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Wettbewerb- und Stellenaussckeibungen, sowie Anzeigen.

Heft 8 der Schriftenreihe des Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft:

Die Sozialpolitik des Bondes In diesem Heft werden die Massnahmen dargestellt, die der Bund zur Linderung sozialer Notstände erlassen hat. Obgleich das Hauptgewicht der Schrift auf der Schilderung der kriegsbedingten Sozialmassnahmen liegt, wird auch die friedensgemässe Sozialpolitik in den Kreis der Betrachtungen einbezogen und besonders dem Arbeitnehmerschutz ein längerer Abschnitt gewidmet. Die Schrift bietet dem Leser nicht bloss Aufschluss über die Art und den Inhalt der verschiedenen eidgenössischen Erlasse und Anordnungen, sondern versucht ausserdem, die Absichten und Erwägungen auseinanderzusetzen, von denen die Bundesbehörden sich in ihrer sozialen Wirksamkeit leiten Hessen.

Das vorhegende Heft wird Behördenmitgliedern, Verbandsleitungen wie überhaupt allen, die sich mit sozialen Fragen befassen, sicherlich gute Dienste leisten. Ein Sachregister erleichtert das Auffinden der einzelnen Massnahmen, Anordnungen und Ansätze.

200 Seiten.

Preis Fr. 2.50.

Erhältlich beim Aufklärungsdienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Laupenstrasse 2, Bern, oder im Buchhandel.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Juli 1944 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung dea Verfassungsrechts seit dem Bundeevertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. --. 95.

Postcheckkonto III 520 38

Bundesblatt. 97. Jahrg.

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Bd. I.

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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Di. Walther Burckhardt

Das Werk umfasst o Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127. .

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht": Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben, Prof. Dr. E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 % Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

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Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld/Leipzig.

667 Die unterzeichnete Verwaltung hat ein neues Sammelbändchen der Bestimmungen über die.

Bundesrechtspflege (Organisationggesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess)

herausgegeben.

Das Bändchen (174 Seiten in 8°) enthält : 1. Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

2. Das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

8. Das Bundesgesetz vom 15. Juni 1984 über die Bundesrechtspflege mit den durch das schweizerische Strafrecht und das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege getroffenen Abänderungen.

4. Règlement für das schweizerische Bundesgericht.

Preis des steif broschierten Sammelbändchens Fr. 2.50 (nebst Porto und Nachnahmespesen), Porto für l Exemplar: 15 Rappen.

Postscheckkonto III520 5763

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erlordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungslermln

Gelernter Mechaniker oder 3640 31. Mai Schlosser, mehrjährige bis 1945 Praxis in der Waffenbranche. 6952 Eignung als Vorgesetzter zur Leitung einer Arbeitergruppe. Befähigung zur Ausführung von Arbeiten nach Zeichnungen (D Die Stelle wird voraussichtlich auf dem Wege der Beförderung besetzt.

Eidg. Waffenfabrlk Bern

Meister I. Kl.

668 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Abteilung für Artillerie und Train int Armeestab, Bern

Instruktionsoffizier der Artillerie

Dienst als Instruktionsoffiziers-Aspirant

6584 big 9896

31. Mai 1945 (1.)

31. Mai 1945

Abteilung für Landwirtschaft

Wissenschaftlicher Abgeschlossene HochschulAssistent an der bildung, Eignung für Arbeiten auf dem Gebiete eidgenössischen landwirtschaftlichen der botanischen Futtermitteluntersuchung Versuchsanstalt Zürioh-Oerlikon Die Anstellung erfolgt zunächst provisorisch.

4928 bis 8240

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1945

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.05.1945

Date Data Seite

665-668

Page Pagina Ref. No

10 035 303

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