13.043 Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2013 (Immobilienbotschaft EFD 2013) vom 22. Mai 2013

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses über die Immobilien des EFD für das Jahr 2013 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. Mai 2013

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2013-0235

3485

Übersicht Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft die Zustimmung zu einem einfachen Bundesbeschluss über einen Gesamtkredit von 348 Millionen Franken zur Erhöhung des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten» sowie über einen Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken für «Zumiete für MeteoSchweiz» beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL).

Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» Der Gesamtkredit «Zivile Bauten» von 348 Millionen Franken teilt sich wie folgt auf: Bern, Kochergasse 10, Instandsetzung Bundeshaus Nord Benutzer:

Generalsekretariat des UVEK sowie Direktion für Völkerrecht des EDA «Zivile Bauten»: 29,8 Mio. Franken Projekt-Nr. 2001.275 Ziff. 2.1 der Botschaft

Das Bundeshaus Nord an der Kochergasse 10 in Bern liegt im sogenannten «Bundeshausperimeter» gegenüber dem Bundeshaus Ost. Das bald hundertjährige, historisch wertvolle Gebäude bildet zusammen mit der Nationalbank ein eindrückliches Ensemble. Es ist stilistisch an den bernischen Barock angelehnt und steht unter dem Schutz der Denkmalpflege.

Das Bundeshaus Nord wurde als Verwaltungsgebäude konzipiert und beherbergt heute die Departementsvorsteherin UVEK, das Generalsekretariat UVEK und die Direktion für Völkerrecht des EDA.

Auf der Basis der «Unterhaltsstrategie Bundeshäuser» wurde für das Bundeshaus Nord Handlungsbedarf in den Bereichen technische Installationen, baulicher Unterhalt und Sicherheit festgestellt.

Die geplante Instandsetzung des Bundeshauses Nord erfolgt gemäss der Unterhaltsstrategie für die Sanierung der Bundeshäuser. Nach der Instandsetzung des Bernerhofs, des Parlamentsgebäudes, des Bundeshauses West, des Bundeshauses Inselgasse und des Bundeshauses Ost bildet das vorliegende Projekt das letzte Element und den Abschluss der im Rahmen der Unterhaltsstrategie vorgesehenen Massnahmen.

Das Vorhaben umfasst schwergewichtig die Sanierung der Gebäudehülle und der Innenräume, die Erneuerung der haus- und sicherheitstechnischen Anlagen sowie die Bereinigung der Raumstruktur. Zusätzlich sollen mit der Umnutzung der bestehenden Zivilschutzräume im 2. und 3. Untergeschoss neue, wertvolle Sitzungs- und Lagerräume geschaffen werden.

Die Nutzer werden für die Dauer der Bauarbeiten in zentrumsnahe Objekte umquartiert.

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Dank innovativer, ökologischer und wirtschaftlicher Umbauten und Sanierungen kann der Bund dem Generalsekretariat UVEK und der Direktion für Völkerrecht des EDA das Gebäude wieder als funktionalen Sitz zur Verfügung stellen.

Das Bundeshaus Nord ist ein geschütztes Objekt; sämtliche baulichen Massnahmen müssen deshalb in enger Absprache mit der Denkmalpflege der Stadt Bern geplant und ausgeführt werden. Die Instandsetzung des Bundeshauses Nord erfolgt in Koordination mit der bevorstehenden Sanierung des Hauptsitzes der Schweizerischen Nationalbank.

Aufgrund des Vorprojektes und der Kostenschätzung wird ein Verpflichtungskredit von 29,8 Millionen Franken beantragt.

Sanierung Altbau (Etappe C) Schweizerisches Landesmuseum in Zürich Benutzer:

Schweizerisches Nationalmuseum (SNM) «Zivile Bauten»: 95 Mio. Franken Projekt-Nr. 3667.043 Ziff. 2.2 der Botschaft

Seit 2002 plant und realisiert die Eidgenossenschaft die Gesamtsanierung und Erweiterung des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich (SLM). Die Massnahmen werden in drei Etappen (A, B und C) ausgeführt, ohne den laufenden Museumsbetrieb zu unterbrechen.

Die Gesamtinvestitionen für die drei Etappen belaufen sich auf rund 250 Millionen Franken. Die Verpflichtungskredite von 120 Millionen Franken für die Etappen A und B wurden durch die eidgenössischen Räte mit den Baubotschaften 2003, 2005 und 2008 genehmigt. Die Standortbeiträge von 10 Millionen Franken der Stadt und 20 Millionen Franken des Kantons Zürich wurden schon abgegolten, die Beiträge Dritter von 5 Millionen Franken sind schriftlich zugesichert.

In den bisherigen Baubotschaften wurde bereits darauf hingewiesen, dass der bauliche Zustand des Gebäudes aus dem Jahr 1898 tiefgreifende Massnahmen erfordert, damit die Sicherheit von Publikum, Mitarbeitenden und Sammlungsgegenständen im gesamten Gebäudekomplex gewährleistet werden kann.

Das Gesamtprojekt wird mit der dritten und letzten Etappe, der Etappe C, abgeschlossen. Diese umfasst die verbleibende haus-, energie- und sicherheitstechnische Sanierung im West-, Hof- und Ostflügel, die Umgebungsarbeiten im Bereich der Sihl sowie die Umzüge, Provisorien, Restaurierungen, Konservierungen und die Ausstattung. Das auf den Erweiterungsbau abgestimmte Bauprojekt mit Kostenvoranschlag liegt dieser Botschaft zu Grunde.

Für die restlichen Baumassnahmen der Etappe C bestehen zeitliche, räumliche und betriebliche Abhängigkeiten zum Erweiterungsbau. Um einen reibungslosen Bauablauf und den teilweise in Provisorien ausgelagerten Museumsbetrieb gewährleisten zu können, wird ein Teil der Bauarbeiten der Etappe C ab 2014 parallel zum Erweiterungsbau realisiert. Die Gebäudeteile beim neuen Haupteingang mit dem Foyer, dem Museumshop, der Sicherheitsloge und den Garderoben, die direkt mit dem Erweiterungsbau verknüpft sind, sollen 2016 zusammen mit dem neuen Erweiterungsbau dem Museum übergeben werden. Im Jahr 2017 folgt die Sanierung des

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Westflügels und im Jahr 2019 kann das Museum gesamthaft in Betrieb genommen werden.

Es wird ein attraktiver, zeitgemässer und wirtschaftlicher Museumsbetrieb gewährleistet, der zum einen die Ansprüche des heutigen Publikums und zum anderen die behördlichen Anforderungen und Auflagen erfüllt.

Aufgrund des detaillierten Bauprojektes mit Kostenvoranschlag wird für die Realisierung der Etappe C des SLM ein Verpflichtungskredit von 95 Millionen Franken beantragt.

Brig-Glis, Bielstrasse 1, Neubau Zollanlage Benutzer:

Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössische Zollverwaltung «Zivile Bauten»: 23,2 Mio. Franken Projekt-Nr. 8065.001 Ziff. 2.3 der Botschaft

Auf der Simplon-Achse (Strasse und Schiene) nehmen der grenzüberschreitende Handel und der private Personenverkehr laufend zu und gewinnen dadurch an Bedeutung.

Die für den Grenzverkehr am Simplon zuständigen Einheiten des Zivilen Zolls und des Grenzwachtkorps erfüllen ihre Aufgaben heute von unterschiedlichen operativen Zentren aus. Deren Kapazitätsgrenzen sind erreicht. Für die Kontrolle des Personenverkehrs verfügt das Grenzwachtkorps derzeit über zwei Posten, am Bahnhof Brig (Simplon-Zuglinie und mobile Einsätze) und in Gondo (Simplon-Passstrasse).

