Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen 10.417 Pa.Iv. Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten Im Militärstrafprozessrecht verfügt die geschädigte Person heute über weniger Mitwirkungsrechte als im Strafprozessrecht nach der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung. Insbesondere der nach dem Unfall an der Jungfrau im Jahr 2007 geführte Militärstrafprozess hat aufgezeigt, dass das geltende Recht in Bezug auf die Parteirechte der geschädigten Person den Ansprüchen an ein modernes Strafprozessrecht nicht vollständig zu genügen vermag. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass entsprechender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Sie schlägt vor, die Parteirechte der geschädigten Person im Militärstrafprozess jenen der eidgenössischen Strafprozessordnung anzupassen.

Datum der Eröffnung: 9. September 2013 Vernehmlassungsfrist: 13. Dezember 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Oberauditorat OA, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, Telefon 031 324 35 43, Fax 031 311 09 52, www.oa.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

17. September 2013

2013-2281

Bundeskanzlei

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