Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Änderung der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) Es bestehen Zweifel, ob die angestrebte Sicherstellung der mehrheitlich in ferner Zukunft anfallenden Stilllegungskosten sowie der Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle im Rahmen der geltenden Verordnung gewährleistet ist. Deshalb sollen die Beitragsberechnung und die Bandbreiten der Fondsbestände angepasst sowie die Beitragspflicht verlängert werden.

Datum der Eröffnung: 21. August 2013 Vernehmlassungsfrist: 22. Oktober 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie, Sektion Kernenergie- und Rohrleitungsrecht, 3003 Bern, Telefon 031 325 34 35, Fax 031 323 25 00, www.bfe.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

3. September 2013

2013-2134

Bundeskanzlei

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Vernehmlassungsverfahren

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