942 zu leistenden Vergütungen.

(Vom 28. Mai 1941.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wie in den letzten Jahren unterbreiten wir den eidgenössischen Bäten den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials (Kriegsmaterialbudget) vereinigt mit der Vorlage über die vom Bund den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten zu leistende Entschädigung.

I.

Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1942.

Es sind die nachfolgenden Anschaffungen in Aussicht genommen, die wir entsprechend der Gruppierung des allgemeinen Budgets gegliedert haben.

5. Militärdepartement.

Ausbildung der Armee.

549 Erleichterung der Dienstpflicht: 725 Ausrüstung der Offiziere

Fr.

968423

Ausrüstung der Armee.

560 Materialbeschaffung: 542 Bekleidung und persönliche Ausrüstung: Bekleidung der Eekruten und Botkreuzkolonnen, Exerzierkleider, Arbeitskleider für Spezialtruppen, Abzeichen, Winterartikel, Gepäck, Ausrüstungsgegenstände, Musikinstrumente und Zubehör . . . . Fr. 21 588 850

368

548

544

Waffen und Munition: Schwere Infanteriewaffen, Maschinengewehre und zugehörige Munition, Ausrüstungsgegenstände, Handfeuerwaffen, blanke Waffen, Soldatenmesser, Waffenzubehör, Reparatur- und Putzmaterial . . Fr.

8 181 868

Korps- und Schulmaterial: Allgemeines Korpsmaterial, Pferdeausrüstung, Fuhrwerke und Zubehör, Motorfahrzeuge und Zubehör, Badfahrermaterial, Material für den Verbindungsdienst, optisches Material, Geschützmaterial, Material für Festungen, Flieger-, Genie-, Sanitätsund Veterinärmaterial, Gasschutzmaterial, Material für den Verpflegungsdienst Fr. 16 449 061

Pferde.

570 Kavallerie-Eemontendepot : 440 Dienstkleider . .

Fr.

130 967

571 Pferderegieanstalt : 440 Dienstkleider

Fr.

73 886

Die Kreditbegehren werden in besondern Akten begründet.

Zusammenstellung.

Voranschlag 1941

Voranschlag 1942

(B.B.V. 7. 6. 40)

549 Erleichterung der Dienstpflicht : 950715 Fr. 968428 725 Ausrüstung der Offiziere. . . . Fr.

560 Materialbeschaffung : 542 Bekleidung und persönliche Aus20 206 879 rüstung '. .

21 588 850 543 Waffen und Munition 10 825 398 8 181 868 544 Korps- und Schulmaterial . . .

16 449 061 17 589 771 570 Kavallerie-Eemontendepot : 440 Dienstkleider . . .

136 111 180 967 571 Pferderegieanstalt: 64528 440 Dienstkleider 78886 Fr. 49223402 Fr. 47298055

369 II.

Entschädigung an die Kanfone für die persönliche Ausrüstung der Rekruten.

a. Ausrüstung der Rekruten.

Der Tarif für die Bekleidung und Ausrüstung der Eekruten (beigeheftete Tabelle I) basiert auf einer detaillierten Kostenberechnung, welcher die zurzeit in Betracht fallenden Preise zugrunde gelegt sind. Da die Preise des Eohmaterials fortwährend im Steigen begriffen sind, so muss dem Militärdepartenient freie Hand betreffend Änderungen dieser Ansätze gelassen werden.

Die Tuchpreise haben allerdings infolge Qualitätsverschlechterung (Mitverwendung von Altwolle) gegenwärtig eine leichte Herabsetzung erfahren.

Für die Zukunft muss jedoch zufolge der zunehmenden Schwierigkeiten in der Eohmaterialbeschaffung mit starken Preisaufschlägen gerechnet werden.

Wir verweisen auf die nachstehende Tabelle: Tuchsorte

Waffenrocktuch Hosentuch Eeithosentuch Kaputtuch Mützenloden Aufschlagtuch

Preise der TUcher für die Rekrutenausrilstung pro 1941 pro 1942

18.50 18.-- 18.45 16.80 15.80 15.50

.

