B Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 5 des 4-Meter-Korridor-Gesetzes vom ...2, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 20133, beschliesst: Art. 1 Für den Bau eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard wird ein Gesamtkredit von 940 Millionen Franken (Preis- und Projektstand 2012, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) bewilligt.

1

2

Der Gesamtkredit wird auf die folgenden Verpflichtungskredite aufgeteilt: a.

Massnahmen in der Schweiz

710 Millionen;

b.

Massnahmen in Italien

230 Millionen.

Art. 2 Der Bundesrat bewirtschaftet den Gesamtkredit. Er kann insbesondere: a.

den Gesamtkredit um die ausgewiesene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöhen;

b.

geringfügige Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten vornehmen.

Art. 3 1

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

2

Er tritt gleichzeitig mit dem 4-Meter-Korridor-Gesetz vom ... in Kraft.

1 2 3

SR 101 SR ...; BBl 2013 3879 BBl 2013 3823

2013-1005

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Gesamtkredit für den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard. BB

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