Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel Für die Engpassbeseitigung auf dem bestehenden Nationalstrassennetz werden durch das Infrastrukturfondsgesetz (IFG, SR 725.13) 5,5 Milliarden CHF bereitgestellt.

Mit der ersten Programmbotschaft hat der Bundesrat 2009 aufgezeigt, mit welcher Priorität er die Engpässe auf den stark belasteten Nationalstrassenabschnitten beseitigen will. Gleichzeitig hat er die Freigabe der finanziellen Mittel für die Realisierung erster Projekte gemäss Programm beantragt. Laut Infrastrukturfondsgesetz informiert der Bundesrat alle vier Jahre über den Stand der Umsetzung der Projekte.

Zudem überprüft und aktualisiert er die Priorisierung der vorangehenden Programmbotschaft und beantragt die Freigabe weiterer finanzieller Mittel für die Realisierung der nächsten, gemäss aktualisiertem Programm vorgesehenen Projekte.

Datum der Eröffnung: 10. April 2013 Vernehmlassungsfrist: 7. August 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Strassen ASTRA, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Telefon 031 323 21 73, Fax 031 323 23 03, www.astra.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

23. April 2013

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Bundeskanzlei

2013-0996