Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Änderung des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) Informationssysteme des Bundes, in denen besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bearbeitet werden, sind in einem Gesetz im formellen Sinn zu regeln. Das IBSG regelt für den Bereich des Sports den Betrieb dieser Systeme. Seit seinem Erlass wurde festgestellt, dass insgesamt vier weitere Informationssysteme betrieben werden oder im Aufbau begriffen sind, die einer entsprechenden formalgesetzlichen Grundlage bedürfen.

Datum der Eröffnung: 13. Dezember 2013 Vernehmlassungsfrist: 31. März 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sport, Rechtsdienst, 2532 Magglingen, Telefon 032 327 65 32, www.baspo.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Dezember 2013

2013-3188

Bundeskanzlei

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