18.85 17.40 18.50 15.70 15.20 15.50

Die Eekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss der beigehefteten Tabelle II auszurüsten.

b. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Nach den durch Bundesgesetz vom 21. Dezember 1934 betreffend die Abänderung der Militärorganisation vom 12. April 1907 in Art. 158, Abs. 2, aufgestellten Bestimmungen beschaffen in der Eegel die Kantone nach den vom Bunde aufgestellten Vorschriften die persönliche Ausrüstung der kantonalen und eidgenössischen Truppen.

Die von den Kantonen beschaffte persönliche Ausrüstung ist dem Bund in seine Eeserve abzuliefern; dieser stellt dagegen aus der Eeserve die für die Ausrüstung der Eekruten nötigen Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.

Unter diesen Umständen fällt natürlich die in Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung vom 29. Juli 1910 vorgesehene Zinsvergütung dahin.

Bundesblatt.

93. Jahrg. Bd. I.

30

370

Ausrüstung. Gemäss Art. 90 des oberwähnten Bundesgesetzes erfolgt die Bewaffnung und Ausrüstung der Eekruten aus den vom Bund zur Verfügung gestellten Beständen auf den Waffenplätzen durch die Waffenplatzzeughäuser.

Die in der Tabelle I vorgesehene Entschädigung für die Kosten der Einkleidung ist an die Kriegsmaterialverwaltung zugunsten ihres Kredites 562. 561, Unterhalt und Ersatz der Bekleidungsvorräte, auszurichten.

III.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des hier angefügten Entwurfes zu einem Bundesbeschluss betreffend Beschaffung des Kriegsmaterials und betreffend die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Eekruten zu leistenden Vergütungen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 28. Mai 1941.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Etter.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

Tarif für die Beschaffung der Rekruten-Ausrüstung im Jahre1942, FUsiliere, Lmg.-SchUtSchlitzen zen, Tf.- und und Lmg.Sig.-Soldaten, Schützen Funker, der Trompeter Schlitzenund Kp.

Tambouren der Inf.

Mitrameli re, Führer u. Büchsenmacher der yitr.-Kp.,der Fus.-und Geb.FOs.-Bat.u.der eeb.-Mitr.-AIrt., Führer der Tf.Patr. der Inf.

und der Inf.Funker, Schwere Infanterie

Mot. l. Trp., MotorDragoner, Mitrailleurs Radfahrer, Transportund FUhrer Hufschmiede, FahrradTruppe ohne Trompeter, der Mitr.Mechaniker MotorradSattler und Kp. der und BUchsenfahrer,Sattler BUchsenSchützenmacher der der mot. I.

macher der Bataillone Rdf. Trp.

Kavallerie Trp. u. Mot.Trsp.-Trp.

i Fr.

Fr.

Fr.

16.-- 5.15 70.35

16.-- 5.15 71.15

16.-- 5.15 70.35

16.-- 5.15 71.15

71.20

71.20

71.20

71.20

4 Fr.

67. 75a

3.50

10.40 3.20 --.55

67.40 1.10

67. 752

3.50

10.40 3.20 --.55

67.40 1.10

67.40 1.10

Fr.

Fr.

16.-- 5.15 70.35

16.-- 5.15 70.95

16.-- 5.15 70.35 71.20

82.50 67.40 1.10

67.40 1.10

67.40 1.10

17.85 65. 453 3.30

10.15" 3.20 --.60

65.45 3.30

10.15 3.20 --.60

65.05 3.55 10.40 3.20 --.55

65.05 3.55 10.15 3.20 --.60

39.40 3.75 4.90

3.75 4.90

--.55 7.10 --.40 --.35,

--.55 7.10 --.40 --.35

2.10

2.10

394. 25

332.90

3.45 3.75 4.90

3.75 4.90

3.75 4.90

3.75 4.90

--.55 7.10 --.40 --.35

--.55 7.10 --.40 --.35

--.55 7.10 --.40 --.35

--.55 7.10 --.40 --.35

2.10

2.10

2.10

8.95 --.55 7.10 --.40 --.35 4.35 --.10 2.10

336. 55

333.05

333.85

273. 60

2. IO10

335.75

Motorradfahrer der Mot.-Trsp.Trp.