Der Zivile Zoll nutzt Infrastrukturen in Brig und in Gondo.

Parallel zur Zunahme des Waren- und Personenverkehrs sind in den vergangenen Jahren auch die Anforderungen an die Kontrollaufgaben von Grenzwachtkorps und Zivilem Zoll gewachsen. Die engen Platzverhältnisse an den heutigen Standorten führen zu Engpässen in der Abfertigung. Im Oberwallis fehlt ausserdem eine adäquate Infrastruktur für die mobilen und stationären Kontrollen des Grenzwachtkorps, insbesondere eine Revisionsgarage mit zugehörigen Kontrollbereichen.

Mit dem Neubau der Zollanlage in Brig-Glis kann der notwendige Platz für Personal und Fahrzeuge sowie eine zeitgemässe Infrastruktur für die vielfältigen Aufgaben von Grenzwachtkorps und Zivilem Zoll an verkehrstechnisch günstiger Lage geschaffen werden. Durch den Zusammenzug der beiden Organisationseinheiten an einem Standort können zudem Arbeitsabläufe optimiert und Synergien genutzt werden. Erst die örtliche Nähe ermöglicht umfassende Zollkontrollen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps und dem Zivilen Zoll, wie sie heute zum Standard gehören. Der Warenverkehr der Privatwirtschaft profitiert ebenfalls von der Zentralisierung der Zollabfertigung.

Das Projekt Neubau Zollanlage, Resultat eines Anfang 2012 abgeschlossenen Architekturwettbewerbs, sieht einen dreigeschossigen Kopfbau vor, der den Eingangsbereich, die gemeinsam genutzten Räume, die Räume des Grenzwachtkorps sowie Büroräume enthält. Die an den Kopfbau anschliessende, langgestreckte Zollhalle mit Rampe ist auf die logistischen Anforderungen des Zivilen Zolls ausgerichtet.

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Nach Inbetriebnahme des Neubaus kann die Dienstabteilung des Zivilen Zolls in Brig aufgehoben werden. Die heute am Bahnhof Brig genutzte Posteninfrastruktur des Grenzwachtkorps wird auf diejenige eines Stützpunktes reduziert, und die Mietverträge für Büros und Sitzungszimmer werden aufgelöst.

Auf den Betrieb am Grenzübergang Gondo hat der Neubau hingegen keinen Einfluss. Der Posten an der Passstrasse wird für die nur lokal sinnvollen Kontrolltätigkeiten von Grenzwachtkorps und Zivilem Zoll aufrechterhalten (z.B. Kontrollen gemäss Strassenverkehrsgesetz).

Der Bau der neuen Zollanlage erfolgt im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes im MINERGIE-P-ECO®-Standard.

Auf der Grundlage des Vorprojektes und der Kostenschätzung wird ein Verpflichtungskredit von 23 200 000 Franken beantragt. Darin enthalten sind die Baukosten von 7 400 000 Franken für den Amtsplatz, die im Rahmen eines Beitragsgeschäfts durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) getragen werden.

Rahmenkredit Benutzer:

Zivile Bundesverwaltung im In- und Ausland «Zivile Bauten»: 200 Mio. Franken Projekt-Nr. 620.2013; Ziff. 2.4 der Botschaft

Aus dem beantragten Rahmenkredit von 200 Millionen Franken werden Verpflichtungskredite für das Immobilienportfolio des BBL abgetreten. Zum Immobilienportfolio des BBL gehören jene Immobilien, die für die Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung sowie der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind.

Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der jährlichen Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamtes für Bauten und Logistik» über die einzelnen Abtretungen und die Beanspruchung dieses Rahmenkredits orientiert.

Verpflichtungskredit «Zumiete für MeteoSchweiz» Der separate Verpflichtungskredit für «Zumiete für MeteoSchweiz» von 30 Millionen Franken lässt sich wie folgt umschreiben: Unterbringung des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz im Raum Zürich Benutzer:

Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz «Zumiete für MeteoSchweiz»: 30 Mio. Franken Ziff. 4 der Botschaft

In den Jahren 2007/2008 evaluierte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) Aufgaben, Leistungen und Organisation von MeteoSchweiz. Gestützt auf diese Evaluation beauftragte der Bundesrat MeteoSchweiz im Dezember 2008 mit einer generellen Reform. Diese hatte zum Ziel, den Eigenfinanzierungsgrad von Meteo-

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Schweiz zu erhöhen und MeteoSchweiz mit einem Status zu versehen, der ihr eine grössere finanzielle und operationelle Unabhängigkeit gewährt.

Gestützt auf die Bundesratsentscheide vom 16. Dezember 2009 sowie vom 10. Dezember 2010 wurde die Ausgliederung der MeteoSchweiz in die dezentrale Bundesverwaltung konkretisiert.

Am 14. Dezember 2011 schlossen die Flughafen Zürich AG und das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL einen Mietvertrag ab, der ab Umwandlung von MeteoSchweiz in eine Anstalt des Bundes (1. Januar 2014) der MeteoSchweiz übertragen werden sollte. Dieser Mietvertrag ist Bestandteil einer zwischen der Flughafen Zürich AG und MeteoSchweiz abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung, in der generell die Zusammenarbeit betreffend Flächennutzung, Nutzung von Kommunikationsinfrastruktur und IKT-Dienstleistungen sowie Meteo-Dienstleistungen zwischen den Parteien geregelt ist.

Mit Beschluss vom 2. März 2012 hiess der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Meteorologiegesetzes gut. Da jedoch der Nationalrat und der Ständerat an ihren Sitzungen vom 30. Mai bzw. 26. September 2012 nicht auf die Revision des Meteorologiegesetzes eintraten, wird MeteoSchweiz nicht ausgelagert. Das EFD/BBL bleibt somit für die Unterbringung von MeteoSchweiz zuständig.

Das generelle Reformvorhaben ist jedoch unbestritten.

Die Unterbringungskosten für die drei aktuellen Standorte von MeteoSchweiz sind praktisch identisch mit denjenigen für den neuen Standort. Die Zusammenlegung ermöglicht jedoch eine Optimierung des Betriebs und die Nutzung von Synergien.

Zudem können verschiedene Dienststellen, die zurzeit in Zürich in Mietobjekten untergebracht sind, an zwei der alten Standorte, an der Krähbühlstrasse 58/Ackermannstrasse 26 zusammengefasst werden.

Über eine feste Laufzeit des Mietvertrages von 15 Jahren wird ein Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken für Miete, Nebenkosten und mutmassliche Mietzinsanpassungen beantragt.

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Botschaft 1

Ausgangslage

1.1

Grundsätzliches

Generelle Immobilienpolitik Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) stellt mit seiner Immobilienpolitik die Wert- und Funktionserhaltung des von ihm betreuten Immobilienportfolios mit einem Anschaffungswert von rund 6,1 Milliarden Franken in den Vordergrund. Es verwendet dafür einen wesentlichen Teil der verfügbaren Voranschlagskredite.

Partnerschaft mit Privaten (Public Private Partnership PPP) Im Hinblick auf die Ausschreibung der Bauarbeiten wurde für alle Projekte die Möglichkeit einer vertraglich geregelten, längerfristigen Partnerschaft mit Privaten (PPP) geprüft, wie dies in Artikel 52a der Finanzhaushaltsverordnung vom 5. April 20061 (FHV) vorgesehen ist. Aufgrund sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Überlegungen ist jedoch keine ergebnisorientierte Ausschreibung möglich und eine langfristige Bindung an einen privaten Partner nicht denkbar.

Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit dient als Mass für den effizienten Umgang mit Ressourcen.

Sie wird allgemein als das Verhältnis zwischen erreichtem Erfolg und dafür benötigten Mitteln definiert. Es wird untersucht, ob das nachhaltig günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck und den eingesetzten Mitteln erreicht wird.

