Bundesbeschluss über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand vom 26. November 2012

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Mai 20122, beschliesst: Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 23,1 Millionen Franken bewilligt für: a.

die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand (1. Mai bis 31. Oktober 2015);

b.

die kommunikativen Begleitmassnahmen («Verso l'Expo Milano 2015», Kommunikation, PR);

c.

die Vorbereitungsarbeiten.

Art. 2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2016 eingegangen werden.

Art. 3 Zulasten des Verpflichtungskredits kann befristetes Personal angestellt werden:

1 2

a.

höchstens 10 Vollzeitstellen für die Vorbereitung und Durchführung der Weltausstellung 2015 in Mailand;

b.

höchstens 60 zusätzliche Mitarbeitende für den Betrieb des Pavillons in Mailand.

SR 101 BBl 2012 5465

2012-0673

229

Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand. BB

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 18. September 2012

Ständerat, 26. November 2012

Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Filippo Lombardi Der Sekretär: Philippe Schwab

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