Verfügung betreffend das automatisierte Spiel Volle Dose Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügte am 18. November 2013: 1.

Das automatisierte Spiel Volle Dose wird als Glücksspielautomat im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 SBG qualifiziert, dessen Betrieb ausserhalb von konzessionierten Spielbanken verboten ist.

2.

Von den Kosten des Zwischenentscheides haben Schüpbach & Gös Automaten GmbH und Stefan Harangozo hälftig einen Anteil von je CHF 614.00 zu tragen, unter solidarischer Haftung für die Gesamtkosten in der Höhe von CHF 1228.00.

3.

Von den Kosten des Endentscheides haben Schüpbach & Gös Automaten GmbH und Stefan Harangozo je hälftig den Anteil von CHF 4192.80, Alexandra Malnati, Heinz Humm, Orhan Öztas, Zeynel Toluay und Christoph Michael Valli je den Anteil von CHF 1858.90 zu tragen, unter solidarischer Haftung für den Gesamtbetrag von CHF 13 487.30.

4.

Der Beschwerde gegen vorliegende Verfügung wird die aufschiebende Wirkung gemäss Artikel 55 VwVG entzogen.

5.

Dieser Entscheid wird den Kantonen mitgeteilt und im Bundesblatt publiziert.

6.

Zustellung an: ­ Schüpbach & Gös Automaten GmbH, Würenloserstrasse 2, 8956 Killwangen ­ Stefan Harangozo, Römerstrasse 4, 5400 Baden beide vertreten durch RA Flurin Turnes, Neugasse 35, 9000 St. Gallen ­ Alexandra Malnati, Spycherweg 7, 8957 Spreitenbach ­ Heinz Humm, Fluhmattstrasse 31, 5400 Baden ­ Orhan Öztas, Aarauerstrasse 20, 5200 Brugg ­ Zeynel Toluay, Grabäckerstrasse 3, 8957 Spreitenbach ­ Christoph Michael Valli, Lärchenstrasse 38, 8903 Birmensdorf

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in den Händen hat (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

3. Dezember 2013

2013-2991

Eidgenössische Spielbankenkommission

8959