5

Fr.

74.50 67.40 1.10

Greg-enstand

Kanonieie, Art.Beobachter, llechaniker und Wagner der Artillerie, Beb.Scheinw. Führer der eeh.-Ärt., Säumer u. Sattler aller Trp. (due K», i. IDLIBP--TPP.) Unberittene TroniM. Art., FliegerabHeortrp., Hufschmiede11

3.75

f,

·fr Stahlhelm Feldmütze mit Tuchschirm, Mod. 40 * Waffenrock Mod. 40 mit Kragen- und Ärmelpatten und Achselnummern * Fusstruppenhosen 14 (2 Paar) * Fahrhosen 17 für Radfahrer (2 Paar) * Reithosen 14 (l Paar mit u. l Paar ohne Besatz) .

* Einheits-Kaput mit Achselnummern Krawatte ·fr Wadenbinden (l Paar) ·fr Ledergamaschen (l Paar) ·fr Lederstulpen für Radfahrer L * Tornister 98 mit Hilfstragriemen * Tornister 98 ohne Hilfstragriemen Garnituren dazu * Blachenstofftornister, 2 teilig, 1914/174 . . . .

* Tornister 75/98 Garnituren dazu Brotsack 17 Stoff Gurten und Garnituren ·fr Brotbeutel 14 für Kavallerie . . . . . . .

·fr Rahmentasche für Radfahrer Alum.-Feldflasche 32 mit Becher Kochgeschirr 1898/1920 a u s Aluminium . . . .

Kochgeschirr 82 aus Stahlblech Essbesteck 21 Mannsputzzeug 14 Anstreichbürste Futteral inkl. Garnituren Sporen 7 Garnituren dazu

Entschädigung für Einkleiden der Rekruten 9 .

i 16.--

Fr.

Fahrer und berittene Tromp. der Artillerie.

Train (ohne Inf.), Of.Ordonnanzen

Fliegertruppen, ohne Fliegerabwehrtruppen Genietruppen, Sanitätstruppen, inkl. Tamb.

der Sanität

Verpflegungstruppen

Train der Inf., Fahrer der Geb.Scheinwerfer

11 Fr.

13

13

Fr.

Fr.

Fr.

10

5.15

16.-- 5.15

16.-- 5.15

16.-- 5.15

16.-- 5.15

16.-- 5.15

70.35 7|.20

70. 95' 71.20

70.35

70.35 71.20

70.35 71.20

70.35

T--

6^.40 1.10

67.40 1.10

82.50 67.40 1.10

67.40 1.10

67.40 1.10

35. 601 36. 601 67.40 1.10 6.50

22.95 65. 45S 3.30

67.75

3.50

65. 055 3.55 10.15 3.20 --.60

65.05 3.55 10.15 3.20 --.60

65. 055 3.55 10.15 3.20 --.60

10.408 3.20 --.55

10.40 3.20 --.55

65. 055 3.55 10.15 3.20 --.60

3.75 4.90

3.75 4.90

3.75 4.90

3.75 4.90

3.75 4.90

3.75 4.90

--.55 7.10 --.40 --.35

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--.55 7.10 --.40 --.35

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2.10

1.90

335.75

340. 20

2. IO10

332. 90

2.10 333.50

371.45

2. IO10

333.25

·fr Die mit -fr bezeichneten Gegenstände sind von den Kantonen nicht zu beschaffen, da diese Gegenstände von der K. T. A. beschafft und durch die K. M. V. direkt an die Rekruten abgegeben werden.

