13.006 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2012 Auszug: Kapitel I vom 8. März 2013

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2012 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

8. März 2013

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2013-0558

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Bericht Kapitel I An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Bundeskanzlei 2009 P 06.3245

Regierungsreform. Departementsumbildung gemäss langfristigen Prioritäten (N 20.3.09, [Burkhalter]-Bourgeois)

Das Postulat verlangt vom Bundesrat, die Umgestaltung der Departemente auf eine vollständige Umbildung und Neubenennung auszuweiten. Insbesondere wird der Bundesrat gebeten, ein Modell zu prüfen, das eine Neuorganisation der Departemente sowie eine klare Formulierung von sieben Prioritäten für die schweizerische Politik vorsieht: Departement für Stabilität (Département de l'équilibre), Departement für Sicherheit (Département de la sécurité), Departement für Öffnung (Département de l'ouverture), Departement für Bildung und Kultur (Département de l'intelligence), Departement für Wachstum (Département de la croissance), Departement für Solidarität (Département de la solidarité) und Departement für Ökologie (Département de l'écologie). Diese Neuorganisation soll Synergien nutzen und zur Verhinderung von Blockaden zwischen den Departementen beitragen.

Im Frühling 2011 hat der Bundesrat die Frage der Umgestaltung der Departemente vertieft diskutiert. Am 29. Juni 2011 hat er über die Reorganisation der Departemente Beschlüsse gefasst. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wird künftig den Namen Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) tragen. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF), der ETH-Bereich und das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) werden in diesem neuen Departement angesiedelt. Zugleich werden das SBF und das BBT zusammengelegt zum neuen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Das heutige Integrationsbüro wird zur Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA) und ganz dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten unterstellt. Das Bundesamt für Veterinärwesen, das heute im EVD angesiedelt ist, wechselt ins Eidgenössische Departement des Innern. Die Reorganisationsarbeiten sind abgeschlossen. Die neue Organisation tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulates.

2010 M 10.3393

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (3) (S 14.9.10, Geschäftsprüfungskommission NR 10.054; N 17.12.10)

2010 M 10.3632

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (3) (S 14.9.10, Geschäftsprüfungskommission SR 10.054; N 17.12.10)

Die Motionen beauftragen den Bundesrat, das Instrument des Dreier-Ausschusses im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) zu regeln, damit diese Ausschüsse bei wichtigen und übergreifenden 2814

Geschäften einen Ausgleich zwischen dem Departemental- und dem Kollegialprinzip schaffen und die Entscheidgrundlagen des Bundesrates verbessert werden.

Mit der Zusatzbotschaft vom 13. Oktober 2010 zur Regierungsreform (BBl 2010 7811) unterbreitete der Bundesrat der Bundesversammlung eine Änderung von Artikel 23 RVOG. Diese sah die Einführung einer Pflicht für die Ausschüsse vor, den Bundesrat zu informieren. Zudem sollte jeder Ausschuss neu über ein Sekretariat verfügen, das beim zuständigen Departement angegliedert ist. Diese Änderungen setzte der Bundesrat bereits vor der Behandlung im Parlament um. Überdies reduzierte er die Anzahl der Ausschüsse von siebzehn auf neun. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen übernahm das Parlament im Wesentlichen den Vorschlag des Bundesrates. Im Unterschied zum Entwurf des Bundesrates sieht die von National- und Ständerat beschlossene Änderung allerdings vor, dass die Bundeskanzlei (BK) das Sekretariat der Ausschüsse führt. Die Änderung des RVOG wurde am 28. September 2012 verabschiedet (BBl 2012 8199). Die Referendumsfrist läuft bis am 17. Januar 2013. Unter Leitung der BK werden die Umsetzungsarbeiten vorangetrieben. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Bundesrat die Änderung des RVOG zusammen mit allfälligen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2014 in Kraft setzen.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 10.3394

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (4) (S 14.9.10, Geschäftsprüfungskommission NR 10.054; N 17.12.10)

2010 M 10.3633

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (4) (S 14.9.10, Geschäftsprüfungskommission SR 10.054; N 17.12.10)

Die Motionen verlangen vom Bundesrat, im Rahmen der Regierungsreform konkrete Massnahmen zu beschliessen bzw. vorzuschlagen, damit er bei wichtigen Geschäften eine effektive Führung wahrnehmen kann, die im Einklang mit seiner Gesamtverantwortung als Kollegial- und oberste Exekutivbehörde steht.

Im Rahmen der Zusatzbotschaft vom 13. Oktober 2010 zur Regierungsreform (BBl 2010 7811) schlug der Bundesrat zwei neue Bestimmungen im Regierungsund Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) vor, die zur Stärkung der effektiven Führung beitragen sollen. Zum einen legte der Bundesrat eine Änderung von Artikel 10a RVOG vor. Dieser präzisiert im Interesse einer kohärenten Informationstätigkeit die Aufgaben, die die Bundesratssprecherin oder der Bundesratssprecher für den Bundesrat wahrnimmt. Zum anderen schlug der Bundesrat vor, in einem neuen Artikel 12a RVOG die Informationspflicht der Mitglieder des Bundesrates sowie der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers bzw.

die Informationsrechte des Bundesrates als Kollegium gegenüber seinen Mitgliedern und der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler zu verankern. Die gesetzliche Regelung der Informationspflicht soll zur Stärkung des Kollegiums beitragen. Beide Bestimmungen wurden von National- und Ständerat im Wesentlichen unverändert übernommen und im Rahmen der Änderung des RVOG am 28. September 2012 verabschiedet (BBl 2012 8199). Die Referendumsfrist läuft bis am 17. Januar 2013.

Unter Leitung der BK werden die Umsetzungsarbeiten vorangetrieben. Nach

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Abschluss der Arbeiten wird der Bundesrat die Änderung des RVOG zusammen mit allfälligen Ausführungsbestimmungen in Kraft setzen.

Weiter hat der Bundesrat bereits am 30. November 2012 eine Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) verabschiedet, welche die Übernahme von besonderen Mandaten (Art. 1a RVOV) und die Abgabe der Federführung bei wichtigen Geschäften in ausserordentlichen Lagen (Art. 1b RVOV) durch die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten vorsieht.

Auch diese beiden Verordnungsänderungen tragen dazu bei, die effektive Führung zu stärken. Die Änderung der RVOV ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten (AS 2011 6089).

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 M 12.3339

Indikatoren zur Gleichstellung in der Legislaturplanung (N 3.5.12, Legislaturplanungskommission NR 12.008; S 6.6.12)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, zur neuen Leitlinie 7 der Legislaturplanung die erforderlichen Indikatoren zu entwickeln, welche die Fortschritte in der Gleichstellung von Frau und Mann festhalten, in Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Forschung, Gesundheit und sozialer Sicherheit und in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Gender-Indikator).

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2012 die quantifizierbaren Ziele und die Indikatoren für die Leitlinie 7 über die Gleichstellung von Mann und Frau verabschiedet. Diese sind auf dem Portal Statistik Schweiz des Bundesamtes für Statistik (www.legislaturindikatoren.admin.ch) publiziert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 2010 M 10.3212

Klare strategische Ausrichtung der Aussenpolitik (N 18.6.10, Müller Walter; S 9.12.10)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, ein Strategiedokument vorzulegen, das die Schwerpunkte der Aussenpolitik festlegt. Am 2. März 2012 hat der Bundesrat den Bericht über die aussenpolitischen Schwerpunkte 2012­2015 verabschiedet (www.eda.admin.ch > Aktuell > Informationen des EDA > Aussenpolitische Strategie der Schweiz). Der Bericht legt für die laufende Legislatur vier strategische Schwerpunkte fest: Die Beziehungen zu den Nachbarstaaten und zur Europäischen Union werden ausgebaut, der Einsatz für die Stabilität in Europa und der Welt verstärkt. Zudem werden die strategischen Partnerschaften und das multilaterale Engagement der Schweiz intensiviert und diversifiziert. Der Bericht befasst sich ebenfalls mit der Unterstützung von Schweizer Staatsangehörigen, die im Ausland wohnen oder ins Ausland reisen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2011 P 10.3880

Vor- und Nachteile eines Informationsabkommens mit Entwicklungsländern (N 28.2.11, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Am 4. April 2012 hat der Bundesrat den vom eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten erstellten Bericht «Vor- und Nachteile von Informationsabkommen mit Entwicklungsländern» gutgeheissen. Der Bericht wurde an die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben der Räte übermittelt.

Dieser Bericht kommt unter anderem zum Schluss, dass es für die Schweiz sinnvoll sein kann, mit Entwicklungsländern Steuerabkommen abzuschliessen. Damit kann ein Beitrag zur Unterbindung illegaler Finanzflüsse und zur Stärkung der Integrität des Schweizer Finanzplatzes geleistet werden. Der Bericht ist am 23. April 2012 veröffentlicht worden (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Vor- und Nachteile von Informationsabkommen mit Entwicklungsländern).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3228

Strategiewechsel gegenüber Nordafrika und dem Nahen Osten (N 17.6.11, Sommaruga Carlo)

In Beantwortung des Postulats teilte der Bundesrat die geäusserte Meinung, wonach die Schweiz nach den Unruhen in Nordafrika und im Nahen Osten ihre Aussenpolitik in dieser Region neu ausrichten muss. Aus diesem Grund hatte der Bundesrat am 11. März 2011 die Stossrichtung seiner Nordafrika-Strategie festgelegt.

Im April 2011 und im Oktober 2012 wurden regionale Botschafterkonferenzen in Tunesien durchgeführt. An beiden Konferenzen haben ebenfalls die Leiter der Kooperationsbüros teilgenommen. Die Aussenpolitik der Schweiz in der Region Nordafrika stand im Zentrum der Botschafterkonferenzen. Im Juli 2012 nahm der Bundesrat Kenntnis vom strategischen Rahmen der Schweizer Aktivitäten in Nordafrika. Die Umsetzung des Programms hat begonnen.

Im April 2012 nahm der Bundesrat die neue Strategie der Schweiz im Nahen Osten an. Diese orientiert sich an der Aussenpolitischen Strategie der neuen Legislatur 2012­2015. Im Zentrum stehen die politische und wirtschaftliche Stabilität in der Region des Nahen Ostens. In diesem Sinne engagiert sich die Schweiz, ausgeglichene bilaterale Beziehungen mit allen Staaten in der Region zu unterhalten.

Dieses Engagement basiert auf drei Säulen: der Entwicklungszusammenarbeit, der Friedensförderung und der Förderung des Respektes für das internationale Völkerrecht. Für den Nahen Osten und insbesondere die Syrien-Krise wurden zudem neue, integrierte Koordinationsforen geschaffen.

Die Schweiz ist auch weiterhin bereit, mit allen internationalen Akteuren zusammenzuarbeiten, die eine Transition unterstützen, die den Völkern Nordafrikas und des Nahen Ostens zugutekommt und wird ihre Massnahmen für Nordafrika fortlaufend mit den internationalen Partnern in der Region koordinieren.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats daher als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2011 M 09.3852

Stärkere staatsbürgerliche Einbindung von Auslandschweizern durch bessere politische Information (N 11.12.09, Segmüller; S 15.9.11)

Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den rund 700 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern eine vielfältigere Versorgung mit politischer Information zukommen zu lassen. In seiner Stellungnahme vom 18. November 2009 hat der Bundesrat anerkannt, dass dem Bedürfnis der Auslandschweizergemeinschaft nach einer vielfältigen und ausgewogenen Versorgung mit politischen Informationen entsprochen werden muss, und beantragt die Annahme der Motion. Der Auslandschweizergemeinschaft stehen heute vielfältige Druck-, Radio-, TV- und Online-Medien zur Verfügung, die teilweise spezifisch auf deren politische Information ausgerichtet sind. Als Beispiele seien hier (nicht abschliessend) die «Schweizer Revue» und das auf die Fünfte Schweiz zugeschnittene «Dossier» auf swissinfo.ch erwähnt. Zudem wird bereits heute jeder Mitbürger, der sich bei einer Auslandsvertretung immatrikuliert, mithilfe des «Merkblatts für Neuzuzüger» über die Webseiten der bei der Bundeskanzlei registrierten Parteien der Schweiz informiert. Das Informationsmaterial, welches den Neuzuzügern durch die Vertretung ausgehändigt wird, gibt Auskunft über sämtliche Informationskanäle, die den Auslandschweizern zur politischen Meinungsbildung angeboten werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 10.3838

Offizielle Schweizer Anlässe im Ausland mit Schweizer Wein und Spirituosen (N 17.12.10, Hurter Thomas; S 15.9.11)

2011 M 10.3820

Pflicht zum Ausschank von Schweizer Weinen in den Botschaften (N 17.12.10, Darbellay; S 15.9.11; N 23.12.11)

Die vom Parlament am 23. Dezember 2011 überwiesenen Motionen verlangen, bei Auftritten der Schweiz sowie offiziellen Anlässen im Ausland, die aus Bundesmitteln (mit)finanziert werden, Schweizer Weine und Spirituosen zu servieren.

Die Überweisung der beiden Motionen hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veranlasst, die Frage der Anschaffung und des Transports von Schweizer Wein für offizielle Anlässe auf den Auslandsvertretungen zu überdenken. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausland eine optimale Lösung anzubieten, ohne administrative Mehrkosten zu verursachen, wurde eine enge Zusammenarbeit mit der Société des exportateurs de vins suisses (SWEA) vereinbart. Jedes beliebige Produkt jedes einzelnen Produzenten bzw. Vertreibers kann über SWEA bestellt werden, was den Einbezug aller Schweizer Hersteller sicherstellt.

Die mit offiziellen Repräsentationspflichten betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EDA können inskünftig einmal pro Jahr eine Weinbestellung in Auftrag geben. Das neue Konzept wird während des ersten Quartals 2013 eingeführt.

Was den von Präsenz Schweiz realisierten offiziellen Auftritt der Schweiz an Grossveranstaltungen wie Weltausstellungen (Schweizer Pavillons) und Olympischen Spielen (Schweizer Häuser) sowie weiteren im Rahmen der Landeskommunikation im Ausland organisierten Anlässen anbelangt, hat sich Präsenz Schweiz seit jeher bemüht, soweit dies die Rahmenbedingungen vor Ort zuliessen, Schweizer Wein 2818

anzubieten und Schweizer Lebensmittel zu verwenden. Bereits an der in der Motion 10.3838 genannten Weltausstellung Schanghai 2010 hatte der Schweizer Pavillon Schweizer Wein im Angebot.

Es konnte aber festgestellt werden, dass ein zusätzliches Potenzial in der Promotion und Wahrnehmung der «kulinarischen Schweiz» im Ausland besteht. Mit dem neuen Konzept «Swiss Dining», das Präsent Schweiz (PRS) im Verlauf des Jahres 2012 entwickelt hat und das im House of Switzerland an den Olympischen Spielen in London im Sommer 2012 zum ersten Mal realisiert worden ist, möchte PRS dieses Potenzial vermehrt ausschöpfen. Im Rahmen dieses Kommunikationskonzeptes werden kulinarische Schweizer Qualitätsprodukte degustiert und einem ausgewählten Publikum bekannt gemacht. Damit soll eine bis anhin eher unbekannte Seite der Schweiz bekannt gemacht werden, was auch dem Schweizer Tourismus und der Schweizer Lebensmittelindustrie dienen kann. Neben den Auftritten an Grossveranstaltungen, wie Weltausstellungen und Olympische Spiele, organisiert PRS in Zusammenarbeit mit den Vertretungen «Schweizer Abende» an welchen die Schweizer Kulinarik ebenfalls einen hohen Stellenwert geniesst.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 11.3203

Koordinierte Arbeit der Verwaltung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (N 16.6.11, Brunschwig Graf; S 15.9.11)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt sicherzustellen, dass die Bundesstellen und ihre Dienstleistungen gegenüber Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen koordiniert und aus einer Hand bzw. im Sinne eines «Guichet unique» erfolgen. Das nun entstehende Auslandschweizergesetz (basierend auf der parlamentarischen Initiative Lombardi 11.446 «Für ein Auslandschweizergesetz») sollte die Dienstleistungen der Verwaltung zugunsten der sich im Ausland befindenden Schweizer Personen definieren und die Rolle des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) als «Guichet unique» verankern, wie sie heutzutage bereits durch die Konsularische Direktion (KD) des EDA wahrgenommen wird.

Die Helpline EDA innerhalb der KD ist Single Point of Contact für unsere Landsleute im Ausland, und die KD übernahm die Auswanderungsberatung des Bundesamtes für Migration. Sie führt zudem Gespräche mit anderen Verwaltungseinheiten zwecks Koordination und Zusammenarbeit in der Betreuung der Dossiers, welche die Auslandschweizer direkt betreffen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 11.3760

Konzept für das schweizerische Aussennetz (S 22.12.11, Aussenpolitische Kommission SR)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, das Parlament über die Bedürfnisse, Prioritäten und Ressourcen der schweizerischen Aussenpolitik zu informieren. Der Bundesrat ist diesem Auftrag im Rahmen zweier Dokumente nachgekommen: Aussenpolitischer Bericht 2011: Am 18. Januar 2012 hat der Bundesrat den Aussenpolitischen Bericht 2011 (BBl 2012 2897) genehmigt. Dieser legt neben der Berichterstattung über die aussenpolitischen Tätigkeiten der Schweiz auch das Bestreben des EDA dar, die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen effizient einzusetzen und die Strukturen regelmässig den wechselnden Gegebenheiten anzu2819

passen. Der Bericht geht auf die umfassende Reorganisation des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein, welche auf eine verstärkt wirkungsorientierte Verwaltungsführung hinzielt. Im Berichtsjahr wurden diese Bemühungen insbesondere im Ausland weitergeführt, wobei ein wichtiger Schritt die Schaffung regionaler Konsularzentren war, die Konsulardienstleistungen für mehrere Länder wahrnehmen. Der Aussenpolitische Bericht 2011 geht zudem auf die laufenden Projekte im Bereich der Ressourcensteuerung des EDA ein (vgl. Kap.

2.6 «Führungsunterstützung für die Aussenpolitik»).

Bericht über die aussenpolitischen Schwerpunkte 2012­2015: In Erfüllung der Motion Müller Walter 10.3212 («Klare strategische Ausrichtung der Aussenpolitik») verabschiedete der Bundesrat am 2. März 2012 den Bericht über die aussenpolitischen Schwerpunkte der Legislatur (Aussenpolitische Strategie 2012­2015; www.eda.admin.ch > Aktuell > Informationen des EDA > Aussenpolitische Strategie der Schweiz). Der Bericht legt für die laufende Legislatur vier strategische Schwerpunkte fest: Die Beziehungen zu den Nachbarstaaten und der Europäischen Union werden ausgebaut, der Einsatz für die Stabilität in Europa und der Welt verstärkt. Zudem werden die strategischen Partnerschaften und das multilaterale Engagement der Schweiz intensiviert und diversifiziert. Der Bericht befasst sich ebenfalls mit der Unterstützung von Schweizer Staatsangehörigen, die im Ausland wohnen oder ins Ausland reisen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 11.3510

Nötige Hilfe an Nordafrika mit Flüchtlingspolitik verbinden (N 28.9.11, FDP-Liberale Fraktion; S 12.3.12)

Im Rahmen der Botschaft vom 15. Februar 2012 zur Internationalen Zusammenarbeit 2013­2016 (BBl 2012 2485) hat der Bundesrat die Anliegen der Motion berücksichtigt. Dieser hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, in Absprache mit dem Bundesamt für Migration systematisch und frühzeitig zu prüfen, ob das aussen- und wirtschaftspolitische Engagement der Schweiz im Sinne der Botschaft an Fortschritte bei der Zusammenarbeit im Migrationsbereich mit dem jeweiligen Partnerstaat geknüpft werden kann. Dabei sollen ­ wann immer dies zweckmässig und möglich ist ­ das Ergreifen von konkreten Massnahmen oder der Abschluss von Abkommen insbesondere in den Bereichen Rückübernahme und Bekämpfung der illegalen Migration angestrebt werden.

