Eidgenössisches Finanzdepartement Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR-Verordnung) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) Bei der EUROSUR-Verordnung (EUROSUR = European Border Surveillance System) handelt es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung im Bereich der Aussengrenzüberwachung. Die Verordnung errichtet ein System für den gemeinsamen Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen den Schengen-Staaten und der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Schengen-Staaten der Europäischen Union (FRONTEX). Dadurch soll es weniger illegale Einwanderung in den Schengen-Raum, weniger Todesfälle auf hoher See und weniger grenzüberschreitende Kriminalität geben. Die EUROSURVerordnung ist ein detailliert ausgestalteter Rechtsakt der EU, der grösstenteils direkt anwendbar ist. Die EUROSUR-Verordnung verpflichtet die Schweiz zur Errichtung und Betrieb eines nationalen Koordinierungszentrums, welches die Schnittstelle zum EUROSUR-Netzwerk bildet.

Datum der Eröffnung: 6. Dezember 2013 Vernehmlassungsfrist: 21. März 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Zollverwaltung, Oberzolldirektion, GWK Sektion Stabsdienste, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern, Telefon 031 325 61 23, Fax 031 322 65 54, www.ezv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

17. Dezember 2013

9422

Bundeskanzlei

2013-3125