Notifikation (Art. 36 Bst. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes, VwVG; SR 172.021) Eröffnung eines Verfahrens betreffend Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Das Bundesamt für Migration eröffnet hiermit ein Verfahren gemäss Artikel 41 des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG; SR 141.0) gegen Ali Akbar, geb. 4. März 1979, von Besenbüren AG und Oleyres VD, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.

Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung der am 5. Mai 2009 rechtskräftig erfolgten erleichterten Einbürgerung.

Gemäss Artikel 41 Absatz 1bis BüG kann die erleichterte Einbürgerung vom zuständigen Bundesamt (BFM) mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons innert 8 Jahren nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist.

Herr Ali Akbar wird hiermit aufgefordert, innert eines Monats nach Publikation zum Verfahren und zu einer allfälligen Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist zu richten an das Bundesamt für Migration, 3003 Bern-Wabern (Vermerk K 468 502).

19. Februar 2013

2013-0347

Bundesamt für Migration

1441