Allgemeinverfügung über das Verbot des Inverkehrbringens von Pump-Isolierkannen «Pronto 1,9 l» der Marke EMSA (in allen Farben) vom 23. Juli 2013

Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, gestützt auf Artikel 10 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 20091 über die Produktesicherheit (PrSG), in Anwendung der Artikel 3 und 10 Absatz 3 Buchstabe a PrSG, in Erwägung, dass bei den Pump-Isolierkannen «Pronto 1,9 l» der Marke EMSA (in allen Farben) für Personen die Möglichkeit eines unbeabsichtigten Lösens des Bodens der Kanne besteht, sodass der Glasisolierbehälter bei der kleinsten Erschütterung herausfallen kann und die Gefährdung zu Schnittverletzungen und Verbrühungen besteht, dass dadurch die Pump-Isolierkannen «Pronto 1,9 l» der Marke EMSA (in allen Farben) die Sicherheit und Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender und Dritter gemäss PrSG und der Verordnung vom 19. Mai 20102 über die Produktesicherheit (PrSV) gefährden, verfügt: 1.

Die Pump-Isolierkanne «Pronto 1,9 l» der Marke EMSA (in allen Farben) darf in der Schweiz nicht in den Verkehr gebracht werden.

2.

Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19683 über das Verwaltungsverfahren (VwVG) die aufschiebende Wirkung entzogen.

Strafbestimmung Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden nach den Artikeln 16­19 PrSG bestraft.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, einzureichen.

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SR 930.11 SR 930.111 SR 172.021

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2013-1822

Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

23. Juli 2013

bfu ­ Beratungsstelle für Unfallverhütung Kontrollorgan PrSG: Robert Nyffenegger Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Der Ressortleiter Produktsicherheit: Franz Schild

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