Der Bundesrat hat im Jahr 2011 eine ressortübergreifende Struktur der interdepartementalen Migrationszusammenarbeit (Internationale Migrationszusammenarbeit/ IMZ) geschaffen. Zu den wichtigsten Akteuren dieser Struktur gehören das Eidgenössische Justiz-und Polizeidepartement, das EDA und das Staatssekretariat für Wirtschaft. Ziel ist es, die interne Koordination und Kohärenz der schweizerischen Migrationsaussenpolitik zu gewährleisten und gleichzeitig einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, der sowohl die Herausforderungen wie auch die Chancen der Migration berücksichtigt. Anhand eines Berichts, der im Rahmen des IAM-Plenums (Plenum der Interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migration), dem höchsten Niveau dieser interdepartementalen Struktur, erstellt wird, wird der Bundesrat jährlich über die Aktivitäten der Schweizer Migrationsaussenpolitik informiert.

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Im Kontext der Bemühungen der Schweiz, die internationale Migrationszusammenarbeit gemäss einem umfassenden Ansatz auszubauen, konnten mit verschiedenen Staaten, einschliesslich der Region Nordafrika, Migrationspartnerschaften abgeschlossen werden. Am 11. Juni 2012 hat sich die Schweiz mit Tunesien auf eine Migrationspartnerschaft geeinigt, mit dem Ziel, die freiwillige Rückkehr zu fördern, gegen die irreguläre Migration vorzugehen und die Flüchtlinge und vulnerablen Migrantinnen und Migranten in Tunesien besser zu schützen. Tunesien verpflichtet sich gleichzeitig zur Rückübernahme tunesischer Staatsangehöriger, die die Voraussetzungen für den Aufenthalt in der Schweiz nicht oder nicht mehr erfüllen. Ausserdem wird ein regelmässiger Migrationsdialog aufgenommen.

Die verstärkte Migrationszusammenarbeit mit Tunesien ist Teil des erhöhten Engagements der Schweiz in Nordafrika infolge der politischen Umwälzungen in den letzten Jahren. Der Bundesrat hat am 11. März 2011 eine Strategie zur Unterstützung des Prozesses der politischen Transition angenommen, die sowohl die Solidarität der Schweiz als auch ihre eigene Interessen widerspiegelt. Schutz und Migration stellen einen der drei Bereiche der Nordafrika-Strategie 2011­2016 dar. Zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2012 wurden insgesamt 1424 tunesische Staatsangehörige entweder in ihr Herkunftsland, einen Dublin-Staat oder einen Drittstaat zurückgeschickt. Dazu gehören auch die 8 Personen, welche durch einen Spezialflug nach Tunesien zurückgeführt wurden. Im gleichen Zeitraum kehrten 816 Menschen selbstständig zurück, 236 von ihnen profitierten vom Programm zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr nach Tunesien. Momentan pflegt die Schweiz zudem mit Marokko einen intensiven Migrationsdialog, der darauf abzielt, die Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr, gemäss einem globalen Ansatz und im Einklang mit den bestehenden Verpflichtungen der Schweiz, auszubauen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesamt für Gesundheit 2007 M 06.3210

Gesetzliche Regelungen für Nanotechnologie (N 6.10.06, Grüne Fraktion; S 22.3.07)

2010 P 09.4170

Nanotechnologie. Auslegeordnung zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf (S 9.3.10, Stadler)

Mit dem am 9. April 2008 vom Bundesrat verabschiedeten Aktionsplan «Synthetische Nanomaterialien» (www.bafu.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Chemikalien > Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien) wurden Massnahmen für den Zeitraum 2008­2011 vorgeschlagen, um eine verantwortungsbewusste Entwicklung im Bereich der synthetischen Nanomaterialien in der Schweiz zu gewährleisten.

Ein grosser Teil der vorgeschlagenen Massnahmen wurde mittlerweile umgesetzt.

Der Bundesrat hat am 25. April 2012 den Bericht über den Stand der Umsetzung, die Wirkung und den Regulierungsbedarf hinsichtlich des Aktionsplans Synthetische Nanomaterialien gutgeheissen. Dieser Bericht ist unter www.nanotechnologie.admin.ch > Aktionsplan Nanomaterialien veröffentlicht. Der Bericht des Bundesrates fasst den Stand der Umsetzung und die Wirkung des Aktionsplans zusammen und identifiziert die Massnahmen für das weitere Vorgehen des 2821

Bundes im Bereich Nanotechnologie bis Ende 2015. Er trägt damit den Forderungen der Punkte 1, 3 und 4 der Motion 06.3210, wie beispielsweise das Treffen von Massnahmen zum Schutze von Umwelt und Bevölkerung vor Nanopartikeln und Anwendungen, Rechnung. Zudem hat er mit der Darstellung des rechtlichen Rahmens das Anliegen des Postulats 09.4170 erfüllt.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion und des Postulats als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 P 09.3521

Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games (S 17.9.09, Forster)

2009 P 09.3579

Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games (N 25.9.09, Schmid Barbara)

Der Bundesrat hat am 15. August 2012 den Bericht «Gefährdungspotential von Internet und Online-Games» in Erfüllung der beiden Postulate verabschiedet. Der Bericht ist unter www.bag.admin.ch > Themen > Alkohol, Tabak, Drogen > Drogen > Prävention > Früherkennung und Frühintervention F+F > Wissen und Forschung > Exzessive Internetnutzung zu finden. Neben der Bestandesaufnahme zur Internetnutzung bietet der Bericht einen Überblick über die aktuellen Ansätze für Prävention und Behandlung exzessiver Internetnutzung. Das Eidgenössische Departement des Innern ist beauftragt, die weitere Entwicklung der Thematik mittels bestehender Monitoringsysteme zu verfolgen sowie eine Expertengruppe zu beauftragen, diese zu beurteilen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 09.3484

Sans Papiers. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung (N 3.3.10, Heim)

Der Bundesrat hat am 23. Mai 2012 den Bericht «Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers» (www.bag.admin.ch > Themen > Krankenversicherung > Aktuell > Archiv «Aktuell» 2012 Januar­Juni) in Erfüllung des Postulats verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, dass in der Praxis nur wenige Sans-Papiers im Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) versichert sind. Weiter wird festgestellt, dass Sans-Papiers je nach Kanton einen schwachen und unterschiedlichen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass ein höherer Versicherungsschutz der Sans-Papiers wünschenswert ist; hingegen hält er eine Revision des KVG nicht für notwendig, da der gesetzliche Rahmen mit der allgemeinen Versicherungspflicht eindeutig ist.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 P 10.3007

Beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation (N 28.9.10, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 98.450)

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2012 den Bericht «Finanzierung der stationären Suchthilfe und beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation» in Erfüllung des Postulats verabschiedet. Der Bericht ist unter www.bag.admin.ch > Themen > Alkohol, Tabak, Drogen > Drogen > Therapie > Finanzierung stationäre 2822

Suchthilfe zu finden. Der Bericht bietet eine Analyse der finanziellen Situation der stationären Suchthilfe, identifiziert allfällige Problemfelder und zeigt Handlungsoptionen auf. Der Bundesrat möchte jedoch das bestehende Finanzierungskonzept der stationären Suchthilfe nicht ändern. Zudem hält der Bundesrat eine Zweckbindung beschlagnahmter Drogengelder für die Suchtrehabilitation aus föderalistischen, finanzpolitischen und sachlichen Gründen nicht für angezeigt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 10.3953

Keine Einsparungen bei Brillen für Kinder (N 19.9.11, Meyer Thérèse; S 27.2.12)

Die Motion verlangt das Einfügen einer Ziffer im Kapitel 25 «Sehhilfen» in der Mittel- und Gegenständeliste nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31), um zu ermöglichen, dass für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr gegen augenärztliches Rezept eine jährliche Höchstvergütung von 180 Franken für Brillengläser und Kontaktlinsen ausgerichtet werden kann.

Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 12. Juni 2012 die Anpassung der KLV verabschiedet. Mit dieser Anpassung wird die Leistungspflicht für Brillengläser und Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wieder eingeführt. Seit dem 1. Juli 2012 wird jährlich ein Beitrag von 180 Franken für den Kauf von Brillengläsern und Kontaktlinsen ausgerichtet.

Die Leistungspflicht ist jedoch bis Ende 2013 befristet; die Befristung bezieht sich einzig auf die Höhe des Betrages. Dieser wird im Laufe des Jahres 2013 nochmals vertieft geprüft. Die grundsätzliche Leistungspflicht wird jedoch nicht in Frage gestellt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Statistik 2011 M 11.3465

Erhebung von Zahlen zur Privatverschuldung (N 27.9.11, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR; S 19.12.11)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Anzahl der verschuldeten Haushalte und im Speziellen der verschuldeten jungen Erwachsenen zu erheben. Diese Statistik soll auch die Haushaltsform, die Altersgruppe und die Einkommenskategorien der Verschuldeten einschliessen. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführte Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) liefert Daten zur Verschuldung der Haushalte. Diese Erhebung stellte im Jahr 2008 im Rahmen eines Zusatzmoduls unter anderem Fragen über bestehende Zahlungsrückstände in den Haushalten sowie über die Art von Krediten oder Darlehen, die den Haushalten gewährt werden. Die Ergebnisse wurden vom BFS 2011 publiziert (www.bfs.admin.ch > Infothek > Erhebungen, Quellen > Einkommen und Lebensbedingungen in der Schweiz (SILC) > Publikationen) und der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates zur Verfügung gestellt. Die publizierten Resultate liefern die geforderten Informationen nach Haushaltsform, Einkommenskategorie und Alter der Haushaltsmitglieder. Das BFS wird das SILC-Modul zur Verschuldung im Jahr 2013 wiederholen, ergänzt mit Fragen zur Verschuldung der

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Personen. Damit wird das BFS 2015 wiederum aktualisierte Informationen zur Verfügung stellen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3003

Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung der Immobilienpreise (S 12.3.12, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR 11.3021)

Eine externe Expertengruppe erarbeitete, begleitet durch das Bundesamt für Statistik (BFS), die geforderte Machbarkeitsstudie. Sie wurde Ende Juni 2012 fertiggestellt und enthält im Wesentlichen Informationen zu den Nutzern, den methodischen Konzepten und Grundlagen, den Datenquellen sowie den Entwicklungs- und Produktionskosten eines allfälligen Immobilienpreisindexes. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen deutlich den Nutzen einer offiziellen Statistik der Immobilienpreisentwicklung: Die Schweizerische Nationalbank, Aufsichtsorgane, Steuerbehörden und Gesetzgeber gehören zu den wichtigsten interessierten Kreisen. Ausserdem sind zahlreiche Wirtschaftsakteure stark an der Produktion solcher Zahlen interessiert. Zu den wichtigsten privaten Nutzern zählen Banken, Pensionskassen, Versicherungen, Eigentümerverbände, Unternehmen und Dachverbände. Die Studie kommt auch zum Schluss, dass die Produktion einer offiziellen Immobilienpreisstatistik unter gewissen Einschränkungen grundsätzlich möglich ist, in einigen Bereichen jedoch noch weitergehende Abklärungen erforderlich sind.

Der Bundesrat hat die Machbarkeitsstudie am 7. November 2012 genehmigt und das BFS ermächtigt, sie zu publizieren, was gleichentags erfolgt ist (www.bfs.admin.ch > Aktuell > Neues im Portal > Immobilienpreisindex). Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, einen schweizerischen Immobilienpreisindex aufzubauen und 2017 einzuführen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Sozialversicherungen 2007 P 07.3725

Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie (N 19.12.07, Fehr Jacqueline)

Der Bundesrat hat den Bericht «Gewalt und Vernachlässigung in der Familie: notwendige Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der staatlichen Sanktionierung» in Erfüllung des Postulats am 27. Juni 2012 verabschiedet (www.bsv.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Familie, Generationen und Gesellschaft > Schutz der Kinder vor Gewalt in der Familie: Bundesrat für mehr Kinder- und Jugendhilfe). Mit seinem Bericht definiert der Bundesrat die Grundleistungen eines modernen Kinder- und Jugendhilfesystems und trägt damit auf gesamtschweizerischer Ebene zur Klärung zentraler Begriffe bei. Ein umfassendes professionelles Kinder- und Jugendhilfeangebot reduziert vorbeugend die Risikofaktoren für Kindsmisshandlung und Vernachlässigung und greift dort intervenierend ein, wo das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist. Der Bundesrat will die zuständigen Akteure auf kantonaler Ebene bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen und ­ gestützt auf Artikel 26 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes vom 30. September 2011 (SR 446.1) ­ mit den Kantonen ab 2014 entsprechende Vereinbarungen abschliessen. Die zuständige Kommission 2824

für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat den Bericht des Bundesrates am 18. Oktober 2012 zur Kenntnis genommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2008 P 08.3235

Witwen- und Witwerrenten (N 18.9.08, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 07.3276)

Der Bundesrat hat am 4. April 2012 den Bericht «Wirtschaftliche Lage der Witwen und Witwer» in Erfüllung des Postulats am 4. April 2012 verabschiedet (www.bsv.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > AHV > Witwen und Witwer allgemein gut gestellt).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2008 M 07.3430

Keine höheren Spitaltarife und Spitalkosten für die Patienten der Invalidenversicherung (N 5.10.07, Müller Walter; S 18.12.08)

Die Motion fordert, das Gesetz so anzupassen, dass den Patientinnen und Patienten der IV in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern die gleichen Tarife und Kosten verrechnet werden wie den Patientinnen und Patienten der obligatorischen Krankenversicherung. Mit der Statuierung von Artikel 14bis des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (SR 831.20; Inkrafttreten: 1.1.2013), die getrennt von der 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket erfolgt ist, ist die Motion umgesetzt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2009 P 09.3161

Soziale Sicherheit. Schwelleneffekte und ihre Auswirkungen (S 4.6.09, Hêche)

Der Bundesrat hat den Bericht «Einkommenseinbussen aufgrund der Ausgestaltung von Bedarfsleistungen und Abgaben» in Erfüllung des Postulats am 21. November 2012 verabschiedet. Grundlage dieses Bundesratsberichts bildet der Bericht «Schwelleneffekte und negative Erwerbsanreize», den die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren erarbeitet hat. Beide Berichte sind unter www.bsv.admin.ch > Themen > Alter, Generationen und Gesellschaft > Sozial-/Gesellschaftspolitik: ausgewählte Themen > Einkommenseinbussen aufgrund der Ausgestaltung von Bedarfsleistungen und Abgaben zu finden. Der Bundesrat vertritt in seinem Bericht die Auffassung, dass systembedingte Einkommenseinbussen soweit möglich zu vermeiden sind. Er stellt zudem fest, dass die Mehrheit der Kantone Massnahmen zur Beseitigung von bestehenden systembedingten Einkommenseinbussen ergriffen hat. Systembedingte Einkommenseinbussen bestehen auch in der IV; sie sollen im Rahmen der IV-Revision 6b durch Einführung eines stufenlosen Rentensystems eliminiert werden sollen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2825

2009 P 09.3655

Allgemeine Erwerbsversicherung (N 25.9.09, Schenker Silvia)

Der Bundesrat hat am 14. September 2012 den Bericht «Erwerbsausfall und soziale Absicherung» in Erfüllung des Postulats verabschiedet (www.bsv.admin.ch > Themen > Überblick > Grundlagen). Der vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern erarbeitete Bericht untersucht das Modell einer allgemeinen Erwerbsversicherung sowie andere Arten von Reformen nach bestimmten Kriterien, wie Effektivität, Effizienz und Transparenz. Im Vergleich zum aktuellen Sozialversicherungssystem zeigte sich, dass die umfassenden Reformen keine entscheidenden Vorteile gegenüber dem heutigen System bringen würden. Die Sozialversicherungen erfüllen ihre Zielsetzungen für die meisten Personen im erwerbsfähigen Alter, und die Grundsätze sind nach wie vor zentral und sinnvoll. Verbesserungen drängen sich dennoch auf, um die verschiedenen Systeme einander anzunähern oder besser zu koordinieren.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 11.3357

Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die IV (N 30.9.11, Graf-Litscher; S 27.2.12)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Entscheid des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom 1. November 2005 aufzuheben und die ärztlichen Leistungen der Komplementärmedizin von der IV wieder vergüten zu lassen. Die Randziffer 1209 des Kreisschreibens über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen der IV wurde auf den 1. Januar 2012 so angepasst, dass komplementärmedizinische Verfahren unter den gleichen Bedingungen und Auflagen, wie sie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bzw. in der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (SR 832.112.31) definiert sind, im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2017 auch von der IV übernommen werden. Die Motion ist damit umgesetzt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

Staatssekretariat für Bildung und Forschung 2000 P 99.3528

Förderung der Musikausbildung (N 24.3.00, Bangerter) ­ vormals BBW

Der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative «Jugend + Musik» wurde in der Volksabstimmung vom 23. September 2012 vom Souverän angenommen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2006 M 05.3360

Ein Departement für Bildung, Forschung und Innovation (S 21.9.05, Bürgi; N 14.3.06; Abschreibung beantragt BBl 2009 4561)

2006 M 05.3378

Ein Departement für Bildung, Forschung und Innovation (N 14.3.06, Pfister Theophil; S 20.9.06; Abschreibung beantragt BBl 2009 4561)

2006 M 05.3379

Ein Departement für Bildung, Forschung und Innovation (N 14.3.06, Widmer; S 20.9.06; Abschreibung beantragt BBl 2009 4561)

2826

2006 M 05.3380

Ein Departement für Bildung, Forschung und Innovation (N 14.3.06, Randegger; S 20.9.06; Abschreibung beantragt BBl 2009 4561)

2006 M 05.3381

Ein Departement für Bildung, Forschung und Innovation (N 14.3.06, Riklin; S 20.9.06; Abschreibung beantragt BBl 2009 4561)

Der Bundesrat hat am 29. Juni 2011 entschieden, die Departemente neu zu ordnen und die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation unter einem Dach zu vereinen.

Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung einschliesslich Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen wird aus dem Eidgenössischen Departement des Innern herausgelöst und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement angegliedert, dem bereits das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie unterstellt ist. Nachdem die gesetzlichen Grundlagen auf Ende 2012 angepasst worden sind, nimmt das neue Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation ab 1. Januar 2013 seine Tätigkeit auf.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der fünf gleichlautenden Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Justiz 2008 M 06.3658

Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten (S 21.3.07, Heberlein Trix; N 12.3.08; S 2.6.08)

Die Bundesversammlung hat am 15. Juni 2012 das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten verabschiedet (BBl 2012 5937), das die Anpassung bestehender Gesetze in den Bereichen Privatrecht, internationales Privatrecht, Strafrecht und Ausländerrecht vorsieht. Das von der Motion ebenfalls geforderte «umfassende Konzept» in den Bereichen Opferschutz und Prävention liegt mit dem Bericht des Bundesrates vom 14. September 2012 zuhanden der eidgenössischen Räte in Erfüllung der Motion 09.4229 Tschümperlin «Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat» sowie des Postulats 12.3304 Heim «Prävention der Zwangsverheiratung» (www.ejpd.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen 2012 > Programm gegen Zwangsheiraten: Zusammenarbeit verstärken) nun ebenfalls vor.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 09.4039

Abstimmung über die Anti-Minarett-Initiative und Integration (N 3.3.10, Maire; S 1.6.10)

Der Bundesrat verabschiedete am 5. März 2010 den «Bericht zur Weiterführung der Integrationspolitik des Bundes» (www.ejpd.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen 2010 > Bundesrat will Integration verstärken) in Erfüllung der Motionen 06.3445 Schiesser «Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe» und 06.3765 Sozialdemokratische Fraktion «Aktionsplan Integration». Damit erfüllte er seine in der Stellungnahme zur Motion gemachte Zusage. Der Bundesrat beteiligte sich ausserdem aktiv an der zweiten Nationalen 2827

Integrationskonferenz, welche die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) am 12. Mai 2011 in Solothurn durchführte. Noch im gleichen Jahr beschlossen sowohl die TAK als auch der Bundesrat, den Dialog mit privaten Akteuren zu intensivieren, um die öffentlich-private Zusammenarbeit in der Umsetzung der Integrationspolitik zu vertiefen. Am 30. Oktober 2012 wurde der Dialog zum Thema «Arbeiten» lanciert. Der Bund hat 2010 sodann unter Federführung des Eidgenössischen Justizund Polizeidepartements und in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten den sogenannten «Muslim-Dialog» geführt. Dessen Ziel war es, im Nachgang zur Anti-Minarett-Abstimmung vom 29. November 2009 Ängsten und Vorurteilen gegenüber dem Islam entgegenzutreten. Die Resultate des Dialogs auf Bundesebene wurden im Bericht «Muslim-Dialog 2010» festgehalten, der am 16. Dezember 2011 vom Bundesrat verabschiedet und veröffentlicht worden ist (www.ejpd.admin ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen 2011 > Bundesrat nimmt Bericht «Muslim-Dialog 2010» zur Kenntnis).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 09.4229

Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat (N 3.3.10, Tschümperlin; S 1.6.10)

Das Bundesamt für Migration hat eine von ihm bei der Universität Neuenburg in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel « in der Schweiz: Ursachen, Formen, Ausmass» veröffentlicht (www.bfm.admin.ch > Dokumentation > Publikationen). Der Bundesrat hat am 14. September 2012 einen auf diese Studie gestützten Bericht verabschiedet (Bericht des Bundesrates zuhanden der eidgenössischen Räte in Erfüllung der Motion 09.4229 Tschümperlin, «Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat» sowie des Postulats 12.3304 Heim «Prävention der Zwangsverheiratung») (www.ejpd.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen 2012 > Programm gegen Zwangsheiraten: Zusammenarbeit verstärken), der nebst einer Präsentation der Ergebnisse der Studie und des sich daraus ergebenden Handlungsbedarfs das von der Motion zusätzlich zur Studie geforderte Programm für Massnahmen in den Bereichen Prävention, Beratung/Begleitung und Opferschutz enthält.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 09.3676

Völkerrecht und Landesrecht. Systemwechsel vom Monismus zum Dualismus (N 3.3.10, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

Der Bundesrat hat am 5. März 2010 den Bericht «Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht» (BBl 2010 2263) in Erfüllung des Postulats 07.3764 «Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht» der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates und des Postulats 08.3765 «Volksinitiativen und Völkerrecht» der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats verabschiedet. Der Bericht enthält auch eingehende Ausführungen zu Fragen eines Systemwechsels vom Monismus zum Dualismus. Weiter hat der Bundesrat am 30. März 2011 seinen Zusatzbericht zum Bericht vom 5. März 2010 über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht (BBl 2011 3613) dem Parlament unterbreitet. Der Nationalrat hat einen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission angenommen, wonach die Kommission die Beantwor2828

tung der durch das Postulat aufgeworfenen Frage in den vom Bundesrat zur Begründung seines Abschreibungsantrages angeführten Berichten vom 5. März 2010 und vom 30. März 2011 über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht vertieft prüfen will, bevor sie zum Abschreibungsantrag definitiv Stellung nimmt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats nach wie vor als erfüllt und hält daher am Antrag auf dessen Abschreibung fest.

