Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend den Waffenplatz Herisau/Gossau, Schiessplatz Breitfeld; Anpassungen für die erweiterte Gefechtsausbildungsanlage Infanterie 05, Lärmschutz vom 6. März 2013

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 24. Juni 2011 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die baulichen Anpassungen des Schiessplatzes Breitfeld an die erweiterte Gefechtsausbildungsanlage Infanterie 05 inklusive Lärmschutzmassnahmen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

19. März 2013

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2013-0641

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