Wenn möglich wird bei der Berechnung das dynamische Verfahren, beruhend auf der Kapitalwertmethode angewendet. Dabei wird mittels Abzinsung der über die Betrachtungsperiode verteilten Kosten und Erträge ein Kapitalwert zum Zeitpunkt der Investition berechnet. Für die Berechnung des Abzinsfaktors wird der Kapitalzinsfuss gemäss Vorgabe der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) von aktuell 3 % verwendet.

1.2

Steuerung der Bauvorhaben

Grosse Bauvorhaben erfordern oft länger dauernde baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren, deren Zeitdauer aufgrund eventueller Einsprachen und Rekurse nicht immer im Voraus absehbar ist. Deshalb können Verzögerungen von mehreren Monaten oder sogar Jahren resultieren. Damit dem BBL genügend Handlungsspielraum bleibt, um die entstehenden Lücken mit anderen wichtigen und dringenden Bauvorhaben zu füllen, leistet es entsprechende Vorarbeiten. Dafür sind entsprechende Verpflichtungskredite notwendig.

In der vorliegenden Immobilienbotschaft geht es insbesondere um Verpflichtungskredite für Bauvorhaben, deren Vorbereitungsarbeiten jetzt ausgelöst werden müssen, damit einerseits die Bauten zum richtigen Zeitpunkt bezugsbereit sind und 1

SR 611.01

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andererseits die Aufgaben gemäss der Verordnung vom 5. Dezember 20082 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) umgesetzt werden kann.

Die Realisierung der Bauprojekte hängt aber nicht nur von den Verpflichtungskrediten und den Baubewilligungen, sondern auch von den verfügbaren Voranschlagskrediten ab.

Die Kosten für die Vorstudien und die Projektierung der mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Bauvorhaben von mehr als 10 Millionen Franken Investitionssumme wurden gemäss Artikel 28 Absatz 5 VILB aus den früher bewilligten Rahmenkrediten abgetreten.

2

Verpflichtungskredit «Zivile Bauten»

2.1

Bern, Kochergasse 10, Instandsetzung Bundeshaus Nord

Benutzer:

Generalsekretariat des UVEK und Direktion für Völkerrechte des EDA «Zivile Bauten»: 29,8 Mio. Franken (Projekt-Nr. 2001.275)

2.1.1

Ausgangslage

Das Bundeshaus Nord an der Kochergasse 10 in Bern wurde 1913/14 durch Eduard Joos im Auftrag der «Direktion eidgenössische Bauten» erstellt. Der elegant gegliederte Bau im Stil des bernischen Barock bildet zusammen mit dem Hauptsitz der Schweizerischen Nationalbank ein eindrückliches Ensemble und ist denkmalpflegerisch geschützt.

Auf der Basis der «Unterhaltsstrategie Bundeshäuser» wurde für das Bundeshaus Nord Handlungsbedarf in den Bereichen technische Installationen, baulicher Unterhalt und Sicherheit festgestellt.

Das vorliegende Projekt bildet den Abschluss der umfangreichen Instandsetzung des Parlamentsgebäudes und der umliegenden Bundeshäuser.

2.1.2

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Die geplanten Massnahmen umfassen eine Sanierung der Innenräume mit einer Bereinigung der Raumstruktur, die Erneuerung der haus- und sicherheitstechnischen Anlagen sowie die umfassende Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassade und Fenster). Zur Verbesserung des Angebotes an Sitzungsräumen und Lager wird die Zivilschutzanlage im 2. und 3. Untergeschoss aufgehoben und umgenutzt.

2

SR 172.010.21

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Mit dem Ausführungsstandard MINERGIE-ECO® sollen die Betriebskosten zukünftig gesenkt und eine Verringerung der CO2-Emissionen erreicht werden.

Nutzung und Raumprogramm Das Bundeshaus Nord dient nach der Instandsetzung wie bisher als Sitz der Departementsvorsteherin und des Generalsekretariates UVEK sowie der Direktion Völkerrecht des EDA.

Das Raumprogramm beinhaltet neben den Arbeitsräumen der Departementsvorsteherin eine Erhöhung der Arbeitsplatzkapazität von heute 191 auf 218 Soll-Arbeitsplätze nach der Sanierung. Vorbehältlich der Aufhebung der Schutzraumpflicht können in den ehemaligen Zivilschutzräumen im 2. Untergeschoss zwei Sitzungszimmer geschaffen werden. Das 3. Untergeschoss kann als Lagerraum genutzt werden.

Umfang der Umbau- und Sanierungsmassnahmen für das Bundeshaus Nord Das Bundeshaus Nord bleibt in seiner Grundstruktur unverändert, störende Einbauten aus vergangenen Jahrzehnten werden entfernt und so mehr Flexibilität bei der Nutzung geschaffen. Im Rahmen der Instandsetzung wird die Chance genutzt, den Eingangsbereich zu optimieren und angemessen zu gestalten, damit die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden können. Zur Verbesserung der betrieblichen Abläufe und zur Erhöhung der Flexibilität werden die Raumstrukturen optimiert. Die Räumlichkeiten der Departementsvorsteherin werden dem heutigen Standard angepasst.

Insbesondere wird angrenzend an ihr Büro neu der Weibelraum mit Küche und einer Ankleide- und Duschmöglichkeit geschaffen.

Mit den Baumassnahmen werden im Wesentlichen die Sandsteinfassade in Stand gesetzt, das Dach und die Fenster erneuert, die Anforderungen für hindernisfreies Bauen umgesetzt, schadstoffhaltige Baumaterialien rückgebaut, die Gebäudetechnikanlagen umfassend saniert, die für die Personen- und Betriebssicherheit sowie den Objektschutz notwendigen Brandschutzmassnahmen realisiert, die Sicherheitsanforderungen des Bundessicherheitsdienstes BSD umgesetzt sowie der Innenbereich (Boden, Wand, Decke) instandgesetzt oder erneuert.

Der Grundsatz der Nachhaltigkeit, der wirtschaftliches, umweltfreundliches und gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln beeinhaltet, wird umgesetzt. Mit MINERGIE-ECO® sollen die Ziele einer geringeren Umweltbelastung (Ökologie) und verbesserter Lebensqualität (Gesundheit, Wohlbefinden) erreicht werden.

Das Bundeshaus Nord
ist im Bauinventar «Obere Altstadt» der Stadt Bern und damit auch im kantonalen Bauinventar als schützenswertes Objekt aufgeführt. Die Auflagen der Denkmalpflege werden umgesetzt.

Im Perimeter Bundeshaus Nord sind stadtgeschichtlich bedeutende archäologische Funde möglich. Aufgrund der geringen Eingriffe in den Untergeschossen sind allerdings keine grösseren Auswirkungen zu erwarten.

Während der Umbau- und Sanierungsarbeiten werden alle Arbeitsplätze an Standorte in der Innenstadt ausgelagert.

Nach den Umbau- und Sanierungsmassnahmen wird das Bundeshaus Nord den aktuellen und zukünftigen Anforderungen eines Regierungs- und Verwaltungsgebäudes im Bundeshausperimeter für die nächsten rund 40 Jahre entsprechen.

3493

Standard Der Ausbau entspricht weitgehend dem Standard für Büro- und Verwaltungsgebäude des Bundes. Im Bundeshaus Nord gelten aufgrund der Belegung erhöhte Sicherheitsanforderungen. Speziell zu beachten ist die unmittelbare Nähe zur Nationalbank. Die dadurch notwendigen baulichen, betrieblichen und technischen Massnahmen werden umgesetzt.

