zu 13.403 Parlamentarische Initiative Extranet. Zugang für Ratsmitglieder Bericht des Büros des Nationalrates vom 8. November 2013 Stellungnahme des Bundesrates vom 20. November 2013

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht des Büros des Nationalrates vom 8. November 2013 betreffend «Extranet. Zugang für Ratsmitglieder» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

20. November 2013

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2013-2900

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Nach Artikel 6a Abs. 1 der Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 20031 (ParlVV) werden Kommissionsprotokolle auf dem geschützten Informatiksystem Extranet zugänglich gemacht, soweit dies technisch möglich ist. Die Kommissionsmitglieder können auf die Kommissionsprotokolle und -unterlagen ihrer Kommission und auf diejenigen der Schwesterkommission (Art. 6a Abs. 2 Bst. a und b ParlVV) zugreifen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat am 2. Juli 2012 vorgeschlagen, die Zugänglichkeit auszuweiten und allen Ratsmitgliedern den Zugriff auf die Kommissionsprotokolle zu gewähren, welche nicht die Oberaufsicht betreffen. Damit sollte im Falle einer Vertretung eines Kommissionsmitglieds der Zugang zu den Unterlagen gewährleistet werden.

Das Büro des Nationalrates (Büro-N) hat den Antrag der WAK-N behandelt und die Kommissionsinitiative ergriffen. Es stimmte der Ergreifung der Kommissionsinitiative unter der Auflage zu, dass im Fall eines konkreten Verdachts auf Missbrauch des Extranet-Zugangs die erfolgten Zugriffe nachvollzogen werden können. Das Büro des Ständerates hat dem Beschluss, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, zugestimmt. Am 8. November 2013 hat das Büro-N Bericht und Vorlage mit 7:5 Stimmen zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Eine Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, da die Ausweitung der Zugriffsrechte das Gewährleisten der Vertraulichkeit erschwere.

Die Vorlage des Büro-NR sieht einerseits die Ausweitung der Zugriffsrechte vor.

Neu sollen die Ratsmitglieder Zugriff auf alle Unterlagen haben, welche zu den Beratungsgegenständen seit der Inbetriebnahme des Extranet im Jahr 2007/2008 bereitgestellt worden sind. Andererseits soll die Gelegenheit dazu benutzt werden, um die Zuständigkeiten nach der Verordnung vom 22. Februar 20122 über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen, bei der personenbezogene Auswertung insbesondere für die Abklärung eines konkreten Verdachts auf Missbrauch der elektronischen Infrastruktur und Ahndung eines erwiesenen Missbrauchs festzulegen. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der erwähnten Verordnung auch für die Bundesversammlung (Art. 57q Abs. 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19973;
RVOG). Die Zuständigkeiten in ihrem Bereich sollen neu in der ParlVV geregelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ratsmitglieder nicht in eine Hierarchie eingebunden sind und keine vorgesetzte Behörde haben.

Nach dem Vorschlag des Büro-N holt die von der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung bezeichnete Stelle im Falle eines Missbrauchsverdachts die Einwilligung der betroffenen Person zur personenbezogenen Auswertung der Daten ein.

Stimmt diese Person nicht zu, so müssen die Verwaltungsdelegation für die Ratsmitglieder und die Fraktionspräsidentin oder der Fraktionspräsident für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionssekretariate die Auswertung bewilligen.

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SR 171.115 SR 172.010.442 SR 172.010

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Stellungnahme des Bundesrates

Aus der Sicht des Bundesrates ist es in erster Linie Sache des Parlaments, wie es den Zugriff auf seine Kommissionsprotokolle regelt. Er auferlegt sich daher in solchen Fragen Zurückhaltung in seiner Stellungnahme. Im vorliegenden Fall wird der Zugriff im Extranet auf die Kommissionsprotokolle, welche nicht die Oberaufsicht betreffen, auf alle Ratsmitglieder erweitert. Zudem werden die Zuständigkeiten nach der Verordnung vom 22. Februar 20124 über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen, im Bereich der Bundesversammlung geregelt.

Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, dass die Vertraulichkeit der Kommissionsprotokolle sichergestellt ist. In der Vorlage wird auf eine Ausweitung der Zugriffsrechte im Bereich der Oberaufsicht verzichtet. Der Bundesrat begrüsst diesen Verzicht ausdrücklich. Darüber hinaus erachtet er es als nicht verhältnismässig, allen Ratsmitgliedern Zugriff auf sämtliche vertraulichen Kommissionsprotokolle zu gewähren, damit im Falle einer Vertretung eines Kommissionsmitglieds der Zugang zu wenigen spezifisch benötigten Unterlagen gewährleistet ist. Der Bundesrat lehnt diese Parlamentarische Initiative daher ab.

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SR 172.010.442

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