* Inklusive Entschädigung für Bezeichnen, Transporte etc. der Kleidungastücke und der Gepäckausrüstung je 30 Cts. per Waffenrock, Hose und Kaput, sowie per Tornister.

1 Train der Füs.-Bataillone, Fahrer der Geb.-Scheinwerfer erhalten l Paar Reithosen ohne Besatz.

a Das Spiel der Infanterie, sowie die zur Infanterie gehörenden Telephon- und Signalsoldaten, Funker, Büchsenmacher, Lmg.-Schützen und Tambouren erhalten einen Tornister ohne Hilfstragriemen.

3 Die Mitrail]eur-Rekruten der Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen l und 2, sowie die Geb.-Telegr.-Pi.-Rekruten erhalten den Festungstornister 17/30 (Fr. 54.10), sowie den Brotsack für Unberittene (Fr. 14.15). Die Säumer dieser Truppen sind dagegen mit dem Tornister 75/98 und mit dem Brotsack für berittene Truppen auszurüsten.

4 Die Rekruten der Füs.-Bat. l, 2, 4, 5, 10, 13, 25, 26, 52, 54, 97, 99, 55, 56, 57, 46, 58, 59, 60 und des Schützen-Bat. 2 erhalten den 2-teiligen Blachenstofftornister 1914/17 (Fr. 61. 50 mit Hilfstragriemen und Fr. 59.20 ohne Hilfstragriemen; Garnituren Fr. 2.90 bzw. Fr. 2.70 pro Blachenstofftornister).

ä Die Rekruten der Artillerie, inkl. Sattler, (mit Ausnahme der Geb.-Art., der Fest.-Art. und der Scheinwerfer-Trp.) sowie der Traintruppe, Hufschmiede Inbegriffen, erhalten zum Tornister 75/98 statt vier Packriemen von je 54 cm Länge zwei 65 cm und einen 54 cm langen Packriemen (Fr. 67. 60). Die Rekruten der Geb.-Scheinw.-Kpn. 4 und 5 erhalten 2 lange Packriemen à 65 cm und 2 kurze à 54 cm (Fr. 69.10).

Die Säumer-Rekruten erhalten 4 Packriemen à 54 cm (Fr. 68. 60).

6 Die unberittenen Trompeter, die Büchsenmacher, Sattler und Hufschmiede, die kein eigenes Pferd besitzen und infolgedessen kein persönliches Reitzeug fassen, erhalten den Tornister 75/98.

7 Berittene Artilleristen, Train, Dragoner und sämtliche berittene Hufschmiede (inkl. diejenigen der Kavallerie) erhalten ein Paar Anschnallsporen; Unteroffiziere, inkl. diejenigen der Kavallerie, l Paar blanke Anschnallsporen (Fr. 5.70 per Paar) gegen Rückgabe der früher gefassten Sporen. Of.-Ordonnanzen erhalten besondere Anschnallsporen mit kurzem Hals (Fr. 4.60 per Paar).
8 Trainsoldaten vom Bocke fahrend erhalten keine Sporen.

9 Solange die Rekruten auf den Waffenplätzen durch die K. M. V. eingekleidet werden, sind diese Entschädigungen an die K. M. V. auszurichten, welche ihrerseits die kantonalen Waffenplatzzeughäuser für ihre Arbeitsaufwendungen entschädigt.

10 Für diejenigen Rekruten, die mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden, beträgt die Entschädigung Fr. 2.10 und für die andern Rekruten Fr. 1. 90.

11 In der Rekrutenschule werden alle Hufschmiede nach Kolonne 13 (Tabelle II) ausgerüstet. Nach bestandenem Hufschmiedekurs und nach erfolgter Einteilung sind die Hufschmiede der Kavallerie nach Kolonne 7 (Tabelle II) auszurüsten. Den Hufschmieden der Feld-, Feldhaubitz- und schweren Feld-Haubitz-Artillerie ist an Stelle der einen von den zwei in der Rekrutenschule gefassten Fusstruppenhosen eine Reithose ohne Besatz und ein Paar Wadenbinden abzugeben. Alle übrigen Hufschmiede behalten die in der Rekrutenschule gefasste Ausrüstung.

Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung der Eekruten und neuernannten Unteroffiziere im Jahre 1942.

Füsiliere, SchDtzen u. Büchsen mâcher der

L. M. G Schützen der Infanterie

Inf.-Bat

Trompeter und Tambouren

der Infanterie und Genie trappen

Mltrallleure, Führer Dragoner u. BüchsenTrompeter, Telephon-, macher Motorisierte der Büchsen- Radfahrer, SignalMitr.-Kp.; Fahrradleichte Mrtr. der macher, Kanonlere Geb.-Mitiv Soldaten mechaniker Truppen ; Sattler ond und Funker und Führer Abt der Seh. M.; Hufschmiede u. -Büchsen- Motor-Transder Führer der port-Truppe der Infanterie Inf.Tl-Patr.

Kavallerie und der Inf.Funker

Kanoniere, Mechaniker und Wagner der Feld-Art,

Gregen.sta.iid

Feld-Haut)., Seh. FeldHaub. und Geb.-Art.

Iinmn. Iutalite ni Inur Fahrer und folilxiiMn berittene M. u« f «Uri, Trompeter bt-btûnrtrder Artillerie.

ai t^uKmUOm. Train ohne MIE»- ni Infanterie.

LIJ.-UM» OffizierstoMîWl. Ordònnanzen Riigmlmlr

unDerittene Trampeter der Art,· Führer der

Geb.-Art, Säumer und Saltler aller Truppen, ohne Kavallerie.

Hufschmiede8)

Genietruppen

FliegerSanitStstruppen truppen inkl. Funker inkl.

der Fliegertr.

Taiübouren ohne Flieger') abwehr

Train der VerInfanterie.

pfleg ungsFahrer der fruppen Geb.-Schein-

Feldpost-

Heerespolizei

werfer.

Feldpost- Ordonnanzen, und StabsFeldpostsekretäre packer

A. Bekleidung.

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2

Stahlhelm + Feldmütze, Mod. 40 Of.-Mütze ohne Gradabzeichen *) Waffenrock, Mod. 40 mit Patten und Nummern . . .

Fusstruppenhosen, Mod. 14 Fahrhosen für Radfahrer, Mod. 17 . . . . > . . .

Reithosen, Mod. 14 (l Paar mit und l Paar ohne Besatz) Kaput mit Achselnummern Krawatte Wadenbinden, Paar + Lederstulpen für Badfahrer, Paar -fr Ledergamasehen, Paar +

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B. Ausrüstung (Gepäck).

Tornister, Mod. 98 mit Hilfstragriemen ,, 9 8 ohne ,,

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» 75/98 Festungstornister 17/30 Brotsack 17 für Unberittene

l

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Brotsack 17 für Berittene

Brotbeutel 14 für Kavallerie Rahmentasche für Radfahrer Feldflasche mit Becher, Mod. 32 Kochgeschirr aus Aluminium, Mod. 98/20 Kochgeschirr aus Stahlblech, Mod. 82

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1 Geb.-Tg.-PI 1 u. Mst-Tl.-«.

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Essbesteck, Mod. 21 Mannsputzzeug, Mod. 14 Anslreichbürete mit Futteral Anschnallsporen')

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C. Bewaffnung und Lederzeug.

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Pistòle mit Futteral und Putzzeug Boldatenmesser, Mod. 08 Dolchbajonett Säbel, Mod. 96/02 Sägebajonett, Mod. 14 Uof.-Säbel, Mod. 83 mit Quaste Of.-Säbel mit Feldgurt, Gabeltragriemen und Quaste .

