Flughafen Zürich Bewilligung von Messflügen zwischen 23.30 und 02.00 Uhr

Mit Verfügung vom 21. Februar 2013 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, im Zeitraum vom 11. bis 23. März 2013 sowie vom 26. August bis 7. September 2013 zwei Serien von Messflügen ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten durchzuführen.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdefrist steht still vom 24. März bis und mit 7. April 2013.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in den Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, Tel. 031 325 98 33, FAX 031 325 92 12, e-mail: info@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist publiziert im Internet unter: www.bazl.admin.ch/themen/infrastruktur/00300/01241/index.html?lang=de

5. März 2013

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2013-0521