2010 P 10.3045

Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen (N 18.6.10, Malama)

Der Bundesrat hat am 2. März 2012 dem Parlament seinen Bericht in Erfüllung des Postulats unterbreitet (BBl 2012 4459). Darin werden gewisse Unzulänglichkeiten im Bereich der inneren Sicherheit aufgezeigt. Einige der festgestellten Unzulänglichkeiten und Mängel können durch Präzisierung der betreffenden gesetzlichen Grundlagen behoben werden, andere bedürfen zu ihrer Behebung einer Verfassungsrevision. Der Bundesrat hat die Aufträge bereits erteilt, die auf Gesetzesstufe zur Verbesserung und Klärung auf Gesetzesstufe erforderlich sind. Was die Änderungen auf Verfassungsstufe betrifft, werden allfällige Aufträge des Parlaments abgewartet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 M 07.3710

Steigerung der Effizienz im Strafvollzug (N 3.6.10, Darbellay; S 23.9.10)

Die Zielsetzungen der Motion wurden mittels verschiedener nationaler und internationaler Massnahmen erreicht. Seit der Einreichung der Motion hat die Schweiz, über die bereits existierenden Staatsverträge hinaus, mit Kosovo, Paraguay und Peru neue Überstellungsabkommen abgeschlossen. Weitere Abkommen mit Staaten, deren Staatsbürger in Schweizer Gefängnissen überdurchschnittlich häufig vertreten sind (z.B. Brasilien), stehen in der Verhandlungsphase. Die Aushandlung von Überstellungsabkommen wird auch längerfristig ein Ziel der schweizerischen Rechtshilfepolitik bleiben.

Daneben hat die Schweiz bei den Mitgliedstaaten des Europarats angeregt, die minimale Restvollzugsdauer im Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen auf drei Monate zu verkürzen. Sie hat auf dieses Anliegen negative Antworten erhalten, unter Verweis auf die Dauer der nationalen Überstellungsverfahren (inkl.

Rekurs), besonders in Fällen, in denen eine Person gegen ihren Willen überstellt werden soll. Die Antworten aus jenen Staaten, die sich vernehmen liessen, fielen quasi einstimmig aus.

Im nationalen Strafrecht wurde die elektronische Fussfessel definitiv als Vollzugsform «electronic Monitoring» ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Die Regelung ist Gegenstand von Artikel 79b (neu) StGB (vgl. BBl 2012 4738 ff., 4748 f., und 4760 f.).

Darüber hinaus hat die Schweiz weitere Massnahmen unternommen, um die Zielsetzungen der Motion zu erfüllen, zum einen hinsichtlich einer möglichen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (die Schweiz erwägt als Drittstaat die Teilnahme an EU-internen Mechanismen zur Überstellung). Zum anderen verfolgt sie auch den bilateralen Weg weiter, indem sie erstens die osteuropäischen Staaten, die noch nicht Mitglied des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (SR 0.343.1) sind, auffordert, sich diesem 2829

Protokoll anzuschliessen. Zweitens versucht sie, die Überstellungsverfahren mit verschiedenen Mitgliedstaaten des Europarats zu beschleunigen. Drittens treibt sie den Abschluss eines Überstellungsabkommens mit einem weiteren lateinamerikanischen Staat (Dominikanische Republik) voran.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 10.3885

Entscheid über die Gültigkeit einer Volksinitiative vor der Unterschriftensammlung (N 14.4.11, Staatspolitische Kommission NR 09.521)

Der Bundesrat hat am 30. März 2011 den Zusatzbericht zu seinem Bericht vom 5. März 2010 über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht verabschiedet (BBl 2011 3613). Der Zusatzbericht enthält auch Ausführungen dazu, wie der Entscheid betreffend die Gültigerklärung einer Volksinitiative vor der Unterschriftensammlung gefällt werden kann. Geprüft wurde insbesondere, ob die Bundesversammlung oder eine andere Behörde für diese Prüfung geeignet wäre.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Polizei 2012 P 12.3006

Bekämpfung von Waffenmissbrauch (N 28.2.12, Sicherheitspolitische Kommission NR)

An seiner Sitzung vom 5. September 2012 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats 12.3006 «Bekämpfung von Waffenmissbrauch» verabschiedet (www.fedpol.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen 2012 > Waffenmissbrauch: Staatsanwaltschaften sollen Armeeangehörige mit Gefährdungspotenzial melden). Der Bericht kommt zum Schluss, dass der Informationsaustausch zwischen den zivilen und den militärischen Behörden verbessert werden sollte. So soll in der Strafprozessordnung eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit Staatsanwaltschaften und Gerichte der Armee künftig Armeeangehörige melden, bei denen aufgrund eines laufenden Strafverfahrens ernsthaft zu befürchten ist, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten. Zudem schlägt der Bundesrat vor, über die Waffeninformationsplattform ARMADA des Bundes die zuständigen militärischen und zivilen Behörden über verweigerte oder entzogene Bewilligungen aktiv zu informieren, anstatt ihnen einfach nur einen Online-Zugriff zu gewähren.

Der Bundesrat erachtet somit das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Migration 2004 P 04.3464

Überprüfung der Niederlassungsabkommen (S 14.12.04, Stähelin) ­ vormals IMES

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Aufwand für die verlangte Überprüfung der Verträge sowie für allfällige Massnahmen im Zusammenhang mit den aufenthaltsrechtlichen Verträgen in einem Missverhältnis zum möglichen Nutzen steht.

Die Schweiz hat einerseits mit einer beträchtlichen Anzahl Staaten Niederlassungsabkommen abgeschlossen. Auch ist es sehr schwierig, Anzahl und Anwendungsbe2830

reich jener Abkommen zu kennen, welche die Kantone allenfalls mit Drittstaaten abgeschlossen haben. Eine entsprechende Prüfung würde beträchtliche Ressourcen binden. Die betreffenden Abkommen stammen zudem grossteils aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, als der Bund noch keine Kompetenz zum Erlass ausländerrechtlicher Regelungen besass. Seither wurden jedoch sowohl auf Bundesebene als auch in internationalen Verträgen, etwa dem Freizügigkeitsabkommen, entsprechende Rechtsnormen geschaffen. Die Situation der von den Niederlassungsabkommen allenfalls betroffenen Personen ist dadurch grundsätzlich vorteilhafter als in der Vergangenheit. Diese Abkommen haben daher eher eine juristische als eine praktische Relevanz.

Das Postulat verlangt nicht nur die Auflistung der entsprechenden Verträge, sondern auch die Überprüfung eines jeden Vertrags auf seine Relevanz und, sofern eine solche nicht mehr gegeben ist, mit den Vertragspartnern hierüber in Verhandlungen zu treten. Die Eröffnung derartiger Verhandlungen könnte die diplomatischen Beziehungen mit dem entsprechenden Staat beeinträchtigen. Materiell gäbe es nichts zu verhandeln, da die heutigen Bestimmungen weiter gehen als jene der fraglichen Abkommen. Die Aufnahme von Verhandlungen könnte zudem beim betreffenden Staat zusätzliche Erwartungen treffen, die nicht erfüllt werden können. Einige der betroffenen Abkommen tragen zudem den Titel «Freundschaftsvertrag», der entsprechende Staat könnte daher den Eindruck gewinnen, die Schweiz wolle die «Freundschaft» mit ihm neu verhandeln. Einige der betroffenen Staaten existieren zudem in der Zwischenzeit gar nicht mehr.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2010 P 09.4301

Bericht über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit (N 3.3.10, Girod)

2010 P 09.4311

Migrationshoheit wahren. Zu- und Rückwanderung steuern (N 3.3.10, Bischof)

Der Bundesrat hat mit dem Bericht vom 4. Juli 2012 über die Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz (www.bfm.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen 2012 > Bericht über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit und der Zuwanderung) National- und Ständerat eine breite Analyse der Auswirkungen der Zuwanderung auf unterschiedliche Bereiche vorgelegt und zeigt aktuelle Steuerungsmöglichkeiten auf.

Der Bundesrat kommt im vorliegenden Bericht zum Schluss, dass die Steuerung der Zuwanderung nicht nur über das Ausländerrecht und über Integrationsmassnahmen stattfindet. Massgeblich beeinflusst wird die Zuwanderung von der Wirtschaftslage und der Standortattraktivität im Vergleich zum Ausland; Zuwanderung kann somit indirekt auch als Nebeneffekt einer erfolgreichen Standortpolitik begriffen werden.

Die Erkenntnisse des Berichts zeigen auf, dass sich die Zuwanderung der letzten Jahre in weiten Teilen positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz auswirkt und der Schweiz die Möglichkeit gibt, ihren Wohlstand zu bewahren. Unter Einbezug aller Vor- und Nachteile kommt der Bundesrat zudem zum Schluss, dass sich das duale Zulassungssystem bewährt hat und dass dessen Beibehaltung auch für die nächsten Jahre die besten Voraussetzungen bietet, um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein.

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Nebst den weitgehend positiven Auswirkungen der Zuwanderung wird aber auch das Bevölkerungswachstum beeinflusst, womit sich die Herausforderungen insbesondere in der Integration, beim Wohnungsmarkt, der Infrastruktur- und Raumplanung und der Bildungspolitik erhöhen. Die starke Zuwanderung wirkt sich hier wie ein Verstärker aus, der den innenpolitischen Reformdruck in den genannten Bereichen erhöht.

Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, die nötigen innenpolitischen Reformen anzugehen. Er prüft zu diesem Zweck die Einsetzung eines interdepartementalen Fachausschusses, der sich regelmässig zu den offenen und kontroversen Fragen in Bezug auf die Auswirkungen der Zuwanderung ausspricht. Zudem wird der Bundesrat für die Schliessung bestehender und in diesem Bericht genannter Forschungslücken bemüht sein.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 08.3616

Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen (N 3.3.10, Barthassat; S 14.9.10)

Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2012 das Inkrafttreten des neues Artikels 30a der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) auf den 1. Februar 2013 beschlossen (AS 2012 7267). Die Verordnung sieht neu vor, dass ausländische Jugendliche, die gut integriert sind, eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können, um eine berufliche Grundbildung in der Schweiz zu absolvieren. Die VZAE regelt ausserdem die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Abschluss der beruflichen Grundbildung sowie die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in Härtefällen für die Eltern und Geschwister der betroffenen Person.

Dieser Artikel setzt die Motion um.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Generalsekretariat 2008 P 08.3101

Die Schweiz wirksamer gegen Cybercrime schützen (S 2.6.08, Frick) ­ vormals EJPD

2009 M 08.3100

Nationale Strategie für die Bekämpfung der Internetkriminalität (S 2.6.08, Burkhalter; N 3.6.09) ­ vormals EJPD

2010 P 10.3136

Analyse der Bedrohung durch Cyberwar (S 8.6.10, Recordon)

2011 P 10.3910

Leit- und Koordinationsstelle im Bereich der Cyber-Bedrohung (N 18.3.11, FDP-Liberale Fraktion )

2011 P 10.4102

Konzept zum Schutz der digitalen Infrastruktur der Schweiz (N 18.3.11, Darbellay)

Die Motion fordert den Bundesrat auf, zusammen mit den Kantonen und der Wirtschaft eine nationale Strategie für die Bekämpfung der Internetkriminalität zu entwickeln. Diese soll insbesondere Massnahmen gegen Spionage, unbefugte Beschaf-

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fung und Missbrauch von Daten sowie asymmetrische Angriffe mit terroristischem Ziel enthalten.

Die Postulate beauftragen den Bundesrat, einen Bericht über den Stand und die Zukunft der Sicherheit der Schweiz im digitalen Zeitalter vorzulegen. Insbesondere sollen der von Cybercrime und Cyberwar jährlich verursachte Schaden sowie die Wirksamkeit und Effizienz der heutigen Mittel der Prävention und Repression im Cyberspace aufgezeigt werden. Ferner wird der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob und wie innerhalb des Bundes eine Leit- und Koordinationsstelle für eine präventive Gefahrenabwehr bestimmt werden müsste.

Der Bundesrat hat am 10. Dezember 2010 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, eine nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken zu erarbeiten. Am 27. Juni 2012 hat der Bundesrat das Grundlagenpapier (BBl 2013 563) gutgeheissen. Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, die Umsetzung der Strategie bis 2017 zu koordinieren. Das EFD erarbeitet einmal pro Jahr einen Bericht zur Strategieumsetzung zuhanden des Bundesrates. Das EFD überprüft nach fünf Jahren die Strategie und deren Umsetzungsplanung auf ihre Wirksamkeit.

Die Strategie gibt Auskunft darüber, wie die Bedrohungslage im Cyber-Bereich aussieht, wie die Schweiz bzw. die Betreiber der kritischen Infrastrukturen dagegen gerüstet sind, wo die Mängel liegen und wie diese am effizientesten und wirksamsten zu beheben sind.

Die Strategie identifiziert Cyber-Risiken in erster Linie als Ausprägung bestehender Prozesse und Verantwortlichkeiten. Entsprechend sollen diese Cyber-Risiken auch in bereits bestehende Risikomanagementprozesse Eingang finden. Der Bundesrat erkennt, dass in der Schweiz die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wirtschaft generell etabliert ist und gut funktioniert. Er verzichtet dabei auf ein zentrales Steuerungs- und Koordinationsorgan, wie es in anderen Ländern, mit teils weniger ausgeprägter Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren, nun aufgebaut wird.

Der Bundesrat erteilt den Departementen den Auftrag, die Umsetzung der Massnahmen auf ihrer Ebene und im Verbund und Dialog mit kantonalen Behörden und der Wirtschaft an die Hand zu nehmen. Die Bedürfnisse der Motion und der Postulate sind berücksichtigt
und sind mit dieser Strategie und deren Umsetzung beantwortet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion und der vier Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 10.3688

Bericht zur öffentlichen Sicherheit (N 17.12.10, Segmüller)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht zur öffentlichen Sicherheit zu unterbreiten, der eine umfassende Auslegeordnung zur Gewalt in der schweizerischen Gesellschaft vornimmt und eine Strategie zu deren Prävention und Bekämpfung aufzeigt, sowie einen Massnahmenplan vorzulegen.

Öffentliche Sicherheit ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Wie die Kompetenzen verfassungsmässig geregelt sind, hat der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Malama (10.3045; Innere Sicherheit.

Klärung der Kompetenzen) unter Einbezug der Kantone dargelegt (BBl 2012 4459).

Er hat dabei auch eine Auslegeordnung aller Brennpunkte der inneren Sicherheit 2833

beleuchtet (Rechtsetzung und Praxis, Assistenzdiensteinsätze der Armee, Kompetenzen der Zollverwaltung, sicherheits-, gerichts- und kriminalpolizeiliche Aufgaben des Bundes einschliesslich der Frage der völkerrechtlichen Schutzpflichten, Sicherheit in der Luftfahrt, Staatsschutz, Delegation von Sicherheitsaufgaben an Private sowie Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen). Der Bericht legt auch Thesen für eine mögliche Neuordnung der Kompetenzen vor und listet für einzelne Bereiche Massnahmen auf.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3754

Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport (S 27.9.11, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR 10.3919)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die auf nationaler und internationaler Ebene bestehenden Möglichkeiten bei der Bekämpfung von Korruption und Wettkampfmanipulation zu erstellen. Der Bundesrat hat den Bericht am 7. November 2012 verabschiedet (www.baspo.admin.ch > Aktuell > Medieninformationen > 7.11.2012).

Der Bundesrat erachtet die Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3554

Zivilschutz. Zeitgerechte Ausrüstung und bessere Koordination zwischen Bund und Kantonen (N 30.9.11, Segmüller)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob und wie er sicherstellen kann, dass der Zivilschutz über zeitgemässe Ausrüstung verfügt und die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund im Zivilschutz verbessert werden kann.

Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 den Bericht zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ (BBl 2012 5503) verabschiedet. Der Bericht legt die Leitlinien und Grundsätze für die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes für die Zeit nach 2015 fest. Der Bericht wurde in paritätischer Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug aller relevanten Partner verfasst. Es handelt sich deshalb um ein Grundlagendokument, das breit abgestützt und akzeptiert ist und einen mehrheitsfähigen Weg aufzeigt, wie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz für die Zukunft noch wirksamer und effizienter gemacht werden können. Die im Bericht skizzierten Massnahmen müssen nun im Detail ausgearbeitet und umgesetzt werden; dazu sollen wiederum paritätisch besetzte Projektgruppen eingesetzt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Verteidigung 2000 P 00.3490

Volkswirtschaftlicher Nutzen der Landesverteidigung (N 15.12.00, Engelberger)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, als logische Fortsetzung zu den Berechnungen der volkswirtschaftlichen Kosten der Landesverteidigung auch deren Nutzen in einer vergleichbaren, wissenschaftlich fundierten Weise zu eruieren und transparent darzulegen.

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Im August 2012 wurde der Bericht «Die Bedeutung der Armee für die Schweiz ­ eine ganzheitliche volkswirtschaftliche Analyse von Nutzen und Kosten» veröffentlicht (www.vbs.admin.ch > Das VBS > Organisation > Milizkommission). Erarbeitet wurde dieser Bericht von der Milizkommission C VBS, einer Vereinigung von aktiven und ehemaligen Miliz-Generalstabsoffizieren, deren Aufgabe es ist, aktuelle und grundsätzliche Fragen zur Armee aus aussenstehender Sicht für das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zu analysieren und zu kommentieren. Die Milizkommission hat unter Beizug zahlreicher Experten (aus Wirtschaft, Forschung und Verwaltung) einen interdisziplinären Bericht verfasst, der bestrebt ist, Bedeutung, Nutzen und Kosten der Armee aus einer ganzheitlichen volkswirtschaftlichen Perspektive, möglichst transparent, nachvollziehbar und breit abgestützt zu analysieren. Damit ist es gelungen, mit diesem Bericht wichtige Grundlagenarbeit zu leisten für eine fundierte Diskussion über Kosten und Nutzen der Armee.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2000 P 00.3508

Nutzen der Landesverteidigung (N 15.12.00, Borer)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, den direkten und den indirekten Nutzen der Landesverteidigung periodisch mittels gezielten, wissenschaftliche abgestützten Erhebungen international vergleichend darzustellen.

