Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellgesetz; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 3. April 2013 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes gegen die Swisscom (Schweiz) AG (nachfolgend: Swisscom), Stephan Sager, die CT Cinetrade AG (nachfolgend: Cinetrade) und die Teleclub AG eröffnet.

Die Untersuchung soll zeigen, ob Cinetrade bzw. Cinetrade und Swisscom im Bereich der Übertragung von Sportinhalten im Pay-TV eine marktbeherrschende Stellung zukommt und ob sie diese gegebenenfalls missbrauchen, indem sie Geschäftsbeziehungen verweigern, Handelspartner diskriminieren, unangemessene Geschäftsbedingungen erzwingen und Angebote unzulässigerweise koppeln.

Innerhalb von 30 Tagen steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Diese Frist beginnt einen Tag nach der Publikation dieser Bekanntmachung zu laufen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c Kartellgesetz können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern, Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

16. April 2013

2013-0931

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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