Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Korruptionsstrafrechts Die 2000 und 2006 eingeführten Bestechungsstrafnormen haben sich im Grossen und Ganzen bewährt. Es müssen jedoch einzelne Verbesserungen angebracht werden. Dies insbesondere im Bereich der Bestechung Privater, die neu von Amtes wegen verfolgt werden soll und im Strafgesetzbuch bestraft wird. Damit wird die Reichweite des Straftatbestands geklärt und verdeutlicht, dass ebenso wie die Bestechung von Amtsträgern auch Korruption im privaten Sektor nicht hinnehmbar ist.

Datum der Eröffnung: 15. Mai 2013 Vernehmlassungsfrist: 5. September 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Internationales Strafrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 / 322 41 19, Fax 031 / 312 14 07, www.ofj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. Juni 2013

3442

Bundeskanzlei

2013-1325