Spezielle Herausforderungen Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: ­

Abstimmung der Sicherheit und der Baulogistik mit der bevorstehenden Gesamtsanierung der Schweizerischen Nationalbank

­

Beachtung der denkmalpflegerischen Auflagen

­

Ver- und Entsorgung der Baustelle im innerstädtischen Bereich

2.1.3

Termine

Im Terminplan sind die einzelnen Phasen wie folgt vorgesehen: ­ Bauprojekt mit Kostenvoranschlag ­ Vorbereitung der Ausführung ­ Auslagerung Nutzer und Ausführung ­ Inbetriebnahme und Bezug

Mitte 2013 ab Anfang 2014 ab Ende 2014 ­ Ende 2016 ab Ende 2016

Vorbehalten bleiben nicht vorhersehbare Terminverschiebungen als Folge von Einsprachen und Rekursen in den planungs- und baurechtlichen Auflage- oder Genehmigungsverfahren sowie im Ausschreibungsverfahren der Arbeiten oder als Folge möglicher archäologischer Funde während der Ausführungsphase. Des Weiteren bleiben allfällige Terminverschiebungen durch Kürzungen der verfügbaren Voranschlagskredite vorbehalten.

2.1.4

Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftlichkeit Dieses Unterhaltsprojekt wurde im Rahmen des Bauwerkserhaltungskonzepts vom EFD/BBL selber initiiert. Die Baukosten setzen sich zusammen aus Unterhaltskosten und wertvermehrenden Investitionen. Dank dieser Investition kann die Eidgenossenschaft die Bausubstanz des historisch wertvollen Gebäudes erhalten und die Infrastruktur an die heutigen Anforderungen und an die Standards des EFD/BBL anpassen. Der Erlös aus dem Marktorientierten Mietermodell deckt die Folgekosten der Investitionen. Damit sind Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeit der Investition sichergestellt.

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Betriebskosten Die aktuellen jährlichen Betriebskosten von 68 Franken pro m2 Geschossfläche (GF) können mit der Sanierung um 12 % auf 60 Franken pro m2 GF reduziert werden.

Dies ergibt jährliche Betriebskosten von rund 428 000 Franken anstelle der heutigen Betriebskosten von 484 400 Franken.

Investitionskosten Mit der vorliegenden Immobilienbotschaft wird die Freigabe des gesamten für die Umbau- und Sanierungsmassnahmen nötigen Verpflichtungskredits beantragt.

Aufgrund des Vorprojektes mit Kostenschätzung (±15 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Baukosten

25 150 000

­ Erstausstattung (Mobiliar, Provisorien, Umzüge) ­ Zwischentotal

760 000 25 910 000

­ Kostenungenauigkeit 15 % Gesamter Verpflichtungskredit

3 890 000 29 800 000

2.2

Sanierung Altbau (Etappe C) Schweizerisches Landesmuseum in Zürich

Benutzer:

Schweizerisches Nationalmuseum (SNM) «Zivile Bauten»: 95 Mio. Franken (Projekt-Nr. 3667.043)

2.2.1

Ausgangslage

Gesamtprojekt Seit 2002 plant und realisiert die Eidgenossenschaft die Gesamtsanierung und Erweiterung des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich. Die Massnahmen werden in drei Etappen ausgeführt, ohne den laufenden Museumsbetrieb zu unterbrechen.

Ziel des Gesamtprojektes ist es, den historischen Altbau und den modernen Erweiterungsbau zu einer räumlich und funktionalen Einheit zusammenzuführen. Damit wird die Voraussetzung für einen attraktiven und wirtschaftlichen Museumsbetrieb geschaffen.

Die Projektstruktur mit den Etappen A, B und C wurde speziell wegen der verschiedenen Bewilligungsverfahren so definiert, dass im Bereich der Übergänge zwischen Alt- und Neubau keine Bauarbeiten ausgeführt werden, bevor nicht alle Bewilligungen und die Finanzierung inkl. Beiträge von Stadt und Kanton Zürich sowie von

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Dritten für den Neubau sowie die behördlichen Auflagen für das Gesamtprojekt vorliegen.

Nach einer Reihe von Rekursen bis vor Bundesgericht gegen den Gestaltungsplan, das Bauprojekt und die Finanzierungsbeiträge von Stadt und Kanton Zürich sind nun alle Bewilligungen rechtskräftig. Seit März 2012 laufen die Vorbereitungsarbeiten mit Werkleitungsumlegungen und der Baugrubensicherung für die Museumserweiterung.

Die Gesamtinvestitionen für die drei Etappen belaufen sich insgesamt auf rund 250 Millionen Franken. Die Verpflichtungskredite von 120 Millionen Franken für die Etappen A und B wurden durch die eidgenössischen Räte mit den Baubotschaften 2003, 2005 und 2008 genehmigt. Die Standortbeiträge von 10 Millionen Franken der Stadt und 20 Millionen Franken des Kantons Zürich wurden bereits abgegolten, die Beiträge Dritter von 5 Millionen Franken sind schriftlich zugesichert.

Gesamtsanierung Altbau (Etappe A) In den Baubotschaften 2003, 2005 und 2008 wurde bereits darauf hingewiesen, dass der bauliche Zustand des historischen Gebäudes aus dem Jahr 1898 tiefgreifende Massnahmen erfordert, damit die Sicherheit von Publikum, Mitarbeitenden und Sammlungsgegenständen im gesamten Gebäudekomplex gewährleistet werden kann.

Dazu haben die eidgenössischen Räte bereits 47 Millionen Franken für die Sanierung des Bahnhofsflügels mit der Säulenhalle und der mächtigen Ruhmeshalle sowie für die technische Sanierung der Untergeschosse bewilligt (Etappe A). Diese Arbeiten konnten 2009 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Bauabrechnung lag mit 44 Millionen rund 3 Millionen Franken unter dem bewilligten Kredit, da die Kreditposition für Kostenungenauigkeit nur zu einem Viertel beansprucht werden musste.

Erweiterungsbau und Sanierung Kunstgewerbeschulflügel (Etappe B) Im Januar 2008 wurde das Baugesuch für den Erweiterungsbau und die Sanierung des Kunstgewerbeschulflügels eingereicht (Etappe B). Nach langwierigen Rekursen bis vor Bundesgericht und zwei Volksabstimmungen über die Standortbeiträge von Stadt und Kanton Zürich konnten die Vertreter von Bund, Kanton und Stadt Zürich im März 2012 mit einem feierlichen Spatenstich die Vorbereitungsarbeiten für den Erweiterungsbau starten. Im Innenhof des Landesmuseums wurde ein Ausstellungspavillon errichtet, der die wichtigsten Nutzungen des Museums während der umfangreichen
Bauarbeiten aufnehmen kann. Der Pavillon konnte im Dezember 2012 fristgerecht dem Museumsbetrieb übergeben werden. Die Bauarbeiten verlaufen gemäss Terminprogramm.

Fertigstellung Gesamtsanierung Altbau (Etappe C) Das Gesamtprojekt wird mit der dritten und letzten Etappe, der Etappe C, abgeschlossen. Diese umfasst die verbleibende haus-, energie- und sicherheitstechnische Sanierung im West-, Hof- und Ostflügel, die Umgebungsarbeiten im Bereich der Sihl sowie die Umzüge, Provisorien, Restaurierungen, Konservierungen und die Ausstattung. Die Planung der Etappe C konnte nach Vorliegen der rechtsgültigen Baubewilligung für den Erweiterungsbau im Sommer 2011 wieder aufgenommen werden, da mit dem Bauentscheid auch die behördlichen Auflagen und die Schnittstellen der beiden Etappen B und C geklärt waren. Dieser Botschaft liegt das auf den Erweiterungsbau abgestimmte Bauprojekt mit Kostenvoranschlag zu Grunde.

