Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesgesetz sowie Verordnung über Zweitwohnungen Beim Bundesgesetz sowie der Verordnung über Zweitwohnungen handelt es sich um die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zum Verfassungsartikel über Zweitwohnungen (Art. 75b BV). Die Erlasse werden die geltende Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 ablösen.

Datum der Eröffnung: 27. Juni 2013 Vernehmlassungsfrist: 20. Oktober 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 3003 Bern, Telefon 031 325 05 53, Fax 031 322 78 69, www.are.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

9. Juli 2013

2013-1663

Bundeskanzlei

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