Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) Die Teilrevisionen des Raumplanungsgesetzes vom 15 Juni 2012 (angenommen in der Volksabstimmung vom 3. März 2013) und vom 22. März 2013 müssen umgesetzt werden. Dies erfolgt einerseits in der Raumplanungsverordnung, andererseits in den Technische Richtlinien Bauzonen und in einer Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung. Thematisch stehen die Ausscheidung von Bauzonen, die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone und die Errichtung von Solaranlagen im Zentrum.

Datum der Eröffnung: 28. August 2013 Vernehmlassungsfrist: 30. November 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 3003 Bern, Telefon 031 322 40 74, Fax 031 322 78 69, www.are.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. September 2013

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Bundeskanzlei

2013-2194