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Wie schon in der Baubotschaft von 2008 für den Erweiterungsbau aufgezeigt, bestehen für die restlichen Baumassnahmen der Etappe C zeitliche, räumliche und betriebliche Abhängigkeiten zur Etappe B. Um einen reibungslosen Bauablauf und den teilweise in Provisorien ausgelagerten Museumsbetrieb gewährleisten zu können, wird ein Teil der Bauarbeiten der Etappe C ab 2014 parallel zum Erweiterungsbau realisiert. Die Gebäudeteile beim neuen Haupteingang, mit dem Foyer, dem Museumshop, der Sicherheitsloge und den Garderoben, die direkt mit dem Erweiterungsbau verknüpft sind, sollen 2016 zusammen mit dem neuen Erweiterungsbau dem Museum übergeben werden. Im Jahr 2017 folgt die Sanierung des Westflügels.

Im Jahr 2019 kann das Museum gesamthaft in Betrieb genommen werden.

Es wird ein attraktiver, zeitgemässer und wirtschaftlicher Museumsbetrieb gewährleistet, der zum einen die Ansprüche des heutigen Publikums und zum anderen die behördlichen Anforderungen und Auflagen erfüllt.

2.2.2

Projektbeschrieb

Die Rest-Sanierung derjenigen Gebäudeflügel, die bewusst bis zum Vorliegen der Bewilligungen für die Museumserweiterung zurückgestellt wurde, orientiert sich an den Standards für die Etappe A im Bahnhofflügel mit der Ruhmeshalle. Im Wesentlichen wird die Tragstruktur mit Nutzlasterhöhung verstärkt, werden die Vorschriften zur Erdbebensicherheit und der behördlichen Brandschutzauflagen umgesetzt, die originalen Raumstrukturen und Sichtbeziehungen wiederhergestellt, Sicherheitsmassnahmen für Personen und Exponate eingerichtet, die haustechnischen Anlagen komplett erneuert, der Energiebedarf nach Minergiestandard gesenkt.

Umgebungsarbeiten im Sanierungsperimeter vorgenommen sowie Provisorien errichtet und die Ausstattung erneuert.

In den Kosten eingerechnet sind neben den Baukosten und den mieterspezifischen Sicherheitsanlagen auch die Demontagen und Abbrüche, sämtliche Umzüge, Provisorien für die Büroarbeitsplätze der Museumsverwaltung sowie die Ausstattung von Büros und Ausstellungsräumen gemäss den Anforderungen des Museums.

Gewisse Sanierungsarbeiten der Etappe C können am wirtschaftlichsten gleichzeitig mit den Bauarbeiten des Neubaus von 2014­2016 ausgeführt werden. Rund 5 % bzw. 4,5 Millionen Franken können so durch kürzeres Vorhalten von Baustelleneinrichtungen und Provisorien, die gemeinsame Nutzung der Infrastrukturen sowie rationellere Abläufe auf der Baustelle und im Museumsbetrieb eingespart werden.

2.2.3

Termine

Der Terminplan ist wie folgt vorgesehen: ­ Bauprojekt mit Kostenvoranschlag

bis Ende 2012

­ Vorbereitung der Ausführung

bis Ende 2013

­ Ausführung Ost- und Hofflügel

2014 bis Mitte 2016

­ Ausführung Westflügel und Umgebung

2017 bis Mitte 2019

­ Inbetriebnahme und Bezug

ab Mitte 2016

3497

Vorbehalten bleiben nicht vorhersehbare Terminverzögerungen aufgrund von Einsprachen und Rekursen in den planungs- und baurechtlichen Genehmigungsverfahren, in den Ausschreibungsverfahren der Bauarbeiten sowie allfälligen Kürzungen der Voranschlagskredite.

2.2.4

Finanzielle Auswirkungen

Betriebskosten Die jährlichen Gebäude-Betriebskosten, basierend auf einem Ansatz von 85 Franken pro m2 Geschossfläche, werden für den Altbau Perimeter Etappe C mit rund 892 500 Franken veranschlagt.

Nebst gebäudespezifischen Kosten ist auch mit nutzerspezifischen Mehrkosten für den Betrieb des sanierten und erweiterten Landesmuseums in Zürich zu rechnen. Im Rahmen der Immobilienbotschaft zur Etappe B im Jahr 2008 wurden die gesamten betrieblichen Mehrkosten der Erweiterung und Sanierung auf CHF 6 Mio. geschätzt.

Mittlerweile wurde eine detailliertere Planerfolgsrechnung erstellt. Gestützt darauf ist ab Fertigstellung im Jahr 2019 mit einem Mehrbedarf von rund CHF 4.77 Mio.

für den Betrieb des Landesmuseums zu rechnen. Davon werden ab dem Jahr 2016 nach Fertigstellung der Etappe B und Etappe C1 bereits 4.66 Mio. CHF anfallen.

Diese Mittel werden vom EDI zum gegebenen Zeitpunkt zu beantragen sein.

Investitionskosten Als Benchmark für die Baukosten der Etappe C dient die schon realisierte und abgerechnete Etappe A. Der Baustandard ist der gleiche. Das BBL hat den Planern die Kennzahl für das Gebäude (BKP 2) von 5860 Franken pro m2 Geschossfläche als Kostendach vorgegeben.

Aufgrund des detaillierten Bauprojektes mit Kostenvoranschlag (±10 %) und der Kostenangaben des Museums für mieterspezifische Sicherheitseinrichtungen, Mobiliar, Restaurierungen, Konservierungen und Ausstattung werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Baukosten

73 500 000

­ Erstausstattung (Mobiliar, Umzüge, Provisorien)

12 900 000

­ Zwischentotal

86 400 000

­ Kostenungenauigkeit rund 10 % Gesamter Verpflichtungskredit (Anteil Bund)

3498

8 600 000 95 000 000

2.3

Brig-Glis, Neubau Zollanlage

Benutzer:

Eidg. Zollverwaltung: Zivildienst ZivD und Grenzwachtkorps GWK «Zivile Bauten»: 23,2 Mio. Franken (Projekt-Nr. 8065.001)

2.3.1

Ausgangslage

Die Infrastruktur für den zivilen Zoll und das Grenzwachtkorps zur Kontrolle des Waren- und Personenverkehrs auf der Simplon-Achse genügt den heutigen Anforderungen und Frequenzen nicht mehr. Mit dem vorliegenden Projekt sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die beiden Organisationseinheiten ihre vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft optimal und in enger Zusammenarbeit erfüllen können.

2.3.2

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Der Standort der neuen Zollanlage ist verkehrstechnisch der logische Leitweg zur Simplon-Achse. Das Areal ist sehr gut an das Strassennetz des Oberwallis angebunden. Es befindet sich im Knotenpunkt zwischen Fernverkehrsachse und SimplonPassstrasse.

Die Lage im Industriegebiet in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses begünstigt kurze Zufahrten und verhindert Einschränkungen durch Immissionen in Wohngebieten.

Diese verkehrstechnischen Vorteile überwiegen die Nachteile des schlechten Baugrundes und die Überschwemmungsrisiken in der Rhoneebene.

Nutzung und Raumprogramm Das Raumprogramm beinhaltet im Erdgeschoss einen gemeinsamen Eingangsbereich, einen abgetrennten Sicherheitstrakt für das Grenzwachtkorps sowie Büroräumlichkeiten und die Schalterhalle für den zivilen Zoll. Am Ende des eingeschossigen Längsbaus sind die Revisionsgarage sowie die Dienstfahrzeuge des Zivilen Zolls und des Grenzwachtkorps untergebracht.

Im ersten Obergeschoss sind Büroräumlichkeiten geplant. Im zweiten Obergeschoss befinden sich Gemeinschaftsräume wie Besprechungszimmer, Cafeteria, Nasszellen und Garderoben.

