Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Konferenz Schweizerischer Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen (KSKA) und die Vereinigung des Archäologisch-Technischen Grabungspersonals (VATG) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Archäologischer Grabungstechniker mit eidgenössischem Fachausweis/Archäologische Grabungstechnikerin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

2. Juli 2013

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Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

2013-1619