Genehmigung der Flugbetriebsgebühren der Flughafen Zürich AG für die Gebührenperiode 2014­2017

Mit Entscheid vom 14. November 2013 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die von der Flughafen Zürich AG festgelegten und für die Gebührenperiode 2014­2017 gültigen Flugbetriebsgebühren genehmigt. Die genehmigten Flugbetriebsgebühren treten frühestens 60 Tage nach der vorliegenden Publikation in Kraft.

Der Genehmigungsentscheid und die Gesuchsunterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann ausserdem beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 91 40, e-mail: info@bazl.admin bezogen werden.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerdefrist steht still vom 18. Dezember 2013 bis und mit dem 2. Januar 2014.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in den Händen haben.

27. November 2013

2013-2872

BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt

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