Im August 2012 wurde der Bericht «Die Bedeutung der Armee für die Schweiz ­ eine ganzheitliche volkswirtschaftliche Analyse von Nutzen und Kosten» veröffentlicht (www.vbs.admin.ch > Das VBS > Organisation > Milizkommission). Erarbeitet wurde dieser Bericht von der Milizkommission C VBS, einer Vereinigung von aktiven und ehemaligen Miliz-Generalstabsoffizieren, deren Aufgabe es ist, aktuelle und grundsätzliche Fragen zur Armee aus aussenstehender Sicht für das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zu analysieren und zu kommentieren. Die Milizkommission hat unter Beizug zahlreicher Experten (aus Wirtschaft, Forschung und Verwaltung) einen interdisziplinären Bericht verfasst, der bestrebt ist, Bedeutung, Nutzen und Kosten der Armee aus einer ganzheitlichen volkswirtschaftlichen Perspektive, möglichst transparent, nachvollziehbar und breit abgestützt zu analysieren. Damit ist es gelungen, mit diesem Bericht wichtige Grundlagenarbeit zu leisten für eine fundierte Diskussion über Kosten und Nutzen der Armee.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 P 09.4167

Erhöhung der inneren Sicherheit durch bessere Koordination (N 19.3.10, Segmüller)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, die Bildung einer Bundeskoordinationsgruppe «Innere Sicherheit» zu prüfen.

Der Bundesrat hat im sicherheitspolitischen Bericht vom 23. Juni 2010 (BBl 2010 5133) die Schaffung eines Konsultations- und Koordinationsmechanismus im Sicherheitsverbund Schweiz (KKM SVS) in Aussicht gestellt, um die sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu verbessern. Diese betrifft alle vier Sicherheitsbereiche, wie sie im sicherheitspolitischen Bericht dar-

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gestellt sind, also auch die Innere Sicherheit (polizeiliche Gefahrenabwehr, Staatschutz und Strafverfolgung).

Seit Mitte 2011 sind die Gremien des KKM SVS (politische Plattform, Steuerungsausschuss) konstituiert, und am 22. Februar 2012 hat der Bundesrat im Einvernehmen mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr erstmals einen Delegierten für den Sicherheitsverbund Schweiz gewählt.

Der KKM SVS erlaubt es, Entscheide und Massnahmen auf politischer und operativer Stufe unter Einbezug aller Partner im Sicherheitsverbund Schweiz effizienter und effektiver aufeinander abzustimmen. So wurde beispielsweise das Konzept für den Schutz der ausländischen Vertretungen erarbeitet, das der Bundesrat den eidgenössischen Räten mit der Botschaft zum Bundesbeschluss über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden am 2. März 2012 überwiesen hat (BBl 2012 3621).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 P 10.3350

Kosten der Verteilung von Jodtabletten (N 3.6.10, Finanzkommission NR 10.007)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht zu erstatten über die Kosten der Verteilung von Jodtabletten zum Schutz vor radioaktiv verseuchtem Jod. Der Bundesrat hat dem Parlament am 11. Januar 2012 über die Kosten für die Verteilung der Jodtabletten Bericht erstattet. Mit dem Bericht (www.vtg.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > 11.01.2012) entspricht der Bundesrat dem eingereichten Postulat. Dieser erörtert Fragen nach den Kriterien, wonach das Gebiet um die Kernkraftwerke (KKW) in Zonen eingeteilt wird. Diese Einzonung hat einen direkten Einfluss auf die Überwälzung der Kosten der Jodtabletten-Verteilung auf die Betreiber von KKWs. Weiter klärt der Bericht gesetzliche Aspekte der Überwälzung der Kosten und gibt Auskunft über weitere mögliche Fälle einer nuklearen Verseuchung als durch einen KKW-Unfall. Der betreffende Bericht wurde durch die Armeeapotheke in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz, der Eidgenössischen Finanzverwaltung, dem Eidgenössischen Personalamt, dem Bundesamt für Gesundheit sowie den Departementen und der Bundeskanzlei erarbeitet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 10.3790

Auswirkungen und Fortbestand der Patrouille des Glaciers (N 7.6.12, Bourgeois)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über die Patrouille des Glaciers vorzulegen, in dem einerseits deren Auswirkungen auf das Bild unseres Landes und andererseits die Massnahmen aufgezeigt werden, um den Fortbestand dieses internationalen Wettkampfes zu sichern.

An seiner Sitzung vom 10. Oktober 2012 hat der Bundesrat den Bericht über Auswirkungen und Fortbestand der Patrouille des Glaciers (www.vbs.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Auswirkungen und Fortbestand der Patrouille des Glaciers) gutgeheissen. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung und positiven Ausstrahlungskraft der Patrouille des Glaciers vollumfänglich bewusst und 2836

weist auf die Studie der Université de Lausanne von Professor Scherly aus den Jahren 2006­2007 hin, in der ein Grossteil der gestellten Fragen beantwortet werden. Entgegen der Forderung der Postulanten können jedoch keine Garantien abgegeben, dass der Bund die Durchführung der Patrouille des Glaciers in der Zukunft gewährleistet; es handelt sich grundsätzlich um einen militärischen Wettkampf, und wenn das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sich aufgrund eingeschränkter Mittel ausserstande sieht, diesen nach 2014 weiterhin im bisherigen Rahmen durchzuführen, müsste die Patrouille des Glaciers von zivilen Stellen organisiert werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulates als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz 2011 M 10.3540

Bericht zum Bevölkerungsschutz mit umfassendem Modernisierungskonzept (N 1.10.10, Allemann; S 31.5.11)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, in Ergänzung zum neuen sicherheitspolitischen Bericht vom 23. Juni 2010 (BBl 2010 5133) und analog dem Armeebericht 2010 vom 1. Oktober 2010 (BBl 2010 8871) einen vertiefenden Bericht zum Bevölkerungsschutz mit einem umfassenden Modernisierungskonzept vorzulegen.

Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 den Bericht zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ (BBl 2012 5503) verabschiedet. Der Bericht legt die Leitlinien und Grundsätze für die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes für die Zeit nach 2015 fest. Der Bericht wurde in paritätischer Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug aller relevanten Partner verfasst. Es handelt sich deshalb um ein Grundlagendokument, das breit abgestützt und akzeptiert ist und einen mehrheitsfähigen Weg aufzeigt, wie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz für die Zukunft noch wirksamer und effizienter gemacht werden können. Die im Bericht skizzierten Massnahmen müssen nun im Detail ausgearbeitet und umgesetzt werden; dazu sollen wiederum paritätisch besetzte Projektgruppen eingesetzt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössisches Finanzdepartement Generalsekretariat 2010 M 10.3391

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (1) (S 15.9.10, Geschäftsprüfungskommission NR 10.054; N 9.12.10) ­ vormals SIF

2010 M 10.3630

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (1) (S 15.9.10, Geschäftsprüfungskommission SR 10.054; N 9.12.10) ­ vormals SIF

Mit den gleichlautenden Motionen wird der Bundesrat aufgefordert, die Präsidentin oder den Präsidenten des Verwaltungsrates der Eidgenössischen Finanzmarktauf2837

sicht (FINMA) regelmässig zu einer Aussprache einzuladen. Auf Anfrage des Verwaltungsrates der FINMA sollten auch ausserhalb dieser Treffen Aussprachen zwischen dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrates und der Verwaltungsratspräsidentin oder dem Verwaltungsratspräsidenten der FINMA stattfinden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motionen.

Der Bundesrat lädt die Verwaltungsratspräsidentin der FINMA gestützt auf Artikel 21 Absatz 2 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 956.1) einmal jährlich ein, mit ihm die Strategie ihrer Aufsichtstätigkeit sowie aktuelle Fragen der Finanzplatzpolitik zu erörtern. Dieser Austausch wird vom Bundesrat sehr geschätzt. Er ermöglicht es ihm, die Rahmenbedingungen der Finanzmarktpolitik ganzheitlich zu betrachten, allfällige Lücken oder Mängel in der Finanzmarktgesetzgebung frühzeitig zu erkennen und im Rahmen seiner verfassungsmässigen Kompetenzen politisch zu handeln. Er beabsichtigt daher, mit der Verwaltungsratspräsidentin der FINMA bei Bedarf mehr als einmal im Jahr eine Aussprache zu führen.

Der Bundesrat erachtet es ausserdem als sinnvoll, dass auf Anfrage der Verwaltungsratspräsidentin der FINMA auch ausserhalb der regelmässigen institutionalisierten Treffen Gespräche zwischen dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrates und der Verwaltungsratspräsidentin der FINMA geführt werden. Ein solches Treffen wurde allerdings bis anhin nicht beantragt. Es finden jedoch periodisch alle zwei bis drei Monate Fachgespräche zwischen der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements und der Verwaltungsratspräsidentin oder dem Direktor der FINMA statt.

Der Bundesrat erachtet damit das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 10.3628

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (1) (S 15.9.10, Geschäftsprüfungskommission SR 10.054) ­ vormals SIF

2010 P 10.3389

Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (1) (N 9.12.10, Geschäftsprüfungskommission NR 10.054) ­ vormals SIF

Mit den gleichlautenden Postulaten wird der Bundesrat beauftragt, die vom Gesetz definierte Rolle der Revisionsfirmen bei Prüfungen von Grossbanken zu überprüfen und über mögliche gesetzliche Massnahmen oder andere Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Revisionsfirmen zugunsten der Bankenaufsicht Bericht zu erstatten.

Am 23. Mai 2012 hat der Bundesrat den Bericht über die Weiterentwicklung der Aufsichtsinstrumente und der Organisation der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA; BBl 2012 5785) verabschiedet. Darin würdigt er Aufsichtsinstrumente und Organisation der FINMA im Nachgang zur Finanzkrise und im Rahmen der Schaffung einer sektorübergreifenden Finanzmarktaufsicht und beantwortet die Postulate zum Einsatz der Prüfgesellschaften in der Bankenaufsicht.

Der Bundesrat begrüsst die von der FINMA eingeschlagenen Stossrichtungen beim künftigen Einsatz der Prüfgesellschaften in der Aufsicht. Der geplante Aufbau der Aufsichtsprüfung mit den Modulen Basisprüfung, Zusatzprüfung und fallbezogene Prüfung ermöglicht der FINMA eine gezieltere Steuerung und Qualitätssicherung der Prüftätigkeit der Prüfgesellschaften. Verstärkte Aufmerksamkeit der FINMA wird künftig die Koordination zwischen ihrer eigenen Prüftätigkeit und derjenigen 2838

durch die Prüfgesellschaften verlangen, um die Vermischung von Verantwortlichkeiten zu vermeiden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Informatiksteuerungsorgan des Bundes 2011 M 10.3946

Millionenfache Einsparungen für KMU durch mehr E-Government (N 18.3.11, FDP-Liberale Fraktion; S 14.9.11) ­ vormals GS

Die von der Motion angestrebten Ziele ­ Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den drei föderalen Ebenen, stärkere Führungsrolle des Bundes, vermehrte Vorgaben bezüglich Standards ­ wurden anlässlich der Erneuerung der Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz aufgenommen. Diese wurde Ende 2011 vom Bundesrat und von der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen KdK unterzeichnet und gilt bis Ende 2015 (www.egovernment.ch > Grundlagen > Rahmenvereinbarung).

Ein Schwerpunkt der erneuerten Rahmenvereinbarung ist der Aktionsplan zur gezielten Förderung einzelner Vorhaben. Im Aktionsplan werden kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen für ausgewählte priorisierte Vorhaben festgelegt. Diese werden durch finanzielle Beiträge im Gesamtumfang von 2,4 Millionen Franken pro Jahr unterstützt ­ paritätisch getragen durch Bund und Kantone. Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz überprüft und aktualisiert im halbjährlichen Rhythmus den Aktionsplan und entscheidet über die Zuteilung der Finanzmittel. Der Steuerungsausschuss trägt die Verantwortung für die koordinierte Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz. Den Vorsitz hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes.

Die Geschäftsstelle E-Government Schweiz, welche vom Bund finanziert und vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) geführt wird, ist Stabsstelle des Steuerungsausschusses und unterstützt die federführenden Organisationen bei der Umsetzung der priorisierten Vorhaben.

Der Bund unterstützt die Aktivitäten des Vereins eCH zur Förderung und Verabschiedung von E-Government-Standards in der Schweiz. Den Vorsitz des Vereins hat heute der Delegierte für die Informatiksteuerung des Bundes. Gemäss Rahmenvereinbarung Bund ­ Kantone sind Standards des Vereins eCH auf nationaler Ebene massgeblich, und die Gemeinwesen erklären sie in der Regel, insbesondere für Beschaffungen und Eigenentwicklungen, für verbindlich.

Neben den im Aktionsplan beschlossenen Massnahmen wurden 2012 mehrere neue Projekte in den Katalog der priorisierten Vorhaben der E-Government-Strategie aufgenommen, die unter der Federführung des Bundes umgesetzt werden. So wurde unter anderem die vom ISB erarbeitete Cloud-Computing-Strategie der Schweizer Behörden verabschiedet und zur Umsetzung
beauftragt. Des Weiteren hat der Bundesrat am 29. August 2012 dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement den Auftrag gegeben, im Rahmen der E-Government Strategie Schweiz ein priorisiertes Vorhaben zur «Organisation und Finanzierung von nationalen Basisinfrastrukturen im Bereich E-Government» umzusetzen. Ziel des Projekts ist es, eine von Bund und Kantonen gemeinsam getragene Organisation zu schaffen, die ebenenübergreifende Infrastrukturprojekte unterstützen und deren Finanzierung und nachhaltigen Betrieb sicherstellen soll. Im Jahr 2012 konnten weitere wichtige Umsetzungsschritte reali2839

siert werden, z. Bsp. in den Vorhaben «Elektronische Rechnungsstellung/Zahlungsabwicklung» und «Nationale Geodateninfrastruktur (NGDI)», welche vom Bund geführt werden. Zusätzlich koordiniert das Staatssekretariat für Wirtschaft mehrere E-Government Projekte im Rahmen der Massnahmen zur administrativen Entlastung der Unternehmen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössische Finanzverwaltung 2007 P 05.3662

Strategiebericht zur ökologischen Steuerreform (N 21.03.2007, Leutenegger Oberholzer)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Strategiebericht zu einer ökologischen Steuerreform zu erarbeiten. Der Bundesrat hat am 30. November 2011 beschlossen, eine ökologische Steuerreform vertieft zu prüfen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verschiedene Varianten einer ökologischen Steuerreform untersucht und die Firma Ecoplan beauftragt, mittels eines allgemeinen Gleichgewichtsmodelles die volkswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Varianten abzuschätzen. Der Forschungsbericht von Ecoplan wurde im September 2012 publiziert (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Ecoplan-Studie: «Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer ökologischen Steuerreform»). Am 28. September 2012 hat der Bundesrat, gestützt auf diese Ergebnisse, das EFD beauftragt, bis Mitte 2014 eine Vernehmlassungsvorlage für die Einführung einer ökologischen Steuerreform ab dem Jahr 2021 auszuarbeiten. Ab 2021 soll eine Energieabgabe auf Brenn- und Treibstoffen sowie elektrischem Strom erhoben werden. Die Höhe der Abgabesätze orientiert sich an den Zielen der Energie- und Klimapolitik, wobei die Erhöhung der Abgabe stufenweise und nach einem vorgegebenen Pfad erfolgen soll. Die Einnahmen der Energieabgabe sollen durch Steuerund Abgabensenkungen sowie pauschale Rückverteilung an die Haushalte und Unternehmen kompensiert werden. Die Gesamtheit der Haushalte und Unternehmen soll also insgesamt nicht mehr Steuern bezahlen, sondern andere. Für energieintensive Unternehmen wird geprüft, wie der Übergang abgefedert werden kann. Die Energieabgabe soll ab 2021 eingeführt werden und die bestehende CO2-Abgabe und den Netzzuschlag zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung integrieren. Die Einnahmen der Energieabgabe werden in einer Übergangsphase teilweise zur Förderung der bestehenden Massnahmen im Bereich von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz eingesetzt. Diese Fördermassnahmen werden nach 2020 kontinuierlich und in Abhängigkeit von der energie- und klimapolitischen Zielerreichung reduziert. Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Vernehmlassungsvorlage erarbeitet das EFD gemeinsam mit den jeweiligen Fachämtern einen Konsultationsbericht bis Mitte 2013, in dem eine Reihe offener Punkte geklärt
werden. Die Arbeiten werden durch das EFD in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, dem Eidgenössischen Departement des Innern, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement, dem UVEK und den Kantonen durchgeführt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2840

2012 M 09.3396

E-Billing für Lieferanten der Bundesverwaltung (N 7.3.11, Noser; S 16.6.11; N 14.3.12)

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die nötigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Vorkehrungen zu treffen, damit die Bundesverwaltung (BVerw) elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten verarbeiten und akzeptieren kann.

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat mit dem Programm «E-Government Finanzen» bereits vor der Einreichung der Motion mit den nötigen Vorkehrungen begonnen, um sog. E-Rechnungen zu empfangen. Vorab wurden die technische Infrastruktur (Eingangsplattform) sowie die zur Abwicklung erforderlichen Service Provider in einer WTO-Ausschreibung evaluiert. Die organisatorischen und technischen Vorkehrungen umfassten zudem die Zentralisierung des Rechnungseingangs in sog. Verarbeitungszentren (max. 1 pro Departement), die Digitalisierung der erhaltenen Papierrechnungen sowie deren Weiterleitung ausschliesslich mittels eines elektronischen Workflows zur Genehmigung und Freigabe. Die im Rahmen eines Pilotprojektes entwickelte Referenzlösung wurde im Einvernehmen mit den Departementen zum Standard erklärt und in der Folge im Rahmen eines begleiteten Rollouts unter der Federführung der EFV in sämtlichen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung eingeführt. Die EFV hat ­ gestützt auf das Finanzhaushaltsgesetz vom 7. Oktober 2005 (SR 611.0) und die Finanzhaushaltsverordnung vom 5. April 2006 (SR 611.01) ­ die entsprechenden Bestimmungen nach einer Ämterkonsultation in einer Weisung festgehalten und im Intranet publiziert.

Dank der geleisteten Vorarbeiten und des gewählten Ansatzes gestalten sich die Einführungen in den Verwaltungseinheiten kostengünstig, zügig und weitgehend problemfrei. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung sind bereits 65 der insgesamt 70 Verwaltungseinheiten des Bundes befähigt, E-Rechnungen zu empfangen. Die restlichen Verwaltungseinheiten folgen innerhalb der nächsten Monate, sodass der Rollout voraussichtlich per Ende März 2013 abgeschlossen sein wird. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, das Eidgenössische Departement des Innern und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement haben zudem den gesamten Rechnungseingang an das Dienstleistungszentrum Finanzen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) ausgelagert, das bereits sämtliche eingehenden Rechnungen des EFD bearbeitete.

Während sich der
Workflow zur papierlosen und elektronischen Rechnungsgenehmigung bewährt hat, ist das Volumen an E-Rechnungen noch gering und beträgt per Ende 2012 ca. 10 % aller eingehenden Rechnungen. Die EFV wird zusammen mit den Departementen und Verwaltungseinheiten weitere Massnahmen treffen, um diesen Anteil innerhalb der nächsten 3 Jahre massgeblich auf über 50 % zu steigern.

Sie berücksichtigt dabei, dass den Lieferanten dadurch keine zusätzlichen Hürden und Kosten auferlegt werden, sondern ist im Gegenteil dafür besorgt, dass die entsprechenden Möglichkeiten kostengünstig und einfach zur Verfügung stehen. Die Rechnungssteller ihrerseits dürfen dank der erreichten Prozessverbesserungen mit einer deutlich rascheren Verarbeitung und Bezahlung ihrer Rechnungen rechnen.

Obwohl sich die Motion auf den Aspekt des Rechnungseingangs bezieht, hat die BVerw im Programm «E-Government Finanzen» auch dem Aspekt der E-Rechnungsstellung (durch die BVerw) Rechnung getragen und diese gleichermassen in den Verwaltungseinheiten eingeführt. Die Verwaltungseinheiten sind also heute

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nicht nur in der Lage, E-Rechnungen zu empfangen, sondern solche auch ihren Kunden auf deren Wunsch hin zu stellen.

