Restwassersanierung der internationalen Stufe der Kraftwerke Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 4. Februar 2013 die Restwassersanierung der internationalen Stufe der Kraftwerke Hinterrhein verfügt. Die Verfügung wurde nach Massgabe des von einer aus Vertretern der KHR, des Kantons, des Bundes, der Umweltverbände WWF und Pro Natura sowie des kantonalen Fischereiverbandes bestehenden Arbeitsgruppe für sämtliche Anlagen der Kraftwerke Hinterrhein erarbeiteten Massnahmenkatalogs erlassen. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

12. Februar 2013

2013-0282

Bundesamt für Energie

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