Umfang der Bauarbeiten Die Bauarbeiten umfassen 2865 m2 Geschossfläche (GF) und eine bearbeitete Umgebungsfläche von ca. 15 500 m2.

Die bestehenden Gebäude auf dem Gelände und die Tankanlagen wurden vor dem Landerwerb fachgerecht rückgebaut. Zum heutigen Zeitpunkt sind keine Altlasten bekannt.

3499

Die Bauparzelle liegt in der Überflutungsgefahrenzone der Rhone. Das Areal muss mindestens so hoch aufgeschüttet werden, dass die überbaute Parzelle komplett in die Zone mit geringer Gefährdung zu liegen kommt. Aus diesem Grund wird auf Untergeschosse verzichtet.

Den im Zuge der Vorprojektierung durchgeführten geologischen Untersuchungen zufolge weist der Baugrund eine schlechte Tragfähigkeit aus. Es sind ein Materialersatz für den Boden und Pfahlfundationen vorzunehmen.

Die Bauarbeiten umfassen die Terrainvorbereitungen, die Erstellung des Gebäudes als Massivbau, die Gebäudehülle, die haustechnischen Installationen, den Innenausbau und die Betriebseinrichtungen. Dazu kommt die Bearbeitung der für den Betrieb entscheidenden, umfangreichen Aussenflächen und Verkehrsanlagen.

Der Grundsatz der Nachhaltigkeit wird in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt umgesetzt. Mit MINERGIE-P-ECO werden die Ziele einer geringen Umweltbelastung (Ökologie) und guter Arbeitsqualität (Gesundheit, Wohlbefinden) erreicht.

Standard Der Ausbau entspricht dem Standard für Büro- und Verwaltungsgebäude des Bundes. Die speziellen Sicherheitsanforderungen von Grenzwacht und Zivilem Zoll werden berücksichtigt.

Spezielle Herausforderungen Das Bauvorhaben ist mit verschiedenen speziellen Herausforderungen konfrontiert.

Zu erwähnen sind insbesondere: ­

Sicherstellung des Hochwasserschutzes mittels Aufschüttung

­

Sicherstellung der Tragfähigkeit des Baugrundes durch Pfählungen

2.3.3

Termine

Im Terminplan sind die einzelnen Phasen wie folgt vorgesehen: ­ Bauprojekt mit Kostenvoranschlag

Mitte 2013

­ Vorbereitung der Ausführung

2013

­ Terrainvorbereitung

2014

­ Ausführung Gebäude und Verkehrsflächen ­ Inbetriebnahme und Bezug

2014­2016 Anfang 2017

Vorbehalten bleiben nicht vorhersehbare Terminverzögerungen aufgrund von Einsprachen und Rekursen in den planungs- und baurechtlichen Genehmigungsverfahren, in den Ausschreibungsverfahren der Bauarbeiten sowie allfälligen Kürzungen der Voranschlagskredite.

3500

2.3.4

Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftlichkeit Dieses Neubauprojekt wurde durch die Eidgenössische Zollverwaltung EZV initiiert. Mit dieser Investition wird die Infrastruktur an die heutigen Anforderungen und Bedürfnisse der Nutzer angepasst. Der Erlös aus dem kostenorientierten Mietermodell deckt die Folgekosten der Investitionen. Damit sind Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeit der Investition sichergestellt.

Betriebskosten Die Betriebskosten werden sich auf 70 Franken pro m2 Geschossfläche (GF) belaufen. Dies ergibt bei 2865 m2 GF jährliche Betriebskosten von rund 200 550 Franken.

Nach Inbetriebnahme des Neubaus kann die Dienstabteilung des Zivilen Zolls in Brig aufgehoben werden. Die heute am Bahnhof Brig genutzte Posteninfrastruktur des Grenzwachtkorps wird auf diejenige eines Stützpunktes reduziert und die Mietverträge über 75 000 Franken für Büros und Sitzungszimmer werden aufgelöst.

Investitionskosten Mit der vorliegenden Immobilienbotschaft wird die Freigabe des gesamten für die Umbau- und Sanierungsmassnahmen nötigen Verpflichtungskredits beantragt. Darin enthalten sind die Baukosten für den Amtsplatz (Tiefbau) von 7,4 Millionen Franken, die im Rahmen eines Beitragsgeschäfts durch das ASTRA getragen werden.

Aufgrund des Vorprojektes mit Kostenschätzung (±15 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Baukosten

19 850 000

­ Erstausstattung (Mobiliar und Umzüge) ­ Zwischentotal

350 000 20 200 000

­ Kostenungenauigkeit 15 % Gesamter Verpflichtungskredit

3 000 000 23 200 000

2.4

Rahmenkredit

Benutzer:

Zivile Bundesverwaltung im In- und Ausland «Zivile Bauten»: 200 Mio. Franken Projekt-Nr. 620. 2014

2.4.1

Abtretungen aus dem beantragten Rahmenkredit

Zum Immobilienportfolio des BBL gehören jene Immobilien, die für die Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung sowie der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausser3501

parlamentarischen Kommissionen bestimmt sind. Die Abtretungen für den Bereich des Immobilienportfolios des BBL können wie folgt umschrieben werden: ­

bauliche Massnahmen im Bereich von Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen usw. bis 10 Millionen Franken;

­

sämtliche nicht planbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufe und die damit verbundenen Liegenschaftssanierungen;

­

Erstausstattung von Neubauten und neu erworbenen Gebäuden sowie Ausstattung neuer Arbeitsplätze;

­

Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, externe Beraterleistungen usw.;

­

Projektierungen von Vor- und Bauprojekten;

­

nicht offen ausgewiesene Reserven bzw. Kostenungenauigkeiten bei Bauprojekten;

­

teuerungs- oder währungsbedingte Mehrkosten bei sämtlichen Bauprojekten;

­

nicht versicherte Schäden an Liegenschaften;

­

nicht kalkulierbare Kosten infolge spezieller Marktsituationen bei Vorhaben im Ausland.

Die Höhe des zu beantragenden Rahmenkredits wird unter Berücksichtigung der mehrjährigen Investitionsplanung jährlich überprüft. Aus dem beantragten Rahmenkredit von 200 Millionen Franken werden Verpflichtungskredite für das Immobilienportfolio des BBL abgetreten.

2.4.2

Orientierung über die abgetretenen Verpflichtungskredite

Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der jährlichen Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamtes für Bauten und Logistik» unter anderem über die einzelnen Abtretungen und die Beanspruchung dieses Rahmenkredits orientiert.

2.4.3

Finanzielle Auswirkungen

Investitionskosten Aufgrund der vorgesehenen notwendigen und dringenden Vorhaben wird der folgende Rahmenkredit beantragt: Rahmenkredit von 200 Mio. Franken

3502

3

Zusammenstellung der beantragten Positionen im Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» Franken

Bern, Kochergasse 10, Instandsetzung Bundeshaus Nord Projekt-Nr. 2001.275; Ziff. 2.1 der Botschaft Zürich, Schweizerisches Landesmuseum, Sanierung Etappe C Projekt-Nr. 3667.043; Ziff. 2.2 der Botschaft Brig-Glis, Bielstr. 1, Neubau Zollanlage Projekt-Nr. 8065.001; Ziff. 2.3 der Botschaft

29 800 000 95 000 000 23 200 000

Rahmenkredit Projekt-Nr. 620.2013; Ziff. 2.4 der Botschaft

200 000 000

Total Erhöhung des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten»

348 000 000

4

Verpflichtungskredit «Zumiete für MeteoSchweiz»: Unterbringung des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz im Raum Zürich

Benutzer:

Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz «Zumiete für MeteoSchweiz»: 30 Mio. Franken

4.1

Ausgangslage

Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz ist ein Bundesamt, das seit 1997 den FLAG-Status (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) hat.

