B Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 5 des 4-Meter-Korridor-Gesetzes vom ...2, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 20133, beschliesst: Art. 1 Für den Bau eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard wird ein Gesamtkredit von 940 Millionen Franken (Preis- und Projektstand 2012, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) bewilligt.
1
2
Der Gesamtkredit wird auf die folgenden Verpflichtungskredite aufgeteilt: a.
Massnahmen in der Schweiz
710 Millionen;
b.
Massnahmen in Italien
230 Millionen.
Art. 2 Der Bundesrat bewirtschaftet den Gesamtkredit. Er kann insbesondere: a.
den Gesamtkredit um die ausgewiesene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöhen;
b.
geringfügige Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten vornehmen.
Art. 3 1
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
2
Er tritt gleichzeitig mit dem 4-Meter-Korridor-Gesetz vom ... in Kraft.
1 2 3
SR 101 SR ...; BBl 2013 3879 BBl 2013 3823
2013-1005
3881
Gesamtkredit für den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard. BB
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