Das Vorgehen und das Ergebnis haben Vorbildcharakter für die übrigen föderalen Ebenen der Schweiz. Die EFV hat deshalb im Rahmen der Strategie E-Government Schweiz die Federführung für das priorisierte Vorhaben «E-Rechnung» übernommen, mit dem die Einführung der E-Rechnung auf allen föderalen Ebenen angestrebt wird. Die BVerw stellt diesen ihre Ergebnisse und ihre Erfahrungen in geeigneter Form zur Verfügung, um entsprechende Vorhaben zu begünstigen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deshalb deren Abschreibung.

Eidgenössisches Personalamt 2005 M 05.3152

Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Bundesämtern (N 17.6.05, Berberat; S 29.9.05)

2006 M 05.3174

Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Bundesämtern (S 14.6.05, Studer Jean; N 8.3.06)

Die gleichlautenden Motionen beauftragen den Bundesrat, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Führungspositionen der Bundesämter zu sorgen. Bei gleichen Fähigkeiten sollen Kandidatinnen und Kandidaten aus der lateinischen Schweiz bevorzugt werden. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat den Auftrag, dem Bundesrat alle vier Jahre einen Evaluationsbericht vorzulegen.

Der Bundesrat hat den Bericht «Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung von 2004 bis 2008» am 6. Mai 2009 verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte). Die EPA-Direktorin hat den Mitgliedern der Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat die wichtigsten Ergebnisse dieses Berichts mündlich erläutert. Sie begrüssten die Anstrengungen, die von der Bundesverwaltung auf diesem Gebiet unternommen werden.

Es ist eine permanente Aufgabe des Bundesrates, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung zu sorgen. Mit der Inkraftsetzung der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (SpV, SR 441.11) am 1. Juli 2010 hat der Bundesrat neue Sollwerte über die Vertretung der Sprachgemeinschaften in Artikel 7 SpV definiert (70 % Deutsch, 22 % Französisch, 7 % Italienisch und 1 % Rätoromanisch). Die jährlichen Reportings Personalmanagement des EPA beschreiben die Entwicklung der Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Departementen und in der Bundeskanzlei (BK). Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements hat das EPA am 10. März 2011 beauftragt, im Einvernehmen mit den Departementen und der BK quantitative und qualitative Massnahmen zu definieren. Diese sind seit 2012 gültig.

Der vom EPA erstellte Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit 2008­2011 (www.epa.admin.ch > Dokumentation > Zahlen und Fakten > Berichte), den der Bundesrat am 30. November 2012 genehmigt hat, berichtet von Erfolgen in der Förderung der Mehrsprachigkeit. Er zeigt auf, dass die französischsprachige Vertretung in der Bundesverwaltung in dieser Zeitspanne um 0,8 Prozentpunkte auf 21,2 % zugenommen hat. Sie näherte sich damit der Zielvorgabe des Bundesrates von 22 % weiter an. Die Vertretung der übrigen Sprachgemeinschaften beträgt 71,8 % für das deutschsprachige (Sollwert: 70 %), 6,7 % für das italienischsprachige (Sollwert: 7 %) und 0,3 % für das rätoromanisch sprechende Bundespersonal (Sollwert: 1 %). Die Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Lohnklassen 24­29 2842

beträgt 73,9 % für das deutschsprachige, 21,1 % für das französischsprachige, 4,7 % für das italienischsprachige und 0,3 % für das rätoromanischsprachige Bundespersonal. In den Lohnklassen 30­38 beträgt sie 74,6 % für das deutschsprachige, 20,9 % für das französischsprachige, 3,8 % für das italienischsprachige und 0,7 % für das rätoromanischsprachige Bundespersonal.

Der Evaluationsbericht 2008­2011 verweist auf eine Vielzahl von Aktivitäten zur Förderung der Mehrsprachigkeit. So wurde unter anderem ein Leitfaden zur Förderung der Mehrsprachigkeit herausgegeben und an alle Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung verteilt. Weiter wurde die Sprachausbildung des Bundespersonals im EPA zentralisiert. Zudem intensivierte das EPA in den französisch- und italienischsprachigen Landesteilen seine Anstrengungen im Marketingbereich, um den Bund als Arbeitgeber bekannt zu machen. Alle Departemente sowie die BK erarbeiteten ausserdem einen Massnahmenkatalog zur Förderung der Mehrsprachigkeit. Zudem verfügt die Bundesvewaltung seit Februar 2012 über ein OnlineSpracheinstufungstool, das eine Standortbestimmung nach dem «Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)» liefert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössische Steuerverwaltung 2010 M 09.3619

Rückführung der Tätigkeiten der Schweizerischen Steuerkonferenz auf die informelle Ebene (S 15.9.09, Büttiker; N 18.3.10)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat zusammen mit dem Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) und dem Vorstand der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) geprüft, welche Massnahmen rechtlich möglich sind, um eine optimale Umsetzung der Motion zu gewährleisten. Gestützt darauf werden nun insbesondere vor dem Erlass von Kreisschreiben und Rundschreiben die betroffenen Verbände regelmässig einbezogen. Des Weiteren wurden die folgenden Massnahmen getroffen, die eine bessere Zusammenarbeit zwischen der SSK und der FDK sicherstellen: ­

Teilnahme des Generalsekretärs der FDK an den Vorstandssitzungen der SSK;

­

Unterbreitung von Publikationen der SSK an die FDK zur Stellungnahme;

­

Information der FDK über die Aktivitäten der SSK, insbesondere durch Kenntnisnahme des jährlichen Tätigkeitsberichts der SSK durch die FDKPlenarversammlung.

Schliesslich veröffentlicht die SSK im Sinne der Verbesserung der Transparenz den jährlichen Tätigkeitsbericht auf ihrer Website (www.steuerkonferenz.ch).

Betreffend das in der Motion zusätzlich enthaltene Anliegen, die SSK habe die Resultate ihrer Beratungen mittels Anträgen bei den kantonalen Steuerbehörden einzubringen und die entsprechende Ausgestaltung sei in einem Reglement festzuhalten, ist auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 2. September 2009 zur vorliegenden Motion zu verweisen. Dort ist festgehalten, dass ihm die Kompetenz fehle, die von der Motion geforderten Massnahmen formell durchzusetzen. So kann die SSK als Verein im Sinne des Zivilgesetzbuches (SR 210) vom Bund insbesondere nicht gezwungen werden, ein Reglement zu erlassen. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat in ihrer Rahmenordnung 28. September 2012 über die Arbeitsweise der KdK und der Direktorenkonferenzen bezüglich der Kooperation 2843

von Bund und Kantonen vom in Ziffer 8.2 betreffend andere Organisationen mit kantonaler Beteiligung (dazu gehört auch die SSK) in Absatz 2 folgendes festgehalten: «Die Stellungnahmen der anderen Organisationen mit kantonaler Beteiligung richten sich nach deren Mandat und erfolgen nicht im Namen der Kantone, sondern stets in ihrem eigenen Namen.» Gestützt auf die getroffenen und umgesetzten Massnahmen zur Erfüllung der Motion wird deren Abschreibung beantragt.

2010 P 09.4298

Steuererleichterung für Unternehmen, die Lehrstellen anbieten oder Personen mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beschäftigen (N 10.3.10, Hodgers)

Der Bundesrat wird durch das Postulat beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten vorzulegen, Unternehmen Steuererleichterungen zu gewähren, die Lehrstellen anbieten oder Personen mit IV-Rente oder Langzeitarbeitslose einstellen.

Der Bundesrat hat am 11. Mai 2011 in Erfüllung des Postulats seinen Bericht verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats von Nationalrat Antonio Hodgers [09.4298] vom 11. Dezember 2009), in dem mögliche Steuererleichterungen untersucht wurden.

Aus der Sicht des Bundesrates ist aus Gründen der Effizienz jedoch direkten Fördermassnahmen gegenüber solchen Steuererleichterungen der Vorzug zu geben.

Direkte Fördermassnahmen weisen einen massiv geringeren Mitnahmeeffekt auf.

Die Effizienz und Effektivität von direkten Fördermassnahmen sind zudem im Vergleich zu indirekten höher. Zugunsten der betroffenen Personengruppen bestehen bereits heute solche Fördermassnahmen. Im Hinblick auf die Beschäftigung und Integration von Menschen mit Behinderung sind beispielsweise im Rahmen der letzten IV-Revisionen (5. und 6. Revision des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) verschiedene Massnahmen getroffen worden.

Im Übrigen können Unternehmen bereits heute die Auslagen für die Beschäftigung von Lernenden, IV-Rentenbezügern und Langzeitarbeitslosen wie auch für alle anderen Mitarbeitenden als Personalaufwand geltend machen. Insofern kürzt jeder Franken, der für diese Personengruppen ausgegeben wird, den Gewinn und somit die Steuerlast der Unternehmung effektiv.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössische Zollverwaltung 2000 P 00.3378

Arbeitsbedingungen des Grenzwachtkorps (N 15.12.00, Baumann J. Alexander)

Im Rahmen des Berichtes über Motionen und Postulate 2011 vom 2. März 2012 (BBl 2012 3713) hat das Parlament die Motion 99.3626 Schmied Walter «Verstärkung des Grenzwachtkorps» abgeschrieben, da ihre Hauptanliegen in neueren Vorstössen aufgenommen würden. Das vorliegende Postulat wurde über zehn Jahre lang mit der gleichen Begründung wie die genannte Motion 99.3626 nicht abgeschrieben.

Der Bundesrat hält es für folgerichtig, das vorliegende Postulat nun ebenfalls abzuschreiben, obwohl dies im Rahmen des Berichts über Motionen und Postulate 2011 nicht erfolgt ist.

2844

Unabhängig davon erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats als erfüllt. Der Bundesrat verabschiedete am 26. Januar 2011 seinen Bericht über die Eidgenössische Zollverwaltung (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab 2005 > Bundesrat anerkennt Stellenmehrbedarf des Grenzwachtkorps). Darin erkannte er einen Mehrbedarf von 35 Stellen beim Grenzwachtkorps, von denen im Jahr 2011 11 Stellen bewilligt wurden. In der Wintersession 2012 entschied das Parlament, das Grenzwachtkorps im Rahmen des Budgets 2013 (BBl 2012 8145) um die weiteren 24 Stellen aufzustocken.

Auch im Bereich der Entlöhnung konnten Verbesserungen erreicht werden: so werden z. B. seit 2009 eintretende Aspiranten direkt in der Lohnklasse 13 angestellt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats damit als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2007 P 07.3091

Transparenz bei Biotreibstoffen (S 18.6.07, Büttiker)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, periodisch über die Entwicklung der Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen (biogene Treibstoffe) Bericht zu erstatten.

In der Botschaft zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes vom 3. Mai 2006 (BBl 2006 4259) ist der Bundesrat aufgrund der damaligen Marktsituation und der technischen Entwicklung davon ausgegangen, dass sich der Markt im Bereich der biogenen Treibstoffe rasch und entscheidend entwickeln wird. Im Vordergrund standen die Senkung des CO2-Ausstosses und die Luftschadstoffbelastung im Strassenverkehr. Mit der Verabschiedung des revidierten Mineralölsteuergesetzes am 23. März 2007 (AS 2008 579) hat das Parlament jedoch beschlossen, nur jene biogenen Treibstoffe steuerlich zu fördern, welche ökologische und soziale Mindestanforderungen erfüllen. Das geänderte Mineralölsteuergesetz wurde am 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt.

Mit den durch das Parlament beschlossenen ökologischen und sozialen Mindestanforderungen für eine Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen, den im Vergleich zu anderen europäischen Staaten niedrigen Treibstoffpreisen sowie den öffentlichen Diskussionen über die potenziell negativen Auswirkungen bei der Herstellung von biogenen Treibstoffen wurde der Marktdurchbruch erschwert. Die Marktanteile der biogenen Treibstoffe sind in der Schweiz verglichen mit anderen Ländern bis heute äusserst bescheiden. Diese geringfügige Entwicklung der biogenen Treibstoffe war im Zeitpunkt der Eingabe des Postulates nicht absehbar.

Biogene Treibstoffe haben in den letzten Jahren insbesondere bezüglich des Aspekts «Recht auf Nahrung» immer wieder zu politischen Diskussionen und Vorstössen geführt. Bei der Behandlung der verschiedenen Vorstösse hat der Bundesrat die Marktentwicklung der biogenen Treibstoffe laufend verfolgt, analysiert und in diversen Berichten dargestellt.

An dieser Stelle soll die im Oktober 2009 eingereichte parlamentarische Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates (09.499 «Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen») erwähnt werden. Diese fordert einerseits eine Verschärfung der Steuerbefreiungskriterien und anderseits die Möglichkeit, anstelle von Kriterien für die Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen Bestimmungen für die Zulassung von biogenen Treibstoffen auf dem
Markt zu erlassen. Im Mai 2011 beschloss die Kommission, die Vorlage so lange zu sistieren, bis der Bericht des Bundesrates zum Postulat 09.3611 Bourgeois «Reduktion der CO2-Emissionen durch Beimischung von Biotreibstoffen zu Treib2845

stoffen» vorliegt und dessen Erkenntnisse in die Entwurfsvorlage der Initiative eingebracht werden können. Am 14. September 2012 wurde nun der Bericht des Bundesrates an das Parlament überwiesen (www.uvek.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen UVEK > Bundesrat will Beimischung von biogenen zu fossilen Treibstoffen nicht zusätzlich fördern). Im Bericht wurde erneut die aktuelle Situation der biogenen Treibstoffe in der Schweiz aufgezeigt.

Weiter ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, auf eine verstärkte Förderung der Beimischung von biogenen zu fossilen Treibstoffen zu verzichten. Die Arbeiten im Rahmen der parlamentarischen Initiative der UREK des Nationalrates werden nun anfangs 2013 wieder aufgenommen.

Angesichts der aktuellen Marktsituation bei den biogenen Treibstoffen sowie den diversen ­ im Zusammenhang mit politischen Vorstössen ­ erstellten Berichten erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2009 P 09.3737

Bestand des Grenzwachtkorps (S 09.12.09, Sicherheitspolitische Kommission SR)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über den Bestand des Grenzwachtkorps aufgrund der Erfahrungen mit dem Schengen-Assoziierungsabkommen vom 26. Oktober 2004 (SR 0.362.31) zu erstellen. Der Bundesrat verabschiedete am 26. Januar 2011 seinen Bericht über die Eidgenössische Zollverwaltung in Erfüllung u.a. des Postulats (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab 2005 > Bundesrat anerkennt Stellenmehrbedarf des Grenzwachtkorps). Darin erkannte er einen Mehrbedarf von 35 Stellen beim Grenzwachtkorps, von denen im Jahr 2011 elf Stellen bewilligt wurden. Der Bundesrat beantragte deshalb Ende 2011 die Abschreibung des Postulats. Dies wurde jedoch vom Parlament abgelehnt.

In der Wintersession 2012 entschied das Parlament, das Grenzwachtkorps im Rahmen des Budgets 2013 (BBl 2012 8145) um die fehlenden 24 Stellen aufzustocken.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats damit als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 M 09.3986

Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr im Reiseverkehr (S 17.3.10, Briner; N 16.9.10)

In der Motion wird der Bundesrat beauftragt, in der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (SR 641.201) die Regelung des Ausfuhr-Nachweises für in der Schweiz gekaufte Gegenstände durch ausländische Reisende administrativ zu vereinfachen. Ferner sollen die Möglichkeiten des Nachweises der Ausfuhr umfassender als bis anhin ausgestaltet werden.

In diesem Zusammenhang fanden 2009 und 2010 Gespräche zwischen dem Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte sowie der Eidg. Zollverwaltung und der Eidg. Steuerverwaltung statt. Ziel war es, dass die Reisenden den Nachweis der Ausfuhr möglichst einfach und ohne administrative Erschwernisse erbringen können und dass das administrative Prozedere bei den Detaillisten und bei den Behörden reduziert werden kann. Die Neuerungen wurden mit der Verordnung des EFD vom 24. März 2011 über die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr (SR 641.202.2) am 1. April 2011 in Kraft gesetzt.

2846

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion damit als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 09.4209

Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Online-Handel reduzieren (N 19.3.10, Leutenegger Oberholzer; S 13.12.10) ­ Punkt 1 angenommen, Punkte 2­4 abgelehnt

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die privaten Spediteure anzuhalten, für Kleinwaren die vereinfachte Verzollung anzuwenden, wie es die Schweizerische Post tut (Pkt. 1). Weiter verlangt die Motionärin, dass die Einfuhrsteuer-Freigrenze von 5 auf 10 Franken zu erhöhen (Pkt. 2) und die Mehrwertsteuer bei importierten Sendungen nur auf dem Warenwert zu erheben sei (Pkt. 3). Schliesslich soll die Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei Rücksendungen aufgehoben werden (Pkt. 4).

Am 24. Februar 2010 beantragte der Bundesrat die Annahme der Punkte 1 und 2 der Motion und die Ablehnung der Punkte 3 und 4. Der Nationalrat folgte am 19. März 2010 dem Bundesrat. Entgegen dem Antrag des Bundesrats und dem Beschluss des Nationalrats lehnte der Ständerat am 13. Dezember 2010 den Punkt 2 ab.

Dem Punkt 1 der Motion waren verschiedene Eingaben beim Preisüberwacher vorausgegangen. In diesen wird die Höhe der von den Logistikunternehmen fakturierten Beträge gerügt. Diese Unternehmen berechnen dem Empfänger des Gegenstands einerseits die Verzollungskosten und andererseits die von der Zollverwaltung erhobene Einfuhrsteuer. Die Verzollungskosten werden von diesen Unternehmen für ihre im Zusammenhang mit der Verzollung erbrachten Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Vor allem bei kleinen Sendungen können diese Kosten in einem ungünstigen Verhältnis zum Wert der eingeführten Ware stehen.

Seit Frühjahr 2011 bietet die Zollverwaltung ein vereinfachtes Zollanmeldeverfahren für Kleinsendungen an, was sich auf die Höhe der Verzollungskosten der Logistikunternehmen auswirken sollte. Grundsätzlich bleibt die Nutzung des vereinfachten Verfahrens freiwillig. Die Zollverwaltung verpflichtet aber auf Antrag des Preisüberwachers ein Logistikunternehmen zur Einführung der vereinfachten Zollanmeldung, wenn der Preisüberwacher feststellt, dass es ein im Vergleich zu anderen Anbietern unverhältnismässig hohes Entgelt für die Verzollung verlangt. Mit diesem «Missbrauchsartikel» wird dem Preisüberwacher und der Zollverwaltung ein rechtliches Instrumentarium zur Verfügung gestellt, damit sie bei Logistikunternehmen, die zu Klagen Anlass geben, entsprechend intervenieren können.

Am 27. Juni 2012 verabschiedete der Bundesrat eine entsprechende Änderung der Zollverordnung vom 1. November 2006 (AS 2012 3837).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion damit als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 M 08.3510

Aufstockung des Grenzwachtkorps und Besserstellung der Grenzwächter (N 11.6.09, Fehr Hans; S 9.12.09; N 1.3.11)

In der Motion in ihrer vom Ständerat modifizierten Version wird der Bundesrat nicht länger beauftragt, das Grenzwachtkorps um bis zu 300 Stellen aufzustocken, sondern es ausreichend zu alimentieren, damit eine lagegerechte Kontrolldichte sichergestellt werden kann. Der Bundesrat verabschiedete am 26. Januar 2011 unter anderem in Erfüllung der Motion seinen Bericht über die Eidgenössische Zollverwaltung (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilun2847

gen ab 2005 > Bundesrat anerkennt Stellenmehrbedarf des Grenzwachtkorps). Darin erkannte er einen Mehrbedarf von 35 Stellen beim Grenzwachtkorps, von denen im Jahr 2011 11 Stellen gesprochen wurden. Der Bundesrat beantragte deshalb Ende 2011 die Abschreibung der Motion. Dies wurde jedoch vom Parlament abgelehnt.

In der Wintersession 2012 entschied das Parlament, das Grenzwachtkorps im Rahmen des Budgets 2013 (BBl 2012 8145) um die weiteren 24 Stellen aufzustocken.

Auch im Bereich der Entlöhnung konnten Verbesserungen erreicht werden: so werden z.B. seit 2009 eintretende Aspiranten direkt in der Lohnklasse 13 angestellt.