Leibgurt, Mod. 98 mit Scheidetasche

Säbelgurt mit Scheidetasche und Schlagband, Mod. 22 Patrontasehen, Mod. 98, zweiteilige JiO) Motornutbhnr Patronenbandelier, Mod. 98 l16) l 10 ) l») Putzzeugt&schchen, Mod. 89, leer Musiktasche Samtliche Trompeter erl

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Die neuernannten Feldweibel und Adj.-üof. sowie die Feldpostsekretäre Jeder seuertiairate Fôsrier Jeder Unteroffizier, mit Ausnahme der Kau.-Korporale, hat Anspruch anf l SignalKarabinertragende erhalten 2 und Nicht-

') ') *) *) °) ·) ') *)

Karabiner, Mod. 31 mit Riemen und Putzzeug . . . .

Revolver mit Futteral, Patronentäschchen und Putzzeug .

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Of.-Schriftentasche

Fouriertasehe, Mod. 33 Signalpfeifen mit Schnur

Waffenfettbüchschen

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l Of.-0r4 !

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l höh. unberittene Uof.

l höh. berittene Uof.

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halten je l Musiktasche.

mit Korporals- und Wachtmeistersgrad fassen l Of.-Schriftentasche erhalt l Fouriertasclie.

pfeife. Dieselben werden den Uof.-Scb.ulen von deo WaffenplatzzeughSusern geliefert.

karabinertragende l Gewehrfettbuchschen.

Die hohem Unteroffiziere (Fourier, Feldweibel, Aoj.-Uof.) sind zum einmaligen Bezug einer Of.-Mütze ohne Gradabzeichen berechtigt Erhalten den Kaput leihweise.

Truppen der Füs.-Bat. l, 2, 4, 6, 10, 13, 26, 26, 62, 64, 97, 99, 65, 66, 67, 46, 68, 69, 60 und de» Schützen-Bat. 2 erhalten den Blachenstofitomister 14/17.

Adj.-L'of. haben das gesamte Gepäck inkl. Soldatenmesser zurückzuerstatten. Die übrigen Uof. und die Soldaten behalten diejenigen Gegenstände, die sie bereits gefaast haben.

Der Tornister 75/98 wird nur den unberittenen Trompetern, den Büchsenmachern, Sattlern und Hufschmieden abgegeben, die kein eigenes Pferd haben und infolgedessen kein persönliches Reitzeug fassen.

Die Offiziersordonnanzen erhalten überdies ein zur KorpsauBrüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putzzeug.

Die berittenen Uof. inkl. diejenigen der Kavallerie erhalten l Paar blanke Anschnallsporen gegen Rückgabe der früher gefassten. Für die Mannschaft gibt es 3 verschiedene Modelle von Anschnallsporen, d. h. 1. für Kavallerie, 2. für Train, 3. für Of.-Ordonnanzen.

In der Rekrutenschule werden alle Hufschmiede nach Kolonne 13 ausgerüstet. Nach bestandenem Hufschmiedkurs und nach erfolgter Einteilung sind die Hufschmiede der Kavallerie nach Kolonne 7 auszurasten. Den Hufschmieden der Feld-, Feldiaubitz- und schweren Feld-HaubitzArtillerie siod an Stelle der einen in der Rekrutenschule gefassten Fusstruppenhose eine Reithose ohne Besatz und l Paar Wadenbinden abzugeben. Alle übrigen Hufschmiede behalten die in der Rekrutenschule gefasste Ausrüstung.

') Bei den Drag.-Schw. beritten eingeteilte San.-Uof. erhalten 2 Reithosen und l Paar Stiefel mit blanken Anschnallsporen gegen Bückgabe der Fusstruppenhose und der Schuhe. Wenn der betr. Uof. noch keinen Einheitskaput besitzt, so wird sein Kaput gegen einen Reitermantel aus der Reserve ausgetauscht.

10 ) Wachtmeister, Korporale und Soldaten mit Ausnahme der berittenen Wachtmeister der Artillerie. Die Fahrer der Artillerie erhalten nur l Patrontaache.

