Mitteilung im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen (Art. 14 Abs. 5 BG vom 28. Sept. 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen, StAhiG; SR 672.5) Gestützt auf Artikel 27 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971(DBA DE-CH, SR 0.672.913.62), Artikel 14 Absatz 5 StAhiG und Artikel 36 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in Sachen Rainer Lampe, letzte bekannte Adresse: Kruggasse 5 in 8001 Zürich oder Postfach 1729, 4001 Basel, am 5. November 2013 die folgende Mitteilung erlassen: Rainer Lampe wird hiermit durch die ESTV aufgefordert, innert 10 Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zustellungsbevollmächtigte Person, einen Vertreter oder eine Vertreterin in der Schweiz zu bezeichnen.

Dessen oder deren Name und Adresse ist der ESTV mitzuteilen unter: Eidgenössische Steuerverwaltung, Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Schweiz, oder unter sei@estv.admin.ch.

5. November 2013

Eidgenössische Steuerverwaltung Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI Stellvertretende Leiterin: Miek Haller

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2013-2769