Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 12582 Widersprechende Montfort Services Sdn. Bhd., Unit 1001, 10th Floor, Star House, 3 Salisbury Road, Kowloon, Hongkong, CH-Marke Nr. 568 001 «BERLEI» gegen Widerspruchsgegnerin MANIFATTURA CORONA S.R.L., Via Roma, 39, IT-CASALSERUGO (PD), internationale Registrierung Nr. 1 114 463 «PER LEI».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Juli 2013 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Eine Déclaration gegenüber der angefochtenen internationalen Registrierung wird nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens betreffend die Prüfung der absoluten Ausschlussgründe erlassen.

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

26. Juli 2013

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6530

2013-1925