Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 84 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 17. Dez. 2004; SR 961.01) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die nachstehende Tarifgenehmigung, welche neue und laufende Versicherungsverträge berührt, ausgesprochen.

Die Gesuchstellerin beabsichtigt die genehmigten Tarifanpassungen ab 1. Januar 2014 für den gesamten Rentenbestand (Drehtürprinzip) anzuwenden.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz der gesuchstellenden Organisation bzw. Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet.

Das Gesetz sieht jedoch keine Angemessenheitskontrolle von Tarifen vor.

Die Gesuchstellerin hat mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Artikel 38 VAG eingehalten ist, weshalb die FINMA dem Gesuch um Tarifänderung mittels aufgeführten Verfügungen zugestimmt hat.

Verfügung vom

Tarifvorlage der

24. Januar 2013

Schweizerischen Mobiliar Versicherungs-Gesellschaft AG, Nyon

Senkung des technischen Zinses auf 2,5 % (bisher 3,5 %) für die Berechnung des Rentendeckungskapitals im Rahmen des Drehtür-Tarifs (Übernahme und Weitergabe von Rentenbeständen), gültig für die Kollektivlebensversicherung der beruflichen Vorsorge ab 1. Januar 2014.

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt als Eröffnung der Verfügung. Personen, welche nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, unter Angabe des Wohnsitzes, resp. Sitzes, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Verfügung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, eingesehen werden.

26. Februar 2013

2013-0382

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

1639