Variante B Bundesbeschluss über eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. Mai 20131, beschliesst: I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert: Gliederungstitel vor Art. 7
2. Titel: Grundrechte, Bürgerrechte, Sozialziele und Grundversorgung 1. Kapitel: Grundrechte Gliederungstitel vor Art. 41
3. Kapitel: Sozialziele und Grundversorgung Art. 41 Sachüberschrift Sozialziele Art. 41a
Grundversorgung
Bund und Kantone setzen sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung ein.
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Die Grundversorgung umfasst die Güter und Dienstleistungen des üblichen Bedarfs namentlich in den Bereichen Wasser- und Energieversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung, Gesundheit, Wohnen, Lebensmittel, Personen- und Güterverkehr, Post- und Fernmeldewesen, Bildung, Medien, Kultur, Sport und Sicherheit.
2
Art. 43a Abs. 4 Betrifft nur den französischen und den italienischen Text.
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BBl 2013 3407 SR 101
2013-0656
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Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung. BB
Art. 92 Abs. 2 erster Satz Betrifft nur den italienischen Text.
II Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
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