Ebenfalls konnte den Grenzwächterinnen und -wächtern in der Region Genf in den letzten vier Jahren eine jährliche Arbeitsmarktzulage ausbezahlt werden, um eine genügende Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion damit als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Bauten und Logistik 2003 P 03.3535

Öffentliches Beschaffungswesen (N 19.12.03, Meier-Schatz)

Das Postulat war als Motion eingereicht und in Form eines Postulats überwiesen worden. Es fordert, dass Artikel 25 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) zu ergänzen sei, damit erstens die bereits bestehende Verpflichtung zur statistischen Erfassung nach Regionen und Kantonen aufgeschlüsselt wird und zweitens die Dienstleistungen und Bauaufträge erfasst werden.

Artikel 25 BöB sieht vor, dass die Auftraggeberin eine jährliche Statistik über ihre Beschaffungen nach dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) erstellt.

Im Bereiche der WTO-Beschaffungen erstellt das Staatssekretariat für Wirtschaft ­ basierend auf den Daten des Bundes ­ jährlich eine Beschaffungsstatistik des Bundes. Diese gibt Auskunft über das Volumen der in einem Jahr im In- und Ausland getätigten Beschaffungen.

Davon zu unterscheiden ist die Statistik Beschaffungszahlungen, die seit dem Jahr 2009 jährlich vom Eidgenössischen Finanzdepartement (Bundesamt für Bauten und Logistik) erstellt wird. Diese zeigt auf, welche Zahlungen für Beschaffungen die Bundesverwaltung für kommerzielle Leistungen und Lieferungen gesamthaft getätigt hat, aufgeschlüsselt in Güter-, Bau- und Dienstleistungskategorien. Die Zahlungsdaten sind mit einer Güterklassifizierung (CPV-Code) und einer übergeordneten Lieferantennummer ergänzt.

Am 1. Januar 2013 tritt die revidierte Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes (SR 172.056.15) in Kraft, wobei insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau und den Betrieb eines bundesweiten, departementsübergreifenden Beschaffungscontrollings gemäss Bundesratsbeschluss vom 18. April 2012 geschaffen worden sind. Ein Element davon stellt die Statistik Beschaffungszahlungen dar.

Der Bundesrat verfolgt mit dem Beschaffungscontrolling die strategischen Ziele der Ordnungsmässigkeit und Transparenz, Nachhaltigkeit, Zentralisierung der Beschaffung sowie der strategischen Steuerung des Beschaffungswesens.

2848

Die statistische Erfassung von Beschaffungen des Bundes, aufgeschlüsselt nach Dienstleistungen und Bauaufträgen sowie nach Kantonen, bzw. Regionen ist damit gewährleistet. Dementsprechend wurde die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte am 29. März 2012 über die Anzahl der Vergaben nach Regionen in der Schweiz sowie über die Gesamtzahlungen des Bundes für kommerzielle Leistungen und Lieferungen in die Kantone in den Jahren 2009­2011 orientiert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats im Ergebnis als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Vollzugsstelle für den Zivildienst 2010 P 10.3723

Integration von untauglichen oder ausgemusterten Personen in das Konzept des Zivildienstes (S. 1.12.10, Hêche)

Mit dem Bericht des Bundesrates vom 21. März 2012 «Integration von untauglichen oder ausgemusterten Personen in das Konzept des Zivildienstes» (www.zivi.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmittelungen > Downloads) ist der Auftrag erfüllt. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats hat am 13. August 2012 vom Bericht Kenntnis genommen. Bericht und Anliegen des Postulats werden weiterverfolgt in den Arbeiten der Studie «Künftige Dienstpflicht». Der Postulant hat von weiteren Aktivitäten abgesehen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für Wirtschaft 2005 P 05.3121

Kaufkraft und Preise 7. Abbau der tarifarischen Hemmnisse.

Anpassung Zolltarif (N 17.6.05, Sozialdemokratische Fraktion)

Gemäss Antwort des Bundesrates erfolgt die Überprüfung des Grenzschutzes im Agrarbereich laufend im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Des Weiteren hält er an einer multilateralen Marktöffnung im Rahmen der WTO auch im Agrarbereich sowie an der begleiteten Liberalisierung mit der EU entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Land- und Ernährungswirtschaft fest (Verhandlungen über ein Abkommen in den Bereichen Landwirtschaft, Agrar-, Lebensmittelund Produktesicherheit sowie öffentliche Gesundheit). Die Bekämpfung der Hochpreisinsel ist ein wichtiger Teil der bundesrätlichen Wachstumspolitik, in deren Rahmen in den letzten Jahren bereits verschiedene Massnahmen realisiert wurden (u. a. regionale Erschöpfung im Patentrecht, die Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse [SR 946.51] mit Cassisde-Dijon, Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen mit Staaten ausserhalb der EU).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2849

2006 P 06.3574

ICT. Mehr Wachstum, höhere Produktivität, konkurrenzfähige Schweiz (N 20.12.06, Christlichdemokratische Fraktion)

2007 P 06.3543

ICT. Mehr Wachstum, höhere Produktivität, konkurrenzfähige Schweiz (S 12.3.07, Amgwerd)

Die Umsetzung der durch den Bundesrat am 24. Januar 2007 beschlossenen E-Government-Strategie (www.egovernment.ch > Dokumentation > Publikationen > Broschüren) trägt massgeblich dazu bei, die Produktivität der öffentlichen Verwaltungen zu verbessern, und gibt zudem eine Antwort auf die in den Postulaten zum Ausdruck gebrachten Bedenken. Diese E-Government-Massnahmen sind auch Teil der neuen Massnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums in der Schweiz, wie sie im Rahmen der Wachstumspolitik 2008­2011 definiert wurden.

Der Bundesrat hat in seiner neuen Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz (www.bakom.admin.ch > Themen > Informationsgesellschaft > Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz) das Thema aufgenommen. Zudem hat die E-Government-Strategie Schweiz, die schon in der zweiten Legislatur läuft, viel zur Entlastung der Wirtschaft beigetragen. Um den Nutzen von E-Government-Vorhaben zu ermitteln und deren Wirksamkeit zu vergleichen, wurde ein Modell zur Nutzenberechnung eingesetzt. Auf die Erstellung des angekündigten Berichtes wird verzichtet, da diese Untersuchungen bereits gemacht wurden und auf www.egovernment.ch veröffentlicht sind.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2008 P 08.3112

Bekämpfung von Doping am Arbeitsplatz (N 13.6.08, Rennwald)

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat die Verbreitung von Doping am Arbeitsplatz im Rahmen einer detaillierten Umfrage zu den Arbeitsbedingungen (European Working Conditions Survey) untersucht. Die entsprechenden Ergebnisse wurden 2011 mit dem Bericht «Stress bei Schweizer Erwerbstätigen» (www.seco.admin.ch > Dokumentation > Publikationen und Formulare > Studien und Berichte > Arbeit > «Stressstudie 2010») veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 08.4047

Kleine Selbständigerwerbende als vergessene Opfer der Krise (S 11.3.09, Savary)

Im Rahmen der 4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 1982 (SR 837.0) ist eine Änderung des Versicherungssystems zugunsten von Selbstständigerwerbenden diskutiert worden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat Informationen und Unterlagen zur Thematik zur Verfügung gestellt und die Diskussion unterstützend begleitet. Aufgrund der Diskussionsergebnisse hat das Parlament das Anliegen des Postulats nicht weiterverfolgt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulates.

2850

2009 P 09.3297

Auswirkungen des Konjunkturprogramms aus Gender-Sicht (N 14.9.09, Grüne Fraktion)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Mai 2012 den Bericht «Auswirkungen des Konjunkturprogramms aus Gendersicht» in Erfüllung des Postulats 09.3297 der Grünen Fraktion vom 20. März 2009 verabschiedet (www.seco.admin.ch > Dokumentation > Publikationen und Formulare > Studien und Berichte > Arbeit).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 P 09.4283

Arbeitslosigkeit. Auswirkungen der aktuellen AVIG-Revision auf Kantone und Gemeinden (N 10.3.10, Fässler)

Mit dem Bericht des Bundesrates vom 30. Juni 2010 über die 4. AVIG-Revision und mögliche Auswirkungen auf die Kosten der Sozialhilfe, der Kantone und der Gemeinden (www.seco.admin.ch > Themen > Arbeit > Arbeitslosenversicherung > Revision Arbeitslosenversicherungsgesetz [AVIG] 2011) ist das Postulat erfüllt worden.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulates.

2010 P 10.3076

Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften. Wie weiter?

(N 18.6.10, Fässler)

2011 P 11.3431

Risikokapital. Förderung von Investitionen (N 19.9.11, Noser)

2011 P 11.3429

Rechtssicherheit für Unternehmensgründerinnen und -gründer und für Business Angels (N 20.9.11, Noser) ­ vormals EFD

2011 P 11.3430

Finanzierung junger Unternehmen. Administrative und steuerliche Belastungen verringern (N 20.9.11, Noser) ­ vormals EJPD

Die Postulate beauftragen den Bundesrat, einen Evaluationsbericht zum Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Risikokapitalgesellschaften (SR 642.15) zu erstellen und verschiedene Massnahmen und Verbesserungen zu prüfen, um den Zufluss von Risikokapital in Schweizer Unternehmen zu fördern. Mit dem Bericht «Risikokapital in der Schweiz» vom 27. Juni 2012 (www.kmu.admin.ch > Publikationen) hat der Bundesrat eine Gesamtschau über den Risikokapitalmarkt geliefert und die genannten Postulate beantwortet. Neben einer Beurteilung des Bundesgesetzes über die Risikokapitalgesellschaften werden in diesem Bericht fiskalische wie auch nicht-fiskalische Instrumente erörtert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 10.3622

Gleich lange Spiesse für die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich mit der europäischen Konkurrenz (S 21.9.10, Frick)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2012 den Bericht «Gleich lange Spiesse für die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich mit der europäischen Konkurrenz» (www.news.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Rahmenbedingungen für die Schweizer Rüstungsindustrie im

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europäischen Vergleich) in Erfüllung des Postulats 10.3622 von Ständerat Bruno Frick vom 21. September 2010 verabschiedet.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulates.

2012 P 11.4055

Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Prüfung einer gesetzlichen Lösung zwecks Behebung gewisser Rechtsmängel in diesem Bereich (N 3.5.12, Geschäftsprüfungskommission NR)

Das Parlament hat am 15. Juni 2012 die Revision des 8. Oktober 1999 (SR 823.20) verabschiedet. Im Rahmen eine Sanktionsmöglichkeit geschaffen für Arbeitgeber, die Schweiz beschäftigen und gegen zwingende Mindestlöhne gen verstossen.

Entsendegesetzes vom dieser Revision wurde Arbeitnehmende in der in Normalarbeitsverträ-

Am 14. Dezember 2012 hat das Parlament den Entwurf 2 der Revision des Entsendegesetzes verabschiedet, der die bestehende Solidarhaftung verstärkt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Landwirtschaft 2009 P 08.3263

Landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel von Freihandelsabkommen ausschliessen (N 03.12.09, Thorens Goumaz)

Dieses Postulat fordert, dass landwirtschaftliche Produkte aus dem Geltungsbereich von Handelsabkommen mit der Schweiz ausgeschlossen werden, um die Ernährungssouveränität und den Zugang aller Menschen zu ausreichender Nahrung zu sichern.

Die Aussenhandelspolitik des Bundesrates steht fest und bestätigt, dass alle Sektoren Teil der Verhandlungen sind ­ auch die Landwirtschaft. Der Schweizer Agrarpolitik, die den Rahmen für die Verhandlungen über eine Marktöffnung für Drittstaaten vorgibt, wird jedoch in jedem Fall Rechnung getragen. Bisher lagen die von der Schweiz gewährten Konzessionen fast ausschliesslich innerhalb der an der UruguayRunde festgelegten Kontingente. Diese Öffnungen hatten keinerlei Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft; sie bewirkten allenfalls eine Verschiebung des Handels zugunsten der Partnerländer und auf Kosten der EU. Die Ernährungssouveränität ist hier also nicht betroffen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 M 09.3318

Schutz der Bienen. Verbot des Nervengiftes Clothianidin als Pflanzenschutzmittel (N 3.12.09, Graf Maya; S 11.3.10; N 14.9.10)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Zulassung von Clothianidin als Pflanzenschutzmittel sofort zu sistieren und ein langfristiges Verbot zu prüfen.

Gleichzeitig sollen neue Zulassungsrichtlinien und Methoden zur Bewertung der Bienenungefährlichkeit von Pestiziden eingeführt werden.

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Der Bundesrat hält im Prüfbericht vom 10. Oktober 2012 fest (www.blw.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Berichte), dass der Einsatz von Insektiziden notwendig ist, um die Kulturen vor Ertrags- und Qualitätseinbussen durch Schädlinge zu schützen. Er weist aber auch darauf hin, dass Pflanzenschutzmittel nicht nur Auswirkungen auf Schädlinge, sondern auch auf andere Lebewesen haben können, insbesondere auf andere Insekten, und dass sie deshalb einer strengen Risikobeurteilung unterliegen. Er erklärt weiter, dass die Anwender dafür sensibilisiert werden müssen, die Anwendungsbestimmungen strikte einzuhalten. Laut Bundesrat deutet die relativ geringe Anzahl an Bienenvergiftungsfällen in der Schweiz darauf hin, dass das Bewilligungssystem für Pflanzenschutzmittel effektiv ist und sich die grosse Mehrheit der Landwirtinnen und Landwirte an die Bestimmungen hält. Eine Überwachung der Vergiftungsfälle ist jedoch grundlegend, um deren Anzahl weiter zu reduzieren und den Ursachen entgegenzuwirken. Die Forschung von Agroscope sucht aktiv nach einer nachhaltigen Lösung für diese Probleme.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 10.3374

Massnahmen zur Stärkung der marktwirtschaftlichen Instrumente im Agrarsektor (N 1.10.10, Bourgeois)

Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die zunehmende Öffnung des Agrarmarktes und auf eine nächste Revision des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) einen Bericht über mögliche Massnahmen zur Stärkung der marktwirtschaftlichen Instrumente im Agrarsektor zu erstellen. Das Postulat formuliert fünf Forderungen an den Bundesrat, deren Inhalt sich auf drei Hauptthemen bezieht: ­

die Möglichkeiten, die Markttransparenz, die Preisweitergabe und die Margenverteilung im Agrarmarkt zu verbessern;

­

die Möglichkeiten, den Produzentenorganisationen weitreichende Befugnisse zur Schaffung von Interventionsfonds zu erteilen;

­

die Möglichkeiten, die Vertragsbildung in den Lebensmittelherstellungsketten zu fördern, um die Produzenten gegen die negativen Auswirkungen der Preisschwankungen auf den Märkten abzusichern.

Der Bundesrat hat am 23. März 2011 gleichzeitig mit der Eröffnung der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014­2017 einen Bericht zu den im Postulat aufgeworfenen Fragen publiziert («Massnahmen zur Verstärkung der Instrumente des Agrarmarktes», www.blw.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Berichte). Er kommt darin unter anderem zu folgenden Schlussfolgerungen: Die Vorteile offener Märkte, auf denen sich die Produzenten frei zusammenschliessen, ihre Handelspartner auswählen und die Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten ihrem Wissen und ihrer unternehmerischen Neigung entsprechend befriedigen können, sind heute anerkannt. Ausgeglichene Märkte sollen deshalb nicht mit den staatlichen Marktordnungen der Vergangenheit, sondern mit Lösungen erreicht werden, bei denen primär die Branche die Verantwortung übernimmt. Der internationale Vergleich in diesem Bericht zeigt, dass die Schweiz einen breiten Mix aus Instrumenten zur Berücksichtigung der Anliegen des Urhebers des Postulats bereithält, insbesondere im Bereich der Branchenorganisationen und der Marktbeobachtung. Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt davon, dass der Dialog zwischen den Partnern der einzelnen Branchen der geeignete Weg ist, um den legitimen 2853

Anliegen der Betriebe Geltung verschaffen zu können, ohne deshalb die Entwicklung der Märkte im Einklang mit der Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten zu blockieren. Seiner Meinung nach sind die Möglichkeiten des derzeitigen Rechtsrahmens noch nicht ausgeschöpft, insbesondere im Bereich der Entwicklung von Standardverträgen, die den Betrieben die gewünschte Prognostizierbarkeit und Sicherheit geben können.

Er hält es deshalb nicht für erforderlich, neue horizontale Instrumente zu entwickeln.

Er ist jedoch bereit, sich mit den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Branchen auseinanderzusetzen und über konkrete technische Vorschläge zu diskutieren, die aus dem brancheninternen Dialog hervorgehen, selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass nicht auf privater Basis Instrumente wieder eingeführt werden, die im Auftrag des Parlaments im Rahmen der verschiedenen agrarpolitischen Reformen abgeschafft wurden.

Auf dem Hintergrund dieser Schlussfolgerungen hat der Bundesrat mit der Botschaft zur Agrarpolitik 2014­2017 vom 1. Februar 2012 (BBl 2012 2075) angemessene Massnahmen zur Unterstützung einer gemeinsamen Qualitätsstrategie vorgeschlagen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Veterinärwesen 2009 M 08.3675

Deklarationspflicht für Pelze (N 12.6.09, Moser; S 10.12.09)

Die Pelzdeklarationsverordnung vom 7. Dezember 2012 (SR 944.022) tritt am 1. März 2013 in Kraft und sieht eine Deklarationspflicht für die Tierart sowie die Herkunft und die Gewinnungsart des Fells vor. Die Deklarationspflicht gilt für Felle von Säugetieren; davon ausgenommen sind Felle von Lamas und Alpakas sowie von domestizierten Tieren der Pferde-, Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 P 08.3696

Auswirkungen des EU-Agrarfreihandels auf das Tierschutzniveau und die bäuerliche Tierhaltung (N 03.12.09, Graf Maya)

Der Bundesrat hat in seinem am 27. Juni 2012 verabschiedeten Bericht die Auswirkungen des EU-Agrarfreihandels auf das Tierschutzniveau und die bäuerliche Tierhaltung aufgezeigt. Der Bericht ist unter www.bvet.admin.ch > Themen > Tierschutz publiziert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie 2011 M 11.3180

Übergangsfinanzierung für die Dachverbände der Weiterbildung (S 15.06.2011, Gutzwiller; N 13.12.2011)

Die Übergangsfinanzierung für die Dachverbände der Weiterbildung ist für das Jahr 2012 mit dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung vom 16. März 2012 (www.sbfi.admin.ch > Themen > Allgemeine Bildung > Weiterbildung > Finanzierung Dachverbände) und für die

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Jahre 2013­2016 mit dem gleich lautenden Bundesgesetz vom 28. September 2012 (BBl 2012 8195) sichergestellt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr 2006 M 05.3388

Zulassung von privaten Unternehmungen für die ADR-Prüfung von Tankcontainern, IBC und Tankfahrzeugen (N 7.10.05, Giezendanner; S 16.3.06)

Mit dem Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Änderung von Erlassen aufgrund der Bahnreform 2 (Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr; AS 2009 5597), das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, wurde die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der Motion geschaffen. Mit der Anpassung des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2008 über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (SR 742.41) wurde diese Änderung für den Bahn- und Schifffahrtsbereich auf den 1. Januar 2010 festgeschrieben. Am 31. Oktober 2012 hat der Bundesrat die neue Gefahrgutumschliessungsverordnung (SR 930.111.4) und die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (SR 742.412) und damit verbunden einige Detailanpassungen der Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 741.621) beschlossen. 1999 wurde in der EU das Zulassungssystem für die ortsbeweglichen Druckgeräte neu geregelt und ein sogenanntes Konformitätsbewertungssystem eingeführt. Die Schweiz übernimmt nun diese EU-Richtlinie. Gleichzeitig wird das Konformitätsbewertungssystem auch für die anderen Gefahrgutumschliessungen wie zum Beispiel Fässer, Container oder Tanks eingeführt.

Ein Kern der neuen Regelungen ist, dass anstelle der bisher zuständigen Behörde private Unternehmungen die Prüfungen durchführen, die durch die internationalen und nationalen Regelwerke vorgeschrieben sind. Unternehmen, die Gefahrgutumschliessungen prüfen wollen, müssen sich akkreditieren und bezeichnen lassen.

Wenn diese Unternehmen auch Druckgeräte für Transporte prüfen wollen, benötigen sie zudem eine Notifizierung bei der EU. Damit den Schweizer Unternehmen, die sich als Konformitätsbewertungsstellen auf dem nationalen und internationalen Markt betätigen wollen, genügend Zeit für Akkreditierung, Bezeichnung und Notifizierung zur Verfügung steht, wurde eine Übergangsfrist von einem Jahr festgelegt.