") Adjutant-Uof., Feldweibel und Fouriere.

") Adjutant-Uof., Feldweibel und Fouriere; ferner alle berittenen Wachtmeister, Korporale und Trompeter (ohne Kavallerie); alle Hutschmiede; die Führer-Korporale und Trompeter der Gebirgsartillerie; die Of.-Ordonnanzen.

") Nur Wachtmeister und Korporale.

'*) Berittene
Wachtmeister, berittene Korporale und berittene Trompeter der Artillerie und des Trains; berittene Hufschmied-üof.; berittene San.-Uof. und -Gefreite der Drag.-Schwadronen.

") Säumer-Wachtmeister und -Korporale, Trainsoldaten und Säumer mit Ausnahme demjenigen der Sanität.

") Die Soldaten der Heerespolizei erhalten zum Revolver einen einfachen Tragriemen.

NB. Die Waffen mit zugehörigem Lederzeug, ferner die Tornistergurten und Garnituren für Tornister und Brotsäcke, sowie die mit + bezeichneten Gegenstände werden von der K. T. A. einheitlich beschafft. Jedem Rekruten wird je nach seiner Einteilung l Paar Marsch- oder Bergschuhe oder l Paar Reitstiefel gratis abgegeben. Er hat ein zweites Paar feldtüchtige hohe schwarze Schnürschube, sowie Leibwäsche auf eigene Kosten anzuschaffen.

Inhalt des Mannsputzzeyges : l Kleiderbürste, l Schuhbürste, 60 g Fleckenseife, l Nadelbüchschen mit je 10 m feldgrauem Knopflochfaden Nr. 80 und Nahfaden Nr. 50 und 3 Nadeln, 4 grosse und 2 kleine Uniformknöpfe, 4 Steinnussknflpfe 16 mm und 6 Steinouasknopfe 18 mm, l Bauinwollappen, l Flaoellappen, 2 m Zwickschnur; sämtliche Rekruten erhalten ferner l Schutedose für das Schuhfettbüchschen, l Stück Riemenwachs; Rekruten mit Ledergamaschen l Büchse schwarze Lederwichse; Trompeterrekruten l Büchse Putznomade. Diese Fett- und Putzmittel, so iowie die iLnopie weruen imi aeu irubzzeugeu uurcu uic j\. JXL. v. uen nettruteu vciauiuigt. JJÌIB acuuuietl wiru HeparaL m Kiemeu Dumscuea aogegenen.

371 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1942 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1942 zu leistenden Vergütungen.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 158 Militärorganisation, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai 1941, beschliesst:

Art. 1.

Für die Beschaffung von Kriegsmaterial im Jahre 1942 werden nachbezeichnete Kredite bewilligt, die einen Bestandteil des allgemeinen Voranschlages für 1942 bilden und in diesen einzuschalten sind: 549 Erleichterung der Dienstpflicht: 725 Ausrüstung der Offiziere Fr.

968 428 560 Materialbeschaffung : 542 Bekleidung und persönliche Ausrüstung . . . . » 21 588 850 548 Waffen und Munition » 8 181 868 544 Korps- und Schulmaterial » 16 449 061 570 Kavallerie-Eemontendepot : 440 Dienstkleider » 130967 571 Pferderegieanstalt : 440 Dienstkleider » 78886 Fr. 47 293 055 Art. 2.

Die vom Bunde an die Kantone für 1942 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I der Botschaft festgesetzt.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen. Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterialverwaltung abgeschoben und vom Bunde den Kantonen fortlaufend bezahlt werden, wird im Jahre 1942 die Geldzinsvergütung nach Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung nicht ausgerichtet.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1942 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1942 zu leistenden Vergütungen. (V...

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1941

Année Anno Band

1

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17

Cahier Numero Geschäftsnummer

4138

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.05.1941

Date Data Seite

367-371

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