Genehmigung der Anfluggebühren der Skyguide auf den Flughäfen Genf und Zürich Mit Entscheid vom 8. November 2013 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die von der Skyguide ­ Schweizerische AG für zivile und militärische Flugsicherung festgelegten und ab 1. Januar 2014 gültigen Anfluggebühren auf den Flughäfen Genf und Zürich genehmigt.

Der Genehmigungsentscheid und die Gesuchsunterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann ausserdem beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 91 40, e-mail: info@bazl.admin bezogen werden.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in den Händen haben.

12. November 2013

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UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

2013-2815