Flughafen Zürich Plangenehmigung für die Erweiterung der Vorfeldflächen (Zone West)

Mit Verfügung vom 2. Dezember 2013 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das von der Flughafen Zürich AG am 19. März 2012 eingereichte Gesuch für die Erweiterung der Vorfeldflächen in der Zone West, 1. Etappe, genehmigt. Die Plangenehmigung umfasst folgende Elemente: ­

Bau von 19 neuen Flugzeugstandplätzen;

­

Ausrüstung von zwei Flugzeugstandplätzen zu Abfertigungsstandplätzen;

­

Erstellung bzw. Verlängerunge von Rollwegen;

­

Ausscheidung von Serviceflächen für Handlingmaterial.

Hochbauten und die damit verbundene notwendige Verlegung der Helikopterbasis werden in den folgenden Bauetappen geplant.

Die Plangenehmigungsverfügung, die Gesuchsunterlagen, der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der zuständigen Umweltfachstellen können vom 18. Dezember 2013 bis 3. Februar 2014 zu den ordentlichen Bürozeiten an folgender Stelle eingesehen werden: ­

Amt für Verkehr, Neumühlequai, 8090 Zürich.

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern Tel 031 323 37 14, Fax 031 325 92 12, E-Mail: info@bazl.admin.ch Der Entscheid ist im Internet publiziert unter: http://www.bazl.admin.ch Themen Infrastruktur Flugplätze Landesflughäfen Flughafen Zürich

17. Dezember 2013

9454

Bundesamt für Zivilluftfahrt

2013-3084