Während dieser Übergangsfrist werden die Prüfungen weiterhin durch das Eidgenössische Gefahrgutinspektorat durchgeführt.

Mit der Einführung der Konformitätsbewertung fallen für die Behörden neue Aufgaben an. Dazu gehören die Bezeichnung der Konformitätsbewertungsstellen und die Marktüberwachung. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wird für die
Bezeichnung zuständig sein, das Bundesamt für Verkehr für die Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen und des Marktes.

Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Bezeichnete Konformitätsbewertungsstellen können ihre Tätigkeit ab dem 1. Januar 2014 aufnehmen.

2855

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 09.4013

Bahnanschluss für den Euro-Airport Basel-Mülhausen-Freiburg (S 10.3.10, Janiak; N 15.6.10)

Der Bahnanschluss des Flughafens Basel-Mülhausen gehört zum Ausbauprogramm «Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Hochleistungsnetz (HGV-A)». Im Bundesbeschluss vom 8. März 2005 über den Verpflichtungskredit für die erste Phase des HGV-Anschlusses (BBl 2005 5177) sind in Artikel 2 die Fristen für die Inangriffnahme (2010) und den Abschluss der Baumassnahmen (2015) festgelegt. Der Bundesrat kann diese Fristen um fünf Jahre verlängern.

Die Motion bezweckt, diese Fristen gemäss Artikel 2 des erwähnten Bundesbeschlusses um fünf Jahre zu verlängern.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat dem Bundesrat im Dezember 2010 den Antrag gestellt, die Fristen generell um fünf Jahre zu verlängern. Mit Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 2010 hat der Bundesrat dem Antrag wie folgt zugestimmt: Die Fristen gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 8. März 2005 über den Verpflichtungskredit für die erste Phase des HGV-Anschlusses (BBl 2010 9143) für die Inangriffnahme (bis spätestens 2010) und den Bauabschluss (bis spätestens 2015) der HGV-Anschluss-Projekte werden um fünf Jahre verlängert (2015/2020).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 10.3010

Güterverkehrsverlagerung. Für eine schrittweise Reduktion des alpenquerenden Schwerverkehrs (S 10.3.10, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR; N 15.6.10)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Strategie zur Reduktion des Strassentransitverkehrs im Alpengebiet zu unterbreiten.

Der Bundesrat hat in seinem am 16. Dezember 2011 verabschiedeten «Bericht über die Verkehrsverlagerung vom Dezember 2011» (www.bav.admin.ch > Themen > Verlagerung > Worum geht es? > Verlagerungsbericht) die alpenquerende Verkehrsmengenentwicklung auf Schiene und Strasse in der Berichtsperiode (Juli 2009 bis Juni 2011) beschrieben und die dafür verantwortlichen Einflüsse interpretiert.

Das Zwischenziel von einer Million alpenquerender Fahrten konnte im Jahr 2011 noch nicht erreicht werden. Die bestehenden Verlagerungsinstrumente und flankierenden Massnahmen leisten jedoch auch weiterhin einen substanziellen Beitrag zum Verlagerungsprozess und sollen weitergeführt werden. Der Bundesrat hat im Verlagerungsbericht zudem mit Blick auf das Verlagerungsziel das weitere Vorgehen und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen. Der Bundesrat unterstützt weiterhin die Verlagerungspolitik mit den ambitiösen Verlagerungszielen und steht hinter dem Mandat zur Aushandlung internationaler Vereinbarungen zur Alpentransitbörse.

Der «Bericht über die Verkehrsverlagerung vom Dezember 2011» wurde am 12. Juni 2012 vom Nationalrat und am 14. Juni 2012 vom Ständerat zur Kenntnis genommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2010 P 10.3325

Prioritäre Verlagerung der Gefahrengut-Transporte von der Strasse auf die Schiene (N 18.6.10, Schmidt Roberto)

Der Bundesrat hat in seinem am 16. Dezember 2011 verabschiedeten «Bericht über die Verkehrsverlagerung vom Dezember 2011» (www.bav.admin.ch > Themen > Verlagerung > Worum geht es? > Verlagerungsbericht) dem Auftrag des Postulats entsprochen und seine Schlussfolgerung zur prioritären Verlagerung der Gefahrengut-Transporte dargelegt. Der Bundesrat hat festgehalten, dass gerade für Gefahrguttransporte eine sichere Beförderung ­ national wie auch international ­ zu gewährleisten ist. Diese Transporte sind strengen Vorschriften unterworfen und richten sich nach dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR: SR 0.741.621). Dieses bildet auch die Grundlage für die schweizerische Gesetzgebung, geregelt in der Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR; SR 741.621).

Die Gefahrgutvorschriften sind bereits heute sehr restriktiv und werden durch internationale Gremien mit Einbezug der schweizerischen Fachleute laufend dem Stand der Erkenntnisse angepasst. Von den Alpenübergängen ist derzeit nur die SimplonAchse aufgrund der offenen Streckenführung für Gefahrenguttransporte gemäss SDR/ADR nicht beschränkt. Die Simplon-Achse ist denn auch seit geraumer Zeit Gegenstand von intensiven Sicherheitsüberlegungen, die zu zahlreichen Verbesserungen wie beispielsweise Notspurstrecken und Signalisation beim Bergabfahren führten. Der Bundesrat sah in seinem «Bericht über die Verkehrsverlagerung vom Dezember 2011» von weiteren Massnahmen zur Einschränkung von Gefahrguttransporte ab, will sich jedoch auf europäischer Ebene für eine verhältnismässige Weiterentwicklung der Vorschriften für Gefahrguttransporte einsetzen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Zivilluftfahrt 2011 P 11.3658

Flugverbindung Lugano­Bern. Erneute Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen als Anschubfinanzierung (S 15.12.11, Lombardi)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2012 beschlossen, aus grundsätzlichen finanzpolitischen Überlegungen einer Subventionierung der Fluglinie Bern­ Lugano im Sinne einer Anschubfinanzierung nicht zuzustimmen und demzufolge kein Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Am 10. Oktober 2012 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats verabschiedet (www.admin.ch > Aktuell > Flugverbindung Bern-Lugano; Erneute Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen als Anschubfinanzierung). Der Bundesrat begründet seinen Entscheid insbesondere damit, dass eine langfristige Weiterführung des Flugbetriebs nach Einstellung einer befristeten Subventionierung nicht gewährleistet ist, was gerade Sinn und Zweck einer Anschubfinanzierung wäre. Aufgrund der für 2016 vorgesehenen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels, die zu einer wesentlichen Reduktion der Reisezeit zwischen Bern und Lugano auf dem Schienenweg führt, sowie aufgrund der in der Vergangenheit äusserst beschränkten Nachfrage nach einer Flugverbindung zwischen Bern und Lugano ist ein gewinnbringender Betrieb auf dieser Flugstrecke aus Sicht des Bundesrates nicht möglich.

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Der Bundesrat erachtet somit das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Energie 2009 P 09.3468

Ergänzungsbericht zur Energieaussenpolitik. Stärkung der Stromdrehscheibe Schweiz und der Versorgungssicherheit (N 8.9.09, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht zu Fragen in Bezug auf die Potenziale und das Zusammenspiel der erneuerbaren Energien in der Schweiz und im Ausland vorzulegen. Besonderes Augenmerk gilt der Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energien unter Aspekten der Klimapolitik, dem Bedarf für Ausgleichsenergie und Pumpspeicherkraftwerke sowie der Wirtschaftlichkeit von Pumpspeicherkraftwerken und deren Beitrag an die Wertschöpfung. In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat den Bericht «Stärkung der Stromdrehscheibe Schweiz und der Versorgungssicherheit» (www.bfe.admin.ch > Home > Dokumentation > Publikationen > Datenbank allgemeine Publikationen) am 18. April 2012 verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 P 10.3722

Erleichterung des Baus von Windkraftanlagen in Wäldern und auf Waldweideflächen (S 16.12.10, Cramer)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, Massnahmen zu ergreifen, dank denen der Bau von Windkraftanlagen in Wäldern oder in Waldnähen sowie auf Waldweideflächen erleichtert werden kann, sofern dort ein nutzbares Windkraftpotenzial besteht. Der Bundesrat soll dabei darauf achten, die Landschaft und die Naturschutzgebiete sowie die Fauna und Flora bestmöglich zu schützen. In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat den Bericht «Erleichterung des Baus von Windkraftanlagen in den Wäldern und auf Waldweideflächen» (www.bfe.admin.ch > Home > Dokumentation > Publikationen > Datenbank allgemeine Publikationen) am 10. Oktober 2012 verabschiedet.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2011 M 09.3740

Entwicklung der Wärme-Kraft-Kopplung (N 16.3.10, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR; S 30.11.10; N 15.3.11)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen und geeignete Instrumente vorzuschlagen, damit das Potenzial der Wärme-Kraft-Kopplung besser genutzt werden kann. In Erfüllung der Motion hat der Bundesrat den Bericht «Grundlagen für eine WKK-Strategie» (www.bfe.admin.ch > Home > Dokumentation > Publikationen > Datenbank allgemeine Publikationen) am 28. September 2012 verabschiedet.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

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2011 M 11.3304

Teilnahme der Schweiz an europäischen AKW-Stresstests (S 28.9.11, Fetz; N 6.12.11)

Aufgrund des Unfalls im Kernkraftwerk (KKW) Fukushima hat der Europäische Rat am 25. März 2011 beschlossen, die Sicherheitsmargen bei allen 132 europäischen KKW im Rahmen einer fokussierten und transparenten Sicherheitsbewertung zu überprüfen. Die Western European Nuclear Regulators Association (WENRA), bei der das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) aktives Mitglied ist und deren Vorsitz seit November 2011 durch den Direktor des ENSI wahrgenommen wird, hat die Randbedingungen für die Analysen und den nachfolgenden PeerReview-Prozess entworfen. Der Umfang und die Modalitäten dieser Prüfungen wurden von den Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten (ENSREG) mit der Zustimmung der EU-Kommission verabschiedet. Als Themen wurden die Sicherheitsreserven der KKW gegen extreme Naturereignisse, gegen Verlust der Sicherheitssysteme und beim Management von schweren Unfällen festgelegt.

Die Schweiz nahm freiwillig am EU-Stresstest teil. Mit Verfügung vom 1. Juni 2011 hat das ENSI die Schweizer KKW-Betreiber aufgefordert, am Stresstest der EU teilzunehmen. Der Endbericht für die Schweiz nach dem europäischen Peer-Review Prozess attestiert den Schweizer KKW hohe Sicherheitsmargen und eine grosse Robustheit. Das ENSI führt auf seiner Internetseite ein Dossier zum EU-Stresstest (www.ensi.ch > Dossiers > EU-Stresstest).

Zur Bestimmung der Erdbebengefährdung an den KKW-Standorten in der Schweiz bearbeiten die KKW-Betreiber das Projekt PEGASOS (Probabilistische Erdbebengefährdungsanalyse für die KKW-Standorte in der Schweiz). PEGASOS ist die erste und bisher einzige Studie dieser Art in Europa. Die PEGASOS-Ergebnisse wiesen eine grosse Bandbreite an Unsicherheiten auf und führten auch aus diesem Grund zu deutlich erhöhten Gefährdungsresultaten. Um die Unsicherheiten mit Hilfe weiterer Daten (z. B. durch weitere Untersuchungen des Untergrunds) und neuer Erkenntnisse zu reduzieren, wurde das PEGASOS Refinement Project (PRP) lanciert. Da die Ergebnisse des PRP zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Anforderungen zum Stresstest nicht vorlagen, konnten sie in den Stresstest nicht einfliessen. Die PEGASOSErgebnisse sind standortspezifisch (beschränkt auf die Standorte der Schweizer KKW) und können daher nicht international genutzt werden. Derzeit arbeitet die WENRA an neuen und verschärften Anforderungen an
die Ermittlung der Erdbebengefährdung in den europäischen Ländern. Das ENSI bringt dabei sein Fachwissen und seine Erfahrungen mit PEGASOS bzw. dem Folgeprojekt PRP ein.

Die EU-Stresstests fanden parallel zu den vom ENSI schon angeordneten Überprüfungen nach schweizerischem Regelwerk statt. Insbesondere hat das ENSI mit Verfügung vom 18. März 2011 den Schutz der KKW gegen Hochwasser und Erdbeben entsprechend der Verordnung des UVEK vom 16. April 2008 über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken (SR 732.114.5) unter verschärften Bedingungen erneut überprüfen lassen. Diesen Auslegungsüberprüfungen waren die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik aufdatierten standortspezifischen Gefährdungen zugrunde zu legen. Für die nationalen Überprüfungen wurden die aktuellsten Zwischenresultate des PRP als Basis verwendet. Die Betreiber der Schweizer KKW konnten nachweisen, dass kein Kriterium für die vorläufige Ausserbetriebnahme erfüllt ist und die Dosislimiten nach der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (SR 814.501) für das 10 000-jährliche Erdbeben eingehalten werden. Alle 2859

Informationen dazu finden sich unter www.ensi.ch > Dossiers > Erdbeben. Nach Abschluss des PRP müssen sämtliche Sicherheitsnachweise auf der Basis der dann gültigen Gefährdungsresultate erneut geführt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Strassen 2007 M 06.3374

Änderung der Verkehrsvorschriften für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen (N 6.10.06, Brun; S 21.3.07)

Der Bundesrat hatte mit der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren und deren Anhänger (SR 741.413) die dazumal bestehenden harmonisierten Vorschriften des europäischen Rechts gemäss Richtlinie 74/150/EWG übernommen. Diese Richtlinie wurde in der Zwischenzeit ersetzt durch Richtlinie 2003/37/EG, die wesentlich weiter geht. Somit werden alle bestehenden harmonisierten Vorschriften der EG über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Fahrzeuge in der Schweiz anerkannt.

Betreffend die nicht im harmonisierten europäischen Recht geregelten landwirtschaftlichen Spezialfahrzeuge und Maschinen hatte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) sich ­ wie in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion erwähnt ­ mit den Vertretern der Lieferanten von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten insofern geeinigt, dass die Lieferanten vorerst die von den Regelungen im benachbarten Ausland abweichenden Vorschriften, die wesentliche Zusatzkosten verursachen, auflisten und dem ASTRA zur Prüfung einreichen. Die in der Zwischenzeit gemeldeten Anliegen wurden in der vom Bundesrat am 2. März 2012 beschlossenen Änderung der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41) berücksichtigt, die am 1. Mai 2012 in Kraft getreten ist.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2007 M 06.3470

Einfachere SDR-Kontrollen (N 20.12.06, Theiler; S 6.6.07)

Die Forderung wurde mit der am 31. Oktober 2012 beschlossenen Gefahrgutumschliessungsverordnung (SR 930.111.4) erfüllt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Ab 1. Januar 2014 können Behälter für die Beförderung von gefährlichen Gütern durch private Unternehmungen (bezeichnete Konformitätsbewertungsstellen) geprüft werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2007 M 06.3421

Abgas- und Lärmtest für Motorräder und Motorfahrräder (S 5.10.06, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR 05.3249; N 1.10.07) ­ vormals BAFU

Ziel der Motion ist unter anderem, dass auch Motorräder und Motorfahrräder ­ analog den Motorwagen ­ periodisch auf die Einhaltung der Abgas- und Lärmvorschriften überprüft werden. Mit diesem Test soll festgestellt werden, ob diese Fahrzeuge immer noch das Abgas- und Geräuschniveau anlässlich der ersten Zulassung einhalten.

2860

Die vorgenommen Abklärungen haben gezeigt, dass es keine geeigneten Messverfahren gibt, die auf einfache Art und Weise und mit verhältnismässigen Kosten die zuverlässige Überprüfung von Motorrädern und Motorfahrrädern bezüglich Geräusch und Abgas erlauben. Die Kosten für die Entwicklung eines solchen neuen, auch im Garagengewerbe einsetzbaren Messverfahrens wären erheblich. Zudem haben die Abklärungen gezeigt, dass das Emissionsverhalten neuer Fahrzeuge sich aufgrund der Weiterentwicklung der Technologie heute weniger als früher durch Alterung und Verschleiss verschlechtert. Am 20. Oktober 2012 hat das Europaparlament die schrittweise Verschärfung (2014, 2017, 2020) der Abgasvorschriften für Motorräder beschlossen. Diese neuen Vorschriften, die das Emissionsverhalten dieser Fahrzeuge in etwa auf das Niveau der Personenwagen bringen werden, enthalten auch Anforderungen bezüglich Dauerhaltbarkeit, On-Board-Diagnosesysteme (OBD), Konformitätsüberprüfungen sowie zur Vermeidung von nachträglichem «Tuning». Diese zusätzlichen Anforderungen wirken auch einer Verschlechterung des Emissionsverhaltens im Betrieb entgegen. Die Hauptursache für relevante Abweichungen zwischen dem ursprünglichen und dem auf der Strasse festgestellten Zustand der Motorräder und Motorfahrräder sind hauptsächlich nachträgliche, absichtliche Änderungen an den Fahrzeugen.

Ausserdem hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) eine umfangreiche und breit angelegte Untersuchung über Kosten und Nutzen der heutigen Abgaswartung bei Motorwagen durchgeführt und Empfehlungen zur Anpassung der geltenden Vorschriften betreffend Fahrzeuge mit OBD formuliert.

Aufgrund der Gleichartigkeit der Thematik wurden in der Folge die Empfehlungen der EFK betreffend Abgaswartung bei Motorwagen sowie die mit der Motion 06.3421 der UREK-S verlangten Massnahmen in einem Paket mit der Revision der Vorschriften zur Abgaswartung behandelt. Dabei hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bei Motorwagen mit OBD den Verzicht auf die Abgaswartung zur Diskussion gestellt sowie bezüglich Geräusch- und Abgaskontrollen bei Motorrädern und Motorfahrrädern unter Hinweis auf die vorgenommenen, oben erwähnten Abklärungen vorgeschlagen, auf die Einführung solcher Tests zu verzichten. Der Vorschlag betreffend den Verzicht auf die zusätzlichen Kontrollen der Zweiradfahrzeuge
fand breite Zustimmung: 47 der Anhörungsteilnehmenden haben sich dafür, 7 dagegen ausgesprochen (Kantone: 18 Ja, 5 Nein).

Am 30. November 2012 hat der Bundesrat über die revidierten Abgaswartungsvorschriften beschlossen und sie auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Sie beinhalten keine neuen Anforderungen bezüglich Abgas- und Geräuschkontrollen für Motorräder und Motorfahrräder.

Abklärungen des ASTRA haben ergeben, dass Abgas- und Lärmtests für Motorräder ein sehr schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen, weil die zu entwickelnden Testverfahren sehr teuer sind und das Abgas- und Lärmverhalten der künftigen Motorräder gestützt auf die auch für die Schweiz anwendbaren EU-Vorschriften wesentlich dauerhafter und deutlich besser wird.

Zukünftig werden auf europäischer Ebene auch bei Motorrädern OBD verlangt werden. Der Bundesrat verfolgt daher bei den Motorrädern den gleichen Weg, den er bei den Motorwagen mit OBD vorgesehen hat.

Die Einführung einer Umweltetikette für Motorräder machte der Bundesrat von der positiven Wirkung der Personenwagen-Umweltetikette abhängig. Am 18. Juni 2010 hat er entschieden, für Personenwagen auf die Einführung der Umweltetikette zu 2861

verzichten. Sie wäre zu kompliziert und umstritten gewesen. Daher kommt auch die Einführung einer Umweltetikette für Motorräder nicht mehr in Frage.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2008 M 07.3611

Für einen einfacheren Versand der Fahrerkarten im Strassentransport (N 21.12.07, Triponez; S 26.5.08)

Der Bundesrat hat den Sammelversand von Fahrerkarten auf der Basis der revidierten Verordnung vom 29. März 2006 über das Fahrtschreiberkartenregister (SR 822.223) mit der Einführung des neuen Fahrschreiberkartenregisters im Juni 2012 eingeführt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 09.3958

Baustellendauer und Vergaberichtlinien bei Strassenbauprojekten (N 11.12.09, Giezendanner; S 10.3.10)

Dank der Übernahme des Nationalstrassennetzes durch den Bund konnte der Nationalstrassenunterhalt in den letzten Jahren landesweit vereinheitlicht werden. Für Ausbau- und Unterhaltsprojekte werden Spurabbauten grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Wo ein Spurabbau nur mit unverhältnismässigem Aufwand vermieden werden könnte (z. B. in Tunneln oder im Bereich von Viadukten), wird Nachtarbeit angeordnet. Auf Baustellen, die Verkehrsbehinderungen verursachen, wird konsequent im Mehrschichtbetrieb gearbeitet. In den Werkverträgen werden systematisch Anreize für die Beschleunigung der Arbeiten aufgenommen. Dank diesen Massnahmen konnte 2011 bei den durch Baustellen verursachten Staustunden eine Abnahme im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden, obwohl die Staustunden insgesamt infolge des generellen Verkehrswachstums zunahmen.