In den Jahren 2007/2008 evaluierte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Aufgaben, Leistungen und die Organisation von MeteoSchweiz. Gestützt auf diese Evaluation beauftragte der Bundesrat MeteoSchweiz im Dezember 2008 mit einer generellen Reform. Diese hatte zum Ziel, den Eigenfinanzierungsgrad der MeteoSchweiz zu erhöhen und MeteoSchweiz mit einem Status zu versehen, der ihr eine grössere finanzielle und operationelle Unabhängigkeit gewährt.

Gestützt auf die Bundesratsentscheide vom 16. Dezember 2009 sowie vom 10. Dezember 2010 wurde die Ausgliederung der MeteoSchweiz in die dezentrale Bundesverwaltung konkretisiert.

Am 29. Juni 2011 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über Aufgaben, Organisation und Finanzierung des Eidgenössischen Instituts für Meteorologie und Klimatologie (Meteorologiegesetz, MetG) eröffnet.

Dieses Gesetz sah unter anderem vor, die Aufgaben der MeteoSchweiz neu zu strukturieren und das Bundesamt auszugliedern bzw. in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umzuwandeln. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 21. Oktober 2011.

3503

Mit Beschluss vom 2. März 20123 hiess der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf zum Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für die Meteorologie und Klimatologie gut. Da jedoch der Nationalrat und der Ständerat an ihren Sitzungen vom 30. Mai bzw. 26. September 2012 nicht auf die Revision des Meteorologiegesetzes eintraten, wird MeteoSchweiz nicht ausgelagert. Das EFD/BBL bleibt somit für die Unterbringung von MeteoSchweiz zuständig.

Das generelle Reformvorhaben, basierend auf den Empfehlungen der EFK und einem adaptierten Reformauftrag des EDI vom 30. Juni 2012 ist jedoch grundsätzlich unbestritten und wird auch ohne Auslagerung in die dezentrale Bundesverwaltung umgesetzt.

4.2

Unterbringung MeteoSchweiz

MeteoSchweiz ist heute im Raum Zürich an folgenden Standorten untergebracht: ­

Zürich, Krähbühlstrasse 58 (Hauptsitz) Eigentum Bund

­

Zürich, Ackermannstrasse 26 Eigentum Bund

­

Zürich-Flughafen, Operationszentrum Miete

Zur Optimierung des Betriebs und somit Unterstützung der angestrebten Reform wurde eine Zusammenlegung der MeteoSchweiz im Raum Zürich an einem Ort angestrebt.

Zu diesem Zweck wurde per 14. Dezember 2011 zwischen der Flughafen Zürich AG und dem Bundesamt für Bauten und Logistik BBL ein Mietvertrag mit dem Ziel abgeschlossen, diesen ab der Verselbstständigung zu einer Anstalt des Bundes (1. Januar 2014) der MeteoSchweiz zu übertragen. Der Abschluss dieses Mietvertrags erfolgte nach der Freigabe durch den Departementsvorsteher des EDI per 2. Dezember 2011.

Folgende Argumente haben den Ausschlag für den Standort Flughafen-Zürich gegeben: ­

Kundennähe: Aviatik und Flughafenbetreiber gehören zu den wichtigsten Kunden von MeteoSchweiz

­

Zentralisierung Standorte: MeteoSchweiz ist heute an drei Standorten in Zürich untergebracht. Die Zentralisierung führt zu einer Reduktion der Transaktionskosten.

­

Betriebliche Optimierung: Der heutige Standort Krähbühlstrasse aus dem Jahre 1949 erschwert wegen der Objektstruktur eine optimale Produktionsinfrastruktur für die Wetter- und Klimadienste. Eine optimale Anordnung der Arbeitsplätze ist technisch und finanziell nur schwer realisierbar; verschiedene Teams sind zum Teil über das ganze Gebäude verteilt und in unterschiedlich grossen Büros untergebracht.

Der abgeschlossene Mietvertrag ist Bestandteil einer zwischen der Flughafen Zürich AG und der MeteoSchweiz abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung, in der generell die Zusammenarbeit betreffend Flächennutzung, Nutzung von Kommunikations3

BBl 2012 3563

3504

infrastruktur und IKT-Dienstleistungen sowie Meteo-Dienstleistungen zwischen den Parteien geregelt ist.

4.3

Unterbringungskonzept Raum Zürich

Mit der Unterbringung von MeteoSchweiz im Gebäudekomplex des Flughafens Zürich können Synergien genutzt werden. Diese Zentralisierung ermöglicht es dem BBL, einen Grossteil der in Zürich an unterschiedlichen Standorten untergebrachten Verwaltungseinheiten des Bundes an der Krähbühlstrasse 58/Ackermannstrasse 26 in Zürich zusammenzufassen.

4.4

Grundelemente des Mietvertrages

Der Mietvertrag mit der Flughafen Zürich AG umfasst folgende Eckwerte: Dauer des Mietvertrages Die Mietdauer beträgt 15 Jahre.

Ausbau Edelrohbau Der Ausbau Edelrohbau geht zu Lasten der Flughafen Zürich AG.

Mieterausbau Der Mieterausbau geht zu Lasten der Schweizerischen Eidgenossenschaft und wird über den Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» finanziert.

Mietzinsanpassungen Der Mietzins ist ab 1. Juni 2014 indexiert und kann jeweils einmal pro Kalenderjahr entsprechend der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst werden.

Nebenkosten Die Nebenkosten werden durch die Flughafen Zürich AG jährlich abgerechnet und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Rechnung gestellt.

4.5

Termine

Im Terminplan sind die einzelnen Phasen für den Ausbau Edelrohbau sowie den Mieterausbau wie folgt vorgesehen: ­ Bauprojekt mit Kostenvoranschlag

1. Quartal 2013

­ Vorbereitung der Ausführung

2. Quartal 2013

­ Ausführung ­ Bezug/Inbetriebnahme

3. Quartal 2013 ­ 1. Quartal 2014 2. Quartal 2014

3505

Vorbehalten bleiben nicht vorhersehbare Terminverschiebungen aufgrund von Einsprachen und Rekursen in den planungs- und baurechtlichen Auflage- oder Genehmigungsverfahren sowie im Ausschreibungsverfahren der Arbeiten.

4.6

Finanzielle Auswirkungen

Betriebskosten MeteoSchweiz Die gegenwärtige dezentrale Unterbringung von MeteoSchweiz an drei Standorten in Zürich kann mit dem Umzug an den Flughafen Zürich optimiert werden. Verschiedene Supportfunktionen wie Haus-, Post- und Logendienst können zusammengefasst und damit Ressourcen eingespart werden. Zudem ergibt sich ein wichtiger Synergiegewinn bei der Produktion von Wetter- und Flugwetterprognosen, indem die entsprechenden Teams zusammengelegt werden können. Ebenfalls entfallen Dienstreisen zwischen den Standorten Krähbühlstrasse und Flughafen Zürich für Sitzungen, was ebenfalls zu einer Einsparung führt. Die optimale Anordnung der Arbeitsplätze gemäss Anforderungen der Aufbau- und Ablauforganisation ist ein weiterer wichtiger Vorteil dieser Lösung.

Unterbringungskosten Die Unterbringungskosten für die drei alten Standorte und den neuen Standort sind praktisch identisch. Jedoch kann der Betrieb der MeteoSchweiz mit der Zusammenlegung an einem Standort entsprechend optimiert werden. Die bedürfnisgerechte Unterbringung der MeteoSchweiz am heutigen Standort Krähbühlstrasse 58 hätte zudem Investitionen im Umfang von rund 10 Millionen Franken zur Folge.

