Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 12396 Widersprechende Microsoft Corporation, One Microsoft Way, US-Redmond, WA 98052-6399, CH-Marke Nr. 509 127 «Microsoft Office» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin NANJING JIEHENG INVESTMENT MANAGEMENT CO., LTD., 301 Building No. 53, Ruijinxincun, Ruijin Street, CN-Nanjin City Jiangsu Province, internationale Registrierung Nr. 1 105 193 «Office 365».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. Juli 2013 Folgendes verfügt: 1.

Auf den Widerspruch Nr. 12396 wird nicht eingetreten.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

10. Juli 2013

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2013-1779

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