Die Vergaberichtlinien des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) sind bewusst so ausgestaltet, dass sich eine möglichst grosse Anzahl Unternehmen um Aufträge bewerben kann. Rund 2/3 aller Mitglieder des Schweizerischen Baumeisterverbands, die im Strassenbau tätig sind, führen oder führten seit der Übernahme der Nationalstrassen durch den Bund im Jahr 2008 Aufträge des ASTRA aus. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich als Teil einer Arbeitsgemeinschaft um grössere Aufträge bewerben ­ ein Vorgehen, das häufig gewählt wird und oft zum Erfolg führt. Der Verzicht des ASTRA auf Abgebotsrunden und Erfüllungsgarantien sind weitere Regelungen, welche die Teilnahme von KMU an ASTRA-Ausschreibungen erleichtern sollen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 09.3787

Gegen Staus und Schikanen im Nationalstrassenbau (S 10.12.09, Jenny; N 15.6.10; S 28.9.10)

Bereits seit Übernahme der Nationalstrassen von den Kantonen im Jahr 2008 war das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bestrebt, die Bauzeiten zu minimieren und Spurabbauten wenn möglich zu vermeiden. Die Praxis des ASTRA wird landesweit angewandt und orientiert sich an folgenden Regeln: Grundsätzlich wird kein Spurabbau für Ausbau- und Unterhaltsprojekte mehr zugelassen. Wo ein Spurabbau nur mit unverhältnismässigem Aufwand vermieden werden könnte (z.B. in Tunneln oder 2862

im Bereich von Viadukten), wird Nachtarbeit angeordnet. Auf Baustellen, die Verkehrsbehinderungen verursachen, wird konsequent im Mehrschichtbetrieb gearbeitet. Dank diesen Massnahmen konnte 2011 bei den durch Baustellen verursachten Staustunden eine Abnahme im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden, obwohl die Staustunden insgesamt infolge des generellen Verkehrswachstums zunahmen.

Die ergriffenen Massnahmen haben also den gewünschten Erfolgt gezeitigt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 10.3342

Gegen Gigaliner auf Schweizer Strassen (S 16.6.10, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR; N 15.12.10)

Der revidierte Artikel 9 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SR 741.01) verankert neu nebst dem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeuge auch die Gesamtlänge. Er tritt am 1. Januar 2013 in Kraft (AS 2012 6291).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Kommunikation 2011 P 09.3071

Überprüfung von Frequenzreserven innerhalb der unterschiedlichen Versorgungsgebiete der Schweiz (N 15.3.2011, Leutenegger Filippo)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, die aktuellen UKW-Frequenzkapazitäten innerhalb der unterschiedlichen Versorgungsgebiete der Schweiz zu überprüfen und, falls ungenutzte Restkapazitäten entdeckt würden, in einem entsprechenden Bericht darzustellen, ob eine Anpassung des Frequenzzuweisungsplans zugunsten weiterer Senderketten möglich ist.

Fazit des vom Bundesrat am 26. Oktober 2011 gutgeheissenen Berichts (www.bakom.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Bericht des Bunderates zu den UKW-Frequenzreserven): Zusätzliche Frequenzen für die Verbreitung von UKW-Programmen könnten zwar bereitgestellt werden, doch der Preis dafür wäre für alle Beteiligten unverhältnismässig hoch. Deshalb verzichtet der Bundesrat darauf, weitere breit angelegte Studien zur Verfügbarkeit von UKWFrequenzen anzustellen, wie im Postulat gewünscht wurde. Stattdessen bekräftigt der Bundesrat seine Strategie für die zukünftige (digitale) Radioverbreitung in der Schweiz.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Bundesamt für Umwelt 2007 P 07.3131

Ruhezonen zum Schutz der Wildtiere vor Trendsportarten (N 22.6.07, Allemann)

Die Forderung des Postulats wurde vom Bundesrat mit der Revision der Jagdverordnung vom 29. Februar 1988 (JSV; SR 922.01), die am 15. Juli 2012 in Kraft getreten ist, aufgenommen. Insbesondere der neu geschaffene Artikel 4bis JSV «Ruhezonen für Wildtiere» übernimmt das grundsätzliche Anliegen des Postulates.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats deshalb als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2009 P 07.3661

CO2 und Corporate Governance (N 8.9.09, Zemp)

Das Postulat verlangt zu prüfen, inwieweit das Treibhausgas CO2 zum obligatorischen Bestandteil der Corporate Governance erklärt werden könnte. Der Bundesrat wird beauftragt, Möglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile aufzuzeigen. In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat am 2. März 2012 den Bericht «CO2 und Corporate Governance» verabschiedet (www.bafu.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat genehmigt Bericht zu CO2 und Corporate Governance).

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2010 P 10.3349

Biogene Treibstoffe. Internationale Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien (S 2.6.10, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, zu prüfen und im Rahmen des Geschäftsberichtes zu informieren, wie er sich international für die Entwicklung und Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien für biogene Treibstoffe sowie für entsprechende Standards und Labels weiterhin und verstärkt einsetzen kann. Er soll sich dabei an ökologischen und sozialen Leitlinien orientieren.

Die global steigende Nachfrage nach erneuerbaren Treibstoffen hat Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Der Bundesrat hat dies in seinem Bericht vom 11. Juni 2009 in Erfüllung des Postulates 09.3611 Bourgeois «Reduktion der CO2-Emissionen durch Beimischung von Biotreibstoffen zu Treibstoffen» (www.bafu.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat will Beimischung von biogenen zu fossilen Treibstoffen nicht zusätzlich fördern) ausführlich dargelegt und bekräftigt, dass eine verstärkte Förderung von biogenen Treibstoffen aufgrund der aus heutiger Sicht gegebenen energetischen, klimabedingten, ökologischen und sozialen Vorbehalte kein Ziel des Bundesrates ist. Einige biogene Treibstoffe haben eine schlechtere Ökobilanz als fossile Treibstoffe.

Gegenwärtiges Engagement des Bundes Die Bestrebungen, Nachhaltigkeitskriterien für biogene Treibstoffe zu definieren und diese wirkungsvoll anzuwenden, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Zahlreiche private Normen und Standards wurden geschaffen oder befinden sich in Erarbeitung. Der Bund hat sich insbesondere bei vier Initiativen dafür engagiert, dass sich die Beurteilung von biogenen Treibstoffen nach dem LebenszyklusPrinzip richtet, wonach alle relevanten Aspekte (ökologische, soziale und wirtschaftliche) sowie indirekte Auswirkungen (Ernährungssicherheit, Erhalt der Waldfläche, Bodenrechte, etc.) über den gesamten Lebensweg der biogenen Treibstoffe zu berücksichtigen sind. Er achtet dabei darauf, dass die Normen und Standards mit den schweizerischen Gesetzen kompatibel und gegebenenfalls für Erleichterungen im Gesetzesvollzug nutzbar sind.

Der Bund beteiligt sich an zwei Normierungsprozessen. Im Auftrag des Bundes haben Experten die Arbeiten aktiv begleitet und die Interessen des Bundes vertreten.

Der Bund ist Mitglied im Spiegelkomitee der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), das bei Abstimmungen die Schweizer Position vorbereitet und diese an den Versammlungen
der entsprechenden Normen-Komitees vertritt. Er hat bei beiden Prozessen Entwürfe der Normen ausführlich kommentiert und in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Spiegelkomitee Stellungnahmen verfasst.

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Europäische Norm zu Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse bei Energieanwendungen (CEN/TC 383): Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat einzelne Teile aus der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED) aufgenommen und dazu eine Norm erarbeitet. Die Norm ist darauf ausgerichtet, als Instrument für die Umsetzung der RED in Europa zu dienen. Der Bund hat darauf geachtet, dass Abweichungen zu schweizerischen Gesetzen klar hervorgehoben werden.

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Internationale Norm zu Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie (ISO/PC 248): Auf internationaler Ebene wurde ein Normierungsprozess gestartet, der die Standardisierung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Herstellung und der Anwendung von Bioenergie bezweckt. Ziel ist die Schaffung einer privatrechtlichen Norm der Internationalen Organisation für Normung (ISO). Die Norm soll ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte abdecken. Der Bund hatte nebst anderen Staaten versucht, das Thema indirekte Effekte in die Erarbeitung der Norm einzubringen, konnte aber keine Mehrheit dafür gewinnen. Der erste Normentwurf ist aus Sicht der Schweiz zu schwach, weshalb das Schweizerische Spiegelkomitee den Entwurf abgelehnt hat.

Weiter beteiligt sich der Bund an der Erarbeitung von zwei privaten Standards. Er unterstützt diese durch die Mitarbeit in den jeweiligen Arbeitsgruppen. Er beteiligte sich ausserdem an mehreren Konsultationsprozessen und verfasste Stellungnahmen zu verschiedenen Dokumenten beider Initiativen.

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Roundtable on Sustainable Biofuels (RSB): RSB ist eine internationale Initiative einer Vielzahl von Akteuren, die vom Energy Center der ETH in Lausanne (EPFL) geleitet wird und einen Nachhaltigkeitsstandard sowie ein Zertifizierungssystem für biogene Treibstoffe entwickelt hat. Zwölf allgemeine Grundsätze decken sämtliche Bereiche von der Produktion der Rohstoffe bis zur Verwendung der Treibstoffe ab. Konkretisiert werden die Grundsätze durch präzisere Kriterien, deren Einhaltung mittels Indikatoren überprüft werden kann. Der Standard dient als Grundlage für ein Label, welches entsprechend zertifizierten Treibstoffen die Erfüllung der RSB-Anforderungen bestätigt. RSB ist für den vereinfachten Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen gemäss Treibstoffökobilanz-Verordnung vom 3. April 2009 (SR 641.611.21) anerkannt.

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Global Bioenergy Partnership (GBEP): GBEP wurde auf Initiative der G-8Staaten gegründet und vereinigt sowohl lokale wie auch internationale Vertreter aus dem privaten und öffentlichen Sektor. Die Aktivitäten basieren auf drei strategischen Pfeilern: Energie- und Ernährungssicherheit, nachhaltige Entwicklung und Klimaänderung. Die Arbeiten werden durch die Ernährungs- und Landwirtschaftorganisation der Vereinten Nationen koordiniert.

Es wurden 24 Indikatoren für die Beurteilung der Nachhaltigkeit von Bioenergie erarbeitet, je 8 zu ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten. Die Indikatoren sollen politische Entscheidungsträger bei der Erarbeitung von entsprechenden Regulierungen unterstützen.

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Aufrechterhaltung des Engagements Der Bund muss sich mit seinen personellen und finanziellen Ressourcen auf das bestehende Engagement beschränken. Damit die Ressourcen effizient und gewinnbringend eingesetzt werden, verfolgt er die Strategie, sich bei der Erarbeitung von neuen Initiativen auf die Vielversprechendsten zu konzentrieren und bei bestehenden Initiativen die Herausragenden zu stärken. Er wird sein Engagement aufrecht erhalten, solange die benötigten Ressourcen dafür zur Verfügung stehen und sofern sich die Arbeiten mit den Interessen des Bundes bei der Beurteilung von biogenen Treibstoffen vereinbaren lassen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 P 10.3377

Torfausstiegskonzept (S 28.9.10, Diener Lenz)

Das Postulat verlangt vom Bundesrat, mögliche Massnahmen zur Reduktion von Import und Verwendung von Torf zu prüfen und darüber in einem Torfausstiegskonzept zu berichten. In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat am 14. Dezember 2012 den Bericht «Torfausstiegskonzept» (www.bafu.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat will Import und Verwendung von Torf reduzieren) verabschiedet.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2010 P 10.3533

Wasser und Landwirtschaft. Zukünftige Herausforderungen (N 1.10.10, Walter)

Das Postulat fordert eine Strategie, die einerseits Handlungs- und Lösungsansätze für kurzfristige Ereignisse (wie z.B. einen lokalen, vorübergehenden Wassermangel) beinhaltet, anderseits auch langfristige Perspektiven aufzeigt, wie mit einer generellen Wasserverknappung, z.B. infolge Klimawandel, umzugehen sei. In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat am 14. November 2012 den Bericht «Umgang mit lokaler Wasserknappheit in der Schweiz» (www.bafu.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Lokale Wasserknappheit: Bundesrat beschliesst allgemeine Massnahmen) verabschiedet.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2011 M 09.3812

Regulierung des Wolfs- und Raubtierbestandes (N 30.9.10, Schmidt Roberto; S 16.3.11)

2011 M 09.3951

Verhütung von Wildschäden (N 30.9.10, Lustenberger; S 16.3.11)

2011 M 10.3008

Verhütung von Grossraubtier-Schäden (N 30.9.10, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR; S 16.3.11)

Die Grundanliegen der beiden Motionen 09.3812 und 09.3951 wurden von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates in der Motion 10.3008 zusammengefasst. Alle drei Motionen wurden vom Bundesrat im Rahmen der Revision der Jagdverordnung vom 29. Februar 1988 (JSV; SR 922.01), die am 15. Juli 2012 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Insbesondere übernimmt dabei der erweiterte Artikel 4 JSV «Regulierung von Beständen geschützter Arten» das Anliegen der Motionen, indem die von den Motionen geforderten neuen Regulierungstatbestände («Schäden an Nutztierbeständen» und «hohe 2866

Einbussen bei der Nutzung des Jagdregals durch die Kantone») geschaffen wurden.

Vor der Inkraftsetzung machte die UREK von ihrem Konsultationsrecht Gebrauch und erachtete die vom Bundesrat geplante Umsetzung im Rahmen der JSV als zufriedenstellend.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der drei Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 09.3611

Reduktion der CO2-Emissionen durch Beimischung von Biotreibstoffen zu Treibstoffen (N 11.4.11, Bourgeois)

Das Postulat stellt Fragen zur Beimischung von biogenen zu fossilen Treibstoffen, zum Selbstversorgungsgrad der Schweiz bei Rohstoffen für die Herstellung von biogenen Treibstoffen, zur Erreichung der CO2-Reduktionsziele im Strassenverkehr, zu notwendigen Gesetzesänderungen und Infrastrukturmassnahmen sowie zum Marktanteil der biogenen Treibstoffe. Es verlangt vom Bundesrat einen Bericht mit diesbezüglichen Antworten. In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat am 14. September 2012 den Bericht «Beimischung von biogenen Treibstoffen zu fossilen Treibstoffen» verabschiedet (www.bafu.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat will Beimischung von biogenen zu fossilen Treibstoffen nicht zusätzlich fördern).

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Bundesamt für Raumentwicklung 2008 M 07.3507

Rechtssicherheit für bäuerliche Kompostierung (N 5.10.07, Bigger; S 12.6.08)

Eine vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitete einen Entwurf für ein Merkblatt zur Beurteilung von bäuerlichen Kompostieranlagen aus raumplanungsrechtlicher Sicht und lieferte diesen dem ARE Ende 2011 ab. Im Frühjahr 2012 wurde der Merkblatt-Entwurf mit den betroffenen Bundesämtern (Bundesamt für Landwirtschaft und Bundesamt für Umwelt) bereinigt.

Im Sommer 2012 wurden die kantonalen Fachstellen für Raumplanung zu diesem Merkblatt angehört. Nach Auswertung der Anhörung wurde das Merkblatt dreisprachig auf der Internetseite des ARE (www.are.admin.ch > Themen > Recht > Bauen ausserhalb der Bauzonen) aufgeschaltet.

Es setzt sich namentlich mit der Frage auseinander, wann eine Kompostieranlage in der Landwirtschaftszone als zonenkonform bewilligt werden kann. Dazu werden die Unterlagen aufgezählt, die dem Bewilligungsgesuch aus raumplanerischer Sicht beigegeben werden müssen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 M 08.3083

Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzone zulassen (S 12.6.08, Luginbühl; N 28.4.09)

Wie vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 21. Mai 2008 angekündigt, erfolgte die Umsetzung der Motion durch eine entsprechende Anpassung der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1). Die entsprechende Teilrevision der RPV wurde vom Bundesrat am 10. Oktober 2012 gutgeheissen und auf den 1. November 2012 in Kraft gesetzt.

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Wie von der Motion verlangt, kann nun Wärmeenergie, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb produziert wird, in einem Fernwärmenetz auch über grössere Distanzen in die Bauzonen transportiert werden. Die Neuregelung von Artikel 34a RPV trat an die Stelle des früheren Kriteriums der «Gebäudegruppe». Es wurde neu festgelegt, dass die notwendigen Installationen in bestehenden, landwirtschaftlich nicht mehr benötigten Bauten innerhalb des Hofbereichs des Standortbetriebs untergebracht werden müssen. Ist dies sichergestellt und können die Effizienzkriterien eingehalten werden, so muss das landwirtschaftliche Betriebszentrum mit den Wärmeerzeugungsanlagen nicht mehr unmittelbar an die zu versorgende Bauzone grenzen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 10.3897

Wohlfahrtsmassstäbe des Bundesrates (S 16.3.11, Stadler)

Die im Postulat formulierten Aufträge wurden im Rahmen verschiedener Arbeiten umgesetzt, die der Bundesrat im Zusammenhang mit der UNO-Konferenz über Nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro vom Juni 2012 («Rio+20») ausgelöst hat. Die am 25. Januar 2012 vom Bundesrat verabschiedete «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012­2015» (www.are.admin.ch > Themen > Nachhaltige Entwicklung > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012­2015) unterstreicht die Bedeutung der Nachhaltigkeitsbeurteilung wichtiger Geschäfte der Bundespolitik. Auf diese Weise kann Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.10) umgesetzt werden. Um diese Methodik verstärkt zur Anwendung zu bringen, wurde der «Leitfaden zum Verfassen von Botschaften des Bundesrates» (Botschaftsleitfaden) der Bundeskanzlei Anfang 2012 angepasst. Er empfiehlt nun ausdrücklich die Nachhaltigkeitsbeurteilung, um die Auswirkungen von Gesetzgebungsvorhaben abzuschätzen. Die indikatorenbezogenen Aufträge zur Ergänzung und Weiterentwicklung des Bruttoinlandprodukts sind im Bundesamt für Statistik (BFS) konzentriert worden. Dafür gab es neben dem Postulat auch weitere Auslöser, so den Beschluss des Bundesrats vom 13. Oktober 2010 zur «grünen Wirtschaft» und verschiedene Arbeiten der OECD.

Im Mai 2012 publizierte das BFS erste Zwischenergebnisse, d. h. eine Liste von das Bruttoinlandprodukt ergänzenden Indikatoren, die mit der Zeit erweitert und verfeinert werden. Aus der Sicht des Bundesrates bedarf es keiner gesetzgeberischer Aktivitäten zur Umsetzung der im Postulat formulierten Aufgaben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 M 12.3295

Klärung übergangsrechtlicher Fragen der ZweitwohnungsInitiative (N 15.6.12, Brand; S 10.9.12)

2012 M 12.3322

Klärung übergangsrechtlicher Fragen der ZweitwohnungsInitiative (S 30.5.12, Schmid Martin; N 24.9.12)

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat bereits kurz nachdem der neue Verfassungsartikel über den Zweitwohnungsbau (Art. 75b BV) von Volk und Ständen am 11. März 2012 angenommen worden war, eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der auch die betroffenen Kantone vertreten waren. Diese Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, die drängendsten Fragen, die sich aufgrund der neuen verfassungsrechtlichen Ausgangslage stellen, zu klären. Der Bundesrat hat die auf der Grundlage der Vorarbeiten dieser Arbeits2868

gruppe erstellte Verordnung über Zweitwohnungen am 22. August 2012 gutgeheissen und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt (SR 702). Er hat damit einen massgeblichen Beitrag zur Beseitigung der grossen Rechtsunsicherheit geleistet, die nach dem 11. März 2012 entstanden ist.

Der Bundesrat erachtet das den beiden gleichlautenden Motionen zugrundeliegende Anliegen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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