Es besteht die Absicht, verschiedene Dienststellen, die zur Zeit in Zürich in Mietobjekten untergebracht sind, an der Krähbühlstrasse 58/Ackermannstrasse 26 zusammenzufassen. Durch diese Massnahme fallen mittelfristig Zumietkosten im Umfang von jährlich ca. 1,4 Millionen Franken weg.

Investitionskosten Auf Grund des Vorprojektes mit Kostenschätzung (±20 %) beläuft sich der Mieterausbau für die zugemieteten Räumlichkeiten inkl. Umzug und Möblierungskosten auf total 4 Millionen Franken. Dieser Betrag wird über den Rahmenkredit «Zivile Bauten» des Bundesamtes für Bauten und Logistik finanziert.

Verpflichtungskredit «Zumiete für MeteoSchweiz» Gemäss Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20054 (FHG) müssen alle Mietverträge, die den Schwellenwert von 10 Millionen Franken überschreiten, beim Parlament mittels Immobilienbotschaft beantragt werden.

4

SR 611.0

3506

Die Mietkosten inkl. Nebenkosten und mutmassliche Mietzinsanpassungen werden bei einer Laufzeit von 15 Jahren wie folgt veranschlagt: Franken

­ Mietkosten für MeteoSchweiz über 15 Jahre

30 000 000

Neuer Verpflichtungskredit «Zumiete für MeteoSchweiz»

30 000 000

5

Zusammenstellung aller beantragten Verpflichtungskredite (zivile Bauten und Zumiete) Franken

Bern, Kochergasse 10, Instandsetzung Bundeshaus Nord Projekt-Nr. 2001.275; Ziff. 2.1 der Botschaft Zürich, Schweizerisches Landesmuseum, Sanierung Etappe C Projekt-Nr. 3667.043; Ziff. 2.2 der Botschaft Brig-Glis, Bielstr. 1, Neubau Zollanlage Projekt-Nr. 8065.001; Ziff. 2.3 der Botschaft

29 800 000 95 000 000 23 200 000

Rahmenkredit Projekt-Nr. 620.2013; Ziff. 2.4 der Botschaft

200 000 000

Total der Erhöhung des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten» beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)

348 000 000

Mietkosten für MeteoSchweiz über 15 Jahre; Ziff. 4 der Botschaft

30 000 000

Total des neuen Verpflichtungskredits «Zumiete für MeteoSchweiz» beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)

30 000 000

Total der in dieser Botschaft beantragten Verpflichtungskredite

378 000 000

6

Auswirkungen

6.1

Auswirkungen auf den Bund

6.1.1

Personelle Auswirkungen

Die geplanten Vorhaben haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Personalbedarf der betroffenen Dienststellen. Kann aber durch betrieblich-organisatorische Massnahmen und aus Effizienzgründen Personal eingespart werden, so sind diese Auswirkungen bei den entsprechenden Vorhaben aufgeführt.

3507

6.1.2

Finanzielle Auswirkungen des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten»

Betriebskosten Als Betriebskosten werden die jährlichen Ausgaben bezeichnet, die durch den bestimmungsgemässen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören die Ausgaben für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (Wartung, Instandhaltung), die Kontroll- und Sicherheitsdienste sowie die Abgaben und Beiträge.

Die Betriebskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

Investitionskosten Die Investitionen für die zivilen Immobilien sind im Voranschlag 2014 und im Finanzplan 2015­2017 aufgeführt.

Die Investitionskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

Übrige Kosten Die Kosten für Informatikkomponenten und die Anbindung an IT-Netze werden gemäss der Weisung über die Zusammenarbeit zwischen BBL und BIT in ihren Rollen als Leistungserbringer einerseits vom BBL, andererseits aber auch von den IT-Leistungserbringern und -nutzern budgetiert und übernommen.

6.1.3

Finanzielle Auswirkungen des neuen Verpflichtungskredits «Zumiete für MeteoSchweiz»

Unterbringungskosten Die Kosten für die Unterbringung von MeteoSchweiz sind im Voranschlag 2014 und im Finanzplan 2015­2017 aufgeführt.

Die Unterbringungskosten werden unter Ziffer 4.6 dieser Botschaft ausgewiesen.

Investitionskosten Die Investitionskosten sind im Voranschlag 2014 und im Finanzplan 2015­2017 aufgeführt.

Die Investitionskosten werden unter Ziffer 4.6 dieser Botschaft ausgewiesen.

6.2

Terminliche Auswirkungen

Bei den beantragten Einzelprojekten kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und der Realisierung termingerecht begonnen wird.

Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass sich einzelne Realisierungstermine aufgrund von Einsprachen und Rekursen in planungs- und baurechtlichen Auflageoder Genehmigungsverfahren sowie bei der Ausschreibung der Arbeiten verzögern.

Verzögerungen können überdies entstehen, wenn die Voranschlagskredite in den 3508

kommenden Jahren nicht genügen, um neben den laufenden Projekten auch neue Projekte zu finanzieren.

6.3

Generationenverträglichkeit

Das BBL legt bei allen Bauvorhaben grossen Wert auf nachhaltiges Bauen. Aufgrund dieser Forderung werden Gebäude erstellt, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen und somit die Auswirkungen auf künftige Generationen berücksichtigen.

Bei anstehenden Um- oder Neubauten wird jeweils die maximal mögliche Nutzung erneuerbarer Energie dargelegt, wobei bei Gesamterneuerungen und grösseren Umbauten immer eine vorbildliche energetische Sanierung angestrebt wird.

Bei Umbauten wird deshalb der Standard MINERGIE® und bei Neubauten der Standard MINERGIE-P-ECO® angestrebt.

Damit trägt der Bundesrat auch dem Auftrag der Motion 10.3638 ­ der Kommission für öffentliche Bauten des Nationalrats, Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei Bundesbauten ­ Rechnung.

7

Stand des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten»

In den Verzeichnissen «Stand der Verpflichtungskredite» zum Voranschlag und zur Rechnung werden sämtliche laufenden und abgerechneten Bauprojekte der Bauresp. Immobilienbotschaften ausgewiesen. Jeder neu bewilligte Verpflichtungskredit bewirkt eine Aufstockung des bestehenden Verpflichtungskredits «Zivile Bauten».

Wenn alle mit einer Bau- oder Immobilienbotschaft beantragten und bewilligten Projekte abgerechnet sind, reduziert sich der Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» um den Gesamtbetrag des mit dieser Bau- resp. Immobilienbotschaft beantragten Kredits.

Der Gesamtbetrag der per 1. Januar 2013 ausgewiesenen Verpflichtungskredite «Zivile Bauten» von 1 885 700 000 Franken wird durch die vorliegende Immobilienbotschaft um 348 Millionen Franken erhöht und beträgt damit nach Vorliegen des Bundesbeschlusses neu insgesamt 2 233 700 000 Franken.

3509

8

Rechtliche Aspekte

8.1

Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.

Im Weiteren sind massgebend: ­

die Artikel 21­27 FHG

­

Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 20045 über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten

­

Artikel 28 VILB.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der beantragten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung6.

8.2

Form des Erlasses

Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung sowie von Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20027 die Form eines einfachen, nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses zu geben.

8.3

Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte (Ausgabenbremse).

Der mit der vorliegenden Immobilienbotschaft beantragte Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» beträgt insgesamt 348 Millionen Franken und wird somit integral der Ausgabenbremse unterstellt.

Ebenso wird der ebenfalls mit der vorliegenden Immobilienbotschaft beantragte Verpflichtungskredit «Zumiete für MeteoSchweiz» von 30 Millionen Franken separat der Ausgabenbremse unterstellt.

5 6 7

SR 611.051 SR 101 SR 171.10

3510