Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG) Es wird Miodrag, Gordana, Sara Pavic, ehemals Wassergasse 23, 4500 Solothurn, Kosovo, Adresse unbekannt mitgeteilt, dass das Bundesgericht am 6. November 2013 auf seine Beschwerde vom 24. August 2013 (Poststempel) gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn folgendes Urteil gefällt hat: «1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen, soweit es nicht gegenstandslos geworden ist.

3.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.»

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, zur Verfügung.

3. November 2013

Die Bundesgerichtskanzlei

(8C_748/2013)

8978

2013-2967